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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: Herbert am 08. Februar 2014, 20:07

Titel: Zwei Nichtzahler. Frühzeitige Meldung, dass der andere zahlen soll sinnvoll?
Beitrag von: Herbert am 08. Februar 2014, 20:07
Hallo,
zuerst einmal vielen Dank für die ganzen hilfreichen Informationen.
Ich habe eine Frage (Habe schon viel gelesen, bin aber trotzdem nicht sicher, ob es vielleicht schon diskutiert wurde):

Folgenden rein hypothetischen Fall habe ich mir ausgedacht:
Gab es schon den Fall, dass zwei Personen im Haushalt bisher nicht zahlen aber melden, dass der andere zahlt/zahlen soll?  Wie reagiert der Beitragsservice darauf?

Oder etwas ausführlicher:
Person A und Person B wohnen länger zusammen, haben bisher nicht gezahlt und wollen dies möglichst weiterhin nicht tun.
Beide werden jeweils unabhängig von einander mit Briefen bombardiert (Zuletzt: "Zahlung der Rundfunkbeiträge" mit Überweisungsbeleg).

Wäre es klug, wenn Person A antwortet, dass sie mit Person B in einem Haushalt wohnt (und B doch zahlt/zahlen soll)?
Könnte sich folgende Zukunft ergeben:
Person B wartet bis zum Bescheid ab, widerspricht.... und muss am ende doch zahlen.
Könnte die anfängliche Meldung von Vorteil sein, um wenigstens Person A von irgendwelchen Nachforderungen zu bewahren oder komplett aus der Schusslinie zu nehmen.

Viele Grüße
Herbert
Titel: Re: Zwei Nichtzahler. Frühzeitige Meldung, dass der andere zahlen soll sinnvoll?
Beitrag von: Roggi am 09. Februar 2014, 07:01
Weil jemand für die Wohnung zahlen muss, ist das ein juristisches Glücksspiel mit klarem Ausgang, ihr haftet als Gesamtschuldner. Besser ist, wenn sich jemand auf einen "Beitragsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung" anmeldet und der andere sich auf diese Beitragsnummer später mit anmeldet. Der mit der Beitragsnummer legt Widerspruch ein, der andere braucht nichts mehr weiter unternehmen, auch hier haftet ihr gesamtschuldnerisch, ein Widerspruch reicht für beide. Auf den ablehnenden Widerspruchsbescheid kann man Klage erheben. Diese gerichtliche Auseinandersetzung kann mit deiner angedachten Vorgehensweise nicht umgangen werden. Dass der RBStV gekippt wird, ist wahrscheinlicher als alles andere. Dann erübrigen sich die weiteren Klagen. Sollte der RBStV weiterbestehen, kann man sich immer noch mit einer Klage wehren.
Titel: Re: Zwei Nichtzahler. Frühzeitige Meldung, dass der andere zahlen soll sinnvoll?
Beitrag von: themob am 09. Februar 2014, 11:07
Weil jemand für die Wohnung zahlen muss, ist das ein juristisches Glücksspiel mit klarem Ausgang, ihr haftet als Gesamtschuldner. Besser ist, wenn sich jemand auf einen "Beitragsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung" anmeldet und der andere sich auf diese Beitragsnummer später mit anmeldet. Der mit der Beitragsnummer legt Widerspruch ein, der andere braucht nichts mehr weiter unternehmen, auch hier haftet ihr gesamtschuldnerisch, ein Widerspruch reicht für beide. Auf den ablehnenden Widerspruchsbescheid kann man Klage erheben. Diese gerichtliche Auseinandersetzung kann mit deiner angedachten Vorgehensweise nicht umgangen werden. Dass der RBStV gekippt wird, ist wahrscheinlicher als alles andere. Dann erübrigen sich die weiteren Klagen. Sollte der RBStV weiterbestehen, kann man sich immer noch mit einer Klage wehren.

Auf einen Beitragsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung sollte man sich anmelden????? Versteh ich nicht
Warum erübrigen sich alle weiteren Klagen, wenn der RBStV gekippt wird?

Sollte eine Verfassungswidrigkeit per höchstem Gericht erkannt werden, wird der entsprechende Passus (Begründung und Anerkennung zur Verfassungswidrikgkeit) angepasst. Das führt zu einer Evaluierung, gegeben falls Novellierung des RBStV.

Alle anderen "Begründungen" die hier im Forum zuhauf zu finden sind, würden bestehen bleiben. Damit auch viele weitere Gründe von Betroffenen, zu klagen. (z.B. wie Helmut Enz, alle Singles mit Haushalt =40% etc.)

Es werden lediglich verstreute Metastasen entfernt, aber nicht der Tumor.

Es ist in meinen Augen durchaus wichtig, darauf hinzuweisen. Niemand darf die Augen vor der Realität verschließen. Daher ist auch jede einzelne Klage so wichtig, dass die breite Mehrheit anfängt, das ÖRR System als ganzes zu hinterfragen.

Eine Klage, die die nötige und überfällige komplette Reform des ÖRR zur Folge hätte, existiert meines Wissens nach nicht.

Nur eine komplette Reform kann das von allen gewünschte Ergebnis bringen.

Zum genannten Sachverhalt:
Dem entnehme ich, dass die sogenannte Direktanmeldung schon vollzogen wurde (aktueller Status: Zahlung der Rundfunkbeiträge)

Sollte, wie hier berichtet (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8127.msg59294/topicseen.html#msg59294), ein "Antwortschreiben" bei der Direktanmeldung (Bestätigung zur Anmeldung) dabei gewesen sein (dieses Antwortschreiben wäre ein weiteres Indiz, das die Bestätigung zur Anmeldung rechtlich keine Handhabe hat, sie versuchen ja händeringend mit dem Antwortschreiben die Verifizierung der Daten und "Unterschrift" zu bekommen) könnte Person B dieses Antwortschreiben ausfüllen und die Angaben "bestätigen". Dann abwarten bis eine "positive Reaktion" kommt. Erst danach sollte Person A den Antwortbogen mit Hinweis und Beitragsnummer auf Person B ausfüllen und wegschicken.

Wobei bei der ganzen Vorgehensweise - Direktanmeldung - sich jeder fragen sollte, ob diese rechtlich Hand und Fuß hat. Sollte eine Person den Antwortbrief ausfüllen, unterschreiben und wegschicken, haben die "Ihre" Anmeldung. Die waren sozusagen im Vorfeld (als Wahrsager) tätig und haben VOR der Anmeldung (Antwortschreiben) bereits eine Bestätigung zur Anmeldung geschickt. Und ein -  zwei Wochen später den Brief "Zahlung der Rundfunkbeiträge".

Solange keine Verifizierung der Daten vorgenommen wurde (eine wie auch immer existierende Antwort des angeblichen Beitragszahlers, die die abgefragten Daten verifizieren und mit Unterschrift des angeblichen Beitragszahlers bestätigen) sehe ich die Direktanmeldung (Bestätigung zur Anmeldung) auf wackligen Füßen stehen.

Welchen Sinn soll denn ein "Antwortschreiben" mit der "Bestätigung zur Anmeldung" haben, wenn die so durchgeführte Direktanmeldung wasserdicht und rechtlich NICHT angreifbar wäre?

Die Rundfunkanstalten sorgen hier wieder einmal auf perfide Art und Weise für eine Vorgehensweise, wo jeder der die Sache kritisch hinterfragt, nur verwundert mit dem Kopf schütteln kann und sich die Frage stellen muss: Hat der ÖRR eine besondere rechtliche Stellung in Deutschland, dass diese so vorgehen kann, ohne das Konsequenzen gezogen werden?

Ich befürchte die Antwort lautet ja, weil zu viel "Politik - Wirtschaft und Lobbyvereinigungen" unter einer Decke stecken.

siehe auch:
http://www.online-boykott.de/de/

Kann Person A + B (Herbert) den Verlauf bisher so bestätigen?

Briefe:
Bestätigung der Anmeldung MIT Antwortformular wie hier berichtet (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8127.msg59294/topicseen.html#msg59294) (oder zu welchem Zeitpunkt kam dieses Antwortformular - vor, mit oder nach der Bestätigung zur Anmeldung?)
Zahlung der Rundfunkbeiträge

mehr zum Thema hier: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8249.0.html
Titel: Re: Zwei Nichtzahler. Frühzeitige Meldung, dass der andere zahlen soll sinnvoll?
Beitrag von: Roggi am 09. Februar 2014, 14:20

Auf einen Beitragsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung sollte man sich anmelden????? Versteh ich nicht
Warum erübrigen sich alle weiteren Klagen, wenn der RBStV gekippt wird?

Sollte eine Verfassungswidrigkeit per höchstem Gericht erkannt werden, wird der entsprechende Passus (Begründung und Anerkennung zur Verfassungswidrikgkeit) angepasst. Das führt zu einer Evaluierung, gegeben falls Novellierung des RBStV.

Alle anderen "Begründungen" die hier im Forum zuhauf zu finden sind, würden bestehen bleiben. Damit auch viele weitere Gründe von Betroffenen, zu klagen. (z.B. wie Helmut Enz, alle Singles mit Haushalt =40% etc.)

Es werden lediglich verstreute Metastasen entfernt, aber nicht der Tumor.
Genau meinte ich: Wenn ein Beitragsbescheid kommt, kann man sich anmelden, weil der Beitragsbescheid sonst rechtskräftig wird.
Aber: wenn die Klagen von Geuer und Rossmann Erfolg haben, womit ich fest rechne, bedeutet das, dass der RBStV insgesamt nicht haltbar ist, ich kann mir nicht vorstellen, dass nur einzelne Paragraphen ungültig werden. Alle Beitragsbesscheide sind doch dann hinfällig, niemand braucht dann noch Widerspruch einlegen und Klagen. Oder sehe ich das falsch?
Titel: Re: Zwei Nichtzahler. Frühzeitige Meldung, dass der andere zahlen soll sinnvoll?
Beitrag von: themob am 09. Februar 2014, 14:52
Genau meinte ich: Wenn ein Beitragsbescheid kommt, kann man sich anmelden, weil der Beitragsbescheid sonst rechtskräftig wird.

Ein Beitragsbescheid wird rechtskräftig, wenn die Frist verstrichen ist und kein Widerspruch eingelegt bzw. kein Klage eingereicht wurde (je nach Bundesland)

Den ursprünglichen nachfolgenden Text habe ich wegen Off Topic gelöscht. Ich habe dazu ein neues Thema hier aufgemacht: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8285.0.html
Titel: Re: Zwei Nichtzahler. Frühzeitige Meldung, dass der andere zahlen soll sinnvoll?
Beitrag von: nr2 am 10. Februar 2014, 13:57
Hallo Herbert,

dies ist der gleiche Fall:

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8038.0.html (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8038.0.html)

Die fiktive Person A in dem o.g. Thread wird es so machen, dass wenn die "Zwangsanmeldungen" für A + B kommen, Nur Person B den Antwortbrief ausfüllt und auf Person A's Teilnehmerkonto verweist.

Person A bleibt vorerst weiter totgestellt.

Person A wird berichten, wie das bei der GEZ ankommt.

Die GEZ weiss, dass Sie nicht 2x Geld bekommen, aber die Abwicklung für 2 Widersprüche gegen Bescheide ist auch nervig. Daher empfiehlt es sich m.E. ab einem Gewissen Punkt den Briefverkehr auf eine Person zu bündeln.

Der Zeitpunkt der Zwangsanmeldungen wäre dafür ein geigneter Zeitpunkt.

Titel: Re: Zwei Nichtzahler. Frühzeitige Meldung, dass der andere zahlen soll sinnvoll?
Beitrag von: themob am 10. Februar 2014, 16:09
Hallo Herbert,
dies ist der gleiche Fall:

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8038.0.html (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8038.0.html)

Die fiktive Person A in dem o.g. Thread wird es so machen, dass wenn die "Zwangsanmeldungen" für A + B kommen, Nur Person B den Antwortbrief ausfüllt und auf Person A's Teilnehmerkonto verweist.
Person A bleibt vorerst weiter totgestellt.
Person A wird berichten, wie das bei der GEZ ankommt.
Die GEZ weiss, dass Sie nicht 2x Geld bekommen, aber die Abwicklung für 2 Widersprüche gegen Bescheide ist auch nervig. Daher empfiehlt es sich m.E. ab einem Gewissen Punkt den Briefverkehr auf eine Person zu bündeln.

Der Zeitpunkt der Zwangsanmeldungen wäre dafür ein geigneter Zeitpunkt.

Dabei sollte aber Person B folgendes berücksichtigen bzw. überlegen.

Person A + B bekommen Zwangsanmeldung - rechtliche Grundlage ungeklärt (Beitragsservice versucht irgendwie an Unterschrift zu kommen - evtl. in Form des Antwortbogens)
siehe hier: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8249.0.html

Person A macht nix und will weiter warten

Person B füllt Antwortbogen aus, füllt in schwarzer oder blauer Schrift (nicht grün, gelb,rot etc.  >:D) seine eigenen Daten und die Beitragsnummer ein, die auf der angeblichen "Bestätigung der Anmeldung" aufgeführt wird. Dazu kommen die Daten von Person A im mittleren Teil des Antwortbogens.

Unten wird das Datum eingetragen, dann "unterschrieben"

Die Gegenseite hat nun folgende Angaben:

Durch die Unterschrift wird eine Verifizierung der Daten von Person B bestätigt. Die liegt von Person A aber nicht vor.

Damit bekommt Person B evtl. die offizielle Anmeldung "zugewiesen" da von Person A keinerlei Reaktion vorliegt. Die Gegenseite braucht minimal immer "nur" einen verifizierten Beitragszahler. Meiner Meinung nach wäre dies der "unterschriebene" Antwortbogen.

Wollte ich nur als Gedankengang anmerken
Titel: Re: Zwei Nichtzahler. Frühzeitige Meldung, dass der andere zahlen soll sinnvoll?
Beitrag von: nr2 am 10. Februar 2014, 17:14
Danke für deinen Beitrag.

Ich finde deine Überlegung sehr gut, nur frage ich mich, ob die Verifizierung hier wirklich notwendig ist.

Ich denke, wenn "zwangsangemeldet" wurde, wird irgendwann der Beitragsbescheid verschickt. Erhalten A+B beide Beitragsbescheide ist die doppelte Abwicklung mühsam.

Ich hoffe, dass sich bis dahin nochwas im Forum tut und mehr Infos zur Verfügung stehen.

Ich denke den Fall - 2 Personen im Haushalt zwangsangemeldet und dann 2 Beitragsbescheide verschickt gibt es hier im Forum noch nicht.
Titel: Re: Zwei Nichtzahler. Frühzeitige Meldung, dass der andere zahlen soll sinnvoll?
Beitrag von: themob am 10. Februar 2014, 17:36
Danke für deinen Beitrag.

Ich finde deine Überlegung sehr gut, nur frage ich mich, ob die Verifizierung hier wirklich notwendig ist.

Ich denke, wenn "zwangsangemeldet" wurde, wird irgendwann der Beitragsbescheid verschickt. Erhalten A+B beide Beitragsbescheide ist die doppelte Abwicklung mühsam.

Ich hoffe, dass sich bis dahin nochwas im Forum tut und mehr Infos zur Verfügung stehen.

Ich denke den Fall - 2 Personen im Haushalt zwangsangemeldet und dann 2 Beitragsbescheide verschickt gibt es hier im Forum noch nicht.

Es gibt bisher zum Thema "Direktanmeldung - Zwangsanmeldung"  NUR:

Bestätigung der Anmeldung - in Verbindung mit Antwortbogen (Antwort auf Bestätigung? Ah ja  ;D)

Zahlung der Rundfunkbeiträge - Infobrief

Gebühren-/Beitragsbescheid - egal ob für 1, 2 oder mehrere angeschriebene Personen in einem Haushalt = Fehlanzeige

Ist auch noch zu früh. Die werden vielleicht abwarten, wie viel Mehreinnahmen sich durch die Vorgehensweise ergeben. "Von denen die brav reagieren auf die Schreiben"

Zitat
Der ARD-Vorsitzende und NDR-Intendant Lutz M. geht von einem Plus in der Größenordnung von 390 Millionen Euro durch die Direktanmeldung und 175 Millionen Euro durch die rückwirkende Erhebung aus
Quelle: http://www.sueddeutsche.de/medien/wegen-mehreinnahmen-rundfunkabgabe-sinkt-erstmals-1.1846448

Alleine in Berlin beklagte man ja in 2012 ganze 600.000 Schwarzseher. Das macht schon ein hübsches Sümmchen alleine in Berlin
Titel: Re: Zwei Nichtzahler. Frühzeitige Meldung, dass der andere zahlen soll sinnvoll?
Beitrag von: nr2 am 10. Februar 2014, 17:49
Muss man natürlich abwägen.....

Variante 1: Weiter tot stellen und Risiko von 2 Gebührenbescheid eingehen (Was echt nervig wäre 2x abwickeln)
Variante 2: Nach Zwangsanmeldung einknicken und alles auf eine Person lenken und dann den weg Widerspruch - Klage weitergehen.

Da ich recht spät dran bin und noch nichtmal die Anmeldungen in der Hand habe, werde ich hier aufmerksam weiter lesen wie sich die Sache entwickelt und dann entscheiden.

Ich bin gespannt ob wirklich Bescheide auf Basis von Zwangsanmeldungen verschickt werden.
Titel: Re: Zwei Nichtzahler. Frühzeitige Meldung, dass der andere zahlen soll sinnvoll?
Beitrag von: themob am 10. Februar 2014, 18:00
Variante 3: generelle Rechtmäßigkeit dieser "Direktanmeldung - Zwangsanmeldung" per Widerspruch (sollte wirklich ein Gebühren-/Beitragsbescheid eintreffen) anzweifeln mit fehlender rechtlicher
                  Grundlage, plus natürlich anderer Begründungen die jeder für sich hat  (auch möglich wenn Person A + B zusammen betroffen sind)

Variante 4: Feststellungsklage gegen die "Bestätigung der Anmeldung" wegen fehlender Rechtsgrundlage (dafür muss man keinen Bescheid abwarten, es fallen aber entsprechende Kosten an)

Somit ergeben sich für alle Personen a + b + c + d etc. einige Entscheidungsmöglichkeiten  :)
Titel: Re: Zwei Nichtzahler. Frühzeitige Meldung, dass der andere zahlen soll sinnvoll?
Beitrag von: hillybillyblues am 10. Februar 2014, 18:49
Wir sind sogar drei Personen in einer Wohnung und erhielten bisher jeder die 4 Info-Briefe. Als nächstes kommt dann die Zwangsanmeldung.
Also ich vermute, das es eher dem Zwangsanmelder in die Karten spielt , wenn man selbst die Aufmerksamkeit auf eine bestimmte Person lenkt. Man erledigt für die mindestens den Job der Datenverifizierung. Wer sich zuerst bewegt verliert:-).
Ich interpretiere diese Zwangsanmeldungen nur als weitere Drohgebärde um Leute zum "Einknicken" zu bewegen und Fakten zu schaffen. Und auf welcher Basis? Zwangsanmeldung? Das riecht doch danach, das dies vor Gericht nicht haltbar ist. Aber solange (fast) niemand der Zwangsanmeldung widersprecht (glaube Zwiebelchen hat sich dagegen zur Wehr gesetzt) nutzen die diese Zwangsanmeldung mMn nur als vorgeschaltete Drohgebärde.
Leider, leider ist die deutsche Mentalität eher auf "Gefolgsamkeit" programmiert. "Oh weh, was da alles passieren kann", Säumnisgebühr und Zinsen ohweh ohweh, dann kommt vielleicht sogar noch ein Gerichtsvollzieher, möchte auf meine alten Tage nicht noch ins Gefängnis gehen. Ne da zahl ich lieber".
Da krieg ich Plack. Mal ein bißchen Gegenwind aushalten und gegen etwas zu sein was ungerecht ist, sollte meiner Meinung nach selbstverständlich sein. 
Die werden sich doch nur selbst Kosten verursachen, wenn sie, wie bei mir mindestens zwei ungerechtfertigte Zwangsanmeldungen und darauf basierend 2 ungerechtfertigte Beitragsbescheide versenden.
Bin gerade am Überlegen, ob ich entweder diesen Zwangsanmeldungen widersprechen soll oder erst den darauf folgenden Beitragsbescheiden.
Zu einem Widerspruch (nicht bestellte Leistungen), sollen die mir dann erstmal die Paragraphen nennen, auf Basis derer eine Zwangsanmeldung und dann noch auf Basis nicht verifizierter Daten rechtens ist. Damit ist der Gegner erstmal darlegungslastig.
Wenn ich diesen Zwangsanmeldungen widersprechen würde, haben sie dann zwar auch einen verifiziereten Namen, aber vielleicht sollte man den Zwangsanmeldungen gleich als Streitgenossenschaft widersprechen. Glaube xrw hatte da mal ein paar Paragraphen dazu genannt.
Titel: Re: Zwei Nichtzahler. Frühzeitige Meldung, dass der andere zahlen soll sinnvoll?
Beitrag von: themob am 10. Februar 2014, 19:03
Eine einzige Feststellungsklage gegen die "Bestätigung der Anmeldung" aufgrund fehlender rechtlicher Grundlage könnte Licht ins Dunkel bringen.

