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Autor Thema: Widerspruch 2014  (Gelesen 312652 mal)

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Re: Widerspruch 2014
#165: 22. Juli 2014, 17:45
Wollte es nicht missen ROGGI für seinen unermüdlichen Einsatz zu Danken  :) Keep it up  8)

Hab Heute auch in der Post den Bescheid mit Rechtsbelehrung erhalten und werde es auch mit der Vorlage Widerspruch probieren. (Ganz frisch im Board angemeldet)
Habe mich aber gefragt, da ich noch NIE GEZ Bezahlt habe (Anmeldung lief über die Ex) >:D mich zu Wort melden sollte da ich somit auf deren "Radar" bin.

Gibts Meinungen dazu?

Danke für Eure tolle Leistung bisher.


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Re: Widerspruch 2014
#166: 22. Juli 2014, 17:58
Person A und Person B haben nun endlich Ihren Beitragsbescheid bekommen. Beide leben zusammen in einer Wohnung. Person A hat die Mustervorlage in diesem Thread genutzt und einen Widerspruch aufgesetzt, der die kommenden Tage per Einschreiben verschickt wird. Person B wird daruafhin die Tage das Onlineformular nutzen und sich abmelden. Person B fragt sich, ob es in der Online-Abmeldung dann notwendig ist einen Grund mit anzugeben? Wenn Ja, reicht es dann aus zu erwähnen, dass der Lebenspartner und Hauptmieter Person A bereits Widerspruch eingelegt hat?

Sollten Person A und B vorbereitet noch etwas beachten oder sind die Schritte soweit "ordnungsgemäß"
Person A hat im Übrigen vor zu klagen, zumindest bis zur 1ten Instanz und bedankt sich vielmals bei dieser tollen Unterstützung des Thread-Erstellers!


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Re: Widerspruch 2014
#167: 23. Juli 2014, 14:58
@Twen123:
Der Sinn des ablehnenden Widerspruchsbescheid ist für BS, dass man zahlen soll, obwohl das Unrecht weiterhin besteht. Der Sinn für uns ist, gegen dieses Unrecht zu klagen, nachdem der Widerspruch abgelehnt wurde.

Vielen Dank für deine Rückmeldung Roggi.
Natürlich ist es unser Ziel gegen diese Machenschaft irgendwas zu bewirken.
Ich bin momentan aber am schwanken, da ich mir die Kosten von rund 100 Euro für die Klage derzeit einfach nicht leisten kann, diese aber nach aktuellen Berichten sicher ziemlich zeitnah zum tragen kommen, da der Widerspruch seitens des BS nicht lange auf sich warten lässt. Und eine Klage ist doch derzeit auch noch nicht erfolgreich gewesen, oder?

Ab wann läuft eigentlich meine 4 Wochen Frist? Brief ist auf den 4. Juli datiert, aber ich habe den Brief gefühlt erst 2 Wochen später erhalten.

Danke und viele Grüße!


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Re: Widerspruch 2014
#168: 23. Juli 2014, 15:16
Gefühlte 4 Wochen dauert die Frist. Da kein Zustellungsnachweis erfolgt, braucht man sich um einen Tag nicht streiten. Wenn der Brief aus dem Briefkasten geholt wird, fängt die Frist an, deshalb in den Widerspruch schreiben: "Mir zugestellt am......." und die 4-Wochenfrist beachten.
Erfolgreiche Klagen wird es erst geben, wenn mal jemand vors Bundesverfassungsgericht darf. BS verhindert das, sehr unsportlich dieser Verein >:(


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Re: Widerspruch 2014
#169: 23. Juli 2014, 16:30
Gefühlte 4 Wochen dauert die Frist. Da kein Zustellungsnachweis erfolgt, braucht man sich um einen Tag nicht streiten. Wenn der Brief aus dem Briefkasten geholt wird, fängt die Frist an, deshalb in den Widerspruch schreiben: "Mir zugestellt am......." und die 4-Wochenfrist beachten.
Erfolgreiche Klagen wird es erst geben, wenn mal jemand vors Bundesverfassungsgericht darf. BS verhindert das, sehr unsportlich dieser Verein >:(

Was würdest du denn in meiner speziellen Situation als Student mit nicht ausreichen finanziellen Mittel zur Klage machen?
Zahlen und nachgeben, oder erstmal Widerspruch und abwarten?


