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Autor Thema: Strukturierte "Anleitungen" möglich?  (Gelesen 19656 mal)

S
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Strukturierte "Anleitungen" möglich?
Autor: 09. Februar 2014, 20:26
Hallo!

Tolles Forum und viele wertvolle Infos. Ich würde mich wirklich gern den Nein-Sagern anschließen, ABER, und da bin ich sicher nicht die Einzige: Meine Freizeit ist wirklich knapp, ich bekomme es nicht hin, alles durchzuforsten und die Infos so zu organsieren, dass ich zielstrebig agieren kann.

Und ehrlich gesagt: Ich verteufele auch nicht die Medien per se, habe weder religiöse Beweggründe, noch bin ich ein Härtefall. Ich habe schlechtweg keine Lust darauf, irgendeiner Stelle meine Kohle zu überlassen - egal ob Solidaritätszuschlag, Rundfunkgebühren etc. bzw. mir etwas aufzwingen zu lassen. Ich möchte so etwas selbst entscheiden. Und - ich habe auch keine Lust auf Schufa-Einträge oder vor Gericht erscheinen zu müssen und nicht das relevante Hintergrundwissen zu haben, um dort irgendwie seriös rüberzukommen und etwas zu bewirken.

Wäre es möglich, hier so etwas wie klar strukturierte Vorgehensweisen einzustellen, ohne dass diese Stränge aufgrund anderer Posts total verworren werden?

1. Vorgehensweise bei "Zahlung unter Vorbehalt" - was schreiben, an wen adressieren (nur an die Rundfunkzentrale oder auch an die LRA?) - wie bei xyz reagieren

2. Vorgehensweise bei "Widerspruch und Zahlungsverweigerung" - was schreiben, an wen adressieren - wie bei xyz reagieren

Ich denke, so würden sich noch viel mehr Leute aktiv gegen diese Sache stellen.

Ich habe z.B. jetzt - nach mehreren Aufforderungen zur Anmeldung - eine Rechnung erhalten. Weiß jetzt aber aufgrund der etwas verworrenen Stränge nicht wirklich, wie ich vorgehen soll, was ich schreiben muss etc.

Vielleicht kann hier jemand nachvollziehen, dass die Flut an Infos, Meinungen etc. hier ziemlich verwirrend ist. Diskussionen und Erfahrungsberichte sind toll und notwendig. Aber, wäre es möglich, einfach zusätzlich noch klare Informationen und Step-by-Step Vorgehensweisen zu posten?

Hoffe, ich habe hier keinen auf die Füße getreten :-).

Saga
 


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Februar 2014, 20:51 von Viktor7«

V
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Re: Strukturierte "Anleitungen" möglich?
#1: 09. Februar 2014, 20:50
Für das Thema gibt es keine detaillierten Kochrezepte, die dich Schritt für Schritt bei der Hand nehmen und sicher zum Ziel führen. Jeder hier investiert seine private Zeit, setzt sich mit dem Thema auseinander, statt mehr Zeit mit der Familie und/oder mit der Freizeitbeschäftigung zu verbringen.
Versuche vorerst die Suchfunktion zu bemühen, die angepinnten Themen durchzuforsten und du wirst fündig. Ohne deine Mühe, die du sicherlich bereits für die Schreiben und deine persönlichen Argumente benötigst, wird es nicht gehen.


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Re: Strukturierte "Anleitungen" möglich?
#2: 09. Februar 2014, 21:27
@saga
Deine Freizeit ist wirklich knapp ? Die Betreiber dieses Forums und viele Mitglieder , welche hier ständig neue Beiträge einstellen , haben ihre Zeit leider auch nicht im Lotto gewonnen. Sie beschäftigen sich mit der Problematik um den Rundfunkbeitrag nicht zum Zeitvertreib , sondern viel mehr aus Überzeugung an der guten Sache zur Bekämpfung dieses ungerechten örR-Systems.
Man muss hier schon wirklich selbst etwas reichlich seiner wertvollen Zeit investieren und sich in das Kuriosum des örR und seines Beitragsservice einarbeiten . Dann findet man auch relativ schnell seien persönlich richtigen Lösungsweg und die nötige Motivation dazu vermittelt.
-Zahlung unter Vorbehalt- ist der falsche Weg und zeugt von keinem klaren Standpunkt , dann kann man auch gleich untertänig weiter zahlen.
Einzig wirkungsvoll und effektiv ist die sofortige Zahlungsverweigerung , Warten auf den BEITRAGSBESCHEID und dagegen Widerspruch einlegen.
Im übrigen ist dein bemängelter Solizuschlag so verkehrt nun auch wieder nicht , zumindest das Prinzip auf dem er in die Welt gesetzt wurde.  Dessen Berechnungsgrundlage wäre auch das einzig akzeptable Finanzierungsmodell für einen gerechten Rundfunkbeitrag , sofern er überhaupt bestehen bleiben muss ....



