Oh... die Bescheide sind eingetroffen?! Vom Gericht nun übergeben oder zugestellt worden?
Dann ist nun so zu verfahren, dass 4 Wochen nach
Bekanntgabe (!) der Bescheide
Widerspruch einzulegen ist!
Es sind mehrere Muster im Forum zu finden! Person X sollte sich das Beste raussuchen!
"Aussetzung der Vollstreckung" und Antrag auf "Ruhen des Verfahrens" sollten mit rein!
"mini" hatte den Link dazu schon angemerkt...
Und falls die Vollstreckung nochmals "aufmuckt", einfach mit denen sachlich reden und mitteilen,
dass erst jetzt - nach der Bekanntgabe der Bescheide - erst Widerspruch eingelegt werden konnte!
De facto hatte eine Vollstreckungsvoraussetzung schon im Vorfeld gar keinen Bestand!
Dieses sollte die Behörde einfach dem BS mitteilen!
Da die Bescheide vom Gericht übergeben wurde (?), sollte Person X aber nun
unbedingt die 4-Wochen-Frist einhalten!
Beschwerde gegen das Amtsgericht ist nicht notwendig! Warum auch?
Die Richterin am Amtsgericht meint (nach Antwort vom Beitragsservice dass seine Bescheide abgeschickt und damit zugestellt wurden) dass seine Behauptung, keine Bescheide erhalten zu haben, die Zugansfiktion nicht entfallen lässt. Die Bescheide wurden (vom BS) zur Post gebracht und wurden von der Post nicht als unzustellbar zurück geschickt
Also diese Richterin, wäre was für mich! Unfassbar!
Der Bürger hat das Recht und die Pflicht, die Regierung zur Ordnung zu rufen, wenn er glaubt, daß sie demokratische Rechte mißachtet.”
Dr. Gustav Heinemann, Bundespräsident (1969 –1974 )