Ein "Widerspruch" auf einen nicht vorhandenen Verwaltungsakt (Bestätigung der Anmeldung), wäre nur schade ums Papier und die Druckertinte plus Porto und Zeitaufwand. Allenfalls eine Verifizierung der von denen so händeringend benötigten Daten. Will denen wirklich jemand entgegen kommen?

Eine einzige Klage nur, von den 100.000`en Betroffenen, oder gar Millionen. Genaues weiß man nicht. Aber die zu erwartenden Mehreinnahmen lassen eher auf Millionen schließen.

Wo ist der mutige Kläger? Man soll ja die Hoffnung nicht aufgeben  ::)
Titel: Re: Zwei Nichtzahler. Frühzeitige Meldung, dass der andere zahlen soll sinnvoll?
Beitrag von: hillybillyblues am 10. Februar 2014, 19:25
@ themob
Hm, wenn ein Gericht feststellen würde, das die Zwangsanmeldung nicht rechtswirksam wäre, müsste dies doch dann auch bedeuten, das ein auf die Zwangsanmeldung erfolgter Beitragsbescheid auch nicht wirksam wäre. Wenn nun eine Feststellungsklage gegen eine Zwangsanmeldung und die Klage gegen den Beitragsbescheid die gleichen Kosten verursachen würde, könnte man sich doch vielleicht überlegen gleich gegen die Zwangsanmeldung zu klagen. Die Klage gegen einen Beitragsbescheid ist Verwaltungsrecht.
Wäre denn eine Feststellungsklage gegen die Zwangsanmeldung schon Verwaltungsrecht oder ist es noch Privatrecht?
Titel: Re: Zwei Nichtzahler. Frühzeitige Meldung, dass der andere zahlen soll sinnvoll?
Beitrag von: themob am 10. Februar 2014, 19:49
@ themob
Hm, wenn ein Gericht feststellen würde, das die Zwangsanmeldung nicht rechtswirksam wäre, müsste dies doch dann auch bedeuten, das ein auf die Zwangsanmeldung erfolgter Beitragsbescheid auch nicht wirksam wäre. Wenn nun eine Feststellungsklage gegen eine Zwangsanmeldung und die Klage gegen den Beitragsbescheid die gleichen Kosten verursachen würde, könnte man sich doch vielleicht überlegen gleich gegen die Zwangsanmeldung zu klagen. Die Klage gegen einen Beitragsbescheid ist Verwaltungsrecht.
Wäre denn eine Feststellungsklage gegen die Zwangsanmeldung schon Verwaltungsrecht oder ist es noch Privatrecht?

Bin leider kein Jurist - Learning by doing und eigene Erfahrungen in manchen Teilen  ;)

Wenn ich aber zum Beispiel das Urteil aus Potsdam durchlese, fällt dort das Wort Feststellungsklage (Bitte nur die Teile bewußt lesen, die das Thema Feststellungsklage zum Inhalt haben  :D)

Zitat
Der Kläger beantragte beim Beklagten den Erlass eines Beitragsbescheides nach dem neuen Rundfunkbeitragsrecht ab dem 1. Januar 2013, um hiergegen klagen zu können. Der Beklagte lehnte dies mit der Begründung ab, dass ein Beitragsbescheid nur erstellt werde, wenn der Kläger seinen Beitrag nicht zahle. Es könne die Feststellungsklage erhoben werden.

Zitat
Andererseits ist die Feststellungsklage ausnahmsweise zulässig, wenn durch sie effektiverer Rechtsschutz gewährt werden kann, etwa weil ihr Gegenstand weiter reicht, als der der Anfechtungs- oder Leistungsklage,

Potsdamer Urteil (http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/portal/t/wi4/bs/10/page/sammlung.psml?doc.hl=1&doc.id=MWRE130002448&documentnumber=22&numberofresults=271&showdoccase=1&doc.part=L&paramfromHL=true#focuspoint)
- daraus würde ich jetzt mal ableiten, dass Verwaltungrecht zum tragen kommt. Es würde ja um die Feststellung gehen, ob für die "Bestätigung der Anmeldung",  eine rechtliche Grundlage vorhanden ist.

Die eben wird ja nirgendwo gefunden. Das einzigste gesetzliche Mittel was die haben, wäre ein Auskunftszwangsverfahren einzuleiten. Die Bestätigung der Anmeldung und eine Woche später einen Brief Zahlung der Rundfunkbeiträge haben aber herzlich wenig mit einem Auskunftszwangsverfahren zu tun.

Das Gericht müsste feststellen, dass die "Bestätigung zur Anmeldung mit Vergabe einer Beitragsnummer" ohne jede rechtliche Grundlage an den "vermeintlichen oder vermuteten" Beitragszahler verschickt wurde und somit diese Briefe unzulässig und nichtig sind. Daraus folgend natürlich auch die Briefe "Zahlung der Rundfunkbeiträge"
Titel: Re: Zwei Nichtzahler. Frühzeitige Meldung, dass der andere zahlen soll sinnvoll?
Beitrag von: Roggi am 10. Februar 2014, 21:09
Ich befürchte, hier gilt das Motto: "Der Zweck heiligt die Mittel". Nur wenn das Ergebnis der Zwangsanmeldung gesetzwidrig wäre, würde ein Rechtsstreit Sinn machen. Wogegen würde sich eine Klage richten? Dass man angemeldet wurde. Wer hätte wogegen verstossen? Der Beitragsservice hat keinen Paragraphen der das verbietet. Man selber hätte gegen die Anmeldepflicht verstossen. Das System ist sehr Bürgerfeindlich. Man kann sich nur wehren, wenn es einen rechtlich haltbaren Grund gibt. Das wäre z.B. ein Beitragsbescheid an mehrere Personen einer einzigen Wohnung. Da der Beitragszahler nicht feststeht, ist die Zwangsanmeldung anfechtbar.
Titel: Re: Zwei Nichtzahler. Frühzeitige Meldung, dass der andere zahlen soll sinnvoll?
Beitrag von: lichtgrün am 11. Februar 2014, 00:57
Hallo Zusammen!

@themob:

"Die eben wird ja nirgendwo gefunden. Das einzigste gesetzliche Mittel was die haben, wäre ein Auskunftszwangsverfahren einzuleiten. Die Bestätigung der Anmeldung und eine Woche später einen Brief Zahlung der Rundfunkbeiträge haben aber herzlich wenig mit einem Auskunftszwangsverfahren zu tun."

Das sehe ich genauso. Da ich auch zu den Zwangsangemeldeten gehöre würde ich diesen Aspekt aber in den Widerspruch/Klage einarbeiten. Viel interessanter wäre es doch mal zu schauen, wie sie verfahren. Wer die Auskunft vorsätzlich verweigert, begeht nach §12, Abs. 1 eine Ordnungswidrigkeit, die auf Antrag der Landesrundfunkanstalt verfolgt und mit einem Bussgeld geahndet werden kann. Das Auskunftsrecht nach §9 soll in einem Verfahren nach Satzung geregelt werden. Demnach gibt es kein einheitliches Verfahren wie bei Auskunftsverweigerung vorgegangen werden soll. Ich kann jedoch keinen Hinweis finden, wonach eine Zwangsanmeldung ohne, eben notfalls erzwungene Mitwirkung des mutmaßlichen Beitragsschulders, zulässig ist, im Gegenteil zeigen die beiden o.g. Punkte den Weg vor. Es sei denn, in den jeweiligen Satzungen ließe sich etwas hierzu finden, da müsste man nochmal forschen.

@hilliybillyblues: Ich finde eure Konstellation sehr interessant, und würde euch bitten weiterhin nichts zu machen, und zu schauen ob sie euch alle drei anmelden und in weiterer Folge gegen euch alle drei einen Bescheid erlassen. Das dürfte dann nämlich den Straftatbestand der Gebührenüberhöhung erfüllen. Wenn sie nur gegen einen von euch einen Bescheid erlassen, fragt es sich gegen wen und nach welchen Kriterien, abgesehen von Willkür? Hier zeigt sich die krasse Ungleichbehandlung für WG Bewohner, wer zuerst zuckt oder willkürlich "verhaftet" wird hat die A-Karte und kann sehen, dass er den Anteil der anderen Mitbewohner auf eigene Kosten und Risiko eintreibt. Und was , wenn die nicht zahlen? Hat der angemeldete Beitragsschuldner gegenüber anderen Beitragsschuldern überhaupt die Möglichkeit deren Anteil zivilrechtlich einzuklagen?
Titel: Re: Zwei Nichtzahler. Frühzeitige Meldung, dass der andere zahlen soll sinnvoll?
Beitrag von: lichtgrün am 11. Februar 2014, 02:10
Nachtrag: Ich hätte da noch eine andere Idee. In dem Antwortbogen gibt jeder von euch an, das ein Mitbewohner für die Wohnung bereits als Beitragszahler angemeldet ist. Das Feld für die Beitragsnummer streicht ihr durch und schreibt drunter "nicht bekannt". Als Inhaber des Beitragskontos gebt ihr eine jeweilig andere Person von euch an, also Person A nennt B, B nennt C und C nennt A. Ihr seid halt davon ausgegangen, dass der jeweilig andere freiwillig den schwarzen Peter übernehmen würde. Unterschreiben und etwa zeitgleich losschicken. Der Vorteil wäre, dass ihr eurer Auskunftspflicht nachgekommen seid, aber klar dokumentiert habt, dass niemand von euch sich freiwillig vergattern lässt. Damit spielt ihr den Ball zurück und die müssen sich für einen entscheiden. Vielleicht melden sie euch alle drei an, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass sie drei Bescheide erlassen, spätestens dann müssen sie sich eine Person willkürlich raussgreifen.
Titel: Re: Zwei Nichtzahler. Frühzeitige Meldung, dass der andere zahlen soll sinnvoll?
Beitrag von: Roggi am 11. Februar 2014, 10:36
Es ist sowieso eine sehr seltsame Regelung, dass nach Paragraph 2(3)RBStV mehrere Beitragsschuldner als Gesamtschuldner haften sollen gem. Paragraph 44 der Abgabenordnung. Bei Beitragsbefreiten gilt das plötzlich nicht mehr, dann ist der Beitragsbefreite aussen vor und ist alleine befreit, während die anderen Mitbewohner weiterzahlen müssen, laut Paragraph 4(3)RBStV:
Die Befreiung erstreckt sich innerhalb der Wohnung
1. auf dessen Ehegatten
2. auf den eingetragenen Lebenspartner
3. (...)
Wie ist denn hier geregelt, dass erwachsene Kinder in der Wohnung der Eltern keinen Beitrag zahlen müssen? Doch nur über Paragraph 2(3)RBStV. Die melden sich an und geben die Beitragsnummer des zahlenden Elternteils an. Wenn dieser aber plötzlich Pflegebedürftig wird, müssen die erwachsenen Kinder, die ihre pflegebedürftigen, befreiten Eltern zu Haues wohnend pflegen, nun den vollen Beitrag zahlen.
Diese Ungerechtigkeiten könnten einem Richter zeigen, dass die Problematik, die sich bei mehreren Beitragsschulnern ergibt, durchaus rechtfertigt, dass niemand die gesamtschuldnerische Haftung übernehmen will. Das Gesetz ist da sehr Fehlerhaft. Bei drei Anmeldungen ist im RBStV keine Lösung vorgesehen. Also bleibt nur, den Paragraph 44 der Abgabenordnung genauer anzuschauen.
Titel: Re: Zwei Nichtzahler. Frühzeitige Meldung, dass der andere zahlen soll sinnvoll?
Beitrag von: themob am 11. Februar 2014, 11:12
@Roggi
Nochmal: Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?showdoccase=1&st=null&doc.id=jlr-RdFunkBeitrStVtrBYrahmen&doc.part=X&doc.origin=bs)
§ 8 RBStV Anzeigepflicht - Die Anmeldung liegt gesetzlich beim vermuteten Beitragszahler

dann gibt es die gesetzliche Regelung, was gemacht werden kann, wenn der Auskunfts-/Anzeigepflicht nicht nachgekommen wird
Zitat
§ 9 RBStV
Auskunftsrecht, Satzungsermächtigung

(1) Die zuständige Landesrundfunkanstalt kann von jedem Beitragsschuldner oder von Personen oder Rechtsträgern, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen (Übermittlung durch Meldeamt), dass sie Beitragsschuldner sind und dies nicht oder nicht umfassend angezeigt haben, Auskunft über die in § 8 Abs. 4 genannten Daten verlangen. Kann die zuständige Landesrundfunkanstalt den Inhaber einer Wohnung oder einer Betriebsstätte nicht feststellen, ist der Eigentümer oder der vergleichbar dinglich Berechtigte der Wohnung oder des Grundstücks, auf dem sich die Betriebsstätte befindet, verpflichtet, der Landesrundfunkanstalt Auskunft über den tatsächlichen Inhaber der Wohnung oder der Betriebsstätte zu erteilen. Bei Wohnungseigentumsgemeinschaften kann die Auskunft auch vom Verwalter verlangt werden. Die Landesrundfunkanstalt kann mit ihrem Auskunftsverlangen neben den in § 8 Abs. 4 und 5 genannten Daten im Einzelfall weitere Daten erheben, soweit dies nach Satz 1 erforderlich ist; § 11 Abs. 5 gilt entsprechend. Die Landesrundfunkanstalt kann für die Tatsachen nach Satz 1 und die Daten nach Satz 4 Nachweise fordern. Der Anspruch auf Auskunft und Nachweise kann im Verwaltungszwangsverfahren durchgesetzt werden.

(2) Die zuständige Landesrundfunkanstalt wird ermächtigt, Einzelheiten des Verfahrens
1. der Anzeigepflicht,
2. zur Leistung des Rundfunkbeitrags, zur Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht oder zu deren Ermäßigung,
3. der Erfüllung von Auskunfts- und Nachweispflichten,
4. der Kontrolle der Beitragspflicht,
5. der Erhebung von Zinsen, Kosten und Säumniszuschlägen und
6. in den übrigen in diesem Staatsvertrag genannten Fällen
durch Satzung zu regeln. Die Satzung bedarf der Genehmigung der für die Rechtsaufsicht zuständigen Behörde und ist in den amtlichen Verkündungsblättern der die Landesrundfunkanstalt tragenden Länder zu veröffentlichen. Die Satzungen der Landesrundfunkanstalten sollen übereinstimmen.

Satzung über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge des RBB als Beispiel (http://www.rbb-online.de/content/rbb/rbb/unternehmen/der_rbb/struktur/grundlagen/Rundfunkbeitrag.file.html/130124-Beitragssatzung-k.pdf)  Vielleicht findet jemand etwas - ich habe bisher nichts gefunden

Einfach mal das Wort "Zwangsanmeldung" weglassen und sich auf das konzentrieren wie der Brief rausgeht - als "Bestätigung der Anmeldung" - dem nach meinem persönlichen Verständnis einer Anmeldung vorangegangen sein muss. Der lapidare Hinweis, dass die Anmeldung darauf beruht, weil bisher auf Briefe nicht reagiert wurde, ist mehr als dürftig. Jeder, auch und gerade die Gegenseite, hätte an dieser Stelle den § eingearbeitet, der die rechtliche Grundlage dieser "Bestätigung der Anmeldung" abbildet.

§44 AO ist sowieso und im generellen für mich fragwürdig - von allen Verantwortlichen der Gegenseite wird eine Steuer verneint. In §1 AO finden wir aber:
Zitat
§ 1 Anwendungsbereich (http://dejure.org/gesetze/AO/1.html)
(1) Dieses Gesetz gilt für alle Steuern einschließlich der Steuervergütungen, die durch Bundesrecht oder Recht der Europäischen Union geregelt sind, soweit sie durch Bundesfinanzbehörden oder durch Landesfinanzbehörden verwaltet werden. Es ist nur vorbehaltlich des Rechts der Europäischen Union anwendbar.

und
Zitat
§ 44 Gesamtschuldner (http://dejure.org/gesetze/AO/44.html)
(1) Personen, die nebeneinander dieselbe Leistung aus dem Steuerschuldverhältnis schulden oder für sie haften oder die zusammen zu einer Steuer zu veranlagen sind, sind Gesamtschuldner. Soweit nichts anderes bestimmt ist, schuldet jeder Gesamtschuldner die gesamte Leistung.
 

Was bisher noch niemand angesprochen hat, die Rolle der öffentlich-rechtlichen, nicht rechtsfähigen Gemeinschaftseinrichtung, die diese "Bestätigung der Anmeldung" ausschließlich in Ihrem Namen, ohne jeglichen Bezug auf Nennung des vermuteten Gläubigers (zuständige Rundfunkanstalt) wegschickt.

Zitat
§ 10 Abs. 7 RBStV
Jede Landesrundfunkanstalt nimmt die ihr nach diesem Staatsvertrag zugewiesenen Aufgaben und die damit verbundenen Rechte und Pflichten ganz oder teilweise durch die im Rahmen einer nichtrechtsfähigen öffentlich-rechtlichen Verwaltungsgemeinschaft betriebene Stelle der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten selbst wahr.

NIEMAND schuldet dem Beitragsservice direkt etwas. Jeder schuldet bei Erfüllung der Voraussetzungen ausschließlich seiner zuständigen Landesrundfunkanstalt die vermuteten Beiträge. Kein Empfänger der Briefe kann erkennen, welche Landesrundfunkanstalt hinter diese "Bestätigung der Anmeldung" steht. Also der Hinweis, wessen Rechte die Gemeinschaftseinrichtung wahr nimmt.

Daher ist mein persönliches Fazit::
Einer Bestätigung der Anmeldung = Direktanmeldung fehlt die gesetzliche Grundlage.
Die Gemeinschaftseinrichtung ist ohne Nennung der Rundfunkanstalt, deren Rechte Sie angeblich wahr nimmt, ebenfalls nicht berechtigt, eine Bestätigung der Anmeldung durchzuführen, ohne das die Voraussetzung einer Anmeldung wie in §8 vorliegen.

@lichtgrün
Vorsätzliche Verweigerung ist eine unschöne Interpretation  ;)

Es steht lediglich:
Zitat
§ 12 Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. den Beginn der Beitragspflicht entgegen § 8 Abs. 1 und 3 nicht innerhalb eines Monats anzeigt,
2. der Anzeigepflicht nach § 14 Abs. 2 nicht nachgekommen ist oder
3. den fälligen Rundfunkbeitrag länger als sechs Monate ganz oder teilweise nicht leistet.

Das Thema OWI haben wir immer wieder mal. Bisher wurde uns noch nicht ein einziger "nachweislicher" Fall, anhand entsprechender Unterlagen, Dokumente etc. bekannt, indem ein Bußgeld zum tragen kam wegen dem Thema Rundfunkgebühren - Thema Rundfunkbeitrag erst recht nicht

Aber alles schön und gut, leider ist es so: Auch wie Dein fiktiver Fall selbst vorgehen will - nur wie viele haben bis dahin gezahlt? Millionen dieser Briefe haben diese Bestätigung zur Anmeldung und einige Zeit später die Zahlung der Rundfunkbeiträge bekommen.
Getreu dem Motto der Gegenseite: Wir fahren wie immer: Einschüchtern - viel zu viele zahlen, verschreckt, verängstigt, Antwortbögen werden ausgefüllt, Verifizierung durchgeführt, Überweisungen getätigt. Sollte jemand den Betrag überweisen, wird es von denen auch als Verifizierung/Bestätigung ausgelegt.
Vielleicht kommt auch nach dem Brief "Zahlung der Rundfunkbeiträge" ein erneutes informatives Schreiben als Kostenforderung, dann mehr mit Inhalten wie Pfändung - Vollstreckung - etc.
Dann geht es hier im Forum wieder rund, ähnlich wie bei dem Thema Zwangsanmeldung

Würde sich jemand finden, der es versucht - und würde ein Gericht befinden das eine rechtliche Grundlage nicht gegeben ist und somit nichtig - könnten die Konsequenzen für die Gegenseite etwas umfangreicher ausfallen. Alle auf dieser Grundlage erfassten Daten müssten gelöscht werden. Alle auf dieser Grundlage angemeldeten und verifizierten (Antwortbogen) vermuteten Beitragszahler, müsste das Spiel der Anmeldung neu beginnen,  evtl. bezahlte Beiträge müssten zurück bezahlt werden. Entsprechend müsste natürlich eine Klage gestaltet werden. Die Gegenseite wäre gezwungen, die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten: Auskunftszwangsverfahren einleiten.

Das Problem bei einer Klage sehe ich mehr hier: Eine fundierte sachliche Begründung auf Basis der aktuell gültigen Gesetzeslage inkl. der ausführlichen Forderungen, welche Konsequenzen es nach sich ziehen MUSS, wenn das Gericht dem Kläger recht gibt. Ein hinzuziehen eines Anwalts wäre in meinen Augen ratsam. Zu viele Klagen werden letztendlich auch abgeschmettert, weil die Begründungen, aufgeführten Rechtsgrundlagen, Einarbeitung von Recherche Ergebnissen etc. nur unzulänglich waren, oder nicht umfänglich bzw. präzise genug, mit entsprechenden Nachweisen.

Es betrifft Millionen, hier treffen einige 100 bis wenige 1000 zusammen.

Der eine oder andere Verlag, der dem inneren Kreis nicht so zugehörig ist - würde darüber berichten.

