Jetzt schlaft ihr aber doch schon alle. Ist auch wirklich etwas lang geworden, aber sinnvoll zusammenzufassen ist mir auch schwer gefallen, und ihr braucht mir anschließend auch absolut keine Fragen mehr zu schicken, denn was ich aufgeschrieben oder erinnert habe, steht alles hier.
Den Übergang vom Ausspiel dieses Jokers und der klein beigebenden Beklagten zur gleich folgenden Aussage vom Prof. bring ich nicht mehr hin, aber die hatte es auch in sich (m.I.) und hat sowohl mich als auch Holger "vom Hocker gehauen", bzw. wir finden sie "voll daneben":
Prof.: Das ganze Problem sei doch eigentlich ganz einfach zu lösen, es müsse nur eine Widerlegbarkeitsklausel in den RBStV rein.
Richter Bo. (er schaut in dem Augenblick auch etwas befremdet m.I) entgegnet, es gebe ja eine besondere Härtefallregelung, und Befreiungstatbestände seien aufgeführt. Das Problem seien doch die sozusagen: willentlichen Entsager (dazu zähle ich mich). Es fällt noch das Stichwort: Problematik der Widerleglichkeit, welche Anforderungen man daran stellt.
Frau Heinz: Laut RBStV sei der Tatbestand geregelt: "Ich zahle für das Innehaben der Wohnung."
Jetzt auch nochmal spannend: Richter Bo. sagt nochmal: Ausgangspunkt sei, dass jeder die ÖRR empfangen könne, also müsste konsequenterweise auch jeder dafür zahlen. Das wollte man nicht, jetzt hat man die Innehaber einer Wohnung herangezogen, man hätte genauso gut auch sagen können: alle Radfahrer.
Weiter habe ich nur das Stichwort von Richter Bo. notiert: Problematik der Gesamtheit der Gruppe.
Und das hat´s eigentlich auch in sich. Er sagt: Ein Vorteil kann doch nur von einem Individuum oder einer Gruppe wahrgenommen werden (ich ergänze: wenn alle es haben, wer ist dann bevorteilt?)
Nochmal Richter Bo.: Nach der Logik sei jeder beitragspflichtig, aber man wollte keinen solch starken Systemwechsel
(und jetzt auch noch mal sehr spannend): 1) wegen der EU, denn neu erlassene Beiträge müssten genehmigt werden, alte, leicht modifizierte könne man so durchlaufen lassen und 2) wegen der Bevölkerung, dies sei politisch gewollt gewesen. Deshalb habe man die Wohnung als soziale Einheit gewählt.
Das Motiv der Regelung sei klar, aber ihr materieller rechtlicher Gehalt? Seiner Art nach müsse sich der RB von der Steuer deutlich unterscheiden.
Das sind die letzten Notizen von mir, Herr Lichtblau hatte sich noch eingebracht, warum man die Wohnung gewählt hat, Frau Engelhard-Kehle hat auch noch ein/zwei Sätze gesagt weiter oben.
Jetzt geht das Wort an den Moderator. Er meint sinngemäß, man könne noch lange so weiterreden, aber eigentlich sei genug diskutiert und die Sitzung sei damit beendet. Die Richter und Ehrenamtlichen werden sich besprechen, das Urteil könnten die Beteiligten am nächsten Tag auf dem Server abrufen.
Genauso plötzlich mache ich jetzt Schluss, nur noch eins: Holger hatte im Cafe angeregt, ob man in Freiburg eine Art Stammtisch gründen solle? Ich bin nicht so der Typ für regelmäßige Treffen, ich weiß auch gar nicht, wieviele boykottler hier in der Gegend leben. Auftakteule vielleicht? Ihr könnt ja hier im Forum mal antworten.
Das war´s aus dem Gerichtssaal ... Servus Euer Toni