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Autor Thema: Beitragszahlungen in einer WG  (Gelesen 5267 mal)

s
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Beitragszahlungen in einer WG
Autor: 08. Mai 2014, 00:43
Hallo liebe Mitstreiter,

Folgende Situation:

Person A (die bisher weder im "System"  der GEZ war, noch aktuell Beitragszahlungen tätigt) wohnt seit 2012 in einer studentischen Wohngemeinschaft (private Wohnung). Seit ungefähr Herbst 2013 bekommt Person A Post von der GEZ, in der um allgemeine Auskunft gebeten wird und ob nicht vielleicht schon jemand aus der Wohngemeinschaft Beiträge zahlen würde. Vor kurzem erhielt Person A die erste Zahlungsaufforderung über ~260€. Person A hat bis heute auf keines der Schreiben geantwortet.

Seit 2013 gab es in der WG (3er WG) mehrere Mitbewohnerwechsel und so ziemlich jeder (Ex-)mitbewohner bekommt seit längerer Zeit Post von der GEZ mit den gleichen Aufforderungen wie Person A. Es gibt auch Fälle, in denen die GEZ-Schreiben schon lange vor dem Einzug in die WG von Person A begonnen haben.
Reagiert wurde im allgemeinen aber bisher von niemandem. Ebenso gibt oder gab es niemanden in der WG von Person A, der bereits Beiträge zahlt.

Frage 1)
Ist es überhaupt rechtens, dass von jeder einzelnen Person des gleichen Haushalts (dies bezieht sich auf aktuellen Mitbewohner) die Zahlung von 260€ eingefordert werden kann? Die 3 Personen in der Wohnung bilden ja einen gemeinsamen (temporären) Haushalt und demnach wäre der geforderte Betrag -wenn überhaupt- doch nur einmal zu fordern?! Und wenn dem so ist, welche Person des Haushalts ist dann "Ansprechspartner" für diesen Fall?

Frage 2)
Wie soll sich Person A im weiteren Verlauf verhalten? Spielt es eine Rolle, dass Person A seit dem Beginn der Aufforderungen in einem Haushalt mit mehreren Personen wohnt? Die Zahlungsaufforderung von 260€ ist ja in keinem falle nur an Person a zu richten?!

Ich bedanke mich für Antworten.

Edit:
Bitte an die Moderatoren: Ich habe dieses Thema aus Versehen im falschen Unterforum erstellt. Könnte es jemand ins richtige schieben? Danke schön!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Mai 2014, 07:05 von themob«

a

awawaw

Re: Beitragszahlungen in einer WG
#1: 08. Mai 2014, 09:20
Als mein Bruder abstrakte Fragen mit seinem Onkel in einer ähnlichen fiktiven Situation diskutierte hörte seine Schwester ihn sagen .....

A B und C warten erstmal auf "Zwangsanmeldung". Einer übernimmt den schwarzen Peter ( der kampfeslustigere C).
Mit der Zwangsanmeldung erhält jeder A B und C eine "Mitgliedsnummer". A und B teilen dem Beitragsservice daraufhin mit.
------------Hiermit teile ich Ihnen mit das ich nicht beitragspflichtig bin. Für Ihre Forderung gibt es keine rechtliche Grundlage.
Es zahlt für die von mir in einer Wohngemeinschaft bewohnte Wohnung bereits Mister C  mit der Beitragsnummer xxxxxxxxxxx den Rundfunkbeitrag. mfg Mister A/B ------
A und B erhalten daraufhin eine "Abmeldung " vom Beitragsservice ... und haben Ruhe.
C wartet auf den BEITRAGSBESCHEID und wehrt sich ( Widerspruch, aufschiebende wirkung, grundgesetzwidrig..Klage..)
--------------------------------

Schreiben wie Zahlungserinnerung, Mahnung, Rechnung, ...zahle mal sonst aua, aber jetzt..kohle raus...sonst ...  - sind belanglose Infoschreiben  und kein Verwaltungsakt.


