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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: copenfan am 13. April 2013, 23:48

Titel: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: copenfan am 13. April 2013, 23:48
Edit "Bürger" - aus diversen aktuellen Anlässen und aufgrund wiederholter Nachfragen:
Bitte unbedingt generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;) beginnend unter
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html



So jetzt ist der "berüchtigte" Beitragsbescheid für 01/2013 eingetroffen: 17,98 Beitrag und 5 Euro Mahngebühren.
Der Gesamtkontostand beläuft sich immerhin schon auf 76,92 Euro  >:(

Ich werde das Wochenende nutzen und gleich den Widerspruch fertigmachen und am Montag abschicken.

Wenn man hier ein wenig sucht, findet man ja mehr als genügend juristisch stichhaltige Begründungen, da fällt einem die Auswahl richtig schwer.  8)
Die Gutachten von Prof. Dr. iur. Thomas Koblenzer und von Prof. Dr. Christoph Degenhart kommen gerade aus dem Drucker und auch die Ansätze von ERMANO GEUER ( http://www.juwiss.de/der-neue-rundfunkbeitrag-mit-problemen-behafte/#more-4633 ) gefallen mir sehr gut.

Wer hat den schon alles den offiziellen Bescheid für die neue Abgabe erhalten und wie habt ihr euren Widerspruch begründet? Oder habt ihr erstmal einen Widerspruch ohne Begründung abgeschickt?

Weiß eventuell jemand, ob noch etwas beachten muss, damit der Widerspruch aufschiebende Wirkung hat, d.h. ich vorerst nicht zahlen muss?

Erfahrungswerte wie lange es dauert, bis der Widerspruch abgelehnt wird, gibt es wahrscheinlich noch nicht? Ich hätte ja nix dagegen, wenn sich das jetzt eine Zeit lang hinzieht  >:D
Bis jetzt kamen ja pünktlich nach eineinhalb Monaten die Zahlungserinnerung und nochmal eineinhalb Monate später der Bescheid. Aber ab jetzt läuft es ja nicht mehr automatisch, jetzt dürfte eine Antwort auf jeden Fall einige Monate auf sich warten lassen.

Anbei noch ein Scan des Bescheides.
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten
Beitrag von: copenfan am 13. April 2013, 23:53
Anbei noch ein Scan der Rechtsbehelfsbelehrung.

Ich sehe gerade, da steht auch drin, dass der Widerspruch keine Aufschiebende Wirkung hat.  :(

Irgendwie kann ich mich mit dem Gedanken gar nicht anfreunden, denen auch nur noch einen Cent zur Verfügung zu stellen!

Weiß vielleicht jemand, ob man mit dem Widerspruch noch einen Antrag auf Zahlungsaufschub bis zur Widerspruchsentscheidung stellen kann und wie das funktioniert?
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: Bürger am 14. April 2013, 02:25
Hallo copenfan,

vielen Dank für diese interessante Mitteilung!
Ich habe zwar Anzeigefehler bei Deinen PDFs (könntest Du vielleicht noch mal als JPG oder so posten?), aber zu Deiner Frage bzgl. "keine aufschiebende Wirkung":

http://www.123recht.net/Neue-GEZ-Gebuehren-ab-01012013-__a134154.html

Zitat
[...] Wehren können Sie sich, indem Sie
- gegen den GebührenBESCHEID [Anm.: BeitragsBESCHEID?] innerhalb der MONATSFRIST nach ZUSTELLUNG rechtzeitig WIDERSPRUCH einlegen und
GLEICHZEITIG auch einen
- ANTRAG auf EINSTWEILIGE VERFÜGUNG vor dem VERWALTUNGSGERICHT stellen,
da der Widerspruch keine aufschiebende Wirkung besitzt. Das bedeutet, dass Sie bei einem Widerspruch ohne gerichtlichem Verfahren zunächst erst noch die Gebühren bezahlen müssten.
[...]


Felix Hoffmeyer
Rechtsanwalt & Dozent

Doktorand an der Comenius University / Bratislava

Kanzlei Hoffmeyer
Gretchenstr. 12
30161 Hannover

Tel: 0511 86699888
Fax: 0511 86699899
Mobil: 0177 2993178
info@kanzlei-hoffmeyer.de
www.kanzlei-hoffmeyer.de"

Weitere Infos auch hier:

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4252.0.html
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4994.msg35537.html#msg35537
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4994.msg35543.html#msg35543

Viel Erfolg!
Bürger
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 14. April 2013, 08:30
Weiß eventuell jemand, ob noch etwas beachten muss, damit der Widerspruch aufschiebende Wirkung hat, d.h. ich vorerst nicht zahlen muss?

Sieh mal:

http://www.gesetze-im-internet.de/vwgo/__80.html

VwGO §80 Abs. 4

Zitat
Die Aussetzung [de Vollziehung] soll bei öffentlichen Abgaben und Kosten erfolgen, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungsakts bestehen oder wenn die Vollziehung für den Abgaben- oder Kostenpflichtigen eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte zur Folge hätte.

Also, Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen.
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: MarkusB am 14. April 2013, 08:39
Also soll man nun einen Antrag auf einstweilige Verfügung stellen oder einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung ?

Ich habe noch nichts gehört aber ich bin sehr verunsichert, weil ich das Gefühl habe ich bin der einzige hier am Board der keinen Schimmer von dem ganzen juristischen Kleinklein hat.
Vielleicht sollte man nur den Widerstandsweg gehen, wenn man Akademiker ist und am besten noch Jura studiert hat. Ist frustrierend.
Gibt es einen GUIDE, der wirklich einfach, klar und schritt für schritt einem vermittelt, wie man vorgehen soll ? Ich versuch schon, informative Sachen rauszukopieren aber hab jetzt eine Seite insgesamt zusammen und ist irgendwie sehr chaotisch.
Wenn es gültige Gesetze gibt, dann müsste man doch den einen richtigen Weg rausfinden können.
Bitte Hilfe.

