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Autor Thema: Widerspruch 2014  (Gelesen 310068 mal)

h
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Re: Widerspruch 2014
#360: 02. September 2014, 12:16
Hallo Roggi, lieber Bürger und Soweiter...

Ich schließe mich der Lobeshymne auf Roggis Widerspruchswerk an - good Job! ... wundere mich aber seit langem, dass sich niemand auf INTERNATIONALES RECHT beruft, wo dieses doch Im Falle sich widersprechender Normen die völkerrechtlichen Regelungen grundsätzlich den Vorrang genießen, dies folgt u.a. aus der vertraglichen Verpflichtung, die Staaten bei internationalen Verträgen und Abkommen eingehen. Wie kommt das? Meiner bescheidenen Meinung nach müsste doch der im folgenden Widerspruch festgestellte Sachverhalt (Krieg und Völkermord) viel mehr Gewicht haben als diverse nationale soziale Ungerechtigkeiten. Könnte mir ein Experte mal bitte dazu seine Meinung kundtun und die Frage beantworten warum niemand in diese Richtung vorstößt (?!) ...

Also, nehmen wir mal an Person C würde Roggis geniale Vorlage folgendermaaßen editieren...

" Begründungen meines Widerspruchs:
....
1.) Verstöße gegen das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und Verstöße gegen
internationales Völkerrecht z.B. UN?Zivilpakt ? Verbot von Hass? & Kriegspropaganda (IpbpR, Artikel 20)
1.1)
...
1.6) Ich verweigere die Zahlung aus Gewissensgründen nach internationalem Recht das sich z.B. aus dem
„Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte (N.Y. 1966 ? ratifiziert durch BRD & DDR
1973) Artikel 20 ergibt, wonach Hass? und Kriegspropaganda verboten sind! (Gemäß Art. 19 Abs. 4 GG
steht jedem, der durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt wird, der Rechtsweg offen. Dies
gilt nicht nur für Verletzungen der Grundrechte, sondern für alle in der deutschen Rechtsordnung
geschützten Rechte. Somit erfasst die Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG auch Fälle, in denen der Staat unmittelbar wirksame internationale Menschenrechtsnormen verletzt, die gemäß Art. 59 Abs. 2 GG
bzw. Art. 25 GG (Völkerrechtsklausel) Bestandteil des innerstaatlichen Rechts sind. Der deutsche
Rechtsanwender ist über Art. 20 Abs. 3 GG („die Rechtsprechung ist an Gesetz und Recht gebunden“) an
die transformierten Vorschriften des Völkerrechts gebunden. Aus der Vorschrift folgt auch die Pflicht,
sich mit Inhalt und Auslegung dieser Vorschriften vertraut zu machen.)
Der örR in Deutschland, allen voran ARD und ZDF hat sich sowohl in der älteren und jüngeren
Vergangenheit als auch aktuell immer wieder der Kriegspropaganda schuldig gemacht indem er
nachweislich Lügen die zur Legitimation von Kriegen und Kriegseintritten benutzt wurden/werden
verbreitet. Auch nachdem diese Lügen als solche enttarnt und aktenkundig wurden haben diese Medien
sich weder davon distanziert noch dafür entschuldigt und das obwohl dadurch zig Tausende unschuldige
Zivilisten sterben mussten. Mutige Mitarbeiter des örR die Ihren Beruf und somit ihre journalistische
Sorgfaltspflicht Ernst nahmen und auf diese Missstände öffentlich hinwiesen wurden systematisch
diskreditiert und gefeuert wie u.a. das Beispiel von [Seite/Begriff nicht erwünscht] eindrucksvoll darlegt. Beispiele wie das
Volk an der sog. Heimatfront in Kriege manipuliert wurde gibt es genügend (z.B.
Massenvernichtungswaffen?Lüge, Irakkrieg, 9?11, Syrienkireg, Anti?Russiche Kriegspropaganda / Ukraine
etc. um aktuelle Beispiele zu nennen) – Artikel 20 des IpbpR verbietet diese Form der Manipulation ganz
klar! Durch die Zahlung des geforderten Rundfunkbeitrags an den örR würde ich solche Verbrechen an
der Menschheit finanziell unterstützen – und somit den Tatbestand der Mittäterschaft erfüllen und mich
mitschuldig an diesem Unrecht machen! Dies lehne ich rigoros mit dem gleichen Recht ab wie ich
dazumal den Dienst an der Waffe rigoros verweigert habe und mich stattdessen dem Zivildienst
verpflichtete.