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Re: Widerspruch 2014
#170: 23. Juli 2014, 18:13
Person A hat vor knapp einem Monat diese Widerspruchvorlage genutzt auf dessen Bescheid. Die "Antwort" ist gerade eben gekommen, wobei das nur ein allgemeines Bla-Bla ist, der sich auf nichts wirklich bezieht (siehe Anhang).
Aber es handelt sich hierbei ja auch nicht um einen Widerspruchsbescheid!? Es gibt auch keine Rechtsbehelfsbelehrung.
Person A´s Frage: Und nun? Warten und ignorieren oder antworten?
Wenn A antwortet, dann in Form eines neuen Widerspruches, der sich auf dieses Schreiben bezieht?
Und wenn A wartet, was kommt als nächstes?
Ein Bekannter von Person A hat auf seinen Widerspruch, der ganz anders ist, auch so ein nichtssagenden "Wisch" bekommen.

Gibt es auf solche nichtssagenden Antworten auf Widersprüche bereits Erfahrungen? Konnte bisher nichts verwertbares finden  dazu. Vor allem auf die Frage "was kommt als nächstes?".
Ist das hier diesbezüglich die richtige Seite? Aber es ist ja erstmal das "Resultat" von A auf Roggis Vorlage, was A genutzt hat. Weiterleitungslinks helfen auch, falls es unpassend erscheint.

Danke schon mal für Antworten ;)


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Re: Widerspruch 2014
#171: 23. Juli 2014, 18:14
... und die zweite Seite ..


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Taj

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Re: Widerspruch 2014
#172: 23. Juli 2014, 19:22


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Widerstand leisten - Einfach.Für Alle !

F
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Re: Widerspruch 2014
#173: 23. Juli 2014, 20:05
Roggi auch von mir vielen vielen Dank für diese tolle Vorlage!

Ich habe eine Frage zu 2 Personen im Haushalt. Meine Freundin hat kürzlich den Gebührenbescheid erhalten, für mich sind bisher nur die üblichen Mahnbriefe gekommen. Allerdings hat Sie eigentlich nicht die Nerven, Geld und Muse sich in einen Rechtsstreit zu stürzen. Ich möchte aber auf jedenfall so viel Widerstand leisten wie geht und mich so lange wie möglich gegen den BS wehren. Ist es möglich meinen Beitragsbescheid abzuwarten und Sie anschließend abzumelden (oder jetzt schon ohne 2. Beitragsbescheid) oder sollten wir das Risiko der Fristüberschreitung hier nicht eingehen und gleich Ihren Bescheid widersprechen?


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  • Status: Noch nie Rundfunkbeiträge bezahlt.
Re: Widerspruch 2014
#174: 23. Juli 2014, 20:17
@Flex: Ein Bescheid wird rechtskräftig und vollstreckbar wenn man dem nicht fristgerecht widerspricht.

Angenommen da gibt es eine fiktive Person A die mit Person B zusammenwohnt, wovon A Mahnungen und B einen Bescheid bekommen hätte, würde ich in diesem völlig theoretischen Fall an Stelle von B dem Bescheid widersprechen mit dem Verweis auf A, dass A in der Wohnung bezahlt, siehe auch z.B. hier.

Frei 8)


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-> Link zur aktuellen Situation einer fiktiven Person F

-> Link zur fiktiven 60-seitigen Klagebegründung einer fiktiven Person F

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.

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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Re: Widerspruch 2014
#175: 23. Juli 2014, 20:37
Aber es handelt sich hierbei ja auch nicht um einen Widerspruchsbescheid!? Es gibt auch keine Rechtsbehelfsbelehrung.
Person A´s Frage: Und nun? Warten und ignorieren oder antworten?
Wenn A antwortet, dann in Form eines neuen Widerspruches, der sich auf dieses Schreiben bezieht?
Und wenn A wartet, was kommt als nächstes?
Ein Bekannter von Person A hat auf seinen Widerspruch, der ganz anders ist, auch so ein nichtssagenden "Wisch" bekommen.
Gibt es auf solche nichtssagenden Antworten auf Widersprüche bereits Erfahrungen? Konnte bisher nichts verwertbares finden dazu. Vor allem auf die Frage "was kommt als nächstes?".

