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  • "Musterklage": 02. April 2014

Autor Thema: VG Freiburg  (Gelesen 80111 mal)

D
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Re: VG Freiburg
#30: 04. April 2014, 13:56
Bei diesen dummdreisten Argumentationen steht mir mal wieder das Fell zu Berge  :o

Zitat
Würde jeder nur das zahlen, was er sehen oder nutzen möchte, könnte das vielfältige, öffentlich-rechtliche Programm nicht angeboten werden.

Den größten und teuersten Teil dieser "Vielfalt" bieten private Sender gebührenfrei an.
Der ÖRR möge sich bitte auf die Ergänzung des bestehenden, gebührenfreien privaten Programms, im Sinne des "Bildungsauftrags" beschränken, statt uns für teures Geld das zu verkaufen, was uns die privaten Sender )schon mehr als genug) gebührenfrei anbieten.
Für eine sinnvolle Ergänzung sollen sie meinetwegen einen Euro bekommen ... aber die 16 Euro monatliche Gebühren, die der Konkurrenzkampf mit den privaten Sendern verschluckt, den möchten wir uns gerne sparen!

Ganz zu schweigen von den XX anderen Ungerechtigkeiten des Rundfunkbeitrags ....
Nicht aufregen ... nicht aufregen .... mir rutscht gleich die Hufe aus  >:(

Na, Sophia hat's ja schon alles ganz besonnen kommentiert  ;)
... hoffen wir mal, dass die Richter das auch verstehen wollen!
Ich werde es ihnen sonst auch mit Gedichten berichten!
Klick->www.facebook.com/photo.php?fbid=251742184938271
i-A  8)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. April 2014, 14:05 von DichterMann«
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B
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Re: VG Freiburg
#31: 04. April 2014, 14:55
Telefonische Auskunft: mit dem Urteil ist in zwei Wochen zu rechnen. Unbeteiligte können eine anonymisierte Form für 16 € bekommen. Als Kläger mit zurückgestelltem Verfahren bekomme ich es automatisch und kostenlos. Dabei wird mir dann auch mitgeteilt werden wie weiter zu verfahren ist.

Hab' beim VWG Freiburg noch zwei Untätigkeitsklagen am Laufen. Der Bostedt hat vorgeschlagen, diese bis/nach dem besagten Musterverfahren ruhen zu lassen. Werde ich wohl machen. Also - in zwei Wochen? Stellt hier jemand das Urteil dann rein?
Jetzt habe ich auch erst begriffen, was eine Untätigkeitsklage (nicht) ist. Die kann man sich schenken. Insofern muss ich wohl die 2x105€ abschreiben.


Gruß Pflücker


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S
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Re: VG Freiburg
#32: 04. April 2014, 15:49
Jetzt habe ich auch erst begriffen, was eine Untätigkeitsklage (nicht) ist. Die kann man sich schenken. Insofern muss ich wohl die 2x105€ abschreiben.

Ja, das war ein langes Thema hier, und immer wieder erschien jemand, der glaubte, sie sei das, was sie nicht ist.

Es fehlt etwas wie eine Web-Seite, die alles zusammenfasst.

Aber vielleicht hast Du Glück und geht es weiter mit denselben Gebühren.


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s
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Re: VG Freiburg
#33: 04. April 2014, 17:14
Echt tolle Botschaft jetzt kommt endlich Rechtliche Kompetenz ins Gericht was man nicht so einfach weg wedeln kann!!!! ;) ;) ;) ;) ;) ;) ;)


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Re: VG Freiburg
#34: 04. April 2014, 22:05
Hab' beim VWG Freiburg noch zwei Untätigkeitsklagen am Laufen. Der Bostedt hat vorgeschlagen, diese bis/nach dem besagten Musterverfahren ruhen zu lassen. Werde ich wohl machen. Also - in zwei Wochen? Stellt hier jemand das Urteil dann rein?
Wenn dein Verfahren zurückgestellt ist (und du die Gerichtsgebühr bezahlt hast) solltest du auch automatisch und kostenlos das Urteil dieses Musterverfahrens bekommen.


