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Autor Thema: Urteil Bundesverwaltungsgericht vom 16./17. März 6 C 6.15 veröffentlicht  (Gelesen 58513 mal)

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  • Ich sehe nicht fern! Ich höre nur nah!
Und woher kommt Schwarzhörer?  ::)


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ARD: „Bei uns sitzen Sie in der Ersten Reihe“ //// Bei uns reihern Sie in die Ersten Sitze!     ZDF: „Mit dem Zweiten sehen Sie Besser“ //// Ein blinder Mensch nicht! Ich sag halt nix und das werde ich wohl noch sagen dürfen! GEZ = Ganoven-Erpresser- Zyniker // ARD = Anstalt-rechtsloser-Diktatur // ZDF = Zentrum der Finsternis

S

Schandarm

Die Leitsätze sind Gummierklärungen, eine dialektische Übertölpelung der Bevölkerung. "Vielfalt", "Vorteil", wer legt das fest? Hat sich der Volkempfänger im Nachhinein nicht auch als Nachteil erwiesen?
Das Gesetz ist ein finaler, imperativer Rechtspruch, mit dem fast alle Grundrechte abgeschafft werden. Die Grundrechte sind ein höherangiges Recht und gehen den Gesetzen vor.
Beispielsweise haben viele Länderverfassungen den bemerkenswerten Artikel, daß der Mensch der Technik vor geht. Es wird nun immer so getan, als habe die Fernseh-, Internet-, Industrie- und Staatsvernetzung keinerlei Folgen. Über die schweren Folgen lassen sich dicke Bücher schreiben. Mit den Richtersprüchen werden Zusammenhänge geradzu mutwillig ausgeblendet. 

Wer sich lange genug gegen die GEZ gewehrt hat, hat praktisch ein Juristenstudium hinter sich und faßt bald nur noch an den Kopf ob der richterlichen Geschwätzigkeit.

"3.Dieser Vorteil kann Wohnungsinhabern individuell zugerechnet werden, weil Wohnungen nahezu vollständig mit Rundfunkempfangsgeräten ausgestattet sind.

4. Die Ersetzung der gerätebezogenen Rundfunkgebühr durch den wohnungsbezogenen Rundfunkbeitrag war wegen des drohenden strukturellen Defizits der Gebührenerhebung zulässig, um die Belastungsgleichheit der Rundfunkteilnehmer zu wahren.

5. Die Belastungsgleichheit (Art. 3 Abs. 1 GG) verlangt nicht, Wohnungsinhaber, die bewusst auf eine Rundfunkempfangsmöglichkeit verzichten, von der Rundfunkbeitragspflicht zu befreien."

Die Richter widersprechen sich eklatant in nur 3 Sätzen - Behauptung 1: Wohnungen sind nahezu vollständig mit Geräten ausgestattet - Behauptung 2: bewußter Verzicht. Wer verzichtet, wird sicher einen Grund haben. Vielleicht sogar viele Gründe?

Und so lautet der Beschluß: Strukturelles Defizit macht allgemeinen Aderlaß zulässig. (wäre mal zu hinterfragen, was genau ein strukturelles Defizit sein soll und ob nicht eine "Mißwirtschaft" dahinter steckt, die geradezu belohnt wird mit dem warmen Geldregen?)
Das Wortkonglomerat erinnert schwer an den "Entscheider", einen ehem. Verantwortlichen.


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n
  • Beiträge: 1.456
Zitat
3.Dieser Vorteil kann Wohnungsinhabern individuell zugerechnet werden, weil Wohnungen nahezu vollständig mit Rundfunkempfangsgeräten ausgestattet sind.

