Falls es der oder die eine oder andere hier mitlesen- und schreibende EU-Bürger/in noch nicht weiß, so sei er oder sie hier darauf hingewiesen.
Es hat innerhalb der EU ein Übersetzungszentrum, das alle amtlichen Dokumente, insbesondert allerdings EU-Dokumente, nach Anforderung der Behörden via dieser Behörde in der Sprache des Antragstellers zur Verfügung stellt. (Mal vorausgesetzt, daß ich diese Regelungen auch begriffen habe).
Wer sich also als EU-Bürger der Niederlande in Deutschland an eine Behörde auf Niederländisch wendet, muß von dieser Behörde eine Antwort in seiner Sprache zurückbekommen.
Die Grundlagen dafür, (alle habe ich noch nicht gesichtet), finden sich einerseits im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, Art 18ff unter
Nichtdiskriminierung und Unionsbürgerschaft,
KONSOLIDIERTE FASSUNGEN
DES VERTRAGS ÜBER DIE EUROPÄISCHE UNION UND DES VERTRAGS ÜBER DIE ARBEITSWEISE DER EUROPÄISCHEN UNIONhttp://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1489410385065&uri=CELEX:12016ME/TXTaber auch im
BESCHLUSS DES ÜBERSETZUNGSZENTRUMS FÜR DIE EINRICHTUNGEN DER EUROPÄISCHEN UNIONhttp://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1489393173565&uri=CELEX:32004D0605Einfach mal in den Dokumenten umsehen.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;