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Autor Thema: Mahnung aber bisher kein Widerspruchsbescheid  (Gelesen 56944 mal)

r
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Mahnung aber bisher kein Widerspruchsbescheid
Autor: 11. Februar 2014, 14:07
Hallo,

Person A hat inzwischen 2 Mal Widerspruch (2 Beitragsbescheide) eingelegt, aber bisher nicht einen einzigen Widerspruchsbescheid bekommen.
Nun hat Person A eine Mahnung bekommen in der steht bis zum 15.02. die fälligen Beiträge zu bezahlen, Frechheit ist schon mal, dass das Schreiben auf den 01.02. datiert ist, aber heute erst im Briefkasten war.
Man droht damit die Sache an die für den Wohnsitz zuständige Vollstreckungsbehörde zu geben wenn Person A bis zum 15.02. nicht bezahlt hat.

Was soll Person A nun machen? Person A hat bisher nicht einen Widerspruchsbescheid bekommen!



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Februar 2014, 15:06 von r4v3n«

B
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Bei Person B ist es exakt das Gleiche, womit ich mich dieser Frage anschließen möchte. Die bisherigen Widersprüche waren allerdings zunächst prinzipiell, und mit der Bitte um einen widerspruchsfähigen Bescheid (Rechtsbehelfsbelehrung) verbunden.

Gibt es schon Erfahrungen mit diesem Punkt der Prozedur?


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M
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http://klagen-gegen-rundfunkbeitrag.blogspot.de/2013_07_01_archive.html

Guckt mal hier, das hilft euch vielleicht weiter



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themob

Oder zuhause nachsehen:  ;D http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6898.msg51474.html#msg51474  eigener Erfahrungsbericht - also sowas wie Praxiserfahrung


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Bei Person A gab es eine Reaktion auf den Widerspruch, aber nur in Form eines Schreibens, in dem man Person A versucht hat zu erklären wieso der Rundfunkvertrag rechtens sei. Also definitiv keinen Widerspruchbescheid. Gleichzeitig mit dem Widerspuch hatte Person A Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt. Auf diesen wurde somit auch nicht reagiert.

Also kann Person A nun beim Verwaltungsgericht einen Antrag auf Eilrechtschutz stellen? Ich hatte gedacht Person A muss nun Antrag auf auf Anordung der aufschiebenen Wirkung stellen?
Das hatte ich hier im Forum gelesen.

Die 3 Monate Frist vom 1. Widerspruch sind schon lange abgelaufen!


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themob

Also kann Person A nun beim Verwaltungsgericht einen Antrag auf Eilrechtschutz stellen? Ich hatte gedacht Person A muss nun Antrag auf auf Anordung der aufschiebenen Wirkung stellen?
Das hatte ich hier im Forum gelesen.

Hier gibt es neben Text auch noch den Nachweis als Bild: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6178.msg47351.html#msg47351


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Wenn ich ehrlich bin weiß ich jetzt gerade nicht was Person A genau unternehmen soll :(.


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themob

Wenn ich ehrlich bin weiß ich jetzt gerade nicht was Person A genau unternehmen soll :(.

Und warum?

Beitragsbescheid = keine aufschiebende Wirkung = zahlen

oder

Antrag auf Aussetzung der Vollziehung bei Rundfunkanstalt stellen = aufschiebende Wirkung soll erreicht werden

danach, wenn die Voraussetzungen vorliegen: keine Antwort von LRA auf Antrag innerhalb 3 Monate - Mahnung mit Mahngebühren kommt zwischenzeitlich mit Vollstreckung/Pfändungsandrohungen etc.

gibt es noch die Möglichkeit

Antrag auf Gewährung von Eilrechtsschutz beim VG stellen = aufschiebende Wirkung soll erreicht werden

PS: Den aktuellen Status kennt nur Person A, die Entscheidung muss ebenfalls Person A treffen - hier können nur Lösungswege und Möglichkeiten aufgezeigt werden - aber keine verbindlichen Aussagen, was Person A machen soll/muss


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Also soll Person A doch den Antrag auf Gewährung von Eilrechtschutz stellen. Ich war etwas verunsichert, da ich hier im Forum auch noch was vom Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung gelesen habe. Daher wusste ich jetzt nicht wann im welchen Falle für Person A welcher Antrag gilt.


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@r4v3n
Ich würde an deiner Stelle jetzt nicht in Panik verfallen. Bei mir war es das gleiche Spielchen , 3 Beitragsbescheiden widersprochen , noch keinen Widerspruchsbescheid , dann am 04.10.2013 Mahnung erhalten mit dem gleichen Wortlaut wie bei dir. Ich habe mich daraufhin per Mail beim Bayerischen Rundfunk beschwert und moniert , was denn dieser Schwachsinn soll. Keinen Widerspruchsbescheid in die Reihe bekommen , aber Zeit zum Mahnung schreiben scheint vorhanden zu sein. Zudem habe ich denen angekündigt , die für mich zuständige Vollstreckungsbehörde über den tatsächlichen Stand der Dinge vorab zu informieren.
---Das sind jetzt bereits 4 Monate her und es ist NICHTS passiert. Was soll man davon halten ?  Ich denke mal . nur heiße Luft eines zahnlosen Tigers.
Ich stelle noch die betreffende Mahnung ein.


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Ja ok aber man liest ja wie unterschiedlich der Beitragsservice agiert. Da ist es evtl. doch ganz gut die rechtlichen Mittel auszuschöpfen oder?


