Als heute ein Brief vom Beitragsservice im Kasten lag, dacht ich schon, ui, jetzt ist es so weit.
Aber nix da, ist zwar diesmal wieder vom BR, aber statt der erwarteten Ablehnung meines Widerspruches ist es wieder ein Beitragsbescheid. Diesmal für den Zeitraum Februar bis April 2013. Bis auf den Betrag ansonsten genau das gleiche Schreiben, wie von Anfang April für den Januar.
Weiß jemand, wie man sich jetzt richtig zu verhalten hat? Rein vom Gefühl her würde ich sagen, ich muss jetzt auf jeden Fall wieder meinen Widerspruch und meinen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung per Fax und per Einschreiben Rückschein verschicken. Beim letzten Mal bezog ich mich ja eindeutig auf den Bescheid vom 05.04.13. Und einen nicht widersprochenen Beitragsbescheid möchte ich keinesfalls im Raum stehen lassen! Anstrengend, aber dass man einen langen Atem für den Klageweg braucht, war mir ja schon von vornherein klar ;-)
Wer neu eingestiegen ist und sich nicht 5 Seiten Durchlesen möchte eine kurze Zusammenfassung:
1. Zahlungen ab Januar Eingestellt und auf die Mahnung nicht reagiert.
2. Nach erhalt des Beitragsbescheids für Januar 2013 am 05.04.13 sofort per Fax und per Einschreiben Rückschein einen Widerspruch und einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt.
3. Eine Woche später erhalt eines rechtlich unbedeutenden Standardschreibens nur vom Beitragsservice, aber nicht vom BR" "Eine Verfassungswidrigkeit können wir nicht erkennen..."
4. Mit Datum 03.05.13 erhalt des Beitragsbescheides für Februar bis April 2013. Beitragsrückstand insgesamt 81,92 Euro.
Fortsetzung folgt...