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Autor Thema: Beschluss vom Amtsgericht > Erinnerung zurückgewiesen (Bayern)  (Gelesen 28630 mal)

B
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Person A hatte Erinnerung gegen den Vollstreckungsbescheid beim örtlichen GV eingelegt.

Heute bekam Person A die Entscheidung vom zuständigen Amtsgericht. Die Erinnerung wurde abgewiesen.
Person A könnte innerhalb 14 Tagen Beschwerde dagegen einlegen.

Nun weiß Person A nicht, wie er sich weiter verhalten soll und wie so eine Beschwerde aussehen könnte.
Kann Person B vielleicht hier weiterhelfen?

Person A wäre für jede Anregung wirklich sehr dankbar.


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Mit dieser Aussage in dem Beschluss
Zitat
c) Sofern sich der Schuldner gegen den zu vollstreckenden Anspruch selbst wendet, handelt es sich um eine materiell rechtliche Einwendung, die mit der Vollstreckungsgegenklage gem. §767 ZPO geltend zu machen ist. Sie ist nicht vom Vollstreckungsorgan und daher auch nicht im Erinnerungsverfahren zu prüfen.
...reiht sich diese Entscheidung ein in einige Entscheidungen, die ähnlich argumentieren, so u.a. auch nachzulesen unter
AG Riesa/ AG Dresden > fehlender Bescheid > §766 ZPO oder §40 VwGO? AG oder VG?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13609.0.html

Dennoch bleibt die Frage, inwiefern diese Argumentation belastbar ist, da schließlich auch zahlreiche Amtsgerichte vollkommen konträr argumentiert haben...
Beschlüsse/Urteile gegen ARD-ZDF-GEZ wg. Vollstreckungen [Sammel-Thread]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13703.0.html

"Einheitliche Rechtsprechung" in Deutschland adé...?!?

Ein Versuch der Klärung könnte mit dem verbleibenden Rechtsmittel der entsprechenden Beschwerde erfolgen...
Rohfassung für eine Beschwerde
gegen den ablehnenden Beschluss über die
Erinnerung gem. §766 ZPO gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung

unter
AG Riesa/ AG Dresden > fehlender Bescheid > §766 ZPO oder §40 VwGO? AG oder VG?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13609.msg92966.html#msg92966
unter Beachtung der vorhergehenden Kommentare - insbes. auch
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13609.msg92964.html#msg92964


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B
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Person A würde jetzt gerne Beschwerde gegen oben genannten Beschluß einreichen. Da sich Person A jedoch im fiktiven Bundesland Bayern und nicht im fiktiven Bundesland Sachsen befindet, müsste die hier aufgeführte Beschwerde abgeändert werden.

AG Riesa/ AG Dresden > fehlender Bescheid > §766 ZPO oder §40 VwGO? AG oder VG?
Beschwerde gegen den ablehnenden Beschluss über die
Erinnerung gem. §766 ZPO gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13609.msg92966.html#msg92966

Im Speziellen geht es um § 14 Abs. 2 SächsVwVG . Welcher Paragraph wäre hier im Bayerisches Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz zu nennen?


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Person A könnte ggf. den Bezug auf ihr nicht bekannte Paragrafen gänzlich unterlassen und sich statt dessen lediglich auf die Ausführungen (und ggf. dort benannte Paragrafen) in dem ablehnenden Beschluss beziehen...
...bzw. sich ggf. mehr oder weniger beschränken auf die höchstinstanzlichen Urteile, welche explizit die Erfordernis des nachweislichen Zugangs der Vollstreckungsgrundlage ausführen...?


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B
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Person A hat gerade festgestellt, dass sich der vermeintliche Gläubiger im Vollstreckungssersuchen und in der Zurückweisung der Erinnerung unterscheidet.

