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Autor Thema: Vermieter und Hauseigentümer gezwungen zur Herausgabe von Meldedaten!!!  (Gelesen 3338 mal)

g
  • Beiträge: 4
Habe einen Interessanten Beitrag in der aktuellen Ausgabe des Mietermagazin des Berliner Mieterverein gelesen. Darin heißt es auf Seite 26 unter Anderem:

"Wenn die GEZ selbst mit den Daten er Meldebehörde den Inhaber einer Wohnung nicht feststellen kann, soll zukünftig der Hauseigentümer oder der Verwalter umfangreiche Angaben über die Bewohner liefern: nicht nur den Namen und das Geburtsdatum, sondern auch „frühere Namen“, „alle vorhandenen Angaben zur Lage der Wohnung“ und den Beginn des Mietverhältnisses. Die GEZ kann sogar den Vermieter zur Auskunft zwingen, bei einer Weigerung droht ein Verwaltungszwangsverfahren."

Quelle: http://www.berliner-mieterverein.de/magazin/mmo/mietermagazin-0312.pdf

Was meint ihr dazu???


Edit "Bürger":
Die Ausgabe stammt vom März 2012!
Bei Publikatinoen bitte immer auch die Erscheinungsdaten angeben, damit keine Verwirrungen entstehen.
Danke.


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. April 2015, 20:52 von Bürger«

  • Beiträge: 375
  • Status: Vielleicht gehe ich bald in den Knast
War mir nicht bekannt! Wurde bestimmt auch noch nicht umgesetzt/angewendet!?
Sonst hätte man schon längst was dbzgl. gehört..!?
Von ARD und ZDF   ;D ;D ;D 

Aber dran gedacht haben sie bestimmt..  ???

Zudem Zitat:
Zitat
Auch der Deutsche Mieterbund
(DMB) und der GdW Bundesver-
band deutscher Wohnungs- und
Immobilienunternehmen bezogen
gemeinsam Stellung:
 
„Es ist vollkommen unverhältnismäßig,
Vermieter, Grundstückseigentümer
und Verwalter zu ‚Hilfsorganen‘ der
Gebühreneinzugszentrale zwecks
Eintreibung von Gebühren zu ma-
chen“, erklären DMB-Präsident
Franz-Georg Rips und GdW-Präsi-
dent Axel Gedaschko.

„Im Übrigen wird der Grundsatz der Unverletz-
lichkeit der Wohnung verletzt und in
unverantwortlicher Weise das
Vertrauensverhältnis zwischen Mietern
und Vermietern belastet.“


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Der Bürger hat das Recht und die Pflicht, die Regierung zur Ordnung zu rufen, wenn er glaubt, daß sie demokratische Rechte mißachtet.”
Dr. Gustav Heinemann, Bundespräsident (1969 –1974 )

R
  • Beiträge: 8
Habe einen Interessanten Beitrag in der aktuellen Ausgabe des Mietermagazin des Berliner Mieterverein gelesen. Darin heißt es auf Seite 26 unter Anderem:

"Wenn die GEZ selbst mit den Daten er Meldebehörde den Inhaber einer Wohnung nicht feststellen kann, soll zukünftig der Hauseigentümer oder der Verwalter umfangreiche Angaben über die Bewohner liefern: nicht nur den Namen und das Geburtsdatum, sondern auch „frühere Namen“, „alle vorhandenen Angaben zur Lage der Wohnung“ und den Beginn des Mietverhältnisses. Die GEZ kann sogar den Vermieter zur Auskunft zwingen, bei einer Weigerung droht ein Verwaltungszwangsverfahren."

Quelle: http://www.berliner-mieterverein.de/magazin/mmo/mietermagazin-0312.pdf

Was meint ihr dazu???

Edit "Bürger":
Die Ausgabe stammt vom März 2012!
Bei Publikatinoen bitte immer auch die Erscheinungsdaten angeben, damit keine Verwirrungen entstehen.
Danke.




Behauptung: Der Rundfunkbeitrag verletzt den Datenschutz durch Vermieterauskünfte und einmaligen Meldedatenabgleich.
Im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist unter §9 Absatz 1 Satz 2 und 3 festgelegt, dass es im Ermessen der Landesrundfunkanstalten liegt, ob sie beim Vermieter oder Eigentümer Auskunft zu ihren Mietern verlangen. Obwohl das Gesetz diese Möglichkeit vorsieht, werden die Rundfunkanstalten davon keinen Gebrauch machen und Vermieterauskünfte nicht einholen. ARD, ZDF und Deutschlandradio setzen darauf, dass die Bürgerinnen und Bürger von sich aus ihrer Anmelde- und Beitragspflicht nachkommen.
ARD - Pressemeldung vom 01.04.2015

Quelle: http://www.ard.de/home/intern/presse/pressearchiv/Faktencheck_zum_neuen_Rundfunkbeitrag/113366/index.html


Ob man das glauben soll.... ::)


Außerdem ändert sich zum 01.11.2015 auch noch das Meldegesetz:
Keine An - und Abmeldungen mehr ohne Vermieter-Bescheinigung....

Mit Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes am 1. November 2015 wird es erstmals bundesweit einheitliche und unmittelbar geltende melderechtliche Vorschriften für alle Bürgerinnen und Bürger geben.
?Die Mitwirkungspflicht des Vermieters bei der Anmeldung von Mietern wird wieder eingeführt, um Scheinanmeldungen und damit häufig verbundenen Formen der Kriminalität wirksamer zu begegnen.

Quelle: http://www.bmi.bund.de/DE/Themen/Moderne-Verwaltung/Verwaltungsrecht/Meldewesen/Bundesmeldegesetz/bundesmeldegesetz_node.html


Überwachung total  >:(


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Aller Zwang fordert den Widerstand heraus.

(Max Nordau (1849 - 1923), Kulturhistoriker in Budapest und Paris)

K
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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

  • Beiträge: 375
  • Status: Vielleicht gehe ich bald in den Knast
Zitat
ARD, ZDF und Deutschlandradio setzen darauf, dass die Bürgerinnen und Bürger von sich aus ihrer Anmelde- und Beitragspflicht nachkommen.
... mit Sicherheit!
Bei der Gelegenheit fällt einem doch ein, dass sich der Ein oder Andere auch auf einiges setzen...  ;D ;D ;D



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Dr. Gustav Heinemann, Bundespräsident (1969 –1974 )

s
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  • Weg mit der Zwangsabgabe
Außerdem ändert sich zum 01.11.2015 auch noch das Meldegesetz:
Keine An - und Abmeldungen mehr ohne Vermieter-Bescheinigung....

Mit Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes am 1. November 2015 wird es erstmals bundesweit einheitliche und unmittelbar geltende melderechtliche Vorschriften für alle Bürgerinnen und Bürger geben.
?Die Mitwirkungspflicht des Vermieters bei der Anmeldung von Mietern wird wieder eingeführt, um Scheinanmeldungen und damit häufig verbundenen Formen der Kriminalität wirksamer zu begegnen.

... und um ganz, ganz sicher zu gehen, keine Vermietung von Wohnraum ohne Meldebescheinigung. Mein Vermieter/Hausverwaltung hat in vorauseilendem Gehorsam schon vor Jahren nach der Devise gehandelt.

Zitat
Überwachung total  >:(


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