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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: mx34 am 18. Februar 2014, 14:30

Titel: GEZ mit Nachbar teilen?
Beitrag von: mx34 am 18. Februar 2014, 14:30
Hallo, bin neu hier und hoffe ihr könnt mir meine Frage beantworten.

Angenommen Person A wohnt in einem 6 Parteien Haus. Sein Nachbar zahlt regelmäßig GEZ und wird dies auch weiterhin tun. Person A hat vor einigen Wochen Post von der GEZ erhalten dieser wird nun auch dazu aufgefordert Geld zu bezahlen. Da er aber keine Lust hat den Beitrag von 01.2013 nachzuzahlen, einigt er sich mit einem der Nachbar eine "WG"  zu gründen. (Bzw. seinem Nachbar die Hälfte der  GEZ Gebühr abzudrücken).

Als Gegenleistung erhält Person A die Mitgliedsnummer/ Beitragsnummer seines Nachbars, welche Person A nun ohne schlechtes Gewissen an die GEZ schicken kann.

Wird Person A somit um die Zahlung des vollen Beitrags kommen ?

Weiß die GEZ wie viele Parteien im Haus leben ?

MfG
Titel: Re: GEZ mit Nachbar teilen?
Beitrag von: 2Xtreme am 18. Februar 2014, 15:18
Nein, der Beitragsservice (GEZ) weiß meines Erachtens nicht, wieviele Parteien es in einem Haus gibt. Er sieht zwar wieviele Menschen die gleiche Straße und Hausnummer haben, aber er weiß nicht, wer wo mit wem zusammen wohnt. Das können die sich dann nachher zum Teil zusammenreimen, wenn sie die Antwort von den Leuten haben.

Wenn Person A die Beitragsnummer vom Nachbarn angibt, dann weiß der Beitragsservice, dass Person A wohl bei Person B (Nachbar) wohnt. Dann ist das eben so. Der Beitragsservice freut sich über eine Antwort der angeschriebenen Person A und für die ist das erledigt. Laut RbStV müssen die Daten von Person A dann gelöscht werden, weil der Sachverhalt geklärt ist.

Der Aufwand wäre abenteuerlich, zu prüfen, wieviele Wohnungen es in jedem Mehrparteienhaus in Deutschland gibt und wer wo mit wem wohnt.
Titel: Re: GEZ mit Nachbar teilen?
Beitrag von: mx34 am 18. Februar 2014, 16:18
Wäre das also eine gute Möglichkeit für Person A.

Warum macht dies dann nicht einfach jeder so wenn es so einfach ist ?
Titel: Re: GEZ mit Nachbar teilen?
Beitrag von: themob am 18. Februar 2014, 17:16
Wäre das also eine gute Möglichkeit für Person A.
Warum macht dies dann nicht einfach jeder so wenn es so einfach ist ?
Weil die wenigsten einfach nur Geld sparen wollen - die überwiegende Mehrheit hier will keinen Zwang haben, etwas bezahlen zu müssen, was sie nicht nutzen.

Ansonsten:
Person A begibt sich in die Abhängigkeit und des Wohlwollens von Person B. Person B könnte genauso gut später sagen: So liebe Person A, bezahl mal alles oder ich melde anonym etwas was Person A nicht gefällt. Wer will Person B nachweisen, dass ein Deal gemacht wurde? Die Beitragsnummer hat Person B abgeschrieben als sich Person A das Schreiben mal ansehen wollte.

Wer das Angebot nutzen will, soll dazu stehen und es auch bezahlen und nicht nach Auswegen suchen, Kohle zu sparen. Meine Meinung

Hier geht es ja im allgemeinen über den Zwang, etwas bezahlen zu müssen, was einem die Freiheit und monatlich 17,98€ raubt, selbst zu entscheiden, aus welchen Quellen jemand seine Informationen beziehen, damit evtl. auch bezahlen, will.

Die Mehrheit hier strebt eher eine Reform des Rundfunksystems an, als nach Lösungswegen zu suchen, einfach nur Geld zu sparen (Ausnahme die Gruppen, die um Ihre Befreiung "kämpfen" müssen, weil Sie schlichtweg sowieso kein Geld haben). 

Der richtige Weg wäre:
Für die Ungerechtigkeit kämpfen - klagen statt zahlen

oder zu diesen Angeboten stehen und bezahlen (Dabei könnten sich Person A + B über Hintergründe informieren - für was unter anderem bezahlt werden muss: Hier fließt das Geld von Person A + B hin (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8390.msg59854.html#msg59854)).
Titel: Re: GEZ mit Nachbar teilen?
Beitrag von: 2Xtreme am 18. Februar 2014, 18:48
"themob" hat schon recht, Person A begibt sich natürlich in Abhängigkeit zum Nachbarn.

Andererseits wäre Person A mit dieser Methode sicher erst mal aus dem Schneider, weil "Person A ja beim Nachbarn wohnt".
Titel: Re: GEZ mit Nachbar teilen?
Beitrag von: G3ztap0 am 23. Dezember 2015, 16:07
"themob" hat schon recht, Person A begibt sich natürlich in Abhängigkeit zum Nachbarn.

Tut Person A das wirklich? Zumindest unter der reichlich naiven Annahme, dass der Beitragsservice sich an bestehende Datenschutzgesetze und Vereinbarungen hält, sollten doch die Daten von Person A langfristig gar nicht mehr vorhanden sein, da die Frage nach einer etwaigen Beitragspflicht in diesem Fall negativ ausfiel.

Theoretisch könnte deutschlandweit ein einziger umzugsfreudiger Beitragszahler B alle, die sich nach seinem Wohnungswechsel ebenfalls dort anmelden von der Zwangszahlung befreien, sofern die dann nicht mehr umziehen. ;)

Auch in diesem Thread stellt sich mir also hier die Frage, wie etwa die Gemeinschaftshaftung beispielsweise in einer WG praktisch durchgesetzt werden soll, wenn doch von den anderen angeblich gar keine Daten mehr vorliegen. Nach meinem Verständnis hat der Beitragsservice (offiziell) bis zum nächsten Umzug oder einem wieder mal "einmaligen" Datenabgleich eben keine Daten mehr.
Titel: Re: GEZ mit Nachbar teilen?
Beitrag von: anne-mariechen am 23. Dezember 2015, 16:57
Nach meinem Verständnis hat der Beitragsservice (offiziell) bis zum nächsten Umzug oder einem wieder mal "einmaligen" Datenabgleich eben keine Daten mehr.

Deshalb steht im 19. RÄStV drin, dass auf Grund des großen Erfolges des Datenabgleiches nun der nächste Datenabgleich mit der Verabschiedung durch die Länderparlamente ansteht und genehmigt wird. So wird das wohl, ab dann eine Dauereinrichtung. Und jetzt könnte berufen auf das Bundesverfassungsgerichtsurteil zur Volkszählung geklagt werden:  BVerfG · Urteil vom 15. Dezember 1983 · Az. 1 BvR 209/83, 1 BvR 484/83, 1 BvR 440/83, 1 BvR 420/83, 1 BvR 362/83, 1 BvR 269/83 (Volkszählungsurteil) https://openjur.de/u/268440.html (https://openjur.de/u/268440.html)

Denn hier erfolgt die fortlaufende Kontrolle des Bürgers unter dem ständigen Datenabgleich und deren Verknüpfung. Diese Rechtssprechnung des BVG kann ja kein VG unabhängig von den Datenschutzrichtlinen der EU unberücksichtigt lassen.