Vollstreckungsersuchen:

Bayerischer Rundfunk c/o ARD ZDF Deutschlandradio 50656 Köln

Zurückweisung der Erinnerung:

Bayerischer Rundfunk, vertr. d.d. Intendanten, - Beitragsservice BR-, nn., 80300 München


Könnte Person A hierzu in seiner Beschwerde Ausführungen vornehmen? Wenn ja, wie müssten diese aussehen?



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c
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Im Speziellen geht es um § 14 Abs. 2 SächsVwVG . Welcher Paragraph wäre hier im Bayerisches Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz zu nennen?

Hallo Blackwatcher,

als kleiner Diskussionsbeitrag in deinem fiktiven Fall:

1. dies hier könnte der entsprechende link zum SächsVwVG sein:
http://www.bundesrecht24.de/cgi-bin/lexsoft/bundesrecht24.cgi?t=143052073375550772&sessionID=2071736051548220127&templateID=doc&highlighting=off&goback=tree&xid=148368,16&uxz=1703480312&a1=0708&c1=1&c2=05&c3=03&c4=0301

im BayVZG dürfte meiner vorsichtigen, laienhaften Meinung nach analog Art. 26, Abs. 7, S. 2  in Verb. mit Art 27, Abs. 1 S. 1 gelten
http://www.gesetze-bayern.de/jportal/?quelle=jlink&docid=jlr-VwZVGBYrahmen&psml=bsbayprod.psml&max=true&aiz=true

2. Vielleicht interessant auch Art. 27. Abs. 2, S. 1:
(2) 1 Soweit die juristische Person des öffentlichen Rechts ihre Geldforderungen durch Verwaltungsakt geltend machen darf, kann die Staatsregierung durch Rechtsverordnung die Befugnis zur Anbringung der Vollstreckungsklausel erteilen, wenn bei der juristischen Person des öffentlichen Rechts gewährleistet ist, daß die Vollstreckungsverfahren ordnungsgemäß durchgeführt werden.


Der BS ist wie wir wissen keine juristische Person. Vielleicht sollte man einfach frech sein, und behaupten, das Vollstreckungsersuchen sei vom BS selbst erstellt - welches jedoch nicht dazu befugt ist.


3. Wurde denn ein Festsetzungsbescheid überhaupt zugestellt? Art. 23 Abs. 1 Nr. 1...


gruß
cecil

meine vorsichtige meinung geäußert ohne Gewähr


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B
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Meine Beschwerde wurde leider zurückgewiesen. Nun muss ich wohl leider in den sauren Apfel beissen und den kompletten Betrag nachzahlen.


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  • Ich sehe nicht fern! Ich höre nur nah!
@BlackWatcher,

wenn es wirklich keinen Weg mehr gibt, als zu zahlen, dann zahl in bar 8)!
Und dann noch mal alles von vorne ::)
Einfach nach dem Motto "schwierig für wenige!!!! " ;) Und nicht "einfach für alle" |-

Ohmanoman


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ARD: „Bei uns sitzen Sie in der Ersten Reihe“ //// Bei uns reihern Sie in die Ersten Sitze!     ZDF: „Mit dem Zweiten sehen Sie Besser“ //// Ein blinder Mensch nicht! Ich sag halt nix und das werde ich wohl noch sagen dürfen! GEZ = Ganoven-Erpresser- Zyniker // ARD = Anstalt-rechtsloser-Diktatur // ZDF = Zentrum der Finsternis

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  • GEZ nein Danke
Also ich stecke nicht tief genug in diesem Fall drin, Blackwatcher, aber es kotzt mich einfach nur an, wie dieser Verein auch noch Recht bekommt, obwohl sich offensichtlich viel Mühe gegeben worden ist.

Ich finde es gut, dass die hier benannte Person A es versucht hat, ohne den Versuch hätten sie sofort gewonnen. Daher meine Bitte an alle die das lesen und sich eventuell davon entmutigen lassen sollten, macht weiter, ich habe im Gefühl, dass das gesamte Konstrukt kippen wird. Zumal sich der Sauladen unlauteren Methoden bedient, das kann auf Dauer nicht gut gehen. Und auch wenn meines Erachtens nach der Widerstand ziemlich (und eigentlich zu...) gering ist, wird es nicht immer dabei bleiben. Bald werden die stillen und eingeschüchterten Zahler die Minderheit bilden, und nicht andersrum.