Die Suchfunktion des Forums kann so hilfreich sein... ;) :police:
...denn sie bietet z.B. bei der Wortkombination "Antwort auf Widerspruch" Ergebnisse wie dieses:

Antwortschreiben auf Widerspruch
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7064.msg52275.html#msg52275

Weitere diesbezügliche Diskussionen dann bitte lieber dort oder in einem anderen geeigneten Thread.
Danke ;)

Beispiele für "offizielle" WiderspruchsBESCHEIDe incl. Rechtsbehelfsbelehrung finden sich u.a. hier
WiderspruchsBESCHEIDE im Überblick
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6637.0.html

Ein "Widerspruch" auf einen solchen (ablehnenden) WiderspruchsBESCHEID ist gem. Rechtsbehelfsbelehrung nur in Form der Klage vorgesehen.
Ein "Widerspruch" auf o.g. lediglich informatives "Ablehnungs-/ Bestätigungsschreiben" = "nichtssagenden Wisch" wäre vertane Liebesmüh.

Bitte auch die umfangreich Info-/ Linksammlung ausgiebig nutzen, lesen, verinnerlichen, versuchen zu verstehen...
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html

Bitte lasst uns hier möglichst nah am Kern des Themas bleiben, das da lautet
Widerspruch 2014

Danke :)


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Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

c
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Re: Widerspruch 2014
#176: 24. Juli 2014, 14:42
Hallo,
muss der Widerspruch unterschrieben werden??
Oder reichen Kürzel ( z.B. W. XYZ )? ???
Danke!!


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B
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Re: Widerspruch 2014
#177: 24. Juli 2014, 15:00
Der Widerspruch muss, wie jedes rechtlich einwandfreie Dokument (zumindest im privaten Bereich) mit einer Unterschrift versehen sein. 


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j
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Re: Widerspruch 2014
#178: 24. Juli 2014, 16:15
Von meiner Seite aus ebenfalls vielen Dank.

Ich habe die Vorlage genutzt und noch einige Passagen hinzugefuegt, die ich in meinem Fall als sinnvoll erachtet habe. Ich bin kein Jurist und dies stellt keine Rechtsberatung da,
also bitte nicht verwenden. Es soll nur aufzeigen was ich hinzugefuegt habe.

Leider ist das ganze jetzt recht lang geworden, ich hoffe das Einschreiben kostet mich kein Vermoegen. Ich werde dieses Dokument auch gleich als Basis fuer den Wiederspruchsbescheid und die Klage dagegen verwenden. Anmerkungen dazu gerne auch per PM, falls sie lieber nicht oeffentlich sichtbar seien sollen.

Geringes Einkommen:
"Des Weiteren beziehe ich momentan kein Einkommen und erhalte nur ein geringes Arbeitslosengeld 1 in Höhe von x Euro, das nahe am Sozialhilfesatz liegt. Eine Zahlung der von ihnen geforderten 331,63 Euro liegt außerhalb meiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.

Momentan beziehe ich ein geringes Einkommen auf ALG 1, nahe dem Sozialhilfesatz. Die Zahlung der Rundfunkbeiträge würde mein Einkommen von momentan xx Euro massiv belasten, und mir finanziell die Möglichkeit zur Nutzung anderer Medien  nehmen. Dies verletzt massiv mein Grundrecht auf freie Medienwahl. Ich beantrage daher eine Befreiung von den Rundfunkbeiträgen. "


Kein Empfangsgeraet & Wiederspruch gegen Rechtsgutachten (http://www.ard.de/download/401140/index.pdf)
Des weiteren verfügt mein Haushalt über keinen Fernseher. Durch die Erhebung eines pauschalisierten Beitrags verstoßen sie massiv gegen eine Grundlage deutschen Rechts, das ungleiche Dinge nicht gleich behandelt werden dürfen und verletzte damit meine (Grund-) rechte.
Diese in ihrem Rechtsgutachten von Prof. Dr. Kube vom Juni 2013 erhobene Behauptung klärt über ihre Absichten hinter der Neufassung des Rundfunkstaatsvertrages auf.
„Zum einen litt die Rundfunkgebühr unter beträchtlichen, über die Zeit zunehmenden Erhebungsdefiziten. So war eine stetige Verringerung der Zahl der gemeldeten Teilnehmer zu beobachten. Insbesondere in den Großstädten lag sie weit unter dem Durchschnitt. Dies spricht dafür, dass immer mehr Menschen das Rundfunkangebot wahrnahmen, ohne die Rundfunkgebühr zu entrichten.“

