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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert) => Berlin => Thema gestartet von: rollerueckwaerts am 18. März 2015, 17:45

Titel: GEZ/RBB Vollstreckungsankündigung durch Finanzamt Berlin
Beitrag von: rollerueckwaerts am 18. März 2015, 17:45
Hallo,

mir wurde gerade von einem fiktiven Betroffenen ein Schreiben zugesandt, aufgrund der Größe wurde es extern hochgeladen

(http://img4.fotos-hochladen.net/uploads/img1687dxoamihs4j.jpg)
http://www.fotos-hochladen.net/view/img1687dxoamihs4j.jpg

Mir war bisher wirklich unbekannt das sich sogar das Finanzamt zu solchen Dingen hinreißen lässt, obwohl es doch eindeutig keine Steuer ist ;)
in Berlin macht man also scheinbar ernst. Kein Amtsgericht, Kein Mahnbescheid, nur direkte Vollstreckung durch das Finanzamt binnen 10 Tagen.

Person A habe bisher den Beitragsservice nie kontaktiert. Nie bezahlt. Person A hat seit 8 Jahren keinen Fernseher und sieht natürlich nicht ein das zu unterstützen.

Gibt es noch etwas was Person A außer ignorieren tun kann ? Oder kann Person A nur noch bis zur Kontopfändung abwarten.
Sich zur Türöffnung oder Abgabe einer EV wird sich Person A nach eigener Aussage nämlich nicht nötigen lassen.

Eine Rechtsbelehrung oder Hinweise auf die Möglichkeit eines Wiederspruchs ist auf dem Schreiben nicht zu erkennen.
Für eine Klage wird es wohl zu spät sein. Einen Kontakt zum Beitragsservice möchte Person A vermeiden, außer es wäre wirklich von Nöten.

Nach Recherche wurde auch deutlich das ein "Antrag auf Aussetzen der Vollstreckung" immer zur Ablehnung führt.

Was kann noch angestrebt werden ?
Titel: Re: GEZ/RBB Vollstreckungsankündigung durch Finanzamt Berlin
Beitrag von: Gast am 21. März 2015, 20:51
Hallo,

der letzte Satz ist wichtig:
"Für Auskünfte steht Ihnen die Vollstreckungsstelle der Finanzamtes gerne zur Verfügung."

also mal hingehen (schnellstens!) und mal fragen!
"Wer will was?"
Der rbb oder doch nur der Beitragsservice!
Titel: Re: GEZ/RBB Vollstreckungsankündigung durch Finanzamt Berlin
Beitrag von: leonardodavinci am 21. März 2015, 21:06
Wenn der fiktiven Person nie nachweislich ein Bescheid des Beitragsservice zugestellt wurde und sie auch nie auf einen solchen reagiert hat, schreibe sie dem Finanzamt, dass die Vollstreckungsgrundlage fehlt, da keine Leistungsbescheide bekannt gegeben wurden.

Lege sie folgendes Urteil des Bundesfinanzhofs in Kopie dazu:

Bundesfinanzhof
Beschl. v. 04.07.1986, Az.: VII B 151/85

https://www.jurion.de/de/document/fullview/0:111791/
Titel: Re: GEZ/RBB Vollstreckungsankündigung durch Finanzamt Berlin
Beitrag von: Bürger am 21. März 2015, 23:00
Da wo die Finanzämter involviert sind, ist es insofern etwas "kritischer", dass diese wohl zumeist über Kontendaten verfügen - und insofern diese bei Bedarf offensichtlich schnell auch mal "dicht machen" können...

In Berlin z.B. wird nicht lange gefackelt. Da macht das Finanzamt einfach auch mal den Kontozugriff... ;)
Dort hat man dann also allenfalls danach noch mal Gelegenheit, das anzufechten. Macht es nicht gerade einfacher...

Pfändungsberatung bei der Bank-Hotline
http://youtu.be/ev6SAXORY2A

Schulden beim Beitragsservice
http://youtu.be/Z5MPMv7NCAQ

Der eher harmlose GV-Termin, der dem vorausging ist hier dokumentiert:
Vollziehungsbeamter des Beitragsservice trifft auf Zahlungsstreik
http://youtu.be/nZypKDR1kHs


Optionen gegen die Zwangsvollstreckung - abhängig von persönlichen Umständen und der Vorgeschichte - ansatzweise nachzulesen auch unter:

Ablauf +3 Zwangsvollstreckungssache (Gelber Brief) v. örtl. Vollzugsstelle
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74837.html#msg74837

Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838


Viele allgemeine Fragen wie diese sind im Forum bereits ausgiebig und mehrfach behandelt. Eine Mehrfachdiskussion ist aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der (ohnehin schon grenzwertigen) Übersicht des Forums nicht vorgesehen.

Daher bitte vor Erstellung neuer Beiträge immer auch erst ausgiebig die Suchfunktion (http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=search) des Forums nutzen - im konkreten Fall z.B: mit Begriffen/ Kombinationen wie "Vollstreckung Finanzamt" o.ä. ...
...sowie generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen - beginnend unter
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html
Titel: Re: GEZ/RBB Vollstreckungsankündigung durch Finanzamt Berlin
Beitrag von: rollerueckwaerts am 22. März 2015, 13:19
Zitat
also mal hingehen (schnellstens!) und mal fragen!
"Wer will was?"
Der rbb oder doch nur der Beitragsservice!

Lt Schreiben ist es ja der RBB der hier sein Geld möchte.
Wenn ich fragen habe soll ich mich aber an den BS wenden (siehe unten im Schreiben)
Kann der Finanzbeamte aufegefordert werden das Vollstreckungsersuchen in Kopie auszuhändigen ?

Sollte dieses dann doch wieder nur vom Beitragsservice kommen wäre die Forderung ja auch wieder nicht ganz gesetzestreu ....
Titel: Re: GEZ/RBB Vollstreckungsankündigung durch Finanzamt Berlin
Beitrag von: TVfrei am 22. März 2015, 15:40
Wie in den Verwaltungsverfahrensgesetzen (VwVfg) anderer Länder auch, so steht auch im denjenigen des Landes Berlin:

Zitat
Gesetz über das Verfahren der Berliner Verwaltung
Vom 8. Dezember 1976


§ 2
Ausnahmen vom Anwendungsbereich

(4) Das Verwaltungsverfahrensgesetz gilt nicht für die Tätigkeit des Senders Freies Berlin.
Quelle: http://gesetze.berlin.de/jportal/?quelle=jlink&query=VwVfG+BE+%C2%A7+2&psml=bsbeprod.psml&max=true

Daher die Frage, aufgrund welcher Rechtsgrundlage (vom RBStV einmal abgesehen, dessen Selbstermächtigungen eben verfassungswidrig sein dürften) überhaupt die Rundfunkanstalten Zwangsvollstreckungen einleiten dürfen, bzw. gerade die Finanzämter (die doch für Steuern zuständig sind) um sog. 'Amtshilfe' (?) ersuchen können?
Fragen über Fragen, auf die man sich eine juristisch kompetente Antwort wünscht
Titel: Re: GEZ/RBB Vollstreckungsankündigung durch Finanzamt Berlin
Beitrag von: PersonX am 22. März 2015, 15:57
ja, es besteht in Deutschland, an sich sollte es so sein überall, Akteneinsicht für die jeweiligen betroffenen Personen
wo das genau geregelt ist, kommt immer etwas aufs Bundesland an

http://de.wikipedia.org/wiki/Akteneinsicht
Titel: Re: GEZ/RBB Vollstreckungsankündigung durch Finanzamt Berlin
Beitrag von: Bürger am 22. März 2015, 16:33
Zitat
Gesetz über das Verfahren der Berliner Verwaltung vom 8. Dezember 1976
§ 2 Ausnahmen vom Anwendungsbereich
(4) Das Verwaltungsverfahrensgesetz gilt nicht für die Tätigkeit des Senders Freies Berlin.
Quelle: http://gesetze.berlin.de/jportal/?quelle=jlink&query=VwVfG+BE+%C2%A7+2&psml=bsbeprod.psml&max=true

"Sender Freies Berlin" (SFB)?
Gibt es den überhaupt noch...? ;)

Und welche Wirkung entfaltet das dann für den "Rundfunk Berlin Brandenburg" (RBB)?
Keine?
Titel: Re: GEZ/RBB Vollstreckungsankündigung durch Finanzamt Berlin
Beitrag von: rollerueckwaerts am 22. März 2015, 17:06
Hallo,

Person A hat mir gerade ihr Schreiben zukommen lassen was Sie gerne an das Finanzamt senden würde.
Ist halt ohne anwaltliche Hilfe geschrieben worden.

Vielleicht hat ja jemand Zeit und Muse das einmal gegenzulesen, Tipp zu geben oder ähnlich. Vielleicht können auch andere es nutzen.

(http://img4.fotos-hochladen.net/uploads/f1xi3lkd9c65.jpg)   (http://img4.fotos-hochladen.net/uploads/fa234602hmknf.jpg)
Titel: Re: GEZ/RBB Vollstreckungsankündigung durch Finanzamt Berlin
Beitrag von: Bürger am 22. März 2015, 17:15
...ggf. statt "Stellungnahme" eher "Zurückweisung der Vollstreckungsankündigung"?

...das Fi-Amt wird vermutlich kaum eine "Aussetzung der Vollziehung" bewilligen können, aber - wenn dazu aufgefordert - ggf. die Zwangsvollstreckung *einstellen* bzw. den Vorgang wegen Verfahrensmängeln an den vermeintlichen Gläubiger zurückgeben können/ müssen - oder so ähnlich...
Titel: Re: GEZ/RBB Vollstreckungsankündigung durch Finanzamt Berlin
Beitrag von: rollerueckwaerts am 22. März 2015, 17:22
Oki danke.

könnte es Sinn machen gleich das "Einstellen" zu fordern ? Oder wär das vielleicht zu viel des Guten :D
Titel: Re: GEZ/RBB Vollstreckungsankündigung durch Finanzamt Berlin
Beitrag von: Gast am 22. März 2015, 20:27
Die AHE-Nr. bedeutet ja (mMn) "Amtshilfeersuchen"-Nr.
Daher kann Person A ruhig mal fragen.
Die Drohung des Kontenabrufes nach §93 Abs 7 (AO) sollte Person A massiv zurückweisen, denn weder der BS noch die RA-en gehören zum berechtigten Kreis, diese Daten erhalten zu dürfen.
Nur der Gerichtsvollzieher darf außerhalb des Kreises dies tun!! (http://www.bzst.de/DE/Steuern_National/Kontenabrufverfahren/FAQ/FAQ_Texte/faq_04.html?nn=36618)

Berlin arbeitet nach dem VwVG des Bundes und daher auch nach der Abgabenordnung und "dürfte" den Kontoabruf tätigen, jedoch nicht im vorliegendem Fall.
Titel: Re: GEZ/RBB Vollstreckungsankündigung durch Finanzamt Berlin
Beitrag von: TVfrei am 22. März 2015, 21:01
Berlin arbeitet nach dem VwVG des Bundes
Da erhebt sich doch die grundsätzliche Frage, ob das "Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz (VwVG)" des Bundes für die Zwangsvollstreckung der sog. "Rundfunkbeiträge" überhaupt Anwendung finden darf?

