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Wer finanziert den Rundfunkbeitrag bei einem Antrag auf Befreiung?

Begonnen von Schandarm, 15. Juni 2016, 11:46

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nexus77

"Befreiung" für Empfänger von Sozialleistungen: ABSCHAFFEN, ersatzlos. Auch die Leistungen dafür nicht erhöhen, ja die Leistungen sollten höher sein für lebensnotwendiges. Lebensmittel, Miete, Strom, Gesundheit etc. Der ÖR ist nicht lebensnotwendig, im Gegenteil. Daher keine Erhöhung/Befreiung für diesen Zweck.

Es würde dann mehr geben die sich dagegen wehren, ein Großteil davon sind nun "ruhiggestellt" und betrachten das Geschehen bzgl. "ÖR" von der Seitenlinie. Denn sie sind befreit. Ein Bekannter X musste auch Leistungen beantragen, da sein Einkommen zu gering (sog. Aufstockung). Er bekam sogar ein hübsches vorgefertigtes Formular speziell für ÖR, er hat sich aber nicht befreien lassen, aus Prinzip.Komisch in dem Falle ist "Jobcenter" unbürokratisch und schafft sogar freiwillig einen finanziellen Vorteil.

Arbeitslose könnten sich dann mit möglichst geringen finanziellem Aufwand am Widerstand beteiligen, zB. mehr per Mail / Fax senden als per Brief. Sie haben idR dafür aber mehr Zeit und daran scheitert es meist bei anderen.

Besucher

Ganz so einfach geht das aber nicht...

Zitat von: Alpha667 am 05. Dezember 2017, 15:00
"Befreiung" für Empfänger von Sozialleistungen: ABSCHAFFEN, ersatzlos. Auch die Leistungen dafür nicht erhöhen, ja die Leistungen sollten höher sein für lebensnotwendiges. Lebensmittel, Miete, Strom, Gesundheit etc. Der ÖR ist nicht lebensnotwendig, im Gegenteil.

Wer sollte das machen? Das materielle Existenzminimum - markiert durch den ESt-Freibetrag - ist nämlich grundgesetzlich geschützt, um der im GG gegebenen Garantie einer menschenwürdigen Existenz Genüge zu tun. Im Kirchhof'schen Konzept war - entsprechend Deiner in die Runde geworfenen Forderung - sogar auch gar keine Befreiung der Bezieher staatlicher Transferleistungen (allen voran die - mit Verlaub - "Hartzies" bzw. die Grusis, die ja aber beileibe nicht die einzigen darstellen) vorgesehen.

Sondern stattdessen hatte der Herr Kirchhof die Erhöhung der Bedarfssätze um eben den sogenannten "Rundfunkbeitrag" gefordert mit dem Ergebnis, dass diese unsere Anstalten dann davon das zusätzliche Geld hätten einsacken können. Und noch mehr Geld raffen zu können - dann brauchten unsere Anstalten mit diesen läppischen 8 Mrd. € pro Jahr jetzt nicht zu darben - hätten die bestimmt ultracool gefunden. Dazu wiederum waren unsere Politiker aber zu geizig - & unter anderem Rüstung, Steuergeschenke für die Reichen etc. pp. einfach wichtiger. Da aber eben wegen der allg. Nicht-Lebensnotwendigkeit von ÖRR [außer natürlich für bspw. diese Intendanten-Fuzzies bzw. Intendösen wie diesen Buhrow & Co. mit seinen 400000.- p.a] für diesen überhaupt keine Position in den Bedarfssätzen vorgesehen ist / war, & zwar weder im RBStV noch im  letzten RGebStV,  musste die Befreiungsmöglichkeit für Hartzies, Grusis, und jede Menge anderer Bedürftiger etc. geschaffen werden, & das auch schon zu Gebührenzeiten.

Bei der Abschaffung der Befreiung für die zuletzt genannten Bedürftigen (die kein ALGII oder Grusi bekamen) schon in der letzten Variante des RGebStV vor der Erfindung des sogenannten "Rundfunkbeitrages" hatte "man" wohl gehofft, dass das keinem auffallen würde bzw. dass die Betroffenen selber zu dumm, zu schlapp oder was immer sonst sein würden, um sich dagegen zur Wehr zusetzen. Das hatte ja aber bekanntlich nicht ganz funktioniert und uns gem. Art. 3/1 GG (Gleichbehandlungsgrundsatz) immerhin 1 BvR 3269/08, 1 BvR 665/10, 1 BvR 656/10 beschert - wobei die Anstalten zumindest aus den Nummern mit ihren Taschenspielertricks der nachträglichen Befreiung herausgekommen waren.