Sie unterstellen damit jeden Nicht-Nutzer des öffentlich rechtlichen Rundfunk pauschal wiederrechtliche Handlungen, verkennen dahinter aber die Fakten. Nämlich das sich gerade in jüngeren, gebildeteren Teilen der Bevölkerung , wie sie vornehmend in Städten anzutreffen ist, das Nutzungsverhalten der Medien geändert hat- diese Menschen nutzen den öffentlich rechtlichen Rundfunk nicht, sie informieren sich über Webseiten (aber sicher nicht die des öffentlich rechtlichen Rundfunk), soziale Medien, Blogs, Online Lexikas wie wikipedia.org. und weiteren Medien. Dies belegen auf die Nutzungszahlen ihrer Fernsehsender, die ein sehr hohes Durchschnittsalter der Zuschauer zeigen. Sie erfüllen schlicht und einfach nicht einmal im Ansatz die Informationsbedürfnisse einer jungen gebildeten Generation, zu der ich mich zähle. Damit  fällt die Grundlage des RBStV weg.
Es ist übrigens sehr Vermessen, anzunehmen das junge Menschen mobile Endgeräte nutzen, um ihr Rundfunkprogramm zu empfangen.
Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass die Aufgaben des öffentlich rechtlichen Rundfunks die „Meinungs- und Willensbildung“, die „Unterhaltung und Information“ und die „kulturelle Verantwortung“ obliegt. Das BVerfGE hat außerdem festgestellt, dass das Programm des öffentlich rechtlichen Rundfunk „für die gesamte Bevölkerung angeboten wird“ und „alle Bevölkerungsgruppen in sämtlichen Regionen ansprechen und erreichen können“ (BVerfG, NJW 1999, 2454/2456 und weitere).
In o.g. Gutachten stellen sie fest, dass gerade in Städten ihr Programm nicht genutzt wird. Ihre Schlussfolgerung, dass das Programm  ohne Bezahlung unter Begehung von Straftaten- Ordnungswidrigkeiten genutzt wird ist nicht naheliegen und zu beweisen.  Vielmehr ist die logische Schlussfolgerung, das ihr Programm die genannten Aufgaben nicht erfüllt, naheliegen.
Da sie ihre Aufgabe nicht erfüllen, ist es logisch schlüssig, das der Rundfunkbeitrag von der von ihnen vom Programm ausgeschlossenen Bevölkerungsgruppe nicht zu leisten ist- vornehmlich jungen Stadtbewohnern, geben sie doch selbst das Durchschnittsalter der Nutzer des öffentlich rechtlichen Rundfunks mit ca. 60 Jahren an.

Reformzweck & Kosteneffizientz
Aus dem o.g. Zitat des Gutachtens geht außerdem hervor, das die Neuordnung der Beitragsfinanzierung keinem anderen Zweck diente, als Mehreinnahmen zu generieren. Damit verstößt ihrer Organisation aber gegen die Pflicht, die erhobenen Beiträge in einer wirtschaftlich effizienten Art zu nutzen.
Ihre Organisation betreibt 22 Fernsehsender, dazu zahlreiche Radiosender, Produktionsfirmen und das Deutschlandradio. Dabei haben sie mit dem ARD und dem ZDF gleich zwei Sender mit dem exakt selben Auftrag.
Die Nutzung der Gebühren für den ihnen vom Staat gegeben Auftrag erfolgt keineswegs effizient, sie verschwenden die Gebühren in einem Geflecht aus Anstalten, das dann doch nicht die Bedürfnisse der Bevölkerung abdeckt. Es besteht also keinerlei Bedarf, Beitrag von mir zu verlangen, mit einfachen Maßnahmen könnten sie ihren Auftrag in gleicher Qualität erfüllen und massiv Kosten einsparen.


