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Autor Thema: GEZ/RBB Vollstreckungsankündigung durch Finanzamt Berlin  (Gelesen 112751 mal)

d
  • Beiträge: 342
  • Gegen Zwangsfinanzierung
Falls der Beitragsservice der Gläubiger sein sollte:

In der Vollstreckungsankündigung ist kein rechtsfähiger Gläubiger einer eventuell bestehenden Geldforderung genannt. Es heißt darin nur: „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice für Rundfunk“. Auch ist in der Vollstreckungsankündigung kein Leistungsbescheid genannt, durch den der Bürger eventuell zur Leistung aufgefordert wurde.

Zu den Voraussetzungen, damit eine Vollstreckung im Verwaltungswege überhaupt begonnen werden darf, gehört es, den Gemeinden, den Gemeindeverbänden, den sonstigen unter Landesaufsicht stehenden Körperschaften  sowie Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts eine Geldforderung gegenüber jemandem zusteht. Es muss also einen Gläubiger geben, der rechtsfähig ist. Das Land, die Gemeinden, die Gemeindeverbände sowie die sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts unter Landesaufsicht sind rechtsfähig - aber eben auch nur diese. Andere „Gebilde“ wie die nichtrechtsfähige Verwaltungsgemeinschaft „Beitragsservice“ gehören nicht hierzu. Deshalb können solche „Gebilde“ mangels Rechtsfähigkeit nicht Gläubiger einer Geldforderung gegenüber jemandem sein.

Weitere Voraussetzung dafür, dass eine Vollstreckung im Verwaltungswege überhaupt begonnen werden darf, ist es, dass ein Leistungsbescheid existiert,  durch den der Schuldner zur Leistung aufgefordert wurde. Wenn aber schon in der Vollstreckungsankündigung gar kein Leistungsbescheid genannt ist, ergibt sich bereits hieraus, dass der Bürger niemals zur Leistung aufgefordert wurde.

In einer solchen Situation darf die Vollstreckung also gar nicht beginnen.



außerdem:

Das Vollstreckungsersuchen muss mindestens enthalten:
-die Bezeichnung und das Dienstsiegel der Vollstreckungsbehörde sowie die Unterschrift des Behördenleiters oder seines Beauftragten,
-die Bezeichnung des zu vollstreckenden Verwaltungsaktes unter Angabe der erlassenden Behörde, des Datums und des Aktenzeichens,
-die Angabe des Grundes und der Höhe der Geldforderung,
-die Angabe, dass der Verwaltungsakt unanfechtbar geworden ist oder die aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfs entfällt,
-die Bezeichnung der Person, gegen die sich die Vollstreckung richten soll,
-die Angabe, wann der Pflichtige gemahnt worden ist oder aus welchem Grund die Mahnung unterblieben ist.



Edit "Bürger":
Bitte bei Entlehnung aus anderen Quellen diese zwecks Nachvollziehbarkeit auch benennen.
Obige Ausführungen lehnen sich augenscheinlich an an die Ausführungen unter
Vorläufige Einstellung einer Zwangsvollstreckung für den Beitragsservice
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13568.0.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. März 2015, 00:37 von Bürger«

r
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Wow der Thread nimmt ja richtig Fahrt an. Danke an alle.

@Dimon
Sobald der Finanzbeamte das Vollstreckungsersuchen rausrückt werde ich dieses hier veröffentlichen und prüfen.
Leider ist das ja nunmal vorerst nicht möglich. Kann mir deshalb jemand sagen ob die "Zurückweisung der Vollstreckungsankündigung" die auf
Ende Seite 1 des Threads verfasst wurde erstmal der richtige Weg ist ?
Bin unsicher ob ich Person A gutes Gewinnens dazu raten kann.... bin einfach kein Anwalt :)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. März 2015, 22:42 von rollerueckwaerts«

G

Gast

Das VwVG definert:
Zitat
§ 1 (1) Die öffentlich-rechtlichen Geldforderungen des Bundes und der bundesunmittelbaren juristischen Personen des öffentlichen Rechts werden nach den Bestimmungen dieses Gesetzes im Verwaltungswege vollstreckt.
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/vwvg/index.html

