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Autor Thema: Widerspruch 2014  (Gelesen 311389 mal)

  • Beiträge: 3.239
Widerspruch 2014
Autor: 06. Juni 2014, 00:16
Edit "Bürger":
Da eine aufgrund zahlreicher themenfremder Kommentare eigentlich erforderliche umfangreiche Moderation dieses Threads derzeit aus Kapazitätsgründen nicht realistisch ist, das Thema aber eingehend behandelt wurde und derzeit keine essenziellen neuen Erkenntnisse zu erkennen sind, bleibt dieser Thread weiterhin vorsorglich und mindestens vorübergehend geschlossen.
Beachte hierzu auch den letzten Beitrag unter
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9786.msg84747.html#msg84747
Im Weiteren bitte unbedingt auch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;) beginnend unter
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html
Danke für das Verständnis.


Aus aktuellem Anlass der aufgrund der Bundesverwaltungsgerichts-Entscheidungen vom März und Juni 2016 von ARD-ZDF-GEZ augenscheinlich im Akkord ausgestellten WiderspruchsBESCHEIDe sowie auch von den Gerichten wieder aufgenommenen, bislang ruhendgestellten oder "liegengebliebenen" Verfahren siehe bitte u.a. auch unter

Klagegründe/ Argumente/ Vorgehen nach BVerwG März und Juni 2016 [Sammelthread]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19787.0.html


----------

Da sich seit den Urteilen vor den Landesverfassungsgerichten die Rechtslage etwas geändert hat, habe ich mir die Mühe gemacht, einen Widerspruch zu verfassen, der sich nur auf Argumente stützt, die noch aussicht auf Erfolg haben. Da der Widerspruch sowieso abgelehnt wird, spielen die Argumente keine allzu grosse Rolle, sie sollten jedoch nachvollziehbar sein für denjenigen, der sie verwendet. Der Widerspruch dient dazu, einen Widerspruchsbescheid zu erhalten. Gegen diesen Widerspruchsbescheid kann Klage erhoben werden. Eine Klage in erster Instanz kann ohne Anwalt durchgeführt werden und kostet derzeit 105 Euro. Da mir nur noch Erfolgsversprechend erscheint, gegen die Grundrechtsverstösse zu klagen, wird die Klage nach der ersten Instanz vor dem Verwaltungsgericht zum Bundesverfassungsgericht weitergereicht. Dort sind keine Gerichtskosten zu zahlen, nur der Missbrauch würde teuer. Aber es herrscht Anwaltszwang, und mir ist keine Rechtsschutzversicherung bekannt, die die Kosten vor den Verfassungsgerichten übernimmt. Wer Prozesskostenhilfe beantragen kann, sollte das tun. Wenn die Klage gewonnen wird, ist örR verpflichtet, die Kosten des Verfahrens zu bezahlen. Da eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht noch lange auf sich warten lässt, kann davon ausgegangen werden, dass bis dahin ein neues Beitragsmodell gültig ist. Somit braucht das Bundesverfassungsgericht keine Rücksicht auf den örR nehmen, die laufende Finanzierung des örR ist dann trotzdem weiterhin durch das neu zu schaffende Beitragsmodell gesichert. Wer Klage eingereicht hat, wird keine Beiträge nachzahlen müssen, wer unter Vorbehalt gezahlt hat, wird mühsam das Geld zurückfordern müssen.
Dies ist keine Rechtsberatung, wer nicht weiss was gemeint ist sollte einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen. Der Widerspruch wurde zusammengestellt aus bisherigen bekannt gewordenen Widersprüchen, die allgemein zugänglich sind.

Teil 1, Widerspruch 2014:
____________________________________________________________

An den
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Freimersdorfer Weg 6
50829 Köln


Widerspruch gegen den Bescheid vom ___________

Datum, Ort _____________,____________

Beitragsnummer ____________________



Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich gegen den oben genannten Beitragsbescheid vom __________, mir zugestellt am __________, Widerspruch ein.



Antrag auf Aussetzung der Vollziehung

Gleichzeitig beantrage ich die Aussetzung der Vollziehung ihres Beitragsbescheids vom _________ nach § 80 (4) VwGO, bis über meinen Widerspruch vom _________ gerichtlich entschieden wurde.
Begründung:
Da ich noch nie Rundfunkbeiträge gezahlt habe und die Rundfunkanstalten dennoch über Mehreinnahmen in Milliardenhöhe verfügen, ist auch weiterhin kein Grund zur Zahlung erkennbar. Da ich einige meiner Grundrechte Artikel 1 bis 19 GG verletzt sehe, stellt es eine unbillige Härte dar, wenn ich dennoch zahlen müsste. Die Landesrundfunkanstalten haben bisher verhindert, dass ich gegen einen Widerspruchsbescheid Klage erheben kann, weil erkennbar ist, dass ich vor dem Bundesverfassungsgericht ein Urteil zu meinen Gunsten bekomme.

Ich beziehe mich auf Artikel 19 (2) GG: In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.
Dieser Artikel wird aufs äußerste missachtet, denn die Gesetze zum Rundfunkbeitrag verstossen gegen mehrere Artikel des Grundgesetzes, obwohl kein sachlicher Grund dazu vorhanden ist.





