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Autor Thema: Klagen und deren Inhalte im Überblick [Sammelthread]  (Gelesen 88726 mal)

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Der Übersicht halber sei an dieser Stelle hingewiesen auf eine weitere gut geschriebene Klage, welche sich hier im Forum findet unter
Eine Anfechtungsklage gegen den RBB
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14820.0.html


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Musterklage des Verbands Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) gegen die Rundfunkbeitragssatzung am OVG Berlin-Brandenburg.
Die Verhandlung war bereits am 10.12.2015:
Zitat
Gegenstand ist die Normenkontrollklage eines VDGN-Mitglieds gegen die RBB-Satzung zur Leistung der Rundfunkbeiträge. Ziel ist es, die Rechtsgrundlage für das gesamte Verfahren zur Erhebung der Rundfunkbeiträge gemäß dem entsprechenden Staatsvertrag prüfen zu lassen. Es geht dabei auch um solche Fragen, ob die Rundfunkanstalt bestimmte Regelungen selbst treffen konnte oder diese in der Gesetzesgrundlage, dem Staatsvertrag, hätten geregelt werden müssen und ob dieser eine ausreichende Grundlage für die Regelungen in der Satzung bietet.

Zitat
Neben verfassungsrechtlichen Fragen zur Erhebung der Rundfunkbeiträge stehen nach Ansicht des VDGN dabei speziell die dafür praktizierte Datenerhebung und –verarbeitung im Fokus. Sie führe zu einem zentralen Sammel-Melderegister, das dem Datenmißbrauch Tür und Tor öffne, heißt es in dem Antrag auf Normenkontrollklage, der vom Gericht für zulässig befunden wurde. Gemessen an dem alleinigen Zweck, Rundfunkbeiträge zu erheben und den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu finanzieren, ist das installierte Datenerfassungssystem nach Auffassung des VDGN völlig unverhältnismäßig und widerspricht den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum Umgang mit persönlichkeitsbezogenen Daten.

hier geht es weiter:
Nächster Versuch des VDGN - jetzt Normenkontrollklage (aus Juni 2013)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6296.msg112861.html#msg112861


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Februar 2018, 04:16 von Bürger«

S
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VG Berlin: Nichtnutzer, Zwangskunde, Geringverdiener u. Wohngeldbezieher vs. RBB
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17332.0.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Februar 2018, 04:16 von Bürger«

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[...] Ohne Euch hätte A wahrscheinlich schon längst aufgegeben – so aber hat A heute den nächsten Schritt getan und seine Klage an den Norddeutschen Rundfunk per Einschreiben mit Rückschein abgeschickt.
Diese Klage kann sich jeder in anhängender pdf. anschauen. [...]

Update:
Kurz nach Eingang der Klage von Person A wurde ihr vom Gericht vorgeschlagen, diese ausszusetzen bis in einem ähnlichen Fall in einer höheren Instanz entschieden wurde. Diese Entscheidung ist bis heute nicht gefallen, da Person A seither weder vom Gericht noch vom Beitragsservice etwas gehört hat.

Hier die Antwort auf die Frage bei welchem Gericht A im Dez. 2014 geklagt hatte: Beim Verwaltungsgericht Hamburg!
Im Anhang nochmal die Klageschrift von A.
Allen hier im Forum weiterhin viel Glück und Erfolg.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Februar 2016, 15:19 von Bürger«

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Zum Vergleich: ich habe in etwa dieselbe Formulierung zum Einreichen der Klage verwendet und darauf vom SWR ca. 3 Monate Frist bekommen bis zum 28.02.2016. Und das auch nur, weil die Feiertage dazwischen lagen. Dennoch würde ich es bei der Einreichung immer auf diese Art versuchen, jeder Monat mehr ist Gold wert.

Aktuell bin ich beim Schreiben in den letzten Zügen dessen, was mir innerhalb des Zeitrahmens möglich war. Die Klage werde ich voraussichtlich vor dem Wochenende noch hier einstellen, zeitgleich mit der Absendung Richtung Karlsruhe. Inhalt: im Wesentlichen Roggis Europarecht mit einigen Änderungen und Ergänzungen, Abhängigkeit des örR von Politik und Wirtschaft, sowie einige Argumente zur Verschleuderung der Beiträge.

