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Autor Thema: GEZ mit Nachbar teilen?  (Gelesen 29715 mal)

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Re: GEZ mit Nachbar teilen?
#30: 03. April 2019, 18:31
Nein, nicht beim Auszug, aber eventuell beim nächsten Meldedatenabgleich.

So zumindest, wenn die die Gesetzeslage vom BS eingehalten wird.

Aber dann kann man es ja mit der "Brief zurück" Methode versuchen.


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Re: GEZ mit Nachbar teilen?
#31: 03. April 2019, 18:34
Aber dann kann man es ja mit der "Brief zurück" Methode versuchen.
Könntest Du die für einen Laien kurz erläutern?


Edit "Bürger":
Bitte hier wie überall im Forum keine vom eigentlichen Kern-Thema des Threads abschweifende Nebendiskussionen.
Siehe bitte Forum-Suche - diese findet u.a. auch dies
Briefe trotz (verzögerter) Zahlungen > ungeöffnet Zurücksenden?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21305.0.html
Siehe auch ähnliche Diskussion u.a. unter
1. Brief ist da! Dokumentation meiner Versuche: Rücksendung/Retoure usw!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6146.0.html
Umzug: 1. Brief ist da! Dokumentation meiner Versuche: Rücksendung/Retoure usw!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10887.0.html
Briefe immer ungeöffnet zurück schicken - Zurückweisen sinnvoll?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7129.msg136553.html#msg136553
Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16983.0.html
Hier im Thread bitte ausschließlich zu dessen eigentlichen Kern-Thema, welches da lautet
GEZ mit Nachbar teilen?
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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Re: GEZ mit Nachbar teilen?
#32: 03. April 2019, 18:35
Gerne.

Das ist eine gute Frage, zu der ich leider keine praktische Erfahrung beisteuern kann.

Allgemein besteht ja jedoch folgendes, bereits ins Feld geführte Kuriosum:

Der neuerliche "einmalige" Datenabgleich sollte nach meinem Verständnis ja genau jene Fälle "aufdecken", da man angeblich die Daten der Mitangemeldeten löscht und diese sonst ohne erneuten Umzug nicht mehr erfassen würde.

Dazu passt jedoch nicht, dass Mitangemeldete offenbar kein neuerliches Schreiben zur Klärung erhalten; insofern müssen diese Daten ja doch noch vorhanden sein. Dann wiederum entfällt für mich jedoch die Notwendigkeit der nochmaligen Abgleiche, da im Falle eines Wegzugs des einen Zahlers die anderen leicht ersichtlich nicht mehr abgedeckt wären.

Vielleicht vermag das ja jemand aufzulösen, ich verstehe es bis heute nicht.


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Re: GEZ mit Nachbar teilen?
#33: 03. April 2019, 23:08
Sollte Person P für die Rückmeldung den papierhaften Antwortbogen des BS nutzen, auf dem die Beitragsnummer und der Name des Mitbewohners (Nachbar N) angegeben werden muss und der mit Datum unterschrieben werden muss oder sollte Person P die Angaben unter folgendem Link
https://www.rundfunkbeitrag.de/antworten/index_ger.html
vornehmen, bei dem nur die Beitragsnummer angegeben werden muss?


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Re: GEZ mit Nachbar teilen?
#34: 04. April 2019, 00:31
Lt. Recht und Gesetz hat man immer nur mit der Anstalt des Landes zu kommunizieren.
Diese nennt sich LANDES-Anstalt des Rundfunks.
Warum wohl heißt die LRA ?

Niemals mit dieser ominösen Stelle aus Köln, die in Angelegenheiten, die das Land betreffen keinerlei Stimme im Parlament hat.

Ansonsten finde ich das mit dem Nachbarn gar nicht mal so schlecht.
Die Frage wäre aber, ist die Person P überhaupt berechtigt, irgendwelche Daten, die eine andere Person betreffen, an den Rundfunk weiterzugeben?
Es reicht doch, wenn man denen mitteilt, dass schon Jemand bezahlt. Die Daten sind geschützt lt. Datenschutz. Eine Weitergabe ist nicht erlaubt.