Bezug zur Wohnung
Die konstruierte Beitragspflicht mit dem unterstellten Empfang der öffentlich-rechtlichen Programme, auf Grund des reinen Besitzes von Multifunktionsgeräten und die Abhängigkeit von der Wohnung ist unhaltbar. Die Begründung mit dem Verbreitungsgrad von Rundfunkgeräten im Haushalt, stammt aus einer Zeit, mit fast ausschließlich öffentlich-rechtlichen Programmangeboten. Diese Begründung ist heute längst überholt, weil große Teile der Bevölkerung sich jetzt unterschiedlich informieren und auf bestimmte Quellen zugunsten anderer verzichten oder bewusst Quellen meiden.
Beim Rundfunkbeitrag ist kein sach- und systemgerechter Zusammenhang zwischen der  Wohnungsabgabe und dem Zweck vorhanden. Der Anknüpfungspunkt Wohnung ist als dubios zu bezeichnen. Darüber hinaus können Wohnungen keine Rundfunkprogramme empfangen. Menschen können Programme sehen/hören, WENN sie es denn wollen. Der Rundfunk ist auch ohne Wohnung zu Empfangen, die Bezugsgröße Wohnung zum Empfang von Rundfunk ist vollkommen ungeeignet.
Der Verbreitungsgrad mobiler Empfangsgeräte macht zudem die ÖRR Abgabe nach dem "Innehaben einer Wohnung" unheilbar widersprüchlich. Eine durch das Vorhandensein moderner Mediengeräte ubiquitär bestehende Rundfunknutzungsmöglichkeit unterstellt, wäre der Gesetzgeber nämlich durchaus berechtigt, bei Massenerscheinungen, wie sie die Erhebung einer Rundfunkabgabe darstellt, generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen zu treffen. Bei Massenerscheinungen ist mit anderen Worten dem jeweiligen Einzelfall keine besondere Bedeutung gegenüber dem Gemeinwohl einzuräumen. Indes überschreitet der Gesetzgeber mit dem typisierenden Schluss vom Verbreitungsgrad moderner Empfangsgeräte in den Haushalten auf eine in jeder Wohnung bestehende Rundfunknutzungsmöglichkeit seinen Typisierungsspielraum. Einer Vorzugslast, die aus der weiten Verbreitung moderner Empfangsvorrichtungen in Haushalten typisierend auf eine zugleich in jedem Haushalt bestehende Möglichkeit der Nutzung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks schließt, liegt ein ungeeigneter Anknüpfungspunkt zu Grunde. Mit dem Innehaben einer Wohnung an Stelle des Vorhandenseins eines empfangstauglichen Gerätes wird ein kategorial anderes, vom Rundfunk gelöstes und sachlich damit in keinerlei Zusammenhang stehendes Merkmal gewählt, um auf die Möglichkeit des Rundfunkempfangs typisierend zu schließen.

Atheist

Als Atheist verletzen  die öffentlich-rechtlichen Programme mein Grundrecht auf freie Religionsausübung, da sie ein eindeutig christliches Weltbild vermitteln. Ich lehne jede Religion von Grund auf ab stehe dem christlichen Weltbild sehr kritisch gegenüber. Eine Zwangsfinanzierung ihres Rundfunks verstößt gegen mein Recht auf Freiheit des Glaubens nach Art. 4 GG.


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Re: Widerspruch 2014
#179: 24. Juli 2014, 17:34
Hallo geehrte Mitstreiter,

nach nur einer Woche gab es bereits die Antwort auf den Widerspruch entsprechend Roggis Vorlage.

Dass darin keine Unterschrift bzw. Name waren, hat den BS also nicht interessiert:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9786.msg70201.html#msg70201

Antwort auf Widerspruch
https://www.dropbox.com/s/t5vxdfmuoilbyze/page1.jpg
https://www.dropbox.com/s/ebb6zzvgu5ail15/page2.jpg
https://www.dropbox.com/s/f3g3rgtqx2f4h0f/page3.jpg
https://www.dropbox.com/s/bf76ofqe3kbz3af/page4.jpg
Auf allen Rückseiten sind nur Bankverbindungen aufgelistet.
Beigelegt war noch ihre Broschüre mit den 15 Paragraphen ihres Pseudogesetzes))


Dem nichtsaussagenden Schreiben des BS entnehme ich, dass ich bis zur nächsten Belästigung einfach warten kann und Ideen für eine Klage sammeln muss.


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