Wäre wie im RBStV vorgesehen bei einer WG, die durch eine Person Ihre RF-Beiträge bezahlt, alle anderen Personen gelöscht worden, so fließen beim einem weiteren Datenabgleich mit den Meldebehörden die Daten aller gemeldeten Personen wiederum in die Datenbanken des Beitragservice ein. Das ist ein regelrechte Personenverfolgung auf EDV-Grundlage und der Persönlichkeitsdaten, Sprich eine Personenverfolgung durch den BS. Diese Datenschutzklausel im RBStV, dass die Daten 12 Monate nach der Prüfung gelöscht werden, ist damit eine bewiesene Lüge die von den Länderparlamenten mit unterstützt wird.
Titel: Re: GEZ mit Nachbar teilen?
Beitrag von: G3ztap0 am 27. Dezember 2015, 21:25
Deshalb steht im 19. RÄStV drin, dass auf Grund des großen Erfolges des Datenabgleiches nun der nächste Datenabgleich mit der Verabschiedung durch die Länderparlamente ansteht und genehmigt wird.

Dass der einmalige Datenabgleich so einmalig sein würde wie Bankgeheimnisse im Fall des Falles geheim bleiben, war eh klar.

Sofern dahinter nicht wieder politische Nebelkerzen stecken, würde das Begehren nach mehrfachen Abfragen jedoch die derzeitige Praxis der halbwegs zeitnahen Löschung sogar bestätigen.

Nach meinem Verständnis gab es bisher den "einmaligen" Datenabgleich, der sich über Monate, wenn nicht Jahre hinzog. Desweiteren werden bei jeder Ummeldung quasi im "Push-Verfahren" die aktuellen Daten vom Einwohnermeldeamt an den Beitragsservice weitergegeben. Würden sämtliche Daten doch vorgehalten, bräuchte man eigentlich keine weiteren gesammelten Abfragen mehr.

Ich kann mir andererseits auch nicht vorstellen, dass der Beitragsservice in ein paar Jahren wieder alle zur Klärung der Beitragskonten anschreiben möchte, von daher erscheint mir naheliegender, dass die Daten eben doch nicht gelöscht werden, so wie es ja auch generell selten passiert bei Unternehmen.

Ich sehe von all dem abgesehen dennoch nicht die große Abhängigkeit. Ohne Nachbarns Beitragsnummer habe ich die Bande gleich an der Backe, mit jedoch vielleicht mal in der fernen Zukunft und viel Pech irgendwann mal wieder. Selbst wenn das nach vielen Jahren nach der nächsten Abfrage der Fall sein sollte, sind Teile der Ansprüche verjährt und jeder Monat der Nichtzahlung ist eine Genugtuung.

Ob der aktuellen Rechtslage ist dieses Vorgehen leider weitaus pragmatischer und zielführender, als sich dagegen auf dem "Rechts"weg wehren zu wollen.
Titel: Re: GEZ mit Nachbar teilen?
Beitrag von: beat am 27. Dezember 2015, 23:59
Aus meiner Sicht ist jede Methode, den Rundfunk um Beiträge zu bringen, gut und gerechtfertigt.

Welche man für sich wählt hängt von persönlichen Faktoren und Vorlieben ab.

Der eine widerspricht und legt demonstrativ Klage ein, und vielleicht kriegt er oder ein anderer vor dem Verfassungsgericht recht. Vielleicht wird ihm von gut bezahlten Juristen der Rundfunkanstalt auch nur geraten, doch seine Klage zurückzunehmen, weil er dann "was spart", vielleicht besteht er auf seiner Klage, und zahlt am Ende alles, oder gewinnt vor dem Verfassungsgericht und zahlt nichts. Das kann dann aber durchaus wirklich 10 Jahre Rechtsweg und einiges an Geld kosten, aber wäre es wert.

Der andere meldet sich halt bei seinem Nachbarn an. Letztlich ist es von der Wirkung ähnlich wie die Klage. Wenn sich jeder unter der Beitragsnummer seines Nachbarn anmelden würde, wäre das System genauso am Ende, wie es am Ende wäre, wenn jeder zweite Klage einreichen würde.
Wie weit und wohin der jeweilige Weg führt, kann nur praktisch ermittelt werden. Und wie gesagt, es hängt halt von der Person hab und auch von Kapazitäten und Schwerpunkten welchen Weg man geht, jede Methode hat ihre Berechtigung und Vorteile.

Zum Beispiel haben die Griechen es auch geschafft, ihren Staat zu ruinieren, indem sie mehrheitlich einfach keine Steuern bezahlt haben. Wenn einfach jeder zweite keine Steuern mehr bezahlt oder besser 8 von 10, dann ist die Wirkung die gleiche, als wenn 8 von 10 einen langwierigen Klageweg beschreiten. Die DDR ist u.a. auch daran untergegangen, dass man dort eben in einem anderen Tempo gearbeitet hat und mit anderem Einsatz als man es 2015 in einem mittelständischen Unternehmen, mit dem man sich identifiziert, tut. Man muss nicht immer Margot Honecker vor Gericht anprangern, um an ihrem Untergang zu arbeiten.

Kurzum, was zählt, ist der Schaden, den man den Absahnern und Demagogen beim Rundfunk zufügt und den Vorteil, den man für sich selbst realisiert, wenn es darum geht Intendanten mit 400.000 Euro Jahresgehalt und ihren Mitläufern Steine in den Weg zu legen.

Antwort auf die Eingangsfrage, warum es dann nicht jeder so macht, ist wohl: manche sehen tatsächlich gerne den Fernsehgarten, für andere sind die Beiträge Peanuts, andere trinken lieber ein Bier oder gucken TV, statt nachzudenken, die nächsten glauben, sie müssten ein schlechtes Gewissen haben, wenn sie nicht ihren Teil zum Intendantengehalt von 300.000 oder 400.000 Euro beitragen, Summa summarum, Zahlen ist für viele oder die Mehrheit ein leichter Weg.
Titel: Re: GEZ mit Nachbar teilen?
Beitrag von: anne-mariechen am 28. Dezember 2015, 08:14
Kurzum, was zählt, ist der Schaden, den man den Absahnern und Demagogen beim Rundfunk zufügt und den Vorteil, den man für sich selbst realisiert, wenn es darum geht Intendanten mit 400.000 Euro Jahresgehalt und ihren Mitläufern Steine in den Weg zu legen.

