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Autor Thema: Urteil Bundesverwaltungsgericht vom 16./17. März 6 C 6.15 veröffentlicht  (Gelesen 59148 mal)

V
  • Moderator++
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Zitat
Soweit sie sich als Beschränkung des Zugangs zu anderen Informationsquellen auswirkt, ist dies hinzunehmen.

Diese abstruse Behauptung hat noch eine andere Konsequenz. Durch das Abpressen des Geldes für einen bestimmten Informationsanbieter, hier der ö.-r. Rundfunk, werden andere Informationsanbieter in ihrer Pressefreiheit und der Freiheit der Berichterstattung nach Art. 5 Grundgesetz eingeschränkt. 21. Mio. € pro Tag werden für den Zwangs-Rundfunkbeitrag verpulvert und stehen als Finanzierungsgrundlage den anderen Anbietern nicht mehr zur Verfügung.


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Es ist wirklich sehr seltsam, warum nicht einfach auf den Beitrag von Rundfunknichtnutzern verzichtet wird, wenn es doch so wenige sein sollen. Aber selbst wenn ich der einzige wäre, der diesen "Quatsch" nicht haben will, ich würde nie bezahlen.
So wie Picard haben schon viele Romanfiguren kritisiert, dass Grundwerte zerstört werden, wegen Profitsucht oder Eigennutz. Die Fiktion hat die Wirklichkeit eingeholt, wenn eine Institution durch Zwang Profit machen kann, dann passiert das. Wenn dadurch Existenzen zerstört werden, wird das in Kauf genommen, aus Ba'ku wird Baumert. Wenn es keinen heldenhaft-ehrenhaften Retter gibt, werden Waffen eingesetzt, auf beiden Seiten. Wie werden wir uns verhalten, wenn das Bundesverfassungsgericht alles absegnet, was gegen den freien Bürger entschieden wird? Aufgeben sicherlich nicht. Zusammenschluss gegen Gerichtsvollzieher? Wahrscheinlich. Gerichtsvollzieher holt Polizei? Was sonst. Gewalt, Aufstand, Rebellion sind vorprogrammiert. Der Hass gegen den örR ist jetzt schon überall spürbar, nur die verantwortlichen wollen es nicht wahrhaben. Man muss es ihnen irgendwie ganz deutlich machen, dass die Grenze des Erträglichen schon weit überschritten wurde.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Mai 2016, 04:33 von Bürger«

c
  • Beiträge: 873
Zitat
Soweit sie sich als Beschränkung des Zugangs zu anderen Informationsquellen auswirkt, ist dies hinzunehmen.

Es ist schon abenteuerlich, wie hier ein Grundrecht (Art. 5), das den Bürger gegen den Staat schützen soll, in sein Gegenteil verkehrt wird. Dem Bürger wird abverlangt, dass er sich von einer Informationsquelle verabschiedet, damit SEINE Informationfreiheit geschützt wird.

So pervers hat man schon in der DDR die Rechtslage verdreht (siehe Schutz des Bürgers vor dem Faschismus: notfalls musste der Bürger zu seinem Schutz an der Mauer erschossen werden). Aber passt ja alles prima ins Bild: aktuelle ARD-Chefin ist ja auch eine ehemalige SED-Tante, die damals gegen den Staat BRD gewettert hat. Heute passt's halt wieder.

Willkommen im Club, liebe BVerwG-Richter. Wo seid ihr nochmal? Ach ja, R***sgericht, Leipzig, alles klar...


***Edit "Bürger":
Andeutung entfernt. Bitte auf die Wortwahl achten. Das Forum ist auch auf seine Außenwirkung bedacht.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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G
  • Beiträge: 1.548
Die Ba'ku leben friedlich auf einem Planeten, der ihnen aufgrund einer besonderen Strahlung ewige Jugend verspricht. Dies möchte die Föderation, vertreten von Admiral Dougherty, zusammen mit den skrupellosen Son'a zum eigenen Vorteil nutzen. Dazu sollen die Ba'ku auf einen anderen Planeten zwangsumgesiedelt werden.