Aber sind die Landesrundfunkanstalten Behörden des Bundes oder bundesunmittelbare juristische Personen des öffentlichen Rechts? :o
Hier besteht ein prinzipieller juristischer Klärungsbedarf!
Dies liefert das VwVG gleich mit:
§ 7 Vollzugsbehörden
(1) Ein Verwaltungsakt wird von der Behörde vollzogen, die ihn erlassen hat; sie vollzieht auch Beschwerdeentscheidungen.
(2) Die Behörde der unteren Verwaltungsstufe kann für den Einzelfall oder allgemein mit dem Vollzug beauftragt werden.


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G

Gast

Kann mir deshalb jemand sagen ob die "Zurückweisung der Vollstreckungsankündigung"... erstmal der richtige Weg ist ?
Bin unsicher ob ich Person A gutes Gewinnens dazu raten kann.... bin einfach kein Anwalt :)

Nein!

Eine Zurückweisung geht nicht, da es Berlin ist! 8)
Da allerdings hier das FA keine Klausel geschrieben hat (wie "unanfechtbar", "Vollstreckbar") und somit einen blickigen Sachbearbeiter hat, stehen alle Rechtsmittel, die auch gegen den Bescheid bestehen würden, zur Verfügung.
Also ein einfacher Widerspruch würde genügen.

Um es jedoch einfach zu halten:
"Hiermit lege ich Rechtsmittel gegen die Vollstreckungsankündigung ein!"

Begründung:
§3 Abs 2a VwVG ist nicht erfüllt, hab nix erhalten...
....

(Und Person A soll bitte alles was mit Siegel, Stempel, Unterschrift und sonstwie angehübscht enthält, bitte nicht mal im Ansatz erwähnen.)


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k
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hallo, ein freund von mir hat genau auch dieses schreiben bekommen - vollstreckungserklärung vom finanzamt schöneberg.
situation: hat früher bei seiner schwester gewohnt (dort auch gemeldet), nun aber nicht mehr. irgendwann hat sich rausgestellt, dass es schon einige briefe mit mahnungen gab - er wusste natürlich nicht, dass er überhaupt angemeldet wurde.  angeblich zahlt die schwester immer brav, somit wäre das eine doppelforderung an  dieser adresse?!? jedenfalls hat sich leider nicht sofort drum gekümmert und das ignoriert. ein anruf beim rundfunkservice hat ergeben, dass ie angeblich keinen zugriff auf die beitragskonten der beiden haben und der zuständige sachbearbeiter war  auch gar nicht verfügbar.
und dann kam die vollstreckungserklärung.
ist das zulässig (falls die schwester wirklich immer bezahlt hat)? hat er irgendeine chance außer das zu bezahlen und sich abzumelden? da seine muttersprache nicht deutsch ist und er angst um sein visum hat, sieht er aktuell keine andere möglichkeit als zu bezahlen.
bitte um hilfe, es ist dringend - und ich bin noch dazu selbst nichtmal aus deutschland oder in deutschland...


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r
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  • Geboren um zu zahlen
Zitat
Und Person A soll bitte alles was mit Siegel, Stempel, Unterschrift und sonstwie angehübscht enthält, bitte nicht mal im Ansatz erwähnen.
Das ist ja auch alles drauf bei der erhaltenen Vollstreckungsankündigung.

Okay dann wird als überschrift "Wiederspruch" gewählt. Rest des Text kann bleiben, und unten nochmal verdeutlichen ...
Wiederspruch nach bla da nicht erhalten.

Dann bin ich gespannt was bei Person A rauskommt. Halte euch auf dem laufenden


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T
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Hallo,

man stelle sich vor, eine Person hat die Sache vor ein paar Wochen auch erlebt mit dem Finanzamt in Berlin.

Weiter stelle man sich vor, die besagte Person hat einfach da angerufen und erklärt, dass sie niemals Bescheide erhalten hat. Dann sagte der Beamte: "Gut, dann kreuz ich hier an 'Bescheid nicht erhalten' und geb es zurück an den Innendienst und die schicken das zurück an die GEZ. Aber raus kommen sie da sicher trotzdem nicht, die GEZ wird ihnen halt in Zukunft Bescheide per Zustellurkunde schicken. Aber den angesetzten Termin können sie erstmal streichen."

