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Autor Thema: Bundestag schickt wahrscheinlich BVerwG-Vize ans BVerfG  (Gelesen 8999 mal)

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War der neue Verfassungsrichter in spe Josef Christ am Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zum Rundfunkbeitrag beteiligt ?
Wird er als Verfassungsrichter auch über den Rundfunkbeitrag entscheiden ?


 
Neuer Richter des BVerfG vorgeschlagen - Josef Christ soll Schlu­cke­bier nach­folgen
24.06.2017

Der BVerwG-Vize Josef Christ ist vom Wahlausschuss des Bundestages als Nachfolger von Wilhelm Schluckebier als Richter am BVerfG vorgeschlagen worden. Nun muss nur noch das Plenum zustimmen. .... Christ wäre nach einer Neuregelung der Verfassungsrichterwahl 2015 der erste Richter am BVerfG, der nicht direkt vom Wahlausschuss, sondern vom Plenum des Bundestages gewählt wird.

Quelle: http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/wahlausschuss-nominiert-josef-christ-nachfolger-schluckebier-bverfg/


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Der BVerwG-Vize Josef Christ ist vom Wahlausschuss des Bundestages als Nachfolger von Wilhelm Schluckebier als Richter am BVerfG vorgeschlagen worden.

Und wir (die Presse) regen uns in Deutschland über den Abbau der Demokratie in Polen auf, wo die Regierung ihre Kandidaten zum Verfassungsgericht ernannt hat. Ist das keine Doppelmoral und absolute Heuchelei?

Zitat
http://www.taz.de/!5352393/
28.10.2016

Verfassungsrichter werden erpresst

Die Ernennung neuer Richter hat den Streit ausgelöst. Nun droht Polens nationalistische Regierung, dem Verfassungsgericht das Geld zu streichen.


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  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
Der BVerwG-Vize Josef Christ ist vom Wahlausschuss des Bundestages als Nachfolger von Wilhelm Schluckebier als Richter am BVerfG vorgeschlagen worden.

Ahhhhh, jetzt ja, Achtung jetzt kommt ein Karton .... ähhhhhh Cartoon ....
das ist die fehlende Stimme beim BVerfG, die benötigt wird, bei der Abstimmung zum „Positiven Urteil“ für den RBStV … Die Stimme von Herrn Richter Peter Müller haben sie ja schon. Der hat nämlich den 15. RÄndStV (RBStV) für das Saarland am 15.12.2010 unterzeichnet.

Quelle: http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=13778.0

Auch hier weiterlesen: http://www.zeit.de/2011/05/Bundesverfassungsgericht-Peter-Mueller

Bild dir deine Meinung!
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Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

o
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Man merkt, die Politiker stehen mit dem Rücken zur Wand. Die Hütte brennt. Man sammelt gezielt Richterstimmen ein.

Ein Ex-Unterzeichner und ein Bald-Ex-BVerwG-Richter, die beide mit dem juristischen Rundfunkmachwerk in Verbindung stehen, dann im für die einschlägigen Verfassungsbeschwerden zuständigen BVerfG-Senat... Kann nicht auch BVerfRichtern Befangenheit vorgeworfen werden?

Zumindestens könnten diese beiden Personalien zusammen mit dem Sachverhalt eines bereits im Senat sitzenden und einschlägig bekannten Bruders öffentlichkeitswirksam vorgetragen werden.

Es steht die Frage im Raum, ob sich das Bundesverfassungsgericht zum Herrschaftsinstrument machen lässt. Von wegen Richterethik... und das polnische Beispiel erscheint auf einmal sehr nah.
(23 hätte es nicht vermutet.)

Vielleicht muss Brüssel helfen. Oder Strasbourg.  :-[


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  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
Zumindestens könnten diese beiden Personalien zusammen mit dem Sachverhalt eines bereits im Senat sitzenden und einschlägig bekannten Bruders öffentlichkeitswirksam vorgetragen werden.

Hoppppalaaaa,
da war der Richter am BVerfG, Prof. Ferdinand Kirchhof, er ist ein deutscher Jurist, Rechtswissenschaftler und Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, und Bruder des Prof. Dr. Dres. h.c. Paul Kirchhof, vergessen worden zu erwähnen?

