Eigentlich ist es ja wurscht, was alles noch zusätzlich für Argumente in die Widersprüche der Bescheide gepackt werden, die können auf das Argument "Es existiert für diese Wohnung bereits ein Teilnehmerkonto" schlecht antworten "Sie sind der Meinung daß,..."
Weil sie ja selber immer wieder ihr rechtswidriges Gesetz als Maßstab nehmen, aber in diesem Fall ist es eindeutig...
Diese Idee hatte Z schon als Idee zur Problemlösung bei Freundin F, die mit ihrem Mann M und ihrem Sohn S zusammenwohnt, nach Abgleich der Meldedaten kommen für alle die ersten Belustigungsschreiben an.
Wenn sich jetzt alle auf das Argument der Verfassungswidrigkeit stürzen und dreimal klagen müssen und die Klage wegen angeblicher oder geheilter Verfassungsverträglichkeit dreimal verlieren, dann herrscht danach doch auch nach Logik der Belustigungsanstalten daraufhin ein widriger Zustand.
Müßte man dann spätestens beim Klageweg jeweils auf die herrschenden Umstände hinweisen?
Welche Gefahr droht dabei den Rundfunkanstalten?
Wäre aus diesem Grund mehr Taktik angesagt?
Irgendwie hat noch niemand aus dem Forum die Strategie gefahren, alle sind sie vorher schon eingeknickt bzw. sind noch vor beschriebener Eskalationsstufe.
Was macht eigentlich der Wirt, wenn Du ihm sagst: "Mein Kumpel prellt heute die Zeche für uns beide?..."