Meine These:
Rundfunk ist öffentliches Recht zwischen Rundfunk und Nutzer, es besteht ein öffentliches rechtliches Rechtsverhältnis. Nun kommt eine weitere Person hinzu. Zwischen diesen Personen ist es dann aber Privatrecht. Öffentliches Recht und Privatrecht lässt sich nicht vermischen. Man teilt dies der LRA mit und damit hat es sich. Keinerlei Angaben zu anderen Personen!


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Re: GEZ mit Nachbar teilen?
#35: 04. April 2019, 03:06
Bitte hier nicht weiter die Frage vertiefen, mit wem man "richtigerweise" kommunizieren würde oder sollte.
Zudem kann man ja auch die "zuständige Landesrundfunkanstalt" nicht so ohne weiteres aus den Rechtsgrundlagen entnehmen.
Das führt hier im Thread zu weit und ist bereits andernorts im Forum diskutiert.

Es geht hier im Thread wohl gem. Eingangsfrage sowie auch gem. der aktuell gestellten Nachfrage schließlich weniger um fiktiven "Stress" zu machen und zu haben (und den würde man mittelfristig bekommen, sofern man nicht die gewünschten Daten liefert), sondern darum, ob nicht der
- Konstruktionsfehler/ Modellfehler (Anknüpfung an die Wohnung) in Verbindung mit
- mangelhafter Datenlage (Meldeadressen oft ohne Aussage zur Lage der Wohnung) und
- fehlender örtlicher Kontrolle/ Überprüfung der Angaben
bei fiktiven Personen P und Nachbarn N zu einer (teilweisen) Umgehung der Abgabepflicht führen können.

Und ja, dies kann es augenscheinlich und Person P und Nachbar N wären wohl weder die ersten noch die letzten, die dies tun würden.

Zu beachten gilt jedoch dennoch:

1) Sind für Person P und/oder für Nachbar N beim Einwohnermeldeamt und/oder bei ARD-ZDF-GEZ Angaben zur "Lage der Wohnung" angegeben? Dann könnte es u.U. schwierig werden, zu behaupten, dass der eine bei dem anderen in der Wohnung wohne, wenn sich die Angaben widersprechen. Siehe auch weiter vorn schon in hiesigem Thread ab etwa
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8399.msg111978.html#msg111978

2) Gemäß auch dem Hinweis von "gez-negativ" bestehen ggf. datenschutzrechtliche Risiken.
Person P stelle sich nur vor, Nachbar N könnte aus irgendwelchen unvorhersagbaren Umständen in der Zukunft nicht mehr geneigt, sondern ggf. konfrontativ werden und plötzlich Schadensersatzforderungen stellen, weil Person P sich "unbefugt" und unter nicht eingewilligter Weitergabe von (mglw. "erschlichenen") Daten Dritter ihrer Beitragspflicht entziehen wollte.
Es ist also nicht ganz so einfach - selbst für tatsächliche Mitbewohner der gleichen Wohnung, einfach so Daten von Dritten weiterzugeben. Schon gar nicht, wenn dazu keine verbindliche schriftliche Einwilligung erteilt ist. Mglw. sollten sich fiktive Personen P diesbezüglich absichern - was auf fiktive Nachbarn N natürlich etwas bizarr wirken könnte, angesichts derer momentanen Bereitwilligkeit, überhaupt "mitzuspielen".

Mehr dazu siehe und diskutiere dann bitte u.a. unter
Anzeige-/Auskunftspflicht zu Wohnung/ Beitragspflicht gem. RBStV/Satzung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20246.0.html
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20246.msg188019.html#msg188019
Anzeigepflicht, Auskunftsrecht RBStV - Ordnungswidrigkeit und mögliche Folgen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30025.msg188015.html#msg188015
Zweiter Meldedatenabgleich - Fragebogen erhalten > Was tun?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28036.msg178626.html#msg178626
bzw. müsste zu dieser Frage der Weitergabe von Daten Dritter und ggf. schriftlicher Einwilligung aufgrund der Eigenständigkeit ein gut aufbereiteter Thread mit aussagekräftigem Thread-Betreff erst noch erstellt werden, denn mich deucht, diese Frage wurde so noch nicht im Forum vertiefend behandelt.

