Zum Vergleich: ich habe in etwa dieselbe Formulierung zum Einreichen der Klage verwendet und darauf vom SWR ca. 3 Monate Frist bekommen bis zum 28.02.2016. Und das auch nur, weil die Feiertage dazwischen lagen. Dennoch würde ich es bei der Einreichung immer auf diese Art versuchen, jeder Monat mehr ist Gold wert.
Aktuell bin ich beim Schreiben in den letzten Zügen dessen, was mir innerhalb des Zeitrahmens möglich war. Die Klage werde ich voraussichtlich vor dem Wochenende noch hier einstellen, zeitgleich mit der Absendung Richtung Karlsruhe. Inhalt: im Wesentlichen Roggis Europarecht mit einigen Änderungen und Ergänzungen, Abhängigkeit des örR von Politik und Wirtschaft, sowie einige Argumente zur Verschleuderung der Beiträge.
Hintergrund: Hauptargument soll das Europarecht sein, worüber das VG nicht urteilen darf. Die zahlreichen Bekannten GG Argumente möchte ich vorerst nicht einbringen, damit das VG wiederum nicht die üblichen Urteilsbausteine einfügen kann (ansonsten Berufung). Außerdem verweise ich auf die anstehenden Verhandlungen im März und Juni am BVerwG mit dem Vorbehalt weiteren Sachvortrags. Hierzu gerne eure Meinungen.
Edit: irgendwo hatte ich den Passus gelesen, in dem das VG gebeten wird, eine Klage an die zuständige höhere Instanz weiterzureichen. Könnte mir die jemand verraten?