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Re: Strukturierte "Anleitungen" möglich?
#3: 09. Februar 2014, 21:28
Hallo Saga,

danke für Deine Anmerkungen - und nein, Du hast damit niemandem hier "auf die Füße getreten" - und wenn, dann nur in bester Absicht, wie mir scheint ;)

Wie Viktor schon äußerte, gibt es leider keinen Königsweg.
Eine "Wasch mich, aber mach mich nicht nass"-Lösung auch nicht.
Und ganz ohne Zeit zu investieren, geht es ebenfalls nicht.

Ich kann nur hoffen, dass Du Dich selbst gesellschaftlich schon anderweitig einbringst - dann würde ich das als eine Art "Arbeitsteilung" verstehen: Wir helfen Dir beim "Rundfunkbeitrag" - Du uns irgendwo anderweitig im Hinter- oder Vordergrund.
Ansonsten wäre nur ein schwerer persönlicher Schicksalsschlag o.ä. eine akzeptable Begründung, sich nicht noch mehr zu diesem Thema einzubringen oder für seinen persönlichen Kampf Zeit zu investieren ...

Denn es geht hier bei weitem nicht nur um 18€/mtl. - sondern um unser aller elementare *Grundrechte*!!!
Es geht hier wirklich um die Wurst!!!!!
Das darfst Du nicht übersehen!

Um in der Vielzahl der Beiträge - aus denen zu gegebenem Zeitpunkt evtl. tatsächlich mal eine nachvollziehbarere Gesamtübersicht zusammengestellt wird - ein klein wenig "durchzublicken", nachfolgend der Versuch einer nicht abschließenden Auswahl der wichtigsten themenrelevanten Beiträge.

Noch ein Hinweis:
All dies hier ist *keine Rechtsberatung* - sondern fußt auf frei zugänglichen Informationen für jedermann und auf persönlichen Erfahrungsberichten bzw. stellt allenfalls eine unverbindliche, persönlich Rechtsmeinung dar.


::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::

Sollte ich reagieren?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7746.0.html

"Widerspruch" gegen "Anmeldeschreiben" = Resultat: "Anmeldung" > Wie weiter?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7411.msg54304.html#msg54304

Direktanmeldung = Zwangsanmeldung = Automatische Anmeldung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8127.0.html

Bestätigung der Anmeldung = Zwangsanmeldung - Lösungsansätze - Aufklärung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8249.0.html

::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::

1. Vorgehensweise bei "Zahlung unter Vorbehalt" - was schreiben, an wen adressieren (nur an die Rundfunkzentrale oder auch an die LRA?) - wie bei xyz reagieren

Muster: Ab 2013 - Zahlung unter Vorbehalt
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4058.0.html

Beachte hierbei aber auch die Kommentare am Ende des Threads bzgl. der
Widersinnigkeit einer "Zahlung unter Vorbehalt"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4058.msg56595.html#msg56595

::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::

2. Vorgehensweise bei "Widerspruch und Zahlungsverweigerung" - was schreiben, an wen adressieren - wie bei xyz reagieren

Zahlung unter Vorbehalt - Bescheid - Antrag auf Aussetzung - Widerspruch - Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6738.0.html

Klagen ohne Beitragsbescheid? Klagen gegen Zahlungsaufforderung?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7284.0.html


BeitragsBESCHEIDE im Überblick
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6636.0.html

WiderspruchsBESCHEIDE im Überblick
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6637.0.html


Rechtsschutzversicherung beim Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6913.0.html

::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::

Aufklärung: Mahnung - Androhung zur Zwangsvollstreckung - Zwangsvollstreckung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7695.0.html

::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::

Zusatz:

Beabsichtigte Vertuschung in den formularbasierten Schreiben des Beitragsservice
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7419.0.html

www.natuerlich-klag-ich.de

www.klagen-gegen-rundfunkbeitrag.blogspot.de


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Re: Strukturierte "Anleitungen" möglich?
#4: 09. Februar 2014, 22:08
Vielen Dank für Eure Rückmeldungen.