Ablehnung des Säumniszuschlags

Die zusätzlichen Kosten von 8 € Säumniszuschlag sind unbegründet und für mich nicht akzeptabel, da ich erst durch Nichtzahlung von Ihnen einen Gebühren-/Beitragsbescheid bekommen habe, um dann auf dem Rechtsweg Widerspruch dagegen einlegen zu können.
Begründung:

§10 (5) RBStV Rückständige Rundfunkbeiträge werden durch die zuständige Landesrundfunkanstalt festgesetzt. Festsetzungsbescheide können stattdessen auch von der Landesrundfunkanstalt im eigenen Namen erlassen werden, in deren Anstaltsbereich sich zur Zeit des Erlasses des Bescheides die Wohnung, die Betriebsstätte oder der Sitz (§ 17 der Zivilprozessordnung) des Beitragsschuldners befindet.

§ 12 Abs 1 Satz 3 RBStV Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. den Beginn der Beitragspflicht entgegen § 8 Abs. 1 und 3 nicht innerhalb eines Monats anzeigt,
2. der Anzeigepflicht nach § 14 Abs. 2 nicht nachgekommen ist oder
3. den fälligen Rundfunkbeitrag länger als sechs Monate ganz oder teilweise nicht leistet.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

§ 44 VwVfG - Nichtigkeit des Verwaltungsaktes
(1) Ein Verwaltungsakt ist nichtig, soweit er an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offensichtlich ist.
(2) Ohne Rücksicht auf das Vorliegen der Voraussetzungen des Absatzes 1 ist ein Verwaltungsakt nichtig,
5. der die Begehung einer rechtswidrigen Tat verlangt, die einen Straf- oder Bußgeldtatbestand verwirklicht;

Der § 10 Abs. 5 RBStV ist nach §44 BVwVFG Abs.5 nichtig, wenn erst bei Rückständen die Beiträge mittels Beitragsbescheid festzusetzen sind, weil es mit Bußgeld geahndet werden kann (§12 (2) RBStV).
Der Säumniszuschlag ist Aufzuheben.





Begründungen meines Widerspruchs:

Ich behalte mir ausdrücklich ausführliche Begründungen in einem gesonderten Schriftsatz vor.


1.) Verstöße gegen das Grundgesetz

1.1)
Der 15. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag verstößt in mehrfacher Hinsicht gegen die Artikel 1 bis 19 Grundgesetz (Grundrechte)!
Dabei ist es nicht von Belang, ob es ein Gesetz ist oder ein Vertrag, oder ob der 15. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag durch die Ratifizierung in den Länderparlamenten in allen Bundesländern zu geltendem Landesrecht geworden ist. Grundrechte dürfen unter keinen Umständen verletzt werden. Auch wenn zurzeit noch keine Urteile gesprochen wurden, ist die Rechtmäßigkeit nicht bewiesen, die Unrechtmäßigkeit allerdings auch nicht. Viele Verfahren sind in dieser Sache schon vor Gericht anhängig, ich rechne mit einem Urteilspruch zu ihren Ungunsten, weil die Beweislast erdrückend ist. Wenn Sie der subjektiven Meinung sind, der 15. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag verstößt nicht gegen das Grundgesetz, ist das nur eine Meinung von vielen, die ich nicht akzeptieren werde. Genauso, wie Sie meine Meinung oder Auffassung nicht akzeptieren, obwohl ich Beweise habe. Deshalb ist es erforderlich, mir in den strittigen Punkten zu beweisen, dass Sie im Recht sind. Subjektive Meinungen sind hierbei nicht von Belang. Da es hier um Rechtsverstösse geht zählen nur Fakten, Gesetze und Gerichtsurteile.

1.2)
Wegen der mehrfachen Verletzung des Zitiergebotes, bei dem die eingeschränkten Grundrechte bei jeder Einschränkung durch ein Gesetz benannt werden müssen, ist es bewiesen, dass hier gegen das Grundgesetz verstoßen wird. Nach Artikel 19 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes muss ein Gesetz, das ein Grundrecht einschränkt, dieses Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen. Jedes Gesetz, das das Zitiergebot ignoriert, ist automatisch Grundgesetzwidrig und ungültig. Die Finanzierung des Rundfunks ist nicht als Ausnahme zugelassen. Dieser Vorwurf kann nicht entkräftet werden. Ihre Meinung zu diesem Punkt ist uninteressant, ebenso wie sie meine Meinung dazu einschätzen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. August 2016, 15:41 von Bürger«

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Re: Widerspruch 2014
#1: 06. Juni 2014, 00:17
Teil 2, Widerspruch 2014:
____________________________________________________________