Antwort auf die Eingangsfrage, warum es dann nicht jeder so macht, ist wohl: manche sehen tatsächlich gerne den Fernsehgarten, für andere sind die Beiträge Peanuts, andere trinken lieber ein Bier oder gucken TV, statt nachzudenken, die nächsten glauben, sie müssten ein schlechtes Gewissen haben, wenn sie nicht ihren Teil zum Intendantengehalt von 300.000 oder 400.000 Euro beitragen, Summa summarum, Zahlen ist für viele oder die Mehrheit ein leichter Weg.

Aus der Einfachheit sich mit dem Medium die Zeit zu vertreiben, meinen viele sie werden vorzüglich informiert und gebildet. Die Tageszeitung ist noch teurer und daraus ist bei sehr vielen dieser Menschen der Gedanke verwurzelt, dass man bezahlen muss. Diese Leute haben null Ahnung, sind dann leider nicht mehr in der Lage sich zu wehren, dann wird ganz wie die Abzocker es sich wünschen, die Kontodaten vorgelegt und bezahlt. Die Gedanken, man will ja seine Ruhe haben und weiter klotzen sind von Wichtigkeit. Schon dieser Selbstläufer mit Verbreitung von falsch dargestellter Information, bringt man eine ganze Menge Menschen zum bezahlen. Eine offene Diskussion jeder Argumentation ist bei diesem Menschen nicht mehr möglich. So sind diese Menschen mit Ihrem Leben und Ihrem Lieblingssender rundum zufrieden und die Abzocker nennen das dann Grundversorgung. In diesem Sinne drück jeder Abgeordnete alle 4 Jahre weiter auf die Tränendrüse zum Stimmenfang, damit sein hohes Gehalt gesichert ist und der RF- und das Fernsehen kann in Ihrem Sinne die Propaganda ständig weiter führen.
Titel: Re: GEZ mit Nachbar teilen?
Beitrag von: cleverle2009 am 28. Dezember 2015, 13:01
Theoretisch könnte deutschlandweit ein einziger umzugsfreudiger Beitragszahler B alle, die sich nach seinem Wohnungswechsel ebenfalls dort anmelden von der Zwangszahlung befreien, sofern die dann nicht mehr umziehen. ;)

In der neuen Meldedatenverordnung für Bayern habe ich gefunden, die Meldung an die Rundfunkanstalt kann
von der Meldebehörde durchgeführt werden. Da dies eine Kannvorschrift ist, kann der Bürger dies unterbinden, indem er ein Schreiben an die Meldebehörde schickt und denen diese Weitergabe verbietet. Sucht mal nach der Meldedatenverordnung eures Bundeslandes mit Rechtswirksamkeit seit 1. Nov. 2015

Beispiel für Bayern
https://www.verkuendung-bayern.de/gvbl/jahrgang:2015/heftnummer:11/seite:357
dort unter § 35
Titel: Re: GEZ mit Nachbar teilen?
Beitrag von: G3ztap0 am 28. Dezember 2015, 14:51
Kurzum, was zählt, ist der Schaden, den man den Absahnern und Demagogen beim Rundfunk zufügt ...

Nun, je nach persönlicher Auslegung ist ein solcher ja gar nicht entschaden oder wurde vielmehr umgekehrt dadurch auf anderer Seite gerade erst verhindert. ;)

Ich würde den Fokus jedoch gerne wieder auf das von mx34 begonnene Thema lenken, nämlich der praktischen Erfahrung beim Teilen der Beitragsnummer. Dass der ganze Beitrag, die Steuer, die Abgabe, die Gebühr oder wie man sie nun auch nennen will, mehr als bizarr und abgefahren ist, steht außer Frage, doch hier sollte es meines Erachtens - wenn auch nicht der Threadersteller - eher darum gehen, sie mit ihren eigenen Waffen zu schlagen.

Also, hat jemand Erfahrung, wie detailliert nachgehakt wird? Warum geben die sich beispielsweise bei der Online-Variante des Antwortschreibens mit der Beitragsnummer alleine zufrieden während man etwa beim Formular für die Abmeldung aufgrund eines Umzugs in eine Wohnung, für die bereits bezahlt wird, detaillierter Auskunft geben muss?

Anders gefragt, auf welcher Rechtsgrundlage können bezüglich einer angeblich bereits "versorgten Wohnung" welche Auskünfte vom BS oder der jeweiligen Rundfunkanstalt verlangt werden? Mietverträge scheiden schonmal aus, da diese ja wenn überhaupt häufig nur beim Inhaber des Beitragskontos des Beitragskontos vorliegen - jemand, der etwa noch bei den Eltern wohnt, wird kaum mit denen einen (Unter)mietvertrag abgeschlossen haben.
Titel: Re: GEZ mit Nachbar teilen?
Beitrag von: LeckGEZ am 28. Dezember 2015, 16:01
Also, hat jemand Erfahrung, wie detailliert nachgehakt wird? Warum geben die sich beispielsweise bei der Online-Variante des Antwortschreibens mit der Beitragsnummer alleine zufrieden während man etwa beim Formular für die Abmeldung aufgrund eines Umzugs in eine Wohnung, für die bereits bezahlt wird, detaillierter Auskunft geben muss?

Indirekt.
Die Grundlage für den neuen Zwangsbeitrag war eine Gesetzesänderung des Meldegesetzes 2012. Ab November 2015 gab es den nächsten großen Wurf der Änderung des Meldegesetzes. Ich bin mir ziemlich sicher das die örR-Mafia in beiden Fällen die treibende Kraft war. Mit der letzten Änderung wurde auch beschlossen, das die Vermieter beim EMA ihre Mieter bestätigen (anzeigen, denunzieren) müssen. Damit soll dann die Zuordnung, welcher Beitragsschuldner welche Rundfunkzwangseinheit gemietet hat, hergestellt werden.
Alles zur besseren Kommerzialisierung der potentiellen Beitragsschuldner durch Gesetzeskraft des Politiker-Medien-Kartells.
Titel: Re: GEZ mit Nachbar teilen?
Beitrag von: G3ztap0 am 28. Dezember 2015, 20:19
Ab November 2015 gab es den nächsten großen Wurf der Änderung des Meldegesetzes.
Das habe ich mitbekommen.

Mit der letzten Änderung wurde auch beschlossen, das die Vermieter beim EMA ihre Mieter bestätigen(anzeigen, denunzieren) müssen.
Das nicht. Sich auf beliebige Adressen nur des Beitragsservice wegen anzumelden, wurde ab November so gesehen zwar schwieriger, aber auch das neue Meldegesetz hindert einen doch nicht daran, mit Nachbarn am tatsächlichen Wohnort gemeinsame Sache zu machen. Das "Rückzugsgefecht Datenschutz" ist schlimm genug, aber soweit, dass Vermieter dem Beitragsservice konkrete Wohneinheiten nennen müssen, sind wir meiner Kenntnis nach (noch) nicht. Aus den Meldedaten, die der Vermieter bei einer Ummeldung "nur" bestätigen muss, gehen genauere Ortsangaben nur hervor, wenn man das selbst angibt, was man wohl freiwillig tun kann.
Titel: Re: GEZ mit Nachbar teilen?
Beitrag von: kritzel300 am 29. Dezember 2015, 18:43
Angenommen Person A wohnt in einem 6 Parteien Haus.