Zitat von: Alpha667 am 05. Dezember 2017, 15:00
Es würde dann mehr geben die sich dagegen wehren...
[...]
Arbeitslose könnten sich dann mit möglichst geringen finanziellem Aufwand am Widerstand beteiligen, zB. mehr per Mail / Fax senden als per Brief. Sie haben idR dafür aber mehr Zeit und daran scheitert es meist bei anderen.

Unsere etablierten Politiker beiderlei Geschlechts sind zwar i. d. R. ziemlich dumm [& die wirklich Fähigen, die ihre Aufgabe überdies als öffentliche begreifen & nicht nur auf Befriedigung ihrer Machtgeilheit setzen bzw. sich nicht im wesentlichen nur ohne richtige Arbeit den A.... noch & nöcher vergolden lassen wollen, werden schliesslich rechtzeitig rausgekickt]. Aber so dumm, sich mit solch' einer wie Deinerseits angeregten "Massnahme" massiv Läuse in den Pelz zu setzen, sind diese denn wohl doch nicht. Dass es nicht welche geben könnte, die "ihrem" ÖRR noch mehr Geld zuschanzen würden wenn sie könnten, kann natürlich nicht ausgeschlossen werden. Solch' einer im engeren Sinne politischen Dimension denkbaren Ärgers wie oben gedacht wäre aber bereits vorgelagert, dass der Gesetzgeber & unsere Damen und Herren Ministerpräsidenten und -präsidösen sich in kürzester Zeit gleich im Dutzend die entsprechenden Ohrfeigen vom BVerfG (von den europ. Rechtsinstitutionen gar nicht zu sprechen) eingefangen hätten.
"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

Knax

Zitat von: Besucher am 05. Dezember 2017, 18:40
Wer sollte das machen? Das materielle Existenzminimum - markiert durch den ESt-Freibetrag - ist nämlich grundgesetzlich geschützt, um der im GG gegebenen Garantie einer menschenwürdigen Existenz Genüge zu tun. Im Kirchhof'schen Konzept war - entsprechend Deiner in die Runde geworfenen Forderung - sogar auch gar keine Befreiung der Bezieher staatlicher Transferleistungen (allen voran die - mit Verlaub - "Hartzies" bzw. die Grusis, die ja aber beileibe nicht die einzigen darstellen) vorgesehen.

Sondern stattdessen hatte der Herr Kirchhof die Erhöhung der Bedarfssätze um eben den sogenannten "Rundfunkbeitrag" gefordert mit dem Ergebnis, dass diese unsere Anstalten dann davon das zusätzliche Geld hätten einsacken können. Und noch mehr Geld raffen zu können - dann brauchten unsere Anstalten mit diesen läppischen 8 Mrd. € pro Jahr jetzt nicht zu darben - hätten die bestimmt ultracool gefunden. Dazu wiederum waren unsere Politiker aber zu geizig - & unter anderem Rüstung, Steuergeschenke für die Reichen etc. pp. einfach wichtiger.

Es ist vollkommen korrekt, dass der Rundfunkbeitrag nicht in den Bedarfssätzen und damit auch nicht im einkommensteuerlichen Grundfreibetrag enthalten ist, der das sachliche Existenzminimum bei der Einkommensbesteuerung freistellt. Auf der anderen Seite ist das Einkommen von Erwerbstätigen in Höhe des Rundfunkbeitrags indisponibel, weil man sich dem Rundfunkbeitrag unter normalen Umständen nicht entziehen kann. Es widerstrebt dem üblichen Verständnis von Gerechtigkeit, indisponibles Einkommen der Besteuerung zu unterwerfen. Aus diesem Grund ist zu fragen, ob der Rundfunkbeitrag nicht doch von der einkommensteuerlichen Bemessungsgrundlage abzuziehen ist. Dieser Frage kann man aber erst dann nachgehen, wenn die Frage der Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags geklärt ist. Vielleicht erübrigt sich die Frage ja tatsächlich.

Zitat von: Besucher am 05. Dezember 2017, 18:40
Sondern stattdessen hatte der Herr Kirchhof die Erhöhung der Bedarfssätze um eben den sogenannten "Rundfunkbeitrag" gefordert mit dem Ergebnis, dass diese unsere Anstalten dann davon das zusätzliche Geld hätten einsacken können.