Ich weiß wirklich zu schätzen, was hier getan wird und bin anscheinend irgendwie "zu Faul zum Suchen" rübergekommen :-). Tatsächlich ist es so: Vollzeitjob (+ Überstunden), zusätzlich private Weiterbildung und zudem bin ich noch ehrenamtlicher Betreuer (also unentgeltlich) - etwas bei dem ich auch momentan sehr viel Info zusammensuchen muss und dabei bin, mich reinzufuchsen. Dazu natürlich all das, was andere auch haben: Familie, Haushalt, Sport. :-)

Das nur zur Erklärung. Ich möchte aber nicht, nur weil mein Teller eigentlich zu voll ist um noch mehr zu stemmen, einfach so anstandslos zahlen.

Über Deinen Beitrag, Bürger, habe ich mich besonders gefreut. Übrigens auch genau meine Gedanken hinsichtlich der Wechselwirkung. Ich bin mir bewusst, worum es geht. Sonst wäre ich nicht hier.

Vielen Dank für die Info. Werde versuchen, das heute abend noch alles durchzuforsten, da der Brief morgen weg muss.

Grüße

Saga


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themob

Re: Strukturierte "Anleitungen" möglich?
#5: 10. Februar 2014, 09:12
Ich habe z.B. jetzt - nach mehreren Aufforderungen zur Anmeldung - eine Rechnung erhalten. Weiß jetzt aber aufgrund der etwas verworrenen Stränge nicht wirklich, wie ich vorgehen soll, was ich schreiben muss etc.

Saga

Vielen Dank für Eure Rückmeldungen.

Vielen Dank für die Info. Werde versuchen, das heute abend noch alles durchzuforsten, da der Brief morgen weg muss.
Grüße
Saga

Hallo Saga,
der Satz im oberen Zitat läßt vermuten, dass eine "Direktanmeldung" - hier bekannt als Zwangsanmeldung, stattgefunden hat.

Diese Thematik war letzte Woche das Highlight im Forum.
Dies ist die Zusammenfassung aller Informationen über dieses Thema: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8249.0.html  inkl. hochgeladener Dokumente, die jeder nur vergleichen muss mit den eigenen Briefen.

Eine Entscheidung muss nun jeder selbst treffen. Die kann einem niemand abnehmen.

Der Satz im unteren Zitat, dürfte damit hinfällig sein, denn aus der Zusammenfassung des o.g.Themas läßt sich zumindest für mich persönlich nicht erkennen, warum "ein Brief" morgen weg muss.

Der Satz hätte "nur" dann Gültigkeit, wenn es sich um einen Verwaltungsakt (mit Rechtsbehelfsbelehrung) handelt, indem eine Frist von 4 Wochen gesetzt wurde und bereits über 3 Wochen der Zeit verstrichen ist.

Ebenfalls ist es ratsam, den tatsächlichen Wortlaut der sogenannten "Rechnung" zu nennen. Ist es nicht evtl. ein Brief wo als Überschrift steht: Zahlung der Rundfunkbeiträge

Ich habe mal den Versuch gemacht: Die Überschrift, wie in den Briefen aufgeführt - Bestätigung der Anmeldung oder Zahlung der Rundfunkbeiträge - in der erweiterten Suchfunktion eingegeben,

komme ich innerhalb weniger Klicks und Minuten auf das Thema: Bestätigung der Anmeldung = Zwangsanmeldung - Lösungsansätze - Aufklärung 

Noch schneller geht es, wenn ich das Board Probleme mit dem Beitragsservice in der Übersicht ansehe - ich habe ja ein "Problem mit dem Beitragsservice".

Dort ist zu sehen:

Ich persönlich denke, man kann durchaus relativ schnell zu den Infos kommen. In der Zeit, in der der Autor des Themas den Artikel schreibt, habe ich vielleicht bereits die Lösungsansätze gefunden.

Nun kommt das schwierigste: Ich muss eine Entscheidung treffen, aber zumindest kann ich einordnen, dass ich "keinen" Brief heute/morgen, wegschicken MUSS. Zeit gewonnen, durchatmen.