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Also soll Person A doch den Antrag auf Gewährung von Eilrechtschutz stellen. Ich war etwas verunsichert, da ich hier im Forum auch noch was vom Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung gelesen habe. Daher wusste ich jetzt nicht wann im welchen Falle für Person A welcher Antrag gilt.
Ja ok aber man liest ja wie unterschiedlich der Beitragsservice agiert. Da ist es evtl. doch ganz gut die rechtlichen Mittel auszuschöpfen oder?

Vielleicht mal was generelles. Viele, einschließlich mir, geben Äußerungen, Meinungen etc. von sich.

Der eine spricht seine persönliche Meinung aus.
Der andere vertritt eine ganz andere Meinung (ja man muss leider auch die unterschiedlichen Rundfunkanstalten berücksichtigen)
Der eine bekommt im Bundesland xy Recht auf den Antrag beim VG (weil die Rundfunkanstalt dann plötzlich dem Antrag stattgibt)
Der eine bekommt in einem anderen Bundesland yx nicht Recht und dem Antrag wird nicht stattgegeben
Der nächste schreibt etwas und untermauert es mit Quellenangaben und Nachweisen
Dann wieder gibt es Äußerungen die darauf deuten, dass es mit 100% Sicherheit so ist, wie es wieder gegeben wird, ohne Quellenangaben, Nachweisen usw. Es klingt überzeugend und macht es einem leicht, nicht selbst zu entscheiden weil man gerne das glaubt was man liest, es passt zur eigenen Einstellung

Eines gilt es immer zu berücksichtigen. Auf der richtigen Seite ist man, wenn die Äußerungen als Anregung angenommen werden. Das befreit einen nicht, sich selbst über die Hintergründe und Möglichkeiten zu informieren.

Es könnte sonst leicht passieren, dass irgendwann mal jemand sagt: Aber Person yx hier im Forum hat gesagt und jetzt bin ich deswegen gegen die Wand gelaufen. Sche*** Forum, Sche*** Person yx

Daher grundsätzlich alle Äußerungen mit einer gesunden Portion Skepsis annehmen, sich selbst auch noch informieren anhand Quellenangaben, Nachweise, Internet etc. um dann eine eigene Entscheidung zu treffen

Es hilft auch ungemein, nicht bis zum letzten Tag zu warten um nach einem Weg zu suchen. Dadurch baut man sich selbst nur unnötig Druck auf. Keine Zeit? Super, haben wir alle nicht, trotzdem sind wir alle hier und helfen uns gegenseitig.

Für diese Entscheidung ist nur Person A alleine verantwortlich. Nicht Person yx oder das Forum


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@r4v3n
Das ist wie ein Pokerspiel , die glauben die besseren Zocker zu sein. Die machen das Treiben so verrückt , in der Hoffnung möglichst viele zum Einlenken zu bewegen . Das Aufzwingen des Ausschöpfens aller rechtlichen Mittel verleitet viele zum vorschnellen Aufgeben.
Ich meine , die haben selber so viel Dreck am Stecken , dass sie selbst gar nicht alles Rechtliche zur Anwendung bringen können oder anders gesagt , dass sie sich dies mal besser nicht trauen sollten.
Ich habe schon mehrmals per Mail beim BR meinen Widerspruchsbescheid angefordert . Außer dummes Geschwafel kam nichts verwertbares zurück.


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Moin allerseits,

Person C hat heute auch eine Mahnung mit Datum vom 1.02.2014 bekommen, mit der Aufforderung, bis zum 15.02.2014 zu zahlen.

Auch ich habe schon 2 Widersprüche mit Antrag auf Aussetzung der Vollziehung eingereicht und noch keinen Bescheid bekommen.

Ich werde morgen beim zuständigen VG anrufen und dann einen Antrag auf Gewährung von Eilrechtsschutz stellen.

Ich kenne mich im Verwaltungsrecht ganz gut aus, was aber der Beitragsservice sich leistet kann vor keinem Verwaltungsgericht bestand haben.


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@ themob:

Ich habe nicht verlang Person A die Entscheidung abzunehmen, sondern legidlich welcher Antrag denn nun zu wählen sei. Und es hat auch nichts damit zu tun, dass Person A keine Lust hat zu lesen, sie hat sich erkundigt und sich den Weg zurecht gelegt. Aber dann kamen keine Widerspruchsbescheide. Und es ist schön themob wenn du für deinen Teil Paragraphendeutsch gut lesen kannst. Ich spreche jetzt für mich NUR FÜR MICH, ich kann dies kaum lesen. Ich bin kein dummer Mensch, aber der Meinung, dass jeder seine Stärken und Schwächen hat und meine ist es Paragraphendeutsch zu verstehen.
Und es hat auch nichts damit zu tun, dass Person A später hier im Forum sagen will "das Forum ist an allem Schuld". Hat nirgendwo jemand behauptet oder hab ich etwas überlesen?

Ich wollte lediglich wissen welcher der beiden Anträge für Person A denn zutrifft, da ich den Unterschied zwischen beiden nicht verstehe. Aber nun gut, ich glaube Person A fragt dann auch besser nochmal beim VG nach, vielleicht können die dort eher Licht ins dunkeln bringen. Wobei da nur vorrausgesetzt, sie bekommen das hin vernünftig zu erklären, Paragraphen kann man hier ja genügend lesen.


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