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Haushalt bisher unbekannt - nun wird Neugeborenes angemeldet

Begonnen von Sandy1980, 03. Februar 2015, 09:22

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Sandy1980

Hallo,

bisher wurde das Paar XY verschont von den *********. Doch nun ist Nachwuchs im Hause XY angekommen, das Kind wird nun im Einwohnermeldeamt angemeldet. Nun ist wahrscheinlich damit zu rechnen, dass etwas kommt?

Gibt es hier schon Erfahrungen? Wird der Beitragsservice das Kind anschreiben oder wird er die Eltern des Kindes anschreiben? Wenn ein Brief nur an das wenige Wochen alte Kind geht und dieses immer nicht reagiert, kommt dann eines Tages auch für ein Baby eine Zwangsanmeldung mit Gerichtsvollzieher? Oder lässt der Beitragsservice das Baby in Ruhe bis zum 18. Geburtstag?

Kann XY irgendetwas tun bei der Anmeldung des Kindes im Einwohnermeldeamt, sodass der Beitragsservice diese Daten nicht erhält?

Liebe Grüße,
Sandy

ss32

Das Kind ist nicht beitragspflichtig, sollte normalerweise also nicht angeschrieben werden.

Wie aber kommt es, dass die Eltern nicht behelligt wurden? Der allgemeine Meldedatenabgleich ist doch seit September erledigt, da hätten also schon Briefe kommen müssen. Nicht gemeldet, im gleichen Haus wie die Großeltern?

Frei

Zitat von: ss32 am 04. Februar 2015, 22:43... Wie aber kommt es, dass die Eltern nicht behelligt wurden? Der allgemeine Meldedatenabgleich ist doch seit September erledigt, da hätten also schon Briefe kommen müssen. ...

Vielleicht ist es ähnlich wie in diesem von Sandy1980 geschilderten fiktiven Fall...!? ;)

Wo mir da aber nicht ganz klar wird, ob ein oder mehrere Bescheid(e) angekommen ist/sind, und wenn ja wie darauf reagiert wurde.

Frei 8)
-> Link zur aktuellen Situation einer fiktiven Person F

-> Link zur fiktiven 60-seitigen Klagebegründung einer fiktiven Person F

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.

2Xtreme

Das Kind wird nicht angeschrieben von der GEZ, erst wenn es 18 ist. Angeschrieben werden nur volljährige Personen.

Kurt

Zitat von: 2Xtreme am 05. Februar 2015, 10:43
Das Kind wird nicht angeschrieben von der GEZ, erst wenn es 18 ist. Angeschrieben werden nur volljährige Personen.
Das Kind wird auch mit 18 - so es dann (immer) noch im Hause XY wohnt - nicht angeschrieben.
Wenn doch sind wenigstens 2 Dinge schiefgelaufen:
1) es gibt den "Beitragsservice" noch
2) es wurden entgegen den Vorgaben der MeldDÜVO (Meldedaten-Übermittlungsverordnung) Daten übemittelt

8) ;D

Gruß
Kurt
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2026. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 13 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

GEiZ ist geil

@Kurt: Die Einwohnermeldeämter melden weiterhin alle Neuanmeldungen an die GEZ 2.0. Nur finden keine allgemeinen Meldedatenabgleiche mehr statt.

Kurt

Zitat von: GEiZ ist geil am 05. Februar 2015, 11:26
@Kurt: Die Einwohnermeldeämter melden weiterhin alle Neuanmeldungen an die GEZ 2.0. Nur finden keine allgemeinen Meldedatenabgleiche mehr statt.
Ich ging davon aus wenn das Neugeborene beim EMA angemeldet ist darf eben keine Datenübermittlung an die LRA rausgehen; siehe:
Zitat§ 16
Datenübermittlung an den Südwestrundfunk
(1) Zum Zwecke der Erhebung und des Einzugs der Rundfunkbeiträge nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag dürfen dem Südwestrundfunk oder der von ihm beauftragten Stelle aus Anlass der An- oder Abmeldung oder des Todes volljähriger meldepflichtiger Personen folgende Daten übermittelt werden:
...
Quelle: Landesrecht online

Demnach würde das Kind heranwachsen, 18 (also volljährig) werden und die LRA ist aussen vor.
Erst wenn das "Kind" Haus XY verlässt und eine eigene Wohnung bezieht bekommen die wieder ein Lebenszeichen.

Also auf die Eingangsfrage zurückzukommen: Nein - es sollte "eigentlich" nichts von der Bande kommen.

Gruß
Kurt
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2026. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 13 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

GEiZ ist geil

Zitat von: Kurt am 05. Februar 2015, 12:16
Zitat von: GEiZ ist geil am 05. Februar 2015, 11:26
@Kurt: Die Einwohnermeldeämter melden weiterhin alle Neuanmeldungen an die GEZ 2.0. Nur finden keine allgemeinen Meldedatenabgleiche mehr statt.
Ich ging davon aus wenn das Neugeborene beim EMA angemeldet ist darf eben keine Datenübermittlung an die LRA rausgehen; siehe:
Zitat§ 16
Datenübermittlung an den Südwestrundfunk
(1) Zum Zwecke der Erhebung und des Einzugs der Rundfunkbeiträge nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag dürfen dem Südwestrundfunk oder der von ihm beauftragten Stelle aus Anlass der An- oder Abmeldung oder des Todes volljähriger meldepflichtiger Personen folgende Daten übermittelt werden:
...
Quelle: Landesrecht online

Demnach würde das Kind heranwachsen, 18 (also volljährig) werden und die LRA ist aussen vor.
Erst wenn das "Kind" Haus XY verlässt und eine eigene Wohnung bezieht bekommen die wieder ein Lebenszeichen.

Also auf die Eingangsfrage zurückzukommen: Nein - es sollte "eigentlich" nichts von der Bande kommen.

Gruß
Kurt

Stimmt, ich habe das "volljährig" übersehen. Es dürfte nichts von der GEZ kommen.