1.3)
In der alten Regelung wurde die Freiheit, Rundfunk nicht zu konsumieren und dafür nicht zu zahlen, respektiert. Heute kann man höchstens "befreit" werden von der Beitragspflicht. Man wird befreit, weil man nicht „Frei“ ist. Die gemeinten Freiheiten wie Handlungsfreiheit, negative Meinungsfreiheit, Informationsfreiheit, Gewissens- und Religionsfreiheit, die das Grundgesetz in Art. 2 garantiert, werden mit dem 15. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag grob verletzt. Ich lasse mir meine Freiheit nicht von einem Fernsehsender und deren Beitragsservice nehmen, auch nicht durch Gerichtsurteil oder Landesrecht. Hierfür wäre ein Gesetz notwendig, welches dieses Grundrecht der Freiheit einschränken muss. Wegen dem Zitiergebot ( Art. 19 GG ) wäre es zudem unumgänglich, darauf zu verweisen, dass Artikel 2 GG verletzt wird. Dieses Gesetz existiert nicht. Meine Freiheit ist weiterhin im Grundgesetz, Artikel 2, verankert. Ihre subjektive Meinung zu diesem Punkt ist nicht von Belang, ebenso wie Ihre Wertung meiner Meinung. Wenn sie mich zwingen wollen, Beiträge zu zahlen, ist es erforderlich, mir das gültige Gesetz zu nennen auf das sie sich beziehen.

1.4)
Die Rundfunkfreiheit der öffentlich-rechtlichen Sender hört da auf, wo Sie den Schutz des Eigentums aus Art. 14 GG oder die allgemeine Handlungsfreiheit aus Art. 2 Abs. 1 GG oder die ungehinderte Unterrichtung oder andere Grundrechte aushebelt. Dieser Vorwurf kann nur entkräftet werden, wenn sie mir das gültige Gesetz hierzu nennen. Ihre subjektive Meinung zu diesem Punkt ist nicht von Belang, ebenso wie Ihre Wertung meiner Meinung.

1.5)
Der Rundfunkbeitrag hebelt meine Grundrechte der Rundfunk- und allgemeinen Handlungsfreiheit aus, meine negative Informationsfreiheit wird verletzt, er belastet mein Medienbudget und damit mein Eigentum unangemessen. Der Rundfunkbeitrag behindert meine Unterrichtung aus von mir frei gewählten Medien und ist daher als verfassungswidrig anzusehen ( Art. 5 GG ).
Dieser Vorwurf kann zurzeit nicht entkräftet werden, da es kein Gesetz gibt, das Art.5 GG entkräftet oder aufweicht. Hierfür wäre ein Gesetz nötig in dem dieses Grundrecht der Freiheit eingeschränkt wird.
Wegen dem Zitiergebot ( Art. 19 GG ) wäre es unumgänglich, darauf zu verweisen, dass Artikel 5 GG verletzt wird, ansonsten wäre dieses Gesetz weiterhin ungültig. Ihre subjektive Meinung zu diesem Punkt ist nicht von Belang, ebenso wie Ihre Wertung meiner Meinung. Wenn sie mich zwingen wollen, Beiträge zu zahlen, ist es erforderlich, mir das gültige Gesetz zu nennen auf das sie sich beziehen.