Weiterlesen: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21494.msg137870.html#msg137870

Jetzt schon „3 Stimmen für das positive Urteil“ …?
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Ankündigung zu den Leitverfahren in Sachen Rundfunkbeitrag -> Erster Senat, Pkt. 21:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Jahresvorausschau/vs_2017/vorausschau_2017_node.html

Wen haben wir da im ersten Senat des BVerfG?
http://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Richter/Erster-Senat/erster-senat_node.html;jsessionid=9C8563AFB492C589F8FEE2C4F432E0F5.1_cid394


Wie oben schon erwähnt:

- Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof (Verwandt mit dem Gutachterersteller Dr. Dres. h.c. Paul Kirchhof im Auftrag von ARD/ZDF/Deutschlandradio),

- Dr. h.c. Wilhelm Schluckebier (soll lt. dem Vorschlag des Wahlausschusses des Bundestages abgelöst werden durch BVerwG-Vize Josef Christ),

- BVerwG-Vize Josef Christ (neuer Kandidat, BVerwG = Bundesverwaltungsgericht -> bisherige zweifelhafte Urteile des BVerwG unter Missachtung der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Thema Beitrag, keiner Gegenleistung, keinem Leistungsaustausch. Fiktionsmissbrauch durch Zurechnung der Nichtnutzer des ö.-r. Rundfunks zum Nutzerkreis durch verdrehte Differenzierung nach Wohnungen statt Nutzer mit Vorteil / Nichtnutzer ohne Vorteil -> siehe: "Die Zwangsehe und der Zwangsrundfunkbeitrag der ARD, des ZDF & Co." http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20936.0.html )


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Juni 2017, 00:44 von Bürger«

a
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Ich bin über das hier gestolpert:
Zitat
[...]anschließend studierte er Rechtswissenschaft an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg. Er promovierte dort 1989 zum Dr. jur. 1990 legte er das Zweite Juristische Staatsexamen ab und trat dann in den Justizdienst ein.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Josef_Christ_(Jurist)

Wurde gezielt ein "Heidelberger" auf diesen Posten gesetzt? Hat ein Ex-BVerfG-Richter diesen Kandidaten empfohlen?


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Zitat
War der neue Verfassungsrichter in spe Josef Christ am Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zum Rundfunkbeitrag beteiligt ?
Diese Frage aus dem Eingangsbeitrag wurde noch nicht geklärt; aber Hauptsache offenbar, mal eine Runde vorzuverurteilen?


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- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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Die Schandurteile des BVerwG vom 18.03.2016 haben wir den Richtern Dr. Heitz, Dr. Möller, Hahn und Dr. Tegethoff zu verdanken.
und dem im Mai 2016 in Ruhestand getretenen, damalig vorsitzenden Richter Werner Neumann.
Inwiefern jetzt der BVerwG-Vize Josef Christ in die Urteile involviert war, kann ich nicht sagen.

Das Bundesverfassungsgericht besteht aus sechzehn Richterinnen und Richtern. Die eine Hälfte wählt der Bundestag, die andere der Bundesrat, jeweils mit Zweidrittelmehrheit. Die Amtszeit beträgt zwölf Jahre. Eine Wiederwahl ist ausgeschlossen.

Der Vorschlag und die Wahl der Richter des BVerfG von Seiten der Politik, insbesondere die Wahl der staatsnahen Bundeverwaltungsrichter zur Bundesverfssungsrichtern, schenkt nicht wirklich Vertrauen, zumal sich die Politik kaum um die Wünsche der Wähler kümmert und hauptsächlich für Lobbygruppen Arbeit leistet. Eine Bürgerlobby von Bedeutung müsste jedoch erst entstehen, damit endlich Gleichgewicht in Sichtweite kommt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Juni 2017, 22:04 von Viktor7«

C
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  • ZahlungsVERWEIGERUNG! This is the way!
Die Schandurteile des BVerwG vom 18.03.2016 haben wir den Richtern Dr. Heitz, Dr. Möller, Hahn und Dr. Tegethoff zu verdanken.
und dem im Mai 2016 in Ruhestand getretenen, damalig vorsitzenden Richter Werner Neumann.


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„Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken." (E. Kästner)

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4 gebürtige Hessen im 1. Senat. Mit Schluckebier sind es 5.

Das kann für den öffentlich-rechtlichen Schundfunk nur bedeuten:

"Erbarmen! Zu spät, die Hesse komme!"



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Diese Frage aus dem Eingangsbeitrag wurde noch nicht geklärt; aber Hauptsache offenbar, mal eine Runde vorzuverurteilen?

Wir können uns entscheiden, ob wir uns gegenseitig ermutigen oder entmutigen wollen.

Ich wünsche dem zukünftigen Richter am BVerfG den Mut und das Vergnügen, seine neue Lebensetappe voll der Durchsetzung des Rechts zu widmen. Ich wünsche ihm, dass er seine neue Freiheit ungehindert genießen kann. Was kann ihn daran hindern? Materiell ist er sicher bestens versorgt. Wirkliche Freunde werden ihn noch mehr bewundern. Zweckfreunde kann er durch neue wirkliche Freunde ersetzen. Er kann seine Lebensqualität durch engagierte, begeisterte Tätigkeit noch erhöhen.

Ich wünsche ihm von Herzen, dass er seine Chancen dafür in vollem Umfang wahrnimmt zu seinem eigenen Wohl und zum Allgemeinwohl.