Hintergrund: Hauptargument soll das Europarecht sein, worüber das VG nicht urteilen darf. Die zahlreichen Bekannten GG Argumente möchte ich vorerst nicht einbringen, damit das VG wiederum nicht die üblichen Urteilsbausteine einfügen kann (ansonsten Berufung). Außerdem verweise ich auf die anstehenden Verhandlungen im März und Juni am BVerwG mit dem Vorbehalt weiteren Sachvortrags. Hierzu gerne eure Meinungen.

Edit: irgendwo hatte ich den Passus gelesen, in dem das VG gebeten wird, eine Klage an die zuständige höhere Instanz weiterzureichen. Könnte mir die jemand verraten?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. Februar 2016, 23:29 von Bürger«

  • Beiträge: 3.232
Edit: irgendwo hatte ich den Passus gelesen, in dem das VG gebeten wird, eine Klage an die zuständige höhere Instanz weiterzureichen. Könnte mir die jemand verraten?
Diese Formulierung sollte hilfreich sein:

Vorlage an das Bundesverfassungsgericht; hilfsweise: Berufungszulassung
Da das GG verletzt ist, ist das Verfahren auszusetzen und die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes einzuholen, da es bei dieser Klage u.A. auf die Gültigkeit des Zustimmungsgesetzes von NRW zum RBStV ankommt (Art, 100 (1) GG).
Hilfsweise ist die Berufung wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache zuzulassen.


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Vorlage an das Bundesverfassungsgericht; hilfsweise: Berufungszulassung
Da das GG verletzt ist, ist das Verfahren auszusetzen und die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes einzuholen, da es bei dieser Klage u.A. auf die Gültigkeit des Zustimmungsgesetzes von NRW zum RBStV ankommt (Art, 100 (1) GG).
Hilfsweise ist die Berufung wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache zuzulassen.

Ah ja danke ich bin da wohl von falschen Voraussetzungen ausgegangen. Ich war aus irgendeinem Grund der Meinung, jedes Gericht müsste eine Klage/Anfrage sofort an das zuständige höherrangige Gericht (in diesem Fall EuGH) weiterleiten, sofern es selbst nicht darüber entscheiden darf. Aber es heißt ja eindeutig: "Zur Vorlage verpflichtet sind die Gerichte, deren Entscheidungen selbst nicht mehr mit Rechtsmitteln des innerstaatlichen Rechts angefochten werden können." Z. B. http://archiv.jura.uni-saarland.de/schuman/vorlageverfahren.htm

Dann müsste man aber sinngemäß so schreiben:
Zitat
Da europäisches Recht verletzt ist, ist das Verfahren auszusetzen und gemäß Art. 267 AEUV die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einzuholen. Hilfsweise ist die Berufung wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache zuzulassen.

Wobei ich hier das Problem sehe, dass meine vorab zitierte Passage noch aus dem alten Artikel 234 EGV stammt, während es im neuen Artikel 267 AEUV heisst: Wird eine derartige Frage einem Gericht eines Mitgliedstaats gestellt und hält dieses Gericht eine Entscheidung darüber zum Erlass seines Urteils für erforderlich, so kann es diese Frage dem Gerichtshof zur Entscheidung vorlegen.
Würde mich ja schwer wundern, wenn Karlsruhe die Entscheidung von oben für erforderlich halten würde.


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k
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kurz zwischengeschoben zum eigentlichen Betreff ("Klagen und deren Inhalte im Überblick"):

Informationen und Diskussion zu allen Verfahren am BVerwG (und dem Thema Ruhendstellung/ Aussetzung Vollziehung):
Jetzt 28 BVerwG-Verfahren: Aktenzeichen Vorinstanzen & Termine f. Ruhendstellung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17606.0.html


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Wie angekündigt hier eine Klage, welche bei uns im Treppenhaus aushing und anscheinend bis Dienstag abgeschickt werden muss.