Bei etwas mehr Aktionismus-Bereitschaft könnte ggf. auch reagiert werden in Anlehnung an
"Anmeldebestätigung und Zahlungsaufforderung" - mögl. Reaktion/en an BS/LRA
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30607.0.html
Ob und wann sowie genau welche Daten Dritter man dann weitergibt, kann sich Person P dann noch entscheiden.
Vielleicht reicht ja auch schon erst mal der dezente Hinweis, dass "bereits ein Beitragskonto besteht"... ;)


Um hiesigen Thread nicht mit allerlei Einzelkonstellationen zu überfrachten, bitte hier nur allgemeingültig diskutieren zur Kern-Frage
GEZ mit Nachbar teilen?
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Re: GEZ mit Nachbar teilen?
#36: 04. April 2019, 08:25
Sind für Person P und/oder für Nachbar N beim Einwohnermeldeamt und/oder bei ARD-ZDF-GEZ Angaben zur "Lage der Wohnung" angegeben?

Der Bürger entscheidet ja auf Grund der Gesetzteslage selbst ob er sich anmelden muss.

In einem fiktiven Fall könnte der Bürger der Meinung sein, dass das Treppenhaus bewohnt ist, weil dort eine Matratze liegt, und da manchmal der Nachbar schläft wenn er Krach mit seiner Frau hat und die ihn dann nicht mehr in die Wohnung lässt (oder so was).
-> Das Treppenhaus ist eine neuartige RBSTV-Wohnung, alle anderen Wohnungen können nur noch über diese Wohnung erreicht werden, sie sind also beitragsfrei.
So interpretiert der Bürger das Gesetz und teilt sich im Innenverhältniss den Beitrag mit dem Nachbar. (Der BS sieht das natürlich anders)
Somit ist die Lage der Wohnungen auch egal.

Damit das ganze stressfreier wird, ist es natürlich besser, wenn es beim EMA keine Angaben über die Wohnungen gibt.


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Re: GEZ mit Nachbar teilen?
#37: 04. April 2019, 09:15
Ich muss in dieser Sache noch ein letztes Mal nachfragen, um eine Entscheidung über das richtige Vorgehen zu treffen.

Ziel von Person P ist es den BS kurzfristig los zu werden. Person P nutzt die Wohnung nur als Nebenwohnung und hat ihren Hauptwohnsitz bei den Eltern, die den Beitrag schon immer bezahlt haben (wie man diesen Beitrag abstellen kann, wird sich Person P mit Hilfe dieses Forums als nächstes überlegen).

Mit dem Nachbar N hat Person P diverse private und geschäftliche Beziehungen, die weit über den Rundfunkbeitrag hinausgehen. Eine Situation, in der es zu Problemen mit dem Nachbarn aufgrund der Anmeldung mit seiner Beitragsnummer kommen kann, ist ausgeschlossen.

Auf den aktuellen Schreiben von ARD-ZDF-GEZ per Mitte April des Nachbarn N und von Person P steht exakt die selbe Adressangabe: nur Straße, Hausnummer, PLZ und Wohnort - ohne genaue Bezeichnung der Wohnung (wie z.B. 1. OG links)

Nun die entscheidende Frage:
Wie nimmt Person P die Rückmeldung/ Antwort an die BS am besten vor?

a) Mit dem vom zugesandten Papier-Formular/ "Antwortbogen" mit Angabe der Beitragsnummer und Name des Mitbewohners (Nachbar N) plus Datum und Unterschrift? oder
b) online unter folgendem Link
https://www.rundfunkbeitrag.de/antworten/index_ger.htmlbei dem nur die Beitragsnummer des Nachbarn N und das Aktenzeichen aus dem "Antwortbogen" angegeben werden muss und die Daten dann online übermittelt werden?


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GEZ mit Nachbar teilen?
#38: 10. Dezember 2023, 22:31
@23jenny23 wie ist Person P letztlich vorgegangen und wie ging es weiter?

