Die Leitsätze sind Gummierklärungen, eine dialektische Übertölpelung der Bevölkerung. "Vielfalt", "Vorteil", wer legt das fest? Hat sich der Volkempfänger im Nachhinein nicht auch als Nachteil erwiesen?
Das Gesetz ist ein finaler, imperativer Rechtspruch, mit dem fast alle Grundrechte abgeschafft werden. Die Grundrechte sind ein höherangiges Recht und gehen den Gesetzen vor.
Beispielsweise haben viele Länderverfassungen den bemerkenswerten Artikel, daß der Mensch der Technik vor geht. Es wird nun immer so getan, als habe die Fernseh-, Internet-, Industrie- und Staatsvernetzung keinerlei Folgen. Über die schweren Folgen lassen sich dicke Bücher schreiben. Mit den Richtersprüchen werden Zusammenhänge geradzu mutwillig ausgeblendet.
Wer sich lange genug gegen die GEZ gewehrt hat, hat praktisch ein Juristenstudium hinter sich und faßt bald nur noch an den Kopf ob der richterlichen Geschwätzigkeit.
"3.Dieser Vorteil kann Wohnungsinhabern individuell zugerechnet werden, weil Wohnungen nahezu vollständig mit Rundfunkempfangsgeräten ausgestattet sind.
4. Die Ersetzung der gerätebezogenen Rundfunkgebühr durch den wohnungsbezogenen Rundfunkbeitrag war wegen des drohenden strukturellen Defizits der Gebührenerhebung zulässig, um die Belastungsgleichheit der Rundfunkteilnehmer zu wahren.
5. Die Belastungsgleichheit (Art. 3 Abs. 1 GG) verlangt nicht, Wohnungsinhaber, die bewusst auf eine Rundfunkempfangsmöglichkeit verzichten, von der Rundfunkbeitragspflicht zu befreien."
Die Richter widersprechen sich eklatant in nur 3 Sätzen - Behauptung 1: Wohnungen sind nahezu vollständig mit Geräten ausgestattet - Behauptung 2: bewußter Verzicht. Wer verzichtet, wird sicher einen Grund haben. Vielleicht sogar viele Gründe?
Und so lautet der Beschluß: Strukturelles Defizit macht allgemeinen Aderlaß zulässig. (wäre mal zu hinterfragen, was genau ein strukturelles Defizit sein soll und ob nicht eine "Mißwirtschaft" dahinter steckt, die geradezu belohnt wird mit dem warmen Geldregen?)
Das Wortkonglomerat erinnert schwer an den "Entscheider", einen ehem. Verantwortlichen.