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Autor Thema: Ist eine Zwangsvollstreckung ohne Widerspruchsbescheid möglich?  (Gelesen 13943 mal)

D
  • Beiträge: 21
Ob Person P mittlerweile über den Fortgang des Verfahrens berichten könnte ... ?  :angel:


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I
  • Beiträge: 46
Da fasse ich mich kurz.
Die Eilrechtsschutzklage von Person P wurde abgewiesen; für die Beschwerde dagegen fand P damals keinen Anwalt, der sich dafür interessiert hätte.
Über das Forum fand sich RA Bölck, der Person P vor dem VG Stuttgart kürzlich vertrat und mit dem P vermutlich auch in die Berufung vor den Verwaltungsgerichtshof nach Mannheim gehen wird. Ohne Anwalt hätte sich Person P den ganzen Stress mit der Anstalt und den BS nicht angetan.  Für dieses System fehlt P das robuste Nervenkostüm und das dicke Fell.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. November 2015, 19:54 von Bürger«

F
  • Beiträge: 9
Hallo, was ist draus geworden? lg


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