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Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: pinguin am 13. März 2017, 14:03
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Falls es der oder die eine oder andere hier mitlesen- und schreibende EU-Bürger/in noch nicht weiß, so sei er oder sie hier darauf hingewiesen.
Es hat innerhalb der EU ein Übersetzungszentrum, das alle amtlichen Dokumente, insbesondert allerdings EU-Dokumente, nach Anforderung der Behörden via dieser Behörde in der Sprache des Antragstellers zur Verfügung stellt. (Mal vorausgesetzt, daß ich diese Regelungen auch begriffen habe).
Wer sich also als EU-Bürger der Niederlande in Deutschland an eine Behörde auf Niederländisch wendet, muß von dieser Behörde eine Antwort in seiner Sprache zurückbekommen.
Die Grundlagen dafür, (alle habe ich noch nicht gesichtet), finden sich einerseits im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, Art 18ff unter Nichtdiskriminierung und Unionsbürgerschaft,
KONSOLIDIERTE FASSUNGEN
DES VERTRAGS ÜBER DIE EUROPÄISCHE UNION UND DES VERTRAGS ÜBER DIE ARBEITSWEISE DER EUROPÄISCHEN UNION
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1489410385065&uri=CELEX:12016ME/TXT
aber auch im
BESCHLUSS DES ÜBERSETZUNGSZENTRUMS FÜR DIE EINRICHTUNGEN DER EUROPÄISCHEN UNION
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1489393173565&uri=CELEX:32004D0605
Einfach mal in den Dokumenten umsehen.