Also ich kann nur bestätigen, dass dies grundsätzlich klappen kann, wobei ich aber den Ablauf und die Logik vom BS nicht so richtig verstehe und warum es Leute gibt, die über 20J. unentdeckt geblieben sind. Ich habe hier nur eine Vermutung. Zur Beispiel-Story von Person K:

- bis 2013 konnte sich Person K erfolgreich vor der GEZ drücken und die Schergen per Drohung vertreiben die früher in Tat wie Wegelagerer auftauchten
- ab 2013 gab es vom BS nie Post bis eine Frau 2015 bei K einzog. Diese konnte sich entziehen, als sie die BS-Nr. vom Untermieter nannte (Schwester). Diese zog 2018 leider aus, wobei der BS sich weder bei K  noch bei der Frau meldete. Dies zeigt den einseitigen Informationsaustausch, den man aber EDV-technisch einfach als Lücke automatisch abfragen könnte. Warum die dies nicht machen ist mir bei den Gehältern ein Rätzel, aber egal....
- ab 11/22 zog der Nachfolgemieter der Schwester N leider auch aus und es kam leider genau in der Zeit der neue BS-Abgleich. Statt der Frau von K wurde K jetzt erstmals selber angeschrieben. Warum ist unklar. Das blöde ist nur, dass oben im 3. Stock eine Zweitwohnung beitragsfrei angemeldet war. Unten war Leerstand, man hatte also unter der Adresse keinen Beitragszahler mehr. Das hat wohl auch der BS mit seiner ewigen Weisheit gecheckt. Warum das 20J. gedauert hat ist bei den Gehältern die dort gezahlt werden unklar.

Statt der bekannten Frau ist nun K vermutlich, und warum auch immer, als zukünftig potentieller Beitragsabdrücker angeschrieben worden, da es unter der Adresse keine Zahler mehr gab. Seit 11/22 zahlt K also quasi nach dem Auszug unten, da dort Leerstand ist. Keine Sau hat nachgefragt was vorher war. Jetzt ist oben aber der Erstwohnsitz des neuen Mieters als vermutlicher BS-Zahler seit 11/23 gemeldet und K wollte einfach telefonisch die BS-Nr. erfragen und sich dann über die Nummer abmelden. Name des Obermieters Z nennen sich als Partner ausgeben, und über das Formular abmelden, fertig.

FRAGE:
- Bekommt K die BS-Nummer so einfach genannt (Datenschutz)?
- Wird der Beitragszahler den man nutzt mittlerweile informiert (Datenschutz wird ja in D ganz groß geschrieben)?
- Kann K auch nach gezahlten Beiträgen sich rückwirkend abmelden und bekommt K sein Geld wieder oder wird der BS dann kritisch und fragt wieso weshalb warum?
- Falls das auffliegt, kann K ja einfach sagen, dass er dachte, dass in einem großen Haus mit offenem Flur nur 1 Beitragszahler ausreicht und fertig.

Da es aber bei der Stadt 3 eingetragene Eigentumswohnungen gibt ist K etwas verunsichert, da bei jeder Anmeldung gefragt wird in welcher Wohneinheit man wohnt. Das war aber schon immer so und hat früher ja auch geklappt mit der Nachbarschaftsanmeldung. Hat sich hier was geändert, dass der ev. Ärger vorprogrammiert ist? Wer hat Tipps für K der zufällig auch noch Vermieter des Hauses ist und wenig Sympatie für den BS hegt?



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Re: GEZ mit Nachbar teilen?
#39: 11. Dezember 2023, 10:51
- Bekommt K die BS-Nummer so einfach genannt (Datenschutz)?
Z kann sie Dir ohne weiteres geben, wenn Z es möchte. Es ist sein Datum.

- Wird der Beitragszahler den man nutzt mittlerweile informiert (Datenschutz wird ja in D ganz groß geschrieben)?
Kann gut passieren, dass Z ein Schreiben bekommt, dass unter seiner Nummer nun auch die Wohnung von K registriert wurde und dass er vielleicht sogar gefragt wird, in welcher freundlichen Beziehung er zu K steht.

Im übrigen wird betreffs des deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunks der Datenschutz auch nicht einmal ganz klein geschrieben, sondern wurde komplett ausgehebelt und ist inexistent. Dazu gibt es mehrere Threads (Stichwort: DSGVO).

- Kann K auch nach gezahlten Beiträgen sich rückwirkend abmelden und bekommt K sein Geld wieder oder wird der BS dann kritisch und fragt wieso weshalb warum?
Der BS zahlt kein Geld zurück. Das müsste eingeklagt werden - darunter machen die es nicht.