Zitat
Noch eine Anmerkung als Moderator hier: Jeder von uns opfert die "meiste" Zeit dem Forum. Oftmals nicht nur die private, sondern auch die geschäftliche (bei denen, die es können).

Ehrenamtlich - also ebenfalls unentgeltlich. Warum? Weil wir alle gegen dieses ungerechte und mittlerweile überflüssige ÖRR System in seiner jetzigen Form sind. Unser Schwerpunkt ist es, in einer Gemeinschaft eine entsprechende Reform zu erreichen. Wir sind ebenfalls im Hintergrund mit der Thematik beschäftigt, unsichtbar für das Forum. 

Das Forum lebt von den Aktivitäten seiner Mitglieder. Es ist ein weitestgehend "offenes Forum" (unter Einhaltung der Forenregeln). Der Portalbetreiber und Admin, René, wie auch wir Moderatoren, sind über jede aktive Hilfe dankbar.

Die von dem Autor des Themas angesprochene "klare Struktur" ist nachvollziehbar, aber diese kann von "JEDEM" Mitglied mit umgesetzt werden. Wer dazu Interesse hat, muss sich nur beim Admin (oder den Moderatoren - je nach Thematik) melden und er wird die nötige Hilfe und Unterstützung bekommen sollte er nicht wissen wie, oder wenn es darum geht, ein Thema zu fixieren und zu schließen damit es der Aufklärung dient.

Als Beispiel möchte ich mal das Thema Gebühren-/Beitragsbescheide im Überblick anführen. Das Thema soll helfen, einen Überblick zu bekommen, wie ein Gebühren-/Beitragsbescheid inkl. Rechtsbehelfsbelehrung aussieht. Da es in einigen Bundesländern keine Widerspruchsmöglichkeit gibt, sind besonders die Rechtsbehelfsbelehrungen interessant, da dort die Möglichkeiten ( Widerspruch - direkte Klage - Widerspruch oder Klage) aufgeführt werden. Von 6043 Mitgliedern haben es bis heute 1 Mitglied geschafft, einen Gebühren-/Beitragsbescheid dort einzustellen. Das Thema existiert seit dem 20. August 2013, also seit über 5 Monaten. Ich denke nicht, dass es daran liegt, dass wir nicht versuchen eine Struktur anzubieten.

Es sind nicht 4 Moderatoren und 1 Admin verantwortlich und dazu aufgerufen, aktiv zu gestalten und zu strukturieren. Aktuell sind dazu 6043 Mitglieder aufgerufen.

Ich fühle mich ebenfalls nicht auf die Füße getreten, bitte aber um Verständnis, wenn ich sage: Die Gemeinschaft besteht nicht aus 5 Mitgliedern, sondern 6043 Mitgliedern hier im Forum  ;)


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Re: Strukturierte "Anleitungen" möglich?
#6: 11. Februar 2014, 21:17
Danke für die Anmerkung von Saga. Ich lese selbst das Forum seit über einem Jahr und sehe hier den roten Faden leider nicht.
Ganz viele Links, Meinungen von Forum-Mitgliedern und wie man vorgehen sollte, aber welcher Weg ist der richtige und WO ist das Ziel?

Die Struktur des Forums ist meiner Meinung nach so unübersichtlich, dass ich ein bereits gelesenes Thema kaum wiederfinden kann.
Es wäre z. B. sehr hilfreich ein Thread mit Musterschreiben zu sehen, die ich hier kaum finde.

Danke.


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Re: Strukturierte "Anleitungen" möglich?
#7: 11. Februar 2014, 22:53
Hallo , diese Probleme gibt es auch in anderen Foren und lassen sich weder so einfach eingrenzen , noch ganz abstellen. Dafür sind ganz einfach zu viele unterschiedliche Meinungen daran beteiligt. Eine klare Struktur versucht man weitestgehend anzubieten , ist aber als vollkommene Lösung nur schwer machbar. Für den fehlenden Rest ist schon etwas Eigeninitiative und Mitdenken gefragt. Man kann nicht alles auf dem perfekten Präsentierteller dargeboten bekommen.
Ein eröffnetes Thema kann schon nach einigen Beiträgen fast unbemerkt in ein anderes Thema über wechseln , weil es damit in einem Zusammenhang steht. Das muss dem ursprünglichen Thema aber nicht unbedingt zum Schaden sein , sondern kann noch eher in die gewünschte Richtung führen.
Du bist schon ein Jahr stiller Genießer. Welches Problem hast du denn genau ? Verrate es uns und dir kann strukturiert und mit den passenden Links versehen ein Weg zum Ziel aufgezeigt werden.