1.6)
Ich verweigere die Zahlung aus Gewissensgründen nach Artikel 4 GG. Es ist erkennbar, dass vom Beitragsservice keine Gelegenheit ausgelassen wird, den Leuten auch zu Unrecht Geld abzunehmen. Bei Vorliegen von Befreiungsgründen wegen Pflegegeldbezug wird erst nach Vorlage der Originalbelege der ausstellenden Behörde der Beitragsschuldner von der Beitragspflicht befreit, nicht schon bei Erlangen der Pflegebedürftigkeit, was ich als sehr ungerecht empfinde. So können viele Monate zu Unrecht Beiträge erhoben werden, die dem örR nicht zustehen. Ich habe Beweise, dass das kein Einzelfall ist und politisch so gewollt ist (Gier der Politiker). Gesetzlich mag das erlaubt sein, aber es ist nicht zu vereinbaren mit meinem Rechtsempfinden und meinem Gewissen, eine Organisation wie den Öffentlich-rechtlichen Rundfunk finanziell zu unterstützen, der sich offensichtlich an wehrlosen Menschen bereichert. Da dies wegen dem Gleichheitsgebot bei allen Wehrlosen geschieht, werde auch ich bald betroffen sein. Um beim Gleichheitsgebot zu bleiben: Der Beitragsservice verlangt rückwirkend Beiträge von Beitragspflichtigen, die sich zu spät anmelden. Der Beitragsservice verzichtet im Gegensatz dazu aber nicht rückwirkend auf ihm nicht zustehende Beiträge. Eine weitere Ungerechtigkeit, die nur mit Gier zu erklären ist: der Beitragsservice verlangt weiterhin Beiträge, obwohl man sich längere Zeit im Ausland aufhält. Diese gesetzlich durchaus erlaubte Bereicherung ist jedoch nur möglich, weil der Öffentlich-rechtliche Rundfunk so eng mit der Politik verwoben ist, dass der Volksmund das Wort "verfilzter Sumpf" für solche Systeme kreiert hat. Beim Öffentlich-rechtlichen Rundfunk herrscht seit langem ein "Meinungskartell" und eine "selbstverfügte Gleichschaltung“. Die Politik hat hier eine Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt geschaffen, die sich jeder öffentlicher Kontrolle entzieht, mit einem Gebührensystem, das offensichtliche Mängel aufweist, und einer riesigen Senderauswahl, die nichts mehr mit dem ursprünglichen Gedanken der Grundversorgung zu tun hat. Der Öffentlich-rechtliche Rundfunk kontrolliert sich selbst, macht sich selbst die Gesetze und handelt nach seinem eigenen Rechtsempfinden. Teilweise wird dieses Vorgehen gerechtfertigt mit Artikel 5 GG, welches eigentlich nur die Zensur verhindern soll, aber nicht verpflichtend diesem Öffentlich-rechtlichen Rundfunk solche Macht gibt. Besonders bedenklich ist hierbei, dass nicht auszuschließen ist, dass der Öffentlich Rechtliche Rundfunk in weiten Teilen die Meinung in Deutschland mitbestimmen und lenken kann und dies auch zugibt zu tun. Auch ist es eine Tatsache, dass Politiker und der Öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht in einem zu 100% unabhängigen Verhältnis zueinander stehen.
Es besteht die Gefahr, dass die politischen Machthaber es schaffen, mit dem jetzigen System ein Medienimperium aufzubauen, welches die Meinung in der Bevölkerung nach deren Gusto beeinflussen kann. Es gibt genügend Beweise, dass Intendanten und Chefredakteure Nachrichten zurückgehalten haben, weil es gegen deren politische Meinung war. Einfluss genommen haben die politischen Machthaber auch auf das Beitragssystem, weil das Beitragssystem de facto keine weiteren Ausnahmen zulässt als Armut. Jeder muss zahlen, wenn er eine Wohnung und Geld hat, unabhängig vom Gebrauch des Öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Nur so können sich die politischen Machthaber ihre Pfründe sichern. Wen die Politik schon in die Armut getrieben hat, wird großzügig von der Gebühr befreit. Der Öffentlich-rechtliche Rundfunk wird nach meiner Überzeugung übertrieben weit ausgebaut, obwohl dieses überteuerte System das Ziel, seinen Grundauftrag sicherzustellen, längst erreicht und übererfüllt hat. Es ist weithin bekannt, dass politische Machthaber nach ihrer politischen Karriere im Öffentlich-rechtlichen Rundfunk eine weitere machtbeeinflussende Position innehaben. Davon wird im Öffentlich-rechtlichen Rundfunk selbstverständlich nicht berichtet, genauso wenig wie über die Probleme die sich mit dem derzeitigen Beitragsservice ergeben. Durch gezielte Rückhaltung von Informationen findet durch diese Politiker und Intendanten eine Zensur statt, Reporter und Korrespondenten dürfen nicht alles senden, was wichtig wäre zur freien Meinungsbildung der Bürger. Es wird das Motto „Einfach für Alle“ immer wieder propagiert, obwohl es schwieriger geworden ist für sehr viele alte Leute. Darüber darf nicht berichtet werden. Da ist doch mehr Deutlichkeit nicht nötig: dieses System muss ABGESCHAFFT werden, weil es von wenigen Machthabern ausgenutzt wird und unkontrollierbar ist. Es wird die Angst geschürt, weil sofort mit der Zwangsvollstreckung gedroht wird. Die Bundesregierung hat die Landesregierungen da zu etwas ermächtigt, was in der Theorie ganz gut funktionieren könnte, aber in der Praxis leider durch Macht- und Geldgier der Politiker zu einem Zusammenbruch der gesamten deutschen Nation führen kann, weil alle Deutschen willkürlich der Gesetzgebung der Länder unterworfen sind, ohne weiteren Einfluss der Legislative. Dass auch Politiker nur Menschen sind, beweisen die  Beispiele um die Skandale der Mitarbeiter des örR, und Menschen machen oft Fehler. Da bei all diesen schwer nachweisbaren Vorwürfen trotzdem der eigene Verstand eingesetzt werden kann und muss, komme ich zu dem Schluss, diese machtbesessene Selbstbedienungsmentalität der Politiker und Intendanten nicht zu unterstützen, ganz im Gegenteil, ich muss es sogar nach meiner Überzeugung und nach meinem Gewissen verhindern. Bei Auflösung des Öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist die Gefahr einer Unterversorgung mit Rundfunk und Fernsehen oder gar ein Meinungsmonopol bei der aktuellen Medienvielfalt nicht gegeben. Eher ist nur davon auszugehen, dass eine finanzielle Unterversorgung der Intendanten und der ausgedienten Politiker stattfindet. Da diese Politiker sich zu sehr auf die Dummheit der Bürger verlassen haben, ist das aber nicht weiter schlimm. Da niemand in der Lage ist, den Politikern ins Gewissen zu reden, ist so ein Widerstand meinerseits absolut gerechtfertigt und verständlich, ja geradezu NOTWENDIG.
Da niemand gezwungen werden kann gegen sein Gewissen zu handeln, und niemand gegen sein Gewissen handeln muss (Artikel 4 GG.), steht dem Öffentlich-rechtlichen Rundfunk nur die Möglichkeit offen, mir darzulegen, dass es keinen Grund mehr gibt, dass ich gegen mein Gewissen handeln muss, weil das System sozialverträglich, fair, ehrlich und mit dem Grundgesetz vereinbar umgeändert wurde. Dazu gehören z.B. bessere, unabhängige Kontrollinstanzen, die derzeitigen Kontrollinstanzen haben offensichtlich versagt. Wenn eine Zensur nicht statthaft ist, kann das nicht bedeuten, dass der Öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht kontrolliert werden muss. Der Missbrauch findet in aller Öffentlichkeit statt, das muss ein Ende haben. Ein System, welches sich selbst kontrolliert, ist Unkontrollierbar und entzieht sich der Kontrolle des deutschen Volkes, für das es ja geschaffen wurde. Weiterhin muss die Beitragserhebung umgeändert werden, auf ein System, mit dem jeder zufrieden sein kann, zumindest dass es nicht mehr Grundgesetzwidrig ist. Eine Veränderung kann selbstverständlich nur in der Zukunft passieren, rückwirkend bekommt der Beitragsservice/Öffentlich-rechtliche Rundfunk mein Geld nicht.