Jean-Luc Picard, Kapitän des Föderations-Raumschiffs Enterprise, möchte dies verhindern. Der Eingriff in das Leben der Ba'ku würde die Oberste Direktive der Föderation verletzen, die das Einmischen in die Entwicklung anderer Spezies untersagt. Deswegen setzt sich Picard gegen Admiral Dougherty, seinen Vorgesetzten, zur Wehr.

Zitat
Picard: Wir sind dabei, die Prinzipien zu verraten, auf denen die Föderation gegründet wurde. Das ist ein Angriff auf ihre Grundwerte. Damit vernichten wir die Ba'ku. [...]

Dougherty: Jean-Luc, wir wollen gerade mal 600 Menschen umsiedeln.

Picard: Wie viele Menschen sind nötig, Admiral, bevor aus Recht Unrecht wird? Hm? Tausend? Fünfzigtausend? Eine Million? … Wie viele Menschen sind nötig, Admiral?

Hoffst Du auf so einen Richter?

https://en.wikipedia.org/wiki/Otis_D._Wright_II

“The needs of the many outweigh the needs of the few.”
—Spock, Star Trek II: The Wrath of Khan (1982).


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V
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  • Beiträge: 5.038
Es ist wirklich sehr seltsam, warum nicht einfach auf den Beitrag von Rundfunknichtnutzern verzichtet wird, wenn es doch so wenige sein sollen. Aber selbst wenn ich der einzige wäre, der diesen "Quatsch" nicht haben will, ich würde nie bezahlen.
So wie Picard haben schon viele Romanfiguren kritisiert, dass Grundwerte zerstört werden, wegen Profitsucht oder Eigennutz. Die Fiktion hat die Wirklichkeit eingeholt, wenn eine Institution durch Zwang Profit machen kann, dann passiert das. Wenn dadurch Existenzen zerstört werden, wird das in Kauf genommen, aus Ba'ku wird Bäumert. Wenn es keinen heldenhaft-ehrenhaften Retter gibt, werden Waffen eingesetzt, auf beiden Seiten. Wie werden wir uns verhalten, wenn das Bundesverfassungsgericht alles absegnet, was gegen den freien Bürger entschieden wird? Aufgeben sicherlich nicht. Zusammenschluss gegen Gerichtsvollzieher? Wahrscheinlich. Gerichtsvollzieher holt Polizei? Was sonst. Gewalt, Aufstand, Rebellion sind vorprogrammiert. Der Hass gegen den örR ist jetzt schon überall spürbar, nur die verantwortlichen wollen es nicht wahrhaben. Man muss es ihnen irgendwie ganz deutlich machen, dass die Grenze des Erträglichen schon weit überschritten wurde.

Wir steuern auf die von dir Roggi beschriebenen Zustände zu.

Erst nach einem unverhältnismäßigen Vorfall, wie dem von S. Baumert, kommt Bewegung bei der Sache auf. Wenn die Politiker weiterhin versagen und das BVerfG demnächst versagt, endet es mit Gewalt.


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d
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Das Urteil deckt nicht alle "Argumente gegen Rundfunkbeitrag" ab, allerdings weiß ich auch nicht, was alles aufgeführt wurde.

Selbst die besondere "Gegenleistung" wurde ja schon bekanntlich als "Rechtsbeugung" erkannt. Selbst das EuGH hat es so befunden.
Altbeihilfe oder doch eine Neue ? Warum nicht einfach mal beim EuGH anfragen? Wenn doch alles "gesetzestreu" ist, dann haben die "Pro Rundfunkler" ja nichts zu fürchten...
Problem des Datenschutzes, automatische Datenweitergabe, aktuelles Urteil des EuGH ...
Beim Artikel 5 GG steht etwas von "ungehindert" und nicht "ist hinnehmbar", das ist doch eindeutig Rechtsbeugung. Ebenso vieles andere leider auch ...
Und allgemein, gibt es ja einige mehrere Punkte zu Europarecht, Rechtlinien, Urteile, Verordnungen, ... die nicht im nationalem Recht umgesetzt worden sind.

