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Autor Thema: öffentliche EU-Ausschreibungen von ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice  (Gelesen 13022 mal)

P

Profät Di Abolo

Hier ist ein "kleiner" Überblick zum Thema öffentliche EU-Ausschreibungen:

http://ted.europa.eu/TED/search/searchResult.do

Ausschreibende u.a. "Behörde":

Zitat
Deutschland - Köln
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice


z.b. Callcenter, Druckdienstleistungen, Vorgangsbearbeitung ...


Zitat
Deutschland-Köln: Drucksachen und zugehörige Erzeugnisse

2014/S 132-236862

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen
Richtlinie 2004/18/EG

Zitat
Deutschland-Köln: Call-Center

2015/S 127-233509

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen
Richtlinie 2004/18/EG
...

Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Telefonische und schriftliche Vorgangsbearbeitung.
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 7: Datenverarbeitung und verbundene Tätigkeiten
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Vorgangsbearbeitung erfolgt am jeweiligen Standort der Dienstleister.

NUTS-Code DEA2
II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Im Rahmen seiner Aufgabenstellung hat der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (nachfolgend „Beitragsservice“ genannt) eine große Zahl von telefonischen und schriftlichen Anfragen von Beitragskonteninhabern zu beantworten. Um die Vielzahl dieser Anfragen und Geschäftsvorgänge mit der erforderlichen Sorgfalt und in einem angemessenen Zeitraum beantworten bzw. bearbeiten zu können, setzt der Beitragsservice Dienstleister für die telefonische und schriftliche Bearbeitung ein. Im Sinne eines größtmöglichen Wettbewerbs und zur Minimierung des Ausfallrisikos eines einzelnen Dienstleisters hat sich der Beitragsservice dafür entschieden, die Leistungen in sieben Losen an sieben unterschiedliche Dienstleister zu vergeben. Denn nur so kann sichergestellt werden, dass ein dauerhafter Service auf hohem Niveau für alle Beitragskonteninhaber aufrechterhalten bleibt.


Die Ausgaben für "EDV-Fremdleistungen" finden sich in den Geschäftsberichten der "Aussreibungsbehörde".

Viel Spaß beim stöbbern.



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Profät Di Abolo

Wer sucht wird fündig:

Zitat

Deutschland-Köln: Drucksachen und zugehörige Erzeugnisse
2014/S 233-410877

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

 Richtlinie 2004/18/EG

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

Name, Adressen und Kontaktstelle(n)


Landesrundfunkanstalten der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der BRD (ARD),das ZDF und das Deutschlandradio, vertreten durch die Geschäftsführung des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio Freimersdorfer Weg 6Zu Händen von XXXXX

   
I.2)   Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts

I.3)   Haupttätigkeit(en)
Sonstige: Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten

Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber

I.4)   Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein


Anmerkung: siehe Verwaltungsvereinbarung Beitragseinzug § 2; vgl. EU Richtlinie 95/46/EG Art. 15 und § 6 a BDSG

Zitat
II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang:

Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio schreibt die Vergabe der Produktion von jährlich ca. 83 000000 personalisierten Briefen (größtenteils Standardbriefe und Infopost Standard, in kleineren MengenKompakt-, Groß- und Maxibriefe) an einen Auftragnehmer aus.

Arbeitstäglich müssen ca. 400 000 bis 500 000Briefe produziert und versandt werden.


Es handelt sich für die ca. 83 Mio. Briefe um ca. 2.700 verschiedene Produktionsstepps (= Druckjobs) pro Jahr.