Quelle: Interview Willy Wimmer (ehem. BRD Staatsminister des Verteidigungsministeriums, CDU) über
neue Kriegsvorbereitung in Europa – Instrumentalisierung der Berichterstattung vom Absturz der MH17
über der Ukraine (https://www.youtube.com/watch?v=Ctmbfig00tw)

Quelle: Interview mit Friedensforscher Dr. Daniel Ganser http://kenfm.de/blog/2014/08/13/danieleganser?
august14/

Außerdem verweigere ich die Zahlung aus Gewissensgründen nach Artikel 4 GG. Es ist erkennbar, dass
vom Beitragsservice keine Gelegenheit ausgelassen wird, den Leuten auch zu Unrecht Geld abzunehmen...."

Was spricht dafür und was spricht dagegen in diese Kerbe zu schlagen? Jedenfalls ist das hier dargelegte Argument für mich als Friedensaktivist zumindest der wahre Grund warum ich seit über 10 Jahren kein Fernsehprogramm mehr schaue und deshalb mein TV-Empfangsgerät entsorgt hatte und somit auch keine GEZ zahlen musste...


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o
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Re: Widerspruch 2014
#361: 02. September 2014, 15:57
Jetzt will ich hier auch mal meinen Dank verkünden: "Danke Roggi!

Mein Widerspruch ist heute raus. Mal schauen was jetzt kommt :-).
Von mir bekommen diese Verbrecher nix!


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Re: Widerspruch 2014
#362: 04. September 2014, 21:19
Hallo.

Ich habe auf meinen 1. Beitragsbescheid in Anlehnung an Roggis Widerspruch meinen Widerspruch verfasst und abgeschickt, in dem ich mich wie in Roggis Vorlage nur auf die Grundgesetzversöße berufen habe, über die bisher noch nicht gerichtlich entschieden wurde. Zusätzlich habe ich ähnlich wie in Roggis Vorlage die Aussetzung der Vollziehung beantragt, und dem Säumniszuschlag widersprochen.

@Roggi: Danke für deine Gedanken und die schriftliche Darlegung in diesem und anderen Beiträgen!

Darauf kam ein recht sachlich klingender Infobrief (siehe Anlage), in dem der BS versucht, mir einzureden, dass die Widersprüche aufwendiger seien, mit mehr Kosten (Säumniszuschläge) verbunden seien, und dass ich zu einer sofortigen Zahlung verpflichtet sei, da es öffentliche Abgaben seien. Dabei berufen die sich auf § 80 Abs. 2 Satz 1 Verwaltungsgerichtsordnung, obwohl im gleichen Text ein paar Zeilen weiter steht:

"Die Aussetzung soll bei öffentlichen Abgaben und Kosten erfolgen, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungsakts bestehen..."

Ich rechne erstmal demnächst mit weiteren Bescheiden.

Wo steht eigentlich, dass die Bescheide unterschrieben und namentlich mit dem dafür Verantwortlichen gekennzeichnet sein müssen? Das interessiert mich für meine weiteren Widersprüche, und die irgendwann folgende Klage, sobald ein Widerspruchsbescheid kommt.
Ein Link zu einem dazu bestehenden Beitrag würde mir reichen.

Grüße, Frei  8)


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-> Link zur fiktiven 60-seitigen Klagebegründung einer fiktiven Person F

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.

H
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Re: Widerspruch 2014
#363: 04. September 2014, 22:39
Hallo Roggi!

Gehe ich richtig in der Annahme, dass die Begründungen in Deinem verfassten Widerspruch, auch vor dem VG genommen werden können?

Herzliche Grüße und vielen Dank schon mal im voraus!


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g
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Re: Widerspruch 2014
#364: 04. September 2014, 23:56
Wo steht eigentlich, dass die Bescheide unterschrieben und namentlich mit dem dafür Verantwortlichen gekennzeichnet sein müssen? Das interessiert mich für meine weiteren Widersprüche, und die irgendwann folgende Klage, sobald ein Widerspruchsbescheid kommt.
Ein Link zu einem dazu bestehenden Beitrag würde mir reichen.

http://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__37.html


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Re: Widerspruch 2014
#365: 05. September 2014, 02:43
Ich habe bei der Klage vor dem VG Bedenken, dass eine Klage, nur eine symbolische Auflehnung sein wird und wie hunderte anderer Klagen erfolglos bleiben wird.
Mit den zusätzlichen Prozesskosten finanziert man diejenigen Ausbeuter, die diese Rundfunkgebühren erfunden haben.
Wenn ARD/ZDF in anderen Prozessen Rechtsanwälte beauftragt haben, dann sind deren Gebühren nämlich auch noch zu bezahlen. Das kann dann richtig teuer werden!


