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Verlinkte Ereignisse

  • "Musterklage": 02. April 2014

Autor Thema: VG Freiburg  (Gelesen 80093 mal)

  • Beiträge: 48
Re: VG Freiburg
#75: 28. April 2014, 23:28
Der erste Stammtisch Südbaden hat mit sechs Teilnehmern stattgefunden. Wir kamen überein uns im Abstand von zwei Monaten zu treffen: am letzten Montag in geraden Monaten um 20 Uhr im Nebenraum der Gaststätte „Brandeck“, Zeller Str. 44, Offenburg. Nächstes Treffen also Montag, 30. Juni.


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Re: VG Freiburg
#76: 29. April 2014, 08:00
Schön, dass ihr zusammengefunden habt. Geschäftsbedingt konnte ich gestern nicht. Von Trossingen aus fahre ich fast 1,5 Stunden und ich war bis 21 Uhr beschäftigt. Vielleicht aber das nächste Mal. Auf jeden Fall ist das ein toller Anfang. Weiter so!

René


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Re: VG Freiburg
#77: 03. Mai 2014, 15:52
2 wichtige Sätze habe ich allerdings noch am Ende geschrieben, die alle, die noch vor dem 15.5.14 ihre Klageschrift abgeben werden, auch einfügen sollten.
[...]
Hiermit beantrage ich die Aussetzung der Vollziehung des Widerspruchsbescheids vom 17. März 2014  nach § 80 (4) VwGO, bis über meine Klage entschieden wurde.

Das muss wohl relativiert werden...

Bitte noch mal eingehend das Thema Antrag auf
= "Anordnung der aufschiebenden Wirkung"
= "Anordnung der Aussetzung der Vollziehung"
= "Eilrechtsschutz"
zu Gemüte führen... u.a. hier:

Wichtig: Antrag auf Eilrechtsschutz (§80 VwGO) - Fallstricke!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8980.0.html

Antrag auf "Anordnung der aufschiebenden Wirkung" = Antrag auf "Eilrechtsschutz"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6738.msg57151.html#msg57151

Antrag auf Aussetzung der Vollziehung. Fristsetzung?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7716.0.html

Meinem Verständnis nach sollte ein solcher Antrag beim VG wohl erst als letztes Mittel nach vorheriger erfolgloser Antragstellung bei der Landesrundfunkanstalt und erst bei akut drohender Vollstreckung in Frage kommen...
...ansonsten könnten die dafür beim Gericht anfallenden Gebühren wohl dem Antragsteller auferlegt werden?


Antwort von karlsruhe

Habe gestern vom VG Karlsruhe  dazu Antwort erhalten.
(kann nicht einscannen, deshalb schreibe ich es ab)

Verwaltungsrechtssache
.......
gegen Südwestrundfunk-Referat Beitragsrecht-
wegen Rundfunkbeitrag
hier: Antrag gem. § 80 Abs. 5 VwGO

Der Antrag vom 22.4.2014 ist hier am 23.04.2014 eingegangen.

Der Antragsgegner erhielt Mehrfertigung des Antrags mit der Bitte, sich innerhalb von 2 Wochen zu äußern.

Anmerkung von mir, ich habe keine Frist gesetzt

Es wird gebeten,
-----
- den angefochtenen Bescheid und ggf. den Widerspruchsbescheid in Kopie vorzulegen

Anmerkung von mir, kann ich erst am Donnerstag machen, da ich es gerne selber abgeben würde.

Und nun, noch etwas dazu extra schreiben, oder einfach so lassen?


Habe deswegen auch 2 Aktenzeichen.

Antwort vom 30.4.14 zur normalen Klage, eigenes Aktenzeichen und eigener Sachbearbeiter
aber noch keinen Gebührenbescheid, da ich ja noch den angefochtenen Bescheid und ggf. den Widerspruchsbescheid in Kopie vorlegen soll

Antwort vom 2.5.14 zum § 80, eigenes Aktenzeichen und eigener Sachbearbeiter


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Mai 2014, 16:01 von karlsruhe«
Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

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Re: VG Freiburg
#78: 03. Mai 2014, 17:06
@karlsruhe: Bitte zu Deinem Thema ggf. einen eigenen Thread eröffnen oder in einen anderen Thread mit ähnlicher Thematik einklinken, da das hier vom Thema VG Freiburg zu sehr abdriftet.
Nach erfolgreicher Übertragung deiner (auch der vorhergehenden diesbezüglichen) Kommentare dann hier ggf. die Querverlinkung eintragen bzw. die verbliebenen Kommentare löschen bzw. von den Admins löschen lassen.
Danke :)


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Re: VG Freiburg
#79: 10. Mai 2014, 18:57
kurz zur Info:
Bei mir kam auf meine Klage (VG Karlsruhe) ein Antrag auf Abwarten seitens des SWR an.
Dort steht sinngemäß, dass in Freiburg eine Klageabweisung zu erwarten ist.
Weiß jemand was näheres dazu?