Wenn man sowas macht, sollte man dann aber beim Meldeamt wirklich nur die Adresse angeben, nicht aber die Wohnung oder sowas, sonst fliegt das womöglich auf.

Ich denk mal die haben nicht umsonst im Anmeldebogen so eine Zeile "Wohnungslage" oder sowas ähnliches.
Titel: Re: GEZ mit Nachbar teilen?
Beitrag von: G3ztap0 am 29. Dezember 2015, 18:47
Ich denk mal die haben nicht umsonst im Anmeldebogen so eine Zeile "Wohnungslage" oder sowas ähnliches.

Man muss ja nicht alles ausfüllen, nur weil formal Gelegenheit dazu gegeben wird. Die Lage der Wohnung gibt man geschickterweise auch im Sinne der Datensparsamkeit natürlich gerade nicht an. Verpflichtend ist das jedenfalls nicht.
Titel: Re: GEZ mit Nachbar teilen?
Beitrag von: kritzel300 am 29. Dezember 2015, 18:49
Die Lage der Wohnung gibt man geschickterweise auch im Sinne der Datensparsamkeit natürlich gerade nicht an.

Genau darauf wollte ich hinaus, nicht daß man sich noch selbst ins Bein tritt.
Titel: Re: GEZ mit Nachbar teilen?
Beitrag von: LeckGEZ am 30. Dezember 2015, 10:38
Mit der letzten Änderung wurde auch beschlossen, das die Vermieter beim EMA ihre Mieter bestätigen(anzeigen, denunzieren) müssen.

Das nicht. Sich auf beliebige Adressen nur des Beitragsservice wegen anzumelden, wurde ab November so gesehen zwar schwieriger, aber auch das neue Meldegesetz hindert einen doch nicht daran, mit Nachbarn am tatsächlichen Wohnort gemeinsame Sache zu machen. Das "Rückzugsgefecht Datenschutz" ist schlimm genug, aber soweit, dass Vermieter dem Beitragsservice konkrete Wohneinheiten nennen müssen, sind wir meiner Kenntnis nach (noch) nicht. Aus den Meldedaten, die der Vermieter bei einer Ummeldung "nur" bestätigen muss, gehen genauere Ortsangaben nur hervor, wenn man das selbst angibt, was man wohl freiwillig tun kann.

Ich möchte mich nicht als Prophet versuchen, aber ich bin mir sehr sicher das die Änderung im EMG von Okt. 2015 dazu dient. Die proklamierten "Scheinanmeldungen" sind nur Marketinggewäsch für das dumme Zahl-Volk. Jetzt zieht der RBStV nach und verlangt ein, zwei Punkte mehr bei der nächsten automatisierten Datenweitergabe (ohne Widerspruchsrecht!!!), weil ähmm, naja, die Daten sind ja schon einmal da und Schwups wird auch der Name des Vermieters oder seine eindeutige ID, mit deinem Datensatz verknüpft und als Beifang ausgeliefert. Dann kann der ehrwürdige Demokratieeintreiber die Schmarotzer die sich gegen "Einfach für alle. Einfach alles für mich." stellen, identifizieren und rückwirkend auspressen.

Hier werden Stück für Stück verschiedene Gesetze zu einem Zweck maßgeschneidert, um die Datenschutzbestimmungen flächendeckend über Gesetze hinweg auszuhöhlen, damit sich niemand mehr dem Schleppnetz entziehen kann.
Hinz und Kunz erhält die Datenfischerei-Lizenz und es werden viele Schatten-Datenbanken eines ganzen Volkes, zum systematischen ausschlachten desselben, geschaffen.

Zumindest ist dafür jeder selbst Schuld, denn so etwas kann man verhindern. Man muss nur selbst aktiv werden. Datenschutz ist Verbraucher-feindlich opt-out definiert. Warum wohl? Ihr wollt doch alle ausgenommen werden, oder?

PDF-Formular zum Widerspruch jeglicher Datenweitergabe und Auskunftsersuchen zum aktuellen Stand der Dinge vom Okt. 2015 (http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=16273.0;attach=7519)

Beim Nachbar anmelden und nicht den vollen Beitrag zahlen ist nur eine sehr kurzfristige Option. Sobald die GEZ die zusätzlichen Daten hat und nachweisen kann, ihr habt Euch der Beitragsschuldnerhaft bewusst entzogen, seid ihr dran. Diese Variante bekämpft nicht das Übel an der Wurzel. Boykott ist der Name des Forums und der einzige legitime, demokratische Weg sich gegen das Politiker-Medien-Kartell zu wehren!
Titel: Re: GEZ mit Nachbar teilen?
Beitrag von: willnich am 30. Dezember 2015, 22:40
Beim Nachbar anmelden und nicht den vollen Beitrag zahlen ist nur eine sehr kurzfristige Option. Sobald die GEZ die zusätzlichen Daten hat und nachweisen kann, ihr habt Euch der Beitragsschuldnerhaft bewusst entzogen, seid ihr dran.

Was heißt, "sich der Beitragsschuldnerschaft bewusst entziehen" ? Das wollen doch alle in dem Forum. Ich finde es sehr legitim, sich "bewusst zu entziehen". Der Haken ist - man/frau sollte tatsächlich versuchen, falsche Angaben zu vermeiden.
Person X hat gemeint, als sie sich mit Person Y über die Fragestellung unterhalten hat, es stehe doch nirgends, dass man die Formulare des Betrugsserfies verwenden müsse. Es gibt nur Auskunftspflichten, die man/frau aber doch auch mit einem eigenen Brief erledigen könnte. Z.B. könnte Person A schreiben, dass (der Nachbar (nicht schreiben)) B unter der Beitragsnummer soundso schon Beiträge bezahlt und darum bitten, den Datensatz von Person A zu löschen. Dann nur noch die Absenderadresse und die Nummer, unter der das Schreiben des Betrugsserfies kam, angeben und gemeinsames Wohnen oder nicht unerwähnt lassen. Die haben doch ganz viele ungelernte Sachbearbeiter dort und sind immer froh, wenn sie was abhaken können. Wenn Person A freundlich schreibt, rutscht das vielleicht ohne dass jemals eine falsche Angabe gemacht wird.
Wäre einen Versuch wert - oder?
Titel: Re: GEZ mit Nachbar teilen?
Beitrag von: G3ztap0 am 30. Dezember 2015, 22:55
Der Haken ist - man/frau sollte tatsächlich versuchen, falsche Angaben zu vermeiden.

Sofern der Beitragsservice selbst keine falschen Angaben macht, ist das ironischerweise irrelevant, da sich von nicht mehr vorhandenen Daten nicht ableiten lässt, ob diese mal wahr oder falsch waren.  8)
Titel: Re: GEZ mit Nachbar teilen?
Beitrag von: ellifh am 31. Dezember 2015, 17:39
Doch keine Sorge, es wird kein Datensatz gelöscht!

