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Autor Thema: Zwei Nichtzahler. Frühzeitige Meldung, dass der andere zahlen soll sinnvoll?  (Gelesen 55461 mal)

n

nr2

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Ja, man muss es dann auch einfach mal ausprobieren. Wie im anderen Thread beschrieben werde ich so verfahren: (Haushalt mit A+B, beide noch nie gemeldet, beide noch keinen Beitragsbescheid erhalten, beide aber schon zwangsangemeldet) Wenn Beitragsbescheid kommt dann:

1. A widerspricht mit allen erdenklichen Begründungen und verweist mit einem von vielen Punkten auf die unrechtmäßige Doppelbelastung die zu klären ist. + Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung.

2. B wiederspricht dem Bescheid mit dem Hinweis das A mit Teilnehmernummer XYZ der Beitragszahler ist, verweist auf unrechtmäßigkeit der Doppelbelastung, wiederspricht daher eine Anmeldung der nie zugestimmt wurde sowie den Forderungen und kündigt Anzeige wg. Betrugsversuch und Gebührenüberhebung an, sollte der positive Widerspruchsbescheid nicht binnen 4 Wochen vorliegen.

___

Ich gehe davon aus, dass Widerspruch von B stattgegeben wird und GEZ sich auf A konzentriert.  Aufgrund laufender Verfahren dürfte es sich dann noch weiter lange hinziehen, wobei erneuten Bescheiden dann wahrsch. mit Verweis auf Begründung aus Wiederspruch 1 abgewiesen werden müssen. Der Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung wird hoffentlich stattgegeben.


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H
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Gerne habe ich eurer Diskussion gefolgt und danke jedem Mutigen zur generierung hilfreicher Informationen!

Los ging es mit meiner Frage:
Gab es schon den Fall, dass zwei Personen im Haushalt bisher nicht zahlen aber melden, dass der andere zahlt/zahlen soll?  Wie reagiert der Beitragsservice darauf?
Viele Grüße
Herbert

Zur Info das Protokoll:
Zwei Monate sind vergangen und Person A und Person B aus dem selben Haushalt haben je folgenden Brief erhalten:
<< Zahlungserinnerung>>
Ihre Rundfungkbeiträge waren am 15.2.14 fällig. Einen Zahlungseingang können wir auf Ihrem Beitragskonto  xxxxxxx bisher leider nicht veststellen.
Bitte zahlen sie die rückständen Rundfungbeiträge von 53,94 EUR innerhalb von zwei Wochen .
[Sollten Sie vor Kurzem gezahlt haben...]
Zu Ihrer Information: Künftig erhalten Sie keine Zahlungsaufforderung mehr, wenn das Beitragskonto einen Rückstand aufweist. Die Rundfunkbeiträge setzen wir dann jeweils per Gebühren-/Beitragsbescheid fest, mit dem ein Säumniszuschlag erhoben wird.
[..Bla Lastschriftverfahren..]
MFG.. ARD ZDF

Ich denke mit dem Bescheid sind noch keine Kosten verbunden und man hat rechtmäßig die Chance zu widersprechen?

Meint Ihr, als nächstes kommen wirklich zwei Bescheide?
Wenn das nicht mit hohen Kosten verbunden ist, was ja wohl nicht sein kann, würde ich zu gern den zwei Bescheiden widersprechen mit dem Verweis, dass doch nur einer Zahlen muss, aber das etwa so darstellen, dass die beiden sich nicht einigen können wer das ist. Die sollen doch bitte einen bestimmen :-)

Wenn es konkret wird, werde ich mich natürlich melden.



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a

awawaw

(so war/ist es bei uns..) A und B erhält Zwangsanmeldung - A meldet dem Beitragsservice... B hat  Beitragsnummerxxxx also schleicht euch...  - A erhält Abmeldung (der Zwangsanmeldung) und wird in Ruhe gelassen . B erhält weiter die üblichen Drohbriefe... bis zum Beitragsbescheid ...


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nr2

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Hallo Herbert und awawaw!

Danke für die Meldungen des aktuellen Standes.

Bei mir sieht es aktuell so aus: Vor über 1 1/2 Monaten Zwangsanmeldung von 2 Personen im gleichen Haushalt mit Vergabe von 2 Teilnehmernummern. Kurz darauf haben beide eine Rechnung erhalten.

SEITDEM NIX! TOTENSTILLE! KEIN BEITRAGSBESCHEID!

Ich halte die Zwangsanmeldung und Versendung der Rechnungen nur für ne kalkulierte Angstmaschine die weitere Nichtzahler zum einknicken bewegen soll. Ich will erstmal sehen, dass tatsächlich 2 Bescheide rechtswidrig für 1 Haushalt verschickt werden.
Das werden die sich vorerst sparen, denn lt. Einwohnermeldeamt wissen die, wer zusammen gemeldet ist! (So meine Ansicht).