Zum Klagegrund:
Ob die Aussetzung der Zwangsvollstreckung nochmal mit rein muss/ soll, müsste wohl erst noch geklärt werden.***

Zu 2.1: die hierzu gemachten Vorgaben des BVerfG vom entsprechenden Urteil 2014 werden eingehalten, der Punkt sollte dennoch drin bleiben wie ich finde, einfach weil die Einflussnahme trotz Quote nicht zu leugnen ist

Zu 2.2: mir ist zwar das eben bereits genannte Urteil bekannt, aber ich finde tatsächlich nicht, in welchem Gesetz denn ursprünglich die Staatsferne gefordert wird - bitte Hinweise hierzu per PM***

Vielen Dank nochmal an alle Beteiligten!


***Edit "Bürger":
Hier bitte der Übersicht halber wie im Eingangsbeitrag geschrieben *keine inhaltlichen Diskussionen*.
Dieser Thread soll lediglich der Sammlung fiktiver Klagebegründungen dienen!!!!!
Zur inhaltlichen Diskussion einer Klage bitte bei Bedarf einen eigenständigen Thread mit einem aussagekräftigen Betreff eröffnen.
Danke für die Berücksichtigung.

ACHTUNG bzgl. "Feststellungs"-Anträgen!

Wer die Suchfunktion des Forums mit Begriffen wie "Feststellungsklage", "Feststellungsantrag" etc. befragt, erhält so einige Beiträge, aus welchen hervorgeht, dass im Gegensatz zu einer (gegen den/ die jeweiligen Bescheid/e gerichteten) Anfechtungsklage eine Feststellungsklage i.d.R. auch ein höheres Kostenrisiko birgt.

Zu beantragen, etwas "festzustellen" läuft meiner Kenntnis nach i.d.R. darauf hinaus, dass die Klage (bzw. dieser Punkt) nicht als ANFECHTUNGs- sondern als FESTSTELLUNGsklage (oder -klagepunkt bzw. -antrag) gewertet wird, was i.d.R. mit nicht selten deutlich höherem STREITWERTansatz und in Folge dessen deutlich höheren VERFAHRENSkosten einhergeht!!!

siehe auch web-Suche mit "Rundfunkbeitrag Feststellungsklage Anfechtungsklage"
https://encrypted.google.com/search?hl=en&q=rundfunkbeitrag%20feststellungsklage%20anfechtungsklage
dort u.a.
http://natuerlich-klag-ich.de/klageweg.html
http://klagen-gegen-rundfunkbeitrag.blogspot.de/2013/05/normal-0-21-false-false-false-de-ja-th.html
sowie auch die Infos unter
http://klagen-gegen-rundfunkbeitrag.blogspot.de/2014/08/wahlzeit-bestandsaufnahme-ausfuhrliches.html
"Ein Anfechtungsantrag sei wegen niedrigerem Streiwert sinnvoller als ein Feststellungsantrag - ein Kläger hielt trotzdem an einem solchen fest. [...]
Bei einer Anfechtungsklage ist mit einem geringeren Streitwert zu rechnen als bei Feststellungsklagen; [...]"
mglw. würde man in der Verhandlung gefragt, ob man dies als Feststellungsantrag (o.ä.) gewertet haben wolle oder "daran festhalten woll" o.ä.

Also ACHTUNG!

Der Klageantrag einer von einer durch eine auf Verwaltungsrecht spezialisierten Rechtsanwalts-Kanzlei vertreteten Person B lautete lediglich auf
- "Aufhebung des Bescheides vom ... in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom ..." und
- "Der beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits"


Zur "Aussetzung der Vollziehung":

Nach bisheriger Kenntnis könnte dies ohne akut drohende, d.h. bereits eingeleitete Vollstreckung zu einer Ablehnung und damit lediglich unnötigen Kosten führen. Siehe hierzu bitte u.a. unter
VG DD Antrag §80Abs.5 + Antrag auf Anordnung der aufschieb. Wirkung abgelehnt
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15788.0.html



