Person X hat nun mit der Gerichtsvollzieherin Kontakt aufgenommen, da der im Brief festgehaltene Termin zur Klärung vor der Tür stand.
Telefonisch könnte folgendes passiert sein:
Gläubiger wäre definitiv Mitteldeutscher Rundfunk, Freimersdorfer Weg 6, 50829 Köln, ein Hinweis, das dieser so nicht existiert, wäre nicht von belang.
Es gäbe keinen Zugrunde liegenden Bescheid, sondern nur Mahnungen vom Zeitraum 01.2013 bis 05.2014 die hier vollstreckt werden sollen. Auf den Hinweis, dass hier die Vollstreckungsgrundlage fehlt - da ohne beiligende Bescheide beim Vollstreckungsantrag des Gläubigers - , wurde reagiert, das dies für Obergerichtsvollzieher trotzdem vollstreckbar wäre, Mahnungen reichen und es wurde schriftlich vom Gläubiger darauf hingewiesen, dass vollstreckt werden wird.
Es würde nun eine Ladung zur Vermögensauskunft erfolgen, wird diese nicht geleistet, erfolgt ein Eintrag ins Schuldnerverzeichnis. Man könnte sich dann nur Gerichtlich gegen diese Auskunft wehren.
Obwohl das Telefonat sachlich und freundlich geführt wurde, gab es Seitens Gerichtsvollzieher absolut 0 Einsicht, dass der Bürger im Recht sein könnte. Der Beitrag sei ja Gerecht und im Gesetz festgeschrieben.