Mein nächster Schritt: Warten bis dann nun endlich mal ein Bescheid eintrifft. Wenn für 2 Personen ein Bescheid eintrifft schreibt Person A normalen Widerspruch mit Verweis 2 Doppelbelastung/Gebührenüberhebung + alle weiteren Widersprüchsgründe und Person B widerspricht mit Verweis auf Doppelbelastung/Gebührenüberhebung mit Verweis auf Person A als Zahler / Wohnungsinhaber.

Vorher gibts keine Reaktion und keinen CENT!

Bleibt stark!

Ich melde mich sobald es was neues gibt. Aber zur Zeit alles schön ruhig.


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Ich will erstmal sehen, dass tatsächlich 2 Bescheide rechtswidrig für 1 Haushalt verschickt werden.
Das werden die sich vorerst sparen, denn lt. Einwohnermeldeamt wissen die, wer zusammen gemeldet ist! (So meine Ansicht).


Vom EMA wissen die nur, wer unter dieser Adresse gemeldet ist. Aber nicht, ob die Leute sich auf 1, 3 oder 30 Wohnungen verteilen.

Von daher müssen die bei Nichtreaktion ggfs. auch mehrere Bescheide für dieselbe Wohnung loslassen. Es sei denn, sie wissen aus anderen Quellen, wer zu welcher Wohnung gehört.


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STATUSUPDATE 14.05.2014

Zur Erinnerung für die neuen Leser:
2 Personen in einer Wohnung
Beide fiktiven Personen stellen sich stumm und hatten noch nie Kontakt zur GEZ
Keine Zahlung und auch kein Kontakt seit Neuregelung 01.01.2013
Beide Personen wurden zwangsangemeldet mit Vergabe einer Teilnehmernummer

Statusupdate 14.05.2014
Beide Personen erhalten eine Zahlungserinnerung für den Betrag 269,70€.

Die Forderung an 2 Personen an sich in einer Wohnung ist ja schonmal quatsch, also wird weiter auf den Beitragsbescheid gewartet.

Mein nächster Schritt (copy&pase): Warten bis dann nun endlich mal ein Bescheid eintrifft. Wenn für 2 Personen ein Bescheid eintrifft schreibt Person A normalen Widerspruch mit Verweis 2 Doppelbelastung/Gebührenüberhebung + alle weiteren Widersprüchsgründe und Person B widerspricht mit Verweis auf Doppelbelastung/Gebührenüberhebung mit Verweis auf Person A als Zahler / Wohnungsinhaber.

Wenn jemand neuere Infos und bessere Ideen hat, bitte hier um Info im Thread oder PM.
Bin für jede Mitteilung dankbar, da ich nicht jeden Tag hier lese.

Aber: Ich halte in diesem Thread den Fall immer aktuell.

An alle anderen: Immer schön weitermachen und nicht einschüchtern lassen. Erst reagieren wenn der Beitragsbescheid kommt!



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zuwider

Ich habe kürzlich den ersten Bettelbrief bekommen, obwohl meine Frau den Mietvertrag allein unterschrieben hat. Meine Frau hat aber kein eigenes Konto ... schon erstaunlich, wie die Bande recherchiert, bei wem das Geld zu holen ist.

...oder auch nicht!

Habe gleich mal die "Auskunftsersuchen_und_Widerruf"- Datei an meine Bank und das Finanzamt weitergeleitet - mal sehen, ob diese Helfershelfer überhaupt reagieren.

Grüße an alle Kämpfer! ...und daß wir morgen eine positive Überraschung nach der Verhandlung erleben!




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zuwider

Mann, das ging ja schnell.
Meine Bank hat sofort geantwortet - Respekt!

Die scheinen das Thema also wirklich ernst zu nehmen.


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Ich hatte vor kurzem einen ähnlichen Thread eröffnet, indem sich Person A, B ... und hier auch noch eine Person C (3er WG) in einer exakt identischen Situation befinden.

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9286.msg64624.html#msg64624

Person A erhielt vor kurzem den "Zahlung der Rundfunkbeiträge" Brief, mit einer aktuellen Forderung über 323,64€ ( = nichtgezahlte Beiträge seit 1.1.2013) - aber ohne irgendwelche Säumniszuschläge.
In der WG wird Person B demnächst von Person B.1 abgelöst (Untermieterwechsel) und der Status von Person C müsste noch in Erfahrung gebracht werden - Person C bekommt aber auch Post. Auf jeden Fall wird der Haushalt in wenigen Tagen neu gestaltet.

Sobald der Haushalt um Person A neue Post erhält, werde ich darüber berichten.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Mai 2014, 20:01 von seppl«

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Die Personen sollten sich in Deutschland abmelden, bevor es zu spät ist.


