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Autor Thema: Widerspruchsbescheid vom WDR erhalten.Klage,was tun?  (Gelesen 5060 mal)

H
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Hallo zusammen.
Nachdem Person A den Widerspruch von Roggi gegen GEZ angewendet hat,bekam er im Anhang zu sehendes Schreiben.
Darin wird zu keinem Argument Stellung bezogen, sondern lediglich mit Textbausteinen reagiert.
Jetzt hat Person A folgende Fragen:
-ist Eilrechtschutz nötig bzw. sinnvoll?
-sollte eine Aussetzung der Vollziehung beantragt werden?
-muss der Einspruch neu begründet werden?

Wäre für jeden Tip dankbar.

Ps. Wenn der Beitrag frei gegeben wurde, folgen die restlichen Seiten des Schreibens.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Januar 2015, 12:54 von seppl«

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  • Beiträge: 434
Das ist normal, dass die nur mit Textbausteinen im Widerspruchsbescheid antworten.

Nun heißt es Klage einreichen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Januar 2015, 12:55 von seppl«

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  • Beiträge: 7
jetzt kommen die restlichen seiten...


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  • Beiträge: 3.234
Es ist ein Widerspruchsbescheid, gegen den entsprechend der Rechtsbehelfsbelehrung entweder gezahlt oder geklagt werden muss, binnen 4 Wochen. Kein Eilrechtschutz nötig. Aussetzung der Vollziehung §80(5) wird in der Klage gestellt und bekommt vom Gericht ein eigenes Aktenzeichen. WDR verzichtet daraufhin üblicherweise auf den Vollzug, dadurch wird dieses Verfahren als erledigt erklärt. Kostet dennoch 52,50 Euro Gerichtskosten, obwohl WDR diesen Antrag provozierte.

Nicht ein Einspruch muss neu formuliert werden, sondern die Klage. Da können alle Argumente rein, die einem einfallen. Es muss aber etwas dabei sein, was nicht die Grundrechte betrifft, sonst wird es eine unzulässige Verfassungsklage. Diese Klage kostet 105 Euro.
Tipp: Aktenzeichen beachten, alles abheften, alle Briefe mit Datum des Empfangs versehen. Gerichte sind pingelig bei den Fristen, anders als bei den Beitragsbescheiden muss ein verspäteter Zugang bewiesen werden. Einwurfeinschreiben für das Gericht verwenden,  dann kann online die Zustellung verfolgt werden. Briefe müssen fristgerecht bei Gericht eintreffen, es reicht nicht das Datum des Poststempels.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Januar 2015, 12:56 von seppl«

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  • Beiträge: 7
Klasse Roggi.
Danke für die schnelle Hilfe!!!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Januar 2015, 12:56 von seppl«

z
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Aussetzung der Vollziehung §80(5) wird in der Klage gestellt und bekommt vom Gericht ein eigenes Aktenzeichen. WDR verzichtet daraufhin üblicherweise auf den Vollzug, dadurch wird dieses Verfahren als erledigt erklärt. Kostet dennoch 52,50 Euro Gerichtskosten, obwohl WDR diesen Antrag provozierte.

Ist das denn grundsätzlich so, also das ein separates Aktenzeichen erstellt wird ? Denn Person Z hatte Einblick in ein Schriftstück einer unbekannten Person, genauer gesagt der Abschrift einer Kenntnisnahme in dem es kein separates Aktenzeichen gab, in dem auch die Beklagte beantragte die Aussetzung der Vollziehung zurückzuweisen.

Interessanterweise schrieb aber die Beklagte später im Schriftstück das trotz Aussetzung (?) der Adressat des Briefes regelmässig weiter mit Kontostandsmeldungen behelligt wird. Selbiges steht auch nochmal am Ende des Schriftstückes in der Zusammenfassung. Daher hatte auch der Empfänger davon abgesehen noch nen Antrag auf Eilrechtschutz zu stellen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Januar 2015, 04:36 von Bürger«

  • Beiträge: 3.234
Mir sind mehrere Fälle bekannt, wo das so ist, bei mir selbst auch. Ob es in anderen Bundesländern Abweichungen gibt, weiß ich nicht. Den Antrag §80 (5) wird man aber stellen müssen, die Gegenseite wartet geradezu auf Formfehler, obwohl sie öfters selber welche macht. Üblicherweise verzichtet die LRA auf Vollzug während der Klage, aber ob die ohne Antrag verzichten würden glaube ich nicht. Die LRA versucht aber die Kosten dafür auf den Kläger abzuwälzen, was vom Verwaltungsgericht Darmstadt als nicht rechtens anerkannt wurde:
Rundfunkanst. muss wg. Eilantrag Verfahrenskosten tragen, VwG Darmstadt
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10348.msg80961.html#msg80961
Dennoch bürden die Gerichte dem Kläger des öfteren diese Kosten auf, unanfechtbar bei mir.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Januar 2015, 04:36 von Bürger«

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  • Beiträge: 7
Hallo zusammen!!!
Werde morgen erstmal ein Fristverlängerung beim Verwaltungsgericht beantragen um Zeit zu schinden.
Ich hoffe es reicht ein Dreizeiler in dem ich erkläre, das die Sachlage so umfangreich ist und ich noch etwas Zeit für die Klage benötige.
Obwohl noch keine Frist abgelaufen ist, habe ich heute schon wieder einen Brief erhalten in dem mir eine Ratenzahlung angeboten wird, welche ich natürlich nicht akzeptieren werde.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Februar 2015, 10:37 von seppl«

 
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