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Re: Beitragszahlungen in einer WG
#2: 08. Mai 2014, 10:16
Danke für deine Antwort!

Ja das Ganze klingt nach einer guten Möglichkeit in so einem Szenario.

Aber was würde eigentlich mit Personen A und B in diesem Falle passieren, wenn diese die WG verlassen?
In einer WG kommt es ja schonmal vor, dass Mitbewohner wechseln. Demnach gibt es keinen fixen Haushalt, wie z.B. in einer Familiensituation.
Und viele Personen wurden ja eh nur durch Abgleich beim Einwohnermeldeamt erfasst und bekamen seitdem Briefe (So z.B. auch fiktive Person A aus meinem Gedankenspiel)

Wäre demnach Person C (vllt. in diesem Fall eh der Hauptmieter der Wohnung) nicht der Gelackmeierte, da Person A und B auf "Kosten" von Person C befreit sind (und wohl auch eine lange Zeit lang bleiben, da ich nicht denke, dass die GEZ monatliche Abgleiche mit dem Meldeamt macht), während Person C weiterhin Ärger hat?





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awawaw

Re: Beitragszahlungen in einer WG
#3: 08. Mai 2014, 10:21
Als mein Bruder abstrakte Fragen mit seinem Onkel in einer ähnlichen fiktiven Situation diskutierte hörte seine Schwester ihn sagen .....
Es Bedarf eines Kampfeslustigen der natürlich auch nicht zahlt... weil grundgesetzwidrig...
Es muss immer einen "C" geben.... sonst sind alle Bewohner "C..."


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Re: Beitragszahlungen in einer WG
#4: 08. Mai 2014, 10:28
Wer eine WG gründet, muss wohl den Kampf aufnehmen und gegen den RBStV Widerspruch und Klage erheben oder von jedem Mitbewohner sofort den anteiligen Rundfunkbeitrag verlangen. Sonst zahlt dieser WG-Gründer alles alleine, den Beitragsservice interessiert nicht ob die anderen bezahlen oder befreit sind.


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Re: Beitragszahlungen in einer WG
#5: 08. Mai 2014, 10:51
Hallo,

hier mein Tip an den Threadersteller:

Aus meiner Sicht sollten A,B und C weiterhin nicht reagieren und die Beitragsbescheide abwarten.
Diese werden dann widersprochen mit dem hier überall bekannten Argumenten bezüglich der Rechtswidrigkeit und Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung bis zum Abschluss des Verfahrens.

Darüberhinaus sollte in dem Widerspruch dann noch am Ende stehen, dass man - selbst wenn der RBStV gültig wäre - gar kein Beitragsschuldner ist, da für die WG ja bereits bezahlt wird.

Das könnte man einfach so stehen lassen als Auskunft oder gleich noch so weit gehen und die Betragsnummer (der Zwangsanmeldung) eines Mitbewohners zu nennen und zwar einmal Ringelreihe: A zeigt auf B, B zeigt auf C und C zeigt auf A

Sollen die GEZ - Pfeifen doch auseinanderklamüsern wer hier wo Beitragsschuldiger ist. Jeder Einzelne selbst hält sich nach bestem Wissen und Gewissen für NICHT beitragsschuldig. 1. wegen Rechtswidrigkeit und 2. wegen bereits bezahlt.

Beste Grüße, TQ


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Re: Beitragszahlungen in einer WG
#6: 08. Mai 2014, 11:20
[...] Es muss immer einen "C" geben.... sonst sind alle Bewohner "C..." [...]

Und genau diese Sache hat mich ja schon nachdenklich werden lassen.

