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Verlinkte Ereignisse

  • "Musterklage": 02. April 2014

Autor Thema: VG Freiburg  (Gelesen 80098 mal)

T
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Re: VG Freiburg
#45: 05. April 2014, 01:51
Jetzt schlaft ihr aber doch schon alle. Ist auch wirklich etwas lang geworden, aber sinnvoll zusammenzufassen ist mir auch schwer gefallen, und ihr braucht mir anschließend auch absolut keine Fragen mehr zu schicken, denn was ich aufgeschrieben oder erinnert habe, steht alles hier.
   Den Übergang vom Ausspiel dieses Jokers und der klein beigebenden Beklagten zur gleich folgenden Aussage vom Prof. bring ich nicht mehr hin, aber die hatte es auch in sich (m.I.) und hat sowohl mich als auch Holger "vom Hocker gehauen", bzw. wir finden sie "voll daneben":
   Prof.: Das ganze Problem sei doch eigentlich ganz einfach zu lösen, es müsse nur eine Widerlegbarkeitsklausel in den RBStV rein.
   Richter Bo. (er schaut in dem Augenblick auch etwas befremdet m.I) entgegnet, es gebe ja eine besondere Härtefallregelung, und Befreiungstatbestände seien aufgeführt. Das Problem seien doch die sozusagen: willentlichen Entsager (dazu zähle ich mich). Es fällt noch das Stichwort: Problematik der Widerleglichkeit, welche Anforderungen man daran stellt.
   Frau Heinz: Laut RBStV sei der Tatbestand geregelt: "Ich zahle für das Innehaben der Wohnung."

   Jetzt auch nochmal spannend: Richter Bo. sagt nochmal: Ausgangspunkt sei, dass jeder die ÖRR empfangen könne, also müsste konsequenterweise auch jeder dafür zahlen. Das wollte man nicht, jetzt hat man die Innehaber einer Wohnung herangezogen, man hätte genauso gut auch sagen können: alle Radfahrer.
  Weiter habe ich nur das Stichwort von Richter Bo. notiert: Problematik der Gesamtheit der Gruppe.
Und das hat´s eigentlich auch in sich. Er sagt: Ein Vorteil kann doch nur von einem Individuum oder einer Gruppe wahrgenommen werden (ich ergänze: wenn alle es haben, wer ist dann bevorteilt?)
   Nochmal Richter Bo.: Nach der Logik sei jeder beitragspflichtig, aber man wollte keinen solch starken Systemwechsel
(und jetzt auch noch mal sehr spannend): 1) wegen der EU, denn neu erlassene Beiträge müssten genehmigt werden, alte, leicht modifizierte könne man so durchlaufen lassen und 2) wegen der Bevölkerung, dies sei politisch gewollt gewesen. Deshalb habe man die Wohnung als soziale Einheit gewählt.
   Das Motiv der Regelung sei klar, aber ihr materieller rechtlicher Gehalt? Seiner Art nach müsse sich der RB von der Steuer deutlich unterscheiden.
   Das sind die letzten Notizen von mir, Herr Lichtblau hatte sich noch eingebracht, warum man die Wohnung gewählt hat, Frau Engelhard-Kehle hat auch noch ein/zwei Sätze gesagt weiter oben.
   Jetzt geht das Wort an den Moderator. Er meint sinngemäß, man könne noch lange so weiterreden, aber eigentlich sei genug diskutiert und die Sitzung sei damit beendet. Die Richter und Ehrenamtlichen werden sich besprechen, das Urteil könnten die Beteiligten am nächsten Tag auf dem Server abrufen.
   
   Genauso plötzlich mache ich jetzt Schluss, nur noch eins: Holger hatte im Cafe angeregt, ob man in Freiburg eine Art Stammtisch gründen solle? Ich bin nicht so der Typ für regelmäßige Treffen, ich weiß auch gar nicht, wieviele boykottler hier in der Gegend leben. Auftakteule vielleicht? Ihr könnt ja hier im Forum mal antworten.