Das glaubt doch wohl niemand mehr hier im Forum...

Mein Konto wurde nachträglich nach vielem Geschreibsel - ohne Anerkennung einer Rechtspflicht - rückwirkend abgemeldet. Keine Löschung in der Auskunft des Datenschutzbeauftragten des BS erkennbar, nicht im geringsten... Na und nun?? |-
Titel: Re: GEZ mit Nachbar teilen?
Beitrag von: G3ztap0 am 31. Dezember 2015, 19:04
Doch keine Sorge, es wird kein Datensatz gelöscht!

Das glaubt doch wohl niemand mehr hier im Forum...
Das glaube ich ja auch, wobei sich mir dann der Sinn des bereits beschlossenen weiteren Meldedatenabgleichs nicht erschließt.

Na und nun?? |-
Dagegen vorgehen, da illegal?
Titel: Re: GEZ mit Nachbar teilen?
Beitrag von: ellifh am 01. Januar 2016, 02:12
Zu 1: Sinn und Zweck, alle, die bis dahin durchs Netz geschlüpft sind, doch abzumelken

Zu 2: Habe ich vor, aber z. Zt. im Urlaub. Stelle die Antworten des BS Datenschutzbeauftragten noch ins Netz, wenn wieder zu Hause.

Ein gutes neues Jahr ;)
Titel: Re: GEZ mit Nachbar teilen?
Beitrag von: G3ztap0 am 01. Januar 2016, 02:39
Womöglich unterliegt meine Annahme einem Denkfehler oder ich habe was nicht richtig mitbekommen, aber verglichen mit Backups gab es beim einmaligen Meldeabgleich quasi das "Vollbackup" und durch die Unmeldungen angestoßenen Einzelmeldungen dann quasi das "inkrementelle Backup". Aus technischer Sicht wäre ein weiteres Vollbackup zwar schön und nett, jedoch letztlich redundant.

Ich sehe den Zugewinn an Information auf Seite des Beitragsservice durch einen weiteren Vollabgleich nicht unter der Voraussetzung, dass letztlich doch alle Daten widerrechtlich (!) vorgehalten werden.

Wer soll denn bisher wie durch welches Netz geschlüpft sein? Entweder ich melde mich um, dann werde ich auch jetzt erfasst oder aber, ich tue es (weiterhin nicht), wodurch ich dann aber beim nächsten Abgleich auch nicht auffalle.

Irgendwie passt das alles nicht zusammen.

Da der Kampf auch 2016 weitergeht und hoffentlich weiterhin kein Cent an diese Gauner geht, ein frohes Neues! ;)
Titel: Re: GEZ mit Nachbar teilen?
Beitrag von: G3ztap0 am 01. Januar 2016, 12:11
Mein Konto wurde nachträglich nach vielem Geschreibsel - ohne Anerkennung einer Rechtspflicht - rückwirkend abgemeldet. Keine Löschung in der Auskunft des Datenschutzbeauftragten des BS erkennbar, nicht im geringsten... Na und nun?? |-

Ähm, gerade nochmal nachgesehen. Die rückwirkende Abmeldung des Kontos erfolgte doch nach deinem Bekunden am 23.12.2015. Dann Ende des Monats bereits zu erwarten, dass keine Daten mehr bei denen liegen, erscheint mir etwas arg optimistisch. Ich meine, dass von 1-jährigen Löschfristen die Rede war.

Somit kannst du denen nach aktueller Rechtslage aufgerundet frühestens 2017 aufs Dach steigen, falls dann immer noch Daten vorliegen.
Titel: Re: GEZ mit Nachbar teilen?
Beitrag von: ellifh am 02. Januar 2016, 20:06
§14
9)
...

(Satz 2)Hat die zuständige Landesrundfunkanstalt nach dem Abgleich für eine Wohnung einen Beitragsschuldner festgestellt, hat sie die Daten der übrigen dort wohnenden Personen unverzüglich zu löschen, sobald das Beitragskonto ausgeglichen ist.

@
G3ztap0
Das hat sie eben nicht getan. Das Beitragskonto ist ja Quasi durch die rückwirkende Abmeldung ausgeglichen. Und es wurde nichts gelöscht...wie anhand der nebenbei bemerkt völlig lächerlichen Auskunft des Datenschutzbeauftragten des BS belegt.

Stelle ich morgen rein ;) da könnt ihr alle mal laut auflachen, so wie ich auch.

Titel: Re: GEZ mit Nachbar teilen?
Beitrag von: G3ztap0 am 02. Januar 2016, 22:16
http://www.ard.de/download/682716/15__Rundfunkaenderungs__staatsvertrag.pdf

Auf Seite 13 in Paragraf 11 (5) ist in der Tat die Rede davon, dass erhobene Daten unverzüglich zu löschen sind, sobald nicht mehr benötigt, während lediglich "nicht überprüfte Daten" spätestens nach 12 Monaten zu löschen seien.

Wie hier an anderer Stelle schon angemerkt, ein absoluter Gummiparagraf. Welche Daten sind denn überprüfte Daten? Im Zweifelsfall wurden die brisanten Daten dann angeblich nicht überprüft.

Nun ja, wie es um den Datenschutz in der Praxis steht, zeigt das Thema IP-Adressen: zu Zeiten von Holger Voss gegen die deutsche Telekom war vor etwaigen Vorratsdatenspeicherungen ganz klar Konsens, dass die IP-Adressen bei Flatrates sofort zu löschen sind. Am Ende waren dann trotz nicht geänderter Rechtslage inklusive BGH plötzlich 7 Tage auch okay.

Ein Witz ist das Ganze.

Bin gespannt auf die Auskunft, die du zu veröffentlichen gedenkst.
Titel: Re: GEZ mit Nachbar teilen?
Beitrag von: 23jenny23 am 03. April 2019, 17:41
Kann jemand bestätigen, dass die hier diskutierte Vorgehensweise erfolgreich war?

Fiktive Person P könnte einen fiktiven Nachbarn N haben
Nachbar N würde seine seine Beitragsnummer der Person P zur Verfügung stellen.

Person P könnte deshalb ihr Problem auf diese Weise lösen.

Freue mich über Rückmeldungen.


Edit "Bürger":
Beitrag musste angepasst werden. Bitte wichtige Hinweise u.a. oben rechts im Forum beachten und Platzhalter verwenden.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: GEZ mit Nachbar teilen?
Beitrag von: G3ztap0 am 03. April 2019, 17:50
Yep, funktioniert derart problemlos, dass es fast schon himmelschreiend ist, wie wenig Leute diesbezüglich aus dem Quark kommen.

So denn Glückwunsch zum Nachbarn mit "Arsch in der Hose".
Titel: Re: GEZ mit Nachbar teilen?
Beitrag von: 23jenny23 am 03. April 2019, 18:20
Herzlichen Dank für die Rückmeldung!

Kommt der BS dann wieder auf Person P zu, wenn der Nachbar N auszieht?
Titel: Re: GEZ mit Nachbar teilen?
Beitrag von: noGez99 am 03. April 2019, 18:31
Nein, nicht beim Auszug, aber eventuell beim nächsten Meldedatenabgleich.