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Re: VG Freiburg
#35: 04. April 2014, 22:45
Servus miteinander,
   erstmal danke an Bürger und karlsruhe für die Tipps: das soll mir nicht noch einmal passieren!
   Ich probier´ mal, euch die Verhandlung im Groben nachzuerzählen. Dazu noch Folgendes: Ich habe so viel mitgeschrieben, wie ich nur konnte, aber je länger die Verhandlung gedauert hat, desto weniger habe ich noch exakt folgen, geschweige denn nebenbei aufschreiben können. Wir drei sind zwar im Cafe nochmal alles durchgegangen, und Holger hat auch mindestens soviel wie ich notiert, trotzdem bekomme ich es jetzt nur noch grob hin, und es ist auch nicht alles mehr streng chronologisch.
   Zum Publikum noch: Ich habe 22 Personen gezählt, war anfangs erstaunt über die vielen Jugendlichen, später hat sich aber herausgestellt, dass es Praktikanten (Jurastudenten/innen!?) waren.
   Anstelle Rechtsanwalt Prof. Koblenzer werde ich stellenweise "Prof. oder RA", anstelle Dr. Brandner "Herr Doktor/Kläger" und für Richter Obstedt nur: "Richter" schreiben, für die Beklagte: "SWR", für: meine Interpretation: "m.I", für Rundfunkbeitrag: "RB", für RBstaatsvertrag: "RBStV" und gegebenfalls noch andere Abkürzungen.
   Also jetzt ging´s los: Richter Obstedt (@ Helmut Schönberger: er ist schon auch Richter, was der Begriff: Berichterstatter in einer Verhandlung bedeutet, weiß ich nicht) stellt fest, das RA 1) einen Aufhebungsantrag gestellt  hat und 2) eine Feststellungsklage. Ob er an 2) festhalten wolle? RA: "Ja." RA: Er bekomme immer noch Schreiben vom SWR.
SWR: Dies seien nur Zahlungserinnerungen, keine Bescheide!
   Jetzt schildert Richter Obstedt den Fall: Der Kläger sei grundsätzlich nicht gegen den ÖRR, habe aber bisher nur die Grundgebühr bezahlt (hört also nur Radio m.I)und wolle dies auch weiterhin so handhaben. Das gehe nun seit Anfang 2013 nicht mehr. Kläger bekommt am 1.6.2013 einen Bescheid und widerspricht. SWR schickt am 5.7.2013 einen negativen Widerspruchsbescheid. Jetzt stinkt´s unserem Herrn Doktor richtig (m.I), vielleicht liest er auch in diesem Forum (m.I),  auf jeden Fall fährt er nun schweres Geschütz auf, indem er sich als RA unseren Prof. Dr. jur. Koblenzer nimmt. Die Argumentation: Es bestehe gar kein RBverhältnis zwischen ihm und dem SWR, denn der RB sei verfassungswidrig. Der Kläger gebe zwar zu, dass er der Tatbestand des neuen RBStV unstreitlich erfülle, aber diese Regelung verstoße gegen das Grundgesetz.
So, ihr sollt auch schon mal einlesen können, deshalb schicke ich diesen Beitrag schon mal ab! Bis gleich!


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Re: VG Freiburg
#36: 04. April 2014, 22:51
Zwischenbemerkung, echt klasse eine Vorlesung live in der Gerichtsverhandlung durchzuführen ;)


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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

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Re: VG Freiburg
#37: 04. April 2014, 23:02
   Zum Publikum noch: Ich habe 22 Personen gezählt, war anfangs erstaunt über die vielen Jugendlichen, später hat sich aber herausgestellt, dass es Praktikanten (Jurastudenten/innen!?) waren.
Ich saß hinten und hatte den besseren Überblick: es waren 20 Studenten und 6 Andere, wovon 2 erst während der Verhandlung dazukamen.

Vielleicht sollten wir den Kläger hier nicht dauernd namentlich erwähnen, er ist offensichtlich nicht Mitglied im Forum und niemand hat ihn gefragt.