   Das war´s aus dem Gerichtssaal ... Servus Euer Toni
 
   
   


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s
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Re: VG Freiburg
#46: 05. April 2014, 06:57
Vielen Dank Toni für den tollen Bericht!!!!!! ;) ;) ;)


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Uwe

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Re: VG Freiburg
#47: 05. April 2014, 07:34
Auch von mir, VIELEN DANK  :)


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Re: VG Freiburg
#48: 05. April 2014, 08:53
   Genauso plötzlich mache ich jetzt Schluss, nur noch eins: Holger hatte im Cafe angeregt, ob man in Freiburg eine Art Stammtisch gründen solle? Ich bin nicht so der Typ für regelmäßige Treffen, ich weiß auch gar nicht, wieviele boykottler hier in der Gegend leben. Auftakteule vielleicht? Ihr könnt ja hier im Forum mal antworten.

   Das war´s aus dem Gerichtssaal ... Servus Euer Toni
 
 

Guten Morgen Toni,

jetzt habe ich auch fertig gelesen, toll :)

Hier im Umkreis wohnen einige boykottler, deshalb würde ich folgenden Vorschlag
machen:

Montag, 28.4.14 Offenburg,  gegen 20 Uhr, am besten in der Nähe des Bahnhofes.



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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

S
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Re: VG Freiburg
#49: 05. April 2014, 09:20
Ich danke auch!

Die Richter und Ehrenamtlichen werden sich besprechen, das Urteil könnten die Beteiligten am nächsten Tag auf dem Server abrufen.

Was heißt das? Ist ein Urteil, auch wenn noch nicht rechtskräftig, schon da?

Die Verhandlung war zwar sehr interessant, aber die Argumente doch bekannt: wie Degenhart, Exner/Seifarth usw. Sie Argumentieren mit dem Gesetz. Die Rundfunkanstalten und die Politik argumentieren für das Volk, ihre Argumentation reduziert sich tatsächlich auf: der edle Zweck des ach so wichtigen Rundfunks rechtfertigt den Beitrag.

Die Entscheidung über diese Sache ist zunächst eine Entscheidung über den Rechtsstaat. Es ist eine Entscheidung, ob Recht und Gesetz gilt oder Willkür mit irgendeinem Gerede, das das Volk, etwa 90% der Bevölkerung nach irgendwelchen Statistiken, überzeugen soll und nicht unbedingt überzeugt.

Dieses Mal haben die Richter den Kläger ernst genommen. Weil der Kläger ein Doktor ist? Weil der Anwalt ein Professor ist? Denn manche Richter erzählen dem kleinen Kläger Geschichten wie jene der Rundfunkanstalten und Politik, und erwarten dabei, ihn überzeugt zu haben.


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Re: VG Freiburg
#50: 05. April 2014, 11:37
Danke Toni! Sehr anschaulich und schön zu lesen!


Am Anfang hat der Vorsitzende betont, dass dieses Gericht eine eventuelle Verfassungswidrigkeit des neuen Rundfunkbeitrags nicht feststellen kann. Es wurde auch erörtert wie der Instanzenweg aussieht und ev. abgekürzt werden kann.
Ergänzungen die für mich bedeutend sind:
- der Kläger ist „Überzeugungstäter“, er will nur Hörfunk und lehnt Fernsehen ab, dafür hat er auch bisher bezahlt, genau wie ich.
- die Klage zielt auf die Feststellung der Verfassungswidrigkeit des neuen Beitrags.
- RA Koblenzer: 4 Wände allein reichen nicht um einen Abgabenpflichtigen zu typisieren (was das auch immer bedeuten mag).
Mein Eindruck: niemand im Saal außer Herr Lichtblau waren von der Legalität und Legitimität des neuen Rundfunkbeitrages überzeugt, nicht einmal die beiden Damen vom SWR.


Stammtisch: Montag, 28.4.14 Offenburg,  gegen 20 Uhr, am besten in der Nähe des Bahnhofes.
Offenburg würde mir gut passen, ich komme aus Lahr. Ich wäre dabei.


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Re: VG Freiburg
#51: 05. April 2014, 14:44
...
Am Anfang hat der Vorsitzende betont, dass dieses Gericht eine eventuelle Verfassungswidrigkeit des neuen Rundfunkbeitrags nicht feststellen kann.
...