Das VwVG definert:
Zitat
§ 1 (1) Die öffentlich-rechtlichen Geldforderungen des Bundes und der bundesunmittelbaren juristischen Personen des öffentlichen Rechts werden nach den Bestimmungen dieses Gesetzes im Verwaltungswege vollstreckt.
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/vwvg/index.html

Aber sind die Landesrundfunkanstalten Behörden des Bundes oder bundesunmittelbare juristische Personen des öffentlichen Rechts? :o
Hier besteht ein prinzipieller juristischer Klärungsbedarf!
Titel: Re: GEZ/RBB Vollstreckungsankündigung durch Finanzamt Berlin
Beitrag von: TVfrei am 22. März 2015, 21:19
Als Exempel für ein forsches Vorgehen gegen unrechtmäßige Vollstreckungsforderungen sei auch auf folgende fiktive Fallbeschreibung im Forum hingewiesen:
Erste Erfolge gegen den Beitragsservice: Zwangsvollstreckung abgewehrt!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12322.msg82691.html#msg82691

Es wäre auf jeden Fall anzuzweifeln, ob die Voraussetzung einer Zwangsvollstreckung überhaupt vorliegen. Des weiteren wäre der/die Sachbearbeiter/in des Finanzamtes auf seine Sorgfaltspflicht aufmerksam zu machen, die Rechtmäßigkeit eines Zwangsvollstreckungsverfahrens zu prüfen. Anderenfalls wäre zu prüfen, ob die Beauftragung zur Vollstreckung nicht bereits den Tatbestand der Amtspflichtsverletzung erfüllt?
Titel: Re: GEZ/RBB Vollstreckungsankündigung durch Finanzamt Berlin
Beitrag von: dimon am 22. März 2015, 21:44
könnte es Sinn machen gleich das "Einstellen" zu fordern ? Oder wär das vielleicht zu viel des Guten :D

Die Vollstreckungsmaßnahmen sind sofort eizustellen, weil die Vollstreckungsvoraussetzungen fehlen.
Begründung:
Es existiert kein vollziehbarer Verwaltungsakt. Es gibt keinen Vollstreckungstitel.
Nichtige Verwaltungsakte sind einer Vollstreckung nicht fähig.
Mir wurde kein Verwaltungsakt des Gläubigers zugestellt (Verweis auf BVwVfG § 41 - § 43 Abs. 1 VwVfG ) Wie sich aus den §§ 1 und 2 VwVG ergibt können nur belastende Verwaltungsakte vollstreckt werden. Insoweit wird hiermit auf § 35 VwVfG verwiesen.
Der Gläubiger behauptet der Verwaltungsakt sei abgesandt worden, es sei „mehr als unwahrscheinlich“, dass diese Sendung nicht angekommen sei.

Damit beruft sie sich im Ergebnis auf einen allgemeinen Erfahrungssatz und damit auf die Regeln des Anscheinsbeweises. Eine solche Beweisführung ist jedoch nach den Grundsätzen des BFH-Urteils in BStBl II 1989, 534 nicht zulässig.

Auch BSG-Urteil vom 26.07.2007, B 13 R 4/06 R Zitat“ Hiernach gilt die Fiktion, ein schriftlicher Verwaltungsakt sei am dritten Tage nach der Abgabe zur Post bekannt gegeben, nicht, wenn der Verwaltungsakt nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist; im Zweifel hat die Behörde den Zugang und seinen Zeitpunkt nachzuweisen. In diesem Sinne aber bestehen schon dann "Zweifel", wenn der Adressat den Zugang - schlicht - bestreitet (BFH vom 14.3.1989, BFHE 156, 66, 71).
Im Ergebnis nichts anderes gilt jedoch in anderen Rechtsbereichen; auch im Zivilrecht z.B. hat der Erklärende (bzw. jener, der sich hierauf beruft) den Zugang einer Erklärung zu beweisen (so z.B. zur Mängelanzeige nach § 377 Handelsgesetzbuch: BGH vom 13.5.1987, BGHZ 101, 49, 55; dort auch dazu, dass eine Mängel „anzeige" empfangsbedürftig ist).“
…....“Das LSG wird daher festzustellen haben, ob dem Kläger das Hinweisschreiben zugegangen ist. Eine Nichtaufklärbarkeit geht insoweit zu Lasten der Beklagten.“Zitat Ende


Desweiteren berufe ich mich auf das Urteil des Verwaltungsgerichtes Hannover vom 29.03.2004 (6 A 844/02) wo es heißt:
„Die Vollstreckungsbehörde trägt die materielle Beweislast für die wirksame Bekanntgabe des Leistungsbescheides. Die Bescheinigung der Vollstreckbarkeit durch die um die Vollstreckung ersuchende Stelle ersetzt den Beweis der wirksamen Bekanntgabe des Leistungsbescheides nicht … Wendet sich der Vollstreckungsschuldner im gerichtlichen Verfahren gegenüber der Vollstreckungsbehörde gegen die von ihr getroffene Vollstreckungsmaßnahme, kann er sich ihr gegenüber darauf berufen, ihm sei der Leistungsbescheid nicht bekannt gegeben worden. Kann das Gericht die ordnungsgemäße Bekanntgabe des Leistungsbescheides tatsächlich nicht feststellen, geht dies zulasten der Vollstreckungsbehörde, die insoweit im Zweifel die materielle Beweislast trägt (vgl. § 41 Abs. 2 Satz 2, 2. Halbsatz VwVfG), auch wenn sie die Vollstreckung lediglich auf Ersuchen durchführt und die ersuchende Stelle ihr gegenüber die Vollstreckbarkeit des Leistungsbescheides bescheinigt hat. Denn mit der Bescheinigung der ersuchenden Stelle übernimmt diese lediglich im Innenverhältnis zur ersuchten Vollstreckungsbehörde die Verantwortung für das Vorliegen der Vollstreckungsvoraussetzungen. Im Verhältnis zwischen Vollstreckungsbehörde und Vollstreckungsschuldner kann sich dieser jedoch weiterhin auf das Fehlen der Vollstreckungsvoraussetzungen berufen, zumal diese als die Behörde, die den angegriffenen Verwaltungsakt erlassen hat, die einzig richtige Beklagte … und von daher prozessual verantwortlich für das vorliegen der Vollstreckungsvoraussetzungen ist
(BFH, Beschluss vom 04.07.1986 – VII B 151/85 – NvWZ 1987, S. 535).“
Titel: Re: GEZ/RBB Vollstreckungsankündigung durch Finanzamt Berlin
Beitrag von: dimon am 22. März 2015, 21:51
Falls der Beitragsservice der Gläubiger sein sollte:

In der Vollstreckungsankündigung ist kein rechtsfähiger Gläubiger einer eventuell bestehenden Geldforderung genannt. Es heißt darin nur: „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice für Rundfunk“. Auch ist in der Vollstreckungsankündigung kein Leistungsbescheid genannt, durch den der Bürger eventuell zur Leistung aufgefordert wurde.

Zu den Voraussetzungen, damit eine Vollstreckung im Verwaltungswege überhaupt begonnen werden darf, gehört es, den Gemeinden, den Gemeindeverbänden, den sonstigen unter Landesaufsicht stehenden Körperschaften  sowie Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts eine Geldforderung gegenüber jemandem zusteht. Es muss also einen Gläubiger geben, der rechtsfähig ist. Das Land, die Gemeinden, die Gemeindeverbände sowie die sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts unter Landesaufsicht sind rechtsfähig - aber eben auch nur diese. Andere „Gebilde“ wie die nichtrechtsfähige Verwaltungsgemeinschaft „Beitragsservice“ gehören nicht hierzu. Deshalb können solche „Gebilde“ mangels Rechtsfähigkeit nicht Gläubiger einer Geldforderung gegenüber jemandem sein.

Weitere Voraussetzung dafür, dass eine Vollstreckung im Verwaltungswege überhaupt begonnen werden darf, ist es, dass ein Leistungsbescheid existiert,  durch den der Schuldner zur Leistung aufgefordert wurde. Wenn aber schon in der Vollstreckungsankündigung gar kein Leistungsbescheid genannt ist, ergibt sich bereits hieraus, dass der Bürger niemals zur Leistung aufgefordert wurde.

In einer solchen Situation darf die Vollstreckung also gar nicht beginnen.



außerdem:

Das Vollstreckungsersuchen muss mindestens enthalten:
-die Bezeichnung und das Dienstsiegel der Vollstreckungsbehörde sowie die Unterschrift des Behördenleiters oder seines Beauftragten,
-die Bezeichnung des zu vollstreckenden Verwaltungsaktes unter Angabe der erlassenden Behörde, des Datums und des Aktenzeichens,
-die Angabe des Grundes und der Höhe der Geldforderung,
-die Angabe, dass der Verwaltungsakt unanfechtbar geworden ist oder die aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfs entfällt,
-die Bezeichnung der Person, gegen die sich die Vollstreckung richten soll,
-die Angabe, wann der Pflichtige gemahnt worden ist oder aus welchem Grund die Mahnung unterblieben ist.



Edit "Bürger":
Bitte bei Entlehnung aus anderen Quellen diese zwecks Nachvollziehbarkeit auch benennen.
Obige Ausführungen lehnen sich augenscheinlich an an die Ausführungen unter
Vorläufige Einstellung einer Zwangsvollstreckung für den Beitragsservice
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13568.0.html
Titel: Re: GEZ/RBB Vollstreckungsankündigung durch Finanzamt Berlin
Beitrag von: rollerueckwaerts am 22. März 2015, 22:37
Wow der Thread nimmt ja richtig Fahrt an. Danke an alle.

@Dimon
Sobald der Finanzbeamte das Vollstreckungsersuchen rausrückt werde ich dieses hier veröffentlichen und prüfen.
Leider ist das ja nunmal vorerst nicht möglich. Kann mir deshalb jemand sagen ob die "Zurückweisung der Vollstreckungsankündigung" die auf
Ende Seite 1 des Threads verfasst wurde erstmal der richtige Weg ist ?
Bin unsicher ob ich Person A gutes Gewinnens dazu raten kann.... bin einfach kein Anwalt :)
Titel: Re: GEZ/RBB Vollstreckungsankündigung durch Finanzamt Berlin
Beitrag von: Gast am 22. März 2015, 22:42
Das VwVG definert:
Zitat
§ 1 (1) Die öffentlich-rechtlichen Geldforderungen des Bundes und der bundesunmittelbaren juristischen Personen des öffentlichen Rechts werden nach den Bestimmungen dieses Gesetzes im Verwaltungswege vollstreckt.
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/vwvg/index.html

Aber sind die Landesrundfunkanstalten Behörden des Bundes oder bundesunmittelbare juristische Personen des öffentlichen Rechts? :o
Hier besteht ein prinzipieller juristischer Klärungsbedarf!
Dies liefert das VwVG gleich mit:
§ 7 Vollzugsbehörden
(1) Ein Verwaltungsakt wird von der Behörde vollzogen, die ihn erlassen hat; sie vollzieht auch Beschwerdeentscheidungen.
(2) Die Behörde der unteren Verwaltungsstufe kann für den Einzelfall oder allgemein mit dem Vollzug beauftragt werden.
Titel: Re: GEZ/RBB Vollstreckungsankündigung durch Finanzamt Berlin
Beitrag von: Gast am 22. März 2015, 23:13
Kann mir deshalb jemand sagen ob die "Zurückweisung der Vollstreckungsankündigung"... erstmal der richtige Weg ist ?
Bin unsicher ob ich Person A gutes Gewinnens dazu raten kann.... bin einfach kein Anwalt :)

Nein!

Eine Zurückweisung geht nicht, da es Berlin ist! 8)
Da allerdings hier das FA keine Klausel geschrieben hat (wie "unanfechtbar", "Vollstreckbar") und somit einen blickigen Sachbearbeiter hat, stehen alle Rechtsmittel, die auch gegen den Bescheid bestehen würden, zur Verfügung.
Also ein einfacher Widerspruch würde genügen.

Um es jedoch einfach zu halten:
"Hiermit lege ich Rechtsmittel gegen die Vollstreckungsankündigung ein!"

Begründung:
§3 Abs 2a VwVG ist nicht erfüllt, hab nix erhalten...
....