Stimmt. In diesem Fall wäre aber der (meiner Ansicht nach auch jetzt schon nicht zu leugnende) Steuercharakter der Abgabe jedoch noch viel deutlicher zum Vorschein gekommen, denn letztlich passiert dann nichts anderes, als dass das Geld aus den öffentlichen Haushalten als Transferzahlung an den (bedürftigen) Bürger geht und vom Bürger an die Rundfunkanstalten. An dieser Stelle zu argumentieren, der Rundfunkbeitrag sei keine Steuer, weil das Geld ja nicht direkt von den öffentlichen Haushalten an den Rundfunk, sondern zunächst mal an den Bürger flösse, wäre ein viel zu durchschaubarer Taschenspielertrick gewesen.

Bürger

#18
Übersicht 2013-2017 der
"Beitragsausfälle"/ "Schmälerungen" der Beitragseinnahmen durch
Befreite und Ermäßigte


ZitatJahr   Gesamterträge   Anzahl      Beitragsausfall      mögliche Reduzierung bei
   aus Rdf.-Beitr.   Befreite/Ermäß.   Befreite/Ermäßigte   Finanzierung aus Sozialleist.
2013   7,681 Mrd. €   2.503.301   604,8 Mio €      1,42€ = 7,9% von 17,98€
2014   8,324 Mrd. €   2.531.325   597,1 Mio €      1,29€ = 7,7% von 17,98€
2015   8,131 Mrd. €   3.340.379   650,7 Mio €      1,40€ = 8,0% von 17,50€ (interpol.)
2016   7,978 Mrd. €   3.395.947   672    Mio €      1,47€ = 8,4% von 17,50€
2017   7,974 Mrd. €   3.215.994   ~638 Mio € (interpol.)   ~1,40€ ~8,0% von 17,50€ (interpol.)

Anm. zu 2017:
Keine Aufschlüsselung der Schmälerung/ des Ausfalls, stattdessen der lapidare, vertuschende Satz:

ZitatDie Befreiungen und Ermäßigungen schmälern die Erträge aus Rundfunkbeiträgen, sind aber Bestandteil der Solidarfinanzierung. Menschen, die sich nicht an der Rundfunkfinanzierung beteiligen können oder einen ermäßigten Rundfunkbeitrag zahlen, sollen dennoch am Angebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks teilhaben.



Gesamtausfall/ Gesamtschmälerung 2013-2017 durch
Beitragsbefreite und -ermäßigte

~ 3,2 Mrd. €

entspricht
~8% von
Gesamt-Einnahmen 2013-2017 aus "Rundfunkbeiträgen"
~ 40 Mrd. €
...unsolidarisch/ unsozial/ verfassungswidrig finanziert/ quersubventioniert durch die
für diese originäre Staatsaufgabe
keine besondere Finanzierungsverantwortung tragende Gruppe der Beitragszahler.


Siehe hierzu nochmals die eindringlichen Gutachten sowohl von
Prof. Paul Kirchhof (Auftrags-Gutachter von ARD-ZDF-GEZ) als auch von
Prof. Hanno Kube (Auftrags-Gutachter von ARD-ZDF-GEZ)
weiter vorn in hiesigem Thread unter
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19196.msg126156.html#msg126156




Nebenrechnung 2015
650,7 Mio € Ausfall durch Befreite/ Ermäßigte
= 8% von 8.131.285.001,97 € ERTRÄGE AUS RUNDFUNKBEITRÄGEN

Nebenrechnung 2017
angenommener Durchschnitt von
~8% von 7.974.345.013,60 € ERTRÄGE AUS RUNDFUNKBEITRÄGEN
~638 Mio €




Quellen:
Übersicht "Beitragsservice"
Geschäftsberichte/ Jahresberichte
https://www.rundfunkbeitrag.de/der_rundfunkbeitrag/beitragsservice/index_ger.html?highlight=jahresbericht#organisation
"Beitragsservice" Geschaeftsbericht 2013, S. 36 u.a.
http://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e814/Geschaeftsbericht_2013.pdf
"Beitragsservice" Geschaeftsbericht 2014, S. 39 u.a.
http://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e1691/Geschaeftsbericht_2014.pdf
"Beitragsservice" Jahresbericht 2015, S. 31 u.a.
http://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e2097/Jahresbericht_2015.pdf
https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e4730/Jahresbericht_2015.pdf
"Beitragsservice" Jahresbericht 2016, S. 31 u.a.
https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e5042/Jahresbericht_2016.pdf
"Beitragsservice" Jahresbericht 2017, S. 14 u.a.
https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e5774/Jahresbericht_2017.pdf

