Nach der Kündigung der Einzugsermächtigung 2013 kam Anfang Mai ein Anschreiben des BS Zahlung der Rundfunkbeiträge plus das Überweisungsformular über 107,88€.
Am 15.7.13 eine Zahlungserinnerung mit Ü-Formular.
Am 7.9.13 dann der Gebührenbescheid über 2 Quartale plus Säumniszuschlag. =115,88€
Am 27.9.13 schickte P den Widerspruch mit RS weg; Begründung: nach dem GG ist es mir erlaubt mich aus frei zugänglichen Medien zu informieren...
sowie §3 des Rundfunkstaatsvertrags die Würde des Menschen zu achten, sowie die sittlichen und religiösen Überzeugungen der Bevölkerung..
P beantragt , dem Widerspruch uneingeschränkt statt zu geben und die Vollstreckung auszusetzen.
Am 21.11.13 kam eine blabla Antwort, auf meine Begründung wurde nicht eingegangen.
13.12.13 Zahlung der Rundfunkbeiträge plus das Ü-Formular über 223,76€.
2014
Erneuter Widerspruch mit derselben Begründung am10.3.14 mit RS.
Im März dann blabla Antwort wie schon mal und ZITAT: Sie erhalten keine Zahlungsaufforderung, wenn Ihr Konto einen Rückstand aufweist.
12.5.14 Zahlung der Rundfunkbeiträge mit Kontostand, Mahngebühren 4€Beiträge für das 2.Quartal=343.64€
Am 28.5.14 Mahnung für 2013 und eine offene Forderung ab 1.Quartal 2014=Gesamtrückstand 289,70€
5.6.14 die Ankündigung der Zwangsvollstreckung die P nur abwenden kann bei sofortiger Zahlung. Sonst wird mit allem Nachdruck die Zwangsvollstreckung betrieben.
7.6.14 Gebühren-/Beitragsbescheid für 1.Quartal 2014plus Säumniszuschlag =61,94€
Am 15.7.14 GV Zwangsvollstreckungssache gem. vollstreckbarem Titel über 259,76€ (oder Zahlungsziel28.7.14)
17.7.14 Gebühren-/Beitragsbescheid 22.Quartal 2014 plus Säumniszuschlag =61,94€
Einspruch am 22.7.14 per Normalbrief. Inhalt: Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung plus Widerspruch zum aktuellen Bescheid, Forderung eines Widerspruchsbescheid um Rechtsmittel vor dem entsprechenden Gericht einlegen zu können: Gewissensgründe.
und am 24.7.14 mit RS mit ROGGIs Argumenten Teil 1 und dem Hinweis auf eine Eilrechtsschutzklage.
Soweit die bisherige Korrespondenz.