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Re: Widerspruch 2014
#366: 05. September 2014, 03:24
Ich habe bei der Klage vor dem VG Bedenken, dass eine Klage, nur eine symbolische Auflehnung sein wird und wie hunderte anderer Klagen erfolglos bleiben wird.
Mit den zusätzlichen Prozesskosten finanziert man diejenigen Ausbeuter, die diese Rundfunkgebühren erfunden haben.
Wenn ARD/ZDF in anderen Prozessen Rechtsanwälte beauftragt haben, dann sind deren Gebühren nämlich auch noch zu bezahlen. Das kann dann richtig teuer werden!
Nicht beeindrucken lassen von soetwas ;)
Was wäre die "Alternative"?
Stattdessen durch Beitragszahlungen seinen Gegner zu finanzieren?!??! ;)
Kopf hoch! Es geht hier um alles!!!
Welchen Sinn bzw. Notwendigkeit Klagen haben, wurde schon mehrfach im Forum erörtert.
Bitte nicht hier auch noch.

Hier bitte beim Thema bleiben:
Widerspruch 2014
Abschweifende/ themenfremde Kommentare müssen sich die Moderatoren vorbehalten zu löschen...
...aus Kapazitätsgründen u.U. auch ohne gesonderte Mitteilung.
Danke :police: ;)


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Re: Widerspruch 2014
#367: 05. September 2014, 04:50
@Frei und alle:

...die informativen Antwortschreiben (nicht zu verwechseln mit echten WiderspruchsBESCHEIDEN), auf die zu reagieren vertane Liebesmüh wäre, werden u.a. hier behandelt:

Ablauf 4 Antwort v. "Beitragsservice" auf Widerspruch > "Rundfunkbeitrag" o.ä.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74422.html#msg74422

Für solch allgemeine "Verfahrensangelegenheiten" bitte immer auch dies hier im Blick halten:

Kurzüberblick über den regulären, "offiziellen" und legalen Weg von
Widerspruch & Klage gegen den sog. "Rundfunkbeitrag"

Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html

Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416


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Re: Widerspruch 2014
#368: 05. September 2014, 10:44
Hallo,

Person A hat ja wie in meinem Post vom 22.08.2014 erwähnt... auf den Widerspruch 2014 von Roggi, einen Widerspruchsbescheid erhalten ( siehe Posting) ..

Was würdet ihr nun anraten zu tun bzw was müsste in die Klagebegründung rein in Bezug auf Roggi's Widerspruch 2014 und der Antwort (Widerspruchsbescheid) vom BS..??

Person A ist nämlich etwas planlos was die Klagebegründung angeht und ist arg dankbar über jegliche Tipps von euch!

Viele Grüße


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Re: Widerspruch 2014
#369: 05. September 2014, 10:58
Hier wird nur der Widerspruch behandelt.

Für Klagebegründungen gibt es im Board
Widerspruchs-/Klagebegründungen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/board,32.0.html

außer diversen Einzelthreads u.a. auch diesen Sammelthread
Klagen und deren Inhalte im Überblick
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8416.0.html

Zum Thema "Klagen" bitte dort schauen & posten.
Danke ;)

Interessant in diesem Zusammenhang kann auch sein
Klageerwiderungen/ Stellungnahmen der Landesrundfunkanstalten im Überblick
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10918.0.html


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Re: Widerspruch 2014
#370: 08. September 2014, 02:18
Dieser Thread wurde wegen themenfremder Kommentare vorübergehend geschlossen und muss nun moderiert und aufgeteilt werden.

BITTE LEUTE, ALLE:
Achtet gemeinsam darauf, dass keine abschweifenden Kommentare das Ursprungsthema verwässern.
Themen wie "Festsetzungsbescheide", "Mahnung", "Ankündigung der Zwangsvollstreckung", "Klage" o.ä. haben prinzipiell erst mal nichts mit dem Ursprungsthema "Widerspruch 2014" zu tun, in dem es hauptsächlich um die Widersprüche und deren Begründung geht.