—   Datenannahme und Sicherung bis zum Abschluss der Produktion sowie terminierte Löschung der Daten;
—   Jede Datei und jeder Datensatz enthält vom Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio definierte NOP-Zeilen mit Informationen zur Produktion (z.B. zur Bildung des Data Matrix Codes), die vor Fertigung vom Auftragnehmer auszulesen und für die Produktion nach Vorgaben des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio zu berücksichtigen sind;


—   Postauflieferung bei Infopost (Bereitstellung der Briefsendungen zur Abholung durch den jeweiligen Postdienstleister des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio, wobei der Auftragnehmer sämtliche vom Postdienstleister vorgegebenen Vorarbeiten vornehmen muss);
—   Postauflieferung bei Briefpost (Logistik und Transport der Briefsendungen bis zum nächsten innerdeutschenBriefzentrum, wobei der Auftragnehmer sämtliche vom Postdienstleister vorgegebenen Vorarbeiten vornehmen muss).


Die Abrechnung der Portokosten erfolgt unmittelbar zwischen dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio und dem jeweiligen Postdienstleister.
Es besteht – insbesondere aufgrund von Gesetzesänderungen – jederzeit die Möglichkeit, dass der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit zusätzliche personalisierte Briefe für den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio produzieren und weiterverarbeiten muss. Die maximale Höchstmenge einer Tagesproduktion liegt bei ca. 500 000 Briefen.


Im Rahmen dieser Maßnahmen werden am Ende eines Monats die Produktionsdaten für den Folgemonat durch den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio festgelegt.

III.2.1)   Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister


Bei Einsatz von Subunternehmern für die Erbringung der vertraglich geschuldeten Hauptleistung ist die Vorlageder „Eigenerklärung des Subunternehmers“ mit dem Teilnahmeantrag notwendig.


Anmerkung: Meldedatenübertragung § 14 Abs. 9 RBStV, Eingang "empfangende Stelle" = Richtlinie EU 95/46/EG Art. 11 Benachrichtigung

Viel Spaß!


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K
  • Beiträge: 810
Zitat
Name, Adressen und Kontaktstelle(n)


Landesrundfunkanstalten der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der BRD (ARD),das ZDF und das Deutschlandradio, vertreten durch die Geschäftsführung des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio Freimersdorfer Weg 6

Soso... Vertreten durch die Geschäftsführung des Beitragsservice...!

Nun, es müsste hieran spätestens jetzt auch dem Letzten hinreichend deutlich vor Augen geführt worden sein, dass...
  • ...die Nichtrechtsfähigkeit des Beitragsservice nichts anderes als ein falscher Glaubenssatz ist, der mit der juristischen Wirklichkeit nichts zu tun hat;
  • ...der Beitragsservice eben nicht "Teil der Rundfunkanstalt" ist, sondern eine rechtlich verselbständigte Organisation;
  • ...Verwaltungsgerichte nur alberne Sprechautomaten sind, die irgendwas nachplappern, was sie gerade in der Juris-Datenbank finden, aber nicht in der Lage sind, selbst nachzudenken.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. März 2016, 02:29 von Knax«

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Profät Di Abolo

Knax, wir güßen Dich. Also die fiktiven Personen D I A D O L und O.
Du hast völlig Recht!

Das hilft uns aber nicht sofort weiter, also haben wir deine Worte durch ein fiktives Übersetzungsprogramm "juristisches Kauderwelsch" gejagd, dass kam dabei raus:

Zitat
Beiliegend übersende ich Ihnen folgende amtliche Eu-Bekanntmachungen aus denen hervorgeht, dass der Beitragsservice wesentliche Teile des "Rundfunkbeitragswesens" an Subunternehmer vergeben hat. Im Rahmen dieser Aussschreibunge trat er dabei unzulässig als "Selbstständige Behörde" auf.

Daher ergibt sich aus denen Ihnen nunmehr vorliegenden Urkundsbeweisen, dass

1. der Beitragsservice außerhalb seines "gesetzlich" zugewiesenen Rahmens handelte (s. Ultra-Vires-Rechtsprechung BGH)

sowie

2. dass der Beitragsservice im Rahmen der personenbezogenen Datenverarbeitung gegen die Richtlinie 95/46/EG verstieß und "Bescheide" im automatisierten Massenverfahren verschickt, die aufgrund des Art. 15 besagte Richtlinie 95/46/EG und des umgesetzten nationalen Rechtes § 6 a BDSG alle nichtig ist.