Der Titel der Promotion eines anderen Richters am  BVerfG lautet
„Die Mobilisierung des Bürgers für die Durchsetzung des Rechts“.

Haben wir, für die Durchsetzung des Rechts schon mobilisierten Bürger, da nicht wunderbare Verbündete beim BverfG?
Ich wünsche uns allen viel Freude bei der Durchsetzung des Rechts. Mögen wir mit unserer Freude auch noch mehr Menschen ermutigen und mobilisieren!

Adeline


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Juni 2017, 22:14 von Bürger«
Ein Herzenswunsch: Mögen alle erkennen, was wirklich wichtig für das Leben in unserer Welt und damit auch für das eigene Leben ist! Mögen sich alle den beglückenden Erfahrungen des Miteinander zuwenden, statt das destruktive Gegeneinander fortzuführen!

Eine Überzeugung: Jeder Mensch hat das Potenzial in sich, sich jederzeit für eine neue Richtung in seinem Leben zu entscheiden.

  • Beiträge: 7.386
Wir können uns entscheiden, ob wir uns gegenseitig ermutigen oder entmutigen wollen.
Aber gilt nicht das Prinzip, dass jemand so lange unschuldig ist, wie dessen Schuld nicht bewiesen ist?
Dieses darf dann bitte jedem zugestanden werden.

Zu einer "gegenseitigen Ermutigung" zähle ich nicht, minimale Regeln des Anstandes, bzw. Verstandes, bzw. der guten Sitten zu vernachlässigen, würde man sich doch dann auf die Stufe jener Stellen, deren Rechtsverständnis es gerade zu rücken gilt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Juni 2017, 22:15 von Bürger«
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- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

m
  • Beiträge: 436
Verehrter Herr Pinguin. Diese Verhaltensregeln gelten vorzüglich bei Gericht. Vertreten durch die Person/en unabhängige Richter, die jedem Kläger in seiner Rechtsargumentation bei der Urteilsfindung so zu behandeln haben, dass nicht ein Urteil heraus kommt, welches in D von anderen Gerichten abgeschrieben worden ist.

Geht ein Richter, ein Gericht nicht auf die Klagepunkte des Klägers ein, ist es sicherlich zu hinterfragen um welche Sitten es sich hier handelt. Gleiches gilt sicherlich, wenn es um tangierende Klagepunkte geht, welche EU-Recht betreffen und dort entschieden werden müssten.

Lese ich alle Ihre Argumente der tollen Auslegung und Rechtssprechnung des EU-Rechtes hier im Forum, dann ist es doch begründet und offentlichtlich, dass es hier sehr viel von den Gerichten geradezurücken gilt in der RF-Rechtssprechnung, was nicht dem Rechtsverständnis sondern der Lobby entspricht. Gilt besonders für die Ausübung des höchsten Richteramtes.


Edit "DumbTV":
Vollzitat Vorkommentar entfernt. Bitte für die Übersicht und besseren Erfassbarkeit keine solchen Vollzitate verwenden


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  • Beiträge: 7.386
@muuhhhlli
Auch Dein Statement ändert nichts an meiner Auffassung, daß man selbst nicht zu jenem Verhalten finden sollte, das man bei einem anderen kritisiert.

Für jeden gilt die Unschuldsvermutung, bis das Gegenteil nachweislich erwiesen ist; auf berufliche wie private, bzw. politische wie wirtschaftliche Positionen der Beteiligten wie Unbeteiligten eines "unwürdigen Spiels" darf es dabei gar nicht ankommen.

Nicht ohne Grund ist bspw. der Beamte, bzw. freilich auch jeder Mitarbeiter staatlicher Stellen, nur dann frei von jeder persönlichen Verantwortung, wenn er es schriftlich von seinem Dienstvorgesetzten hat, daß Gesetz XYZ, (Rechtshierarchie vom höheren zum niederen Recht), nicht zu beachten sei. Nur dann bei Vorlage dieser schriftlichen Weisung geht die persönliche Verantwortung eines Beamten auf seinen Dienstvorgesetzten über; sonst: Pech für den gut dastehen wollenden Beamten, wenn sein Dienstherr von keiner entsprechenden Order weiß. -> Eigenverantwortung!

Die Behauptung falscher Tatsachen ist strafbewehrt.

Die Ausführungen zum EU-Recht sind unstreitig; aber bitte unterscheide zwischen jenen, die die EU-Recht mißachtenden Urteile zu verantworten haben und jener Person, um die es in diesem Thema geht, die selbst augenscheinlich nicht in die Entscheidungsfindung involviert war. -> Weißt Du hier Gegenteiliges, so weise es bitte schriftlich nach, auf, daß es nicht eine bloße Behauptung sei.


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