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Re: Strukturierte "Anleitungen" möglich?
#8: 12. Februar 2014, 01:21
Hallo ThinkPad,

Ich lese selbst das Forum seit über einem Jahr und sehe hier den roten Faden leider nicht.
Es ist ein Forum - kein blog... ;)

Ganz viele Links, Meinungen von Forum-Mitgliedern und wie man vorgehen sollte, aber welcher Weg ist der richtige und WO ist das Ziel?
"Viele Links und Meinungen" sind doch gut.
Es gibt keinen "Königsweg" - und keine "Wasch mich, aber mach mich nicht nass"-Lösung.
"Klagen statt Zahlen" ist aber das erklärte Ziel (dazu auch bitte den nächsten Anstrich noch lesen...)
Dass dieses bei jedem individuell über mehr oder minder differierende Wege läuft, ist der Individualität jedes einzelnen Einzelfalls geschuldet.
Logisch ;)

Die Struktur des Forums ist meiner Meinung nach so unübersichtlich, dass ich ein bereits gelesenes Thema kaum wiederfinden kann.
Auch das ist z.T. dem Charakteristika eines Forums geschuldet, der fehlenden Disziplin mancher User - bzw. auch der mangelnden Eigeninitiative der Mehrzahl ;)
...aber dafür gibt's ja die:
Such-Funktion ;)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=search
Die habe auch ich bereits ausgiebig nutzen müssen - und genutzt... ;)

Es wäre z. B. sehr hilfreich ein Thread mit Musterschreiben zu sehen, die ich hier kaum finde.
?!??!
Hm... und was ist das:
Musterschreiben (Briefe, Formulare, Anträge, Widersprüche usw.)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/board,15.0.html

Wie lange - wie oft - und wie intensiv liest Du schon mit...?
Und weshalb liest Du "nur" mit?
Weshalb bringst Du Dich nicht mit ein?

Du könntest z.B.
- diverse Beispiel-/ Musterschreiben
- wohlsortiert am "roten Faden" sammeln und
- im Board "Musterschreiben" übersichtlich einstellen...


Fänd' ich toll - und sicher nicht nur ich ;)

Das Forum lebt nicht vom "gemacht werden", sondern vom *MITMACHEN*!!!

Danke.

Bitte ;)

PS - Eine knappe Schnell-Übersicht gibt's seit kurzen hier:

FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html


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Re: Strukturierte "Anleitungen" möglich?
#9: 12. Februar 2014, 20:27
Danke für die Rückmeldungen und Hinweise. Ich werde jetzt mehr die Suche nutzen und mich in Forum aktiver beteiligen.

Dass dieses bei jedem individuell über mehr oder minder differierende Wege läuft, ist der Individualität jedes einzelnen Einzelfalls geschuldet.
Logisch ;)
Das ist doch kein Schachspiel. Es gibt bestimmt ein Paar Varianten, die über den ganzen Forum verstreut sind. Aber was ich nicht verstehe, wo liegt der Ausweg? Wenn man am Ende klagt, was passiert dann? Gibt's schon Beispiele? Und zu welchem Zeitpunkt sollte man klagen?

Welches Problem hast du denn genau ? Verrate es uns und dir kann strukturiert und mit den passenden Links versehen ein Weg zum Ziel aufgezeigt werden.
- Ich habe bis jetzt alle Gebühren-/Beitragsbescheide rechtzeitig widersprochen
- Noch nie einen Widerspruchbescheid erhalten
- Den letzten Bescheid widersprochen mit Aussetzung der Vollstreckung
- Jetzt folgen Mahnungen und Ankündigungen der Zwangsvollstreckung

Welche Schritte soll ich jetzt unternehmen?
Ich bin mir sicher, dass über die Hälfte der Forummitglieder sich zurzeit in derselben Lage befinden und einen Gesamtrückstand von 239,72 EUR haben :)

Und noch ein Punkt, es ist schon zwei Mal vorgekommen: GEZ datiert die Gebührenbescheide z.B. mit dem 01.November, die Briefe werden aber 2 bis 3 Wochen später versendet. Wie kann man sich hier wehren, wenn man den Widerspruchfrist verpasst / nicht verpasst hat?