Hmmm, ob das geeignet ist unter Behörden Angst und Schrecken zu verbreiten?



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anne-mariechen

Hmmm, ob das geeignet ist unter Behörden Angst und Schrecken zu verbreiten?

Ein Einbrecher der vor der Straftat noch überlegt, ob er die Straftat begehen soll oder nicht, zweifelt an seiner Handlung. Den wird man ganz sicher erwischen und mit Zwang bestrafen.

Eine Behörde hat keine Angst, selbst die dümmsten Mitarbeiter dort, die die größten Fehler auf Grund ihres Unwissens und der persönlichen Dummheit begehen, stützen sich immer auf die Sache der eigenen Organisation der Verwaltung und des ganzen im Auftrag des Staates. Auf dieser Tatsache lebt der RF und der Beitragservice sowie so. Deshalb ziehen die Ihre gesetzeswidriges Zwangsverfahren mit allen staatlichen Mitteln ins besonders mit den angeblichen (abgesprochenen) Gerichtsurteilen durch.

Nur wenn der BS bei einer öffentlichen europäischen Ausschreibungen noch betrügen würde, dann würden die interessierten Anbieter aus den EU-Ländern der EU-Kommission mal einen Brief schreiben, was da denn für eine deutsche Organisation auftritt, die sich nicht an die Regeln hält. Also zeigt sich hier der BS in seiner Warheitsform als reines Wirtschaftsunternehmen und spielt den Saubermann.


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Profät Di Abolo

Anne-Mariechen wir grüßen Dich, also die fiktiven Personen D I A D O L und O.

Da hast Du wohl recht.

Rein fiktiv stellt sich uns die Frage: Was ist eine Vollüberwachung? Ist das die Überwachung des privaten Wohnungssektor / Meldewesens und des Gewerbesektor, wobei das Gewerbe durch 2 Gewerbeunternehmen "ermittelt" und an die "Überwachungsbehörde" geliefert werden?

Zitat
Abl./ S S 231
29/11/2014
407088-2014-DE



Deutschland-Köln: Direktmarketing
2014/S 231-407088

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag



Richtlinie 2004/18/EG

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

Name, Adressen und Kontaktstelle(n)


Landesrundfunkanstalten der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der BRD (ARD),das ZDF und das Deutschlandradio, vertreten durch die Geschäftsführung des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio Freimersdorfer Weg 6Zu Händen von XXXXX

   
I.2)   Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts

I.3)   Haupttätigkeit(en)
Sonstige: Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten

Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber

I.4)   Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein


II.2.1)   Gesamtmenge bzw. -umfang:

Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio schreibt für diverse Informationsaktionen im Auftrag der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten den Erwerb von Nutzungsrechten an nicht-privaten Anschriften mit korrekter Firmierung im Rahmen dieses Vergabeverfahrens in 2 Losen aus. Es ist beabsichtigt, die Lose an die jeweils wirtschaftlich günstigsten Bieter zu vergeben. Jeder Bieter kann den Zuschlag auf maximal ein Los erhalten. Dies bedeutet, dass die 2 wirtschaftlich günstigsten Bieter den Zuschlag auf jeweils ein Los erhalten.
Die nicht-privaten Anschriften werden vom Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio und den Landesrundfunkanstalten vom Auftragnehmer für schriftliche (bis zu) 3-stufige Mailing-Maßnahmen genutzt. Darüber hinaus werden im Rahmen der oben genannten Mailing-Maßnahmen die Anschriften der Nicht-Reagierer an die Landesrundfunkanstalten zur regionalen Sachverhaltsklärung weitergegeben.
Beschaffungsgegenstand je Los sind mindestens 3 200 000, dublettenfreie und wirtschaftsaktive nicht-private Anschriften in Deutschland. Der Vertrag beginnt am 1.7.2015 und läuft zunächst bis zum 30.6.2017 mit der Option zur zweimaligen Verlängerung um jeweils 1 Jahr.

