Wir grüßen euch, also die fiktiven ...
Fiktive Abschrift Verwaltungsvereinbarung Beitragseinzug:
§2 Aufgaben des Zentralen Beitragsservice
Die Rundfunkanstalten betreiben den „Zentralen Beitragsservice ARD, ZDF Deutschlandradio" mit Sitz in Köln-Bocklemünd für die Abwicklung des Beitragseinzugs
als gemeinsames Rechen- und Dienstleistungszentrum
im Rahmen einer nichtrechtsfähigen Verwaltungsgemeinschaft. Durch den Zentralen Beitragsservice nehmen die Rundfunkanstalten folgende Einzelaufgaben wahr:
a) Organisation und Durchführung aller Aufgaben im Massenverfahren (Kundenbetreuung, Marktbearbeitung, Beschwerdemanagement)
b) Entgegennahme und Bearbeitung von An-, Um-, Änderungs- und Abmeldungen der Beitragsschuldner
c) Verwaltung und Pflege des Bestandes der Beitragskonten
d) Organisation und Abwicklung des Zahlungsverkehrs, insbesondere die Annahme des Rundfunkbeitrags und Kontrolle des Beitragseingangs sowie Einleitung von Maßnahmen zur Erlangung rückständiger Beitragsforderungen (Inkasso und Vollstreckung], soweit diese Beitreibungsmaßnahmen nicht von den Landesrundfunkanstalten einzeln oder durch einen externen Dienstleister durchgeführt werden
e) Abrechnung der zugunsten der einzelnen Landesrundfunkanstalten eingehenden Rundfunkbeiträge mit den Rundfunkanstalten
f) Erstattung von Rundfunkbeiträgen
g) Vereinbarungen mit Postdienstleistern, Geldinstituten usw. zur Regelung des Zahlungsverkehrs
h) Bereitstellung aller erforderlichen Formblätter, Druckschriften und Daten für Tätigkeiten der einzelnen Anstalten im Zusammenhang mit dem Beitragseinzug
i) Durchführung der Beitragsbefreiungen und -ermäßigungen sowie Führung des entsprechenden Bestands
j) gemeinsame Planung der Beitragserträge für ARD, ZDF und Deutschlandradio in Abstimmung mit den Rundfunkanstalten
k) Konzeption und Durchführung eines Qualitätsmanagement für alle Massenverfahren in Abstimmung mit den Rundfunkanstalten
l) Konzeption und Implementierung aller zentraten Controlling- und Berichtssysteme
m) Planung und Bereitstellung aller IT-Verfahren und IT-Anwendungssysteme für den Beitragseinzug. Bereitstellung/Betrieb der technischen Voraussetzungen für den Internetauftritt „www.rundfunkbeitrag.de", sowie inhaltliche und redaktionelle Gestaltung des Formularwesens und aller Inhalte, die die innerbetrieblichen Belange des Zentralen Beitragsservice betreffen
n) Unterstützung der Landesrundfunkanstalten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben des dezentralen Beitragseinzugs
o) Verarbeitung von Daten, die auf der Grundlage rechtlicher Regelungen, Auskunfts- und Anzeigepflichten mitgeteilt oder übermittelt werden
p) Erlass von Bescheiden und Widerspruchsbescheiden, soweit das Verwaltungsverfahren nicht von den Landesrundfunkanstalten selbst durchgeführt wird.
§ 6 Geschäftsführung des Zentralen Beitragsservice
1. Die Geschäftsführung besteht aus einem Geschäftsführer / einer Geschäftsführerin.
2. Die Geschäftsführung hat die Aufgabe, für den gemeinsamen Beitragsservice die Geschäfte der zentralen Einheit in Köln nach Maßgabe dieser Verwaltungsvereinbarung und der nach § 3 Ziff. 6 g erlassenen Ordnungen und den Beschlüssen des Verwaltungsrates zu führen.