Sofern Person A ebenfalls vor Gericht verlieren sollte, nachdem sie durch alle Instanzen gegangen ist und auch nichts unversucht gelassen hat, wird sie wohl oder übel der GEZ eine Ratenzahlung von sagen wir fünf Euro im Monat anbieten, in Bar versteht sich.

Wenn eine falsche Lehrerin 133.000 Euro http://www.focus.de/panorama/welt/prozesse-urteil-im-prozess-gegen-falsche-lehrerin-erwartet_id_4755762.html in Raten zahlen kann, dann kann Person A das mit etwaigen Rückständen bei der GEZ auch, wollen wir ja mal sehen.


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Ich bin dafür, dass wir dagegen sind. GEZ nein Danke.

Klagen und sich wehren statt zahlen, für unser aller Recht.

n
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Sofern Person A ebenfalls vor Gericht verlieren sollte, nachdem sie durch alle Instanzen gegangen ist und auch nichts unversucht gelassen hat, wird sie wohl oder übel der GEZ eine Ratenzahlung von sagen wir fünf Euro im Monat anbieten, in Bar versteht sich.

In solchen Fällen wäre es ev. eine Idee die Barzahlung anzubieten (aber wirklich nur wenn vorher alles erschöpft wurde), sowie NUR unter Vorbehalt zu zahlen.
Achtung, Barzahlung ist eine Falle, das haben wir ja schon festgestellt, nur als letzte Möglichkeit.


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B
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Erschwerend kommt hinzu, dass iPerson A seit Anfang 2014 arbeitssuchend bin und keinerlei Bezüge bekomme. Person A lebt momentan von seinen Ersparnissen. Somit trifft Person A die zu zahlende Summe von ca. 400€ umso härter.


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D
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Na aber das ist doch ganz hervorragend. Unter dem Existenzminimum darf nicht gepfändet werden. Jetzt heisst es noch schnell (pfändbare) Wertgegenstände bei Freunden oder Familie unterzustellen, das Ersparte in ner Socke bei Mutti in der Schublade zu bunkern und sich dann vom GV mit der EV u. Wohnungsbesichtung bestätigen lassen, dass nichts zu pfänden da ist.

Im Übrigen, wieso hat Person A(?) seine Arbeitslosigkeit nicht im Kampf gegen die GEZ eingesetzt?

PS: gibt es nicht auch besser lesbare captchas?


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*zensiert* [Nachricht hat den Adressaten wohl erreicht]

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  • GEZ nein Danke
Absolut richtig DiddiFisch, als ich das gelesen habe, dachte ich mir auch, besser geht's doch kaum (wobei selbstverständlich eine erfolgreiche Klage das Optimum gewesen wäre).

Für Person A ist die Arbeitslosigkeit natürlich richtig scheiße, das wünscht man keinem. Aber auch hier kann Person A etwas positives sehen, nämlich wie DiddiFisch gut beschrieben hat, die Möglichkeit überhaupt nicht zu zahlen. Wo nichts ist, ist auch nichts zu holen.

Das Stichwort für die GEZ heißt Härtefallregelung, die ich umgehend beantragen würde, eventuell auch rückwirkend. Ich glaube, Person A muss dazu zum Amt und sich die Arbeitslosigkeit bescheinigen lassen, zur GEZ schicken und Ruhe genießen.


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B
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Ich bekomme aber keinerlei Bezüge. Das ist der entscheidende Punkt. Keine Bezüge, keine Befreiung. So wurde es mir gesagt.


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Ich bekomme aber keinerlei Bezüge. Das ist der entscheidende Punkt. Keine Bezüge, keine Befreiung. So wurde es mir gesagt.

Warum keine Bezüge`?


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