Die Anschriften können grundsätzlich mehrfach pro Vertragsjahr abgerufen werden. Der Abruf je Los kann über die Gesamtmenge oder über Teilmengen erfolgen. Der Gesamtbestand je Los wird 7 Mal pro Vertragsjahr abgerufen. Zusätzlich sichert der Auftragnehmer zu, den zu liefernden Bestand nach bestimmten Selektionskriterien bereitzustellen. Beispielsweise können alle nicht-privaten Anschriften nach Vorgabe eines aktuellen Werbe-/Branchencodes (WZ-Schlüssel des Statistischen Bundesamtes) abgerufen werden.
Nach Abruf ist der Auftragnehmer verpflichtet, die angeforderten nicht-privaten Anschriften innerhalb von 2 Wochen zu liefern.
Dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio und den Landesrundfunkanstalten werden an den nicht-privaten Anschriften Nutzungsrechte eingeräumt.
Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio ist berechtigt, bereits begonnene Mailing-Maßnahmen auch nach Beendigung der Vertragslaufzeit zu Ende zu führen.



Wer auf Fragen eine Antwort sucht findet sie ... manchmal.

Zitat
Abl. / S S167
29/08/2015
304569-2015-DE

Deutschland-Köln: Direktmarketing
2015/S 167-304569

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Lieferauftrag

...
Bezeichnung des Auftrags

II.1.1)   NP-Anschriften.



IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags

Auftragsbekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl: 2014/S 231-407088 vom 29.11.2014

Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los-Nr: 1 - Bezeichnung: NP-Anschriften

   
V.1)   Tag der Zuschlagsentscheidung:

3.6.2015


   
V.2)   Angaben zu den Angeboten


   
V.3)   Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde


XXXXX GmbH  63263 Neu-Isenburg DEUTSCHLAND



Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Los-Nr: 2 - Bezeichnung: NP-Anschriften

   
V.1) Tag der Zuschlagsentscheidung:

3.6.2015



V.3)   Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde


XXX GmbH & Co. KG 33311 Gütersloh DEUTSCHLAND




Hmmm? Was ist eigentlich eine "verloste Ermittlungshilfe" im gewerblichem Sektor durch Gewerbeunternehmen für "diverse Informationsaktionen" einer "Überwachungsbehörde"?

Folge dem Geld, den Meldedaten und den nicht-privaten Anschriften mit korrekter Firmierung.




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Zitat
I.4)   Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein
Er beschafft also in eigenem Namen?


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

a

azdb-opfer

Nur wenn der BS bei einer öffentlichen europäischen Ausschreibungen noch betrügen würde, ...

Vielleicht ist das bereits passiert:
Was ist mit dem Kirchhof-Gutachten? Warum wird das Honorar nicht veröffentlicht, obwohl der Auftragswert vermutlich deutlich über dem Grenzwert von 207.000 Euro liegt? (Eigene Schätzung: das drei- bis fünffache).
Bisher wurden alle IFG-Anfragen abgelehnt oder ignoriert. Die LRAs, das ZDF und der BS kennen den wahren Grund.
Wurde der Auftrag bei diesem Auftragswert öffentlich ausgeschrieben? Warum wurde der Auftrag an den Professor aus Heidelberg vergeben, obwohl sein Kompetenzbereich auf das Steuer- und Abgabenrecht beschränkt ist?
Eigentlich hätte jemand den Auftrag erhalten müssen, der zusätzlich auch noch Kompetenzen im Sozial- und Wirtschaftsbereich hat.
War der Auftrag für das Gutachten, das mit zwangsweise eingezogenen Gebühren bezahlt wurde, überhaupt erforderlich? Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags hätte das Gutachten zum Nulltarif erstellt.