Hat schon jemand in den Medien gelesen, dass über diese Art der Direktanmeldung = Bestätigung der Anmeldung - aufgrund von Beschwerden etc. berichtet hat? Ich nicht

PS. In den Satzungen wurde auch keine anders lautende "gesetzliche Grundlage" eingearbeitet, die eine Bestätigung der Anmeldung gerechtfertigen könnte.

Wie auch immer, es bleibt ein spannendes Thema, dass wie so vieles, in Medien keine Berücksichtigung findet. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann walten und schalten wie er will und sie machen es auch

Wo eben kein Kläger da kein Richter
Titel: Re: Zwei Nichtzahler. Frühzeitige Meldung, dass der andere zahlen soll sinnvoll?
Beitrag von: hillybillyblues am 11. Februar 2014, 14:17
@Roggi
Also wenn wir alle drei bald die Bestätigung der Anmeldung bekommen werden, bedeutet dies, das dann mindestens zwei Personen zwangsangemeldet wurden aber nicht wie vorgesehen mit dem Auskunftszwangsverfahren. Diese praktizierte Zwangsanmeldung ist aber offensichtlich durch den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag nicht abgedeckt.
Für mindestens 2 Personen unseres 3-Personen-Haushalts kommt das mMn dann schon in die Nähe einer Nötigung. Diese Personen könnten sich dann
doch ganz persönlich genötigt fühlen durch eine ungerechtfertigte Zwangsanmeldung Geld zu bezahlen, das sie eigentlich gar nicht bezahlen müssten.
(Diese Zwangsanmeldung kommt wie der gepflegte und gut angezogene Herr vor, der mit dem großen Silberkoffer, in der Küche des Restaurants verschwindet:-))

Kann man bei einer Nötigung eigentlich Strafanzeige stellen? Die kostet doch nichts oder?
Also wenn es so wäre, das bei einem Mehrpersonenhaushalt mehr als ein Beitragsbescheid kommen würde, dann könnte doch mindestens eine der Personen eine Strafanzeige wegen Nötigung stellen oder nicht? Vielleicht liest ja hier jemand mit juristischem Wissen mit.
Titel: Re: Zwei Nichtzahler. Frühzeitige Meldung, dass der andere zahlen soll sinnvoll?
Beitrag von: themob am 11. Februar 2014, 15:58
@Roggi
Also wenn wir alle drei bald die Bestätigung der Anmeldung bekommen werden, bedeutet dies, das dann mindestens zwei Personen zwangsangemeldet wurden aber nicht wie vorgesehen mit dem Auskunftszwangsverfahren. Diese praktizierte Zwangsanmeldung ist aber offensichtlich durch den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag nicht abgedeckt.
Für mindestens 2 Personen unseres 3-Personen-Haushalts kommt das mMn dann schon in die Nähe einer Nötigung. Diese Personen könnten sich dann
doch ganz persönlich genötigt fühlen durch eine ungerechtfertigte Zwangsanmeldung Geld zu bezahlen, das sie eigentlich gar nicht bezahlen müssten.
(Diese Zwangsanmeldung kommt wie der gepflegte und gut angezogene Herr vor, der mit dem großen Silberkoffer, in der Küche des Restaurants verschwindet:-))

Kann man bei einer Nötigung eigentlich Strafanzeige stellen? Die kostet doch nichts oder?
Also wenn es so wäre, das bei einem Mehrpersonenhaushalt mehr als ein Beitragsbescheid kommen würde, dann könnte doch mindestens eine der Personen eine Strafanzeige wegen Nötigung stellen oder nicht? Vielleicht liest ja hier jemand mit juristischem Wissen mit.

Das Thema Nötigung bitte hier weiter diskutieren. Viktor hatte den gleichen Einfall und hat dazu ein Thema eröffnet:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8318.msg59450/topicseen.html#msg59450

Bitte versuchen wir hier bei der zuletzt angedachten fehlenden rechtlichen Grundlage zu bleiben die zum Sachverhalt ausdiskutiert wurde. Sonst verlieren wir uns.  ;)
Titel: Re: Zwei Nichtzahler. Frühzeitige Meldung, dass der andere zahlen soll sinnvoll?
Beitrag von: lichtgrün am 11. Februar 2014, 16:01
Wenn ihr mehr als einen Bescheid bekommen solltet, dann dürfte das eine Gebührenüberhebung nach §352 StGB darstellen, da ja für die Wohnung nur ein Beitrag zu entrichten ist. In dem Fall würde ich persönlich Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft erstatten.

StGB § 352 Gebührenüberhebung
(1) Ein Amtsträger, Anwalt oder sonstiger Rechtsbeistand, welcher Gebühren oder andere Vergütungen für amtliche Verrichtungen zu seinem Vorteil zu erheben hat, wird, wenn er Gebühren oder Vergütungen erhebt, von denen er weiß, daß der Zahlende sie überhaupt nicht oder nur in geringerem Betrag schuldet, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.

Nein, Strafanzeigen kosten nichts, aber Nötigung dürfte nicht in Frage kommen, da ihr ja grundsätzlich zur Auskunft verpflichtet seid. Ihr seid zwar alle drei Beitragsschuldner, aber nur einer von euch kann zu einem gegebenen Zeitpunkt in Anspruch genommen werden. Ich frage mich daher, auf welcher Rechtsgrundlage sie einen von euch in Anspruch nehmen wollen, bzw. euch zwingen wollen, dass einer das für die Anderen übernimmt, wenn ihr eurer Auskunftspflicht nachkommt, aber dabei auf den jeweilig anderen als die in Anspruch zu nehmende Person zeigt. Deswegen ist die Konstellation "mehrere potenzielle Beitragsschuldner in einer Wohnung" ja so spannend, da das willkürliche Festlegen auf eine der in Frage kommende Personen rechtlich nicht unproblematisch sein dürfte.

@themob: Vorsätzliche Verweigerung trifft es aber nunmal, da man ja eigentlich selbsttätig verpflichtet wäre sich anzumelden, unabhängig davon, ob man vom Beitragsservice angeschrieben wird oder nicht.

Ich hab mir die Satzungen angeschaut, und kann da ebenfalls keine Hinweise auf ein Zwangsverfahren zur Auskunftspflicht finden. Bliebe also nur die Androhung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens bei beharrlicher Verweigerung der Auskunft. Dies würde aber voraussetzen, dass der Beitragsservice, bzw. Rundfunkanstalt nachweisen kann die betreffende Person dazu schriftlich aufgefordert zu haben, was bei einfachen Briefen nicht möglich ist.

Allerdings findet man unter §6, Erfüllung von Nachweispflichten, folgendes:

(1) Die Rundfunkanstalt oder die in §2 genannte gemeinsame Stelle kann im Einzelfall verlangen, dass ein Nachweis erbracht wird für alle Tatsachen, die Grund, Höhe oder Zeitraum der Beitragspflicht betreffen, insbesondere

1. für die Zugehörigkeit zu einer der in § 5 Abs. 3 Satz 1 RBStV genannten Einrichtungen,
2. für die Widerlegung der Vermutung nach § 2 Abs. 2 Satz 2 RBStV oder nach § 14 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 RBStV (Inhaber einer Wohnung)

Ob die Unterlassung dieser Widerlegung allerdings dazu ausreicht aus einem mutmaßlichen Beitragsschuldner ohne weitergehende Maßnahmen einen Beitragsschuldner zu machen bleibt zu bezweifeln.
Titel: Re: Zwei Nichtzahler. Frühzeitige Meldung, dass der andere zahlen soll sinnvoll?
Beitrag von: themob am 11. Februar 2014, 17:35
Vielleicht sollten wir einfach mal bei diesem Mitglied nachfassen oder zumindest darüber nachdenken, warum seit 3 Monaten nichts mehr kommt. Der Beitrag stammt vom 4.2.2014: Das Mitglied hat ja die Kopie der Anmeldung angefordert  :laugh:. 3 Monate sind ja schon eine stolze Zeit.

Nach der Zwangsanmeldung hat X per Einschreiben mit Rückschein, denen klar und deutlich die Bezeichnung Beitragsschuldner verboten, ausdrücklich klar gestellt, dass die Zwangsanmeldung nicht anerkannt wird, Kopie der Anmeldung verlangt und mit Klage gegen den Anmelder gedroht.
Bisher, 3 Monate Ruhe!?

Ich bleibe dabei - Klage könnte günstig ausgehen - gegen "Bestätigung der Anmeldung"

Mir tun nur die vielen Leute leid, die sich wegen dieser Vorgehensweise NICHT zur Wehr setzen (Damit meine ich die, die der "Zahlung der Rundfunkbeiträge" Folge leisten)
Nicht reagieren ist ja auch ne Art des sich zur Wehr setzen 

Ob die nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung in Köln unter "11 Abs. 1 Ziffer 2 StGB fällt, kann ich nicht beurteilen. Wenn ja, müsste Sie sich zumindest zu erkennen geben, für welche Organisation (zuständige Rundfunkanstalt) sie als Amtsträger die "Bestätigung der Anmeldung" verschickt (ohne vorherige Anmeldung).

Analog wie bei einem Beitragsbescheid, dort ist ja die zuständige Rundfunkanstalt aufgeführt und dadurch der angebliche Gläubiger benannt. Aber der Bescheid ist ein Verwaltungsakt. Die Bestätigung der Anmeldung ein Brief, zudem als Infopost verschickt = informativer Charakter.
Titel: Re: Zwei Nichtzahler. Frühzeitige Meldung, dass der andere zahlen soll sinnvoll?
Beitrag von: kaka am 15. Februar 2014, 20:59
Hallo zusammen,

was wäre denn, wenn Person A und Person B den Beitragsbescheid zeitgleich erhalten.
Bestünde denn prinzipiell die Möglichkeit, dass Person A den Bescheid und die entsprechende Zahlungsaufforderung annimmt und Person B erst zu diesem Zeitpunkt mitteilt, dass diese im gleichen Haushalt wie A wohnt. Müssten dann beide Zahlungsaufforderungen beglichen werden oder entfällt damit der Bescheid für B?
Danke für eure Hilfe,

Kami
Titel: Re: Zwei Nichtzahler. Frühzeitige Meldung, dass der andere zahlen soll sinnvoll?
Beitrag von: Roggi am 16. Februar 2014, 00:02
Hallo zusammen,

was wäre denn, wenn Person A und Person B den Beitragsbescheid zeitgleich erhalten.
Bestünde denn prinzipiell die Möglichkeit, dass Person A den Bescheid und die entsprechende Zahlungsaufforderung annimmt und Person B erst zu diesem Zeitpunkt mitteilt, dass diese im gleichen Haushalt wie A wohnt. Müssten dann beide Zahlungsaufforderungen beglichen werden oder entfällt damit der Bescheid für B?
Danke für eure Hilfe,

Kami
Einer meldet sich an, der andere wartet bis eine Beitragsnummer vergeben wurde und meldet sich auf diese an. Eine Wohnung, ein Beitrag.
Titel: Re: Zwei Nichtzahler. Frühzeitige Meldung, dass der andere zahlen soll sinnvoll?
Beitrag von: kaka am 16. Februar 2014, 01:12
Hallo Roggi,

die jeweiligen Beitragsnummern haben Person A und Person B bereits erhalten, da "zwangsangemeldet" wurde.
Bestünde also die Möglichkeit erst mit dem Erhalt des Beitragsbescheides die "Zusammenveranlagung" zu melden / offen zu legen, ohne zwei mal den im Bescheid genannten Betrag zu zahlen?

Gruß,

Kami
Titel: Re: Zwei Nichtzahler. Frühzeitige Meldung, dass der andere zahlen soll sinnvoll?
Beitrag von: Roggi am 16. Februar 2014, 04:02
Nur einmal zahlen wäre in diesem Fall nötig. Was aber wirklich effektiv wäre: gar nicht melden, wehren, Widerstand leisten. Wenn du schon selbst das Wort zwangsangemeldet verwendest, solltest du dir überlegen, die Informationen aus diesem Forum zu nutzen, um sich aus dem Zwang zu befreien.
Titel: Re: Zwei Nichtzahler. Frühzeitige Meldung, dass der andere zahlen soll sinnvoll?
Beitrag von: kaka am 16. Februar 2014, 15:43
Hallo Roggi,

auch diese Überlegung steht natürlich noch im Raum. Allerdings möchte Person A sicher sein, dass nicht gegen 2 Beitragsbescheide (von Person A und Person B) Widerspruch einzulegen ist, sondern sich die gesamten Aktivitäten nur noch auf einen Bescheid konzentrieren. Ist dies zum Zeitpunkt des Erhaltes der beiden Bescheide (für A + B) dann überhaupt noch möglich? Und wenn ja, wie ist mit dem Bescheid von Person B  umzugehen? Einfach ignorieren oder auf Person A als angemeldete Person im Haushalt verweisen?

Kami
Titel: Re: Zwei Nichtzahler. Frühzeitige Meldung, dass der andere zahlen soll sinnvoll?
Beitrag von: Roggi am 16. Februar 2014, 18:44
Genau weiß ich das nicht, wie da zu verfahren ist. Sicher ist aber, dass nur ein einziger die Verantwortung für den Beitrag übernehmen muss, ob dieser dann zahlt oder Widerspruch einlegt ist egal. Da schon Beitragsnummern vorhanden sind, kann einfach die Anmeldung auf den anderen vorgenommen werden mit Verweis auf diesen Anderen. Dann braucht sich nur einer um den Beitragsbescheid kümmern.
Titel: Re: Zwei Nichtzahler. Frühzeitige Meldung, dass der andere zahlen soll sinnvoll?
Beitrag von: kaka am 17. Februar 2014, 06:41
Den Nachteil den ich dabei sehe: Zumindest Person B hätte dann die Daten (für B und zum Teil auch für A, da ja auf diese Person verwiesen wird) verifiziert, obwohl noch kein Bescheid ergangen ist.
Damit ist dann die empfohlene Vorgehensweise "Was aber wirklich effektiv wäre: gar nicht melden, ..." dahin. :(

Gruß,


Kami
Titel: Re: Zwei Nichtzahler. Frühzeitige Meldung, dass der andere zahlen soll sinnvoll?
Beitrag von: Roggi am 18. Februar 2014, 06:42
Den Nachteil den ich dabei sehe: Zumindest Person B hätte dann die Daten (für B und zum Teil auch für A, da ja auf diese Person verwiesen wird) verifiziert, obwohl noch kein Bescheid ergangen ist.
Damit ist dann die empfohlene Vorgehensweise "Was aber wirklich effektiv wäre: gar nicht melden, ..." dahin. :(

Gruß,


Kami
Was jetzt gemacht werden kann, muss jeder anhand der vorhandenen Informationen selbst entscheiden. Nicht jeder ist auf Krawall gebürstet, aber wenn man diesen rechtlichen Nebenschauplatz der Anmeldungsverweigerung mit Leben füllen will, kann man das mittels der hier kürzlich gefundenen Argumente der Strafanzeige wegen Nötigung, Sittenwidrigkeit und Datenmissbrauch machen.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8318.msg59792/topicseen.html#msg59792
Titel: Re: Zwei Nichtzahler. Frühzeitige Meldung, dass der andere zahlen soll sinnvoll?
Beitrag von: nr2 am 24. Februar 2014, 16:51
Da in diesem Thread die meisten Informationen zum Thema sind, schreibe ich hier weiter.

Fiktiv und frei erfunden haben A + B welche in einer Wohnung leben nun die Zwangsanmeldung mit Beitragsnummer per Infopost erhalten.

An dieser Stelle ein eingeschobenes Dankeschön für alle Meinungen, Einschätzungen und Hilfen in diesem Thread.

Da Person A, über die alles folgende abgewickelt werden soll (Widerspruch gegen Bescheid, eventuell Klageerhebung), die Doppelabwicklung (Widerspruch gegen 2x Bescheide  :o/b] aus Zeit und kostengründen fürchtet und auch die Erfahrung bei der Abwicklung von 2 Beitragsbescheiden in 1 Haushalt hier in Forum fehlt und auf keinen Fall eine Ablehnung von 2x Widersprüchen in einem Haushalt bei rauskommensoll entscheidet sich Person A für folgende Variante:

Verweis von Person B auf das Teilnehmerkonto von Person A

und dann gehts weiter. Wenn hier noch aktuelle Infos sind oder jemand noch bessere Einwände hat, bitte her damit.

Ganz lustig fand ich ja die Idee von einem User einfach gegenseitig auf die Teilnehmernummern zu verweisen (A verweist auf B und B verweist auf A) jedoch befürchte ich auch hier 2 Mahnbescheide mit viel Aufwand und unsicherem Ausgang.

Titel: Re: Zwei Nichtzahler. Frühzeitige Meldung, dass der andere zahlen soll sinnvoll?
Beitrag von: nr2 am 24. Februar 2014, 20:58
Oder Personen A + B lassen es tatsächlich drauf ankommen, ob für 1 Wohnung mehrere Beitragsbescheide mit Belehrung versendet werden. Dann hätten wird zumindest mal Klarheit im Forum!!

Wenn tatsächlich 2 Beitragsbescheide kommen sollten, ohne das Person A + B  sich jemals gemeldet haben, dann müsste neben 22 Begründungen beim Widerspruch per Einschreiben / Rückschein in beiden Widersprüchen 1 Punkt geschrieben sein als Grund:

Ich lebe zusammen mit einer Person die ebenfalls einen Beitragsbescheid erhalten hat. Nach Rundfunkgebührenstaatsvertrag muss nur 1x je Wohnung nach § bla bla bla gezahlt werden. Ihre Forderung ist daher als unzulässig zurückzuweisen

Die können dann ja wohl kaum dem Widerspruch auf den Beitragsbescheid widersprechen, wenn sie wissen, dass sie 2 Beitragsbescheide für 1 Wohnung verschickt haben.

Sehe ich das richtig? Würde mich echt noch über weitere Anfragen freuen. Ich reg mich so sehr über diesen ****-Laden auf.
Titel: Re: Zwei Nichtzahler. Frühzeitige Meldung, dass der andere zahlen soll sinnvoll?
Beitrag von: sussi am 26. Februar 2014, 13:46
Wenn ihr mehr als einen Bescheid bekommen solltet, dann dürfte das eine Gebührenüberhebung nach §352 StGB darstellen, da ja für die Wohnung nur ein Beitrag zu entrichten ist. In dem Fall würde ich persönlich Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft erstatten.

StGB § 352 Gebührenüberhebung
(1) Ein Amtsträger, Anwalt oder sonstiger Rechtsbeistand, welcher Gebühren oder andere Vergütungen für amtliche Verrichtungen zu seinem Vorteil zu erheben hat, wird, wenn er Gebühren oder Vergütungen erhebt, von denen er weiß, daß der Zahlende sie überhaupt nicht oder nur in geringerem Betrag schuldet, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.


Weiss denn der Beitragservice, ob diese 2-3 Personen tatsächlich in selber Wohnung wohnen, oder evtl. nur Nachbar in einem Mehrfamilienhaus sind? Auch wenn die Nachnamen übereinstimmen.
Wenn ja (falls es mit den Meldedaten tatsächlich übermittelt wird, wer in welcher Wohneinheit wohnt), dann wäre hier auch der Versuch einer Gebührenüberhebung gegeben (bereits mit ersten Zahlungsaufforderung und nicht erst mit dem Bescheid) und somit strafbar.
Titel: Re: Zwei Nichtzahler. Frühzeitige Meldung, dass der andere zahlen soll sinnvoll?
Beitrag von: nr2 am 26. Februar 2014, 13:57
Die wissen gar nix, da konsequent "Toter Mann" gespielt wurde.

Eine Zahlungsaufforderung liegt bei fiktiven Personen A + B NICHT vor. Nur Bestätigung der Anmeldung unter Angabe der zugeteilten Teilnehmernummer.

Im Gegensatz zum veröffentlichten Brief der Zwangsanmeldung von Bernd Höcker, ist in den Briefen der fiktiven Personen A+B KEINE Zahlungsaufforderung und auch keine HÖHE der angefallenen Beträge genannt.

Wenn ich das so lese, dass StGB § 352 Gebührenüberhebung bei tatsächlicher Zustellung von 2 BESCHEIDEN mit Belehrung anwendbar ist, wird dies von Person A+B explizit im Wiederspruch genannt und dann zeitgleich Strafanzeige bei der Polizei gestellt. So richtig? Freue mich auf weiteren Austausch.
Titel: Re: Zwei Nichtzahler. Frühzeitige Meldung, dass der andere zahlen soll sinnvoll?
Beitrag von: sussi am 26. Februar 2014, 15:09
nr2, ich bin schon einen Schritt weiter und gehe davon aus, dass nach der Anmeldungbestätigung eine Zahlungsaufforderung kommen würde.

Meine Frage war, lassen denn die vom Meldedamt übermittelten Daten darauf schließen, ob bei zwei oder mehreren Pesronen unter gleichen Adresse, evtl. mit gleichem Nachnamen, es sich um die Bewohner der Selber Wohnung handelt. Die wissen es natürlich nicht mit Gewissheit, und werden es auch nicht erfahren, wenn man nicht antwortet.
Aber  kann man denn dem Beitragservice unterstellen, dass er bewusst für die selbe Wohnung zwei Bescheide ausgestellt hat? Im Fall einer Anzeige nach StGb §352 würden die einfach behaupten, davon ausgegangen zu sein, dass es sich um zwei unterschiedliche Wohnungen gehandelt hat, schlißlich hat keiner dem widersprochen...