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Re: VG Freiburg
#38: 04. April 2014, 23:24
Seid ihr alle da und lest auch schön mit?
Richter Bostedt (sorry, oben habe ich Obstedt geschrieben) gibt einen kurzen Überblick über die Thematik:
ÖRR müsse staatsfern sein, Auftrag müsse erfüllbar sein, bis 2013 sei´s an Empfangsgeräte gebunden gewesen, aber es hätte zunehmend Vollzugsprobleme gegeben wegen 1) riesiger Zahl Schwarzseher in Größenordnung: 10-20% und 2) Multimediageräten, angefangen mit Computer usw. Deshalb sei ein Systemwechsel vollzogen worden weg vom Gerät hin rein dazu, dass man empfangen könne. Ende der allgemeinen Vorbemerkungen.
   Die zur Debatte stehende Klage sei eine reine Kompetenzgebungsfrage, also: Ist der RB eine Steuer im Sinne § 104 bzw 105 ff (ich weiß nicht, aus welchem Gesetzbuch), dann sei der Bund zuständig, oder ist er eine Vorzugslast (hier habe ich die §§ nicht notiert, ich meine es war ´was in der Größenordnung von 40 ...  ;) ), dann wären es die Länder.
Anknüpfungspunkt für die Steuer wäre GGgebung von 1948 bzw. Reform der Abgabenordnung 1969, mit dem Merkmal: Steuer sei voraussetzungslos, die Vorzugslast knüpfe an eine besondere Gegenleistung (behaltet mal dieses Wort: besondere im Hinterkopf, denn darauf wird Richter Bostedt nochmal zurückkommen!) Steuer sei also ohne besondere Gegenleistung, betont er nochmal. "Was ist denn nun das Besondere an der Gegenleistung? Die Empfangbarkeit? Da sagt aber die Gegenseite: Empfangbarkeit ist doch nichts Besonderes. Jeder kann´s empfangen und überall, jeder kriegt´s.", so Richter Bostedt. Das war die Zusammenfassung zu den kompetenziellen Aspekten. Und noch: Bei der Zuordnung, ob Kompetenz oder nicht, komme es laut BVerfG nicht auf die richtige oder falsche Wahl des Begriffes an, sondern auf die materielle Sub ... (ich kann´s nicht mehr lesen, er sagte wahrscheinlich Substanz!?)
Also ergäben sich Fragen 1) der Kompetenz und 2) wenn es ein Beitrag sei, die Frage, ob er materiell/sachlich und von der inhaltlichen Ausgestaltung richtig sei. Die Regelung müsse sich erkennbar deutlich unterscheiden, sachlich richtig sein, die Grundrechte müssen beachtet sein. Hier spielten die Begriffe: Belastungsgleichheit, Äquivalenzkriterien, Gegenleistung, Nutzen herein.
Ende von Richters Einführung zur Kompetenzgebungsfrage

Wollt ihr noch mehr? Ich muss aber erstmal nach den Pferden schauen und dann wieder was zum Trinken holen!  ;)


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Re: VG Freiburg
#39: 04. April 2014, 23:31


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Re: VG Freiburg
#40: 04. April 2014, 23:36
Ja bitte. Ich freue mich schon auf weitere Berichte. Danke ersteinmal :)


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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

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Re: VG Freiburg
#41: 05. April 2014, 00:20
Wenigstens der Chef liest noch mit ...
   Richter Jens Michaelis, der Moderator (m.I.), übernimmt das Wort: Es ergäben sich also 3 Fragen, nämlich 1) Kompetenziell: Ist es eine Steuer oder nicht?  (Die beiden weiteren zählt er nicht auf, und am Ende, gegen 15.30 Uhr, ging´s auch nur um die eine Frage - Holger ist das auch aufgefallen)
   Jetzt geht das Wort zum ersten Mal an unseren Prof.. Dazu muss ich sagen, dass ich ihm in seiner Argumentation nicht immer so gut folgen konnte. Irgendwie hab ich seine Gedankengänge nicht so richtig verstanden, zum Teil hat auch nicht alles zusammengehangen (klar, alles hängt irgendwie zusammen, aber auch Richter Ob. hat mal eingeworfen, dass er da doch einiges vermische) ..., vielleicht/bestimmt  hat´s auch an meiner nachlassenden Konzentrationskraft gelegen.  Folgendes habe ich mitgeschrieben und kann ich noch lesen bzw. erinnern und "weil´s nicht zusammenhängt", setze ich jeweils Gedankenstriche davor.
   - Wenn der RB ein Beitrag sei, müsse er einen unmittelbaren, individualisierbaren Vorteil bieten. Die Typisierung spiele seiner Ansicht nach doch auch hier schon mit herein (hierzu muss ich sagen, dass Richter Ob. in den Vorbemerkungen an einer Stelle sinngemäß und meiner Erinnerung gemäß gesagt hatte, die Typisierungsfrage/-problematik spiele bei der kompetenziellen Frage noch keine Rolle).
   Also, der Prof.:
   - Die Typisierung spiele auch schon hier schon herein, denn: allein die 4 Wände (er meint die Wohnung m.I.) ermöglichten noch nicht die Nutzbarkeit. Die individualisierte unmittelbare Nutzbarkeit bedürfe erst noch eines kausalen Aktes, z.B. des Aufstellens einer Schüssel.
   - Der neue RB erzeuge einen exorbitanten Einnahmengewinn, es sei von bis zu 3 Mrd. € Mehreinnahmen die Rede. Dies zeige, dass man nicht sicher nicht nur die Schwarzseher erwischt habe, sondern eine neue Gruppe/andere zusätzlich belaste.
   - Man brauche sich gar nicht groß zu bemühen, um Ungerechtigkeiten aufzählen zu können. Taubstumme, Blinde, Taube habe man zwar im Nachgang anders geregelt, aber man solle sich z.B. nur die Arbeitsstellen in der Chemie ansehen, an denen es absolut verboten sei, Geräte zu benutzen. Er nennt noch andere Beispiele, die ich nicht notiert habe und nicht erinnern kann.
   - Der Beitrag entspreche nicht dem Äquivalenzprinzip, alleine das Argument der Versorgung reiche nicht aus, sondern man müsse die Nutzbarkeit beachten.
    - Er spricht von Gegenleistungslosigkeit und als Resumee: "Die Nutzungsmöglichkeit muss unmittelbar gegeben sein."