Aha, alle haben einen Vorteil, aber warum muss dann nur genau eine Person, der Beitragsschuldner, bezahlen ??

und auch zu
Zitat
5. Die Belastungsgleichheit (Art. 3 Abs. 1 GG) verlangt nicht, Wohnungsinhaber, die bewusst auf eine Rundfunkempfangsmöglichkeit verzichten, von der Rundfunkbeitragspflicht zu befreien
BVerfG:
Zitat
Werden Beiträge erhoben, verlangt der Grundsatz der abgabenrechtlichen Belastungsgleichheit nach Art. 3 Abs. 1 GG, dass die Differenzierung zwischen Beitragspflichtigen und nicht Beitragspflichtigen nach Maßgabe des konkret-zurechenbaren Vorteils vorgenommen wird, dessen Nutzungsmöglichkeit mit dem Beitrag abgegolten werden …
http://www.rechtslupe.de/brennpunkt/wiederkehrende-strassenausbaubeitraege-2-379701

Also der beitragspflichtige Beitragschuldner hat einen Vorteil, die nichtbeitragspflichtigen Mitbewohner haben keinen Vorteil.

Sensationell zu welchen geistigen Verrenkungen Juristen fähig sind wenn sie zwischen Wohnung und Menschen hin und her springen.

Und was ich schon immer mal wissen wollte, wo sind alle die nichtbeitragspflichtigen Wohnungen ??



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Zitat von: volkuhl am Heute um 13:24

    Beitragsservice = falsche Adresse
    WDR (oder andere) = falsche Adresse
    Landtag / Bürgerschaft = schon besser
    verantwortliche Politiker Zuhause besuchen = goldrichtig!!

Naja, und wie wäre es vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe?  ;D


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P
  • Beiträge: 4.009
Zitat
Und was ich schon immer mal wissen wollte, wo sind alle die nichtbeitragspflichtigen Wohnungen ??
Soweit PersonX es verstanden hat, gelte nur "leere" Wohnungen, welche zudem nicht genutzt werden (Leerstand) könnten beitragsfrei sein.


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S
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Ich finde den Gedanken einer koordinierten bundesweiten Aktion super und möchte anregen alle diesbzgl. Beiträge vielleicht in ein Extra-Tread zu packen?

Hier auch gleich ein weiterer Vorschlag: Berlin - hier ist das sog. "ARD-Hauptstadt-Studio" direkt an der schönen Spree gelegen. Irgendso ein ZDF Studio ist glaube ich auch ganz in der Nähe. Entlang der Spree ist dann auch nicht unweit das Berliner Verwaltungsgericht, welches vielleicht auch eine Station wert wäre? Auf dem Weg dorthin kommt man auch direkt durch's Regierungsviertel mit dem Kanzleramt, Bundestag usw. durch. Natürlich ließe sich diese Route auch andersherum vom VG zum Hauptstadt-Studio super realisieren. Achja: das Berliner Rathaus, welches den RBStV - zumindest für Berlin - verzapft hat, sollte vielleicht auch nicht ganz ungeschoren davonkommen(?)

VG über Regierungsviertel zu den örR-Studios: ca. 3 km
örR-Studios zum Rathaus: ca. 3 km

Falls 6 km zu viel für einen gemütlichen Umzug sind, müsste man sich dann vielleicht für nur eine Strecke entscheiden. Oder bei entsprechender Beteiligung gleich einen Stern-Marsch zu den örR-Studios machen.  ;)


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Ein Vorschlag:
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wäre der Ort, der über das Grundgesetz zu wachen hat. Meiner Meinung nach ideal.
Ein Termin ist auch leicht zu finden: Tag der Deutschen Einheit. Dieser Feiertag wurde vom 17. Juni auf den 3. Oktober verlegt. Der 17. Juni wäre dieses Jahr ein Freitag, nächstes Jahr ist es ein Samstag. An Samstagen, Sonntagen und an Feiertagen verpufft die Wirkung.
Nun kann mal jeder nachfragen, wieviel ein Reisebus nach Karlsruhe hin und zurück kostet. Bei den runden Tischen kann dann die Organisation geplant werden, die Infostände dienen zum Ticketverkauf.

Nächster Vorschlag:
Jede größere Stadt hat ein Landesstudio seiner LRA. Dort eine Versammlung mit Plakaten und Infos abhalten.
 