Was den Bernd Höcker angeht - verstehe ich nicht ganz, was du meinst. Er hat erst vor Kurzem seine neue Anmeldebestätigung veröffentlicht und danach gleich den Bescheid, samt Widerspruch darauf...
http://gez-abschaffen.de/kampf-gegen-den-beitragsbescheid.htm
Titel: Re: Zwei Nichtzahler. Frühzeitige Meldung, dass der andere zahlen soll sinnvoll?
Beitrag von: nr2 am 26. Februar 2014, 15:34
Nach meinem Kenntnisstand haben A und B zum jetzigen Zeitpunkt eine Auskunftspflicht.

Eine Reaktion auf den Infobrief Zwangsanmeldung muss m.e. nicht erfolgen.

Erst wenn Bescheide da sind muss reagiert werden. Werden 2 Bescheide für 1 Wohnung erstellt muss widersprochen werden und die GEZ darf diese dann m.e. nicht ablehnen, weil sie dann wissentlich Gebührenüberhebung begeht.
In den Widersprüchen weisen A und B explizit auf den Umstand hin das 2 Bescheide für 1 wohnung existieren.
Dann müsste die gez am Zug sein jemanden zu bestimmen oder so wenn sich keiner freiwillig meldet. Dürfte spannend werden....

Wie es dann weitergeht weiss ich nicht. Hast du eine bessere Idee?

Zu Bernd Höcker: Als er Zwangsangemeldet wurde stand gleich der Betrag und Säumniszuschlag drauf. Dies ist bei Aund B nicht der Fall.
Titel: Re: Zwei Nichtzahler. Frühzeitige Meldung, dass der andere zahlen soll sinnvoll?
Beitrag von: themob am 26. Februar 2014, 17:46
Zusatzinfo zu Thema Direktanmeldung aus Zusatzinfo 1 des 19. KEF Berichts vom 26.2.2014

Zitat:
Zitat

• Wie beim einmaligen Abgleich mit den Meldebehörden werden auch bei dem regelmäßigen Abgleich mit den Meldebehörden Direktanmeldungen vorgenommen. Da die Anstalten diese Direktanmeldungen ebenfalls nicht geplant hatten, haben sie dafür in der Anmeldung keinen Betrag angesetzt. Beim einmaligen Abgleich melden die Anstalten auch direkt aufgrund der amtlichen Meldedaten an. Solche Direktanmeldungen erfolgen in den Fällen, in denen der Beitragsschuldner seiner gesetzlichen Auskunftspflicht zu beitragsrelevanten Angaben nicht nachkommt. Durch die Direktanmeldungen wird eine Verbreiterung der Beitragsbasis erzielt. Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio hat ermittelt, dass durch Direktanmeldungen 900.000 Wohnungen für 2013 bis 2016 erfasst werden können. Die Kommission schließt sich dieser Einschätzung an und ermittelt auf dieser Basis für 2013 bis 2016 bei Direktanmeldungen Rundfunkbeiträge von 776,7 Mio. €. Aufgrund von beitragsbefreiten und -teilbefreiten Wohnungen erwartet die Kommission Beitragsausfälle von 243,7 Mio. €, so dass die Kommission nach Abzug dieser Beitragsausfälle für 2013 bis 2016 bei Direktanmeldungen, die aus dem einmaligen Datenabgleich mit den Meldebehörden resultieren, mit Rundfunkbeiträgen von 533,0 Mio. € rechnet.

Da die Anstalten diese Direktanmeldungen nicht geplant hatten, haben sie dafür in der Bedarfsanmeldung keinen Betrag angesetzt.

Bei den Zuschätzungen stützt sich die Kommission im Wesentlichen auf die Festlegungen des Rundfunkstaatsvertrags. Danach besteht bei Wohnungen die Beitragspflicht seit dem Tag des Einzugs in die Wohnung. Damit ist für diese Anmeldungen überwiegend der Zeitpunkt der Umstellung auf das neue Beitragsmodell (1. Januar 2013) relevant. Die Kommission geht daher davon aus, dass sämtliche mit dem einmaligen Abgleich angemeldete Wohnungen auf den 1. Januar 2013 beitragspflichtig werden. Dies gilt auch für jene Wohnungen, die erst mit den Daten der vierten und letzten Teillieferung der Meldebehörden im September 2014 erfasst werden.

Wie beim einmaligen Abgleich mit den Meldebehörden werden auch bei dem regelmäßigen Abgleich mit den Meldebehörden Direktanmeldungen vorgenommen. Da die Anstalten diese Direktanmeldungen ebenfalls nicht geplant hatten, haben sie dafür in der Anmeldung keinen Betrag angesetzt.

Quelle: http://www.kef-online.de/inhalte/presse/Zusatzinformation1-Rundfunkbeitraege.pdf

Nicht geplant?

Könnte auch bedeuten, die rechtliche Grundlage dieser Direktanmeldungen wurde auch nicht geplant, da nicht vorhanden nach bisherigen Erkenntnissen.

Im Hinblick auf diese Erläuterung wird es Zeit das das wir mit dem Thema Strafanzeige und Feststellungsklage zügig vorankommen im Interesse aller Betroffener.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8318.msg60250.html#msg60250
 
Titel: Re: Zwei Nichtzahler. Frühzeitige Meldung, dass der andere zahlen soll sinnvoll?
Beitrag von: nr2 am 27. Februar 2014, 07:34
Schade, dass dieser Punkt so ungeklärt ist.
Mir ist das Risiko und Handling von 2 Bescheiden zu stressig, ich werde mich daher in diesem Punkt (leider) geschlagen geben.

Heute Abend meldet sich A an und B meldet sich mit Verweis auf A ab.
Der weitere Weg (Zahlungsaufforderung, Mahnbescheid) wird nur von A beschritten.

Ich werde weiter berichten....
Titel: Re: Zwei Nichtzahler. Frühzeitige Meldung, dass der andere zahlen soll sinnvoll?
Beitrag von: hillybillyblues am 27. Februar 2014, 11:31
Meine Meinung:
Mach es bitte nicht! Ich könnte darauf wetten, das deine Anmeldung dann vor Gericht ähnlich wie eine Zustimmung ausgelegt wird.
Das macht deine Klage sicherlich später nicht einfacher.
Vielleicht kommen doch gar keine zwei Beitragsbescheide. Vielleicht kommt doch nur einer, das wirst du nie wissen wenn du jetzt schon klein bei gibst. Sollte wirklich zwei Bescheide kommen, kannst du deinen Weg der freiwilligen Anmeldung immer noch gehen.
Wenn es Dich moralisch unterstützt: Wir sind sogar zu dritt in der gleichen Wohnung. Bei uns wird sich ganz sicher niemand rühren, bis ein oder mehrere Beitragsbescheide kommen. Nach dem letzten Info Brief warten wir eigentlich täglich auf die nette Zwangsanmeldung.
Bisher kam gar nix. Ich glaube persönlich, wenn die bei der Überprüfung unter einer Adresse zwei gleiche Nachnamen finden werden die mit den Beitragsbescheiden vorsichtig sein, die könnten sich ansonsten auch ne Strafanzeige wegen Gebührenüberhöhung einfangen.
Es gibt hier sogar einen Thread, wo eine Strafanzeige gegen die  Zwangsanmeldung thematisiert wird.
Titel: Re: Zwei Nichtzahler. Frühzeitige Meldung, dass der andere zahlen soll sinnvoll?
Beitrag von: nr2 am 27. Februar 2014, 20:13
Du hast recht, eine freiwillige Anmeldung wollte ich immer bis zuletzt vermeiden.

Ich werde auch auf den Beitragsbescheid warten, nur vor der Konstellation 2x Bescheid - Widerspruch - Ablehnung ist mir wirklich Bange.

Man darf nicht vergessen, das wir es mit einer hochkriminellen Vereinigung zu tun haben.

Sollte es tatsächlich so kommen, hoffe ich auf die entsprechende Unterstützung im Forum.

Der erste Fall von 2 Mahnbescheiden für 1 Wohnung sollte dann einen eigenen Thread bekommen.
Titel: Re: Zwei Nichtzahler. Frühzeitige Meldung, dass der andere zahlen soll sinnvoll?
Beitrag von: Roggi am 27. Februar 2014, 22:50
Es mag kompliziert klingen, aber 2 Beitragsbescheide sind einer zuviel - und zwar von Gesetzes wegen. Da nur ein Beitrag pro Wohnung zu zahlen ist, reicht ein nettes Anschreiben mit dem Inhalt: "Widerspruch gegen den Bescheid vom xxxxxxx, weil schon Person B mit Beitragsnummer xxxxxxxx für die Wohnung als Wohnungsinhaber angemeldet ist." Einfach? Ja doch. Auch wenn niemand bezahlt, funktioniert das. Diesem Widerspruch muss stattgegeben werden, weil: "Es kann nur einen geben!" Wer dann die Verantwortung übernimmt, bleibt euch überlassen. Bis dahin gibt es vielleicht auch neue Erkenntnisse, dass keiner mehr die Verantwortung übernehmen muss. Daran arbeiten wir.
Um auch das Bangemachen zu relativieren: ich habe seit 01.01.2013 keinen Beitrag bezahlt und habe noch keinen Widerspruchsbescheid. Da werdet ihr wohl nicht vor mir drankommen. Der Betrugservice wartet vermutlich die Klagen vor den hohen Gerichten ab, bevor es weitergeht. Wenn wir gewinnen, können wir unsere ganzen Widersprüche und Klagen einmotten, wenn wir verlieren, rüsten wir auf und legen einen Zahn zu. Bisher geht es um den RBStV, also die Beitragserhebung. Wenn wir verlieren, wird örR komplett von uns auseinandergenommen, rate mal, was dann davon übrig bleibt. Wir haben hier einiges aufgedeckt, was die lieber im dunkeln gelassen hätten   >:D
Titel: Re: Zwei Nichtzahler. Frühzeitige Meldung, dass der andere zahlen soll sinnvoll?
Beitrag von: nr2 am 05. März 2014, 22:02
Ich danke Dir hillybillyblues und allen anderen, die mir Mut zugesprochen haben (Natürlich auch Roggi, deine Beiträge und Hilfen sind toll).
Ich bin standhaft geblieben und es liegen bei den fiktiven frei erfundenen Personen A+B nun ein Infoschreiben ("Zahlung der Rundfunkbeiträge") ab 1.1.13, ohne Mahnkosten, vor.

Ich will mich langsam für die nächsten Schritte vorbereiten, da möglicherweise bald 2 Beitragsbescheide für 1 Wohnung kommen. dabei ist mir die wichtige Frage gekommen.

Sollte in der Konstellation A+B leben in einer Wohnung und erhalten je einen Beitragsbescheid mit Rechtsbelehrung im ersten Schritt NUR wiedersprochen der, mit der Begründung das festgestellt wurde, dass 2 Beitragsbescheide für 1 Wohnung ausgestellt wurden und dies rechtlich nicht zulässig ist

oder


sollten A + B dem Beitragsbescheid widersprechen aufgrund 2 Bescheiden für 1 Wohnung + die ganzen weiteren Begründungen (Also 6 weitere Seiten , Meinungsfreiheit, Erpressung, Nötigung, laufende Verfahren, Unrechtmässigkeit allg.) usw... schon in dem ersten Widerspruch alles reinschreiben.??

Danke für Eure Meinung zu dieser fiktiven Konstellation  (#)
Titel: Re: Zwei Nichtzahler. Frühzeitige Meldung, dass der andere zahlen soll sinnvoll?
Beitrag von: Zeitungsbezahler am 07. März 2014, 20:31
Eigentlich ist es ja wurscht, was alles noch zusätzlich für Argumente in die Widersprüche der Bescheide gepackt werden, die können auf das Argument "Es existiert für diese Wohnung bereits ein Teilnehmerkonto" schlecht antworten "Sie sind der Meinung daß,..."
Weil sie ja selber immer wieder ihr rechtswidriges Gesetz als Maßstab nehmen, aber in diesem Fall ist es eindeutig...
Diese Idee hatte Z schon als Idee zur Problemlösung bei Freundin F, die mit ihrem Mann M und ihrem Sohn S zusammenwohnt, nach Abgleich der Meldedaten kommen für alle die ersten Belustigungsschreiben an.
Wenn sich jetzt alle auf das Argument der Verfassungswidrigkeit stürzen und dreimal klagen müssen und die Klage wegen angeblicher oder geheilter Verfassungsverträglichkeit dreimal verlieren, dann herrscht danach doch auch nach Logik der Belustigungsanstalten daraufhin ein widriger Zustand.
Müßte man dann spätestens beim Klageweg jeweils auf die herrschenden Umstände hinweisen?
Welche Gefahr droht dabei den Rundfunkanstalten?
Wäre aus diesem Grund mehr Taktik angesagt?
Irgendwie hat noch niemand aus dem Forum die Strategie gefahren, alle sind sie vorher schon eingeknickt bzw. sind noch vor beschriebener Eskalationsstufe.

Was macht eigentlich der Wirt, wenn Du ihm sagst: "Mein Kumpel prellt heute die Zeche für uns beide?..."
Titel: Re: Zwei Nichtzahler. Frühzeitige Meldung, dass der andere zahlen soll sinnvoll?
Beitrag von: nr2 am 08. März 2014, 19:54
Ja, man muss es dann auch einfach mal ausprobieren. Wie im anderen Thread beschrieben werde ich so verfahren: (Haushalt mit A+B, beide noch nie gemeldet, beide noch keinen Beitragsbescheid erhalten, beide aber schon zwangsangemeldet) Wenn Beitragsbescheid kommt dann:

1. A widerspricht mit allen erdenklichen Begründungen und verweist mit einem von vielen Punkten auf die unrechtmäßige Doppelbelastung die zu klären ist. + Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung.

2. B wiederspricht dem Bescheid mit dem Hinweis das A mit Teilnehmernummer XYZ der Beitragszahler ist, verweist auf unrechtmäßigkeit der Doppelbelastung, wiederspricht daher eine Anmeldung der nie zugestimmt wurde sowie den Forderungen und kündigt Anzeige wg. Betrugsversuch und Gebührenüberhebung an, sollte der positive Widerspruchsbescheid nicht binnen 4 Wochen vorliegen.

___

Ich gehe davon aus, dass Widerspruch von B stattgegeben wird und GEZ sich auf A konzentriert.  Aufgrund laufender Verfahren dürfte es sich dann noch weiter lange hinziehen, wobei erneuten Bescheiden dann wahrsch. mit Verweis auf Begründung aus Wiederspruch 1 abgewiesen werden müssen. Der Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung wird hoffentlich stattgegeben.
Titel: Re: Zwei Nichtzahler. Frühzeitige Meldung, dass der andere zahlen soll sinnvoll?
Beitrag von: Herbert am 15. April 2014, 23:48
Gerne habe ich eurer Diskussion gefolgt und danke jedem Mutigen zur generierung hilfreicher Informationen!

Los ging es mit meiner Frage:
Gab es schon den Fall, dass zwei Personen im Haushalt bisher nicht zahlen aber melden, dass der andere zahlt/zahlen soll?  Wie reagiert der Beitragsservice darauf?
Viele Grüße
Herbert

Zur Info das Protokoll:
Zwei Monate sind vergangen und Person A und Person B aus dem selben Haushalt haben je folgenden Brief erhalten:
<< Zahlungserinnerung>>
Ihre Rundfungkbeiträge waren am 15.2.14 fällig. Einen Zahlungseingang können wir auf Ihrem Beitragskonto  xxxxxxx bisher leider nicht veststellen.
Bitte zahlen sie die rückständen Rundfungbeiträge von 53,94 EUR innerhalb von zwei Wochen .
[Sollten Sie vor Kurzem gezahlt haben...]
Zu Ihrer Information: Künftig erhalten Sie keine Zahlungsaufforderung mehr, wenn das Beitragskonto einen Rückstand aufweist. Die Rundfunkbeiträge setzen wir dann jeweils per Gebühren-/Beitragsbescheid fest, mit dem ein Säumniszuschlag erhoben wird.
[..Bla Lastschriftverfahren..]
MFG.. ARD ZDF

Ich denke mit dem Bescheid sind noch keine Kosten verbunden und man hat rechtmäßig die Chance zu widersprechen?

Meint Ihr, als nächstes kommen wirklich zwei Bescheide?
Wenn das nicht mit hohen Kosten verbunden ist, was ja wohl nicht sein kann, würde ich zu gern den zwei Bescheiden widersprechen mit dem Verweis, dass doch nur einer Zahlen muss, aber das etwa so darstellen, dass die beiden sich nicht einigen können wer das ist. Die sollen doch bitte einen bestimmen :-)

Wenn es konkret wird, werde ich mich natürlich melden.

Titel: Re: Zwei Nichtzahler. Frühzeitige Meldung, dass der andere zahlen soll sinnvoll?
Beitrag von: awawaw am 15. April 2014, 23:56
(so war/ist es bei uns..) A und B erhält Zwangsanmeldung - A meldet dem Beitragsservice... B hat  Beitragsnummerxxxx also schleicht euch...  - A erhält Abmeldung (der Zwangsanmeldung) und wird in Ruhe gelassen . B erhält weiter die üblichen Drohbriefe... bis zum Beitragsbescheid ...
Titel: Re: Zwei Nichtzahler. Frühzeitige Meldung, dass der andere zahlen soll sinnvoll?
Beitrag von: nr2 am 16. April 2014, 19:13
Hallo Herbert und awawaw!

Danke für die Meldungen des aktuellen Standes.

Bei mir sieht es aktuell so aus: Vor über 1 1/2 Monaten Zwangsanmeldung von 2 Personen im gleichen Haushalt mit Vergabe von 2 Teilnehmernummern. Kurz darauf haben beide eine Rechnung erhalten.

SEITDEM NIX! TOTENSTILLE! KEIN BEITRAGSBESCHEID!

Ich halte die Zwangsanmeldung und Versendung der Rechnungen nur für ne kalkulierte Angstmaschine die weitere Nichtzahler zum einknicken bewegen soll. Ich will erstmal sehen, dass tatsächlich 2 Bescheide rechtswidrig für 1 Haushalt verschickt werden.
Das werden die sich vorerst sparen, denn lt. Einwohnermeldeamt wissen die, wer zusammen gemeldet ist! (So meine Ansicht).

Mein nächster Schritt: Warten bis dann nun endlich mal ein Bescheid eintrifft. Wenn für 2 Personen ein Bescheid eintrifft schreibt Person A normalen Widerspruch mit Verweis 2 Doppelbelastung/Gebührenüberhebung + alle weiteren Widersprüchsgründe und Person B widerspricht mit Verweis auf Doppelbelastung/Gebührenüberhebung mit Verweis auf Person A als Zahler / Wohnungsinhaber.

Vorher gibts keine Reaktion und keinen CENT!

Bleibt stark!

Ich melde mich sobald es was neues gibt. Aber zur Zeit alles schön ruhig.
Titel: Re: Zwei Nichtzahler. Frühzeitige Meldung, dass der andere zahlen soll sinnvoll?
Beitrag von: ss32 am 16. April 2014, 22:43
Ich will erstmal sehen, dass tatsächlich 2 Bescheide rechtswidrig für 1 Haushalt verschickt werden.
Das werden die sich vorerst sparen, denn lt. Einwohnermeldeamt wissen die, wer zusammen gemeldet ist! (So meine Ansicht).


Vom EMA wissen die nur, wer unter dieser Adresse gemeldet ist. Aber nicht, ob die Leute sich auf 1, 3 oder 30 Wohnungen verteilen.

Von daher müssen die bei Nichtreaktion ggfs. auch mehrere Bescheide für dieselbe Wohnung loslassen. Es sei denn, sie wissen aus anderen Quellen, wer zu welcher Wohnung gehört.
Titel: Re: Zwei Nichtzahler. Frühzeitige Meldung, dass der andere zahlen soll sinnvoll?
Beitrag von: nr2 am 14. Mai 2014, 13:47
STATUSUPDATE 14.05.2014

Zur Erinnerung für die neuen Leser:
2 Personen in einer Wohnung
Beide fiktiven Personen stellen sich stumm und hatten noch nie Kontakt zur GEZ
Keine Zahlung und auch kein Kontakt seit Neuregelung 01.01.2013
Beide Personen wurden zwangsangemeldet mit Vergabe einer Teilnehmernummer

Statusupdate 14.05.2014
Beide Personen erhalten eine Zahlungserinnerung für den Betrag 269,70€.

Die Forderung an 2 Personen an sich in einer Wohnung ist ja schonmal quatsch, also wird weiter auf den Beitragsbescheid gewartet.

Mein nächster Schritt (copy&pase): Warten bis dann nun endlich mal ein Bescheid eintrifft. Wenn für 2 Personen ein Bescheid eintrifft schreibt Person A normalen Widerspruch mit Verweis 2 Doppelbelastung/Gebührenüberhebung + alle weiteren Widersprüchsgründe und Person B widerspricht mit Verweis auf Doppelbelastung/Gebührenüberhebung mit Verweis auf Person A als Zahler / Wohnungsinhaber.

