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Autor Thema: Klagen und deren Inhalte im Überblick [Sammelthread]  (Gelesen 92668 mal)

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Aus aktuellem Anlass der aufgrund der Bundesverwaltungsgerichts-Entscheidungen vom März und Juni 2016 von ARD-ZDF-GEZ augenscheinlich im Akkord ausgestellten WiderspruchsBESCHEIDe sowie auch von den Gerichten wieder aufgenommenen, bislang ruhendgestellten oder "liegengebliebenen" Verfahren siehe bitte u.a. auch unter

Klagegründe/ Argumente/ Vorgehen nach BVerwG März und Juni 2016 [Sammelthread]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19787.0.html


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s
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Hier ein 7-seitiger fiktiver selbst formulierter und sicher noch ausbaufähiger Klagezusatz - eines "fiktiven behelfsweise juristischen Autodidakten" - zu einer schon vor 1 Jahr vor einem fiktiven Verwaltungsgericht eingereichten 20-seitigen Klagebegründung, die auf der fiktiven modifizierten Vorlage von "DrKatZe" basiert. (Siehe: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14820.0.html )

Aus dem Inhalt des Klagezusatzes:
Zitat
1. Zur Frage der Beitragshöhe
2. Zur Frage der Anknüpfung der Rundfunkbeitragspflicht an das Innehaben einer Wohnung
3. Die Rundfunkabgabe ist keine Gegenleistung
4. Zur Frage der Befreiung aus sozialen Gründen von der Rundfunkbeitragszahlungspflicht
5. Der Slogan des Beitragsservice des ÖRR: „Ein Beitrag. Einfach. Für Alle.“
6. Das Grundrecht der ungehinderten Unterrichtung Art. 5 Abs.1 GG in Bezug auf den Beschluss des BverwG 6 C 6.15 vom 16. und 17.3.2016
7. Weitere Bestimmung

Der Klagezusatz ist:
- unterlegt mit Zitaten aus den Gutachten von Kirchhof, Kube und Meßerschmidt
- verbunden mit Beschlüssen des EuGh, BverfG und BverwG
- mit Verweis auf die bereits im Forum veröffentlichte fiktive Gehörsrüge und Verfassungsbeschwerde von "maxkraft".

Fiktiv "verhandelt" wird die Klage dann hier:
Sergal gegen MDR 30.08.2016, 13 Uhr, VG Dresden
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19833.msg128430.html#msg128430


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Wenn Du ein Schiff bauen willst, dann rufe nicht die Menschen zusammen, um Holz zu sammeln, Aufgaben zu verteilen, und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem großen, weiten Meer.
Antoine de Saint-Exupéry

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Hier ebenfalls meine hypothetische Klage.
Auf gutes Gelingen...

Klage eingereicht und zugleich Fragen an LRA
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19260.msg144532.html#msg144532

Direkt-Link zum dortigen Anhang Klage.doc
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=19260.0;attach=11913


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. April 2017, 20:51 von Bürger«
Der Bürger hat das Recht und die Pflicht, die Regierung zur Ordnung zu rufen, wenn er glaubt, daß sie demokratische Rechte mißachtet.”
Dr. Gustav Heinemann, Bundespräsident (1969 –1974 )

M
  • Beiträge: 15
Gibt es aktuelle Muster-Klagen?
Wenn z.B. Person X einen Widerspruchsbescheid bekommen hat, aber nicht die nötige Zeit hat, sich in die Materie einzulesen - gleichzeitig möchte Person X aber auch nicht klein beigeben. Eventuell ist nämlich die erste Klage von Person X zu lange her und deswegen nicht mehr aktuell oO
Grüße :)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. April 2018, 18:14 von Bürger«

v
  • Beiträge: 1.202
Gibt es aktuelle Muster-Klagen?
Klage- und Argumentationsvorlagen gibt es im Forum massig. Du meinst solche Vollkasko-Vorlagen, bei denen man nur noch ohne selbst zu denken den eigenen Namen eintragen muss und ab damit? Nein, sowas gibt's hier wohl eher nicht.