(Und Person A soll bitte alles was mit Siegel, Stempel, Unterschrift und sonstwie angehübscht enthält, bitte nicht mal im Ansatz erwähnen.)
Titel: Re: GEZ/RBB Vollstreckungsankündigung durch Finanzamt Berlin
Beitrag von: kamille am 22. März 2015, 23:18
hallo, ein freund von mir hat genau auch dieses schreiben bekommen - vollstreckungserklärung vom finanzamt schöneberg.
situation: hat früher bei seiner schwester gewohnt (dort auch gemeldet), nun aber nicht mehr. irgendwann hat sich rausgestellt, dass es schon einige briefe mit mahnungen gab - er wusste natürlich nicht, dass er überhaupt angemeldet wurde.  angeblich zahlt die schwester immer brav, somit wäre das eine doppelforderung an  dieser adresse?!? jedenfalls hat sich leider nicht sofort drum gekümmert und das ignoriert. ein anruf beim rundfunkservice hat ergeben, dass ie angeblich keinen zugriff auf die beitragskonten der beiden haben und der zuständige sachbearbeiter war  auch gar nicht verfügbar.
und dann kam die vollstreckungserklärung.
ist das zulässig (falls die schwester wirklich immer bezahlt hat)? hat er irgendeine chance außer das zu bezahlen und sich abzumelden? da seine muttersprache nicht deutsch ist und er angst um sein visum hat, sieht er aktuell keine andere möglichkeit als zu bezahlen.
bitte um hilfe, es ist dringend - und ich bin noch dazu selbst nichtmal aus deutschland oder in deutschland...
Titel: Re: GEZ/RBB Vollstreckungsankündigung durch Finanzamt Berlin
Beitrag von: rollerueckwaerts am 22. März 2015, 23:34
Zitat
Und Person A soll bitte alles was mit Siegel, Stempel, Unterschrift und sonstwie angehübscht enthält, bitte nicht mal im Ansatz erwähnen.
Das ist ja auch alles drauf bei der erhaltenen Vollstreckungsankündigung.

Okay dann wird als überschrift "Wiederspruch" gewählt. Rest des Text kann bleiben, und unten nochmal verdeutlichen ...
Wiederspruch nach bla da nicht erhalten.

Dann bin ich gespannt was bei Person A rauskommt. Halte euch auf dem laufenden
Titel: Re: GEZ/RBB Vollstreckungsankündigung durch Finanzamt Berlin
Beitrag von: Titanquest am 23. März 2015, 16:32
Hallo,

man stelle sich vor, eine Person hat die Sache vor ein paar Wochen auch erlebt mit dem Finanzamt in Berlin.

Weiter stelle man sich vor, die besagte Person hat einfach da angerufen und erklärt, dass sie niemals Bescheide erhalten hat. Dann sagte der Beamte: "Gut, dann kreuz ich hier an 'Bescheid nicht erhalten' und geb es zurück an den Innendienst und die schicken das zurück an die GEZ. Aber raus kommen sie da sicher trotzdem nicht, die GEZ wird ihnen halt in Zukunft Bescheide per Zustellurkunde schicken. Aber den angesetzten Termin können sie erstmal streichen."

Jeder darf die Anekdote für sich verwenden oder auch nicht.

Gruß TQ
Titel: Re: GEZ/RBB Vollstreckungsankündigung durch Finanzamt Berlin
Beitrag von: PersonX am 23. März 2015, 17:05
Na klar kommt eine Person A da raus  8), und schön dass die "GEZ" dann Bescheide mittels Zustellurkunden zusenden lassen wird.

Solange die Bescheide von der "GEZ" kommen und nicht richtigerweise von der richtigen LRA oder in dem Auftrag der richtigen LRA und das auch deutlich ist und diese vielleicht auch weitere Formfehler haben, hilft auch eine Zustellurkunde nur etwas. Diese mindert ja nur den Fehler der Einfachpost ;-).

Weiterhin raus, zumindest bis zur Zusendung eines rechtsmittelfähigen Widerspruchsbescheid, kommt eine Person A, dann mit jeweils einer Zurückweisung pro Bescheid durch einen Verweis auf Nichtigkeit und gleichzeitigem Stellen eines hilfsweisen Widerspruchs mit hilfsweisem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung und Angaben zu den vielen persönlichen Gründen,
sowie auf den Verweis, dass diese "Forderung" viele Bestimmungen des Grundgesetzes missachtet, also alle auflisten.
So ein Widerspruch sollte sehr persönlich, entsprechend sehr lang und schwer verständlich lesbar sein und zusätzlich viele "Fülltexte" und persönliche Ansichten zu dem bestehenden System bereit halten.

Wie das aussehen könnte

2te Zurückweisung und hilfsweisem Widerspruch auch wieder Formfrei
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10285.msg70345.html#msg70345
Titel: Re: GEZ/RBB Vollstreckungsankündigung durch Finanzamt Berlin
Beitrag von: elektronikstar am 02. April 2015, 10:06
Es gibt neues in Sachen Zwangsvollstreckung durch das Finanzamt. Jedenfalls schrieb mir das Finanzamt Pankow Weißensee folgende E-Mail heute früh als ich fragte ob diese für die Zwangsvollstreckung wegen Rundfunkgebühren zuständig ist:

In Berlin sind die Finanzämter für die Zwangsvollstreckung für den Rundfunk Berlin-Brandenburg zuständig.
Der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ist im Übrigen nur die Abrechnungsstelle für die
Landesrundfunkanstalten und nicht Gläubiger der Rundfunkbeiträge.

Mit freundlichen Grüßen

Kutil
Titel: Re: GEZ/RBB Vollstreckungsankündigung durch Finanzamt Berlin
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 02. April 2015, 10:35
Der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ist im Übrigen nur die Abrechnungsstelle für die
Landesrundfunkanstalten und nicht Gläubiger der Rundfunkbeiträge.

Gut, dass sie es wissen. Und wissen sie auch, dass in einem Schuldtitel der Gläubiger genau angegeben werden soll?
Titel: Re: GEZ/RBB Vollstreckungsankündigung durch Finanzamt Berlin
Beitrag von: Shran am 02. April 2015, 12:46
Kann das mal einer schnell Zusammen fassen was da nun drauf sein muss und was nicht?
Ich habs so verstanden:

Der Wisch ist nichtig, zwar ist da n Stempel druff und Unterschrift aber:
- Die eindeutige Schuld ist nicht nachvollziehbar (weil nur die Daten von den Bescheiden ohne Inhalt/ Aufschlüsselung)
- Der eindeutige Gläubiger fehlt (zwar Rundfunk-Berlin-Brandenburg aber diese darf nicht Vollstreckung ersuchen mittel Fi-Amt???)
- Dann sind keine Bescheide nachweislich eingetroffen (sowas gilt aber als zugestellt nach 3 Tagen, dennoch muss der Gläubiger es nachweisen -§3 Abs 2a VwVG)
- Unterschrift ist nicht Eindeutig, man erkennt nicht die sich strafbar machende Person, im Falle der Rechtswidrigkeit (oder???)

Auf den ersten Blick ist aber sonst alles drauf. Nur die gewisse Eindeutigkeit scheint nicht vorhanden.
Notfalls muss man wohl die Wohnung leer räumen, und ein P-Konto einrichten, und sein Gehalt bar auszahlen lassen.
Titel: Re: GEZ/RBB Vollstreckungsankündigung durch Finanzamt Berlin
Beitrag von: elektronikstar am 02. April 2015, 12:53
Ruhig Blut, ich versuche nachher nochmal mit dem Finanzamt Berlin Pankow/Weißensee zu telefonieren. Bei einem Freund kam bereits ein Schreiben vom Finanzamt Berlin-Lichtenberg. Das lustigste ist, es war kein Datum angegeben zudem der Vollstreckungsbeamte erscheint sondern da steht demnächst. Sobald ich näheres weiß vom Finanzamt informiere ich euch umgehend.
Titel: Re: GEZ/RBB Vollstreckungsankündigung durch Finanzamt Berlin
Beitrag von: leonardodavinci am 02. April 2015, 13:10
Warum so viel Mühe? Das o.g. http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13550.msg91370.html#msg91370 sollte vollkommen ausreichen, ist es doch die für die Finanzämter bindende höchstrichterliche Rechtsprechung.


Edit "Bürger": Siehe u.a. auch unter
Hochinstanzliche Urteile bzgl. Bestreiten/Nachweis der Zustellung/Bekanntgabe (Zugangsfiktion)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13736.0.html
Titel: Re: GEZ/RBB Vollstreckungsankündigung durch Finanzamt Berlin
Beitrag von: elektronikstar am 07. April 2015, 14:20
So. Ich habe nun vorhin nochmal mit dem Finanzamt Berlin Pankow-Weißensee gesprochen die sich mit Vollstreckungen beschäftigt. Aus Datenschutzgründen wollte ich jetzt nicht den Namen des Mitarbeiters hier öffentlich machen. Jedenfalls sagte er zu mir, dass der Beitragsservice die Vollstreckungsersuchen im Namen des RBB dem Finanzamt zusendet. Bei einem Kumpel stand im Vollstreckungsschreiben vom Finanzamt ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice-rbb. Jedenfalls würden die Finanzämter in Berlin wissen, dass der Beitragsservice im Namen des RBB die vollstreckungen versendet.

Das war die letzte Mail die ich erhielt heute vom Finanzamt:

Zitat
"Zwangsvollstreckungen" werden nicht "verschickt"...

Ich weiß nicht genau, was Sie meinen. Sind damit
Vollstreckungsersuchen gemeint, die im Namen des rbb
gestellt werden? Oder Zahlungsaufforderungen durch ein
Finanzamt aufrgund von Vollstreckungsersuchen?

In Ihrer vorherigen Nachricht schrieben Sie:
"Mir ist aufgefallen, dass die Finanzämter in Berlin
Zwangsvollstreckungen durchführen im Auftrag des ARD ZDF
Deutschlandradio Beitragsservice, die auch als Gläubiger genannt werden."

Ich kann nicht wissen, was andere Finanzämter machen. Im Finanzamt
Pankow/Weißensee jedenfalls wird als Gläubiger der rbb benannt.
Anderes wäre ein Versehen.

Ich habe Ihren Namen geprüft, gegen Sie liegt mir kein
Vollstreckungsersuchen vor. Ich kann deshalb nicht erkennen,
aus welchem Grund wir diese Konversation führen.
Mit Ihrer Verständnis werde ich auch weitere Schreiben nicht mehr beantworten,
wenn nicht ein konkreter Zusammenhang mit einem Tätigwerden des Finanzamts
Pankow/Weißensee besteht.
Titel: Re: GEZ/RBB Vollstreckungsankündigung durch Finanzamt Berlin
Beitrag von: hhb102010 am 12. April 2015, 17:34
Moin,
alls langjähriger Leser möchte ich meinen fikiven Fall vorstellen:
Nehmen wir an, die Vollsteckungsankündigung vom FA Prenzauer Berg wäre Person A kürzlich zugestellt worden. Der Aufbau wäre analog dem Beispiel vom Anfang des Threads. Gegen die entsprechenden Bescheide wäre jedoch fristgerecht Widerspruch mit Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt worden. Person A hätte leider jedoch bisher keinen Widerspruchsbescheid erhalten.
Abgesehen von Prüfung der formalen Gegebenheiten (gibt es seit 2013 eigentlich noch eine RundfunkGEBÜHR ?) - welche Möglichkeiten sollte Person A jetzt ins Auge fassen (Eilrechtsschutz ?).
Ich nehme an, dass sich Person A erstmal telefonisch Auskünfte vom FA erteilen lassen sollte.

Titel: Re: GEZ/RBB Vollstreckungsankündigung durch Finanzamt Berlin
Beitrag von: derEuroRetter am 12. April 2015, 18:05
Gesetz über das Verfahren der Berliner Verwaltung
http://gesetze.berlin.de/jportal/portal/t/vkh/page/bsbeprod.psml;jsessionid=69D761BD14E6A9B81BE17985563B0014.jpj5?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=16&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-VwVfGBE1976rahmen&doc.part=X&doc.price=0.0&doc.hl=1#jlr-VwVfGBE1976V12P2-jlr-VwVfGBE1976V1P2-jlr-VwVfGBE1976V2P2-jlr-VwVfGBE1976V3P2-jlr-VwVfGBE1976V4P2-jlr-VwVfGBE1976V5P2-jlr-VwVfGBE1976V6P2-jlr-VwVfGBE1976V7P2-jlr-VwVfGBE1976V8P2-jlr-VwVfGBE1976V9P2-jlr-VwVfGBE1976V10P2-jlr-VwVfGBE1976V11P2
Zitat
§ 2
Ausnahmen vom Anwendungsbereich
...
(4) Das Verwaltungsverfahrensgesetz gilt nicht für die Tätigkeit des Senders Freies Berlin.


Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Brandenburg (VwVfGBbg)
http://bravors.brandenburg.de/de/gesetze-212926
Zitat
§ 2
Ausnahmen vom Anwendungsbereich
...
(2) Dieses Gesetz gilt ferner nicht für:
    Verwaltungsverfahren, in denen Rechtsvorschriften der Abgabenordnung anzuwenden sind,
    mit Ausnahme des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes für das Land Brandenburg,
Titel: Re: GEZ/RBB Vollstreckungsankündigung durch Finanzamt Berlin
Beitrag von: pinguin am 12. April 2015, 18:12
(4) Das Verwaltungsverfahrensgesetz gilt nicht für die Tätigkeit des Senders Freies Berlin.
Den Sender Freies Berlin, (kurz: SFB), gibt es nicht mehr, der ist mit dem ORB zusammen im RBB aufgegangen.
Titel: Re: GEZ/RBB Vollstreckungsankündigung durch Finanzamt Berlin
Beitrag von: Bürger am 12. April 2015, 18:54
Gegen die entsprechenden Bescheide wäre jedoch fristgerecht Widerspruch mit Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt worden. Person A hätte leider jedoch bisher keinen Widerspruchsbescheid erhalten.
Abgesehen von Prüfung der formalen Gegebenheiten (gibt es seit 2013 eigentlich noch eine RundfunkGEBÜHR ?) - welche Möglichkeiten sollte Person A jetzt ins Auge fassen (Eilrechtsschutz ?).
Das Vorgehen kann u.a. davon abhängen, ob die 3-Monat-Bearbeitungsfrist für den WiderspruchsBESCHEID schon verstrichen ist - dann könnte wohl ggf. ohne Umweg über eine Untätigkeitsklage u.U. direkt Klage gegen den betreffenden Bescheid eingereicht werden.

Bezüglich "Vollstreckung trotz Widerspruch" bzw. "Vollstreckung ohne Widerspruchsbescheid" bitte auch die Suchfunktion (http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=search) des Forums nutzen - diese liefert dann u.a. Beiträge wie diese... ;)
Sofern es sich bei der Zwangsvollstreckung nur um die Bescheide handelt, denen widersprochen wurde,
lässt sich dieser Sachverhalt über die Suchfunktion (http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=search) durchaus mehrfach finden mit Begriffen/ Kombinationen wie u.a. "Vollstreckung trotz Widerspruch", "Vollstreckung ohne Widerspruchsbescheid" etc. und Abwandlungen davon... ;)

Frage ist auch, wie lange diese Widersprüche bereits her sind, d.h. insbesondere, ob die "Behörde" ihre 3-monatige Bearbeitungsfrist schon überschritten hat...

...die Suchfunktion (http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=search) kann z.B. mit der Wortkombination
"Vollstreckung ohne Widerspruchsbescheid" so hilfreich sein :police: ;)

Ist eine Zwangsvollstreckung ohne Widerspruchsbescheid möglich?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10352.msg71600.html#msg71600

Bei Person XYZ scheint das mit dem Antrag auf Eilrechtsschutz also irgendwie funktioniert zu haben...
...trotz der prinzipiell nicht-aufschiebenden Wirkung des (noch nicht beschiedenen) Widerspruchs.

Damit "die Rechnung der Justizkasse [...] aber mit Sicherheit" an den "Richtigen" geht, gilt ja u.a. dies hier ;)
Rundfunkanst. muss wg. Eilantrag Verfahrenskosten tragen, VwG Darmstadt
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10348.0.html

Optionen gegen die Zwangsvollstreckung - abhängig von persönlichen Umständen und der Vorgeschichte - u.a. ansatzweise nachzulesen auch unter:

Ablauf +3 Zwangsvollstreckungssache (Gelber Brief) v. örtl. Vollzugsstelle
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74837.html#msg74837

Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838

Thema u.a. auch diskutiert unter
Brief vom Obergerichtsvollzieher/ Widerspruchsbescheid seit 6 Monaten ausstehend
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13473.0.html
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13473.msg91258.html#msg91258

Da lt. Beschreibug des fiktiven Falls im Widerspruch bereits an die "Behörde", d.h. die Landesrundfunkanstalt, ein Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung" gestellt wurde, wären womöglich die Voraussetzungen für einen Antrg auf "Eilrechtsschutz" beim Verwaltungsgericht gegeben...


Ich nehme an, dass sich Person A erstmal telefonisch Auskünfte vom FA erteilen lassen sollte.
...kann mir gerade nicht vorstellen, was genau das bringen könnte?
Titel: Re: GEZ/RBB Vollstreckungsankündigung durch Finanzamt Berlin
Beitrag von: derEuroRetter am 12. April 2015, 19:24
(4) Das Verwaltungsverfahrensgesetz gilt nicht für die Tätigkeit des Senders Freies Berlin.
Den Sender Freies Berlin, (kurz: SFB), gibt es nicht mehr, der ist mit dem ORB zusammen im RBB aufgegangen.

Schade, dass es hier nicht anzuwenden ist, in den anderen Bundesländern sind die ÖR Anstalten ganz klar aus dem Verwaltungsverfahrensgesetz ausgenommen. Für mich bedeutet dies, dass die Legaldefinition in §35 nicht gegeben ist und damit eigentlich die meisten Festsetzungsbescheide absolut illegal erlassen wurden.
Titel: Re: GEZ/RBB Vollstreckungsankündigung durch Finanzamt Berlin
Beitrag von: Bürger am 12. April 2015, 20:04
...ganz so einfach ist es denn wohl doch nicht ;)

Siehe bitte u.a. unter
Verwaltungsverfahrensgesetz NRW "Dieses Gesetz gilt nicht für ... [LRA]"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13800.msg92867.html#msg92867
Diese Formulierung "Dieses Gesetz gilt nicht für ... [Landesrundfunkanstalt]" ist im Forum schon mehrfach thematisiert worden, da sich diese auch in anderen Landes-Verwaltungsverfahrensgesetzen wiederfindet.

Bitte mal die Suchfunktion (http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=search) des Forums mit der Wortfolge "Dieses Gesetz gilt nicht für" befragen ;)

Mir ist derzeit nicht erinnerlich, ob dazu eine abschließende Erkenntnis existiert.
Meiner bescheidenen Auffassung nach würde bei diesem expliziten Ausschluss wohl das Bundes-Verwaltungsverfahrensgesetz greifen.

Aber warum nicht in diesem Zusammenhang mal explizit bei der jeweiligen Rundfunkanstalt offiziell anfragen und das Ergebnis hier posten. Dann wären alle schlauer... ;)

Nicht Spekulation, sondern Initiative ist gefragt ;)

Geeigneter Adressat wäre wohl das Justiziariat der jeweiligen Landesrundfunkanstalt...
...und unabhängig davon vielleicht auch parallel die jeweilige Staatskanzlei (zum Vergleich ;) ).
Titel: Re: GEZ/RBB Vollstreckungsankündigung durch Finanzamt Berlin
Beitrag von: TVfrei am 12. April 2015, 20:21
(4) Das Verwaltungsverfahrensgesetz gilt nicht für die Tätigkeit des Senders Freies Berlin.
Den Sender Freies Berlin, (kurz: SFB), gibt es nicht mehr, der ist mit dem ORB zusammen im RBB aufgegangen.

Schade, dass es hier nicht anzuwenden ist, in den anderen Bundesländern sind die ÖR Anstalten ganz klar aus dem Verwaltungsverfahrensgesetz ausgenommen. Für mich bedeutet dies, dass die Legaldefinition in §35 nicht gegeben ist und damit eigentlich die meisten Festsetzungsbescheide absolut illegal erlassen wurden.

Wie oben unter Eintrag #8 (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13550.msg91438.html#msg91438) und #12 (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13550.msg91457.html#msg91457) bereits erwähnt, bestehen erhebliche Zweifel, ob die Verwaltungsverfahrensgesetze hier Anwendung finden können. Der explizite Ausschluss der Landesrundfunkanstalt von der Anwendbarkeit des VwVfG trifft m.E. auch auf den RBB als Rechtsnachfolger des SFB zu. Eben so wenig könnte meiner bescheidenen Rechtsauffassung nach das Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz des Bundes Anwendung finden, insofern die Landesrundfunkanstalten kaum als Behörden des Bundes agieren können.

Dies bei den Landesrundfunkanstalten zu erfragen dürfte kaum sinnvoll sein, da die Selbstermächtigungsmentalität dieser "Anstalten" ja mittlerweile offensichtlich ist. Hier wäre juristischer Fachbeistand gefordert, etwa vonseiten eines der bekannten Anwälte, und schließlich dürfte es sich dabei um eine Frage handeln, die zu klären eigentlich die Verwaltungsgerichte berufen sind.


Edit "Bürger":
Fortsetzung der diesbezüglichen Diskussion bitte unter
Bescheide ungültig, wenn Landesverwaltungsverfahrensgesetze nicht greifen?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13827.0.html
Hier bitte wieder zum Kern der Diskussion zurück, welcher da lautet
GEZ/RBB Vollstreckungsankündigung durch Finanzamt Berlin
Danke.
Titel: Re: GEZ/RBB Vollstreckungsankündigung durch Finanzamt Berlin
Beitrag von: abgezockter1984 am 18. April 2015, 10:39
Wie in den Verwaltungsverfahrensgesetzen (VwVfg) anderer Länder auch, so steht auch im denjenigen des Landes Berlin:

Zitat
Gesetz über das Verfahren der Berliner Verwaltung
Vom 8. Dezember 1976


§ 2
Ausnahmen vom Anwendungsbereich

(4) Das Verwaltungsverfahrensgesetz gilt nicht für die Tätigkeit des Senders Freies Berlin.
Quelle: http://gesetze.berlin.de/jportal/?quelle=jlink&query=VwVfG+BE+%C2%A7+2&psml=bsbeprod.psml&max=true

Daher die Frage, aufgrund welcher Rechtsgrundlage (vom RBStV einmal abgesehen, dessen Selbstermächtigungen eben verfassungswidrig sein dürften) überhaupt die Rundfunkanstalten Zwangsvollstreckungen einleiten dürfen, bzw. gerade die Finanzämter (die doch für Steuern zuständig sind) um sog. 'Amtshilfe' (?) ersuchen können?
Fragen über Fragen, auf die man sich eine juristisch kompetente Antwort wünscht

Was ist der "Sender Freies Berlin"? Das gibt es doch gar nicht mehr. Das heißt also, das VwVfG ist eindeutig für den RBB gültig !!!
Titel: Re: GEZ/RBB Vollstreckungsankündigung durch Finanzamt Berlin
Beitrag von: Aequitas am 19. November 2015, 12:10
Hallo!

Ich bin neu hier.
Fiktive Person A hat ebenfalls Post vom FA erhalten:

1.
(http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=13550.0;attach=7662;image)

2.
Daraufhin schrieb Person A folgendes:

Zitat
Sie sollten zunächst mitteilen, auf welcher rechtlichen Grundlage die von Ihnen geltend gemachte Forderung beruhen soll. Außerdem fordere ich Sie vorsorglich auf, das Amtshilfeersuchen des Beitragsservices zuzusenden. Ebenfalls sind die von Ihnen genannten „Bescheide“, bei mir nicht angekommen und bitte diesbezüglich auch um entsprechende Zustell-Nachweise.
Des Weiteren weise ich darauf hin, dass ich sie für eine zu Unrecht durchgeführte Pfändung schadensersatzpflichtig machen werde.

Mit freundlichen Grüßen

3.
Das kam als Antwort:
(http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=13550.0;attach=7664;image) (http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=13550.0;attach=7666;image)

Ich würde jetzt gern wissen, wie sich Person A am besten verhalten, bzw. was sie entgegnen soll/muss!?

Danke!

p.s. Falls es hier falsch ist, bitte ich um Verzeihung und um Verschiebung.