So zumindest, wenn die die Gesetzeslage vom BS eingehalten wird.

Aber dann kann man es ja mit der "Brief zurück" Methode versuchen.
Titel: Re: GEZ mit Nachbar teilen?
Beitrag von: 23jenny23 am 03. April 2019, 18:34
Aber dann kann man es ja mit der "Brief zurück" Methode versuchen.
Könntest Du die für einen Laien kurz erläutern?


Edit "Bürger":
Bitte hier wie überall im Forum keine vom eigentlichen Kern-Thema des Threads abschweifende Nebendiskussionen.
Siehe bitte Forum-Suche - diese findet u.a. auch dies
Briefe trotz (verzögerter) Zahlungen > ungeöffnet Zurücksenden?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21305.0.html
Siehe auch ähnliche Diskussion u.a. unter
1. Brief ist da! Dokumentation meiner Versuche: Rücksendung/Retoure usw!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6146.0.html
Umzug: 1. Brief ist da! Dokumentation meiner Versuche: Rücksendung/Retoure usw!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10887.0.html
Briefe immer ungeöffnet zurück schicken - Zurückweisen sinnvoll?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7129.msg136553.html#msg136553
Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16983.0.html
Hier im Thread bitte ausschließlich zu dessen eigentlichen Kern-Thema, welches da lautet
GEZ mit Nachbar teilen?
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: GEZ mit Nachbar teilen?
Beitrag von: G3ztap0 am 03. April 2019, 18:35
Gerne.

Das ist eine gute Frage, zu der ich leider keine praktische Erfahrung beisteuern kann.

Allgemein besteht ja jedoch folgendes, bereits ins Feld geführte Kuriosum:

Der neuerliche "einmalige" Datenabgleich sollte nach meinem Verständnis ja genau jene Fälle "aufdecken", da man angeblich die Daten der Mitangemeldeten löscht und diese sonst ohne erneuten Umzug nicht mehr erfassen würde.

Dazu passt jedoch nicht, dass Mitangemeldete offenbar kein neuerliches Schreiben zur Klärung erhalten; insofern müssen diese Daten ja doch noch vorhanden sein. Dann wiederum entfällt für mich jedoch die Notwendigkeit der nochmaligen Abgleiche, da im Falle eines Wegzugs des einen Zahlers die anderen leicht ersichtlich nicht mehr abgedeckt wären.

Vielleicht vermag das ja jemand aufzulösen, ich verstehe es bis heute nicht.
Titel: Re: GEZ mit Nachbar teilen?
Beitrag von: 23jenny23 am 03. April 2019, 23:08
Sollte Person P für die Rückmeldung den papierhaften Antwortbogen des BS nutzen, auf dem die Beitragsnummer und der Name des Mitbewohners (Nachbar N) angegeben werden muss und der mit Datum unterschrieben werden muss oder sollte Person P die Angaben unter folgendem Link
https://www.rundfunkbeitrag.de/antworten/index_ger.html
vornehmen, bei dem nur die Beitragsnummer angegeben werden muss?
Titel: Re: GEZ mit Nachbar teilen?
Beitrag von: gez-negativ am 04. April 2019, 00:31
Lt. Recht und Gesetz hat man immer nur mit der Anstalt des Landes zu kommunizieren.
Diese nennt sich LANDES-Anstalt des Rundfunks.
Warum wohl heißt die LRA ?

Niemals mit dieser ominösen Stelle aus Köln, die in Angelegenheiten, die das Land betreffen keinerlei Stimme im Parlament hat.

Ansonsten finde ich das mit dem Nachbarn gar nicht mal so schlecht.
Die Frage wäre aber, ist die Person P überhaupt berechtigt, irgendwelche Daten, die eine andere Person betreffen, an den Rundfunk weiterzugeben?
Es reicht doch, wenn man denen mitteilt, dass schon Jemand bezahlt. Die Daten sind geschützt lt. Datenschutz. Eine Weitergabe ist nicht erlaubt.

Meine These:
Rundfunk ist öffentliches Recht zwischen Rundfunk und Nutzer, es besteht ein öffentliches rechtliches Rechtsverhältnis. Nun kommt eine weitere Person hinzu. Zwischen diesen Personen ist es dann aber Privatrecht. Öffentliches Recht und Privatrecht lässt sich nicht vermischen. Man teilt dies der LRA mit und damit hat es sich. Keinerlei Angaben zu anderen Personen!
Titel: Re: GEZ mit Nachbar teilen?
Beitrag von: Bürger am 04. April 2019, 03:06
Bitte hier nicht weiter die Frage vertiefen, mit wem man "richtigerweise" kommunizieren würde oder sollte.
Zudem kann man ja auch die "zuständige Landesrundfunkanstalt" nicht so ohne weiteres aus den Rechtsgrundlagen entnehmen.
Das führt hier im Thread zu weit und ist bereits andernorts im Forum diskutiert.

Es geht hier im Thread wohl gem. Eingangsfrage sowie auch gem. der aktuell gestellten Nachfrage schließlich weniger um fiktiven "Stress" zu machen und zu haben (und den würde man mittelfristig bekommen, sofern man nicht die gewünschten Daten liefert), sondern darum, ob nicht der
- Konstruktionsfehler/ Modellfehler (Anknüpfung an die Wohnung) in Verbindung mit
- mangelhafter Datenlage (Meldeadressen oft ohne Aussage zur Lage der Wohnung) und
- fehlender örtlicher Kontrolle/ Überprüfung der Angaben
bei fiktiven Personen P und Nachbarn N zu einer (teilweisen) Umgehung der Abgabepflicht führen können.

Und ja, dies kann es augenscheinlich und Person P und Nachbar N wären wohl weder die ersten noch die letzten, die dies tun würden.

Zu beachten gilt jedoch dennoch:

1) Sind für Person P und/oder für Nachbar N beim Einwohnermeldeamt und/oder bei ARD-ZDF-GEZ Angaben zur "Lage der Wohnung" angegeben? Dann könnte es u.U. schwierig werden, zu behaupten, dass der eine bei dem anderen in der Wohnung wohne, wenn sich die Angaben widersprechen. Siehe auch weiter vorn schon in hiesigem Thread ab etwa
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8399.msg111978.html#msg111978

2) Gemäß auch dem Hinweis von "gez-negativ" bestehen ggf. datenschutzrechtliche Risiken.
Person P stelle sich nur vor, Nachbar N könnte aus irgendwelchen unvorhersagbaren Umständen in der Zukunft nicht mehr geneigt, sondern ggf. konfrontativ werden und plötzlich Schadensersatzforderungen stellen, weil Person P sich "unbefugt" und unter nicht eingewilligter Weitergabe von (mglw. "erschlichenen") Daten Dritter ihrer Beitragspflicht entziehen wollte.
Es ist also nicht ganz so einfach - selbst für tatsächliche Mitbewohner der gleichen Wohnung, einfach so Daten von Dritten weiterzugeben. Schon gar nicht, wenn dazu keine verbindliche schriftliche Einwilligung erteilt ist. Mglw. sollten sich fiktive Personen P diesbezüglich absichern - was auf fiktive Nachbarn N natürlich etwas bizarr wirken könnte, angesichts derer momentanen Bereitwilligkeit, überhaupt "mitzuspielen".

