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Autor Thema: Vermieter/ Hauseigentümer zur Herausgabe von Meldedaten gezwungen! > Untersagen?  (Gelesen 2445 mal)

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  • Beiträge: 4
Habe einen Interessanten Beitrag in der aktuellen Ausgabe des Mietermagazin des Berliner Mieterverein gelesen. Darin heißt es auf Seite 26 unter Anderem:

"Wenn die GEZ selbst mit den Daten er Meldebehörde den Inhaber einer Wohnung nicht feststellen kann, soll zukünftig der Hauseigentümer oder der Verwalter umfangreiche Angaben über die Bewohner liefern: nicht nur den Namen und das Geburtsdatum, sondern auch „frühere Namen“, „alle vorhandenen Angaben zur Lage der Wohnung“ und den Beginn des Mietverhältnisses. Die GEZ kann sogar den Vermieter zur Auskunft zwingen, bei einer Weigerung droht ein Verwaltungszwangsverfahren."

Quelle: http://www.berliner-mieterverein.de/magazin/mmo/mietermagazin-0312.pdf

Was meint ihr dazu???

Edit "Bürger":
Die Ausgabe stammt vom März 2012!
Bei Publikatinoen bitte immer auch die Erscheinungsdaten angeben, damit keine Verwirrungen entstehen.
Danke.


Nachdem sich Person A die oben zitierte Nachricht durchgelesen hat, befürchtet sie nun, dass ihr Vermieter gezwungen werden könnte, alle personenbezogenen Daten von Person A an den BS weiterzuleiten. Nun fragt sich Person A, ob es Sinn macht (rein prophylaktisch) den Vermieter schriftlich jegliche Weitergabe von personenbezogenen Daten zu verbieten?

Hier nochmal der thread aus der Rubrik "Dies und Das":
Vermieter und Hauseigentümer gezwungen zur Herausgabe von Meldedaten!!!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13835.0.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. April 2015, 21:25 von Bürger«

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Nun fragt sich Person A, ob es Sinn macht (rein prophylaktisch) den Vermieter schriftlich jegliche Weitergabe von personenbezogenen Daten zu verbieten?

Ich kann mir nicht vorstellen, dass es unter den gegebenen Umständen Mittel gibt, die einer anderen Stelle die Weitergabe von Daten wirksam untersagen kann, wenn diese Stelle im "Verwaltungszwangsverfahren" zur Herausgaben eben jener Daten (das sagt ja schon der Begriff) *gezwungen* wird.

"Versuch macht kluch..."?
...allerdings bewirkt auch dies keine Änderung an der grundsätzlichen Problematik.


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Das Thema "Weitergabe von Mieterdaten wurde 2012 und 2013 schon ausgiebig bearbeitet.
Siehe z.B.
Vermieter sollen Mieterdaten an die "GEZ" weitergeben
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4389.0.html
oder Suchfunktion Stichwort "Mieterdaten"
Bitte dort weiterarbeiten.
Der Übersichtlichkeit halber wird dieser Thread wg. Wiederholung geschlossen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Januar 2019, 01:06 von Bürger«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

 
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