btw.: Niemand der bisher Klagenden hat eigentlich Zeit (und Lust), sich mit dem Mist auseinander zu setzen. Das ist Diebstahl von Lebenszeit. Daher ist es um so bemerkenswerter, dass es so viele doch tun!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. April 2018, 18:33 von Bürger«
Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


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Edit "DumbTV"/"Bürger" @all - vorsorglich und zur Erinnerung:

Wie im Startbeitrag dargelegt ist dies ist kein Diskussions-, sondern ein Sammelthread zu
Klagen und deren Inhalte im Überblick

Weitere Informationen zu aktuellen Klagebegründungen siehe u.a. unter
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
dort dann
Ablauf 5a KLAGE ["Beitragsschuldner"]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74424.html#msg74424
Klagegründe/ Argumente/ Vorgehen nach BVerwG März und Juni 2016 [Sammelthread]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19787.0.html
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19787.msg169910.html#msg169910
wobei es nach wie vor ausreichend sein dürfte, zur Fristwahrung erst einmal nur weitestgehend unbegründeten KlageANTRAG einzureichen.

Wer "keine Zeit zum Einlesen und tiefergehender Befassung mit der Materie" hat, dem bleibt eigentlich nur
a) mind. 10...15...25 Anwälte anzufragen, wobei aufgrund des hohen Aufwands bei gleichzeitig geringen Streitwerts und damit geringen Gebühren nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz/RVG vermutlich Absagen generiert werden - und dies dann allenfalls noch mit einem Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts "verziert" werden könnte - oder aber
b) hochprofessionelle Schriftsätze der Verfassungsbeschwerden, die öffentlich bekanntgeworden sind, in die eigene Klageschrift einzubinden und sich "zu Eigen zu machen" - siehe u.a. unter
Schreiben des Bundesverfassungsgerichts - Erster Senat - vom 30. August 2017
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24625.msg156207.html#msg156207

Bevor man sich aktuell jedoch überhaupt an irgendeine Begründung heranmacht:
In Ausblick auf die bevorstehende Behandlung
BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17. Mai 2018
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27021.0.html
und damit auch absehbare Entscheidung des BVerfG dürften nunmehr auch Anträge auf Ruhendstellungen bzw. auf Ausetzung der Verfahren gem. § 94 VwGO gut begründbar sein und könnten (sollten?) ggf. entsprechend ergänzt/ nachgereicht/ erneuert oder vorab bzw. mit Einreichung des KlageANTRAGs gestellt werden - siehe dazu tangierende Diskussionen u.a. auch unter
Aussetzung nach § 94 VwGO beim VG Darmstadt
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25508.0.html
Welche Gerichte setzen das Verfahren aus nach §94 VwGO?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23918.0.html

Wird das Verfahren ausgesetzt, erübrigt sich (für den Zeitraum der Aussetzung) die Arbeit einer Begründung.

Alle Angaben ohne Gewähr! Keine Rechtsberatung!

Evtl. Diskussionen in einem gut aufbereiteten, eigenständigen Thread mit aussagekräftigem Betreff führen - vorher aber zur Vermeidung von Mehrfachdiskussionen bitte ausgiebig die Suchfunktion des Forums nutzen.

Hier bitte keine weiteren diesbezüglichen Diskussionen, sondern bitte ausschließlich zum eigentlichen Kern-Threma dieses Threds
Klagen und deren Inhalte im Überblick [Sammelthread]
welcher kein Diskussions-, sondern ein Sammelthread zu Klagebegründungen ist.

Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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G

Gee

  • Beiträge: 33
Beigefügt fiktive Klage-Teilbegründungen aus Nov. 2017, von Person A, zu folgenden Punkten
  • Bevorzugung einer bzw. mehrerer Personengruppen
  • Wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Beitragspflichtigen
  • Grundsätze bei Typisierungen bei Benachteiligung von Personen
  • Diskriminierung von Alleinlebenden – insbesondere von alleinlebenden Frauen
  • Gebot der Staatsferne
Vielen Dank an alle.
LG


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. April 2018, 22:35 von DumbTV«

 
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