Weiter mit Creditreform: Wurde dieser Auftrag öffentlich ausgeschrieben?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. März 2016, 15:32 von azdb-opfer«

a

azdb-opfer

Ergänzung zum letzten Beitrag

Interessant ist auch diese Antwort:
https://fragdenstaat.de/anfrage/kosten-fur-kirchhof-gutachten-2010/#nachricht-24984

Zitat
wie wir Ihnen bereits mitgeteilt haben, wurde Ihre Mail an die zuständigen Stellen in der ARD weitergeleitet. Die Kolleginnen und Kollegen vom ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, die das Gutachten in Auftragen gegeben haben, werden sich damit befassen.

Eine angeblich nichtrechtsfähige Organisation gibt Gutachten in Auftrag, um die eigenen Einnahmen zu erhöhen? Und verstößt vermutlich nebenbei gegen EU-Vergaberecht?


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anne-mariechen

Interessant ist auch diese Antwort:
https://fragdenstaat.de/anfrage/kosten-fur-kirchhof-gutachten-2010/#nachricht-24984

Zitat
wie wir Ihnen bereits mitgeteilt haben, wurde Ihre Mail an die zuständigen Stellen in der ARD weitergeleitet. Die Kolleginnen und Kollegen vom ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, die das Gutachten in Auftragen gegeben haben, werden sich damit befassen.

Eine angeblich nichtrechtsfähige Organisation gibt Gutachten in Auftrag, um die eigenen Einnahmen zu erhöhen? Und verstößt vermutlich nebenbei gegen EU-Vergaberecht?

Von Ihrer Anfrage "Frag den Staat" wußte ich ja nichts. Ich bezog meine Hintergründe auf die öffentlichen Ausschreibungen, weil ich mit sowas schon zu tun hatte. Trotzdem sehr interessant zu sehen was wir für eine staatliche Organisation haben. Beschummler und Betrüger sind das auf Kosten der Allgemeinheit. Wer die Verwaltungsvereinbarung "Beitragservice" kennt, der kann erahnen wie damit unseren RF-Beitragsgeldern umgegangen wird. Die geben sich damit selbst Ihren eigenen Freibrief für Ihren geschäftsmäßigen Wirtschaftsbetrieb, wie jedes Unternehmen in der eben eine Budgetplanung stattfindet. Nur der Unterschied sie bereiten den eigentlich unabhängigen Gerichten noch mit unserem Geld die Urteile und die Urteilstexte auf und wir Betroffene wundern uns, wie Gesetze und Ihre Anwendung keinen Bezug zur Klage mehr haben.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. März 2016, 18:59 von Bürger«

e
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Na, was glauben die Menschen wohl, warum bis HEUTE KEINE Antwort über den Preis des Gutachtens des werten Herrn Kirchhof gekommen ist?

Wer sind denn die zuständigen Stellen? Welche Kollegen werden sich damit befassen? Die sollen sich nicht mit der Anfrage "befassen", sondern gefälligst antworten, ist doch ganz einfach, sollte man meinen, oder etwa doch nicht? >:D

Ham se da Etwa den sprichwörtlichen "Dreck am Stecken"? :police:


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Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
                                                Curt Goetz

a

azdb-opfer

Von Ihrer Anfrage "Frag den Staat" wußte ich ja nichts.

Es war nicht meine Anfrage, ich habe nur bei fragdenstaat.de nach der Anfrage gesucht.

Bei Prof. Kube wurde die Anfrage auch abgelehnt, bei dem vermute ich aber, dass das Honorar unter dem EU-Grenzwert liegt.


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a

azdb-opfer

Wer sind denn die zuständigen Stellen? Welche Kollegen werden sich damit befassen? Die sollen sich nicht mit der Anfrage "befassen", sondern gefälligst antworten, ist doch ganz einfach, sollte man meinen, oder etwa doch nicht? >:D

Wir könnten ja gemeinsam die Auskunft gerichtlich erzwingen. Falls gesammelt wird: Ich bin mit 17,50€  ;D dabei.