Edit "Bürger":
Beitrag musste leider angepasst werden.
Bitte immer und überall den wichtigen Hinweis u.a. oben rechts im Forum beachten...
Wichtig für Sie:
Fragen so genau wie möglich stellen. Angaben über Namen, Orte und sonstige Daten vermeiden. Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Firma B“, „Ort C“ usw. verwenden, um Ihr Anliegen hypothetisch zu beschreiben.

Zu anonyomisieren sind somit Unterschriften, Namen, Adressen, Tel/Fax/Email, Beitragsnummern usw.
Danke für die zukünftige Berücksichtigung.
Titel: Re: GEZ/RBB Vollstreckungsankündigung durch Finanzamt Berlin
Beitrag von: PersonX am 19. November 2015, 13:02
Es steht immer die Behauptung da,
Zitat
"Die hier vom Finanzamt zu vollstreckenden Forderungen ergeben sich aus den Ihnen von der ersuchenden Stelle bekannt gegebenen Leistungsbescheide und Mahnungen."

Wer ist die ersuchende Stelle tatsächlich, dass wäre zu prüfen: Angegeben ist scheinbar:
Rundfunk Bln.-Brandenbg. Anstalt d.öff.Rechts.

Das Ersuchen sollte das ebenso ausweisen, wird wahrscheinlich so sein und auch von dort stammen.

Der Verweis auf FGO 114 bringt

https://dejure.org/gesetze/FGO/114.html

Zitat
Finanzgerichtsordnung
      Zweiter Teil - Verfahren (§§ 40 - 134)      
      Abschnitt IV - Urteile und andere Entscheidungen (§§ 95 - 114)      
Gliederung
§ 114

Dort sollte gelesen werden um zu prüfen ob das in die Richtung Unterlassungsanspruch fällt.

Allgemein wird im Schreiben vom Finanzamt behauptet, dass mit der BGH Entscheidung keine Bescheide mehr nötig seien, und später wird behauptet dass diese bekannt gegeben wurden.

Auch der Verweis, dass das erste Schreiben also die Forderung selbst kein Verwaltungsakt sei, sollte zum Wortlaut

https://dejure.org/gesetze/AO/118.html

(Hervorhebung fett)

Zitat
§ 118
Begriff des Verwaltungsakts

Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist. Allgemeinverfügung ist ein Verwaltungsakt, der sich an einen nach allgemeinen Merkmalen bestimmten oder bestimmbaren Personenkreis richtet oder die öffentlich-rechtliche Eigenschaft einer Sache oder ihre Benutzung durch die Allgemeinheit betrifft.

geprüft werden, denn scheinbar wurde eine "Entscheidung" getroffen einer Person A eine Forderung zuzustellen, dazu muss es doch intern einen Vorgang geben. Die unmittelbare Rechtswirkung ist könnte sein das dieser Vorgang der Person A zugestellt wird. Es muss so gesehen irgendwo eine Entscheidung darüber geben, dass das Finanzamt Amtshilfe in diesem Fall leisten wird oder überhaupt leisten wird. Eine Zusage zur Hilfe also. Diese Zusage ist in den Akten zu suchen. Denn ohne diese Zusage dürfte einer Person A sicherlich keine Post zugehen. Das Finanzamt hat auch die Möglichkeit die Amtshilfe abzulehnen.

Allgemein sollte hier nochmal gelesen werden:

Anwendung des BGH-Beschlusses vom 11.6.15 bei Vollstreckung ohne Bescheid
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15970.0.html


Auch interessant ist, dass bindende Urteile, welche Aussagen, dass substantiierter Vortrag beim einfachen bestreiten nicht erforderlich ist vom einfachen VG Berlin missachtet wird.

Lesehinweis:

Bestreiten mit Nichtwissen - warum?
http://forum.jurawelt.com/viewtopic.php?f=46&t=25844

und hier im Forum ein längeres Thema passend zu Finanzamt Berlin mit gleichem Versuch Geld zu bekommen

Schnelle Hilfe - Finanzamt kontert plötzlich mit neuem Urteil
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15750.0.html
Titel: Re: GEZ/RBB Vollstreckungsankündigung durch Finanzamt Berlin
Beitrag von: RicoPuerto am 21. November 2015, 21:25
Im fiktiven Fall einer Person P hat der Vollstreckungsbeamte auf deren Einspruch, abgeschickt per Einschreiben mit Rückschein, komplett ignoriert und eine Vollstreckung um 03.12. angedroht. Person P solle doch bitte zu diesem Termin erscheinen und entweder per EC oder bar bezahlen. Mit den üblichen Drohungen: demnächst vorbeikommen zwischen 9Uhr-15Uhr, Autokralle, Lohnpfändung usw.

Wie verhalten? Termin wahrnehmen oder ignorieren und nicht erscheinen?


Edit "Bürger":
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Danke für die zukünftige Berücksichtigung.
Titel: Re: GEZ/RBB Vollstreckungsankündigung durch Finanzamt Berlin
Beitrag von: Lalka_1964 am 25. November 2015, 18:58
Person A hat heute von der Bank ein Schreiben erhalten, dass eine Kontopfändung seitens des Rundfunks Berlin Barndenburg vorliegt. Als Kontaktperson wurde die Sachbearbeiterin des Finanzamtes genannt. Person A hat versucht die angekündigte Vollstreckung durch Widersprüche, anträge auf Aussetzung der Vollziehung wegen formeller Fehler bzw. Mangel an Festsetzungsbescheiden abzuwenden, leider erfolglos. Der gepfändete Betrag ist jetzt 28 Tage gesperrt. Person  hat so lange Zeit den Gläubiger dazu bewegen, die Pfändung zurückzunehmen, oder was soll Person A alternativ machen. Nach Ansicht der Person A, gibt es jede Menge Formfehler in der Vollstreckung. Wer hat bereits Erfahrung mit Kontopfändung? Danke für Eure Hilfe..
Titel: Re: GEZ/RBB Vollstreckungsankündigung durch Finanzamt Berlin
Beitrag von: Titanquest am 26. November 2015, 12:54
Hallo Lalka,

der einzige Weg ist es, eine Einstweilige Verfügung beim zuständigen Finanzgericht Berlin / Brandenburg in Cottbus zu erwirken.
Dort muss die vermeintliche Unrechtmäßigkeit der Vollstreckung (nicht des Rundfunkbeitrages) dargelegt werden. Darüber hinaus kann ebenfalls ein Antrag nach § 69 Abs 3 FGO auf Aussetzung der Vollziehung bis zur Entscheidung in der Hauptsache gestellt werden.

Die Begründung sollte mind. auf fehlende Bescheide hinweisen, ggf. noch auf eine falsche / nicht nachvollziehbare Höhe der Forderung, auf fehlende Rechtsbehelfsbelehrungen, fehlendes rechtliches Gehör, etc. etc.
Das ist das Äquivalent bei uns in Berlin zur Erinnerung gem. §766 ZPO, die es bei uns nicht gibt, weil die Finanzämter der Abgabenordnung (AO) und der Finanzgerichtsordnung (FGO) unterliegen. Das ist nicht schlimm, heißt nur eben anders. ;-)

Darüber hinaus kann / sollte nun auch Klage gegen den Verwaltungsakt (die Vollstreckung) eingelegt werden.

Genau an dem Stand ist Person T gerade angekommen, allerdings bisher noch ohne die Kontopfändung, und daher noch ohne beklagbaren Verwaltungsakt.

LG TQ
Titel: Re: GEZ/RBB Vollstreckungsankündigung durch Finanzamt Berlin
Beitrag von: Lalka_1964 am 26. November 2015, 21:04
Danke für Deinen Beistand, TQ!

Das wird Person A wohl jetzt machen müssen, allerdings denkt sie dabei an einen Anwalt, der ihr das alles ordentlich zusammenfasst und verfasst. Person A befürchtet mit meinem Inselwissen, was die Gesetze angeht, einen Fehler zu machen und daran endgültig zu scheitern. Bis jetzt hat Person A ja keinen Erfolg verbuchen können. Sobald Person A einen fiktiven Termin beim RA gehabt hat, lasse ich von Person A hören.

Vielen Dank nochmal und einen schönen 1. Advent!
LG
Lalka


Edit "Bürger":
Beitrag musste leider angepasst werden.
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Danke für die zukünftige Berücksichtigung.
Titel: Re: GEZ/RBB Vollstreckungsankündigung durch Finanzamt Berlin
Beitrag von: EnErtschi am 02. Dezember 2015, 23:40
Am Gipfel ihrer Verzweiflung schließt sich eine fiktive Person A hier an und stell ihre Erfahrungen und Überzeugungen zur Diskussion in der Hoffnung auf Unterstützung hier im Forum.

Vorgeschichte (selbst diese ist sicherlich nicht für alle zutreffend, sondern hat ihre individuellen Besonderheiten - vielleicht geht es auch anderen genau so?):

Seit 12.1997 bis heute keinen einzigen Pfennig/Cent an Beiträgen bezahlt.
Seit 01.2013 hat der GEZ-Terror begonnen.
1. Festsetzungsbescheid am 01.09.2014
2. Widerspruch am 27.09.2014 eingelegt.
3. Antwort-Schreiben (lapidar und flach) vom "Service" mit Datum 05.03.2015 erhalten.
4. Bis heute keinen Widerspruchsbescheid bekommen.
5. Zwischenzeitlich alle 3 Monate neue Festsetzungsbescheide erhalten.
6. Vollstreckungsankündigung vom 23.11.2015 vom Finanzamt F'hain-K'berg erhalten.

Anmerkungen:
Die Schiene, nachweislich keine Post erhalten zu haben hält Person A für sich als Unnütz. Mit meinem Widerspruchsschreiben hat sie den Erhalt zumindest eines Festsetzungsbescheides bestätigt.
Barzahlungsgeschichten oder andere spitzfindige Ideen kommen für Person A nicht in Frage.


Die bisherigen, absolut unnachvollziehbaren Urteile des BGH verletzen meinen Glauben an Rechtsstaatlichkeit ganz stark.
Ich habe erhebliche Zweifel, dass die Judikative tatsächlich unabhängig ist. Vielmehr drängt sich der Eindruck auf, dass hier etwas zentral "durchgezogen" wird. Details und Einzelfälle spielen keine Rolle.

Ich bin mehr als erschüttert und frustriert, zumal im Netz und insbes. in einigen Blogs zu sehen ist, wieviel Energie bereits investiert wurde Misstände aufzuzeigen und zu beseitigen. Bislang stets erfolglos.

Person A stellt sich nun die für mich logische Frage mit der Bitte auf eine möglichst schnelle Antwort:

Warum darf der Beitragsservice "Festsetzungsbescheide " aussprechen, jedoch Widerspruchsbescheide (gegen die man ggf. jur. vorgehen könnte) komplett ausbleiben.

Person A möchte einen rechtsverbindlichen Widerspruchsbescheid bekommen. Alle "Liebesbriefe" der GEZ sind jur. praktisch wertlos.

Was denkt Ihr über die Tatsache, dass der BS Festsetzungsbescheide erlassen kann (=vollstreckbare Titel) während sie in der selben Zeit sich offensichtlich weigern einen Widerspruchsbescheid auszustellen.

Ich habe bei all meinen Recherchen bislang keine Strategie entdeckt, die genau darauf abzielte, dem BS vorzuwerfen, dass sie bitte gefälligst zeitnah einen Widerspruchsbescheid erstellen. Dagegen könnte man ja schließlich beim Verwaltungsgericht Klage einreichen. Ohne diesen Bescheid sind Person A keine Rechtsmittel bekannt.

Ein Widerspruchsbescheid muss einen Rechtsbefehl und eine Frist enthalten. Das hat Person A bisher nie bekommen.
Wie findet Ihr die Idee, das Finanzamt, den Beitragsservice und den RBB damit zu konfrontieren und eine Begründung mit der Bitte die Vollstreckung auszusetzen, mitzuteilen?

LG an alle die sich für den Boykott engagieren und auch an die, die dem gegenüber gleichgültig stehen.

P. S. Eines Tages kommt die Wahrheit so oder so ans Licht - Das glaube ich ganz stark. In den kommenden Jahren wird diese Überzeugung sicherlich stärker.