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Re: Widerspruch 2014
#2: 06. Juni 2014, 00:17
Teil 3, Widerspruch 2014:
____________________________________________________________

2) 
Die Politiker, die diesen Vertrag beschlossen haben, sind nicht unabhängig vom Öffentlich Rechtlichen Rundfunk. Die Politiker biedern sich dem örR an und örR biedert sich den Politikern an. Es ist ein geben und nehmen. 

Quelle:
http://www.welt.de/politik/deutschland/article119708432/Staatsnahe-Rundfunkraete-sind-eher-die-Regel.html
"Der Rundfunk in Deutschland ist vom Ziel der Staatsferne weiter entfernt denn je. Staatsnahe Rundfunkräte sind eher die Regel als die Ausnahme." Zu diesem Ergebnis kommt der Medienwissenschaftler Boris Eichler in einer Studie für die Friedrich-Naumann-Stiftung. Deshalb ist es möglich, dass diese Politiker, die den 15. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag beschlossen haben, nicht unbeeinflusst gehandelt haben, nicht zum Wohl des Deutschen Volkes sondern um ihren eigenen Wohlstand zu sichern.


Quelle:
http://www.spiegel.de/kultur/tv/intendanten-von-ard-und-zdf-haben-hohe-nebenverdienste-a-914701.html
Hamburg - Die Intendanten von ARD und ZDF verfügen durch ihre Tätigkeit in Aufsichtsgremien von Tochterfirmen der Sender über teils beträchtliche Nebeneinnahmen - und haben dadurch persönliche Einnahmen in einer Höhe, die etwa Beamten und Ministern nicht zustünden. Nach SPIEGEL-Informationen konnte etwa die kürzlich aus dem Amt geschiedene WDR-Intendantin Monika Piel ihr Einkommen im Jahr 2012 auf diese Weise um 58.922 Euro aufstocken.
ZDF-Intendant Thomas Bellut erhielt im vergangenen Jahr 33.291 Euro zusätzlich - und da war er noch nicht das komplette Jahr im Amt. NDR-Chef Lutz Marmor kommt auf 27.000 Euro Zuverdienst jährlich (darunter auch Mandate bei zwei Banken und einer Versicherung), MDR-Intendantin Karola Wille 2012 auf knapp 22.000 Euro, SWR-Intendant Peter Boudgoust auf 14.000 Euro. Selbst der Chef des kleinen Saarländischen Rundfunks konnte noch gut 16.000 Euro im Jahr extra verbuchen. Dagmar Reim, die Chefin des Rundfunks Berlin-Brandenburg, verdiente 12.000 Euro zusätzlich, von denen sie 3000 Euro spendete.
Dieses Vorgehen der Intendanten und Politiker halte ich für sittenwidrig, weil es nicht dem Wohle Deutschlands dient, sich solche üppigen Gehälter und Pensionen zu sichern.



Schlussbemerkungen


3)
Der Rundfunkbeitrag entspreche „einer unzulässigen Zwecksteuer und verstößt gegen die allgemeine Gleichbehandlung sowie gegen die allgemeine Handlungsfreiheit“. Daher sei davon auszugehen, dass er einer Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht „nicht standhalten würde“. Insgesamt, so Anna Terschüren, „ergeben sich alte und neue Schwierigkeiten, die den Rundfunkbeitrag im Resultat verfassungsrechtlich unzulässig werden lassen“.
Da der NDR schon Stellung genommen hat zu dieser Dissertation von Anna Terschüren, ist Ihnen die Dissertation sicherlich sehr wohl bekannt. Die Rechtsprechung wird sich schwer tun, diese Dissertation in der Urteilsfindung zu ignorieren. Deshalb ist davon auszugehen, dass Verfassungswidrigkeit festgestellt wird.