Da die Verwaltungsgerichte nicht verfassungsmäßiger Art urteilen dürfen § 40 VwGO, wieso urteilen Die dann Verfassungsfragen, bzw urteilen "ist verfassungskonform"?
Da die Verwaltungsgerichte nicht Unionsrecht auslegen dürfen Artikel 19 EUV, wieso legen Sie Unionsrecht aus? Urteilen, dass alles Unionsrechtskonform ist ... "Die Mitgliedstaaten schaffen die erforderlichen Rechtsbehelfe, damit ein wirksamer Rechtsschutz in den vom Unionsrecht erfassten Bereichen gewährleistet ist." - Wo finde ich diese nationale Rechtsmittel?

Rechtmäßig urteilen und gegebenenfalls an andere Gerichte verweisen, weil eben nur diese Fachspezifisch dazu berechtigt sind, finden wir in diesem Urteil nicht. Traurig, aber wahr.


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b
  • Beiträge: 775
Zitat
Die von den Empfängern erhobene Rundfunkgebühr stelle keine Gegenleistung für eine bestimmte Leistung der Rundfunkanstalten dar...

Eine Gegenleistung existiert auch nicht. LRAs sind nicht verpflichtet gegenüber dem Beitragszahler und der Rundfunkbeitrag ist eine Zwangsspende. Eingeführt, um die Bevölkerung zu kriminalisieren.

Wenn nämlich das Geld abgepresst wird, und der Mensch neue Informationen braucht, aber dafür kein Geld da ist, muss er nicht-immer-legale Quellen bedienen. Sonst fliegt er aus dem Informationszeitalter raus.

So, wie es jetzt mit Studenten passiert. Man braucht, um den Abschluss zu kriegen, Wissenschaftsliteratur. Bibliothek liefert nicht. Kein Geld, um legal zu kaufen. Und jetzt Dilemma: entweder halte dich an die Gesetze und flieg aus der Uni, oder nimm aus allen möglichen Quellen die Literatur und kriege deinen Abschluss.
DIE GUERILLA-BIBLIOTHEK
Zitat
Wissenschaftliche Aufsätze sind teuer. Zu teuer für Studenten. Wenn die Bibliothek nicht kostenlos liefert, greifen manche zur Selbsthilfe.

Träger des Grundrechts  ;D Anstalten sind Träger der Grundrechte. So weit ist man schon.
Sollen die nicht bloß den Auftrag erfüllen?
S. 8
Zitat
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts folgt aus der durch Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG gewährleisteten Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk, d.h. die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, das ZDF und die Körperschaft "Deutschlandradio", als Träger des Grundrechts der Rundfunkfreiheit berechtigt und verpflichtet sind, die Aufgaben des klassischen Rundfunkauftrags zu erfüllen.

S. 9
Zitat
Als Träger der Rundfunkfreiheit sind die Rundfunkanstalten berechtigt und verpflichtet, die sich aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG ergebenden Anforderungen an die Erfüllung des Rundfunkauftrags eigenverantwortlich sicherzustellen.

Deswegen werden regelmäßig die Sendungen aus der Videotheken gelöscht. Irgendwelche Kräfte beschweren sich und die Sendung fliegt sofort raus. Es lebe die Unabhängigkeit!
S. 9
Zitat
Die Programmfreiheit des öffentlichrechtlichen Rundfunks, insbesondere die Sicherung der Programmvielfalt, setzt seine institutionelle Unabhängigkeit gegenüber politischen und gesellschaftlichen Kräften voraus.


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a

azdb-opfer

Das Urteil deckt nicht alle "Argumente gegen Rundfunkbeitrag" ab, allerdings weiß ich auch nicht, was alles aufgeführt wurde.