Zitat von: volkuhl am Heute um 13:24

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Naja, und wie wäre es vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe?  ;D


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  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Ein Vorschlag:
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wäre der Ort, der über das Grundgesetz zu wachen hat. Meiner Meinung nach ideal.
Ein Termin ist auch leicht zu finden: Tag der Deutschen Einheit. Dieser Feiertag wurde vom 17. Juni auf den 3. Oktober verlegt. Der 17. Juni wäre dieses Jahr ein Freitag, nächstes Jahr ist es ein Samstag. An Samstagen, Sonntagen und an Feiertagen verpufft die Wirkung.
Nun kann mal jeder nachfragen, wieviel ein Reisebus nach Karlsruhe hin und zurück kostet. Bei den runden Tischen kann dann die Organisation geplant werden, die Infostände dienen zum Ticketverkauf.

Aktionstag Bundesverfassungsgericht Karlsruhe, Mo. 03.10.16

Hier extra dafür eingestellt, siehe dort bzw.

weitere Hinweise dazu nun halt hier:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18792.msg122555.html#msg122555

Informationen und Ticketverkauf etc.

D.h. aber auch, ab sofort vermehrte Runde Tische (siehe Bremen und Karlsruhe alle 2 Wochen!! :))

und vermehrte Info-Stände.

Lasst uns dies einfach als super Möglichkeit aufgreifen und umsetzen.

Ich persönlich finde diese Idee super, na dann!!!! :) 8)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Mai 2016, 23:40 von Bürger«
Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

V
  • Moderator++
  • Beiträge: 5.038
Wenn die Politiker weiterhin versagen und das BVerfG demnächst versagt, endet es mit Gewalt.

Die Großen waren immer diejenigen, die den Weg der Gewaltlosigkeit gegangen sind bzw. gehen: Jesus, Gandhi, der 14. Dalai Lama - um nur drei zu nennen. Der Film "Gandhi" von 1982 sei Dir, Viktor7, ausdrücklich nahegelegt.

Die Dinge liegen sehr viel tiefer, als du sie siehst. Das Wunschdenken ist weit verbreitet, auch bei uns. Beim Personenkult werden viele Ereignisse im Umfeld und während dem Wirken der Person weggeblendet. So z.B. die Tatsache, dass es Verletzte, gar Tote und Inhaftierungen gegeben hat.

Nehme doch als Beispiel den von Dir aufgeführten Mahatma Gandhi. In Südafrika arbeitet er als Anwalt und politischer Führer der indischen Einwanderer und muss mehrere Gefängnisaufenthalte über sich ergehen lassen.

Als INC Führer wird er nach der ersten Kampagne für zivilen Ungehorsam zu sechs Jahren Haft wegen Aufwiegelung verurteilt. Wegen Krankheit wird er vorzeitig aus der Haft entlassen.

Nach dem "Salzmarsch" wird er erneut verhaftet und beginnt das Todesfasten für die Gleichstellung.

Nach der Kampagne gegen die Kriegsbeteiligung Indiens und der Forderung nach sofortiger Unabhängigkeit Indiens kommt er erneut in Haft.

Insgesamt war er fast 6 Jahre in Haft.

1948 wird Mahatma Gandhi von einem radikalen Hindu Nathuram Godse erschossen.


Wie Jesus Leben vorzeitig geendet hat, dürfe auch bekannt sein.


Soviel zum friedlichen Weg ohne Gewalt (auch brachiale Staatsgewalt).

Wenn die Politiker weiterhin versagen und das BVerfG demnächst versagt, endet es nicht ohne Gewalt oder brachiale Staatsgewalt. Hoffen wir, dass uns das allen erspart bleibt.


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  • Beiträge: 3.237
Wenn die Politiker weiterhin versagen und das BVerfG demnächst versagt, endet es mit Gewalt.

Die Großen waren immer diejenigen, die den Weg der Gewaltlosigkeit gegangen sind bzw. gehen: Jesus, Gandhi, der 14. Dalai Lama - um nur drei zu nennen. Der Film "Gandhi" von 1982 sei Dir, Viktor7, ausdrücklich nahegelegt.
Soviel zum friedlichen Weg ohne Gewalt (auch brachiale Staatsgewalt).