- Falls das auffliegt, kann K ja einfach sagen, dass er dachte, dass in einem großen Haus mit offenem Flur nur 1 Beitragszahler ausreicht und fertig.
Warum dann nicht gleich so anmelden?

Da es aber bei der Stadt 3 eingetragene Eigentumswohnungen gibt ist K etwas verunsichert, da bei jeder Anmeldung gefragt wird in welcher Wohneinheit man wohnt. Das war aber schon immer so und hat früher ja auch geklappt mit der Nachbarschaftsanmeldung. Hat sich hier was geändert, dass der ev. Ärger vorprogrammiert ist? Wer hat Tipps für K der zufällig auch noch Vermieter des Hauses ist und wenig Sympatie für den BS hegt?
Wie geht das zusammen: Vermieter des Hauses und 3 Eigentumswohnungen darinnen? Ich gebe zu, keine Ahnung zu haben, bin bloß Mieter.

Also, wenn überhaupt, würde sonst nur noch die Etablierung einer Groß-WG helfen. Ob die abschließbaren Wohnungstüren in den einzelnen Etagen jetzt ausgehängt werden müssten, entzieht sich meinen wilden Spekulationen.

Good luck.


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Re: GEZ mit Nachbar teilen?
#40: 14. Dezember 2023, 23:28
@ope23

heißt kann gut sein, dass dir/euch schon Fälle bekannt sind bei denen das tatsächlich vorgekommen ist, dass der BS nach der Beziehung nachfragt?

Was heiß nicht gleich so anmelden:
Ist eigentlich keine schlechte Idee, aber wie sieht es mit der Eintragung vom Haus aus, dass dort 3 Eigentumswohnungen gemeldet sind? Bei der Anmeldung fragt das Einwohnermeldeamt immer in welche Wohnung man zieht. Grundsteuerbescheide gibt es auch drei. Liegt dem BS hier was vor? Zwei der drei Wohnungen werden vom Eigentümer K genutzt und eine ist an N neu vermietet, was man natürlich im Haus selber als EINE Bedarfsgemeinschaft auslegen kann, da die Wohnungen zwar von allen Hausbewohnern betreten werden können, es aber im Rahmen der Privatsphäre nicht gemacht wird. Kellerräume sind gemeinsam mit Regalaufteilung.

Türen aushängen wie in der Grundschule die Klotüren wäre ja der Gipfel. Wahrscheinlich ist für den BS jede abschließbare Tür eine eigene Wohnung und WG gibt es in deren Gier nicht. Die Hauptfrage ist halt wie hoch die Gefahr ist, dass der neue Mitbewohner N überhaupt mitbekommt, dass sich ein Dritter auf die Anmeldung bezieht und die Familie der Person K  "schwarz fährt"?


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Re: GEZ mit Nachbar teilen?
#41: 15. Dezember 2023, 02:59
Mit anderen Worten: Da soll jemand wie ein Gebrauchsgegenstand oder ein Werkzeug genutzt werden, aber nach Möglichkeit nichts davon mitbekommen.
Ist das wirklich hier das Forumsthema?


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"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)

"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)

"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

Z
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Re: GEZ mit Nachbar teilen?
#42: 15. Dezember 2023, 11:16
Auch Eigentumswohnungen können zusammengelegt sein, auch ein ganzes Haus kann von mehreren gleichzeitig, obwohl es formaljuristisch getrennte Einheiten sind, gemeinsam bewohnt werden, wer soll das nachprüfen? Lediglich bei Befreiungstatbeständen wäre vor Gericht das eine oder andere zu beweisen. Im Übrigen unterscheidet sich die Wohnungsdefinition des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages erheblich vom Baurecht.
Dennoch sollten die Bewohner über ihren Bezahl- oder Nichtbezahlstatus aufgeklärt sein oder sich über ein gemeinsames Vorgehen einigen, schon allein deshalb, damit keine schlafenden Hunde geweckt werden oder neu dazuziehende blödsinnige Aussagen machen.
Klar wird es pro Person "billiger", wenn man Spielräume ausnutzt, das ändert aber nichts am verbleibenden Zwangscharakter des Rundfunkbeitrages, weil dann immer noch einer "fällig" ist.


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