4)
Viele meiner Begründungen sind bereits per Gesetz geregelt, so dass es offensichtlich ist, dass sie gesetzwidrig handeln, weil Sie sich an diese bekannten Gesetze nicht halten. Wenn sie mir die Gesetzmäßigkeit beweisen wollen, sind Sie verpflichtet, für jeden strittigen Punkt, für den Sie keine Beweise vorlegen können, vor Gericht ein Gerichtsurteil zu erwirken, dass mir beweist, dass Sie so handeln dürfen. Ein Satz wie: Wir können keine (Sittenwidrigkeit - Grundgesetzverstoß - Vertragsgesetzverletzung) erkennen[…], ist hinreichend zu begründen, da ansonsten kontraproduktiv. Sie wollen meinen Beitrag, beweisen Sie mir dass sie im Recht sind, Punkt für Punkt, und widerlegen sie meine Einwendungen auf Gesetzesgrundlagen, aber nicht durch subjektive, nicht stützbare Behauptungen. Wenn sie anderer Auffassung sind, müssen sie Beweise vorlegen. Wenn Sie in einzelnen Punkten nicht meiner Meinung sind, müssen Sie Gegenbeweise vorlegen.
Da ich in vielen Punkten, vielleicht nicht in allen, Recht bekommen werde, verweigere ich es bis zur Urteilsverkündung einen Rundfunkbeitrag zu zahlen ohne Rechtsgrundlage. Ich werde nicht akzeptieren, dass ich bis zur Klärung vor Gericht ihre Machenschaften finanziell zu unterstützen habe. Da sie in Kenntnis derlei vieler Rechtsverstöße sind, wäre es Betrug, sollten sie weiter versuchen, mir Geld abzupressen, es sei denn, sie widerlegen mir eindeutig anhand von entsprechenden Gesetzen, dass ich in allen Punkten unrecht habe. Zum Betrugsvorwurf passt auch, dass Antworten durch den Beitragsservice nicht unterschrieben werden, weil aufgrund der Gesetzesverstöße niemand die Verantwortung für diese Straftaten übernehmen will. Da auch der Vorwurf der offensichtlichen Sittenwidrigkeit im Raum steht, ist, bis zu deren Klärung, kein Beitrag durch den Beitragsservice einzuziehen oder einklagbar.
Wie der Öffentlich Rechtliche Rundfunk nun finanziert werden soll ohne meinen Beitrag, ist nicht meine Angelegenheit bei all diesen zu klärenden Rechtsverstößen.
Selbst wenn Sie naturgemäß keine Rechtsverstöße erkennen können, sollten sie mir detailliert antworten und ihre Äußerungen auch begründen können. Ich sehe mich in meiner Freiheit beraubt und meine Grundrechte werden missachtet. Mir ist bewusst, dass das System der Rundfunkfinanzierung zusammenbricht, wenn ich nicht zahle, aber das rechtfertigt nicht, mich auszubeuten und zu versklaven. Sollten die öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten ihren Sendebetrieb einstellen müssen aufgrund meiner Zahlungsverweigerung, werden die privaten Sendeanstalten sicherlich hilfreich einspringen. Ihre subjektive Meinung zu diesem Punkt ist nicht von Belang, ebenso wie Ihre Wertung meiner Meinung.



5)
Der 15. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist sittenwidrig

Obwohl die verfassungsrechtliche Zulässigkeit sogar von beteiligten Akteuren im Vorfeld angezweifelt wurde – siehe beispielsweise 17. KEF-Bericht, Tz. 298; Eicher, Reform der Rundfunkfinanzierung, S. 221 – wurde der Rundfunkbeitrag eingerichtet.


Tz.298:
Die Kommission hat sich von Anfang an gegen ein zu optimistisches Abstecken des Zeithorizonts für eine Änderung der Rundfunkfinanzierungsstruktur gewandt. Bei einer Reform der Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten muss überdies die Ertragsneutralität des neuen Abgabenmodells gewährleistet sein, damit der verfassungsrechtlichen Garantie funktionsgerechter Finanzierung der Rundfunkanstalten auch unter den neuen Bedingungen Genüge getan wird. In diesem Zusammenhang hat die Kommission davor zu warnen, ein mit erheblichen rechtlichen
Risiken behaftetes Finanzierungsmodell zu konzipieren. Das von verschiedenen Protagonisten verfolgte Modell einer – nicht mehr gerätebezogenen – „Haushalts- und Betriebsstättenabgabe“ wirft sowohl (finanz-)verfassungsrechtliche als auch gemeinschaftsrechtliche Probleme auf. Darauf hat die Kommission frühzeitig sowohl die Rundfunkkommission der Länder als auch die Rundfunkanstalten aufmerksam gemacht. Eine abschließende Würdigung einer „Haushalts- und  Betriebsstättenabgabe“ kann indes nur auf der Basis einer Konkretisierung dieses Modells unter Ausformulierung der relevanten Tatbestände – insbesondere im Hinblick auf Gebührenpflicht und -befreiung– vorgenommen werden.
Im Hinblick auf eine Reform des Finanzierungssystems ist zudem zu bedenken, dass die Rundfunkanstalten bzw. die mit der Geltendmachung ihrer Forderungen beauftragte Stelle zur störungsfreien Operationalisierung eines reformierten Modells eine gewisse Vorbereitungszeit benötigen, nicht zuletzt, um durch Umsetzungsprobleme verursachte Akzeptanzdefizite zu vermeiden. Aufgrund der vorgenannten Gesichtspunkte erscheint es sinnvoll, bei den Reformüberlegungen die Möglichkeiten einer Modifikation der gegenwärtigen gerätebezogenen Rundfunkgebühr nicht aus dem Auge zu verlieren.