Bisher wurde fast alles veröffentlicht, nachdem jemand den Auskunftsanspruch gerichtlich durchgesetzt hat.
Anfragen zu Lobbyausweisen, Anfragen zur Aufhebung der Immunität bei Abgeordneten, ...

Wenn der Auftraggeber wirklich damals die GEZ war: die Nichtrechtsfähigkeit sollte Prof. Kirchhof bekannt gewesen sein. Durfte er den Auftrag annehmen?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. März 2016, 18:24 von azdb-opfer«

C
  • Moderator
  • Beiträge: 7.437
  • ZahlungsVERWEIGERUNG! This is the way!
Wir könnten ja gemeinsam die Auskunft gerichtlich erzwingen. Falls gesammelt wird: Ich bin mit 17,50€  ;D dabei.
Ich wäre auch mit 17,50 dabei ;)
Es wäre schliesslich auch an der Zeit für ein Grundsatzurteil für mehr Transparenz in dem Laden.

Hier ein Anfrage auf Fragdenstaat.de von 2010:
https://fragdenstaat.de/anfrage/kosten-fur-kirchhof-gutachten-2010/

Bezeichnende Zwischen-Antwort der ARD, nachdem der Fragesteller sogar nachhaken musste:
Zitat
Sehr geehrter Her  Antragsteller/in , vielen Dank für Ihre erneute Rückmeldung. Leider kann ich Ihre konkrete Frage nicht mehr finden. Grundsätzlich müssen die Landesrundfunkanstalten ihren Verwaltungsräten, den Landesrechnungshöfen und der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) detailliert darlegen, wofür sie die Einnahmen aus den Haushaltsbeiträgen verwenden. Die Höhe des Rundfunkbeitrags wird nicht von ARD und ZDF festgelegt, sondern von den Ministerpräsidenten der Länder. Eine unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) empfiehlt den Ministerpräsidenten, wie hoch der Haushaltsbeitrag sein soll. Die Landtage der Bundesländer fassen entsprechende Beschlüsse. Informationen finden Sie unter www.kef-online.de<http://www.kef-o... Mit freundlichen Grüßen

Zudem hier im Forum (2013): Kosten für Kirchhof-Gutachten
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=4841.0


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. März 2016, 19:00 von ChrisLPZ«
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Profät Di Abolo

Wir grüßen euch, also die fiktiven ...

Fiktive Abschrift Verwaltungsvereinbarung Beitragseinzug:

Zitat
§2 Aufgaben des Zentralen Beitragsservice
Die Rundfunkanstalten betreiben den „Zentralen Beitragsservice ARD, ZDF Deutschlandradio" mit Sitz in Köln-Bocklemünd für die Abwicklung des Beitragseinzugs

 als gemeinsames Rechen- und Dienstleistungszentrum

im Rahmen einer nichtrechtsfähigen Verwaltungsgemeinschaft. Durch den Zentralen Beitragsservice nehmen die Rundfunkanstalten folgende Einzelaufgaben wahr:

a)   Organisation und Durchführung aller Aufgaben im Massenverfahren (Kundenbetreuung,  Marktbearbeitung, Beschwerdemanagement)

b)   Entgegennahme und Bearbeitung von An-, Um-, Änderungs- und Abmeldungen der Beitragsschuldner


c)   Verwaltung und Pflege des Bestandes der Beitragskonten

d)   Organisation und Abwicklung des Zahlungsverkehrs, insbesondere die Annahme des Rundfunkbeitrags und Kontrolle des Beitragseingangs sowie Einleitung von Maßnahmen zur Erlangung rückständiger Beitragsforderungen (Inkasso und Vollstreckung], soweit diese Beitreibungsmaßnahmen nicht von den Landesrundfunkanstalten einzeln oder durch einen externen Dienstleister durchgeführt werden

