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Autor Thema: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?  (Gelesen 146859 mal)

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Nur eine Idee:

Man könnte auch das andere Rechtsmittel neben der Berufung wählen und mündliche Verhandlung beantragen. Vielleicht gibt es dann noch die Möglichkeit, das Verfahren bis zur höchstrichterlichen Klärung ruhen zu lassen.


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p
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Hallo zusammen :)

Bin neu hier, "boykottiere" ebenfalls den BS und drehe auch langsam durch bei den ganzen Bescheiden, Gerichten, Gesetze usw usw usw.
Da muss man echt Platz im Kopf haben .... ^^

Also wenn ich alles richtig verstehe gibt es bis JETZT noch keine positiven Errungenschaften in diesem Bereich oder?
Eher im gegenteil .... die Klagen werden vor dem verwaltungsgericht zerschmettert und das einzige was übrig bleibt sind einerseits eine verdammt hohe anwalts- und gerichtsrechnung die man ja selbst bezahlen muss (ich bin laie, seid nicht böse mit mir ... ne rechtsschutz bringt mir dabei denke ich gar nichts oder?), weitere Kosten des BS die sich ja jedes mal summieren ... , geraubte Nerven.
So, Gerichtsurteil ist raus, hat alles nichts gebracht ERSTMAL! der BS meldet sich in 4 Monaten wieder mit einem neuen Beitragsbescheid, da man ja weiterhin nicht zahlen möchte!

Summe BS steigt also stetig an und nach dem aktuellsten Beitragsbescheid muss man ja wieder wie vorher vorgehen oder? mit widerspruch widerspruch auf widerspruch klage etc.

Das geht dann wiederum vor ein Verwaltungsgericht welches wiederum entscheided: Abgelehnt, abgewiesen oder sonst was.
Ergo kommen wiederum neue Kosten für Anwalt und Co dazu.

Kommt man da überhaupt noch heile aus der sache raus ohne am ende selbst mit leeren taschen da zu stehen?

Falls ich irgendwas nicht richtig formuliert habe bin im feierabendstress :D

Grüße

poLi :)


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Das mit dem Stress durch die Gerichte ist sicherlich von langer Hand so geplant, es sollte abGEZocke in großem Stil werden. Aber dass sich dennoch so viele für den Klageweg entscheiden, hat wohl damit zu tun, dass dieses Gesetz so durchschaubar verfassungswidrig ist, dass jeder sich dagegen wehren kann. Verfassungswidrigkeit kann aber nur das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe feststellen, deshalb der lange Instanzenweg. Wer durchhält, bekommt die Gerichtskosten und Anwaltskosten hoffentlich zurück.


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z

zuwider

Ich sehe im Moment auch nur eine Chance, nämlich die unübersehbare Kriegshetze als Argument.
Bin nur noch am Überlegen, ob ich auf den GV warte, um ihm das eindringlich einzubläuen oder gleich eine Strafanzeige gegen die ÖRR aufgebe!
Andererseits ... warum soll ich die Sache beschleunigen?


Edit "Bürger":
Insbesondere die letzten Beiträge dieses schon recht alten und umfangreichen Threads sind off-topic.
Um dies zu moderieren, wird dieser Thread mindestens vorübergehend geschlossen. Bitte etwas Geduld.
Bezüglich diverser resignierender Äußerungen sei darauf verwiesen, dass keiner behauptet, dass es einfach würde. Insbesondere dürfte es nicht hilfreich sein, jetzige Urteile mit zukünftigen gleichzusetzen.
Damit wäre jeder schlecht beraten gewesen, der auch schon in der Vergangenheit letztinstanzlich gewonnen hat... ;)
Ich gebe auf...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11942.msg81265.html#msg81265


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. Februar 2015, 03:36 von Bürger«

 
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