Abwarten, und dann entscheiden wie weiter zu verfahren wäre.
So lange die Vollstreckung noch läuft, und falls irgendwie durch das Gericht klar werden sollte, dass die Amtsgerichte die ZPO nach § 766 nicht bearbeiten, dann wäre die Frage ob das Ganze dann vor dem Verwaltungsgericht eskalieren würde.
Nun ja, einem beliebigen Richter wird da sicherlich bald ein Licht aufgehen, vielleicht auch zwei oder drei, das kommt ja ganz darauf an, vielleicht sollten die betroffenen Bürger direkt Kerzen in die Gerichte bringen und anzünden, damit es beim Licht aufgehen schneller geht. (Auf die Frage, wohin mit den Kerzen am Eingang der Gerichte, wäre wohl die passende Antwort: Die Kerzen sind dazu da, dem Richter die Erleuchtung zu bringen. ;-))