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Re: Widerspruch 2014
#3: 06. Juni 2014, 07:48
Hallo Roggi,

einfach fabelhabt was du hier einbringst. Vielen Dank für deine Mühe und Hilfestellung.

Durch diesen Beitrag werde ich in meiner Einstellung gefestigt ab sofort und in Zukunft keinen einzigen Euro an den ÖRR zu zahlen.


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k
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Re: Widerspruch 2014
#4: 06. Juni 2014, 08:35
Hallo Roggi.

Erstmal auch von mir ein großen Dankeschön für die Neuauflage des Widerspruchs-Schreibens.
Ich stimme dir in allen Punkten voll und ganz zu und  Person X würde das meiste auch in seinem Widerspruch einsetzen.

Allerdings wird er wohl hier etwas ändern müssen:

Begründung:
Da ich noch nie Rundfunkbeiträge gezahlt habe und die Rundfunkanstalten dennoch über Mehreinnahmen in Milliardenhöhe verfügen, ist auch weiterhin kein Grund zur Zahlung erkennbar. Da ich einige meiner Grundrechte Artikel 1 bis 19 GG verletzt sehe, stellt es eine unbillige Härte dar, wenn ich dennoch zahlen müsste. Die Landesrundfunkanstalten haben bisher verhindert, dass ich gegen einen Widerspruchsbescheid Klage erheben kann, weil erkennbar ist, dass ich vor dem Bundesverfassungsgericht ein Urteil zu meinen Gunsten bekomme.

Person X hatte das Jahr 2013 unter Vorbehalt gezahlt. Erst 2014 begann er den Widerstand mit Zahlungsverweigerung.
Somit kann er ein "nie gezahlt" nicht einsetzen. Wie kann er das in den Widerspruch einsetzen?

Vielleicht hast du da noch ein Tipp zur Formulierung?



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Re: Widerspruch 2014
#5: 06. Juni 2014, 09:59
Begründung:
Da ich noch nie Rundfunkbeiträge gezahlt habe und die Rundfunkanstalten dennoch über Mehreinnahmen in Milliardenhöhe verfügen, ist auch weiterhin kein Grund zur Zahlung erkennbar.

Person X hatte das Jahr 2013 unter Vorbehalt gezahlt. Erst 2014 begann er den Widerstand mit Zahlungsverweigerung.
Somit kann er ein "nie gezahlt" nicht einsetzen. Wie kann er das in den Widerspruch einsetzen?

Vielleicht hast du da noch ein Tipp zur Formulierung?
Dann ist es so zu schreiben wie es ist: "Da ich seit dem 01.01.2014 keine Beiträge gezahlt habe ..."
Wobei natürlich nicht sicher ist, ob diese Formulierung wirklich hilft. Ein anderer Grund, der nicht abgelehnt werden kann, ist der Hinweis auf ein sehr niedriges Einkommen.
Hier zum Nachlesen das entsprechende Gesetz:
http://dejure.org/gesetze/VwGO/80.html


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Re: Widerspruch 2014
#6: 06. Juni 2014, 10:10
Vielen Vielen Dank Roggi für Deine Bemühungen!!!!!
Großes Lob!


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Re: Widerspruch 2014
#7: 06. Juni 2014, 14:14
Wäre es nicht auch hilfreich, ganz formal zu argumentieren?
Alleine die Bezeichnung "Gebühren-/Beitragsbescheid" ist doch total angreifbar.
Denn was ist es denn nun, eine Gebühr oder ein Beitrag!?
Also dann muß entweder ein Gebührenbescheid erlassen werden, was ja nicht geht,weil ja eine Gebühr nur für einen Verwaltungsakt genommen werden darf, den jemand selbst aktiv ausgelöst hat.
Oder es gibt einen Beitragsbescheid, den man dann weiter auseinandernehmen muß wegen der bekannten Argumente.

Unternehmen U hat in seinen Widersprüchen sehr formal argumentiert und bisher keinen Ablehnungsbescheid erhalten.
Dort gibt es als zusätzliche Argumentation gegen einen Beitrag noch den Vergleich mit anderen "Zwangs-"Beiträgen (Handwerkskammer, IHK, BG-Beiträge), denn all diese Zwangsbeiträge dienen ja wenigstens theoretisch dem Unternehmenszweck, aber die Versorgung des Unternehmens mit Rundfunk entlastet das Unternehmen weder von sonst selbst zu organisierenden Arbeiten, noch dient der Rundfunk der Interessenvertretung des Unternehmens gegenüber der Politik und Verwaltung.
Einzige Ausnahme wäre die Kofferheule auf Arbeit, die das Selbstsingen oder -Pfeifen eines Liedchens spart... ;D

Im letzten Widerspruch wurde zusätzlich bezweifelt, daß die Rundfunkanstalt überhaupt einen Auftrag hat, den Betrieb mit Rundfunk zu versorgen.
So wie ich es verstanden habe, ist der fiktive Auftrag, Deutschland mit öffentlichem Rundfunk zu versorgen, doch nur eine Fußnote eines Bundesverfassungsgerichtsurteils aus den 80er Jahren?