Selbst die besondere "Gegenleistung" wurde ja schon bekanntlich als "Rechtsbeugung" erkannt.
...
Beim Artikel 5 GG steht etwas von "ungehindert" und nicht "ist hinnehmbar", das ist doch eindeutig Rechtsbeugung. Ebenso vieles andere leider auch ...

Kein normal denkender Mensch kann die Rechtmäßigkeit dieses "Beitrags" glaubwürdig erklären. Deshalb wurden zur arglistigen Täuschung der Bürger solche neuartigen Begründungen wie "gleichsam struktureller Vorteil" erfunden, um von der offensichtlichen Rechtsbeugung abzulenken.


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L

Leo

  • Beiträge: 383
  • "Gewalt zerbricht an sich selbst" (Laotse)
Wenn die Politiker weiterhin versagen und das BVerfG demnächst versagt, endet es mit Gewalt.

Den Wortlaut des Urteils vom BVerwG kennen wir jetzt. Aber auch, wenn das BVerfG (2017?) die Klage ebenfalls ablehnt: Gewalt ist die Sprache der Schwachen. Die Großen waren immer diejenigen, die den Weg der Gewaltlosigkeit gegangen sind bzw. gehen: Jesus, Gandhi, der 14. Dalai Lama - um nur drei zu nennen. Der Film "Gandhi" von 1982 sei Dir, Viktor7, ausdrücklich nahegelegt.


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  • Beiträge: 3.238
Das geht mit allen Informationen so wie mit den wissenschaftlichen Aufsätzen. Egal ob Bücher, Filme, Musik, alles digitale wird kostenlos im WWW angeboten, auch illegal. Dennoch werden diese Informationen auch gekauft. So ist es auch mit dem Rundfunk, obwohl man ihn kostenlos haben könnte, wird er bezahlt, siehe Gebührenzeiten. Warum gerade hier die ehrenwerte Gesellschaft meint, jeden abkassieren zu müssen, ist sehr rätselhaft, genauso die Frage, warum es von Politik und Gerichten so verteidigt wird. Dabei werden viele die illegale Informationsbeschaffung als alternativlos ansehen, wenn kein Geld für legale Produkte vorhanden ist, wenn es der Staat quasi stiehlt. Die Konsequenz bei den jungen Leuten ist dann oft: "Der Staat verlangt Geld für Medien, die ich nicht brauche, also hole ich mir Medien kostenlos, die ich brauche. Der Staat verlangt GEMA auf viele Dinge, also ist die Raubkopie ja sogar bezahlt." Mach mal einem Sozialnetworker klar, wie es wirklich läuft, interessiert die genauso wenig wie Politik. In geringem Umfang ist die Zwangsabgabe also auch in diesem Sinne Wettbewerbsschädlich.


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  • Beiträge: 16
"Wie viele Baumerts sind nötig, bevor aus Unrecht wieder Recht wird? 50, 1000, oder 100000? Wie viele sind nötig?", Herr Voßkuhle "

Ich finde das StarTrek Zitat Klasse!!  >:D


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azdb-opfer

So pervers hat man schon in der DDR die Rechtslage verdreht (siehe Schutz des Bürgers vor dem Faschismus: notfalls musste der Bürger zu seinem Schutz an der Mauer erschossen werden). Aber passt ja alles prima ins Bild: aktuelle ARD-Chefin ist ja auch eine ehemalige SED-Tante, die damals gegen den Staat BRD gewettert hat. Heute passt's halt wieder.

Karola Wille ist doch (aus ÖRR-Sicht) für den bürgerfeindlichen Propagandasender die Idealbesetzung.