Hoffen wir, dass uns das allen erspart bleibt. Wenn die Politiker weiterhin versagen und das BVerfG demnächst versagt, endet es nicht ohne Gewalt oder brachiale Staatsgewalt.
Da es vermutlich nicht mit einem Zwangsbeitrag für Rundfunk aufhören wird, kommen weitere Gegner von weiteren Zwangsabgaben hinzu. Da erfahrungsgemäß die Ärmsten am Schlimmsten betroffen sind, wird eine friedliche Lösung nicht möglich sein, denn der Rechtsweg ist ihnen wegen Geldmangel verschlossen. Um ein zukünftiges Blutbad zu verhindern, muss jetzt schon alles getan werden, um eine friedliche Lösung zu finden. Was mMn. mit runden Tischen, Infoständen und Demonstrationen gefördert und unterstützt werden kann.
Auch wenn es nur ein fiktives Szenario ist, weniger schlimme Möglichkeiten der zukünftigen Entwicklung sind immer noch katastrophal, desaströs und gegen die Freiheit der Bürger gerichtet. Zu welchen Greueltaten eine Regierung fähig ist, besonders auch eine Deutsche, wissen wir ganz genau. Vertraut überhaupt jemand noch dieser Regierung? Die eine unheilvolle Allianz mit dem Rundfunk eingeht?!? Auweia, das war schon mal der Anfang vom Ende.


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  • Beiträge: 586
  • Status: Noch nie Rundfunkbeiträge bezahlt.
Moin.

Aus meiner Sicht war die Inhaftierung von Sieglinda Baumert einer der ersten gewalttätigen Schritte gegen Rundfunkbeitragsverweigerer, und Gewalt erzeugt ja bekanntlich Gegengewalt.

Aber hier geht's ja eigentlich nicht um die Gewalt, sondern um die Veröffentlichung des Urteils. Viel interessanter wäre es doch erstmal, die rechtlichen Ungereimtheiten und Widersprüche dieses Urteils Schritt für Schritt herauszuarbeiten, um mal klar deutlich zu machen, wie diesbezüglich das Recht gebeugt wird!
Vielleicht sollte diesbezüglich sogar ein eigenes Thema eröffnet werden (z.B. "Widersprüche und rechtliche Fehler im Urteil BVerwG 18. März  6 C 6.15", da dieses Thema ja mittlerweile mit den spontanen Reaktionen auf dieses Urteil etwas zersabbelt wurde...!?

Frei  8)

P.S.: Ich seh gerade, ein ähnliches dem von mir vorgeschlagenen Thema gibt es ja mittlerweile schon:
Neue Klagebegründungen aufgrund Urteil des BVerwG vom 16./17. März?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18784.0.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. Mai 2016, 19:57 von Bürger«
-> Link zur aktuellen Situation einer fiktiven Person F

-> Link zur fiktiven 60-seitigen Klagebegründung einer fiktiven Person F

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.

l

lex

  • Beiträge: 223
4. Die Ersetzung der gerätebezogenen Rundfunkgebühr durch den wohnungsbezogenen Rundfunkbeitrag war wegen des drohenden strukturellen Defizits der Gebührenerhebung zulässig, um die Belastungsgleichheit der Rundfunkteilnehmer zu wahren.
...
Die Richter widersprechen sich eklatant in nur 3 Sätzen

Ich hab mal eben nur diesen einen Satz rausgenommen. Denn dieser ist ja schon ein Widerspruch in sich. Wenn nur Teilnehmer zahlen, wie kann dann ein "strukturelles Defizit" entstehen? Und wieso stellt die Inkludierung der Nichtteilnehmer (Nicht-Nutzer) einen Ausgleich dar?
Schon allein damit machen sich die Richter doch lächerlich.

Vor 2013 war ich ehrlich gesagt gar nicht gut informiert. Ich wußte nicht, wie korrupt und unkontrolliert die Richter agieren können und dürfen. Ich wußte nicht, dass es keine Qualitätskontrollen der Urteilssprüche gibt. Ja, ich wußte nicht, dass diese "Elite" (damit mein ich nicht nur Richter, sondern auch Politiker und Wirtschaftsbosse, die politisch aktiv sind) über dem Grundgesetz steht.