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Re: VG Freiburg
#80: 10. Mai 2014, 19:32
kurz zur Info:
Bei mir kam auf meine Klage (VG Karlsruhe) ein Antrag auf Abwarten seitens des SWR an.
Dort steht sinngemäß, dass in Freiburg eine Klageabweisung zu erwarten ist.
Weiß jemand was näheres dazu?

Welches Datum hatte der Antrag vom SWR?

Schön wäre es, den Antrag lesen zu können, aber muss nicht sein.


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Re: VG Freiburg
#81: 11. Mai 2014, 10:15
30. 04.

...werds heute noch scannen...


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Re: VG Freiburg
#82: 11. Mai 2014, 13:47
...so, jetzt ist der Hund bespaßt und ich kann in Ruhe scannen...

Mich hat das ganze erstmal schockiert, weil es bisher ja recht gut für uns aussah.
Dann ist mir bewusst geworden, dass es ja die Meinung des SWR ist, und die sind ja nicht gerade für Objektivität und Realitätsnähe bekannt...   :-)

Was ich recht dreist finde, ist dass die sich quasi um eine Stellungnahme drücken.
Ich bin mir nicht so sicher, ob durch das Ruhen auch deren Antwortfrist verlängert wird.
Dann hätten die nämlich den Vorteil, auf neue Rechtslage einzugehen während meine Argumentation noch auf der altenberuht.
Werde morgen mal telefonisch beim VG nachfragen...
Aber das gehört hier ja eigentlich nicht hin - hat jemand einen Tip wo es besser aufgehoben ist?


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Re: VG Freiburg
#83: 11. Mai 2014, 14:51
Zitat
Der Tenor der Entscheidung (Klageabweisung) liegt bereits vor. Die schriftlichen Urteilsgründe stehen derzeit noch aus.

Klar, die Klage muss abgewiesen werden, weil der Rundfunk finanziert werden soll, mündlich offenkundige Gründe. Die offiziellen, "schriftlichen" Gründe überlegen sie sich noch.

Rheinland-Pfalz, das ZDF-Land, entscheidet am schnellsten.


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Re: VG Freiburg
#84: 11. Mai 2014, 15:42
Und dabei hat nach dem Bericht zu urteilen alles so gut ausgesehen!?!
Da fällt es mir manchmal schwer, nicht doch noch in alle möglichen Weltverschwörungs-Theorien abzugleiten...

Aber nein, es wird überall nur mit Wasser gekocht!
Nur die Töpfe sind unterschiedlich groß!   :))


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Re: VG Freiburg
#85: 11. Mai 2014, 16:07
Und dabei hat nach dem Bericht zu urteilen alles so gut ausgesehen!?!

Es muss den Eindruck erweckt werden, dass der Bürger/Kläger ernst genommen wird.


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Re: VG Freiburg
#86: 11. Mai 2014, 16:09
Ach so.
Also doch nur meine Gutgläubigkeit!
Bin ich froh...


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Re: VG Freiburg
#87: 11. Mai 2014, 16:22
Nur noch 4 Tage, und dann wissen wir genaueres...
...auch, ob sich Ermano Geuer so einfach auf der Nase herumtanzen lassen würde.
Da wäre - so glaube ich - noch nicht das letzte Wort gesprochen... ;)


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Fritzi

Re: VG Freiburg
#88: 11. Mai 2014, 17:29
Und dabei hat nach dem Bericht zu urteilen alles so gut ausgesehen!?!

Es muss den Eindruck erweckt werden, dass der Bürger/Kläger ernst genommen wird.


Genau so hat es in Osnabrück auch ausgesehen. Die Klägerin wurde aus meiner Sicht sehr ernst genommen und man hätte denken können, dass für die Klägerin entschieden wird. Aber.... weit gefehlt.


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Re: VG Freiburg
#89: 11. Mai 2014, 20:04
Zitat
Der Tenor der Entscheidung (Klageabweisung) liegt bereits vor. Die schriftlichen Urteilsgründe stehen derzeit noch aus.


geht´s noch.

Habe meine Klage auch beim VG Karlsruhe abgegeben.




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