Solange der Modellfehler mit Zuordnung einer Nummer an eine bis n Personen erfolgt statt der Zuordnung 1:1 an Wohnungen für welche ja bezahlt werden soll wird sich dabei auch nichts ändern.
Es wäre ja wohl ein Leichtes gewesen alle tatsächlichen Wohnungen mit einer Nummer zu versehen und diese entsprechend bei der EMA Meldung mit abzugleichen, aber warum hat man das wohl nicht gemacht? Die Frage lässt sich leicht beantworten, weil es vielleicht unzulässig ist Profile über das Zusammenleben zu erstellen, was mit so einer Nummer an die Wohnung ohne weiteres möglich wäre. Aus diesem Grund braucht es die Freiwilligkeit der Personen einer Wohnung, das bedeutet sie die Bewohner werden gebeten aus freien Stücken mitzuteilen in welcher Wohnung sie leben, verklausuliert als Lage der Wohnung, zudem sollen Sie irgendwie noch eine Nummer mitteilen, selbst wenn diese gar nicht vorliegend ist, z.B. bei Untervermietung und ebenso eine Anmeldung überhaupt nicht notwendig ist, weil bereits eine Anmeldung für die Wohnung vorliegt und eine Anzeige deshalb gar nicht erforderlich ist. Die LRA kann natürlich eine Menge verlangen, aber ob eine beliebige Person überhaupt in der Lage ist diese Daten zu liefern angemerkt seien Datenschutzrechte von Dritten und entsprechende Gesetzliche Vorschriften dazu. Was könnte passieren, wenn eine Person A unberechtigter Weise Daten einer Person B weitergibt ohne die Erlaubnis von B, also im ungünstigen Fall rechtliche Ansprüche von B gegen A. Also Vorsicht, wenn demnächst Post kommt mit der Frage wer zahlt bitte geben Sie Namen und Beitragsnummer an, also wenn Ihnen die Daten nicht gehören und Ihnen auch nicht bekannt gegeben sind, dann sollte die maximale Auskunft auf die Lage der Wohnung beschränkt werden, schon aus Selbstschutz, denn die unberechtigte Weitergabe von Daten von Dritten kann ein belangbarer Verstoß sein.
Das grundsätzliche Problem wird mit dem Meldedatenabgleich auch nicht gelöst, denn nach wie vor ist nicht klar für welche Wohnung bezahlt wird, weil eine Zuordnung über Adressdaten erfolgt. Eine tatsächliche Ermittlung einer vorhandenen Wohnung findet gar nicht oder maximal bei einer Vorort Besichtigung statt.
Beitragt wird das Wohnen in einer tatsächlich vorhanden Wohnung.
Aber abgerechnet werden primär Adressen wo eine Vermutung besteht, dass es eine beliebige Wohnung gibt.
Nun könnte jeder eine Zurückweisung schreiben und erklären, keine Wohnung vorhanden und es jeweils bis zu einer Ortsbesichtigung bringen. Natürlich machen das nicht alle, aber es wäre sicherlich lustig, weil bis das Klageverfahren soweit ist, dass ein Hausbesuch ansteht, naja, das kann etwas Zeit sein, auch ein fortgesetzter Vollzug kann mit Rechtsmitteln etwas gestreckt werden. Im Anfang würde bei einer Forderung bis 500,- Gerichtskosten von 105 plus Gerichtskosten gegen die Vollstreckung 30,- bei erste Beschwerde 60,- bei zweiter plus je nachdem wie weit eine Person das treibt Vollstreckungsgegenklage Betrag noch unbekannt plus Eilrechtschutz ab 55,- plus Auslagen min 20,- Dauer in Abhängigkeit der Richter und Person N 3 Monate bis über 2 Jahre. Natürlich setzt das etwas Arbeit voraus und auch, dass "keine Wohnung" nicht das einzige Argument ist.