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Wenn die Politiker weiterhin versagen und das BVerfG demnächst versagt, endet es mit Gewalt.
Die Großen waren immer diejenigen, die den Weg der Gewaltlosigkeit gegangen sind bzw. gehen: Jesus, Gandhi, der 14. Dalai Lama - um nur drei zu nennen.
Jesus ist tot.
Gandhi ist tot.
Dalai Lama ist tot.
Ich fühl mich auch schon ganz schlecht.

Die Gewalt geht nicht vom Bürger aus. Wenn der Bürger sich gegen Gewalt vom Staat wehren muss, kann man nicht mit Wattebällchen werfen. Selbst friedlich geplante Demonstrationen werden nach einigen Berichten vom Staat so beeinflusst, dass es in Gewalt enden "MUSS". Über gekaufte Provokateure, die dafür sorgen, dass es gerechtfertigt erscheint, dass Wasserwerfer und Tränengas eingesetzt werden können, wurde schon berichtet.

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist offensichtlich falsch.
Was wird also passieren? Niemand braucht auf ein gerechtes Urteil aus Karlsruhe hoffen, das haben die nicht nötig. Denn das Bundesverfassungsgericht wird die Sache an das Bundesverwaltungsgericht zurückgeben und auf die Fehler hinweisen, die ohnehin jeder kennt. Dann wird neu verhandelt, vor dem Bundesverwaltungsgericht.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Mai 2016, 06:44 von Viktor7«

b
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Zu Zitaten in diesem Urteil.

Beispiel:
S. 21
Zitat
Die Rundfunkempfangsmöglichkeit stellt einen personenbezogenen Vorteil dar (Kirchhof, Gutachten über die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, Heidelberg, April 2010, S. 9 f.).

Es wird eine Aussage aus einem Privat-Gutachten genommen.
Gutachten wurde bis heute nicht komplett veröffentlicht. Zur Veröffentlichung des Gutachtens gehört: Ziel des Gutachtens, Auswahl der Gutachtenersteller, Beschreibung des Auftrags, Endkosten des Gutachtens, Endtext (pdf-Text, der bei ARD veröffentlicht ist, ist wahrscheinlich nicht komplett), usw.

Was haben solche Gutachten und andere solche Texte in Urteilen zu suchen?

S. 22
Hier wird auch noch gelogen:
Zitat
Da es unmöglich ist, die Größe des individuellen Vorteils, d.h. die Nutzungsgewohnheiten der Rundfunkteilnehmer, auch nur annähernd zu bestimmen, können bei der Festlegung des Verteilungsmaßstabs Gründe der Praktikabilität berücksichtigt werden.

1. es ist möglich
2. nicht der Staat/Land bestimmt die Nutzungsgewohnheiten, sondern der Rundfunkteilnehmer selbst.
3. wenn der Rundfunkteilnehmer selbst seine Nutzungsgewohnheiten bestimmt, warum versucht das Land dann das zu bestimmen? Zwang?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Mai 2016, 00:23 von boykott2015«

K
  • Beiträge: 2.246
OT

...
Gutachten wurde bis heute nicht komplett veröffentlicht. Zur Veröffentlichung des Gutachtens gehört: Ziel des Gutachtens, Auswahl der Gutachtenersteller, Beschreibung des Auftrags, Endkosten des Gutachtens, Endtext (pdf-Text, der bei ARD veröffentlicht ist, ist wahrscheinlich nicht komplett), usw....

Bitte keine Vermutungen, Behauptungen etc. sondern Fakten in den Raum stellen.

1) es ist öffentlich einsehbar
2) es scheint augenscheinlich komplett

Telemedicus schreibt von einem 85-seitigen Gutachten:
Zitat
„Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist eine allgemein zugängliche Quelle.” Mit diesen Worten beginnt das 85-seitige Gutachten von Professor Dr. Paul Kirchhof,

Quelle: http://www.telemedicus.info/article/1741-Das-Kirchhof-Gutachten-im-Detail.html

Der Download des Gutachtens: http://www.ard.de/download/398406/index.pdf - hat 85 Seiten !

Gruß
Kurt


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

 
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