Am Gipfel ihrer Verzweiflung schließt sich eine fiktive Person A hier an und stell ihre Erfahrungen und Überzeugungen zur Diskussion in der Hoffnung auf Unterstützung hier im Forum.
Vorgeschichte (selbst diese ist sicherlich nicht für alle zutreffend, sondern hat ihre individuellen Besonderheiten - vielleicht geht es auch anderen genau so?):
Seit 12.1997 bis heute keinen einzigen Pfennig/Cent an Beiträgen bezahlt.
Seit 01.2013 hat der GEZ-Terror begonnen.
1. Festsetzungsbescheid am 01.09.2014
2. Widerspruch am 27.09.2014 eingelegt.
3. Antwort-Schreiben (lapidar und flach) vom "Service" mit Datum 05.03.2015 erhalten.
4. Bis heute keinen Widerspruchsbescheid bekommen.
5. Zwischenzeitlich alle 3 Monate neue Festsetzungsbescheide erhalten.
6. Vollstreckungsankündigung vom 23.11.2015 vom Finanzamt F'hain-K'berg erhalten.
Anmerkungen:
Die Schiene, nachweislich keine Post erhalten zu haben hält Person A für sich als Unnütz. Mit meinem Widerspruchsschreiben hat sie den Erhalt zumindest eines Festsetzungsbescheides bestätigt.
Barzahlungsgeschichten oder andere spitzfindige Ideen kommen für Person A nicht in Frage.
Die bisherigen, absolut unnachvollziehbaren Urteile des BGH verletzen meinen Glauben an Rechtsstaatlichkeit ganz stark.
Ich habe erhebliche Zweifel, dass die Judikative tatsächlich unabhängig ist. Vielmehr drängt sich der Eindruck auf, dass hier etwas zentral "durchgezogen" wird. Details und Einzelfälle spielen keine Rolle.
Ich bin mehr als erschüttert und frustriert, zumal im Netz und insbes. in einigen Blogs zu sehen ist, wieviel Energie bereits investiert wurde Misstände aufzuzeigen und zu beseitigen. Bislang stets erfolglos.
Person A stellt sich nun die für mich logische Frage mit der Bitte auf eine möglichst schnelle Antwort:
Warum darf der Beitragsservice "Festsetzungsbescheide " aussprechen, jedoch Widerspruchsbescheide (gegen die man ggf. jur. vorgehen könnte) komplett ausbleiben.
Person A möchte einen rechtsverbindlichen Widerspruchsbescheid bekommen. Alle "Liebesbriefe" der GEZ sind jur. praktisch wertlos.
Was denkt Ihr über die Tatsache, dass der BS Festsetzungsbescheide erlassen kann (=vollstreckbare Titel) während sie in der selben Zeit sich offensichtlich weigern einen Widerspruchsbescheid auszustellen.
Ich habe bei all meinen Recherchen bislang keine Strategie entdeckt, die genau darauf abzielte, dem BS vorzuwerfen, dass sie bitte gefälligst zeitnah einen Widerspruchsbescheid erstellen. Dagegen könnte man ja schließlich beim Verwaltungsgericht Klage einreichen. Ohne diesen Bescheid sind Person A keine Rechtsmittel bekannt.
Ein Widerspruchsbescheid muss einen Rechtsbefehl und eine Frist enthalten. Das hat Person A bisher nie bekommen.
Wie findet Ihr die Idee, das Finanzamt, den Beitragsservice und den RBB damit zu konfrontieren und eine Begründung mit der Bitte die Vollstreckung auszusetzen, mitzuteilen?
LG an alle die sich für den Boykott engagieren und auch an die, die dem gegenüber gleichgültig stehen.
P. S. Eines Tages kommt die Wahrheit so oder so ans Licht - Das glaube ich ganz stark. In den kommenden Jahren wird diese Überzeugung sicherlich stärker.
Edit "Bürger":
Beitrag musste leider aufwändig angepasst werden.
Bitte immer und überall den wichtigen Hinweis u.a. oben rechts im Forum beachten...
Wichtig für Sie:
Fragen so genau wie möglich stellen. Angaben über Namen, Orte und sonstige Daten vermeiden. Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Firma B“, „Ort C“ usw. verwenden, um Ihr Anliegen hypothetisch zu beschreiben.
Danke für die zukünftige Berücksichtigung.