Wenn jemand neuere Infos und bessere Ideen hat, bitte hier um Info im Thread oder PM.
Bin für jede Mitteilung dankbar, da ich nicht jeden Tag hier lese.

Aber: Ich halte in diesem Thread den Fall immer aktuell.

An alle anderen: Immer schön weitermachen und nicht einschüchtern lassen. Erst reagieren wenn der Beitragsbescheid kommt!

Titel: Re: Zwei Nichtzahler. Frühzeitige Meldung, dass der andere zahlen soll sinnvoll?
Beitrag von: zuwider am 14. Mai 2014, 19:30
Ich habe kürzlich den ersten Bettelbrief bekommen, obwohl meine Frau den Mietvertrag allein unterschrieben hat. Meine Frau hat aber kein eigenes Konto ... schon erstaunlich, wie die Bande recherchiert, bei wem das Geld zu holen ist.

...oder auch nicht!

Habe gleich mal die "Auskunftsersuchen_und_Widerruf"- Datei an meine Bank und das Finanzamt weitergeleitet - mal sehen, ob diese Helfershelfer überhaupt reagieren.

Grüße an alle Kämpfer! ...und daß wir morgen eine positive Überraschung nach der Verhandlung erleben!


Titel: Re: Zwei Nichtzahler. Frühzeitige Meldung, dass der andere zahlen soll sinnvoll?
Beitrag von: zuwider am 16. Mai 2014, 15:44
Mann, das ging ja schnell.
Meine Bank hat sofort geantwortet - Respekt!

Die scheinen das Thema also wirklich ernst zu nehmen.
Titel: Re: Zwei Nichtzahler. Frühzeitige Meldung, dass der andere zahlen soll sinnvoll?
Beitrag von: shogun am 16. Mai 2014, 19:35
Ich hatte vor kurzem einen ähnlichen Thread eröffnet, indem sich Person A, B ... und hier auch noch eine Person C (3er WG) in einer exakt identischen Situation befinden.

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9286.msg64624.html#msg64624

Person A erhielt vor kurzem den "Zahlung der Rundfunkbeiträge" Brief, mit einer aktuellen Forderung über 323,64€ ( = nichtgezahlte Beiträge seit 1.1.2013) - aber ohne irgendwelche Säumniszuschläge.
In der WG wird Person B demnächst von Person B.1 abgelöst (Untermieterwechsel) und der Status von Person C müsste noch in Erfahrung gebracht werden - Person C bekommt aber auch Post. Auf jeden Fall wird der Haushalt in wenigen Tagen neu gestaltet.

Sobald der Haushalt um Person A neue Post erhält, werde ich darüber berichten.
Titel: Re: Zwei Nichtzahler. Frühzeitige Meldung, dass der andere zahlen soll sinnvoll?
Beitrag von: Roggi am 16. Mai 2014, 21:12
Die Personen sollten sich in Deutschland abmelden, bevor es zu spät ist.
Titel: Re: Zwei Nichtzahler. Frühzeitige Meldung, dass der andere zahlen soll sinnvoll?
Beitrag von: zuwider am 23. Mai 2014, 15:29
So, falls es jemanden interessiert, die "Finanzen" haben sich nun auch gemeldet:

"Sehr geehrte Frau oder sehr geehrter Herr xxxx,

sie haben das Finanzamt xxx mit E-Mail vom x.x.2014 aufgefordert, Ihnen mitzuteilen, welche Daten dort über Sie gespeichert sind und an welche Stellen diese Daten weiter gegeben werden.

Zu Ihrem Antrag auf Auskunft über die gespeicherten Daten muss ich Ihnen folgendes mitteilen:

Bei einem Auskunftsbegehren gegenüber Landesfinanzbehörden ist das Bundesdatenschutzgesetz nicht anwendbar; hier gelten die landeseigenen gesetzlichen Datenschutzregelungen . Nach dem  Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) vom 19.06.2008 besteht  kein Anspruch auf Informationszugang gegenüber Finanzbehörden im Sinne des § 2 des Finanzverwaltungsgesetzes, soweit sie in Verfahren in Steuersachen tätig werden (§ 3 Abs.1 Nr. 11 IZG-LSA). Allerdings liegen dem Finanzamt im wesentlichen nur Daten vor, die von Ihnen selbst, z.B. in der Steuererklärung, übermittelt worden sind. Hierzu kommen jene Daten, über die auf anderem Wege zu steuerlichen Zwecken zu informieren war, u. a. aus Lohnsteuerbescheinigungen oder aus Rentenbezugsmitteilungen. Über den Inhalt dieser Übermittlungen wurden Sie regelmäßig auch von demjenigen informiert, der die Daten an die Finanzverwaltung zu übermitteln hatte.

Diese gespeicherten Daten unterliegen dem Steuergeheimnis nach § 30 der Abgabenordnung, sie dürfen nur zur Durchführung von dort genau umrissenen Zwecken  verwendet werden. Die Weitergabe zu werblichen Zwecken fällt nicht darunter, ist deshalb nicht zulässig und wird auch nicht praktiziert. Eine unzulässige Preisgabe von dem Steuergeheimnis unterliegenden  Daten steht nach § 355 des Strafgesetzbuches zudem unter Strafandrohung."

Mit freundlichem Gruß

 xyz,
Oberfinanzdirektion Magdeburg

St 27

Referatsleiter Datenschutz, Einzelsteuern und Bewertung

Telefax 0391xxx
Titel: Re: Zwei Nichtzahler. Frühzeitige Meldung, dass der andere zahlen soll sinnvoll?
Beitrag von: shogun am 08. Juni 2014, 16:19
Update

Person A hat nun den Brief zugeschickt bekommen, der besagt dass in Zukunft keine Zahlungserinnerungen mehr kommen werden, sondern nur noch Bescheide mit Säumniszuschlag.

Die bisherigen Briefe kamen alle im gleichen Rhythmus, immer Anfang des Monats. Ist also damit zu rechnen, dass nächsten Monat der Bescheid kommt? Oder lassen die sich bei dem doch etwas mehr Zeit?

Und ist Person A (und B) mit einem Rückstand von 323,64€ aus der Sache raus, wenn sich Person C (wohnt seit wenigen Wochen in der WG) als Beitragsschuldner der WG meldet? Person C hat sich vor kurzem erst beim Meldeamt angemeldet, da diese vorher bei den Eltern gewohnt hat. Der Rückstand von Person C dürfte also drastisch weniger ausfallen.
Titel: Re: Zwei Nichtzahler. Frühzeitige Meldung, dass der andere zahlen soll sinnvoll?
Beitrag von: nr2 am 08. Juni 2014, 17:06
Hallo Shogun,

ist genau das gleiche in meiner frei erfundenen Geschichte.

1. Wann genau der Bescheid kommt kann ich nicht sagen. Er kommt wann er kommt. Kann sein das sich die GEZ durch die letzten Urteile bestärkt fühlt und es jetzt schnell geht.

2. Wenn A und B und C in einer Wohneinheit gem. Rundfunkgeb.Staatsvertrag leben dann müssen 2 Personen auf einen als Zahler verweisen und dem Bescheid widersprechen. 3x Gebühren für eine Wohnung gibt es nicht, dass weiss auch die GEZ.

Sparen werdet ihr nicht. Die Wohnung wird seit 01.01.2013 erfasst sein. Wenn sich z.B. C erst ab letzem Monat anmeldet dann wird die GEZ wegen der übrigen Monate auf die anderen zukommen, die Daten dafür wurden vorher schon von den Ämtern übermittelt.

ABC sollten sich eine den Zielen entsprechenden Strategie überlegen.

Titel: Re: Zwei Nichtzahler. Frühzeitige Meldung, dass der andere zahlen soll sinnvoll?
Beitrag von: shogun am 08. Juni 2014, 21:10
Nach meiner Auffassung dürften Person A und B doch entlastet sein, wenn sich Person C freiwillig meldet und zahlt (bzw. sich für die WG opfert).
Denn pro Haushalt darf ja nur eine Abgabe erfolgen.
Titel: Re: Zwei Nichtzahler. Frühzeitige Meldung, dass der andere zahlen soll sinnvoll?
Beitrag von: nr2 am 08. Juni 2014, 21:59
Ja, aber nur wenn C ab 01.01.13 anmeldet.
Wenn C sich später anmeldet, sind Beträge offen, die die GEZ einfordern kann.

lg
Titel: Re: Zwei Nichtzahler. Frühzeitige Meldung, dass der andere zahlen soll sinnvoll?
Beitrag von: Herbert am 09. Juni 2014, 20:48
Zwei Bescheide sind eingetroffen, je für Person A und Person B im selben Haushalt. Was sollen sie tun?
Titel: Re: Zwei Nichtzahler. Frühzeitige Meldung, dass der andere zahlen soll sinnvoll?
Beitrag von: nr2 am 09. Juni 2014, 21:09
A meldet sich an und zahlt oder widerspricht und klagt.

B widerspricht und verweist auf A, der für die Wohneinheit zahlt.
Titel: Re: Zwei Nichtzahler. Frühzeitige Meldung, dass der andere zahlen soll sinnvoll?
Beitrag von: Herbert am 11. Juni 2014, 08:05
---- geplanter Brief je von Person A und B  ----
Widerspruch gegen Beitragsbescheid
Es ist nach dem Gesetz blabla pro Haushalt  nur ein Rundfunkbeitrag zu entrichten. In meinem Haushalt wohnt noch Person B mit BeitragsNr. #. Bitte nennen Sie die Person mit BeitragsNummer im Haushalt (Person A mit BeitragsNr. # oder Person B mit #) von welcher Sie den RundfünkGeld fordern.

{Ist das eine nette Idee mal so auszuprobieren, oder ist schon bekannt, was passiert, wenn man die zahlende Person nicht selbst auswählt???}

Außer dem vorgenannten Grund widerspreche ich dem Bescheid, weil ich Ihren Rundfunk nicht in Anspruch nehmen möchte und einen Beitrag deshalb für unrechtmäßig halte.
Desweiteren berufe ich mich auf die in der Öffentlichkeit diskutieren rechtlichen Bedenken und auf die laufenden Klagen.

Entsprechend Ihrer Rechtsbehelfsbelehrung bin ich trotz Widerspruch zur Zahlung verpflichtet.
Ich zahle deshalb unter Vorbehalt den geforderten Betrag mit dem Verwendungszweck:
"Zahlung unter Vorbehalt für Person A BetragsnummerA und Person B, BetragsnummerB"
--- Brief ende -----
Solch einen Brief würde Person A und B jeweils genau Identisch zusammen in einen Briefumschlag mit nur einem Einschreiben weg schicken.
Dann wird der für Person A und Person B jeweils gleiche geforderte Betrag NUR EINMAL überwiesen mit Verweis auf beide Beitragsnummern.

Ist das sinvoll, oder ist die Mahngebühr von 8 EUR trotzdem zweimal fällig, auch wenn der Beitrag nur einmal fällig ist?
Dann sollte ich die Mahngebühr besser zweimal überweisen eh es wieder eine 8EUR Mahnung gibt. Wenn ich dann irgendwann eine Abrechnung bekomme/verlange, kann ich den Überschuss auf dem Beitragskonto ja wieder einbehalten.

Oder sollten Person A und B jeweils den geforderten Betrag überweisen. Kriegt man den dann EINMAL tatsächlich wieder, Inklusive Mahngebühren?

Der Plan ist übrigens nicht zu klagen. Wenn mal jemand eine Klage gewinnt, würde ich gern die Möglichkeit haben rückwirkend Beiträge zurück zu verlangen.
Titel: Re: Zwei Nichtzahler. Frühzeitige Meldung, dass der andere zahlen soll sinnvoll?
Beitrag von: BinDagegen am 11. Juni 2014, 09:19
Herbert, dieses Vorgehen ist mehr als taktisch unklug. Damit gibts du dem Beitragsservice genug Angriffsfläche.

Schau doch mal in diesen Thread, der sehr gute Argumente enthält für einen geplanten Widerspruch!

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9786.0.html

Die 8,- € Säumniszuschlag sind ferner unbegründet und müssen nicht bezahlt werden. Gleichzeitig ist es ratsam zunächst gar nichts zu zahlen, statt in "Vorkasse" zu gehen. Eine Zahlung bekräftigt den Beitragsservice nur in seinem perfiden bestreben.
Titel: Re: Zwei Nichtzahler. Frühzeitige Meldung, dass der andere zahlen soll sinnvoll?
Beitrag von: Herbert am 11. Juni 2014, 11:06
Vielen Dank für den Hinweis.
Dann also: A verweist auf  B.
B Widerspricht und sendet die Begründung aus http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9786.0.html
Man hofft dann, dass die Vollziehung ausgesetzt wird, ja?
Wenn der Widerspruch oder die Aussetzung der Vollziehung abgelehnt wird, muss B zahlen oder klagen.

Welche zusätzlichen kosten muss B bei der Methode OHNE Klage einplanen?
Darf man beide Briefe von A und B  in einem Einschreiben schicken?

Vielen Dank für die gute Unterstützung!
Titel: Re: Zwei Nichtzahler. Frühzeitige Meldung, dass der andere zahlen soll sinnvoll?
Beitrag von: Herbert am 12. Juni 2014, 22:08
Also A widerspricht und verweißt auf B, der zahlt. Wie schreibt man das?

Sehr geehrte....
hiermit lege ich gegen den  Beitragsbescheid vom #.#.# Widerspruch ein.
Begründung:
Mein Mitbewohner, Herr/Frau B mit der Beitragsnummer # ist bereits für die Wohnung  angemeldet. Bitte stellen Sie Ihre Forderungen an Person B.
Mit freundlichen Grüßen
...

Im selben Einschreiben kommt dann auch der Widerspruch von Person B wie in http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9786.0.html von Roggi
Ist das gut?
Titel: Re: Zwei Nichtzahler. Frühzeitige Meldung, dass der andere zahlen soll sinnvoll?
Beitrag von: Roggi am 12. Juni 2014, 23:04
Also A widerspricht und verweißt auf B, der zahlt. Wie schreibt man das?

Sehr geehrte....
hiermit lege ich gegen den  Beitragsbescheid vom #.#.# Widerspruch ein.
Begründung:
Mein Mitbewohner, Herr/Frau B mit der Beitragsnummer # ist bereits für die Wohnung  angemeldet. Bitte stellen Sie Ihre Forderungen an Person B.
Mit freundlichen Grüßen
...

Im selben Einschreiben kommt dann auch der Widerspruch von Person B wie in http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9786.0.html von Roggi
Ist das gut?
So kann man das machen.


Man hofft dann, dass die Vollziehung ausgesetzt wird, ja?
Wenn der Widerspruch oder die Aussetzung der Vollziehung abgelehnt wird, muss B zahlen oder klagen.

Welche zusätzlichen kosten muss B bei der Methode OHNE Klage einplanen?
Die Aussetzung der Vollziehung nach § 80 (4) VwGO bedeutet, dass während des laufenden Verfahrens keine Rundfunkbeiträge zu zahlen sind. Das laufende Verfahren ist der Widerspruch. Der anschließende (abgelehnter, negativer) Widerspruchsbescheid kann sehr lange auf sich warten lassen. Wenn kein Widerspruchsbescheid erlassen wird, kann man ewig warten und zahlen. Deshalb muss das beantragt werden und kann aber auch vom BS abgelehnt werden im Widerspruchsbescheid. Dann muss das Gericht entscheiden, wenn man Pech hat zahlt man also erstmal Beiträge, die man dann zurückfordern muss, wenn man gewonnen hat. Die anschliessende Klage ist ebenfalls noch ein langes Verfahren.
Wer nicht klagen will, muss die Rundfunkbeiträge zahlen und hat seine Grundrechte aufgegeben. Die Klage ist nicht sehr teuer, 105 Euro für das Verwaltungsgericht, das Bundesverfassungsgericht ist Kostenlos und ohne Anwaltspflicht.

Titel: Re: Zwei Nichtzahler. Frühzeitige Meldung, dass der andere zahlen soll sinnvoll?
Beitrag von: Herbert am 12. Juni 2014, 23:14
Hallo Roggi,
vielen Dank für die extrem rasend schnelle Antwort.
Dann mal angenommen, schicken Person A und Person B das so ab  8)  ;D
Mal sehen, welcher rein  hypothetischen Fall danach zu diskutieren ist.
Titel: Re: Zwei Nichtzahler. Frühzeitige Meldung, dass der andere zahlen soll sinnvoll?
Beitrag von: nr2 am 06. Juli 2014, 20:27
Hallo Herbert,

bitte berichte uns. Was hast du jetzt als Widerspruch genau an die GEZ geschickt und hast Du schon eine Reaktion erhalten?

In meinem fiktiven Fall stehen die Bescheide für A+B immer noch aus! Ich frage mich, ob die Mahngebühren irgendwann steigen oder die fiktiven Personen A+B einfach entspannt weiter warten....
Titel: Re: Zwei Nichtzahler. Frühzeitige Meldung, dass der andere zahlen soll sinnvoll?
Beitrag von: Frei am 14. Juli 2014, 14:51
Hallo.

Mal angenommen, Personen A und B sind verheiratet, haben den gleichen Nachnamen, haben noch nie Rundfunkbeiträge GEZahlt (und haben das auch in Zukunft nicht vor), leben zusammen in einer Wohnung, bekamen seit Ende 2013 immer zeitgleich Droh- und Bettelbriefe von einem ominösen Beitragsservice, haben aber noch nie auf irgendeinen Brief von denen geantwortet, wurden dann auch noch vor etwa 4 Monaten im März 2014 vom BS beide zwangsangemeldet. Und jetzt am 14.07.2014 bekämen beide jeweils einen "Gebühren-/Beitragsbescheid" (also insgesamt 2), mit Rechtsmittelbelehrung, datiert vom 04.07.2014 (also 10 Tage vorher).

Angenommen, Person A will dem Bescheid bald fristgerecht widersprechen mit Verstößen gegen das Grundgesetz und Grundrechte als Begründung (siehe "Widerspruch 2014" von Roggi (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9786.msg67467.html#msg67467)).

Und Person B will widersprechen mit der Begründung, dass nur ein Beitrag pro Wohnung gezahlt werden muss. Könnte rein thoretisch ein Widerspruch von Person B so aussehen:

Zitat
Name Person B
Straße, Nr.
PLZ Ort



Vorab per Fax an: 0185 999 50 105

Norddeutscher Rundfunk
Rothenbaumchaussee 132-134
20149 Hamburg



                                      Ort, den xx. Juli 2014




Beitragsnummer:  xxx xxx xxx

Widerspruch gegen den Beitragsbescheid
vom 04. Juli 2014 - eingegangen am 14. Juli 2014

Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nach § 80 (4) VwGO

Ablehnung des Säumniszuschlags




Sehr geehrte Damen und Herren,



hiermit lege ich fristgerecht gegen den oben genannten Beitragsbescheid vom 04.07.2014, mir zugestellt am 14.07.2014, Widerspruch ein.

Begründung:

Pro Wohnung muss lt. RBStV nur ein Beitrag gezahlt werden. Ich wohne zusammen in einer gemeinsamen Wohnung mit meinem Ehemann (Name Person A), Beitragsnummer yyy yyy yyy. Er ist unserem Haushalt für die finanziellen Angelegenheiten bezüglich der Wohnung, also auch für die Zahlung des Rundfunkbeitrages zuständig (siehe auch Bestätigung am Ende dieses Schreibens). Bitte stellen Sie Ihre Forderungen an ihn.

§2 (1) RBStV Im privaten Bereich ist für jede Wohnung von deren Inhaber (Beitragsschuldner) ein Rundfunkbeitrag zu entrichten.

Dieses findet man auch auf der offiziellen Homepage: „Pro Wohnung ist ein Beitrag zu zahlen – egal wie viele Menschen dort leben“ (http://www.rundfunkbeitrag.de)

Des weiteren erfüllen m.E. zwei Gebühren-/ Beitragsbescheide für eine Wohnung eine Gebührenüberhebung nach §352 StGB: „(1) Ein Amtsträger, Anwalt oder sonstiger Rechtsbeistand, welcher Gebühren oder andere Vergütungen für amtliche Verrichtungen zu seinem Vorteil zu erheben hat, wird, wenn er Gebühren oder Vergütungen erhebt, von denen er weiß, dass der Zahlende sie überhaupt nicht oder nur in geringerem Betrag schuldet, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“



Antrag auf Aussetzung der Vollziehung

Gleichzeitig beantrage ich die Aussetzung der Vollziehung ihres Beitragsbescheids vom 4.7.2014 nach § 80 (4) VwGO, bis über meinen Widerspruch vom xx.7.2014 per positiven Widerspruchsbescheid, oder im Falle eines negativen Widerspruchsbescheids gerichtlich entschieden wurde.

Begründung:

Da ich noch nie Rundfunkbeiträge gezahlt habe und die Rundfunkanstalten dennoch über Mehreinnahmen in Milliardenhöhe verfügen, ist auch weiterhin kein Grund zur Zahlung erkennbar. Es stellt es eine unbillige Härte dar, wenn ich dennoch zahlen müsste. Die Landesrundfunkanstalten haben bisher verhindert, dass ich gegen einen Widerspruchsbescheid Klage erheben kann, weil erkennbar ist, dass ich vor Gericht ein Urteil zu meinen Gunsten bekomme.