Mehr dazu siehe und diskutiere dann bitte u.a. unter
Anzeige-/Auskunftspflicht zu Wohnung/ Beitragspflicht gem. RBStV/Satzung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20246.0.html
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20246.msg188019.html#msg188019
Anzeigepflicht, Auskunftsrecht RBStV - Ordnungswidrigkeit und mögliche Folgen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30025.msg188015.html#msg188015
Zweiter Meldedatenabgleich - Fragebogen erhalten > Was tun?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28036.msg178626.html#msg178626
bzw. müsste zu dieser Frage der Weitergabe von Daten Dritter und ggf. schriftlicher Einwilligung aufgrund der Eigenständigkeit ein gut aufbereiteter Thread mit aussagekräftigem Thread-Betreff erst noch erstellt werden, denn mich deucht, diese Frage wurde so noch nicht im Forum vertiefend behandelt.

Bei etwas mehr Aktionismus-Bereitschaft könnte ggf. auch reagiert werden in Anlehnung an
"Anmeldebestätigung und Zahlungsaufforderung" - mögl. Reaktion/en an BS/LRA
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30607.0.html
Ob und wann sowie genau welche Daten Dritter man dann weitergibt, kann sich Person P dann noch entscheiden.
Vielleicht reicht ja auch schon erst mal der dezente Hinweis, dass "bereits ein Beitragskonto besteht"... ;)


Um hiesigen Thread nicht mit allerlei Einzelkonstellationen zu überfrachten, bitte hier nur allgemeingültig diskutieren zur Kern-Frage
GEZ mit Nachbar teilen?
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: GEZ mit Nachbar teilen?
Beitrag von: noGez99 am 04. April 2019, 08:25
Sind für Person P und/oder für Nachbar N beim Einwohnermeldeamt und/oder bei ARD-ZDF-GEZ Angaben zur "Lage der Wohnung" angegeben?

Der Bürger entscheidet ja auf Grund der Gesetzteslage selbst ob er sich anmelden muss.

In einem fiktiven Fall könnte der Bürger der Meinung sein, dass das Treppenhaus bewohnt ist, weil dort eine Matratze liegt, und da manchmal der Nachbar schläft wenn er Krach mit seiner Frau hat und die ihn dann nicht mehr in die Wohnung lässt (oder so was).
-> Das Treppenhaus ist eine neuartige RBSTV-Wohnung, alle anderen Wohnungen können nur noch über diese Wohnung erreicht werden, sie sind also beitragsfrei.
So interpretiert der Bürger das Gesetz und teilt sich im Innenverhältniss den Beitrag mit dem Nachbar. (Der BS sieht das natürlich anders)
Somit ist die Lage der Wohnungen auch egal.

Damit das ganze stressfreier wird, ist es natürlich besser, wenn es beim EMA keine Angaben über die Wohnungen gibt.
Titel: Re: GEZ mit Nachbar teilen?
Beitrag von: 23jenny23 am 04. April 2019, 09:15
Ich muss in dieser Sache noch ein letztes Mal nachfragen, um eine Entscheidung über das richtige Vorgehen zu treffen.

Ziel von Person P ist es den BS kurzfristig los zu werden. Person P nutzt die Wohnung nur als Nebenwohnung und hat ihren Hauptwohnsitz bei den Eltern, die den Beitrag schon immer bezahlt haben (wie man diesen Beitrag abstellen kann, wird sich Person P mit Hilfe dieses Forums als nächstes überlegen).

Mit dem Nachbar N hat Person P diverse private und geschäftliche Beziehungen, die weit über den Rundfunkbeitrag hinausgehen. Eine Situation, in der es zu Problemen mit dem Nachbarn aufgrund der Anmeldung mit seiner Beitragsnummer kommen kann, ist ausgeschlossen.

Auf den aktuellen Schreiben von ARD-ZDF-GEZ per Mitte April des Nachbarn N und von Person P steht exakt die selbe Adressangabe: nur Straße, Hausnummer, PLZ und Wohnort - ohne genaue Bezeichnung der Wohnung (wie z.B. 1. OG links)

Nun die entscheidende Frage:
Wie nimmt Person P die Rückmeldung/ Antwort an die BS am besten vor?

a) Mit dem vom zugesandten Papier-Formular/ "Antwortbogen" mit Angabe der Beitragsnummer und Name des Mitbewohners (Nachbar N) plus Datum und Unterschrift? oder
b) online unter folgendem Link
https://www.rundfunkbeitrag.de/antworten/index_ger.htmlbei dem nur die Beitragsnummer des Nachbarn N und das Aktenzeichen aus dem "Antwortbogen" angegeben werden muss und die Daten dann online übermittelt werden?
Titel: GEZ mit Nachbar teilen?
Beitrag von: Lutz123 am 10. Dezember 2023, 22:31
@23jenny23 wie ist Person P letztlich vorgegangen und wie ging es weiter?

Also ich kann nur bestätigen, dass dies grundsätzlich klappen kann, wobei ich aber den Ablauf und die Logik vom BS nicht so richtig verstehe und warum es Leute gibt, die über 20J. unentdeckt geblieben sind. Ich habe hier nur eine Vermutung. Zur Beispiel-Story von Person K:

- bis 2013 konnte sich Person K erfolgreich vor der GEZ drücken und die Schergen per Drohung vertreiben die früher in Tat wie Wegelagerer auftauchten
- ab 2013 gab es vom BS nie Post bis eine Frau 2015 bei K einzog. Diese konnte sich entziehen, als sie die BS-Nr. vom Untermieter nannte (Schwester). Diese zog 2018 leider aus, wobei der BS sich weder bei K  noch bei der Frau meldete. Dies zeigt den einseitigen Informationsaustausch, den man aber EDV-technisch einfach als Lücke automatisch abfragen könnte. Warum die dies nicht machen ist mir bei den Gehältern ein Rätzel, aber egal....
- ab 11/22 zog der Nachfolgemieter der Schwester N leider auch aus und es kam leider genau in der Zeit der neue BS-Abgleich. Statt der Frau von K wurde K jetzt erstmals selber angeschrieben. Warum ist unklar. Das blöde ist nur, dass oben im 3. Stock eine Zweitwohnung beitragsfrei angemeldet war. Unten war Leerstand, man hatte also unter der Adresse keinen Beitragszahler mehr. Das hat wohl auch der BS mit seiner ewigen Weisheit gecheckt. Warum das 20J. gedauert hat ist bei den Gehältern die dort gezahlt werden unklar.