Und da es anscheinend nicht oft genug wiederholt werden kann:

Hier bitte im Weiteren der Übersicht halber wie im Eingangsbeitrag geschrieben *keine inhaltlichen Diskussionen*.
Dieser Thread soll lediglich der Sammlung fiktiver Klagebegründungen dienen!!!!!
Zur inhaltlichen Diskussion einer Klage bitte bei Bedarf einen eigenständigen Thread mit einem aussagekräftigen Betreff eröffnen.
Danke für die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Februar 2016, 22:09 von Bürger«

  • Beiträge: 584
  • Status: Noch nie Rundfunkbeiträge bezahlt.
Moin.

Hier die fiktive
60-seitige Begründung der Klage
(s.o.) einer fiktiven Person F:



Weitere Infos dazu hier:
Widerspruchsbescheid vom NDR im gelben Brief vom Oktober 2015
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16463.msg115814.html#msg115814

Frei  8)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. März 2016, 04:25 von Bürger«
-> Link zur aktuellen Situation einer fiktiven Person F

-> Link zur fiktiven 60-seitigen Klagebegründung einer fiktiven Person F

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.

m
  • Beiträge: 20
  • Status: 3. Klage in Vorbereitung
mir ist von einem Bekannten ein PDF (siehe Anhang) zugespielt worden, wahrscheinlich, weil ich mich für das Thema interessiere.

Es ist eine Klage gegen den RBB, die ausschliesslich Argumente bzgl. EU-Recht beinhaltet und anscheinend bewusst alle anderen Argumente ausklammert.
Man darf gespannt sein auf die Urteilsbegründung, Ausreden mit Nicht-EU-Recht-Textbausteinen wie in einem vorherigen Urteil wäre somit schwieriger zu gestalten.

Ich hoffe, der Bekannte kann seinen Freund dazu überreden, mir dann auch das Urteil zuzuspielen.


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  • GEZ nein Danke
Anbei die fiktive Klage (Seiten 12) der Person A, in der Hoffnung, dass Sie wem hilfreich sein möge


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Ich bin dafür, dass wir dagegen sind. GEZ nein Danke.

Klagen und sich wehren statt zahlen, für unser aller Recht.

F
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Person A hat heute nach über 3 Jahren ihr Urteil vom Verwaltungsgericht Gießen bekommen (Aktenzeichen 5K 755/13.Gi Urteil vom 08.03.16.) Die Klage wurde abgewiesen.

Damit wurde dem ÖRR bestätigt, es darf auch Schwerbehinderte, die unter dem Sozialhilfesatz leben, abkassieren, wenn die keine Sozialhilfe beantragen wollen. Auch dann, wenn solch ein Antrag nur ein geringfügiges Ergebnis bringt und der Antragsteller sich aus Gründen der Demütigung; solch einen Antrag zu stellen, dazu entschließt ihn nicht zu stellen.

Wo kann ich dieses menschenverachtende Urteil veröffentlichen?


Edit "Bürger":
Betreff zurückgeändert. Bitte keine Betreffänderungen innerhalb eines Threads.
Klage kann - vollständig anonymisiert - hier eingestellt werden.
Urteil  - ebenfalls vollständig anonymisiert - sowie separate Diskussionen bitte nur in gesondertem Thread.
Danke für die Berücksichtigung.


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Hier der mehr oder minder fiktive Hinweis auf eine 65seitige Klagebegründung im flächenkleinsten Bundesland und nordwestlicher Hansestadt
Klagebegründung VerwG (VG Bremen)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18781.0.html


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Eine weitere fiktive aber nichtsdestoweniger originelle - ja geradezu mit prophetischem Nachdruck verfasste Klagebegründung findet sich in aller Ausführlichkeit beim Thema
Fiktive Begründung Bundesland Berlin / RBB
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19751.0.html

Und als Ergänzung die datenschutzrechtlichen Aspekte beim Thema
Beschwerde an EU-Kommission wg. Verletzung des Datenschutzes
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18101.0.html


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