Es dürfte doch sicherlich keine gesetzlichen Hürden geben, ein Kontrollgremium für Richter einzuführen. Eines, welches sich zur Aufgabe macht, die Urteilssprüche auf Ihre Richtigkeit zu überprüfen. Und anschließend Richter benotet. Sind die Noten zu schlecht, wird ihm das Richteramt aberkannt und je nach Notenstand kann und darf er die höheren Gerichte bedienen.
Ich gebe zu, ist nicht die beste Lösung, da man dann in den unteren Gerichten es nur mit "Vollpfosten" zu tun hätte, aber besser als der jetzige Zustand wäre es allemal, wo auch Richter richten dürfen, die offenbar all Ihre Ausbildung abgelegt haben und mit Unwissen strotzen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. Mai 2016, 22:48 von Bürger«

a

azdb-opfer

Ich gebe zu, ist nicht die beste Lösung, da man dann in den unteren Gerichten es nur mit "Vollpfosten" zu tun hätte, aber besser als der jetzige Zustand wäre es allemal, wo auch Richter richten dürfen, die offenbar all Ihre Ausbildung abgelegt haben und mit Unwissen strotzen.

Anders herum gedacht: Findest Du es besser, wenn die "Vollpfosten" BVerfG-, BVerwG- oder BGH-Richter werden? Dann entstehen solche Urteile wie das Rundfunkurteil, das hier im Forum zerrissen wird.

Wichtig ist auch, dass diese "Vollpfosten" wieder aus dem Staatsdienst verschwinden. Danach können sie ja immer noch Widerspruchsbescheide für den BS oder die Anstalten erstellen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. Mai 2016, 17:38 von azdb-opfer«

  • Beiträge: 465
  • Ist Unrecht per Gesetz Recht - Widerstand Pflicht
... Durch das Abpressen des Geldes für einen bestimmten Informationsanbieter, hier der ö.-r. Rundfunk, werden andere Informationsanbieter in ihrer Pressefreiheit und der Freiheit der Berichterstattung nach Art. 5 Grundgesetz eingeschränkt. 21. Mio. € pro Tag werden für den Zwangs-Rundfunkbeitrag verpulvert und stehen als Finanzierungsgrundlage den anderen Anbietern nicht mehr zur Verfügung.

Nicht nur das. Es wird der marktwirtschaftlichen Konkurrenz nicht nur mehr zur Verfügung gestellt, die Konkurrenz muss auch gegen eine Finanzkraft von 21.000.000€ pro Tag immer wieder ankämpfen!

Der freie Rundfunkmarkt ist extrem zugunsten einer bevorzugten marktwirtschaftlich tätigen Vereinigung örR deformiert nur weil kein Grundauftrag definiert wurde. Ich nenne das eine Lizenz einen echten freien Rundfunk gezielt zu unterdrücken! Die Grundlage für ein Medienimperium.


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LeckGEZ*

*Nickname ist von meinem ZufallsgeneratorTM über einen langen Zeitraum ermittelt worden und erhebt keine Ansprüche auf Sinn- oder Vollständigkeit. Wäre jedoch bereit, diesen auch für die Politik arbeiten lassen zu wollen. (Tantiemen bitte per PM. Bitte nix unterhalb Intendanten-Gage, Politiker-Nebenjob oder Filz-Beraterhonorar)

z
  • Beiträge: 196
Zitat
Soweit sie sich als Beschränkung des Zugangs zu anderen Informationsquellen auswirkt, ist dies hinzunehmen, um den unmittelbar durch Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG geschützten Bestand des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Entwicklung zu gewährleisten.

1.) Nicht die Kostenwahrheit vergessen, dass wir in Wirklichkeit viel mehr für den ÖR bezahlen als unsere persönliche Besteuerung auf Wohnen (Firmen, Schulen, Kaufhäuser, ...) Da kann es sehr leicht sein, dass andere Informationsquellen unleistbar werden ...

2.) Nirgendwo verlangt das Grundgesetz, dass der ÖR bevorzugt wird vor unseren Grundrechten!

Das sind alles politische Anlassurteile!
... Ich bin bei der Aktion dabei! ...

PS.: Jesus lebt! ;-)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. Mai 2016, 20:46 von Bürger«

 
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