Statt der bekannten Frau ist nun K vermutlich, und warum auch immer, als zukünftig potentieller Beitragsabdrücker angeschrieben worden, da es unter der Adresse keine Zahler mehr gab. Seit 11/22 zahlt K also quasi nach dem Auszug unten, da dort Leerstand ist. Keine Sau hat nachgefragt was vorher war. Jetzt ist oben aber der Erstwohnsitz des neuen Mieters als vermutlicher BS-Zahler seit 11/23 gemeldet und K wollte einfach telefonisch die BS-Nr. erfragen und sich dann über die Nummer abmelden. Name des Obermieters Z nennen sich als Partner ausgeben, und über das Formular abmelden, fertig.

FRAGE:
- Bekommt K die BS-Nummer so einfach genannt (Datenschutz)?
- Wird der Beitragszahler den man nutzt mittlerweile informiert (Datenschutz wird ja in D ganz groß geschrieben)?
- Kann K auch nach gezahlten Beiträgen sich rückwirkend abmelden und bekommt K sein Geld wieder oder wird der BS dann kritisch und fragt wieso weshalb warum?
- Falls das auffliegt, kann K ja einfach sagen, dass er dachte, dass in einem großen Haus mit offenem Flur nur 1 Beitragszahler ausreicht und fertig.

Da es aber bei der Stadt 3 eingetragene Eigentumswohnungen gibt ist K etwas verunsichert, da bei jeder Anmeldung gefragt wird in welcher Wohneinheit man wohnt. Das war aber schon immer so und hat früher ja auch geklappt mit der Nachbarschaftsanmeldung. Hat sich hier was geändert, dass der ev. Ärger vorprogrammiert ist? Wer hat Tipps für K der zufällig auch noch Vermieter des Hauses ist und wenig Sympatie für den BS hegt?

Titel: Re: GEZ mit Nachbar teilen?
Beitrag von: ope23 am 11. Dezember 2023, 10:51
- Bekommt K die BS-Nummer so einfach genannt (Datenschutz)?
Z kann sie Dir ohne weiteres geben, wenn Z es möchte. Es ist sein Datum.

- Wird der Beitragszahler den man nutzt mittlerweile informiert (Datenschutz wird ja in D ganz groß geschrieben)?
Kann gut passieren, dass Z ein Schreiben bekommt, dass unter seiner Nummer nun auch die Wohnung von K registriert wurde und dass er vielleicht sogar gefragt wird, in welcher freundlichen Beziehung er zu K steht.

Im übrigen wird betreffs des deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunks der Datenschutz auch nicht einmal ganz klein geschrieben, sondern wurde komplett ausgehebelt und ist inexistent. Dazu gibt es mehrere Threads (Stichwort: DSGVO).

- Kann K auch nach gezahlten Beiträgen sich rückwirkend abmelden und bekommt K sein Geld wieder oder wird der BS dann kritisch und fragt wieso weshalb warum?
Der BS zahlt kein Geld zurück. Das müsste eingeklagt werden - darunter machen die es nicht.

- Falls das auffliegt, kann K ja einfach sagen, dass er dachte, dass in einem großen Haus mit offenem Flur nur 1 Beitragszahler ausreicht und fertig.
Warum dann nicht gleich so anmelden?

Da es aber bei der Stadt 3 eingetragene Eigentumswohnungen gibt ist K etwas verunsichert, da bei jeder Anmeldung gefragt wird in welcher Wohneinheit man wohnt. Das war aber schon immer so und hat früher ja auch geklappt mit der Nachbarschaftsanmeldung. Hat sich hier was geändert, dass der ev. Ärger vorprogrammiert ist? Wer hat Tipps für K der zufällig auch noch Vermieter des Hauses ist und wenig Sympatie für den BS hegt?
Wie geht das zusammen: Vermieter des Hauses und 3 Eigentumswohnungen darinnen? Ich gebe zu, keine Ahnung zu haben, bin bloß Mieter.

Also, wenn überhaupt, würde sonst nur noch die Etablierung einer Groß-WG helfen. Ob die abschließbaren Wohnungstüren in den einzelnen Etagen jetzt ausgehängt werden müssten, entzieht sich meinen wilden Spekulationen.

Good luck.
Titel: Re: GEZ mit Nachbar teilen?
Beitrag von: Lutz123 am 14. Dezember 2023, 23:28
@ope23

heißt kann gut sein, dass dir/euch schon Fälle bekannt sind bei denen das tatsächlich vorgekommen ist, dass der BS nach der Beziehung nachfragt?

Was heiß nicht gleich so anmelden:
Ist eigentlich keine schlechte Idee, aber wie sieht es mit der Eintragung vom Haus aus, dass dort 3 Eigentumswohnungen gemeldet sind? Bei der Anmeldung fragt das Einwohnermeldeamt immer in welche Wohnung man zieht. Grundsteuerbescheide gibt es auch drei. Liegt dem BS hier was vor? Zwei der drei Wohnungen werden vom Eigentümer K genutzt und eine ist an N neu vermietet, was man natürlich im Haus selber als EINE Bedarfsgemeinschaft auslegen kann, da die Wohnungen zwar von allen Hausbewohnern betreten werden können, es aber im Rahmen der Privatsphäre nicht gemacht wird. Kellerräume sind gemeinsam mit Regalaufteilung.

Türen aushängen wie in der Grundschule die Klotüren wäre ja der Gipfel. Wahrscheinlich ist für den BS jede abschließbare Tür eine eigene Wohnung und WG gibt es in deren Gier nicht. Die Hauptfrage ist halt wie hoch die Gefahr ist, dass der neue Mitbewohner N überhaupt mitbekommt, dass sich ein Dritter auf die Anmeldung bezieht und die Familie der Person K  "schwarz fährt"?
Titel: Re: GEZ mit Nachbar teilen?
Beitrag von: Spark am 15. Dezember 2023, 02:59
Mit anderen Worten: Da soll jemand wie ein Gebrauchsgegenstand oder ein Werkzeug genutzt werden, aber nach Möglichkeit nichts davon mitbekommen.
Ist das wirklich hier das Forumsthema?
Titel: Re: GEZ mit Nachbar teilen?
Beitrag von: Zeitungsbezahler am 15. Dezember 2023, 11:16
Auch Eigentumswohnungen können zusammengelegt sein, auch ein ganzes Haus kann von mehreren gleichzeitig, obwohl es formaljuristisch getrennte Einheiten sind, gemeinsam bewohnt werden, wer soll das nachprüfen? Lediglich bei Befreiungstatbeständen wäre vor Gericht das eine oder andere zu beweisen. Im Übrigen unterscheidet sich die Wohnungsdefinition des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages erheblich vom Baurecht.
Dennoch sollten die Bewohner über ihren Bezahl- oder Nichtbezahlstatus aufgeklärt sein oder sich über ein gemeinsames Vorgehen einigen, schon allein deshalb, damit keine schlafenden Hunde geweckt werden oder neu dazuziehende blödsinnige Aussagen machen.
Klar wird es pro Person "billiger", wenn man Spielräume ausnutzt, das ändert aber nichts am verbleibenden Zwangscharakter des Rundfunkbeitrages, weil dann immer noch einer "fällig" ist.