Der neue Rundfunkbeitrag "muss" ja nun explizit von jedem HAUSHALT erbracht werden.
Ein Haushalt besteht ja in einer WG nunmal aus mehreren Personen. Das ist ja nunmal in meinen Augen eine Tatasche, an der die GEZ nichts ändern kann.
Wenn also momentan Person A, B und C zusammmen in einer Wohnung wohnen, bilden diese Personen auch einen Haushalt (eben solange, bis eine Person auszieht und jemand neues in den Haushalt aufgenommen wird). Und nur für diesen bestehenden Haushalt kann doch überhaupt  etwas gefordert werden.

Demnach halte ich es für fragwürdig, dass jede Person aus der WG die gleiche Zahlungsaufforderung bekommen kann und damit für einen einzigen Haushalt eine Forderung von über 780€ gestellt wird.
Irgendjemand dort müsste sich aber doch die Mühe machen jederzeit die aktuelle Konstellation der WG zu kennen und dann jeweils eine Person zu "bestimmen" (was ich wiederum für schwierig halte, gerade wenn diese Person dann mal auszieht und nicht mehr Teil des Haushaltes ist - mal ganz abgesehen vom rechtlichen Charakter), die dann stellvertretend für den Haushalt steht.

Denn wenn die GEZ ihre eigenen Regeln aufstellt, muss sie sich ja auch irgendwo daran halten. Ein Haushalt ist nunmal ein Haushalt. Ich weiß auch nicht, wie die GEZ im Falle einer Klage in so einem Beispiel argumentieren will.


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Re: Beitragszahlungen in einer WG
#7: 08. Mai 2014, 11:31

Demnach halte ich es für fragwürdig, dass jede Person aus der WG die gleiche Zahlungsaufforderung bekommen kann und damit für einen einzigen Haushalt eine Forderung von über 780€ gestellt wird.
Irgendjemand dort müsste sich aber doch die Mühe machen jederzeit die aktuelle Konstellation der WG zu kennen und dann jeweils eine Person zu "bestimmen" (was ich wiederum für schwierig halte, gerade wenn diese Person dann mal auszieht und nicht mehr Teil des Haushaltes ist - mal ganz abgesehen vom rechtlichen Charakter), die dann stellvertretend für den Haushalt steht.

Denn wenn die GEZ ihre eigenen Regeln aufstellt, muss sie sich ja auch irgendwo daran halten. Ein Haushalt ist nunmal ein Haushalt. Ich weiß auch nicht, wie die GEZ im Falle einer Klage in so einem Beispiel argumentieren will.

Die Argumentieren einfach mit §2 Abs 3 RbStV:
Mehrere Beitragsschuldner haften als Gesamtschuldner entsprechend § 44 der Abgabenordnung.


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Re: Beitragszahlungen in einer WG
#8: 08. Mai 2014, 11:48
Die Argumentieren einfach mit §2 Abs 3 RbStV:
Mehrere Beitragsschuldner haften als Gesamtschuldner entsprechend § 44 der Abgabenordnung.

Die GEZ will doch den folgenden Fall, der hier auch schon mehrfach angesprochen wurde:

Person A meldet sich, zahlt am besten noch und Person B und C (also wirklich zwei bestimmte Personen mit Nachname X und Y - und nicht einfach nur Mitbewohner 1 und 2) wären befreit.

Also macht sich Person A zum Beitragsschuldner = "Sündenbock" des Haushaltes und zahlt den geforderten Betrag von 260€, sowie die Beiträge für die Zukunft.
Diese Zahlungen stehen dann aber doch stellvertrentend für den Haushalt von Person A.

Wie kann die GEZ aber von einem einzigen Haushalt mehr verlangen, als seit 2013 pro Haushalt überhaupt zu verlangen wäre?

Dieser Punkt macht mich sehr stutzig.


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Re: Beitragszahlungen in einer WG
#9: 08. Mai 2014, 12:09
Die Argumentieren einfach mit §2 Abs 3 RbStV:
Mehrere Beitragsschuldner haften als Gesamtschuldner entsprechend § 44 der Abgabenordnung.