Danke für die Ratschläge.


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themob

Re: Strukturierte "Anleitungen" möglich?
#10: 12. Februar 2014, 20:33
- Ich habe bis jetzt alle Gebühren-/Beitragsbescheide rechtzeitig widersprochen
- Noch nie einen Widerspruchbescheid erhalten
- Den letzten Bescheid widersprochen mit Aussetzung der Vollstreckung
- Jetzt folgen Mahnungen und Ankündigungen der Zwangsvollstreckung

Welche Schritte soll ich jetzt unternehmen?

Und noch ein Punkt, es ist schon zwei Mal vorgekommen: GEZ datiert die Gebührenbescheide z.B. mit dem 01.November, die Briefe werden aber 2 bis 3 Wochen später versendet. Wie kann man sich hier wehren, wenn man den Widerspruchfrist verpasst / nicht verpasst hat?

Danke für die Ratschläge.

Schau mal in dieses Thema. Dort geht es letztendlich um die Thematik die Person A beschreibt.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8319.0.html


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Re: Strukturierte "Anleitungen" möglich?
#11: 12. Februar 2014, 20:46
Hallo ThinkPad,

so wie ich es verstehe muss man beim zuständigen Verwaltungsgericht die Aussetzung beantragen. Ich bin mir aber nicht sicher, ob diese aufschiebene Wirkung aber überhaupt bei diesem Thema greifen oder schon bei jemandem gegriffen haben. Hier das relevante Gesetz (aus dejure.org):

§ 80
[Aufschiebende Wirkung, vorläufiger Rechtsschutz]

(1) Widerspruch und Anfechtungsklage haben aufschiebende Wirkung. Das gilt auch bei rechtsgestaltenden und feststellenden Verwaltungsakten sowie bei Verwaltungsakten mit Doppelwirkung (§ 80a).

(2) Die aufschiebende Wirkung entfällt nur
   1.    bei der Anforderung von öffentlichen Abgaben und Kosten,
   2.    bei unaufschiebbaren Anordnungen und Maßnahmen von Polizeivollzugsbeamten,
   3.    in anderen durch Bundesgesetz oder für Landesrecht durch Landesgesetz vorgeschriebenen Fällen, insbesondere für Widersprüche und Klagen Dritter gegen Verwaltungsakte, die Investitionen oder die Schaffung von Arbeitsplätzen betreffen,
   4.    in den Fällen, in denen die sofortige Vollziehung im öffentlichen Interesse oder im überwiegenden Interesse eines Beteiligten von der Behörde, die den Verwaltungsakt erlassen oder über den Widerspruch zu entscheiden hat, besonders angeordnet wird.

Die Länder können auch bestimmen, daß Rechtsbehelfe keine aufschiebende Wirkung haben, soweit sie sich gegen Maßnahmen richten, die in der Verwaltungsvollstreckung durch die Länder nach Bundesrecht getroffen werden.

(3) In den Fällen des Absatzes 2 Nr. 4 ist das besondere Interesse an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsakts schriftlich zu begründen. Einer besonderen Begründung bedarf es nicht, wenn die Behörde bei Gefahr im Verzug, insbesondere bei drohenden Nachteilen für Leben, Gesundheit oder Eigentum vorsorglich eine als solche bezeichnete Notstandsmaßnahme im öffentlichen Interesse trifft.

(4) Die Behörde, die den Verwaltungsakt erlassen oder über den Widerspruch zu entscheiden hat, kann in den Fällen des Absatzes 2 die Vollziehung aussetzen, soweit nicht bundesgesetzlich etwas anderes bestimmt ist. Bei der Anforderung von öffentlichen Abgaben und Kosten kann sie die Vollziehung auch gegen Sicherheit aussetzen. Die Aussetzung soll bei öffentlichen Abgaben und Kosten erfolgen, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungsakts bestehen oder wenn die Vollziehung für den Abgaben- oder Kostenpflichtigen eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte zur Folge hätte.

(5) Auf Antrag kann das Gericht der Hauptsache die aufschiebende Wirkung in den Fällen des Absatzes 2 Nr. 1 bis 3 ganz oder teilweise anordnen, im Falle des Absatzes 2 Nr. 4 ganz oder teilweise wiederherstellen. Der Antrag ist schon vor Erhebung der Anfechtungsklage zulässig. Ist der Verwaltungsakt im Zeitpunkt der Entscheidung schon vollzogen, so kann das Gericht die Aufhebung der Vollziehung anordnen. Die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung kann von der Leistung einer Sicherheit oder von anderen Auflagen abhängig gemacht werden. Sie kann auch befristet werden.