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zuwider

So, falls es jemanden interessiert, die "Finanzen" haben sich nun auch gemeldet:

"Sehr geehrte Frau oder sehr geehrter Herr xxxx,

sie haben das Finanzamt xxx mit E-Mail vom x.x.2014 aufgefordert, Ihnen mitzuteilen, welche Daten dort über Sie gespeichert sind und an welche Stellen diese Daten weiter gegeben werden.

Zu Ihrem Antrag auf Auskunft über die gespeicherten Daten muss ich Ihnen folgendes mitteilen:

Bei einem Auskunftsbegehren gegenüber Landesfinanzbehörden ist das Bundesdatenschutzgesetz nicht anwendbar; hier gelten die landeseigenen gesetzlichen Datenschutzregelungen . Nach dem  Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) vom 19.06.2008 besteht  kein Anspruch auf Informationszugang gegenüber Finanzbehörden im Sinne des § 2 des Finanzverwaltungsgesetzes, soweit sie in Verfahren in Steuersachen tätig werden (§ 3 Abs.1 Nr. 11 IZG-LSA). Allerdings liegen dem Finanzamt im wesentlichen nur Daten vor, die von Ihnen selbst, z.B. in der Steuererklärung, übermittelt worden sind. Hierzu kommen jene Daten, über die auf anderem Wege zu steuerlichen Zwecken zu informieren war, u. a. aus Lohnsteuerbescheinigungen oder aus Rentenbezugsmitteilungen. Über den Inhalt dieser Übermittlungen wurden Sie regelmäßig auch von demjenigen informiert, der die Daten an die Finanzverwaltung zu übermitteln hatte.

Diese gespeicherten Daten unterliegen dem Steuergeheimnis nach § 30 der Abgabenordnung, sie dürfen nur zur Durchführung von dort genau umrissenen Zwecken  verwendet werden. Die Weitergabe zu werblichen Zwecken fällt nicht darunter, ist deshalb nicht zulässig und wird auch nicht praktiziert. Eine unzulässige Preisgabe von dem Steuergeheimnis unterliegenden  Daten steht nach § 355 des Strafgesetzbuches zudem unter Strafandrohung."

Mit freundlichem Gruß

 xyz,
Oberfinanzdirektion Magdeburg

St 27

Referatsleiter Datenschutz, Einzelsteuern und Bewertung

Telefax 0391xxx


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Update

Person A hat nun den Brief zugeschickt bekommen, der besagt dass in Zukunft keine Zahlungserinnerungen mehr kommen werden, sondern nur noch Bescheide mit Säumniszuschlag.

Die bisherigen Briefe kamen alle im gleichen Rhythmus, immer Anfang des Monats. Ist also damit zu rechnen, dass nächsten Monat der Bescheid kommt? Oder lassen die sich bei dem doch etwas mehr Zeit?

Und ist Person A (und B) mit einem Rückstand von 323,64€ aus der Sache raus, wenn sich Person C (wohnt seit wenigen Wochen in der WG) als Beitragsschuldner der WG meldet? Person C hat sich vor kurzem erst beim Meldeamt angemeldet, da diese vorher bei den Eltern gewohnt hat. Der Rückstand von Person C dürfte also drastisch weniger ausfallen.


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Hallo Shogun,

ist genau das gleiche in meiner frei erfundenen Geschichte.

1. Wann genau der Bescheid kommt kann ich nicht sagen. Er kommt wann er kommt. Kann sein das sich die GEZ durch die letzten Urteile bestärkt fühlt und es jetzt schnell geht.

2. Wenn A und B und C in einer Wohneinheit gem. Rundfunkgeb.Staatsvertrag leben dann müssen 2 Personen auf einen als Zahler verweisen und dem Bescheid widersprechen. 3x Gebühren für eine Wohnung gibt es nicht, dass weiss auch die GEZ.

Sparen werdet ihr nicht. Die Wohnung wird seit 01.01.2013 erfasst sein. Wenn sich z.B. C erst ab letzem Monat anmeldet dann wird die GEZ wegen der übrigen Monate auf die anderen zukommen, die Daten dafür wurden vorher schon von den Ämtern übermittelt.

ABC sollten sich eine den Zielen entsprechenden Strategie überlegen.



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Nach meiner Auffassung dürften Person A und B doch entlastet sein, wenn sich Person C freiwillig meldet und zahlt (bzw. sich für die WG opfert).
Denn pro Haushalt darf ja nur eine Abgabe erfolgen.


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Ja, aber nur wenn C ab 01.01.13 anmeldet.
Wenn C sich später anmeldet, sind Beträge offen, die die GEZ einfordern kann.

lg


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