3. Die Geschäftsführung bedarf der Zustimmung des Verwaltungsrats in allen
Grundsätzlichen Angelegenheiten, insbesondere in folgenden Angelegenheiten:
a) Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstücken
b) Erwerb und Veräußerung von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen
c) Übernahme von Wechselverpflichtungen und Bürgschaften
d) Aufnahme und Gewährung von Darlehen und Krediten
e) Einräumung von Pfandrechten
f) Rechtsgeschäfte, die zu einer Gesamtleistung im Wert von mehr als
150.000,-- € (brutto) verpflichten
g) Anstellungsverträge mit Leitenden Angestellten (Geschäftsbereichsleiter) und Abteilungsleiter
h) Erteilung von Vollmachten an Leitende Angestellte
i) Einleitung von Rechtsstreitigkeiten mit einem Gegenstandswert von mehr als 50.000,-- € (brutto)
Gültige Richtlinie 2010; Ersetzt ab 26.02.2014 durch Richtlinie 2014/24/EU:
RICHTLINIE 2004/18/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge
Vorbemerkungen RdNr.:
(47)
Bei öffentlichen Dienstleistungsaufträgen dürfen die Zuschlagskriterien nicht die Anwendung nationaler Bestimmungen beeinträchtigen, die die Vergütung bestimmter Dienstleistungen, wie beispielsweise die Vergütung von Architekten, Ingenieuren und Rechtsanwälten, regeln oder – bei Lieferaufträgen – die Anwendung nationaler Bestimmungen, die feste Preise für Schulbücher festlegen, beeinträchtigen.
Artikel 1
Definitionen
(1) Für die Zwecke dieser Richtlinie gelten die Definitionen der Absätze 2 bis 15.
…
(10) Eine „zentrale Beschaffungsstelle“ ist ein öffentlicher
Auftraggeber, der
— für öffentliche Auftraggeber bestimmte Waren und/oder
Dienstleistungen erwirbt oder
— öffentliche Aufträge vergibt oder Rahmenvereinbarungen
über Bauleistungen, Waren oder Dienstleistungen für öffentliche
Auftraggeber schließt.
…
Artikel 2
Grundsätze für die Vergabe von Aufträgen
Die öffentlichen Auftraggeber behandeln alle Wirtschaftsteilnehmer gleich und nichtdiskriminierend und gehen in transparenter Weise vor.
…
Artikel 11
Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Abschluss von Rahmenvereinbarungen durch zentrale Beschaffungsstellen
(1) Die Mitgliedstaaten können festlegen, dass die öffentlichen Auftraggeber Bauleistungen, Waren und/oder Dienstleistungen durch zentrale Beschaffungsstellen erwerben dürfen.
(2) Bei öffentlichen Auftraggebern, die Bauleistungen, Waren und/oder Dienstleistungen durch eine zentrale Beschaffungsstelle gemäß Artikel 1 Absatz 10 erwerben, wird vermutet, dass sie diese Richtlinie eingehalten haben, sofern diese zentrale Beschaffungsstelle sie eingehalten hat.
VERORDNUNG (EG) Nr. 213/2008 DER KOMMISSION
vom 28. November 2007 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2195/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Gemeinsame Vokabular für
öffentliche Aufträge (CPV)
und der Vergaberichtlinien des Europäischen Parlaments und des Rates 2004/17/EG und 2004/18/EG
CPV Code
71319000-7
Beschreibung
Gutachterische Tätigkeit
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32006L0111&from=DEFragen über Fragen.
Hmmm? Wenn wir, also die fiktiven Personen
eine "zentrale Beschaffungsstelle" gründen würden, dann würden wir das auch so in unsere "Gründungserklärung" reinschreiben.
Und wenn wir als fiktive "öffentliche Stellen" (die fiktiven Gemeinden: RBB, MDR, NDR, BR, HR, SWR ...) aus "öffentlichen Mitteln finanziert" die Absicht haben, unsere Aufgaben an ein
zentrales Dienst- und Rechenzentrum
"auszugliedern", müssten wir das wohl öffentlich ausschreiben. Rein fiktiv natürlich.
Fiktiv könnten wir das "Umgehen" indem wir alles so lassen wie es ist.
Ändern wir das GRUNDLEGEND dann ist alles NEU!
Rein fiktiv Schreiben wir jetzt mal ein Gutachten CPV Code 71319000-7 aus:
Gutachten zum EU-Vergaberecht zur beabsichtigten Auslagerung aller Aufgaben der fikitven Gemeinden ....
im Rahmen des "Modellwechsels" Schwimmbadgebühren auf Schwimmbad"beitrag" die alle trifft, die in den Gemeinden WOHNEN
auf ein zentrales Dienstleistung und Rechenzentrum.
Ausschreibungsort: Haidawitzkaberg
Unsere suche auf der EU-Plattform zu "Musterverfahren" ähnlicher Ausschreibungen im Zeitraum
01-01-2005 - 01-01-2013 ergab:
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Es gab zwar Treffer bei der Erweiterung der Suchanfrage auf ganz Deutschland, aber das wäre hier Themenfremd, oder wollen wir hier nach "Gold" schürfen? Geologische Gutachten etc. gab es viele.