Jedes Foren-Mitglied kann das Forum und die Moderatoren dabei unterstützen, in dem es selbst mit darauf achtet, sich selbst diszipliniert und themenfremde oder anderweitig regelwidrige oder fragwürdige Beiträge mit dem Link "Moderator informieren" rechts unter jedem Beitrag an die Moderatoren meldet.

Wir müssen hier aufgrund des verstärkten Aufkommens wesentlich strikter auf Thementreue achten.
Und zwar bitte *ALLE*, um die ohnehin grenzwertige "Übersichtlichkeit" des Forums nicht noch weiter zu gefährden bzw. diese kontinuierlich zu verbessern.

Ebenfalls wichtig und von *allen* zu beachten, der ständige Hinweis rechts oben im Forum:
Wichtig für Sie:
Fragen so genau wie möglich stellen. Angaben über Namen, Orte und sonstige Daten vermeiden. Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Firma B“, „Ort C“ usw. verwenden, um Ihr Anliegen hypothetisch zu beschreiben.


Die Foren-Regeln und die wichtigsten gesammelten Infos zum bisherigen Kenntnisstand:

Kurzüberblick über den regulären, "offiziellen" und legalen Weg von
Widerspruch & Klage gegen den sog. "Rundfunkbeitrag"

Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html

Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416

Umfangreiche Info-/ Linksammlung u.a. unter
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html

Bitte also auch eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen.

Ihr alle könnt und müsst dazu beitragen.
Das Forum lebt und kann nur Bestand haben, wenn es von den Mitgliedern unterstützt wird.

Bitte um etwas Geduld, bis wir diesen "entgleisten" Thread wieder in die Bahnen gebracht haben.
Und bitte, bitte um zukünftige Berücksichtigung. Danke :police: ;)

Danke für Euer Verständnis & Euer Mitwirken.
Bürger/ gez-boykott Team


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Re: Widerspruch 2014
#371: 29. Dezember 2014, 17:56
Wo steht eigentlich, dass die Bescheide unterschrieben und namentlich mit dem dafür Verantwortlichen gekennzeichnet sein müssen? Das interessiert mich für meine weiteren Widersprüche, und die irgendwann folgende Klage, sobald ein Widerspruchsbescheid kommt.
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http://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__37.html

Aber Achtung!
Zitat
(5) Bei einem schriftlichen Verwaltungsakt, der mit Hilfe automatischer Einrichtungen erlassen wird, können abweichend von Absatz 3 Unterschrift und Namenswiedergabe fehlen. Zur Inhaltsangabe können Schlüsselzeichen verwendet werden, wenn derjenige, für den der Verwaltungsakt bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird, auf Grund der dazu gegebenen Erläuterungen den Inhalt des Verwaltungsaktes eindeutig erkennen kann.


Edit "Bürger":
Um die formalen Unzulänglichkeiten der Bescheide anzugehen kann man sich orientieren am vielbesagten (allerdings auch nicht zwangsläufig 1:1 auf jedes andere Bundesland übertragbaren) Beschluss des
LG Tübingen > Urteil: eklatante Formfehler der Beitragserhebung/ -beitreibung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10569.0.html
...derzeit jedoch am BGH in Revision befindlich unter AZ.: I ZB 64/14
Dies steht so auch bei https://openjur.de/u/708173.html unter
"Verfahrensgang:  I ZB 64/14 folgend"
...wenn man es denn zu deuten weiß ;)
Abzugleichen wäre dies auf die (mitunter eben unterschiedlichen) Vollstreckungsgesetze des jeweiligen Bundeslandes.

Da dies alles aber nicht so einfach ist und am Grundsatzproblem - nämlich der offensichtlichen *Verfassungswidrigkeit* der (Un-)Rechtsgrundlage des sog. "Rundfunkbeitragsstaatsvertrags" (RBStV) - nichts ändert, kann man dies zwar vielleicht ergänzend im Widerspruchs- und Klageverfahren juristisch mit aufarbeiten lassen, sollte dies aber wohl nicht als einzigen Grund heranziehen - und schon gar nicht als Anlass nehmen, sich lediglich "bockig" zu stellen und aufgrund einer lediglich vermeintlichen "Nichtigkeit" des Verwaltungsakts = der Vollstreckungsgrundlage alles ignorieren.
Es geht schileßlich um den *Grundsatz* der Verfassungswidrigkeit - und nicht um die formelle Art und Weise, wie diese Verfassungswidrigkeit an den "Schuldner" herangebracht wird ;) >:D