Wie ist das zu verstehen, zu interpretieren?

1. Es ist nicht die Sache des Verwaltungsgerichts, über eventuelle Verfassungswidrigkeiten zu befinden.

2. Die zuständige Kammer des Verwaltungsgerichts hat sich schon mal Gedanken gemacht über eine eventuelle Verfassungswidrigkeit des Rundfunkbeitrags
und konnte keine feststellen.

3. Die zuständige Kammer des Verwaltungsgerichts hat sich schon mal Gedanken gemacht über eine eventuelle Verfassungswidrigkeit des Rundfunkbeitrags
und konnte keine feststellen; um sicher zu gehen, wird sie das Verfahren weiterleiten an das Bundsverfassungsgericht, das eine Überürüfung auf Verfassungsmäßigkeit
vornehmen wird.

4. Es ist nicht die Sache des Verwaltungsgerichts, über eventuelle Verfassungswidrigkeiten zu befinden; sollten im weiteren Verlauf des Verfahrens Sachverhalte
auftauchen, die eine Überprüfung auf Verfassungswidrigkeit erforderlich machen, dann wird deshalb dieses Gericht nichts weiter unternehmen; auf besonderen Wunsch des Klägers könnte das Verfahren jedoch an das Bundesverfassungsgericht zur Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit weitergeleitet werden.

5. Es ist nicht die Sache des Verwaltungsgerichts, über eventuelle Verfassungswidrigkeiten zu befinden; sollten im weiteren Verlauf des Verfahrens Sachverhalte
auftauchen, die eine Überprüfung auf Verfassungswidrigkeit erforderlich machen, dann wird das Verfahren an das Bundesverfassungsgericht weitergeleitet.

6. Den Richtern dieses Gerichts kann man eine so schwere Entscheidung  auf Grund ihrer intellektuellen Kapazitäten oder wegen Überarbeitung nicht abverlangen.

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Re: VG Freiburg
#52: 05. April 2014, 16:43


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Re: VG Freiburg
#53: 05. April 2014, 17:28

Die Richter und Ehrenamtlichen werden sich besprechen, das Urteil könnten die Beteiligten am nächsten Tag auf dem Server abrufen.

Was heißt das? Ist ein Urteil, auch wenn noch nicht rechtskräftig, schon da?

Es war so wie Toni schrieb: der Vorsitzende sagte, nachdem er festgestellt hatte, daß keine Partei auf einer öffentlichen Urteilsverkündung bestehe, daß das Urteil den Parteien schriftlich zugehe, aber schon ab morgen auf dem Gerichtsserver abrufbar sei. Dann setzte er schnell noch hinzu: wir werden uns natürlich jetzt im Anschluß noch beraten. ( Falls ich mich irren sollte, bitte ich dringend um Korrektur)

Deswegen finde ich es sehr bedenklich, daß das Urteil auf einmal 2 Wochen brauchen soll.


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Re: VG Freiburg
#54: 05. April 2014, 17:54
Moin.

Vielleicht ist das Urteil ja demnächst hier auf der Seite vom VG Freiburg abrufbar.

Hinweis zu der Seite und den da veröffentlichten Urteilen:
"Nicht gestattet ist die Weiterverarbeitung zur darüber hinausgehenden gewerblichen Nutzung und die Nutzung, die nicht ausschließlich zur eigenen Information bestimmt ist."

Frei 8)


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-> Link zur aktuellen Situation einer fiktiven Person F

-> Link zur fiktiven 60-seitigen Klagebegründung einer fiktiven Person F

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.

A
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Re: VG Freiburg
#55: 05. April 2014, 17:58
...
Am Anfang hat der Vorsitzende betont, dass dieses Gericht eine eventuelle Verfassungswidrigkeit des neuen Rundfunkbeitrags nicht feststellen kann.
...

Wie ist das zu verstehen, zu interpretieren?

Ich habe es so verstanden, daß das Gericht , falls es zu der Ansicht gelangt, daß der Rundfunkstaatsvertrag  in Bezug auf GG Art. 104, 105f. verfassungswidrig sein könnte,  es das Verfahren gleich an das BVerfG weiterleitet, da ein VG nicht befugt ist die Verfassungswidrigkeit festzustellen.