Ablehnung des Säumniszuschlags

Die zusätzlichen Kosten von 8 € Säumniszuschlag sind unbegründet und für mich nicht akzeptabel, da ich erst durch Nichtzahlung von Ihnen einen Gebühren-/Beitragsbescheid bekommen habe, um dann auf dem Rechtsweg Widerspruch dagegen einlegen zu können.

Begründung:

§10 (5) RBStV Rückständige Rundfunkbeiträge werden durch die zuständige Landesrundfunkanstalt festgesetzt. Festsetzungsbescheide können stattdessen auch von der Landesrundfunkanstalt im eigenen Namen erlassen werden, in deren Anstaltsbereich sich zur Zeit des Erlasses des Bescheides die Wohnung, die Betriebsstätte oder der Sitz (§ 17 der Zivilprozessordnung) des Beitragsschuldners befindet.

§ 12 Abs 1 Satz 3 RBStV Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. den Beginn der Beitragspflicht entgegen § 8 Abs. 1 und 3 nicht innerhalb eines Monats anzeigt,
2. der Anzeigepflicht nach § 14 Abs. 2 nicht nachgekommen ist oder
3. den fälligen Rundfunkbeitrag länger als sechs Monate ganz oder teilweise nicht leistet.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

§ 44 VwVfG - Nichtigkeit des Verwaltungsaktes
(1) Ein Verwaltungsakt ist nichtig, soweit er an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offensichtlich ist.
(2) Ohne Rücksicht auf das Vorliegen der Voraussetzungen des Absatzes 1 ist ein Verwaltungsakt nichtig,
5. der die Begehung einer rechtswidrigen Tat verlangt, die einen Straf- oder Bußgeldtatbestand verwirklicht;

Der § 10 Abs. 5 RBStV ist nach §44 BVwVFG Abs. 5 nichtig, wenn erst bei Rückständen die Beiträge mittels Beitragsbescheid festzusetzen sind, weil es mit Bußgeld geahndet werden kann (§12 (2) RBStV).

Der Säumniszuschlag ist also aufzuheben.



Mit freundlichen Grüßen,


Unterschrift Person B

(Name Person B)



   
----------------------------------------------------------------------------

Bestätigung

Ich, (Name Person A), mit der Rundfunk-Beitragsnummer yyy yyy yyy, bestätige, dass ich für die finanziellen Angelegenheiten der Wohnung (Adresse von Person A & B), zuständig bin, also auch für die Zahlung des Rundfunkbeitrags.


Unterschrift Person A

(Name Person A)

Ginge das rein theoretisch so?
Wäre Person B dann raus?
Und, sollten beide Widersprüche zeitgleich gefaxt und per Einschreiben mit Rückschein zur Rundfunkanstalt geschickt werden, oder zeitversetzt (A etwas später)?

Frei 8)

Titel: Re: Zwei Nichtzahler. Frühzeitige Meldung, dass der andere zahlen soll sinnvoll?
Beitrag von: nr2 am 14. Juli 2014, 15:43
Hallo Frei.

Deinen Text finde ich richtig toll! Allerdings finde ich es für Person B völlig ausreichend, nur den ersten Abschnitt bis zum Satz ...."mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft." zu schicken und vielleicht noch die Bestätigung von A. Dieser ganze andere Text mit den Punkten:

Antrag auf Aussetzung der Vollziehung
Begründung:
Ablehnung des Säumniszuschlags
Begründung:

Muss das wirklich noch ins Schreiben von Person B? Die Sache ist dann doch klar geschildert und wenn die wissen das 2 Personen in einer Wohnung sind wird durch schnell der positive Widerspruchsbescheid kommen. Diese o.g. Punkte sind für mich von Person A zuschicken.

Daher mein Plan:

Person A schickt Roggis Text, den vollständigen Widerspruch
Person B schickten den Auszug aus deinem Text:

Zitat
hiermit lege ich fristgerecht gegen den oben genannten Beitragsbescheid vom 04.07.2014, mir zugestellt am 14.07.2014, Widerspruch ein.

Begründung:

Pro Wohnung muss lt. RBStV nur ein Beitrag gezahlt werden. Ich wohne zusammen in einer gemeinsamen Wohnung mit meinem Ehemann (Name Person A), Beitragsnummer yyy yyy yyy. Er ist unserem Haushalt für die finanziellen Angelegenheiten bezüglich der Wohnung, also auch für die Zahlung des Rundfunkbeitrages zuständig (siehe auch Bestätigung am Ende dieses Schreibens). Bitte stellen Sie Ihre Forderungen an ihn.

§2 (1) RBStV Im privaten Bereich ist für jede Wohnung von deren Inhaber (Beitragsschuldner) ein Rundfunkbeitrag zu entrichten.

Dieses findet man auch auf der offiziellen Homepage: „Pro Wohnung ist ein Beitrag zu zahlen – egal wie viele Menschen dort leben“ (http://www.rundfunkbeitrag.de)

Des weiteren erfüllen m.E. zwei Gebühren-/ Beitragsbescheide für eine Wohnung eine Gebührenüberhebung nach §352 StGB: „(1) Ein Amtsträger, Anwalt oder sonstiger Rechtsbeistand, welcher Gebühren oder andere Vergütungen für amtliche Verrichtungen zu seinem Vorteil zu erheben hat, wird, wenn er Gebühren oder Vergütungen erhebt, von denen er weiß, dass der Zahlende sie überhaupt nicht oder nur in geringerem Betrag schuldet, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“

Wenn der Widerspruch anerkannt wird muss doch automatisch nichts gezahlt werden. Hier liegt doch auf der Hand, dass der falsche angeschrieben wurde, oder sehe ich das falsch?
Titel: Re: Zwei Nichtzahler. Frühzeitige Meldung, dass der andere zahlen soll sinnvoll?
Beitrag von: nr2 am 14. Juli 2014, 17:06
Hallo,

ich kann bestätigen, Hamburg schickt seine Gebühren/Beitragsbescheide raus. Datiert 04.07. aber heute zugestellt. Wann endet dann die Widerspruchsfrist?

Die fiktiven Personen A+B haben beide einen Bescheid erhalten, was unrechtmäßig ist.

Person A legt nun Widerspruch ein mit Roggis Text
Person B legt nun Widerspruch ein mit dem Text von "Frei".

Eine Ergänzung noch: Der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung muss auch bei Person B rein, sonst ist Person B verpflichtet - auch wenn sie 100% eindeutig im Recht ist da 2 Beitragsbescheide für eine Wohnung vorhanden sind - erstmal zu zahlen und das wäre ja mehr als unsinnig.
Die Begründung werde ich allerdings härter formulieren.


Datiert sind die Bescheide 04.07.

Einwurf der Widersprüche plane ich am 31.07. damit ich auch in Ruhe in den Urlaub kann...

Freue mich über Ergänzungen, Einwände etc.

Viele Grüße






Titel: Re: Zwei Nichtzahler. Frühzeitige Meldung, dass der andere zahlen soll sinnvoll?
Beitrag von: Bürger am 14. Juli 2014, 17:26
Datiert 04.07. aber heute zugestellt. Wann endet dann die Widerspruchsfrist?

Fristbeginn ist das Datum der (im Zweifel nachweislichen) Zustellung = Bekanntgabe...
...ab da 1 Monat gem. Rechtsbehelfsbelehrung, nicht wahr? ;)

Fristwahrung nach Bekanntgabe/ Zustellung - Unzulässigkeit von Anscheinsbeweisen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8721.0.html
Titel: Re: Zwei Nichtzahler. Frühzeitige Meldung, dass der andere zahlen soll sinnvoll?
Beitrag von: nr2 am 14. Juli 2014, 17:36
Hab das hier gefunden:

Verwaltungsverfahrensgesetz § 41 Bekanntgabe des Verwaltungsaktes

(2) Ein schriftlicher Verwaltungsakt, der im Inland durch die Post übermittelt wird, gilt am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben


Der Dritte Tag nach dem datierten 04.07. wäre der 07.07. Der Widerspruch müsste demnach bis 07.08 (einen Monat später) eingegegangen sein (1 Monat)

Das Einschreiben dann am 31.07. aufzugeben halte ich in jedem Fall für sicher.
Titel: Re: Zwei Nichtzahler. Frühzeitige Meldung, dass der andere zahlen soll sinnvoll?
Beitrag von: Bürger am 14. Juli 2014, 17:45
(2) Ein schriftlicher Verwaltungsakt, der im Inland durch die Post übermittelt wird, gilt am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben[/b]
Die "Datierung" des Schriftstücks ist nicht zwangsläufig gleichzusetzen mit dem Datum der "Aufgabe zur Post" - erst recht nicht bei unserem geliebten "Beitragsservice" ;)

Beides ist aber *irrelevant*, denn liest man den Paragraphen weiter, steht da, dass im Zweifel der Zugang und der Zugang des Schreibens durch die Behörde nachzuweisen sei.

Entscheidend ist also augenscheinlich immer der (im Zweifel) *nachweisliche* Zugang (und nicht der "fiktive" Zugang), wie eben genauer nachzulesen unter

Fristwahrung nach Bekanntgabe/ Zustellung - Unzulässigkeit von Anscheinsbeweisen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8721.0.html

Diesbezügliche Diskussionen dann bitte *dort* weiter.
Hier bitte wieder zurück zum eigentlichen Thema. Danke ;)
Titel: Re: Zwei Nichtzahler. Frühzeitige Meldung, dass der andere zahlen soll sinnvoll?
Beitrag von: Herbert am 15. Juli 2014, 23:06
Hallo Herbert,
bitte berichte uns. Was hast du jetzt als Widerspruch genau an die GEZ geschickt und hast Du schon eine Reaktion erhalten?
In meinem fiktiven Fall stehen die Bescheide für A+B immer noch aus! Ich frage mich, ob die Mahngebühren irgendwann steigen oder die fiktiven Personen A+B einfach entspannt weiter warten....


Angenommen eine Antwort zum diskutierten fiktiven Fall ist am 15.7.14 eingetroffen mit Datum des Schreibens 4.7.2014!
Darin stände:
Zitat
Sehr geehrter..
Sie haben Ihre Rundfunkgebühren/-beiträge bisher nicht gezahlt.
Für den Zeitraum vom ++ bis ++ wird der rückstände Betrag von #1# EUR bestehend aus ## Rundfunkbeiträgen und 8,00EUR Kosten festgesetzt.
Bitte zahlen Sie umgehend den festgesetzten Betrag. Dadurch vermeiden Sie die Einleitung von Mahn- und Vollstreckungsmaßnahmen. Wie sich der festgesetzte Betrag errechnet, entnehmen Sie bitte der Kontoaufstellung.
Zu Ihrer Information: Unabhängig von dem festgesetzen Betrag weist das Beitragskonto einschließlich ** einen Betrag von #2# EUR auf.
MfG


An gnommen so ein Schreiben sei eingetroffen, folgendes würde ich gern diskutieren:


Nochmal zur Erinnerung um welchen fiktiven Fall es ging:
Zitat
Zwei Beitragsbescheide an Person A und Person B im selben Haushalt seien zeitgleich eingetroffen:
Also A widerspricht und verweißt auf B, der zahlt. Wie schreibt man das?

Sehr geehrte....
hiermit lege ich gegen den  Beitragsbescheid vom #.#.# Widerspruch ein.
Begründung:
Mein Mitbewohner, Herr/Frau B mit der Beitragsnummer # ist bereits für die Wohnung  angemeldet. Bitte stellen Sie Ihre Forderungen an Person B.
Mit freundlichen Grüßen
...

Im selben Einschreiben kommt dann auch der Widerspruch von Person B wie in http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9786.0.html von Roggi

Titel: Re: Zwei Nichtzahler. Frühzeitige Meldung, dass der andere zahlen soll sinnvoll?
Beitrag von: Roggi am 15. Juli 2014, 23:22
Ein Widerspruchsbescheid wird nicht ausgestellt vom BS, weil die eine Klage vermeiden wollen und gegen diesen Widerspruch noch nichts entgegensetzen können, was irgendwie Bestand hätte vor Gericht. Es ist davon auszugehen, dass die Personen A und B ihre Ziele erreicht haben. Nur noch eine Person ist beitragspflichtig. Der Unterschied #1# und #2# ist vermutlich, dass die Beiträge für das folgende Quartal dazuaddiert wurden.
Personen A und B können abwarten, bis weitere Briefe mit Rechtsbehelfsbelehrung eintreffen.
Titel: Re: Zwei Nichtzahler. Frühzeitige Meldung, dass der andere zahlen soll sinnvoll?
Beitrag von: Herbert am 15. Juli 2014, 23:45
Ein Widerspruchsbescheid wird nicht ausgestellt vom BS, weil die eine Klage vermeiden wollen und gegen diesen Widerspruch noch nichts entgegensetzen können, was irgendwie Bestand hätte vor Gericht. Es ist davon auszugehen, dass die Personen A und B ihre Ziele erreicht haben. Nur noch eine Person ist beitragspflichtig. Der Unterschied #1# und #2# ist vermutlich, dass die Beiträge für das folgende Quartal dazuaddiert wurden.
Personen A und B können abwarten, bis weitere Briefe mit Rechtsbehelfsbelehrung eintreffen.

:) Viiiieeelen Dank! :)

Dann werde ich mal abwarten und gegebenenfalls von weiteren fiktiven Fällen berichten. Vielleicht ja eine Mahnung.
Als etwas unsicherer Widerspruchsanfänger ist es beruhigend:
Auch wenn nicht bis zum bitteren Ende durchgehalten wird. Jetzt sind schlimmstenfalls nur die Beiträge fällig, die im Falle einer normalen Beitragszahlung auch gezahlt werden würden + evt. ein paar MahnEuro.

Bis hier hin ist der Vorgang doch ermutigend für alle, die noch nicht so weit sind und noch unsicher. Widerspruch ist ganz einfach und ungefährlich!
Titel: Re: Zwei Nichtzahler. Frühzeitige Meldung, dass der andere zahlen soll sinnvoll?
Beitrag von: nr2 am 16. Juli 2014, 08:56
Hallo zusammen.

Hier meine Anmerkungen zum aktuellen Verlauf:

1. Hallo Herbert, wenn Person B ein zweites Schreiben mit dem Titel Mahnbescheid / Beitragsbescheid erhalten hat, muss auch diesem widersprochen werden mit dem Verweis auf den Widerspruch zum ersten Bescheid. Dies ist leider ein billiger Trick des BS (GEZ),da jedem Bescheid einzeln wiedersprochen werden muss. Kannst Du das bitte prüfen.

2. Allgemein möchte ich anmerken, dass ich zumindest davon ausgegangen wäre, dass Person A die auf B verwiesen hat und offensichtlich raus aus der Sache ist, nun einen positiven Bescheid vom BS/GEZ erhält, dass das unberechtigte Zwangskonto gelöscht wird.

3. @Herbert: Deine Einstellung ist richtig. Auch wenn Du nicht klagen solltest, was Deine freie Entscheidung ist, sollten soviele Steine in den Weg geworfen wie möglich in dieser fiktiven Phantasiegeschichte. Jeder einzelne Beitrag zählt.

Am Wochenende veröffentliche ich meine Texte für die Widersprüche in meiner Märchengeschichte mit gleicher Ausgangslage wie hier im Thread beschrieben.
Titel: Re: Zwei Nichtzahler. Frühzeitige Meldung, dass der andere zahlen soll sinnvoll?
Beitrag von: Herbert am 16. Juli 2014, 09:09
1. wenn Person B ein zweites Schreiben mit dem Titel Mahnbescheid / Beitragsbescheid erhalten hat, muss auch diesem widersprochen werden mit dem Verweis auf den Widerspruch zum ersten Bescheid. Dies ist leider ein billiger Trick des BS (GEZ),da jedem Bescheid einzeln wiedersprochen werden muss. Kannst Du das bitte prüfen.
Gut zu wissen. Falls ich von einem entsprechenden Fall träumen sollte, melde ich mich auch nochmal.

2. Allgemein möchte ich anmerken, dass ich zumindest davon ausgegangen wäre, dass Person A die auf B verwiesen hat und offensichtlich raus aus der Sache ist, nun einen positiven Bescheid vom BS/GEZ erhält, dass das unberechtigte Zwangskonto gelöscht wird.
Müsste also für diesen erdachten Fall von Person A ein weiteres Schreiben an die 'GEZ' gesendet werden, indem eine Löschungsbestätigung verlangt wird?
Titel: Re: Zwei Nichtzahler. Frühzeitige Meldung, dass der andere zahlen soll sinnvoll?
Beitrag von: nr2 am 16. Juli 2014, 09:36
Hallo Herbert,

1. Ergänzung zum Thema "mehrere Bescheide": Bernd Höcker, ebenfalls prominenter Kläger und Buchautor, hat mindestens 3 Bescheide erhalten. Er hat jedem Bescheid wiedersprochen, bei den Wiederholungen aber immer auf die Begründung aus dem 1. Widerspruch genommen. Also wichtig: Wenn in den Geschichten mehrere Bescheide eingehen muss jedem Bescheid widersprochen werden. Mehr dazu hier: http://www.gez-abschaffen.de/kampf-gegen-den-beitragsbescheid.htm#Bescheid (http://www.gez-abschaffen.de/kampf-gegen-den-beitragsbescheid.htm#Bescheid). In jedem Bescheid hat Bernd Höcker die Aussetzung des Vollzuges gem. § 80 Abs. 4 VwGO verlangt.

2. Die Person die nicht zahlt sollte irgendwann einen positiven Bescheid erhalten, dass dem Widerspruch stattgegeben wird. Darauf würde ich warten. Sollte diese fiktive Person weitere Bescheide erhalten, muss jedem widersprochen werden bis der Gebührenbescheid aufgehoben wird. Für diese Person die nicht zahlt ist die Anwendung des § 80 Abs. 4 VwGO ebenso obligatorisch! Denn bei zwei Personen in einer Wohnung ist ja kein Zweifel vorhanden das per Gesetz nur einer zahlen muss/sollte/kann.

"Die Aussetzung soll bei öffentlichen Abgaben und Kosten erfolgen, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungsakts bestehen" (Zitat aus § 80 Abs. 4 VwGO  )
Titel: Re: Zwei Nichtzahler. Frühzeitige Meldung, dass der andere zahlen soll sinnvoll?
Beitrag von: ss32 am 16. Juli 2014, 16:55
Zitat
Sehr geehrter..
Sie haben Ihre Rundfunkgebühren/-beiträge bisher nicht gezahlt.
Für den Zeitraum vom ++ bis ++ wird der rückstände Betrag von #1# EUR bestehend aus ## Rundfunkbeiträgen und 8,00EUR Kosten festgesetzt.
Bitte zahlen Sie umgehend den festgesetzten Betrag. Dadurch vermeiden Sie die Einleitung von Mahn- und Vollstreckungsmaßnahmen. Wie sich der festgesetzte Betrag errechnet, entnehmen Sie bitte der Kontoaufstellung.
Zu Ihrer Information: Unabhängig von dem festgesetzen Betrag weist das Beitragskonto einschließlich ** einen Betrag von #2# EUR auf.
MfG


Das liest sich so, als wäre es der Beitragsbescheid ("festgesetzt", 8 Euro Kosten).
Ist eine Rechtsbehelfsbelehrung dabei?
Zitat
Das Schreiben sei nur an Person B gerichtet, die widersprochen hat. Person A, die auf Person B verwiesen hat, hat kein Schreiben bekommenEs wird im Schreiben nicht auf den Widerspruch eingegangen. Es ist so formuliert, als wenn es gar keinen Widerspruch gab. Aber dadurch, dass jetzt nur ein Schreiben kommt kann man vermuten, dass der Widerspruch bekannt ist und das Schreiben nicht automatisch vom Computer verschickt wurde oder?, obwohl die letzten ca. 10 Schreiben IMMER gleichzeitig für Person A und B eingetroffen sind!
Und das spricht dafür, dass der vorige Brief kein Bescheid war, sondern nur die Anmeldebestätigung. Wenn da B auf A verwiesen hat, braucht nur noch A einen Bescheid.
Zitat
Es wird im Schreiben nicht auf den Widerspruch eingegangen. Es ist so formuliert, als wenn es gar keinen Widerspruch gab. Aber dadurch, dass jetzt nur ein Schreiben kommt kann man vermuten, dass der Widerspruch bekannt ist und das Schreiben nicht automatisch vom Computer verschickt wurde oder?
Klar, wenn es keinen Bescheid gab, gibt es auch keinen Widerspruch. Auch wenn die Antwort auf die Zwangsanmeldung von A und B als Widerspruch bezeichnet wurde.
Titel: Re: Zwei Nichtzahler. Frühzeitige Meldung, dass der andere zahlen soll sinnvoll?
Beitrag von: nr2 am 20. Juli 2014, 17:49
Hallo,

hier mein Textvorschlag für die fiktive Person, welche NICHT Zahler sein soll (Also die Unbeteiligte). An der Version des Zahlungsunwilligen/Klagewilligen arbeite ich nächste Woche.
Da sind natürlich auch Eure Vorschläge eingeflossen.
Euer Feedback?