Edit "Bürger":
Beitrag musste leider aufwändig angepasst werden.
Bitte immer und überall den wichtigen Hinweis u.a. oben rechts im Forum beachten...
Wichtig für Sie:
Fragen so genau wie möglich stellen. Angaben über Namen, Orte und sonstige Daten vermeiden. Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Firma B“, „Ort C“ usw. verwenden, um Ihr Anliegen hypothetisch zu beschreiben.

Danke für die zukünftige Berücksichtigung.
Titel: Re: GEZ/RBB Vollstreckungsankündigung durch Finanzamt Berlin
Beitrag von: noGez99 am 03. Dezember 2015, 00:55
@EnErtschi:
Wenn eine Person A nach 3 Monaten keinen Widerspruchsbescheid bekommen hat kann sie sofort Klagen.
Bei einer Person B die nicht in Berlin wohnt könnte folgendes passieren (ich kenne mich mit Vollstreckung in Berlin nicht aus, daher ein anderes Bundesland):
Person B wartet bis der GV mit der Vermögensauskunft vor der Tür steht und legt dann Erinnerung mit Aussetzung des Vollzugs ein (ist kostenlos).
Die Erinnerung, auch nach dem tübinger Beschluss vom 9.9.15 (nach dem BGH Urteil) wird meist abgeleht, danach könnt B Beschwerde beim LG reichen.
Person B entschliesst sich aber gleich zu Klagen sobald die Erinnerung abgelehnt wird. Mit der Klage wird der Vollzug ausgesetzt (normalerweise, wenn nicht
kann immer noch Eilrechtsschutz beantragt werden)
Wenn eine Person C keinen Nerv dafür hat kann sie auch sofort Klagen, wenn die Vollstreckungsankündigung da ist.
(Person B hat es aber interessiert was das Amtsgericht zum tübinger Beschluss vom 9.9.15 meint. Immerhin sollte man meinen dass ein AG einem LG in
der Rechtssprechung folgt. Ist aber nicht so)
Titel: Re: GEZ/RBB Vollstreckungsankündigung durch Finanzamt Berlin
Beitrag von: EnErtschi am 03. Dezember 2015, 15:46
Oh je, Person A stellt immer wieder fest, wieviel Rechtswissen ihr noch fehlt.
Jedenfalls vielen Dank erst mal. Das hilft Person A und hoffentlich auch anderen weiter.
Titel: Re: GEZ/RBB Vollstreckungsankündigung durch Finanzamt Berlin
Beitrag von: Miklap am 03. Dezember 2015, 16:17
Hypothetisch:

Wenn Widerspruch eingelegt (mit Aussetzung der Vollstreckung!!!)  sollte eigentlich nicht vollstreckt werden...
Da ja auch kein Widerspruchsbescheid kam, auf den man reagieren musste.

Auf alle nachfolgende Festsetzungsbescheide ebenfalls Widerspruch eingelegt? Hoffentlich...!!

Klagen würde Person xy nicht..
Besser wäre auf den Bescheid warten! (warum auch die Sache beschleunigen?)
Erst dann klagen - mit dem Antrag auf Aussetzen des Verfahrens, bis höchstrichterlich (BVG) entschieden wurde!

Ich würde mit dem Widerspruch zum FA gehen und höflich darum bitten, den Antrag auf Vollstreckung zurückzugeben..
Grund: Auf einen fristgerechten Widerspruch sollte erst ein Bescheid erfolgen!

Die Begründung der Vollstreckung wäre auch interessant!
Gelbes Schreiben von GV - Zahlungsaufforderung - Wie reagieren?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14179.msg94920.html#msg94920
Titel: Re: GEZ/RBB Vollstreckungsankündigung durch Finanzamt Berlin
Beitrag von: EnErtschi am 04. Dezember 2015, 15:01
Ebenfalls hypothetisch gingen meine Gedanken in die gleiche Richtung.
Dabei würden die Widersprüche gegen die späteren Festsetzungsbescheide nur eine untergeordnete Rolle spielen, da sie sich betragsmäßig wesentlich unterscheiden. (Statt z. B. 500 € nur je 60 €)
Außerdem hat die Reaktion des BS in Form des 1. Antwortbriefs und ohne Bescheidung eines einklagbaren Widerspruchs kaum vermittelt, ernst genommen worden zu sein. Somit wäre es recht plausibel, dass man späteren Forderungen nicht mehr widersprochen hat, da der 1. Widerspruch bis heute vom BS nicht "verbindlich" beantwortet wurde und man noch darauf warten würde ...
Titel: Re: GEZ/RBB Vollstreckungsankündigung durch Finanzamt Berlin
Beitrag von: Miklap am 04. Dezember 2015, 17:33
hmm... darf man das so verstehen, dass auf nachfolgende Bescheide keinen Wiederspruch eingelegt wurde?
... und die nachfolgenden einen wesentlich kleineren Beitrag beinhalteten?

Man kann also davon ausgehen, dass nun nur die kleineren in die Vollstreckungen gingen... (?)
Wenn ja: Bezahlen und gut ist! (.... Person A betrachte es als Lehrgeld |- )

Die nächsten Bescheide dann aber wie gewohnt behandeln!  ;)

... falls ich die Sachlage, so richtig verstanden habe..?!
Titel: Re: GEZ/RBB Vollstreckungsankündigung durch Finanzamt Berlin
Beitrag von: Bürger am 05. Dezember 2015, 21:46
@EnErtschi und fiktive Personen A-Z ;)

Die
- Vollstreckung widersprochener Bescheide
ist grundsätzlich zu unterscheiden von der
- Vollstreckung nicht widersprochener Bescheide.
Bei letzteren kommt es zudem darauf an, ob diese überhaupt (im Zweifel nachweislich) zugestellt worden sind.

Insofern wäre als erstes immer zu prüfen
- welche Bescheide konkret Gegenstand der Vollstreckung
sind
- ob diese überhaupt tatsächlich zugestellt wurden und - falls ja -
- ob gegen diese dann auch Widerspruch eingelegt wurde - vorzugsweise mit Antrag auf Aussetzung der Vollziehung sowie - falls ja -
- ob einzugehöriger WiderspruchsBESCHEID schon ausgestellt oder ggf. bereits seit mehr als 3 Monaten aussteht
usw.


Vor dem Erstellen neuer Beiträge wären dann bitte immer erst ausgiebig die einschlägigen Threads sowie die Suchfunktion (http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=search) zu nutzen. Diese liefert mit Begriffen/ Kombinationen wie z.B. "Vollstreckung trotz Widerspruch"/ "Vollstreckung ohne WiderspruchsBESCHEID" o.ä.
bzw. auch mit Begriffen/ Kombinationen wie z.B. "Vollstreckung ohne Bescheid" o.ä.
bereits ausreichend Ergebnisse - wie z.B. auch diese ansatzweisen Optionen gegen eine Zwangsvollstreckung - abhängig von persönlichen Umständen und der Vorgeschichte unter:

Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838

Meist hilft es schon, einfach mal nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
und was ggf. getan werden könnte.

Im Weiteren bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html

Da Mehrfachdiskussionen bereits ausgiebig behandelter Themen aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der Übersicht im Forum nicht vorgesehen sind, hier bitte keine derlei allgemeinen Fragen, sondern allenfalls spezielle Fragen zu etwaigen Besonderheiten des einzelner fiktiver Fälle.
Danke für die Berücksichtigung.
Titel: Re: GEZ/RBB Vollstreckungsankündigung durch Finanzamt Berlin
Beitrag von: Jax am 17. Dezember 2015, 20:24
Hallo,
ein Freund hat vor kurzem auch die Vollstreckung von FA Friedrichshain-Kreuzberg bekommen. Sie ist gleich wie das von rollerueckwaerts hochgeladene Bild.

Frage, was ist dann inzwischen passiert?

Mein Freund spricht kaum Deutsch, ich bin auch Ausländer: viel kann ich nicht für ihn tun, ich möchte nur versuchen, dem Finanzamt zu mitteilen, dass er die genannten Bescheide nicht erhalten hat.
Kann vielleicht jemand etwas vorschlagen?
Danke!
Titel: Re: GEZ/RBB Vollstreckungsankündigung durch Finanzamt Berlin
Beitrag von: MMichael am 18. Dezember 2015, 15:01
vielleicht auch mal die "Aufforderung zur Darlegung der gesetzlichen Grundlage hoheitlichen Handelns gemäß Art. 1 Abs. 3 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG zum Nachweis der Übereinstimmung hoheitlichen Handelns mit dem Grundgesetz" zum Absender der Vollstreckungsankündigung (oder Zahlungsaufforderung durch FA) schicken?! Musterschreiben hier : http://rundfunkbeitragsklage.de/info/androhung-der-zwangsvollstreckung-1/ (Der Sinn dieses Musterschreiben ist, dass in den wenigsten Fällen die gesetzlichen Grundlagen für die Maßnahme angegeben werden. Das hat etwas mit dem juristischen Aufbau des »Rundfunkbeitragssyndikats« zu tun. Wenn ihr eine Antwort auf dieses Musterschreiben bekommt, veröffentlicht diese unbedingt an dieser Stelle. Wir brauchen die Antworten für die Klage.)
Titel: Re: GEZ/RBB Vollstreckungsankündigung durch Finanzamt Berlin
Beitrag von: OhneMich am 12. Januar 2016, 12:21
Hallo liebe Mitstreiter,

Person A hat am 30.11. 2015 eine Zahlungsaufforderung des Finanzamtes erhalten.

Leider war es A zu dieser Zeit aus verschiedenen Gründen nicht möglich sich mit der Thematik auseinanderzusetzen, sodass mit mehrfach dicken Vermerken unter Vorbehalt ein Betrag von 233,09€ gezahlt wurde.

Das Versäumnis wurde jedoch nachgeholt und erwartungsgemäß ärgert sich A nun gewaltig darüber, da bisher jegliche Zahlung unterlassen und rechtlich alles korrekt gehandhabt wurde.

Gibt es die Möglichkeit diesen gezahlten Beitrag zurück zu fordern, mit der Begründung, dass dem Schuldner ein Nachteil entstanden ist durch die unbefugte Ausstellung von Bescheiden des nicht rechtsfähigen BS?



In der Zwischenzeit hat A natürlich auch gleich den nächsten Festsetzungsbescheid erhalten, dem noch widersprochen wird. Auffällig dabei ist, dass dieser ungewöhnlich schnell kam, vielleicht wurde die Einzahlung beim Finanzamt registriert und gehofft nun weiter Druck machen zu können?


Ich werde in jedem Falle mit dem Finanzamt in Kontakt treten und versuchen eine Rückzahlung zu erwirken.
Titel: Re: GEZ/RBB Vollstreckungsankündigung durch Finanzamt Berlin
Beitrag von: Anonymouse am 13. Januar 2016, 16:21
Was kann Person A jetzt unternehmen, um den Verwaltungsakt bzw. die Rechtsmäßigkeit anzukreiden?

Zur Vorgeschichte:
Person A hat das im Beitrag #1 angehängte Schreiben vom FA Friedrichshain-Kreuzberg erhalten und wie folgt darauf reagiert:

(http://fs5.directupload.net/images/160113/uwemlk9j.jpg)

Daraufhin hat der FA Friedrichshain-Kreuzberg wie folgt geantwortet:

(http://fs5.directupload.net/images/160113/lp3wqbus.jpg)  (http://fs5.directupload.net/images/160113/3leptra9.jpg)

Person A hat festgestellt, dass das FA nicht auf sein Schreiben eingeht. Das Antwortschreiben des FA's wirkt eher derart, dass das FA mit Textbausteinen bzw. einem fertigen Antwortschreiben reagiert.
Interessant ist der letzte Absatz.

Zitat
Künftige Schreiben gleichen Inahlts werde ich unbeantwortet zu den Akten nehmen
Ist dies zulässig? Soweit Person A bekannt ist, haben Behörden zu reagieren. Auf ein weiteres Schreiben von Person A an das FA hat dieses zu antworten. Geht Person A richtig der Annahme?