Die GEZ will doch den folgenden Fall, der hier auch schon mehrfach angesprochen wurde:

Person A meldet sich, zahlt am besten noch und Person B und C (also wirklich zwei bestimmte Personen mit Nachname X und Y - und nicht einfach nur Mitbewohner 1 und 2) wären befreit.

Also macht sich Person A zum Beitragsschuldner = "Sündenbock" des Haushaltes und zahlt den geforderten Betrag von 260€, sowie die Beiträge für die Zukunft.
Diese Zahlungen stehen dann aber doch stellvertrentend für den Haushalt von Person A.

Wie kann die GEZ aber von einem einzigen Haushalt mehr verlangen, als seit 2013 pro Haushalt überhaupt zu verlangen wäre?

Dieser Punkt macht mich sehr stutzig.

Die GEZ will ja nicht mehr pro Haushalt als ihren einen Beitrag. Aber dazu versuchen sie halt mit Forderungsschreiben alle einzelnen Mitbewohner jeweils als Gesamtschuldner weichzuklopfen, bis endlich jemand die Nerven verliert, sich meldet und als Schuldner bekannt gibt.

Wenn sich keiner meldet gehen die Rundfunkanstalten in die Gefahr dass (in dem Fall) zwei von drei verschickten Beitragsbescheiden auch gemäß aktuell gültigen RbStV rechtswidrig sind. Das ist ein Risiko, was sie aus meiner Sicht im Moment nicht eingehen werden.

Denn auch hier gilt § 352 StGB:

(1) Ein Amtsträger, Anwalt oder sonstiger Rechtsbeistand, welcher Gebühren oder andere Vergütungen für amtliche Verrichtungen zu seinem Vorteil zu erheben hat, wird, wenn er Gebühren oder Vergütungen erhebt, von denen er weiß, daß der Zahlende sie überhaupt nicht oder nur in geringerem Betrag schuldet, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.

Zur Zeit ist mir auch kein Fall bekannt, wo die Rundfunkanstalten 3 Bescheide an die gleiche WG versendet haben, wenn sich keiner der drei zurückgemeldet hat. Möglicherweise schicken sie einen Bescheid, willkürlich ausgewählt an A,B oder C.

Aber ich bin kein Anwalt und führe hier auch keine Rechtsberatung durch. Aber was kostet es die WG, einfach die ganzen rechtlich irrelevanten Forderungsschreiben zu irgnorieren und auf einen handfesten, rechtsmittelfähigen Beitragsbescheid zu warten?


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Re: Beitragszahlungen in einer WG
#10: 15. Mai 2014, 14:08
Ja das klingt wohl nach einer guten Strategie in so einem Fall.

Zitat
Zur Zeit ist mir auch kein Fall bekannt, wo die Rundfunkanstalten 3 Bescheide an die gleiche WG versendet haben, wenn sich keiner der drei zurückgemeldet hat

Aber weiß die GEZ eigentlich wirklich, dass die betroffenen Einzelpersonen in einer WG leben? Irgendwie meldet sich doch eh jeder Mitbewohner einzeln beim Meldeamt und das einzige was Aufschluss auf eine WG (=einen Haushalt) liefern würde, wäre doch nur das Schild auf der Klingel und dem Postkasten, oder ein Blick in den Mietvertrag - oder irre ich mich da?

Je nachdem was das Urteil heute bringt (oder ist schon was bekannt?), wird ja eigentlich klar, inwiefern Zahlungsverweigerung für die Zukunft eine Option darstellt. Zumindest ohne Gerichtskosten, die auf Dauer dann eh für die Katz waren weil man am Ende dann sowieso verloren hat.

Für den Fall dass dann eine Person aus der WG die ganze Last auf sich nimmt und bereit ist für die Zukunft zu zahlen: Wenn beispielsweise alle drei Mitbewohner momentan Zahlungsaufforderungen in unterschiedlicher Höhe bekommen würden, wäre es dann möglich dass sich einfach die Person mit der niedrigsten Forderung meldet und alle anderen auf diese Person verweisen?


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