Das Urteil deckt nicht alle "Argumente gegen Rundfunkbeitrag" ab, allerdings weiß ich auch nicht, was alles aufgeführt wurde.
Selbst die besondere "Gegenleistung" wurde ja schon bekanntlich als "Rechtsbeugung" erkannt. Selbst das EuGH hat es so befunden.
Altbeihilfe oder doch eine Neue ? Warum nicht einfach mal beim EuGH anfragen? Wenn doch alles "gesetzestreu" ist, dann haben die "Pro Rundfunkler" ja nichts zu fürchten...
Problem des Datenschutzes, automatische Datenweitergabe, aktuelles Urteil des EuGH ...
Beim Artikel 5 GG steht etwas von "ungehindert" und nicht "ist hinnehmbar", das ist doch eindeutig Rechtsbeugung. Ebenso vieles andere leider auch ...
Und allgemein, gibt es ja einige mehrere Punkte zu Europarecht, Rechtlinien, Urteile, Verordnungen, ... die nicht im nationalem Recht umgesetzt worden sind.
Da die Verwaltungsgerichte nicht verfassungsmäßiger Art urteilen dürfen § 40 VwGO, wieso urteilen Die dann Verfassungsfragen, bzw urteilen "ist verfassungskonform"?
Da die Verwaltungsgerichte nicht Unionsrecht auslegen dürfen Artikel 19 EUV, wieso legen Sie Unionsrecht aus? Urteilen, dass alles Unionsrechtskonform ist ... "Die Mitgliedstaaten schaffen die erforderlichen Rechtsbehelfe, damit ein wirksamer Rechtsschutz in den vom Unionsrecht erfassten Bereichen gewährleistet ist." - Wo finde ich diese nationale Rechtsmittel?
Rechtmäßig urteilen und gegebenenfalls an andere Gerichte verweisen, weil eben nur diese Fachspezifisch dazu berechtigt sind, finden wir in diesem Urteil nicht. Traurig, aber wahr.