(Ich habe Prof. Koblenzers Gutachten nicht gelesen, vermutlich steht das da alles genau drin, und ihr könnt sehen, was ich falsch verstanden habe oder erinnere.)

Gleich geht´s weiter, ich will das heute noch hinter mich bringen. Bei den Pferden ist übrigens alles in Ordnung ...  ;)


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Re: VG Freiburg
#42: 05. April 2014, 00:24
Vielen herzlichen Dank, Toni, für Deine spannenden und anschaulichen Berichte.
Ich bin noch beim Lesen.


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Die Großen hören auf zu herrschen, wenn die Kleinen aufhören zu kriechen.

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Re: VG Freiburg
#43: 05. April 2014, 01:02
Hallo, seid ihr noch wach?
   Ich weiß nicht, ich schreibe dauernd Richter Ob., aber er heißt definitiv Bostedt. An meine eingangs aufgeführten Abkürzungen halte ich mich auch nicht ... Sei´s drum!
   Wenn ich jetzt schreibe, dass nun das Wort an den SWR geht, denkt ihr bestimmt gleich: Jetzt wird´s spannend. Aber dem ist nicht so, denn zum einen ist da nicht viel gekommen, zum anderen habe ich nicht mehr so viel mitgeschrieben.
Ich setze wieder Gedankenstriche ...
   Frau Heinz bezieht sich auf die angeblich zusätzlich "hereinsprudelnden" Mehreinnahmen. Sinngemäß:
   - Man solle nicht glauben, dass der SWR (vielleicht hat sie auch ÖRR gesagt) jetzt im Geld schwimme, man bilde Rückstellungen usw. ...
Irgendwo vorher war auch die Rede von der Festsetzung der Gebührenhöhe.
- Die Fachkompetenz in der Gebührenhöhe sei bei der Kef (heißt doch so?)
Richter Bo. fasst nochmal zusammen, dass es sich ihm so darstelle als ob man (vonseiten der Länder/ÖRR m.I.) so argumentiere: "Es geht nur so, also muss es doch auch möglich sein." Dazu Prof.: Das entspreche dem Sprichwort: Der Zeck heiligt die Mittel, und was damit schon an Unheil angerichtet worden sei, sei bekannt.

   Doch, jetzt wird´s doch nochmal spannend. Denn nach meinem Dafürhalten zieht jetzt Richter Bostedt einen Joker (für unsere Seite m.I.): Er möchte die jetzt etwas ausschweifende Debatte (m.I) auf die Kernfrage zurückführen (und ihr habt euch ja das Wort gemerkt, wie war´s nochmal? Ja, genau: die besondere Gegenleistung.) und fragt (mit Blickrichtung  den SWR m.I): " Was qualifiziert denn nun den Vorteil?" Er habe sich dazu einmal den RGStV durchgelesen, aber er finde nichts. Es heiße lediglich: (und jetzt muss ich leider passen, welcher § das war/ist und ich weiß auch nicht, ob ich richtig zitiere, aber ihr wisst bestimmt, welche Stelle gemeint ist!) Der Wohnungsinhaber entrichtet den RB ... Nirgends stehe, für welche besondere Gegenleistung.
   Weil es eine Frage war (Was qualifiziert denn nun den Vorteil?) und er zur Beklagten schaut, zücken die ihre RBStV, finden aber auch nichts, und jetzt Frau Heinze: "Ja, das stimmt, das steht nirgends." (Peinlich, peinlich! Da hat er sie sauber auflaufen lassen. m.I.)

So, gleich kommt der letzte Akt, ich hab nur oben grad was wiehern gehört ...  ;)






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Re: VG Freiburg
#44: 05. April 2014, 01:14
ja, jetzt noch wach, werde trotzdem nachher (also heute noch) weiter lesen LG :)


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