Alle Angaben ohne Gewähr.
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Bürger

#19
Querverweis aus aktuellem Anlass zu wichtigen und interessanten Hinweisen unter
Umlage v. Befreiungs-Einnahmeausfällen auf Beitragspflichtige (un-)zumutbar?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28740.0
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seppl

Es ist noch viel schlimmer!
Nach dem RBStV §4 (1) soll auf Antrag jede natürliche Person vom Rundfunkbeitrag freigestellt werden, wenn sie Voraussetzungen erfüllt. Eine Gesamtschuldnerschaft ist keinesfalls eine natürliche Person. Aber der Beitragsservice stellt nur Gesamtschuldnerschaften frei, in denen alle Bewohner Befreiungsvoraussetzungen nachweisen können. In §4 RBStV (3) steht, auf welchen abgeschlossenen Personenkreis in der Wohnung sich die Befreiung erstreckt. Auf keinen Fall jedoch zielt da was auf die Gesamtschuldnerschaft ab. Es steht auch nirgends, dass der Verlust nicht vom Gläubiger (LRA) getragen werden soll. Gesetzlich festgelegte Privilegierungstatbestände führen üblicherweise zu einer Minderung des Gesamtschuldbetrags. den Verlust trägt da also meist der Gläubiger. Es wird aber beim Zwangsbeitrag so gerechnet, dass der Gläubiger die volle Schuldsumme erhält. Es bleibt bisher unklar, wer den Verlust tragen soll. In der aktuellen Praxis jedenfalls der Zahler der Gesamtschuld.
Somit tragen inoffiziell (da kein Antrag gestellt werden kann) auch eine erhebliche Dunkelziffer Zahlungsverpflichteter von zahlenden Wohngemeinschaften zusätzlich noch den Ausfall der eigentlich "freistellbaren" Mitbewohner mit. Und das wird rechnerisch eine viel höhere Summe sein als die offiziell angegebene.
,,Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse." (Montesquieu)

Bürger

Querverweis ...und wieder welche, die Befreiungen nicht aus sozialen Gründen,
sondern aufgrund von "Gruppenzugehörigkeiten" wünschen ::)
Junge Union Saar: ,,Wir stehen klar hinter einem beitragsfinanzierten örR" (10/2018)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28892.0
Befreiung vom Rundfunkbeitrag für Freiwillige im FSJ und BFD gewünscht (10/2018)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29128.0.html
...ohne jedoch zu thematisieren, wen die "Kompensation" der "Ertragsausfälle" durch solche "Befreiungen" dann umso mehr belasten.
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Shuzi

Zitat von: Bürger am 26. Oktober 2018, 18:50
Querverweis ...und wieder welche, die Befreiungen nicht aus sozialen Gründen,
sondern aufgrund von "Gruppenzugehörigkeiten" wünschen ::)


Irgendwie sind wir ja auch eine Gruppe von gleichgesinnten Rundfunkzwangsabgabegegnern (was für ein sperriges Wort), Nichtnutzern, Boykotteuren, Nichtzahlern, oder wie immer man uns zu betiteln vermag.

Wenn sich Anträge auf Befreiung von einer Abgabe auf das Grundbedürfnis Wohnen aufgrund von einer Gruppenzugehörigkeit etablieren sollten, könnten wir evtl. auch mal einen stellen ...   ???


Edit "Bürger": Eine solche "Befreiung aufgrund von Gruppenzugehörigkeit" wäre bitte nicht hier, sondern allenfalls in gut aufbereitetem eigenständigen Thread mit aussagekräftigem Thread-Betreff zu diskutieren.
Hier im Thread bitte nur zu dessen eigentlichem Kern-Thema, welches da lautet
Wer finanziert den Rundfunkbeitrag bei einem Antrag auf Befreiung?
aber eigentlich auch schon geklärt ist - siehe weiter vorn: Er wird derzeit aus den Taschen der anderen Beitragszahler finanziert, und dies ist selbst laut den Auftragsgutachtern von ARD-ZDF-GEZ, den Professoren Kirchhof sowie auch Kube, nicht zulässig.
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.
Vielleicht wären wir zusammen in der Lage,
uns von diesen alten Zwängen zu befreien.
Oder ist die Welt für jetzt und alle Tage,
viel zu wahr, viel zu wahr um schön zu sein?