Das heißt, es existieren zwar Gesetze zu Finanzierung der Rundfunkanstalten, aber keine Grundlage, warum die Anstalten überhaupt existieren?


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Re: Widerspruch 2014
#8: 06. Juni 2014, 16:48
Es ist eigentlich egal, welche Argumente man vorbringt, wenn es darüber noch kein Urteil gibt wird es abgelehnt. Vor Gericht dürfte dieses Argument keine Rolle spielen, die sind Staatsfern und interessieren sich nicht für normale Gesetze dieses Staates. Wenn die Gebühren/Beitragsbescheid schreiben, können die besser alte, verjährte und neue Forderungen vermischen. Fürs Gericht werden die dafür eine Begründung haben, sind ja genug staatsferne Richter im örR vertreten, um ein Urteil aus dem Hut zu zaubern.
Da sich einiges im örR auf alte Urteile gründet, kann man zumindest anzweifeln, dass es Gesetz ist, denn der Gesetzgeber hatte genug Zeit, diese Urteile umzusetzen. Die Richter sind nicht für die Gesetze zuständig, sondern die Politiker, da fehlt sonst die Gewaltenteilung. Im Rundfunkstaatsvertrag steht geschrieben, was der Auftrag des örR ist.


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Re: Widerspruch 2014
#9: 06. Juni 2014, 17:19
Hey Rogi,

echt Hammer was du schreibst!

Zwei Fragen brennen mir unter die Fingernägel...

Kann man gegen die "ZWANGSANMELDUNG" noch was schreiben?
und wie es überhaupt da zu kam,daß es nicht mehr pro Person sondern pro Haushalt ist. Waren die Beitragszahler in den letzten Jahren rückläufig und es wurde immer mehr nicht mehr bezahlt?
Ach mein Beitragsbescheid kam heute :) ;D
Lieben Gruss


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Re: Widerspruch 2014
#10: 06. Juni 2014, 18:35
Gegen die Zwangsanmeldung ist nicht bekannt, etwas unternehmen zu können, ausser unser Versuch, eine Strafsanzeige zu machen. Der Effekt, der damit ereicht werden  soll, ist eine Bestätigung der Adresse, wie soll man sich da wehren?
Die Haushaltsabgabe wurde eingeführt, weil das Gebührenmodell ungerecht war gegenüber den zahlenden Rundfunkteilnehmern und den nichtzahlenden "Schwarzsehern". Dass ein noch ungerechteres System dabei entsteht, ist der Gier unserer herschenden Elite zu verdanken. Nun müssen auch diejenigen bezahlen, die Rundfunk nicht nutzen, um diejenigen zu subventionieren, die Rundfunk nutzen. Deren Beitragslast wird reduziert, indem wir versklavt werden.


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Re: Widerspruch 2014
#11: 06. Juni 2014, 21:28
Hallo Roggi,

vielen lieben Dank für die Arbeit, die du in diese Vorlage gesteckt hast.

Bei swim war es nun auch soweit und er hat dieser Tage den ersten Beitragsbescheid bekommen. Einen ersten Entwurf seines Widerspruchs hat er mir netterweise zur Verfügung gestellt. Ich hänge den mal an meinen Beitrag an. Vielleicht ist es ja für irgendwen von Interesse.

Swim ist noch nicht sicher, ob Punkt 2) in diesem Widerspruch, bei dem es eben um die automatische Anmeldung geht, zielführend ist.

Außerdem fragt sich swim, ob mehr Verweise auf die verschiedenen vernichtenden Gutachten sinnvoll wären um seine Argumentation zu stützen. Der Punkt "Unzulässige Steuer", der in den meisten Gutachten herausgearbeitet wurde, wurde ja kürzlich in Bayern abgekanzelt.

Sollte swim eigentlich die Frist für den Widerspruch ausreizen, oder schnell schießen? Gab es vielleicht ähnliche Fälle, bei denen schon vor Ablauf der Monatsfrist der Gerichtsvollzieher auf der Matte stand?


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Re: Widerspruch 2014
#12: 07. Juni 2014, 03:14
Klasse, danke Roggi und viel Erfolg dabei :)!


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Re: Widerspruch 2014
#13: 08. Juni 2014, 11:48
Darf man die Vorlage von Roggi verwenden?


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Re: Widerspruch 2014
#14: 08. Juni 2014, 13:47
Hallo Roggi!

Auch ich finde die Vorlage klasse!  :D
Was mich ein wenig irritiert hat, ist die Tatsache, dass diese an den Beitragsservice direkt adressiert ist?
Ich dachte, alle Schreiben müssten an die zuständige LRA gehen und an den "Service" nur als Kopie?
Und muss der Widerspruch als Einschreiben(- Rückschein) erfolgen?

Vielen Dank vorab!

Viele Grüsse


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