Jeder darf die Anekdote für sich verwenden oder auch nicht.

Gruß TQ


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P
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Na klar kommt eine Person A da raus  8), und schön dass die "GEZ" dann Bescheide mittels Zustellurkunden zusenden lassen wird.

Solange die Bescheide von der "GEZ" kommen und nicht richtigerweise von der richtigen LRA oder in dem Auftrag der richtigen LRA und das auch deutlich ist und diese vielleicht auch weitere Formfehler haben, hilft auch eine Zustellurkunde nur etwas. Diese mindert ja nur den Fehler der Einfachpost ;-).

Weiterhin raus, zumindest bis zur Zusendung eines rechtsmittelfähigen Widerspruchsbescheid, kommt eine Person A, dann mit jeweils einer Zurückweisung pro Bescheid durch einen Verweis auf Nichtigkeit und gleichzeitigem Stellen eines hilfsweisen Widerspruchs mit hilfsweisem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung und Angaben zu den vielen persönlichen Gründen,
sowie auf den Verweis, dass diese "Forderung" viele Bestimmungen des Grundgesetzes missachtet, also alle auflisten.
So ein Widerspruch sollte sehr persönlich, entsprechend sehr lang und schwer verständlich lesbar sein und zusätzlich viele "Fülltexte" und persönliche Ansichten zu dem bestehenden System bereit halten.

Wie das aussehen könnte

2te Zurückweisung und hilfsweisem Widerspruch auch wieder Formfrei
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10285.msg70345.html#msg70345


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Es gibt neues in Sachen Zwangsvollstreckung durch das Finanzamt. Jedenfalls schrieb mir das Finanzamt Pankow Weißensee folgende E-Mail heute früh als ich fragte ob diese für die Zwangsvollstreckung wegen Rundfunkgebühren zuständig ist:

In Berlin sind die Finanzämter für die Zwangsvollstreckung für den Rundfunk Berlin-Brandenburg zuständig.
Der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ist im Übrigen nur die Abrechnungsstelle für die
Landesrundfunkanstalten und nicht Gläubiger der Rundfunkbeiträge.

Mit freundlichen Grüßen

Kutil


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Der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ist im Übrigen nur die Abrechnungsstelle für die
Landesrundfunkanstalten und nicht Gläubiger der Rundfunkbeiträge.

Gut, dass sie es wissen. Und wissen sie auch, dass in einem Schuldtitel der Gläubiger genau angegeben werden soll?


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Kann das mal einer schnell Zusammen fassen was da nun drauf sein muss und was nicht?
Ich habs so verstanden:

Der Wisch ist nichtig, zwar ist da n Stempel druff und Unterschrift aber:
- Die eindeutige Schuld ist nicht nachvollziehbar (weil nur die Daten von den Bescheiden ohne Inhalt/ Aufschlüsselung)
- Der eindeutige Gläubiger fehlt (zwar Rundfunk-Berlin-Brandenburg aber diese darf nicht Vollstreckung ersuchen mittel Fi-Amt???)
- Dann sind keine Bescheide nachweislich eingetroffen (sowas gilt aber als zugestellt nach 3 Tagen, dennoch muss der Gläubiger es nachweisen -§3 Abs 2a VwVG)
- Unterschrift ist nicht Eindeutig, man erkennt nicht die sich strafbar machende Person, im Falle der Rechtswidrigkeit (oder???)

Auf den ersten Blick ist aber sonst alles drauf. Nur die gewisse Eindeutigkeit scheint nicht vorhanden.
Notfalls muss man wohl die Wohnung leer räumen, und ein P-Konto einrichten, und sein Gehalt bar auszahlen lassen.


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- Wie alles begann 2016 https://bit.ly/2POB90G
- Zweiter Bescheid während Klage 2018https://bit.ly/2OKfavL

e
  • Beiträge: 24
Ruhig Blut, ich versuche nachher nochmal mit dem Finanzamt Berlin Pankow/Weißensee zu telefonieren. Bei einem Freund kam bereits ein Schreiben vom Finanzamt Berlin-Lichtenberg. Das lustigste ist, es war kein Datum angegeben zudem der Vollstreckungsbeamte erscheint sondern da steht demnächst. Sobald ich näheres weiß vom Finanzamt informiere ich euch umgehend.