Zitat
20.07.2014
Norddeutscher Rundfunk
Rothenbaumchaussee 132-134
20149 Hamburg

Beitragsnummer:  XXX XXX XXX
Absender: NAME, ADRESSE , WOHNORT

? Widerspruch gegen den Beitragsbescheid vom 04. Juli 2014 - eingegangen am 14. Juli 2014
? Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nach § 80 (4) VwGO
? Ablehnung des Säumniszuschlags

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich fristgerecht gegen den oben genannten Beitragsbescheid vom 04.07.2014, mir zugestellt am 14.07.2014, Widerspruch ein.

Begründung: Pro Wohneinheit muss lt. RBStV nur ein Beitrag gezahlt werden. Ich wohne zusammen in einer Wohneinheit mit NAME NACHNAME, Beitragsnummer XXX XXX XXX. Herr NAME NACHNAME ist der Mieter der Wohneinheit und somit als Inhaber (Beitragsschuldner) für die die Wohneinheit betreffenden Forderungen zuständig (Vgl. §2 (1) RBStV). Die Forderungen sind daher an die genannte Person zu richten.

Des weiteren erfüllen m.E. zwei Gebühren-/ Beitragsbescheide für eine Wohnung eine Gebührenüberhebung nach §352 StGB: „(1) Ein Amtsträger, Anwalt oder sonstiger Rechtsbeistand, welcher Gebühren oder andere Vergütungen für amtliche Verrichtungen zu seinem Vorteil zu erheben hat, wird, wenn er Gebühren oder Vergütungen erhebt, von denen er weiß, dass der Zahlende sie überhaupt nicht oder nur in geringerem Betrag schuldet, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“

Antrag auf Aussetzung der Vollziehung:

Gleichzeitig beantrage ich die Aussetzung der Vollziehung ihres Beitragsbescheids vom 4.7.2014 nach § 80 (4) VwGO, bis über meinen Widerspruch vom 20.7.2014 per positiven Widerspruchsbescheid, oder im Falle eines negativen Widerspruchsbescheids gerichtlich entschieden wurde.

Begründung:  Nach  § 80 (4) VwGO  soll die Aussetzung der Vollziehung bei öffentlichen Abgaben und Kosten erfolgen, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungsakts bestehen. Der ernsthafte Zweifel gilt durch die unrechtmäßige Zustellung von nachweislich  2 Beitragsbescheiden für 1 Wohneinheit mehr als hinreichend belegt. Ferner hätte die unrechtmäßige Vollziehung nach  § 80 (4) VwGO für den Abgaben- oder Kostenpflichtigen (für mich) eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte zur Folge hätte, da ich als Auszubildende auch nicht über die Geldmittel verfüge, die unrechtmäßige Forderung aus diesem Bescheid bis zum positiven Widerspruchsbescheid vorzustrecken. Konkludent zu diesen Ausführungen wird daher auch der Säumniszuschlag als unberechtigt abgelehnt.

Mit Verweis auf  § 75 VwGO bitte ich um Zustellung eines positiven Widerspruchsbescheides binnen angemessener Frist.

Hochachtungsvoll,

NAME NACHNAME
Titel: Re: Zwei Nichtzahler. Frühzeitige Meldung, dass der andere zahlen soll sinnvoll?
Beitrag von: nr2 am 21. Juli 2014, 18:30
So Update:

Ich habe mich dazu entschieden, Großmeister Roggis Text 1:1 so zu übernehmen (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9786.0.html) (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9786.0.html)). Ziel ist es ja eh nur einen Negativbescheid zu erhalten um dann ggf. klagen zu können.

Die Briefe für beide fiktiven Personen sind somit druckbereit und warten dann bis Ende des Monats auf den Versand per Einwurfeinschreiben.

Wovor ich nur bammel habe und wo ich mir etwas moralische Untersützung wünsche ist, dass wenn die unbeteiligte Person immer weitere Bescheide statt einen positiven Entscheid erhält auf die man dann auch immer mühsam wiedersprechen muss. Das wäre mühselig, da nur die Hauptperson sich auf die Sache konzentrieren möchte.

Worst-Case Szenario wären dann ja 2 negative Bescheide, wobei das wiederum gut für eine Klage wäre, da dies ja eindeutig rechtswidrig wär.

Eine Untätigkeitsklage für den gewollten positivbescheid kann man ja erst nach 3 Monaten einreichen.

Daher meine Bitte: Wenn jemand mit 2 Bescheiden für eine Wohnung hier mitliest und schon weiter ist bitte ich um Info, damit ich besser reagieren (bzw. mich beruhigen kann). Vielen Dank für Eure Unterstützung im Voraus.
Titel: Re: Zwei Nichtzahler. Frühzeitige Meldung, dass der andere zahlen soll sinnvoll?
Beitrag von: Herbert am 27. Juli 2014, 22:19
Angenommen im diskutierten Fall (siehe Erinnerung unten) sei eine Antwort von der GEZ gekommen. Ein schreiben an Person A und ein Schreiben an Person B (siehe unten). Die Nummern vor die Absätze (num) habe ich eingefügt, damit Ihr Bezug nehmen könnt. Ich vermute mal der Brief an Person B hat rein informativen Charakter?, oder müsste Person B reagieren, wenn sie so einen Brief erhalten hätte?

Zitat
Sehr geehrte [Person A],
vielen Dank für Ihre Information.
Sie teilen uns mit, dass bereits Rundfunkbeiträge für die Wohnung gezahlt werden. Wir haben daher das Beitragskonto zum Anmeldedatum storniert.
MfG, "GEZ"


Und eine sehr lange Antwort auf den sehr langen Widerspruch (alles von http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9786.0.html)

Zitat
Betreff: Rundfunkbeitrag

Sehr geehrte [Person B],

vielen Dank für Ihre Mitteilung.

Bitte entschuldigen Sie, dass wir uns erst heute bie Ihnen melden.

Sie reklamieren die Forderung.

(1) Nach Art. 5. Abs. 1 Grundgesetz hat jeder das Recht, sich aus allgemeinenzugänglichen Quellen zu unterrichten. Die Ergebung des Rundfunkbeitrags stellt keinen eingriff in dieses Grundrecht dar, da den Betragsschuldnern keine Informationen oder Infoermationesquellen aufgedrängt werden.

(2) Der Rundfunkbeitrag knüpft vielmehr an die Möglichkeit zum Empfang unterschiedlichster Rundfunksendungen an und verpflichtet daher nicht zur Nutzung von bestimmten Informationen.

(3) Der Rundfunkbeitrag ist keine Steuer, sondern ein Betrag im abgaberechtlichen Sinne.

(4) Andres als der Rundfumbeitrag sind Stuern Abgabe, die der Allgemeinheit zur Erfüllung staatlicher Aufgaben auferlegt werden und keine Gegeleistung für eine besondere Leistung darstellen. Diese Charakterisierung trifft auf den Rundfunkbeitrag gerade nicht zu: DerRundfunkbeitrag dient nicht der finanzierung des Allgemeinwesens, sondern ausschließlich der Finanzierung des öffentlich-rechtichen Rundfunks.

(5) Gegenleistung für den Rundfunkbeitrag ist, die Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Anspruch nehmen zu können. Die Inanspruchnahme von  Rundfunkangeboten typischerweise innerhalb von Räumen erfolgt, knüpft der Rundfunkbeitrag im privaten Bereich an das Innenhaben einer Wohnung an.

(6) Reichtsgrundlage für die ERhebung des Rundfunkbeitrags ist Art.4 (Rundfunkbeitragsstaatsvertrag) des Staatsvertrags über den Rundfunk im vereinten Deutschland vom 31.08.1991, zuletzt geändret durch  15. Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechlicher Staatsverträge vom 15. - 21.12.2010.

(7) Werden geschuldete Rundfunkbeiträge nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Fälligkeit in voller Höhe entrichtet, wird ein Säumniszuschlag von 1% der rückständigen Beitragschuld, minderstens aber 8,00 EUR, fällig.

(8) Der Säumniszuschlag wird zusammen mit der Rundfunkbeitragsschuld durch Bescheid festgesetzt (§ 11 Absatz 1 der Satzung der Landesrundfunkanstalt über das Verfahren zur Listung der Rundfunkbeiträge).

(9) Im privaten Bereich gilt: Für jede Wohnung ist ein Rundfunkbeitrag zu zahlen. Ob und wie viele Rundfunkgeräte vorhanden sind und wie viele Personen in der Wohnung leben, ist nicht entscheidend. Die Beitragspflicht besteht also unabhängig von tatsächlich vorhandenen Rundfunkgeräten.

(10) Eine Wohnung eit einen ortsfeste baulich abgeschlossene Einheit, die zum Wohnenen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird, einen eigenen Eingang  hat und nicht aussschließlich über eine andere Wohnung betreten  werden kann.

(11) Inhaber einer Wohnung ist jede volljährige Person, die dort wohnt. Als Inhaber sind auch Personen anzusehen, die nach dem Melderecht in der Wohnung gemeldet oder im Mietvertrag als Mieter genannt sind. Wohnen mehrere volljährige Personen in einer  Wohnung, sind sie als Gesamtschuldner für die Zahlung der Rundfunkbeiträge verantwortlich.

(12) Beitragspflichtig sind nur volljährige Personen. Wenn eine Bewohnerin oder ein Bewohner den Rundfunkbeitrag zahlt, brauchen die übrigen in der Wohnung lebenden Personen keinen Beitrag zu zahlen. Eine Merfachbeitragsplicht für die Wohnung besteht nicht.

(13) Für jede Wohnung ist ein Rundfunkbeitrag von 17,98 EUR monatlich (53,94 EUR für drei Monate) zu zahlen.

(14) Beachten Sie bitte den aktuellen Kontostand: Das Betragskonto weist einschließlich **.2014 einen offenen Betrag von ###,## EUR auf. Bitte überweisen Sie diesen Betrag und geben Sie dabei die Beitragsnummer ... ... ... an. Unsere Beankverbindungen finden Sie auf der Rückseite.

(15) für Ihre Unterlagen haben wir die Daten des Beitragskontos zusammengestellt. Ist alles korrekt? Falls nicht, teilen Sie uns Ihre Änderungen bitte mit. Gerne auch telefonisch. Vielen Dank.

MfG, "GEZ"

Daten zum Beitragskonto ... ... ... — Stand ..2014
[Name]
[Anschrift]
Beitragsnummer ... ... ...
Rundfunkbeitrag    im privaten Bereich
Zahlungsart       Überweisung
Zahlungsrhythmus    gesetzlich (in der Mitte eines Dreimonatszeitraums)
Nächste Fälligkeit    ..2014
Zeitraum         ..2014 bis ..2014
Kontostand bis ..2014      - ###,## EUR




Nochmal zur Erinnerung um welchen fiktiven Fall es ging:
Zitat
Zwei Beitragsbescheide an Person A und Person B im selben Haushalt seien zeitgleich eingetroffen:
A widerspricht und verweißt auf B, der zahlt. B widerspricht mit dem vollständigen Text aus  http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9786.0.html von Roggi


Daraufhin sei EIN Brief an Person B (früher immer alles zeitgleich an A und B) von der "GEZ" gekommen, der keinen Bezug auf den Widerspruch nimmt.

Titel: Re: Zwei Nichtzahler. Frühzeitige Meldung, dass der andere zahlen soll sinnvoll?
Beitrag von: Roggi am 27. Juli 2014, 22:39
Wenn unbeteiligt Personen, also Mitbewohner oder Mitbewohnerin, Ehepartner, Lebensabschnittsgefährte, erwachsene Kinder, zu pflegende Omi usw., die noch mit im Haushalt leben, einen Beitragsbescheid bekommen, können die sich mit der Beitragsnummer des zahlenden per Onlineformular abmelden. Oder das Formular bei Banken, Sparkassen und Einwohnermeldeämtern holen. Das sollte aber erst nach einem Beitragsbescheid passieren.
Titel: Re: Zwei Nichtzahler. Frühzeitige Meldung, dass der andere zahlen soll sinnvoll?
Beitrag von: nr2 am 27. Juli 2014, 22:43
Moin Herbert,

gut zu hören, dass für A alles so glatt läuft :-).

Zu B:

Wenn B ein Schreiben mit dem klaren Titel "WIDERSPRUCH GEGEN DEN BESCHEID"..... geschrieben hat, muss meines Erachtens die Antwort seitens des Beitragsservices (GEZ) die Bausteine "Widerspruchsbescheid" und "ENTSCHEIDUNG" enthalten. Alles andere hätte m.E. informativen Charakter und wäre ein Versuch seitens BS den fiktiven B zu einer Zahlung ohne weitere Gegenwehr (KLAGE) zu bringen. Dies macht BS da sie weiss, dass Klage nur mit Widerspruchsbescheid möglich.

Das ist natürlich alles rein spekulativ in Bezug auf die vorgenannte fiktive Geschichte.
Titel: Re: Zwei Nichtzahler. Frühzeitige Meldung, dass der andere zahlen soll sinnvoll?
Beitrag von: Herbert am 04. August 2014, 01:33
[...] Alles andere hätte m.E. informativen Charakter [...]

Sollte denn Person B in diesem erfundenen Fall trotzdem irgend etwas antworten, so vom Inhalt her: "Schön was Sie da schreiben, aber ich sehe das ganz anders"?
Titel: Re: Zwei Nichtzahler. Frühzeitige Meldung, dass der andere zahlen soll sinnvoll?
Beitrag von: Roggi am 04. August 2014, 15:22
Eine Antwort auf diese Schreiben kann man sich sparen.
Titel: Re: Zwei Nichtzahler. Frühzeitige Meldung, dass der andere zahlen soll sinnvoll?
Beitrag von: Curiosity am 13. August 2014, 12:28
Wenn unbeteiligt Personen, also Mitbewohner oder Mitbewohnerin, Ehepartner, Lebensabschnittsgefährte, erwachsene Kinder, zu pflegende Omi usw., die noch mit im Haushalt leben, einen Beitragsbescheid bekommen, können die sich mit der Beitragsnummer des zahlenden per Onlineformular abmelden. Oder das Formular bei Banken, Sparkassen und Einwohnermeldeämtern holen. Das sollte aber erst nach einem Beitragsbescheid passieren.

Hallo Roggi,

zunächst einmal vielen Dank für Dein aufopferungsvolles Engagement in diesem Forum. Deine Widerspruchsvorlage ist klasse. Auch hast Du durch Deine Diskussionsbeiträge viele meiner Fragen vorab beantwortet. Nur das obige Zitat bereitet mir etwas Kopfschmerzen.

Zur Situation:

Person C und Mitbewohner M erhalten vom Berlinischen Propagandasender gleichzeitig jeweils einen Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung. C möchte den Kampf aufnehmen und M aus dem Spiel lassen.

Deiner Meinung folgend, sollte sich M mit einem einfachen Formular abmelden. Ist das nicht zu riskant? Immerhin geht es ja um einen offiziellen Bescheid, der unwidersprochen ja unangenehme Folgen nach sich ziehen kann. Du implizierst, dass der "Service" bei einer einfachen Abmeldung den ursprünglichen Bescheid früher oder später aufhebt. Was aber, wenn dies nicht der Fall ist? Dann hätte M ja die Arschkarte gezogen, selbst wenn C ansonsten Erfolg hat. Schließlich "schuldet" man ja gemeinsam für die Wohnung.

Wären zwei Widersprüche nicht die bessere Alternative?

Was sagst Du?
Titel: Re: Zwei Nichtzahler. Frühzeitige Meldung, dass der andere zahlen soll sinnvoll?
Beitrag von: ss32 am 13. August 2014, 12:46
Jeder, der einen Beitragsbescheid erhalten hat, muss Widerspruch einlegen.

Einfaches Ausfüllen des Formulars funktioniert nur vor dem Bescheid.
Titel: Re: Zwei Nichtzahler. Frühzeitige Meldung, dass der andere zahlen soll sinnvoll?
Beitrag von: Herbert am 13. August 2014, 12:54
Hallo,
ich kenn zwei Personen A und B :-) , die genau den selben Fall hatten.
Folgendes hat bei den beiden problemlos geklappt:

Zitat
Sehr geehrte....
hiermit lege ich gegen den  Beitragsbescheid vom #.#.# Widerspruch ein.
Begründung:
Mein Mitbewohner, Herr/Frau B mit der Beitragsnummer # ist bereits für die Wohnung  angemeldet. Bitte stellen Sie Ihre Forderungen an Person B.
Mit freundlichen Grüßen
Person A


Daraufhin hat in dem fiktiven Fall die fiktive Person A nach einiger Zeit eine schriftliche Bestätigung bekommen, dass sie Sache erledigt ist.  Siehe Dokumentation des fiktiven Falls oben.
Soweit ich das Prozedere bisher verstanden habe, ist ein Widerspruch nach Eintreffen eines Bescheides notwendig. Per Einschreiben!
Es mag andere Varianten geben, aber diese hat funktioniert für ein fiktives Mecklenburg-Vorpommern.
Titel: Re: Zwei Nichtzahler. Frühzeitige Meldung, dass der andere zahlen soll sinnvoll?
Beitrag von: Curiosity am 13. August 2014, 13:04
Ja, danke euch beiden.

Es werden wohl zwei Widersprüche werden. Einer mit kurzem und einer mit langem Text.

 :)
Titel: Re: Zwei Nichtzahler. Frühzeitige Meldung, dass der andere zahlen soll sinnvoll?
Beitrag von: Roggi am 13. August 2014, 16:16
Weil dem BS hier ganz eindeutig die rechtliche Grundlage fehlt, kann der Bescheid nicht rechtskräftig werden. Da könnten die auch mal wieder Katzen oder Verstorbene versuchen, abzukassieren. Geht nicht. Ein Beitragspflichtiger pro Wohnung, da muss BS halt sorgfältiger arbeiten.
Titel: Re: Zwei Nichtzahler. Frühzeitige Meldung, dass der andere zahlen soll sinnvoll?
Beitrag von: ss32 am 14. August 2014, 17:30
Weil dem BS hier ganz eindeutig die rechtliche Grundlage fehlt, kann der Bescheid nicht rechtskräftig werden.

Jeder noch so absurde Bescheid wird rechtskräftig, wenn man keinen Widerspruch einlegt.
Titel: Re: Zwei Nichtzahler. Frühzeitige Meldung, dass der andere zahlen soll sinnvoll?
Beitrag von: Zeitungsbezahler am 14. August 2014, 23:14
In dem fiktiven Fall aus B, in dem Freundin F mit Ehemann M und volljährigem Sohn S zusammenwohnen und bisher die Totstelltaktik gefahren haben, haben jetzt F und M zeitgleich Gebühren-/Beitragsbescheide erhalten, S blieb bisher von Werbeschreiben und sonstigen Quatsch völlig unbehelligt.

Einer der beiden Bescheide ist ja eindeutig und ohne Diskussion rechtswidrig.
Deshalb haben F und M jeweils inhaltsgleiche aber separate Widerspruchsschreiben verfaßt, die auch gesondert versandt werden.
Als Begründung wurde ganz zuerst formuliert: "Mein" Bescheid ist rechtswidrig, da für die Wohnung bereits ein Bescheid ergangen ist.
Sicherheitshalber wurden noch weitere Gründe für die Ablehnung geliefert, falls nur einer von beiden Bescheiden zurückgenommen wird und gegen den verbleibenden doch noch geklagt werden soll/muß.

Spätestens vor Gericht muß einer der beiden Bescheide aufgehoben werden und einmal die Verfahrenskosten von der Rundfunkanstalt bestritten werden.

Jetzt die Taktik: Entweder die Sache geht vor zwei verschiedene Richter, da gäbe es denn zweimal "Freispruch", aber auch ein "gemeinsamer" Richter kann nicht einmal hü und das andere mal hott als Urteil sprechen, weil es ja zwei vollkommen separate "Fälle" sind.

Seiner Meinung nach wird sich die Belustigungsanstalt nach erstem Widerspruch selber tot stellen oder auswürfeln, gegen wen sie weitere Bescheide verschickt oder Maßnahmen einleitet.
Also wieder ohne Aufwand Sand ins Getriebe gestreut...
Titel: Re: Zwei Nichtzahler. Frühzeitige Meldung, dass der andere zahlen soll sinnvoll?
Beitrag von: nr2 am 19. August 2014, 23:21
Folgende Neuigkeiten im fiktiven Fall:

- A + B erhalten zwei neue Bescheide (auf die dann ein erneuter Widerspruch gesendet werden muss, ist mir klar)
- "B" welche mit A in einer Wohnung lebt und NICHT zahlen soll und im Widerspruch gegen den Bescheid eindeutig auf das schon von A vorhandene Beitragskonto verwiesen hat (Stichwort "2 Bescheide für eine Wohnung") hat einfach ein Standard schreiben erhalten und die haben so getan als wenn B gegen die Anmeldung / Zahlungsaufforderung widerspricht, da sie sich in Ihren Rechten verletzt fühlt. Dabei hat B nur geschrieben, dass schon ein  weiteres Beitragskonto für die Wohnung exisitiert.

>> A glaubt die lesen die Briefe dort nichtmal richtig << !!!

Wie nun weiter vorgehen?
- 2 mal neue Widersprüche gegen die Bescheide
- und dann? Es auf 2 mal klagen ankommen lassen von denen eine die GEZ verlieren wird weil es ja eindeutig 2 Personen in einer Wohnung sind?

Für Hilfen A sehr dankbar wie man jetzt am besten weiter vorgeht!!! Steht gerade etwas auf dem Schlauch bei soviel Ignoranz seitens der GEZ. A hätte eine Abmeldung von B erwartet da A das verantwortliche Beitragskonto hat.