Zu all diesem bitte ausgiebig die Suchfunktion des Forums nutzen und insbesondere eingehend einlesen u.a. unter
Schnelleinstieg
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html

PS: Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. Dezember 2014, 04:08 von Bürger«
Es ist besser, für den gehasst zu werden, der man ist, als für die Person geliebt zu werden, die man nicht ist.
(Kurt Cobain)

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
(Jean-Jacques Rousseau)

Zivi­ler Unge­hor­sam wird zur hei­li­gen Pflicht, wenn der Staat den Boden des Rechts ver­las­sen hat.
(Mahatma Gandhi)

Die größte Angst des Systems sind "wissende Menschen" ohne Angst.

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Re: Widerspruch 2014
#372: 06. Januar 2015, 10:16
Da hin und wieder die Frage auftaucht, ob die hier thematisierten Widerspruchsgründe "noch verwendbar" bzw. "weiterhin gültig" sind, sei hiermit kundgetan, dass sich an der Grundproblematik des sog. "Rundfunkbeitrags" nichts geändert hat - sich also insofern auch nichts an der "Verwendbarkeit" oder "Gültigkeit" diverser Widerspruchsgründe geändert hat.

Einzig ergänzend sei aktuell verwiesen auf dieses aktuelle GUTACHTEN
"Öffentlich-rechtliche Medien – Aufgabe und Finanzierung"
http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/2014-12-15-gutachten-medien.html
des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen

...das zwar akut leider nicht viel ändert an der Erhebungspraxis und der Notwendigkeit, sich rechtswirksam dagegen zu wehren. Es kann aber - außer als Argumentationshilfe gegenüber noch Unentschiedenen bzw. bisher unbelehrbaren Verteidigern des Systems zu dienen - im Zuge von Widerspruch & Klage als eine von vielen Argumentationshilfen herangezogen werden, da es wesentliche Kritiken und Argumente stützt und insbesondere den (zweckgebundenen) Steuer-Charakter dieses sog. "Beitrags" explizit hervorhebt (S. 34).
Zitat
[...] aus ökonomischer Sicht sind die jetzigen Pflichtbeiträge eine
Steuer, die einer Zweckbindung unterliegt.
Vor dem Hintergrund, dass diese Aussage von 32 namhaften und als Berater für das Bundesministerium für Finanzen autonom tätigen Wirtschaftsexperten stammt, ist diese Aussage nicht zu unterschätzen.

PDF-Download
http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/2014-12-15-gutachten-medien.pdf?__blob=publicationFile&v=4
Bestellung (offensichtlich ohne Kosten für Broschüre oder Versand)
https://www.bundesfinanzministerium.de/SiteGlobals/Forms/Warenkorb/Warenkorb_Formular.html?cart334924=%2B1

Alternativ-Download online-boykott
http://online-boykott.de/ablage/20141215-gutachten-medien/2014-12-15-gutachten-medien.pdf
Artikel online-boykott
http://online-boykott.de/de/nachrichten/126-expertengutachten-des-bundesministeriums-stellungnahme-des-oeffentlich-rechtlichen-rundfunks-einfordern
Ergänzung der Gutachten-Auflistung unter
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5817.msg83974.html#msg83974


Da eine aufgrund zahlreicher themenfremder Kommentare eigentlich erforderliche umfangreiche Moderation dieses Threads derzeit aus Kapazitätsgründen nicht realistisch ist, das Thema aber eingehend behandelt wurde und derzeit keine essenziellen neuen Erkenntnisse zu erkennen sind, bleibt dieser Thread weiterhin vorsorglich und mindestens vorübergehend geschlossen.
Danke für das Verständnis.



Aus aktuellem Anlass der aufgrund der Bundesverwaltungsgerichts-Entscheidungen vom März und Juni 2016 von ARD-ZDF-GEZ augenscheinlich im Akkord ausgestellten WiderspruchsBESCHEIDe sowie auch von den Gerichten wieder aufgenommenen, bislang ruhendgestellten oder "liegengebliebenen" Verfahren siehe bitte u.a. auch unter

Klagegründe/ Argumente/ Vorgehen nach BVerwG März und Juni 2016 [Sammelthread]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19787.0.html


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