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Warum so viel Mühe? Das o.g. http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13550.msg91370.html#msg91370 sollte vollkommen ausreichen, ist es doch die für die Finanzämter bindende höchstrichterliche Rechtsprechung.


Edit "Bürger": Siehe u.a. auch unter
Hochinstanzliche Urteile bzgl. Bestreiten/Nachweis der Zustellung/Bekanntgabe (Zugangsfiktion)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13736.0.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. April 2015, 14:06 von Bürger«
"Ein Anspruch, dass alle Aspekte eines Sachverhalts zu nennen sind, lässt sich aus dem Programmgrundsatz nicht ableiten und stände auch nicht in Einklang mit der grundgesetzlich geschützten Rundfunkfreiheit."
WDR-Intendant Tom Buhrow, Antwort auf Programmbeschwerde der Publikumskonferenz e.V.

e
  • Beiträge: 24
So. Ich habe nun vorhin nochmal mit dem Finanzamt Berlin Pankow-Weißensee gesprochen die sich mit Vollstreckungen beschäftigt. Aus Datenschutzgründen wollte ich jetzt nicht den Namen des Mitarbeiters hier öffentlich machen. Jedenfalls sagte er zu mir, dass der Beitragsservice die Vollstreckungsersuchen im Namen des RBB dem Finanzamt zusendet. Bei einem Kumpel stand im Vollstreckungsschreiben vom Finanzamt ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice-rbb. Jedenfalls würden die Finanzämter in Berlin wissen, dass der Beitragsservice im Namen des RBB die vollstreckungen versendet.

Das war die letzte Mail die ich erhielt heute vom Finanzamt:

Zitat
"Zwangsvollstreckungen" werden nicht "verschickt"...

Ich weiß nicht genau, was Sie meinen. Sind damit
Vollstreckungsersuchen gemeint, die im Namen des rbb
gestellt werden? Oder Zahlungsaufforderungen durch ein
Finanzamt aufrgund von Vollstreckungsersuchen?

In Ihrer vorherigen Nachricht schrieben Sie:
"Mir ist aufgefallen, dass die Finanzämter in Berlin
Zwangsvollstreckungen durchführen im Auftrag des ARD ZDF
Deutschlandradio Beitragsservice, die auch als Gläubiger genannt werden."

Ich kann nicht wissen, was andere Finanzämter machen. Im Finanzamt
Pankow/Weißensee jedenfalls wird als Gläubiger der rbb benannt.
Anderes wäre ein Versehen.

Ich habe Ihren Namen geprüft, gegen Sie liegt mir kein
Vollstreckungsersuchen vor. Ich kann deshalb nicht erkennen,
aus welchem Grund wir diese Konversation führen.
Mit Ihrer Verständnis werde ich auch weitere Schreiben nicht mehr beantworten,
wenn nicht ein konkreter Zusammenhang mit einem Tätigwerden des Finanzamts
Pankow/Weißensee besteht.


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h
  • Beiträge: 1
Moin,
alls langjähriger Leser möchte ich meinen fikiven Fall vorstellen:
Nehmen wir an, die Vollsteckungsankündigung vom FA Prenzauer Berg wäre Person A kürzlich zugestellt worden. Der Aufbau wäre analog dem Beispiel vom Anfang des Threads. Gegen die entsprechenden Bescheide wäre jedoch fristgerecht Widerspruch mit Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt worden. Person A hätte leider jedoch bisher keinen Widerspruchsbescheid erhalten.
Abgesehen von Prüfung der formalen Gegebenheiten (gibt es seit 2013 eigentlich noch eine RundfunkGEBÜHR ?) - welche Möglichkeiten sollte Person A jetzt ins Auge fassen (Eilrechtsschutz ?).
Ich nehme an, dass sich Person A erstmal telefonisch Auskünfte vom FA erteilen lassen sollte.



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