Titel: Re: Zwei Nichtzahler. Frühzeitige Meldung, dass der andere zahlen soll sinnvoll?
Beitrag von: nr2 am 23. August 2014, 20:09
So, es werden jetzt 2 Widersprüche für die neuen Bescheide verschickt mit dem Hinweis in beiden Bescheiden, dass Person B abgemeldet werden muss.

Was ich mich Frage: Der Bescheid für den Wohnungsinhaber A kann ja meines Erachtens nicht gültig sein, solange 2 Bescheide unzulässiger Weise für eine Wohneinheit ausgestellt sind.

Damit sind dann m.E. auch nicht die Säumniszuschläge und die 8 Euro für den Bescheid gültig, denn A kann ja gar nicht zahlen solange er weiss, dass unrechtmässiger Weise 2 Bescheide existieren. A kann ja nur zahlen, bei klarer Rechts und Bescheidslage. Und die ist momentan nicht gegeben aufgrund der 2 vorliegenden Bescheide für eine Wohneinheit.

Was meint Ihr?
Titel: Re: Zwei Nichtzahler. Frühzeitige Meldung, dass der andere zahlen soll sinnvoll?
Beitrag von: ss32 am 23. August 2014, 21:30
Der Bescheid von A wird nicht dadurch unwirksam, dass B auch einen bekommen hat. Schließlich schulden beide den Beitrag als Gesamtschuldner. Was nicht ginge: dass von beiden kassiert wird.

Die 8 Euro Säumniszuschläge sind ungerechtfertigt, weil die Beiträge erst mit dem Bescheid festgesetzt werden, also noch gar keine Säumnis vorliegt.
Titel: Re: Zwei Nichtzahler. Frühzeitige Meldung, dass der andere zahlen soll sinnvoll?
Beitrag von: nr2 am 23. August 2014, 21:56
Ich hoffe das Thema erledigt sich in Kürze von selbst indem B abgemeldet wird.

An 2 Klagen für 1 Wohneinheit dürfte  der BS m.E kein Interese haben. Wie das wohl richterlich entschieden werden würde.... und ob bei 2 Klagen 1x der BS die Kosten übernehmen müsste.

Wir werden sehen, ich berichte weiter... Die Kriegskasse ist gut gefüllt ;-)
Titel: Re: Zwei Nichtzahler. Frühzeitige Meldung, dass der andere zahlen soll sinnvoll?
Beitrag von: rave am 24. August 2014, 00:17
@nr2:
Wenn "B" abgemeldet wird, lasst Euch die unverzügliche Löschung der Daten bestätigen.

Mir wurde bestätigt, dass die "unverzügliche Löschung" nicht geht. Erst per Ende 2016 (!) (eine weite Auslegung!)

Schließlich werden die Daten zur Erhebung nicht benötigt.
§11 Abs. 5 RBStV: Die erhobenen Daten sind UNVERZÜGLICH zu löschen, wenn feststeht, dass sie nicht
mehr benötigt werden oder eine Beitragspflicht dem Grunde nach nicht besteht.
- Das wäre ja hier (und bei mir) der Fall.

Damit tut man sich schwer. Aber ich bestehe darauf mit schriftlicher Bestätigung.
Antwort steht noch aus.
Jemand, der den Datenschutz Ernst nimmt, wie in fast jedem Schreiben erwähnt, muss das auch gegen sich
geltend machen. In dem RBStV gibt es wohl auch Regeln zu Gunsten des "Kunden".

VG rave




Titel: Re:Zwei Nichtzahler.Frühzeitige Meldung, dass der andere zahlen soll sinnvoll?
Beitrag von: mickschecker am 24. August 2014, 00:30
Datenschutz hin und her , ich glaube alle Regelungen diesbezüglich sind so butterweich , dass jeder darauf ausrutschen kann. Zumindest gibt es keine klare Kontrollmöglichkeit , dass das per Gesetz Zugesicherte auch eingehalten wird. Selbst gelöschte Daten wird ein gewitzter Pfiffikus reaktivieren und urplötzlich aus dem Nichts dir wieder als Pistole auf die Brust setzen. Da kann man noch so sehr auf den Sch...(önen) Datenschutz pochen , den Schaden hat auf jeden Fall der dumme Gutgläubige .
Titel: Re: Zwei Nichtzahler. Frühzeitige Meldung, dass der andere zahlen soll sinnvoll?
Beitrag von: ss32 am 24. August 2014, 21:38
Mir wurde bestätigt, dass die "unverzügliche Löschung" nicht geht. Erst per Ende 2016 (!) (eine weite Auslegung!)

Schließlich werden die Daten zur Erhebung nicht benötigt.
§11 Abs. 5 RBStV: Die erhobenen Daten sind UNVERZÜGLICH zu löschen, wenn feststeht, dass sie nicht
mehr benötigt werden oder eine Beitragspflicht dem Grunde nach nicht besteht.
- Das wäre ja hier (und bei mir) der Fall.

Dem Grunde nach besteht die Beitragspflicht durchaus. Schließlich haften alle Bewohner als Gesamtschuldner.

Bezahlt denn schon ein Mitbewohner? Die Daten aus der einmaligen Melderegisterauskunft zu Anfang 2013 sind nämlich
tatsächlich unverzüglich zu löschen, sobald ein Beitragsschuldner gefunden ist und brav zahlt, § 14 Abs. 9 RBStV.
Titel: Re: Zwei Nichtzahler. Frühzeitige Meldung, dass der andere zahlen soll sinnvoll?
Beitrag von: nr2 am 24. August 2014, 21:53
Hallo,

bevor ich mich um den Datenschutz kümmere, möchte ich nochmal auf die Ausgangssituation zurückkehren mit folgenden wichtigen Fragen:

Es gibt ja  das neue Urteil vom  Landgericht Tübingen am 19.5.2014 mit Az 5 T 81/14.

Hier sind genaue Infos nachzulesen:

/hintergruende/deutschland/bernd-hoecker/gez-2-schutzgeld-soll-rechtsstaatlicher-werden.html;jsessionid=115C67E1228C497FE2FC06F0C167DCF6]http://info.[Seite/Begriff nicht erwünscht]/hintergruende/deutschland/bernd-hoecker/gez-2-schutzgeld-soll-rechtsstaatlicher-werden.html;jsessionid=115C67E1228C497FE2FC06F0C167DCF6 (http://info.[Seite/Begriff nicht erwünscht)

Zitat
»Grundsätzlich setzt die Fälligkeit eines öffentlich-rechtlichen Beitrags einen Beitragsbescheid als Verwaltungsakt voraus. Zwar beginnt die materielle Beitragspflicht, sobald die entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Eine Zahlungsverpflichtung kann jedoch nur durch Beitragsbescheid geschaffen werden.« (Rn 15)

Dies bedeutet, dass ein Säumniszuschlag, der bereits mit Zustellung eines Bescheides erhoben wird, unzulässig ist – denn vorher gibt es ja gar keine Zahlungsverpflichtung. Der Säumniszuschlag kann erst bei der Rechtswirksamkeit des Bescheides erhoben werden, also wenn z.B. die Widerspruchs- oder Klagefrist ungenutzt verstrichen ist oder ein Urteil vorliegt.

Zitat Ende (Quelle: o.g. Webseite)



Frage 1 : Wenn der Säumniszuschlag  auf dem ersten Bescheid ungültig ist nach o.g. Urteil und im fiktiven Fall auf dem ersten Bescheid von Person A vorhanden ist, wäre damit automatisch eine Klage gegen diesen Bescheid erfolgreich wenn man in der Klagebegründung auf die unzulässige Säumnisgebühr verweist?

Frage 2: Nach o.g. Definition kann ein Säumniszuschlag erst erhoben werden, wenn ein Bescheid rechtswirksam wird. d.h. solange man widerspricht, kann  auch kein Bescheid zunächst rechtswirksam werden. Zahlt man dann zunächst und setzt die Zahlung anschließend wieder aus, darf der nächste Bescheid m.E. nicht mit einer Säumnisgebühr kommen, da der neu zugeschickte Bescheid ja nicht rechtskräftig ist. Mit dieser Info könnte der BS gut behindert werden, da Bescheide weitesgehend kostenneutral sind. Verstehe ich das richtig?


Freue mich über jede Antwort!
Titel: Re: Zwei Nichtzahler. Frühzeitige Meldung, dass der andere zahlen soll sinnvoll?
Beitrag von: Roggi am 24. August 2014, 23:43
Der Säumniszuschlag ist ungültig, nicht der Bescheid und erst recht nicht die Beitragsforderung.
Titel: Re: Zwei Nichtzahler. Frühzeitige Meldung, dass der andere zahlen soll sinnvoll?
Beitrag von: nr2 am 28. August 2014, 18:21
*update*

fiktive Person B erhält "Bestätigung der Abmeldung" vom Beitragsservice Köln.

Frage: Hat Person B noch ein anrecht auf eine Antwort auf die 2 Widersprüche, also anrecht auf 2 Widerspruchsbescheide oder ist mit der Bestätigung der Abmeldung rechtlich alles einwandfrei?
Titel: Re: Zwei Nichtzahler. Frühzeitige Meldung, dass der andere zahlen soll sinnvoll?
Beitrag von: ss32 am 28. August 2014, 20:19
Ein Widerspruchsbescheid ist nur nötig, wenn dem Widerspruch nicht abgeholfen wird.
Wurde aber durch die ABmeldung.
Titel: Re: Zwei Nichtzahler. Frühzeitige Meldung, dass der andere zahlen soll sinnvoll?
Beitrag von: rave am 28. August 2014, 20:43
Fehlt noch die Bestätigung der Datenlöschung der Person "B" und wann diese durchgeführt wird.

VG rave
Titel: Re: Zwei Nichtzahler. Frühzeitige Meldung, dass der andere zahlen soll sinnvoll?
Beitrag von: nr2 am 28. August 2014, 20:59
Danke Rave, das wird aber sekundär angegangen.

Nachdem B "raus ist" (zu Recht!) konzentriert Person A sich nun auf alles weitere. Person A überlegt 105€ mit einer Klage zu versenken, die mit 99,9% Wahrscheinlichkeit abgewiesen wird (wobei A allein wegen der frechen Mahnkosten mit Verweis auf das neue Urteil gerne klagen würde) oder nach Widerspruchsbescheid erstmal zu zahlen um dann bei neuen Erkenntnissen wieder erneut in den Widerspruch zu gehen....
Titel: Re: Zwei Nichtzahler. Frühzeitige Meldung, dass der andere zahlen soll sinnvoll?
Beitrag von: rave am 28. August 2014, 21:47
@ nr2: Wir haben den gleichen Stand und die selben Überlegungen.

Habe den Nebenkriegsschauplatz Datenschutz eröffnet. Antwort kommt noch wegen Unklarheiten.
Unterschriebenes (!) Schreiben des BS zur Datenlöschung bzw. Datenschutz
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10817.msg74061.html#msg74061
Zudem dann noch das Schreiben an den Ministerpräsidenten wegen unterschriebenem Vertrag
und Mitteilung, was ich von dem ganzen Zauber halte.

Die 105 Euro zum Klagen sind zwar eine Hausnummer, die angeblichen Forderungen des BS sind eine höhere.
Gehts hier ums Geld oder um "lebenslänglich" beim BS?
Den Spass mit der LRA zur dortigen Niederschrift würde ich mir schon geben.

VG rave
Titel: Re: Zwei Nichtzahler. Frühzeitige Meldung, dass der andere zahlen soll sinnvoll?
Beitrag von: paul197070 am 18. September 2014, 12:33
Ich möchte auch meinen Betrag leisten in meinem Fall geht es um folgendes:

Person A und B leben in gemeinsamen Haus und sind seit 01.01.2013 Nichtzahler.

Beide habe diverse Briefe vom BS bekommen, beide haben jetzt eine Beitragsnr und wurden "Zwangsangemeldet".
Jedoch ist (noch) kein Betragsbescheid mit Rechtsbelehrung eingegangen.

Ich würde es wie Herbert machen:

Roggi´s Text 1:1 für Person A (die wird dann Zahler für den BS (er wird aber nicht bezahlen).

Person B wird den Text von "frei" nehmen und alles per FAX und Einschreiben an den BS schicken, korrekt?

Damit dürfte Person B raus sein und A für den BS Zahler sein.

Wäre das vorgehen so korrekt?

Danke für Eure Hilfe.

Hier der Text von "Frei":

Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich fristgerecht gegen den oben genannten Beitragsbescheid vom XX.XX.2014, mir zugestellt am XX.XX.2014, Widerspruch ein.

Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nach § 80 (4) VwGO


Begründung:

Mein Mitbewohner, Herr/Frau A mit der Beitragsnummer # ist bereits für die Wohnung  angemeldet. Bitte stellen Sie Ihre Forderungen an Person A.


Pro Wohnung muss lt. RBStV nur ein Beitrag gezahlt werden. Ich wohne zusammen in einer gemeinsamen Wohnung mit meinem Ehemann (Name Person A), Beitragsnummer yyy yyy yyy. Er ist unserem Haushalt für die finanziellen Angelegenheiten bezüglich der Wohnung, also auch für die Zahlung des Rundfunkbeitrages zuständig (siehe auch Bestätigung am Ende dieses Schreibens). Bitte stellen Sie Ihre Forderungen an ihn.

§2 (1) RBStV Im privaten Bereich ist für jede Wohnung von deren Inhaber (Beitragsschuldner) ein Rundfunkbeitrag zu entrichten.

Dieses findet man auch auf der offiziellen Homepage: „Pro Wohnung ist ein Beitrag zu zahlen – egal wie viele Menschen dort leben“ (http://www.rundfunkbeitrag.de)

Des weiteren erfüllen m.E. zwei Gebühren-/ Beitragsbescheide für eine Wohnung eine Gebührenüberhebung nach §352 StGB: „(1) Ein Amtsträger, Anwalt oder sonstiger Rechtsbeistand, welcher Gebühren oder andere Vergütungen für amtliche Verrichtungen zu seinem Vorteil zu erheben hat, wird, wenn er Gebühren oder Vergütungen erhebt, von denen er weiß, dass der Zahlende sie überhaupt nicht oder nur in geringerem Betrag schuldet, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“

Antrag auf Aussetzung der Vollziehung

Gleichzeitig beantrage ich die Aussetzung der Vollziehung ihres Beitragsbescheids vom XX.XX.2014 nach § 80 (4) VwGO, bis über meinen Widerspruch vom XX.XX.2014 per positiven Widerspruchsbescheid, oder im Falle eines negativen Widerspruchsbescheids gerichtlich entschieden wurde.

Begründung:

Da ich seit dem 01.01.2013 keine Beiträge gezahlt habe und die Rundfunkanstalten dennoch über Mehreinnahmen in Milliardenhöhe verfügen, ist auch weiterhin kein Grund zur Zahlung erkennbar. Es stellt es eine unbillige Härte dar, wenn ich dennoch zahlen müsste. Die Landesrundfunkanstalten haben bisher verhindert, dass ich gegen einen Widerspruchsbescheid Klage erheben kann, weil erkennbar ist, dass ich vor Gericht ein Urteil zu meinen Gunsten bekomme.



Mit freundlichen Grüßen,




Titel: Re: Zwei Nichtzahler. Frühzeitige Meldung, dass der andere zahlen soll sinnvoll?
Beitrag von: nr2 am 18. September 2014, 12:47
Ja das ist so korrekt.

Der BS bekommt allerdings anscheinend soviel Post, dass diese nichtmal richtig gelesen wird.

In einem fiktiven Fall von dem ich gehört habe, hat der BS den Text von B einfach ignoriert und Standardschreiben zurückgeschickt mit Textbausteinen.

Erst ein direkter Anruf und durch das Ausfüllen des Formulars auf der BS Köln Seite (Online ausfüllen, dass bereits ein anderer zahlt, der aber auch nicht zahlt) kam dann nach 1,5 Wochen ein Schreiben für den/die unbeteiligten ala^:

"Sie teilen uns mit das schon Beiträge gezahlt werden, wir haben daher das Konto zum Anmeldedatum abgemeldet". Dann war die unbeteiligte Person raus und hat seitdem Ruhe.

Nach einem Telefonat (Ja, ich ruf auch gern mal die Freunde an :-)), habe ich dann erfahren, dass beim NDR sehr viel los ist. Kontos mit Doppelanmeldungen werden scheinbar in einen "Warten"-Modus versetzt und dann später weiterbearbeitet. Schließlich möchte man den Zahlungs-(un)-willigen ja zumindest die Gelegenheit geben nun zu zahlen wo nur noch ein Bescheid im Raum steht.

Aktueller Status: Seit 1,5 Monaten ist Ruhe und ich werde Bescheid sagen, wie es weitergeht. Aktuell habe ich nicht vor zu klagen und nur max. bis zur Vollstreckungsankündigung zu gehen. Wenn jemand weiss, wie teuer so eine Vollstreckungsankündigung ist, bitte ich um info.

Titel: Re: Zwei Nichtzahler. Frühzeitige Meldung, dass der andere zahlen soll sinnvoll?
Beitrag von: paul197070 am 18. September 2014, 13:19
Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Naja, klagen möchte ich nicht unbedingt... mal sehen wie sich das hier entwickelt.

Ich werde berichten.

Titel: Re: Zwei Nichtzahler. Frühzeitige Meldung, dass der andere zahlen soll sinnvoll?
Beitrag von: Herbert am 18. September 2014, 14:32
Hallo liebe Mitstreiter,
ich habe malwieder einen rein fiktiven Fall zu diskutieren:
Bisheriger Verlauf sei: Viele Infobriefe -> Zwangsanmeldung -> Beitragsbescheid -> Widerspruch -> Inforbrief -> Jetzt: Festsetzungsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung (für die zwei Monate nach dem ersten Widerspruch)

Folgenden Briefinhalt habe ich mir ausgedacht:

Zitat
Sehr geehrte ...
vor einiger Zeit hatten wir Sie über ausstehende Rundfunkgebühren/Rundfunkbeiträge informiert. Ihrer Pflicht zur Zahlung des rückständigen Betrags sind Sie leider bisher nicht oder nicht vollständig nachgekommen.
Für den Zeitraum vom ... bis ... wird daher ein Betrag von ,EUR (Berechnung siehe Kontoauszug) festgesetzt.
Dieser Bescheid ist ein vollstreckbarer Titel. Damit iest eine der Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung gegeben.
Hinweis: Einschließlich des festgesetzten Betrags weist das Beitragskonto bis Ende ##.2014 einen offenen Gesamtbetrag von *,EUR auf.
Wenn Sie den offenen Gesamtbetrag von *,EUR umgehend begleichen, können Sie Masßnahmen vermeiden, die mit weiteren Kosten verbunden sind.
Mit freundlichen Grüßen
...
Kontoauszug:
Rundfunkbeitrag für die Zeit nach dem Widerspruch
Säumniszuschlag 8EUR


Meine Fragen zu dem fiktiven Fall:
PS: Ich weiß, das wurd hier inzwischen schon mehrmals diskutiert, aber Person A braucht zur Beruhigung unbedingt eine persönliche Betreuung :-\
Titel: Re: Zwei Nichtzahler. Frühzeitige Meldung, dass der andere zahlen soll sinnvoll?
Beitrag von: Bürger am 18. September 2014, 19:37
  • Dem zweiten Bescheid muss widersprochen werden?
  • Kurzer Widerspruch mit Verweis auf die Argumentation aus dem ersten Widerspruch?
  • Oder nochmal den alten Widerspruch ausdrucken?
  • Auch wieder mit Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung und Widerspruch gegen neuen Säumniszuschlag?
  • Muss an dieser Stelle sonst noch etwas beachtet werden?
  • Und was habe ich da bezüglich des neues Urteil zum Säumniszuschlag gelesen... muss Person A das jetzt einbauen?

1. Jeder Bescheid ist ein für sich stehender Verwaltungsakt und müsste gem. der beigefügten Rechtsbehelfsbelehrung form- und fristgerecht angegangen werden, sofern man sich wehren möchte.
2./ 3. Dürfte wohl theoretisch ausreichen. Person A kann aber auch den Text komplett wiederverwenden. Dann muss LRA prüfen, ob der Inhalt des Widerspruchs identisch ist. Bisschen Arbeit tut denen gut ;)
4. Immer auch mit Antrag auf Aussetzung der Vollziehung und Widerspruch gegen den Säumniszuschlag. (Weshalb auch nicht?!? Nur um Tinte zu sparen?)
5. das könnte jetzt alles und nichts sein - form- und fristgerecht natürlich usw. usf.
6. Müssen muss niemand etwas. Person A könnte das zur Argumentation mit Anführen.

Der reguläre weitere Ablauf ist u.a. diesem und den Folgebeiträgen zu entnehmen:
Ablauf 3 "Beitrags-/FestsetzungsBESCHEID" v. "Beitragsservice"/LRA (+Rechtsbeh.)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74420.html#msg74420


Bitte immer wieder eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen.

Kurzüberblick über den regulären, "offiziellen" und legalen Weg von
Widerspruch & Klage gegen den sog. "Rundfunkbeitrag"

Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html

Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416

Umfangreiche Info-/ Linksammlung u.a. unter
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html



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