(6) In den Fällen des Absatzes 2 Nr. 1 ist der Antrag nach Absatz 5 nur zulässig, wenn die Behörde einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung ganz oder zum Teil abgelehnt hat. Das gilt nicht, wenn
   1.    die Behörde über den Antrag ohne Mitteilung eines zureichenden Grundes in angemessener Frist sachlich nicht entschieden hat oder
   2.    eine Vollstreckung droht.

(7) Das Gericht der Hauptsache kann Beschlüsse über Anträge nach Absatz 5 jederzeit ändern oder aufheben. Jeder Beteiligte kann die Änderung oder Aufhebung wegen veränderter oder im ursprünglichen Verfahren ohne Verschulden nicht geltend gemachter Umstände beantragen.

(8) In dringenden Fällen kann der Vorsitzende entscheiden.


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Re: Strukturierte "Anleitungen" möglich?
#12: 12. Februar 2014, 20:51
Hi themob,

was ich erhalten habe ist tatsächlich der Wisch "Zahlung der Rundfunkbeiträge" mit Zahlungsaufforderung bis zum 15. Daher wollte ich auch bis zum 15. mein Schreiben hinsichtlich Zahlung unter Vorbehalt dort haben. Inzwischen überlege ich aber, irgendeinen Müll zu antworten, um noch etwas Zeit herauszuschinden, da ich mir noch nicht schlüssig bin (ob "unter Vorbehalt" oder "Klage"). Wenn ich schon höre "Zwangsvollstreckung" etc. finde ich das nicht so prickelnd. Noch dazu sind einige der Rechtsverletzungen, die ich mir rausgesucht hatte, bereits in anderen Verfahren abgewiegelt worden.

Saga


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themob

Re: Strukturierte "Anleitungen" möglich?
#13: 12. Februar 2014, 21:10
Hallo ThinkPad,

so wie ich es verstehe muss man beim zuständigen Verwaltungsgericht die Aussetzung beantragen. Ich bin mir aber nicht sicher, ob diese aufschiebene Wirkung aber überhaupt bei diesem Thema greifen oder schon bei jemandem gegriffen haben. Hier das relevante Gesetz (aus dejure.org):

§ 80
[Aufschiebende Wirkung, vorläufiger Rechtsschutz]

(1) Widerspruch und Anfechtungsklage haben aufschiebende Wirkung. Das gilt auch bei rechtsgestaltenden und feststellenden Verwaltungsakten sowie bei Verwaltungsakten mit Doppelwirkung (§ 80a).

(2) Die aufschiebende Wirkung entfällt nur
   1.    bei der Anforderung von öffentlichen Abgaben und Kosten,
   2.    bei unaufschiebbaren Anordnungen und Maßnahmen von Polizeivollzugsbeamten,
   3.    in anderen durch Bundesgesetz oder für Landesrecht durch Landesgesetz vorgeschriebenen Fällen, insbesondere für Widersprüche und Klagen Dritter gegen Verwaltungsakte, die Investitionen oder die Schaffung von Arbeitsplätzen betreffen,
   4.    in den Fällen, in denen die sofortige Vollziehung im öffentlichen Interesse oder im überwiegenden Interesse eines Beteiligten von der Behörde, die den Verwaltungsakt erlassen oder über den Widerspruch zu entscheiden hat, besonders angeordnet wird.

Die Länder können auch bestimmen, daß Rechtsbehelfe keine aufschiebende Wirkung haben, soweit sie sich gegen Maßnahmen richten, die in der Verwaltungsvollstreckung durch die Länder nach Bundesrecht getroffen werden.

(3) In den Fällen des Absatzes 2 Nr. 4 ist das besondere Interesse an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsakts schriftlich zu begründen. Einer besonderen Begründung bedarf es nicht, wenn die Behörde bei Gefahr im Verzug, insbesondere bei drohenden Nachteilen für Leben, Gesundheit oder Eigentum vorsorglich eine als solche bezeichnete Notstandsmaßnahme im öffentlichen Interesse trifft.