Person A bestreitet nicht den zu zahlen Betrag, sondern den fehlerhaften Verwaltungsakt.

Person A hat im Forum gelesen, dass seit Mitte 2015 die FA Berlins angehalten sind, keinen Verwaltungsakt mehr zurückzuweisen. Schon deshalb wirkt das aktuelle Antwortschreiben als Musterschreiben.

Das FA verweise auf GVBI 2011 S211 ff
https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=2&ved=0ahUKEwjplfbFg6fKAhVHPQ8KHe7EAtMQFggpMAE&url=https%3A%2F%2Fwww.berlin.de%2Fsen%2Fjustv%2Fservice%2Fgesetze-und-verordnungen%2Fmdb-senatsverwaltungen-justiz-gesetz-undverordnungsblatt2011-ausgabe_nr._14_v._1.6.2011_seite_193_bis_236.pdf&usg=AFQjCNFRql1vEQaF9DOpPuwVFrf3lM3Zeg&bvm=bv.111677986,d.ZWU&cad=rja (https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=2&ved=0ahUKEwjplfbFg6fKAhVHPQ8KHe7EAtMQFggpMAE&url=https%3A%2F%2Fwww.berlin.de%2Fsen%2Fjustv%2Fservice%2Fgesetze-und-verordnungen%2Fmdb-senatsverwaltungen-justiz-gesetz-undverordnungsblatt2011-ausgabe_nr._14_v._1.6.2011_seite_193_bis_236.pdf&usg=AFQjCNFRql1vEQaF9DOpPuwVFrf3lM3Zeg&bvm=bv.111677986,d.ZWU&cad=rja)

Das FA verweise auf §10 Abs. 6 RBStV
https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e800/15terRundfunkbeitragsstaatsvertrag.pdf (https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e800/15terRundfunkbeitragsstaatsvertrag.pdf)

Das Fa verweise auf §5a des Gesetzes über die Berliner Verwaltung
Zitat
§ 5a VwVfGBln:  Vollstreckung
Für das Vollstreckungsverfahren der Behörden Berlins gilt das Verwaltungs-Vollstreckungs-
gesetz vom 27. April 1953 (BGBl. I S. 157/ GVBl. S. 361) in der jeweils geltenden Fassung.
Im Verwaltungszwangsverfahren und beim Vollstreckungsschutz (§ 5 Abs. 1 des Verwal-
tungs-Vollstreckungsgesetzes in Verbindung mit § 263 der Abgabenordnung) finden die für
Ehegatten geltenden Vorschriften auf Lebenspartner entsprechende Anwendung. § 11 Abs. 3
des Verwaltungs-Vollstreckungsgesetzes gilt mit der Maß
gabe, dass die Höhe des Zwangsgeldes höchstens 50.000 Euro beträgt. § 7 des
Verwaltungs-Vollstreckungsgesetzes gilt mit der Maßgabe, dass für Maßnahmen im Straßenverkehr
auch der Polizeipräsident in Berlin und die Bezirksämter von Berlin Vollzugsbehörden sind.

Das Fa verweise auf § 4 VwVfGBln: Förmliches Verfahren
Zitat
Das förmliche Verfahren findet statt
b)   in den sonstigen Angelegenheiten, in denen  durch Rechtsvorschrift die Durchführung
einer mündlichen Verhandlung vorgeschrieben ist. 

Das Fa verweise auf §5 Abs. 1 VwVG
Zitat
§5 Anzuwendende Vollstreckungsvorschriften

(1) Das Verwaltungszwangsverfahren und der Vollstreckungsschutz richten sich im Falle des § 4 nach den Vorschriften der Abgabenordnung (§§ 77, 249 bis 258, 260, 262 bis 267, 281 bis 317, 318 Abs. 1 bis 4, §§ 319 bis 327).

Das Fa verweise auf § 256 (AO) zwecks Rechtsbehelf
Zitat
Einwendungen gegen die Vollstreckung

Einwendungen gegen den zu vollstreckenden Verwaltungsakt sind außerhalb des Vollstreckungsverfahrens mit den hierfür zugelassenen Rechtsbehelfen zu verfolgen.
Titel: Re: GEZ/RBB Vollstreckungsankündigung durch Finanzamt Berlin
Beitrag von: TVfrei am 13. Januar 2016, 19:03
Es sieht in der Tat nach einem aus vorgefertigten Textbausteinen zusammen gestellten Schreiben aus.

Zudem wäre noch folgendes zu klären: Das FA behauptet ja, dass sich die Vollstreckung nach der Abgabenordnung (AO) richte. Allerdings dürfte die AO für eine nichtsteuerliche Abgabe doch gar keine Anwendung finden, wenn man den Wortlaut der Vorschriften beachtet? Das Problem wurde hier im Forum aufgeworfen unter dem Thema:
Zuständigkeit Finanzamt
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15801.0.html

aber leider nicht wirklich zielführend zu einem klärenden Punkt diskutiert.
Titel: Re: GEZ/RBB Vollstreckungsankündigung durch Finanzamt Berlin
Beitrag von: Peli am 13. Januar 2016, 22:27
Wenn die Frist zum Widerspruch verpasst wurde, ist der Bescheid rechtskräfig und es kann vollstreckt werden.
Die Behauptung, keinen Bescheid erhalten zu haben, greift in 99,9% der Fälle nicht. Und den restlichen 0,1%
muss man es schon sehr sehr glaubhaft begründen können, warum dies so ist.

Wenn man sich gegen diese Willkür wehren will, geht dies nur über Widersprüche gegen die Bescheide.
Das Ganze als (an sich als zu erwartende) Niederlage abhaken und beim nächsten Bescheid besser auf-
passen.
Das angebliche Nichterhalten von Beitragsbescheiden führt neben einer 100%-igen Vollstreckung sonst zu
gar nichts.

LG Peli 
Titel: Re: GEZ/RBB Vollstreckungsankündigung durch Finanzamt Berlin
Beitrag von: Anonymouse am 13. Januar 2016, 22:40
Wurde bisher so nicht im Forum gelesen. Da liest Person A eher heraus, dass Person A erst gegen die ZV etwas unternehmen sollte.

Person A wird also zahlen.
Titel: Re: GEZ/RBB Vollstreckungsankündigung durch Finanzamt Berlin
Beitrag von: pinguin am 13. Januar 2016, 23:05
@Peli
Die Bundesgerichte sehen das anders; mehrfach wurde hier im Forum darauf hingewiesen, daß ein Absender im Zweifel nachzuweisen hat, daß seine Sendung auch beim Empfänger angekommen ist.
Titel: Re: GEZ/RBB Vollstreckungsankündigung durch Finanzamt Berlin
Beitrag von: PersonX am 13. Januar 2016, 23:10
Es macht einen großen Unterschied, in der Form, in wie weit etwas tatsächlich bekannt gegeben wurde.
Es gibt immer wieder Fälle, wo nichts angekommen ist. Es kann auch nicht beim Versand von einem Schreiben auf das nächste geschlossen werden, weil Versand und Empfang jeweils ein Einzelereignis ist. Dazwischen liegt eine Kette, auf welche weder der Versender noch der Empfänger Einfluss hat.
Die gesetzliche Lage ist dazu eindeutig, die Rechtsprechung oberhalb von Amts und Verwaltungsgerichten hat, dass bereits erklärt, dass eine Person nicht darlegen muss, wie Sie ein Schreiben nicht erhalten hat, sondern nur, dass Sie erklären muss, dass Sie es nicht erhalten hat.
Im Zweifel muss der Versender belegen, dass der Empfänger die Post tatsächlich erhalten hat. Was immer der BS/LRA einem Finanzbeamten vorgelegt haben möge, sofern eine Person A keine Post erhalten hat, könnte, dieses eine Historienaufstellung des Versands sein, aber genau dazu haben bereits einige VG richtig erkannt, diese erfüllen nicht den Nachweis an die Anforderung, also den Beweis, dass eine Person A die Post auch tatsächlich erhalten hat. Es liegt nicht im Machtbereich einer Person A, deshalb kann und muss eine Person A keine Aussage darüber machen, wo oder wie Post verloren gegangen sein kann, denn das kann Sie gar nicht wissen, somit wäre es eine Mutmaßung. Die Richter haben aus diesem Grund bereits richtig erkannt, wenn Zweifel bestehen, dann hat der Versender zu beweisen. Die Zweifel bestehen, wenn der Zugang bestritten wird, etwas anders kann nur gelten, wenn eine Person A gelten machen möchte, dass Post später angekommen wäre.

Die Urteile, welche im Schreiben stehen missachten eben genau dieses Rechtsprechung und stellen somit aus Sicht meiner Person eine Rechtsbeugung da.
Natürlich macht es wenig Sinn sich mit einem GV zu streiten oder einem Finanzbeamten, sofern dieser dabei sich persönlich angegriffen fühlt. Eine Person A muss dazu sehr ruhig und sachlich bleiben.
Besser und einfacher ist dann das persönliche Gespräch vor Ort und gezielte Fragen.
Zudem würde es sicherlich hilfreich sein, sich in den gesetzlichen Grundlagen und die Urteile weiter ein zu arbeiten.


Selbst Anwälte raten:
Festsetzungsbescheid des Beitragsservice, vormals GEZ, erhalten - was tun? Teil 2
http://www.anwalt.de/rechtstipps/festsetzungsbescheid-des-beitragsservice-vormals-gez-erhalten-was-tun-teil_074551.html

Zitat
1. Rechtmäßigkeit von Vollstreckungsmaßnahmen
...
Etwas anderes gilt nur dann, wenn die mittels einfacher Post versandten Festsetzungsbescheide des Beitragsservices nicht zugegangen sind. Es bietet sich daher an, dass der Adressat einer Zwangsvollstreckungsmaßnahme prüft, ob die Festsetzungsbescheide, aus denen vollstreckt wird, ihm tatsächlich zugegangen sind. Sollte dies nicht der Fall sein, besteht die Möglichkeit, mittels anwaltlicher Hilfe die Zwangsvollstreckung einzustellen.
Titel: Re: GEZ/RBB Vollstreckungsankündigung durch Finanzamt Berlin
Beitrag von: Alur am 14. Januar 2016, 18:42
Hallo zusammen,

ich bin neu hier und ich würde schon für mein manchmal nicht deutliches Deutsch mich entschuldigen. :)

Person A hat endlich auch am 17.12.2015 die Vollstreckungsankündigung von Finanzamt gekriegt, wo sie gebeten wird, um den Gesamtbetrag innerhalb der nächste 10 Tage zu entrichten.

Person A hat ein Muster von diesem Forum benutzt, um einen Widerspruch beanzutragen.

Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,

bezüglich der Vollstreckungsankündigung vom 17.12.2015 möchte ich Sie bitten mir das Vollstreckungsersuchen der „Rundfunk Berlin-Brandenburg“ in Kopie auf postalischen Wege zu senden.

Mir ist nämlich in diesem Fall unklar, warum der RBB um Amtshilfe bittet, ich mich bei Einwendungen jedoch an den nach eigenen Angaben „nicht rechtsfähigen“ Beitragsservice wenden soll.

Dies muss laut Beschluss des Tübinger Landgerichts vom 19.05.2014 (Az. 5 T 81 / 14) in der Vollstreckungsankündigung eindeutig sein.

Desweiteren müssen für ein Vollstreckungsersuchen, Mahnungen oder sogenannte Beitragsbescheide vorangegangen sein. Derartige Schreiben habe ich jedoch weder vom RBB noch vom Beitragsservice erhalten. (§ Abs. 2 VwVG).

Sollte das Vollstreckungsersuchen von Beitragsservice stammen, handeln Sie wohlwissend widerrechtlich, da der Beitragsservice als Unternehmen keine Forderungen via Finanzamt eintreiben kann.

Landläufig besteht die Meinung das Finanzämter für Steuerbelangen zuständig sind. Der Rundfunkbeitrag ist jedoch nach Aussage des Verwaltungsgerichts Bremen (Az. 2 K 570 / 13 und 2 K 605 / 13 vom 20. Dezember 2013) keine Steuer.