Im Verlauf der weiteren Verhandlung, habe zumindest ich, aber ich glaube nicht alleine, den Eindruck gewonnen, daß das Gericht zu dieser Ansicht tendiert.

Deswegen finde ich es sehr bedenklich, daß das Urteil jetzt auf einmal 2 Wochen brauchen soll. (à la: "Wer hat an der Uhr gedreht")


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Re: VG Freiburg
#56: 05. April 2014, 18:04
...
Am Anfang hat der Vorsitzende betont, dass dieses Gericht eine eventuelle Verfassungswidrigkeit des neuen Rundfunkbeitrags nicht feststellen kann.
...

Wie ist das zu verstehen, zu interpretieren?

Ich habe es so verstanden, daß falls das Gericht zu der Ansicht gelangt, das der Rundfunkstaatsvertrag  in bezug auf GG Art. 104, 105f. verfassungswidrig sein könnte, wird das Verfahren gleich an das BVerfG weitergeleitet, da ein VG nicht befugt ist die Verfassungswidrigkeit festzustellen.

Im Verlauf der weiteren Verhandlung, habe zumindest ich, aber ich glaube nicht alleine, den Eindruck gewonnen, daß das Gericht zu dieser Ansicht tendiert.

Deswegen finde ich es sehr bedenklich, daß das Urteil jetzt auf einmal 2 Wochen brauchen soll. (à la: "Wer hat an der Uhr gedreht")

Vielen Dank, Adams und Herzlich Willkomen im Forum!


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V
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Re: VG Freiburg
#57: 05. April 2014, 19:34
...
Am Anfang hat der Vorsitzende betont, dass dieses Gericht eine eventuelle Verfassungswidrigkeit des neuen Rundfunkbeitrags nicht feststellen kann.
...

Wie ist das zu verstehen, zu interpretieren?
...

Die Verfassungsmäßigkeit in Deutschland wird von besonderen Verfassungsgerichten festgestellt. "Einfache" Gerichte sind hier außen vor. Sie können dafür eine Richtervorlage durchführen. Ob das hier zum tragen kommt, ist nur eine Mutmaßung.

Zitat
Anforderungen an eine Richtervorlage

http://www.jurablogs.com/2012/11/16/anforderungen-richtervorlage
Ein Gericht kann eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit gesetzlicher Vorschriften nach Art. 100 Abs. 1 GG nur einholen, wenn es zuvor sowohl die Entscheidungserheblichkeit der Vorschriften als auch ihre Verfassungsmäßigkeit sorgfältig geprüft hat.

 Das vorlegende Gericht muss hierzu darlegen, inwiefern seine Entscheidung von der Gültigkeit der zur Prüfung gestellten Normen abhängt. Dem Begründungserfordernis des § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG genügt ein Vorlagebeschluss nur dann, wenn die gerichtlichen Ausführungen auch erkennen lassen, dass eine eingehende Prüfung vorgenommen wurde. …


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Re: VG Freiburg
#58: 05. April 2014, 20:09
Danke, Viktor7.


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Re: VG Freiburg
#59: 07. April 2014, 13:20
...
Hab' beim VWG Freiburg noch zwei Untätigkeitsklagen am Laufen. Der Bostedt hat vorgeschlagen, diese bis/nach dem besagten Musterverfahren ruhen zu lassen. Werde ich wohl machen. Also - in zwei Wochen? Stellt hier jemand das Urteil dann rein?
Jetzt habe ich auch erst begriffen, was eine Untätigkeitsklage (nicht) ist. Die kann man sich schenken. Insofern muss ich wohl die 2x105€ abschreiben.


Gruß Pflücker

Der Spaß hat uns auch 105 Euro gekostet. Insofern war auch die Rechtsbehelfsbelehrung unserer LRA irreführend. Aber die wussten es auch wohl nicht besser, denn der Richter ist hinsichtlich der Kostenzuweisung an uns mit nicht einem Wort auf das hohle Gewäsch der LRA eingegangen.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

 
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