Hallo Roggi, lieber Bürger und Soweiter...
Ich schließe mich der Lobeshymne auf Roggis Widerspruchswerk an - good Job! ... wundere mich aber seit langem, dass sich niemand auf INTERNATIONALES RECHT beruft, wo dieses doch Im Falle sich widersprechender Normen die völkerrechtlichen Regelungen grundsätzlich den Vorrang genießen, dies folgt u.a. aus der vertraglichen Verpflichtung, die Staaten bei internationalen Verträgen und Abkommen eingehen. Wie kommt das? Meiner bescheidenen Meinung nach müsste doch der im folgenden Widerspruch festgestellte Sachverhalt (Krieg und Völkermord) viel mehr Gewicht haben als diverse nationale soziale Ungerechtigkeiten. Könnte mir ein Experte mal bitte dazu seine Meinung kundtun und die Frage beantworten warum niemand in diese Richtung vorstößt (?!) ...
Also, nehmen wir mal an Person C würde Roggis geniale Vorlage folgendermaaßen editieren...
" Begründungen meines Widerspruchs:....
1.) Verstöße gegen das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und Verstöße gegen
internationales Völkerrecht z.B. UN?Zivilpakt ? Verbot von Hass? & Kriegspropaganda (IpbpR, Artikel 20)
1.1)
...
1.6) Ich verweigere die Zahlung aus Gewissensgründen nach internationalem Recht das sich z.B. aus dem
„Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte (N.Y. 1966 ? ratifiziert durch BRD & DDR
1973) Artikel 20 ergibt, wonach Hass? und Kriegspropaganda verboten sind! (Gemäß Art. 19 Abs. 4 GG
steht jedem, der durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt wird, der Rechtsweg offen. Dies
gilt nicht nur für Verletzungen der Grundrechte, sondern für alle in der deutschen Rechtsordnung
geschützten Rechte. Somit erfasst die Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG auch Fälle, in denen der Staat unmittelbar wirksame internationale Menschenrechtsnormen verletzt, die gemäß Art. 59 Abs. 2 GG
bzw. Art. 25 GG (Völkerrechtsklausel) Bestandteil des innerstaatlichen Rechts sind. Der deutsche
Rechtsanwender ist über Art. 20 Abs. 3 GG („die Rechtsprechung ist an Gesetz und Recht gebunden“) an
die transformierten Vorschriften des Völkerrechts gebunden. Aus der Vorschrift folgt auch die Pflicht,
sich mit Inhalt und Auslegung dieser Vorschriften vertraut zu machen.)
Der örR in Deutschland, allen voran ARD und ZDF hat sich sowohl in der älteren und jüngeren
Vergangenheit als auch aktuell immer wieder der Kriegspropaganda schuldig gemacht indem er
nachweislich Lügen die zur Legitimation von Kriegen und Kriegseintritten benutzt wurden/werden
verbreitet. Auch nachdem diese Lügen als solche enttarnt und aktenkundig wurden haben diese Medien
sich weder davon distanziert noch dafür entschuldigt und das obwohl dadurch zig Tausende unschuldige
Zivilisten sterben mussten. Mutige Mitarbeiter des örR die Ihren Beruf und somit ihre journalistische
Sorgfaltspflicht Ernst nahmen und auf diese Missstände öffentlich hinwiesen wurden systematisch
diskreditiert und gefeuert wie u.a. das Beispiel von [Seite/Begriff nicht erwünscht] eindrucksvoll darlegt. Beispiele wie das
Volk an der sog. Heimatfront in Kriege manipuliert wurde gibt es genügend (z.B.
Massenvernichtungswaffen?Lüge, Irakkrieg, 9?11, Syrienkireg, Anti?Russiche Kriegspropaganda / Ukraine
etc. um aktuelle Beispiele zu nennen) – Artikel 20 des IpbpR verbietet diese Form der Manipulation ganz
klar! Durch die Zahlung des geforderten Rundfunkbeitrags an den örR würde ich solche Verbrechen an
der Menschheit finanziell unterstützen – und somit den Tatbestand der Mittäterschaft erfüllen und mich
mitschuldig an diesem Unrecht machen! Dies lehne ich rigoros mit dem gleichen Recht ab wie ich
dazumal den Dienst an der Waffe rigoros verweigert habe und mich stattdessen dem Zivildienst
verpflichtete.
Quelle: Interview Willy Wimmer (ehem. BRD Staatsminister des Verteidigungsministeriums, CDU) über
neue Kriegsvorbereitung in Europa – Instrumentalisierung der Berichterstattung vom Absturz der MH17
über der Ukraine (
https://www.youtube.com/watch?v=Ctmbfig00tw)
Quelle: Interview mit Friedensforscher Dr. Daniel Ganser
http://kenfm.de/blog/2014/08/13/danieleganser?august14/
Außerdem verweigere ich die Zahlung aus Gewissensgründen nach Artikel 4 GG. Es ist erkennbar, dass
vom Beitragsservice keine Gelegenheit ausgelassen wird, den Leuten auch zu Unrecht Geld abzunehmen...."
Was spricht dafür und was spricht dagegen in diese Kerbe zu schlagen? Jedenfalls ist das hier dargelegte Argument für mich als Friedensaktivist zumindest der wahre Grund warum ich seit über 10 Jahren kein Fernsehprogramm mehr schaue und deshalb mein TV-Empfangsgerät entsorgt hatte und somit auch keine GEZ zahlen musste...