e)   Abrechnung der zugunsten der einzelnen Landesrundfunkanstalten eingehenden Rundfunkbeiträge mit den Rundfunkanstalten

f)   Erstattung von Rundfunkbeiträgen

g)   Vereinbarungen mit Postdienstleistern, Geldinstituten usw. zur Regelung des Zahlungsverkehrs

h)   Bereitstellung aller erforderlichen Formblätter, Druckschriften und Daten für Tätigkeiten der einzelnen Anstalten im Zusammenhang mit dem Beitragseinzug

i)   Durchführung der Beitragsbefreiungen und -ermäßigungen sowie Führung des entsprechenden Bestands

j)   gemeinsame Planung der Beitragserträge für ARD, ZDF und Deutschlandradio in Abstimmung mit den Rundfunkanstalten

k)   Konzeption und Durchführung eines Qualitätsmanagement für alle Massenverfahren in Abstimmung mit den Rundfunkanstalten

l)   Konzeption und Implementierung aller zentraten Controlling- und Berichtssysteme

m)   Planung und Bereitstellung aller IT-Verfahren und IT-Anwendungssysteme für den Beitragseinzug. Bereitstellung/Betrieb der technischen Voraussetzungen für den Internetauftritt „www.rundfunkbeitrag.de", sowie inhaltliche und redaktionelle Gestaltung des Formularwesens und aller Inhalte, die die innerbetrieblichen Belange des Zentralen Beitragsservice betreffen

n)   Unterstützung der Landesrundfunkanstalten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben des dezentralen Beitragseinzugs

o)   Verarbeitung von Daten, die auf der Grundlage rechtlicher Regelungen, Auskunfts- und Anzeigepflichten mitgeteilt oder übermittelt werden

p)   Erlass von Bescheiden und Widerspruchsbescheiden, soweit das Verwaltungsverfahren nicht von den Landesrundfunkanstalten selbst durchgeführt wird.



§ 6 Geschäftsführung des Zentralen Beitragsservice

1.   Die Geschäftsführung besteht aus einem Geschäftsführer / einer Geschäftsführerin.

2.   Die Geschäftsführung hat die Aufgabe, für den gemeinsamen Beitragsservice die Geschäfte der zentralen Einheit in Köln nach Maßgabe dieser Verwaltungsvereinbarung und der nach § 3 Ziff. 6 g erlassenen Ordnungen und den Beschlüssen des Verwaltungsrates zu führen.

3.   Die Geschäftsführung bedarf der Zustimmung des Verwaltungsrats in allen
Grundsätzlichen Angelegenheiten, insbesondere in folgenden Angelegenheiten:

a)   Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstücken

b)   Erwerb und Veräußerung von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen

c)   Übernahme von Wechselverpflichtungen und Bürgschaften

d)   Aufnahme und Gewährung von Darlehen und Krediten

e)   Einräumung von Pfandrechten

f)   Rechtsgeschäfte, die zu einer Gesamtleistung im Wert von mehr als
150.000,-- € (brutto) verpflichten

g)   Anstellungsverträge mit Leitenden Angestellten (Geschäftsbereichsleiter) und Abteilungsleiter

h)   Erteilung von Vollmachten an Leitende Angestellte

i)   Einleitung von Rechtsstreitigkeiten mit einem Gegenstandswert von mehr als 50.000,-- € (brutto)


Gültige Richtlinie 2010; Ersetzt ab 26.02.2014 durch Richtlinie 2014/24/EU:


Zitat

RICHTLINIE 2004/18/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge

Vorbemerkungen RdNr.:

(47)
Bei öffentlichen Dienstleistungsaufträgen dürfen die Zuschlagskriterien nicht die Anwendung nationaler Bestimmungen beeinträchtigen, die die Vergütung bestimmter Dienstleistungen, wie beispielsweise die Vergütung von Architekten, Ingenieuren und Rechtsanwälten, regeln oder – bei Lieferaufträgen – die Anwendung nationaler Bestimmungen, die feste Preise für Schulbücher festlegen, beeinträchtigen.