Bürger

Querverweis aus aktuellem/ fortdauerndem Anlass...
BVerfG 1 BvR 1089/18 - Beitragsservice/LRA zu Härtefallprüfung verpflichtet
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35953.0
Geringverdiener/Wohngeldbezieher/... Rückzahl. für alles seit 2013 verlangen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36701.0
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Bürger

Querverweis aus aktuellem Anlass... ::)
ARD-Reform: Wir müssen schnell zu einem Netzwerk werden (12/2022)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,36826.msg220655.html#msg220655

Zitat von: Bürger am 27. Dezember 2022, 23:52
Zitat von: ChrisLPZ am 24. Dezember 2022, 08:45
Zitat von: faz.net, 23.12.2022, ARD-Reform: Wir müssen schnell zu einem Netzwerk werden (Interview)
Wie steht es um die Beitragsstabilität?
Schare: [...] Es ist für mich zudem unverständlich, dass Beitragsbefreiungen von den Beitragszahlern geschultert werden müssen. Wenn der Gesetzgeber – richtigerweise – Haushalte vom Rundfunkbeitrag entlastet, die diesen nicht aufbringen können, so ist dies eine soziale Leistung. Die entsprechenden Behörden haben alle Daten vorliegen und könnten den Beitrag für diese Haushalte übernehmen – zum Beispiel zusätzlich zum Wohngeld oder zur Miete. Aktuell aber muss der Beitragsservice die Prüfung der Beitragsbefreiung zusätzlich vornehmen, gegebenenfalls ausstehende Beiträge eintreiben und nicht erhaltene Beiträge werden dann auf alle anderen Beitragszahler umgelegt. [...]
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/interview-mit-claudia-schare-und-rolf-zurbrueggen-18548580/der-18549226.html
Sehr gut, dass dies auch von dieser Seite - d.h. von Frau Schare als Vorsitzende des WDR-Verwaltungsrats und des GVK-Finanzausschusses - einmal mehr öffentlich erwähnt wird.
[...]
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Bürger

Querverweis aus aktuellem Anlass...
Kein Mäppchen, kein Pausenbrot - mehr Kinderarmut im Klassenzimmer (wg. RB?) (09/2023)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37479.0


Und bei all dem gilt auch
"Zahlungsschwierigkeiten"? Anträge Raten/Stundung/Vergleich/Niederschlagung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31781.0


...alles "gute" Gründe und Anlässe für
SEPA-Mandat/Lastschrift kündigen/rückbuchen, Zahlg. einstellen + Protestnote
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35120.0
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Bürger

#26
Öl ins Feuer... direkt übertragbar auf den sog. "Rundfunkbeitrag"...

n-tv, 25.04.2026
Klingbeil wälzt Verantwortung ab
Krankenversicherung für Bürgergeldempfänger ist eine Staatsaufgabe
Bürgergeldempfänger bekommen ihr Einkommen vom Staat. Für ihre Gesundheitsversorgung kommen dagegen großteils die Beitragszahler der gesetzlichen Krankenkassen auf. Das ist ungerecht.
Ein Kommentar von Nadine Oberhuber
https://www.n-tv.de/wirtschaft/Krankenversicherung-fuer-Buergergeldempfaenger-ist-eine-Staatsaufgabe-id30752320.html
Zitat von: n-tv, 25.04.2026, Klingbeil wälzt Verantwortung ab - Krankenversicherung für Bürgergeldempfänger ist eine Staatsaufgabe[...]

[...] Frage, wer für die Gesundheitsversorgung der Bürgergeldempfänger zahlen muss. [...] da sie selbst kein nennenswertes Einkommen haben, muss die Allgemeinheit für sie aufkommen, das ist das Solidarprinzip. Das Problem ist nur: Derzeit trägt nicht die Allgemeinheit die Kosten, sondern größtenteils die gesetzlich Versicherten [Anm. "Bürger": die "Beitragszahler"]. Sie tragen den weit überwiegenden Teil der Behandlungskosten von Bürgergeldempfängern.

[...]

Die Forderung der gesetzlichen Krankenkassen lautet daher: Der Staat müsse die Behandlungskosten komplett übernehmen. Und die Begründung ist ganz einfach: Der Gesetzgeber will, dass Bürgergeldempfänger medizinisch genauso gut versorgt sind wie andere Versicherte, ohne dass sie selbst Beiträge zahlen. Dann sei es auch seine Pflicht, das Geld dafür aus eigenen Mitteln bereitzustellen - und die Kosten nicht auf andere zu überwälzen.