Sollte das Ersuchen tatsächlich vom RBB stammen verweise ich auf VwVfG §2 Absatz 4, gültig seit 12.10.2003 in dem es heißt:

„Das Verwaltungsverfahrensgesetz gilt nicht für die Tätigkeit des Senders Freies Berlin“

Der Sender Freies Berlin war die Landesrundfunkanstalt des Landes Berlin bis diese am 01.05.2003 mit dem ORB zur Landesrundfunkanstalt Berlin-Brandeburg (RBB) fusionierte.

Demnach ist die Vollstreckung im Verwaltungsverfahrensgesetz durch das Finanzamt für den RBB ausgeschlossen. Auch in diesem Fall handeln Sie widerrechtlich und auf eigene Faust.

Da hier scheinbar wissentlich und im großen Stil Vollstreckungsankündigungen mit einhergehenden Bedrohungen (Kontopfändungen, Parkralle, Türöffnung, etc) ohne jegliche gesetzliche Grundlage versandt werden, muss diese Angelegenheit dringend durch ein Gericht geprüft werden.

Bis zur Klärung beantrage ich deshalb die „Aussetzung der Vollstreckung“.

Wie oben bereits erwähnt senden Sie mir bitte das Ihnen vorliegende Vollstreckungsersuchen in Kopie auf dem Postweg zu und bestätigen schriftlich die beantragte Aussetzung der Vollstreckung.

Mit freundlichem Gruß

Jetzt hat Person A am 11.01. eine Rückmeldung von Finanzamt bekommen, wo alle die obengenannten Urteile Beispiele einzig ausgeschalten wurden (sieht Bilder mit Schreiben).

Was soll jetzt Person A machen? Da auf diesem neuen Schreiben kein Frist steht, soll sie sich einfach nicht mit RBB in Verbindung setzen?
Oder soll Person A eine neue Antwort zum Finanzamt formulieren?

Person A ist herzlich dankbar für alle die Hilfe die wir kriegen werden. :)

(http://s28.postimg.org/6gxhjaeek/IMG_20160114_181146945_2.jpg)  (http://s28.postimg.org/t4cqpftyk/IMG_20160114_174312796_HDR.jpg)
Titel: Re: GEZ/RBB Vollstreckungsankündigung durch Finanzamt Berlin
Beitrag von: Peli am 15. Januar 2016, 12:52
Wenn nicht fristgerecht widersprochen wurde hilft nur zahlen und beim nächsten Mal besser aufpassen, wenn ein Bescheid eingetroffen ist.
Gehe ich recht in der Annahme, dass dem Beitragsbescheid nicht widersprochen wurde?
Titel: Re: GEZ/RBB Vollstreckungsankündigung durch Finanzamt Berlin
Beitrag von: Alur am 17. Januar 2016, 18:30
Hallo, danke für deine Antwort!

Ja, richtiger Annahme. Person A hat alle die Bescheide von GEZ nicht widersprochen. Die einzige Rückmeldung war genau die Antwort an Finanzamt zu gegeben.
Da FA jetzt Person A bittet umgehend die RBB zu kontaktieren, was soll eigentlich passieren wenn A einfach nicht mehr Bescheid sagt?


Und evt., sollte A in Zukunft bezahlen, hätte er die Möglichkeit in jeder Moment den Beitrag wiederzusprechen?

Titel: Re: GEZ/RBB Vollstreckungsankündigung durch Finanzamt Berlin
Beitrag von: otto.groschenbuegel am 20. Januar 2016, 20:26
Wenn ich mal zusammenfassen darf, wie ich das bis jetzt, nach 2 Tagen lesen, verstanden habe:

- man kann sich nicht auf das Nichterhalt der Bescheide berufen -- dies wird mit 27-K-0211-12 gekontert
- vom rumhacken an Formalitäten wird ehe abgeraten (andererseits Bekannte des Bekannten weiss z.B. nicht ein mal, ob der Bearbeiter eine Frau oder ein Mann ist, Siegel fehlt auch)
- wenn kein Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Maßnahme des FA ausgesprogen wird, wird das Verfahren fortgesetzt und der Einspruch abgelehnt
- der Staatsvertrag ist in B. Landesgesez (Gesetz- und Verordnungsblatt 2011, S. 211ff)
- Tübingen fällt aus. (Allerdings gab's da auch wieder neue Beschlüße, die vlt. relavant sind. z.B. 9.9.2015, 5 T 162/15)
- der Beitrag ist der Steuer gleichzusetzen

Bezüglich des letzten Punktes wäre da 'ne Frage: im AO $ 77 (Duldungsplicht) ist expizit von Steuer (AO $ 3 Abs 1)  die Rede. Auf diesen Paragraphen bezieht sich $ 5 Abs. 1, welcher als Grundlage des Handelns von FA genannt wird. Wie aber oben bereits erwehnt ist, kann AO auch auf nicht-Steuer-Delikte angewant werden? Also stimmt die Behauptung?

Und nun, was bleibt somit am Schluß? Nix?

Macht es noch Sinn ganz von hinten zu satteln und mit ähnlich dem http://rundfunkbeitragsklage.de/info/androhung-der-zwangsvollstreckung-1/ auszuholen?
Titel: Re: GEZ/RBB Vollstreckungsankündigung durch Finanzamt Berlin
Beitrag von: solidaritaet am 20. Januar 2016, 21:18
Zitat
Macht es noch Sinn ganz von hinten zu satteln und mit ähnlich dem http://rundfunkbeitragsklage.de/info/androhung-der-zwangsvollstreckung-1/ auszuholen?

Ich denke _JA_.
Antworten auf diese Aufforderung an die Finanzämter Berlins habe ich noch nicht lesen können, ergo wird es Zeit.
Titel: Re: GEZ/RBB Vollstreckungsankündigung durch Finanzamt Berlin
Beitrag von: solidaritaet am 20. Januar 2016, 23:58
@MMichael
Zitat
...zum Absender der Vollstreckungsankündigung (oder Zahlungsaufforderung durch FA) schicken?!

Ich hatte es bisher so verstanden das ich es an das FA schicken muss.
Jetzt lese ich im forum bei <rundfunkbeitragsklage.de>, dass es an den BS geschickt wurde.
[http://rundfunkbeitragsklage.de/forum/ Beitrag von 'modus vivendi' am 19. Januar 2016 · 12:44 ]



Oder wie verstehen andere das?
Titel: Re: GEZ/RBB Vollstreckungsankündigung durch Finanzamt Berlin
Beitrag von: otto.groschenbuegel am 03. Februar 2016, 19:12
Der Bekannte des Bekannten würde nun folgende Antwort erhalten:

Zitat
Für Einwände, die das Bestehen oder die Höhe der Rundfunkbeiträge betreffen, ist bzw. bleibt ausschilißlich die ersuchende Stelle zusändig (§§ 250, 256 AO). Ihre Einwendungen sind daher beim rbb bzw. ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice geltend zu machen.

Soweit Sie der Auffassung sind, Ihren bekannt gegebenen Verwaltungsakte seinen rechtswidrig oder nichtig, steht Ihnen der Rechtsweg offen. Einwendungen gegen den zu vollstreckenden Verwaltungsakt sind allerdings außerhalb des Vollstreckungsverfahrens mit den hierfür zugelassenen Rechtsbehelfen zu verfolgen (§256 AO).

Da keine Zweifel an der Rechtsmäßigkeit der Maßnahmen des Finanzamtes begründet worden sind, wird das Vollstreckungsverfahren fortgesetzt. Ich bitte zu Vermeidung von Vollstreckungsmaßnahmen um Zahlung des rückständigen Betrages auf eines der genannten Konten. Künftige Schreiben gleichen Inhalts werde ich unbeantwortet zu den Akten nehmen.

Nun weiß er auch nicht mehr weiter.
Titel: Re: GEZ/RBB Vollstreckungsankündigung durch Finanzamt Berlin
Beitrag von: solidaritaet am 03. Februar 2016, 21:41
@otto.groschenbuegel
Was hat fiktive Person an wen geschrieben?

Ach, heute - zur Zeit deines Beitrages-  war runder Tisch!
Runder Tisch Berlin, Mi. 03.02.16, 18 Uhr
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17112.msg112937.html#msg112937

Rege Beteiligung und nette Atmosphäre. Es war für alle gut.
Titel: Re: GEZ/RBB Vollstreckungsankündigung durch Finanzamt Berlin
Beitrag von: Onkelpuh am 05. Februar 2016, 16:06
heute bekam Person X auch Post vom Finanzamt Treptow/Köpenick mit einer Zahlungsaufforderung
Problem ist nunmehr das es sich um Forderungen handelt wo bisher weder Bescheid noch Festsetzungsbescheid bei der Person X eingegangen sind. Erst in 2015 kamen solche Briefe welchen dann auch fristgerecht widersprochen worin auch vorrangegangenen Bescheiden widersprochen wurde.
Außerdem ist Person X über die Unterschrift etwas verwundert, dort würde man eher Weinicke statt Heinicke lesen und erkennen, arbeitet das FA etwa auch mit anonymen Sachbearbeitern?

Was wäre nun die beste Lösung und was soll Person X dem FA antworten?
Bereit zur Zahlung ist Person X nicht
Person X hat da schon einen Text vorbereitet, kann dieser so zum FA geschickt werden oder sollte man ihn noch abändern, wenn ja wie?

Zitat
Diese Forderung können wir leider so nicht anerkennen da es keine rechtliche bzw. gesetzliche Grundlage gibt seitens der ersuchenden Stelle da jegliche Forderungen per Widerspruch (zugesandt per Einschreiben) unsererseits zurückgewiesen wurden und es bis zum heutigen Tage von Seiten der ersuchenden Stelle keine rechtsgültige Entscheidung bzw. einen gültigen Widerspruchsbescheid gibt.
Daher bitten wir Sie zur weiteren Klärung um Zusendung des rechtsgültigen Amtshilfeersuchens und um die Zustell-Nachweise für die von Ihnen genannten Bescheide auf postalischem Wege und gleichzeitig um Rückgabe des Amtshilfeersuchens bis ein rechtsgültiger Widerspruchsbescheid seitens der ersuchenden Stelle vorliegt.
Gleichzeitig weisen wir die Forderung zurück und legen Widerspruch wegen fehlender Vollstreckungsvoraussetzungen ein.
Des Weiteren wurde auch die ersuchende Stelle bereits aufgefordert uns einen rechtsgültigen Widerspruchsbescheid zu fertigen und zuzusenden was bisher ebenfalls ausgeblieben ist.
Titel: Re: GEZ/RBB Vollstreckungsankündigung durch Finanzamt Berlin
Beitrag von: Onkelpuh am 05. Februar 2016, 20:17
hier noch die Anlage mit dem Anschreiben vom FA
Titel: Re: GEZ/RBB Vollstreckungsankündigung durch Finanzamt Berlin
Beitrag von: rundfunknope am 08. Februar 2016, 16:41
Hallo Leute,

bis vor kurzem, war ich ein stiller Leser dieses Forums.

Person A verweigert seit der Einführung der "Zwangsabgabe" die Zahlungen an den Rundfunkbeitragsservice.
Nun hat ein Vollziehungsbeamter Person A angeschrieben, dass er Rundfunkgebühren eintreiben möchte. Allerdings ist A über den Aufbau eines solchen Dokumentes irritiert.

Sollte dort nicht stehen, um welchen Zeitraum und um welchen "Bescheid" des Rundfunkbeitragsservice es geht? Außerdem fehlt ein Amtssiegel und die Zahlungsaufforderung wurde nur in einem einfachen Brief versendet.

Mit besten Grüßen.
rundfunknope
Titel: Re: GEZ/RBB Vollstreckungsankündigung durch Finanzamt Berlin
Beitrag von: solidaritaet am 09. Februar 2016, 20:42
Die fiktive Person hat auf ihr Schreiben ans FA zur 'Überpüfung der Übereinstimmung der im Schreiben angekündigten hoheitlichen Handlung'
siehe
Zitat
http://rundfunkbeitragsklage.de/info/androhung-der-zwangsvollstreckung-1/

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