Artikel 1
Definitionen

(1) Für die Zwecke dieser Richtlinie gelten die Definitionen der Absätze 2 bis 15.


(10) Eine „zentrale Beschaffungsstelle“ ist ein öffentlicher
Auftraggeber, der

— für öffentliche Auftraggeber bestimmte Waren und/oder
Dienstleistungen erwirbt oder
— öffentliche Aufträge vergibt oder Rahmenvereinbarungen

über Bauleistungen, Waren oder Dienstleistungen für öffentliche
Auftraggeber schließt.



Artikel 2
Grundsätze für die Vergabe von Aufträgen
Die öffentlichen Auftraggeber behandeln alle Wirtschaftsteilnehmer gleich und nichtdiskriminierend und gehen in transparenter Weise vor.



Artikel 11
Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Abschluss von Rahmenvereinbarungen durch zentrale Beschaffungsstellen
(1) Die Mitgliedstaaten können festlegen, dass die öffentlichen Auftraggeber Bauleistungen, Waren und/oder Dienstleistungen durch zentrale Beschaffungsstellen erwerben dürfen.
(2) Bei öffentlichen Auftraggebern, die Bauleistungen, Waren und/oder Dienstleistungen durch eine zentrale Beschaffungsstelle gemäß Artikel 1 Absatz 10 erwerben, wird vermutet, dass sie diese Richtlinie eingehalten haben, sofern diese zentrale Beschaffungsstelle sie eingehalten hat.


Zitat

VERORDNUNG (EG) Nr. 213/2008 DER KOMMISSION

vom 28. November 2007 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2195/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Gemeinsame Vokabular für

öffentliche Aufträge (CPV)

 und der Vergaberichtlinien des Europäischen Parlaments und des Rates 2004/17/EG und 2004/18/EG


CPV Code

71319000-7

Beschreibung

Gutachterische Tätigkeit


http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32006L0111&from=DE

Fragen über Fragen.
Hmmm? Wenn wir, also die fiktiven Personen  >:D  eine "zentrale Beschaffungsstelle" gründen würden, dann würden wir das auch so in unsere "Gründungserklärung" reinschreiben.

Und wenn wir als fiktive "öffentliche Stellen" (die fiktiven Gemeinden: RBB, MDR, NDR, BR, HR, SWR ...) aus "öffentlichen Mitteln finanziert" die Absicht haben, unsere Aufgaben an ein

zentrales Dienst- und Rechenzentrum

"auszugliedern", müssten wir das wohl öffentlich ausschreiben. Rein fiktiv natürlich.

Fiktiv könnten wir das "Umgehen" indem wir alles so lassen wie es ist.

Ändern wir das GRUNDLEGEND dann ist alles NEU!

Rein fiktiv Schreiben wir jetzt mal ein Gutachten CPV Code 71319000-7 aus:

Gutachten zum EU-Vergaberecht zur beabsichtigten Auslagerung aller Aufgaben der fikitven Gemeinden ....
im Rahmen des "Modellwechsels" Schwimmbadgebühren auf Schwimmbad"beitrag" die alle trifft, die in den Gemeinden WOHNEN
auf ein zentrales Dienstleistung und Rechenzentrum.

Ausschreibungsort: Haidawitzkaberg

Unsere suche auf der EU-Plattform zu "Musterverfahren" ähnlicher Ausschreibungen im Zeitraum
01-01-2005 - 01-01-2013 ergab:

0 Suchergebnisse

Es gab zwar Treffer bei der Erweiterung der Suchanfrage auf ganz Deutschland, aber das wäre hier Themenfremd, oder wollen wir hier nach "Gold" schürfen? Geologische Gutachten etc. gab es viele.


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