[...]

Das Machtwort werden vermutlich erst die Gerichte sprechen. Denn jüngst platzte den gesetzlichen Krankenkassen der Kragen: Sie haben den Staat verklagt und fordern die Kosten für die Behandlung von Bürgergeldempfängern bereits von ihm zurück. Auch im Namen der Versicherten. Das Verfahren läuft und soll notfalls höchstrichterlich entschieden werden. Aber das wird dauern. Einsicht ginge schneller.


Vorsorgliche Bitte, hier nicht die Krankenkassenbeiträge bzgl. "Befreiter" zu vertiefen, sondern allenfalls die vergleichbaren Aspekte bzgl. "Rundfunkbeitrag" und dortige Befreite herauszuarbeiten. Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.
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boykott2015

#27
Die Ansicht der Rundfunkanstalten zur Frage der Übernahme der Kosten ist bekannt:
Der Sozialstaat hat die Kosten für die Befreiungen zu tragen.

Landtag Nordrhein-Westfalen 15. Wahlperiode
Ausschussprotokoll APr 15/177 07.04.2011
Haupt- und Medienausschuss
13. Sitzung (öffentlich)
7. April 2011
Düsseldorf – Haus des Landtags
10:05 Uhr bis 12:50 Uhr
Verhandlungspunkt: Fünfzehnter Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Fünfzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag)

https://www.landtag.nrw.de/Dokumentenservice/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMA15-177.pdf

Zitat von: Landtag NRW, APr 15/177 07.04.2011, Haupt- und Medienausschuss, 13. Sitzung, 07.04.2011, S. 9-10Dr. Hermann Eicher (SWR): [...] Ähnlich verhält es sich mit dem zweiten Beispiel, das Sie genannt haben, der Übernahme der Kosten durch die Sozialversicherungsträger. Die Rundfunkanstalten sind seit jeher der Ansicht, dass die Kosten für die Befreiungen eigentlich nicht den übrigen Beitragszahlern bzw. den heutigen Gebührenzahlern auferlegt werden sollten, sondern dass eigentlich der Sozialstaat diese Kosten zu tragen hat. Nun weiß aber jeder, dass, wollte man heute einen solchen Wechsel machen, im Wesentlichen die Kommunen und die Bundesanstalt für Arbeit mit diesen Kosten belastet würden. Die Befreiungskosten haben heute einen Rahmen von etwa 800 Millionen €. Wenn man dies auf die Kommunen verlagern würde, wäre die Begeisterung dort ,,groß".[...]

ope23

Die "Rundfunkseite" (so weiland F. Kirchhof) möchte also schon seit mehr als fünfzehn Jahren bewirken, dass der "Ausfall" von Rundfunkbeiträgen aufgrund Bürgergeldempfangs von den übrigen Beitragszahlern nicht mehr gestemmt werden möge. (Das Eicher-Zitat von 2011 ist insofern veraltet, vgl. auch die ersten paar Beiträge in diesem Faden.)

Ob die übrigen Beitragszahler die Bürgergeldempfänger also mit"finanzieren", zeigt sich erst, wenn man die genauen Aufstellungen im Finanzbedarfsplan bei der KEF kennen würde. Könnte ja sein, dass das sogar eingepreist ist (und damit am Ende sowieso schon ein etwas höherer Nominalbeitrag herauskommt).

Es wird nun ganz banal so sein, dass den Gierhälsen des deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunks die riesige Rundfunkbeitragstorte immer noch zu klein ist. Man möchte, dass der Sozialstaat zusätzliches Geld aufgrund Bürgergeldempfangs reinwirft.

Dass das nicht mit Krankenkassenbeiträgen vergleichbar ist, ist evident: Die KV-Beiträge und auch das Geld vom Sozialstaat für die bürgergeldbeziehenden Patienten kommen allen Patienten grundsältzich wieder zugute, auch wenn eine Spezialmatratze (gegen Wundliegen) erst bewilligt wird, wenn die Wunde bereits die Knochen erreicht hat.

Hingegen wird der Rundfunkbeitrag sofort in täglich neu gekaufte Jacketts (für die Tagesschausprecher), in Rehrücken und in Massagesessel investiert. Und - nein! - die eigentlich Produktiven wie Schauspieler und Kameraleute werden auch beim deutschen örR mit fast nichts abgespeist.