(4) Die Behörde, die den Verwaltungsakt erlassen oder über den Widerspruch zu entscheiden hat, kann in den Fällen des Absatzes 2 die Vollziehung aussetzen, soweit nicht bundesgesetzlich etwas anderes bestimmt ist. Bei der Anforderung von öffentlichen Abgaben und Kosten kann sie die Vollziehung auch gegen Sicherheit aussetzen. Die Aussetzung soll bei öffentlichen Abgaben und Kosten erfolgen, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungsakts bestehen oder wenn die Vollziehung für den Abgaben- oder Kostenpflichtigen eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte zur Folge hätte.

(5) Auf Antrag kann das Gericht der Hauptsache die aufschiebende Wirkung in den Fällen des Absatzes 2 Nr. 1 bis 3 ganz oder teilweise anordnen, im Falle des Absatzes 2 Nr. 4 ganz oder teilweise wiederherstellen. Der Antrag ist schon vor Erhebung der Anfechtungsklage zulässig. Ist der Verwaltungsakt im Zeitpunkt der Entscheidung schon vollzogen, so kann das Gericht die Aufhebung der Vollziehung anordnen. Die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung kann von der Leistung einer Sicherheit oder von anderen Auflagen abhängig gemacht werden. Sie kann auch befristet werden.

(6) In den Fällen des Absatzes 2 Nr. 1 ist der Antrag nach Absatz 5 nur zulässig, wenn die Behörde einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung ganz oder zum Teil abgelehnt hat. Das gilt nicht, wenn
   1.    die Behörde über den Antrag ohne Mitteilung eines zureichenden Grundes in angemessener Frist sachlich nicht entschieden hat oder
   2.    eine Vollstreckung droht.

(7) Das Gericht der Hauptsache kann Beschlüsse über Anträge nach Absatz 5 jederzeit ändern oder aufheben. Jeder Beteiligte kann die Änderung oder Aufhebung wegen veränderter oder im ursprünglichen Verfahren ohne Verschulden nicht geltend gemachter Umstände beantragen.

(8) In dringenden Fällen kann der Vorsitzende entscheiden.

Hat sie, bei mir z.B., auch das ist in dem o.g. Link bzw. Thema beschrieben. Der §80 mit Abs. 6 Ziffer 2.  Die aufschiebende Wirkung = Antrag auf Gewährung von Eilrechtsschutz" kann bei bestimmten  Voraussetzungen beim VG gestellt werden. Dazu gehört zum Beispiel, wenn ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung bei der Rundfunkanstalt gestellt wurde, diese nicht reagiert darauf, aber Zeit haben, Mahnung mit entsprechenden Mahngebühren und Vollstreckungsandrohungen zu schicken.

Wie gesagt, steht alles in dem Link den ich aufgeführt habe: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8319.0.html

Und ich bin nicht der einzige hier, dem letztendlich die aufschiebende Wirkung gewährt wurde.

@saga
Warum will Person A überhaupt reagieren, wenn es die Zwangsanmeldung war wie hier beschrieben? http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8249.0.html

Schon alleine der Wortlaut "Bestätigung der Anmeldung", der ja eine vorhergehende Anmeldung suggeriert, ist es doch wert zu warten, bis der festgesetzte Beitragsbescheid kommt. Oder eine der anderen Möglichkeiten ins Auge fasst. Aber reagieren heißt: Denen genau das geben, was die erreichen wollen, oder Person A macht es wie ein anderes Mitglied:

Nach der Zwangsanmeldung hat X per Einschreiben mit Rückschein, denen klar und deutlich die Bezeichnung Beitragsschuldner verboten, ausdrücklich klar gestellt, dass die Zwangsanmeldung nicht anerkannt wird, Kopie der Anmeldung verlangt und mit Klage gegen den Anmelder gedroht.
Bisher, 3 Monate Ruhe!?

Seit 3 Monaten keine Reaktion ist doch auch was

Thema dazu hier: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8273.msg59464.html#msg59464



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Re: Strukturierte "Anleitungen" möglich?
#14: 12. Februar 2014, 21:32
LOL - köstlich! Nee, ich denke, ich habe lange genug nicht reagiert (die vielen "Bettelbriefe" um Info im Vorfeld). Ich schreibe jetzt irgendeinen Schrott zurück, damit die erst mal beschäftigt sind.

Schön zu lesen, dass die tatsächlich einige die aufschiebene Wirkung erzielen konnten.


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