Vielleicht sollte ich mir auch einfach einen Anwalt nehmen und ihn alles machen lassen, was meint ihr  ?
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: gebuehren-igel am 14. April 2013, 08:56
@MarkusB: Lies mal den verlinkten Gesetzestext. Ich verstehe, dass so: Die Behörde kann die Vollziehung aussetzen, also sollte man es zuerst bei ihr beantragen. Wenn sie es auf Antrag nicht macht, dann kann man bei Gericht eine einstweilige Verfügung erwirken.
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: MarkusB am 14. April 2013, 09:18
Aber ich hab doch nur 4 Wochen Zeit, wenn die es nicht macht..ich meine die brauchen doch Wochen bis Monate bei den Behörden, um überhaupt Bescheid zu geben was Sache ist, nachher ist die Frist verstrichen und dann steh ich da.

Sorry aber momentan ist hier nur chaos, jeder sagt was anderes udn eine klare einheitliche Linie für klagewillige gibt es gar nicht, ich kenn mich 0 aus, keine Ahnung was ich machen soll wenns mich erwischt.
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: themob am 14. April 2013, 09:19
Vorgehensweise:

Sobald der Beitragsbescheid (mit Rechtsbehelfsbelehrung) da ist:

wenn Antrag auf Aussetzung durch LRA abgelehnt wird

Antrag auf Aussetzung für LRA

Adresse LRA

Antrag auf Aussetzung der Vollziehung

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich die Aussetzung der Vollziehung bis über meinen Widerspruch vom (Datum des Widerspruchs) entschieden wurde.

MFG
Unterschrift


PS:
(Widerspruch wegschicken - Einschreiben mit Rückschein / Fax, Antrag auf Aussetzung der Vollziehung wegschicken - Einschreiben mit Rückschein / Fax)

Ein Anruf beim Verwaltungsgericht half mir bei der Vorgehensweise. Die zuständigen Damen und Herren sind mit der Materie (GEZ - Beitragsservice) bestens vertraut. Was nicht wirklich verwundert. Wenn LRA Antrag auf Aussetzung ablehnt, mit allen Unterlagen zum Verwaltungsgericht gehen (meine bevorzugte Variante).

"Der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung kann entweder schriftlich oder zu Protokoll der Rechtsantragsstelle des Gerichts gestellt werden"
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: MarkusB am 14. April 2013, 09:33
Vielen Dank für den Guide. LRA ist Landesrundfunkanstalt ?

Und eine andere Frage, die sich auf folgende Passage des Guides bezieht:

wenn Antrag auf Aussetzung durch LRA abgelehnt wird

    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung beim Verwaltungsgericht stellen (Aufschiebende Wirkung)

    Widerspruch abwarten

    Klagen


Den fett markierten Widerspruch abwarten..das ist dann der Widerspruch von der LRA, das sie meinen Widerspruch nicht anerkennt sozusagen ? Und dann tu ich klagen, ist das richtig ?
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: obelix am 14. April 2013, 09:44
Hallo copenfan.
Egal wie du begründest überleg ob es nicht Sinnvoll wäre am Schluss noch "und Religionsfreiheit"
dazu zu schreiben für alle Fälle denn später geht das nicht mehr. Auch wenn du Atheist bist ist es
keine Lüge denn in Wikipedia wird ganz klar gesagt das Religion nicht Definiert werden kann und deshalb auch der Atheist nicht anders beurteilt werden kann, schon deshalb weil jeder Gläubige irgendwann einmal einer war.
Ich wünsch dir alles Glück  ;) ;D
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten
Beitrag von: copenfan am 14. April 2013, 10:41
Vielen Dank für die ausführlichen und kompetenten Antworten  :)

Die Bildqualität der Anhänge ist schlecht, aber wenn ich die Auflösung höher schraub, werden die Dateien zu groß, auch als *.jpg.

Der §80 (4) VwGO ist genau die Vorschrift, dich ich brauche. Hätte ich mir auch selber durchlesen können, der §80 wird ja in der Widerspruchsbelehrung genannt  ::)
Dann schicke ich an den Bayerischen Rundfunk einmal den Widerspruch und einmal den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung mit der Begründung $80 (4) VwGO zusammen in einem Einschreiben mit Rückschein.

Was dieser Anwalt Hofmfmeyer mit dem Antrag auf Einstweilige Verfügung meint, versteh ich aber selbst als juristischer Laie nicht. Den Antrag auf Einstweilige Verfügung kann man doch nur ans Gericht stellen, wenn im Eilverfahren eine bestimmt Handlung des Beklagten Untersagt werden soll, die gegen mich gerichtet ist. Der Klassiker sind ja die Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung im Internet, wo spezialisierte Anwaltskanzleien dann "Raubkopierer" abmahnen. Oder wenn ich z.B. von einem Stalker verfolgt werde, kann ich auch Antrag auf Einstweilige Verfügung stellen, dass sich diese Person ab sofort von mir fernhalten muss.

Ich bin sogar auf ein ganz aktuelles Urteil meines Verwaltungsgerichtes in Augsburg gestoßen, wo jemand versucht hat einen Antrag auf Einstweilige Verfügung gegen die Rundfunkanstalten zu stellen, weil die Zahlung ab Januar 2013 eingestellt worden ist. Ist natürlich abgelehnt worden, weil das nur Sinne machen würde, wenn die Rundfunkanstalten eine Zwangsvollstreckung androhen.

http://openjur.de/u/602686.html
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: Hailender am 14. April 2013, 10:58
Den fett markierten Widerspruch abwarten..das ist dann der Widerspruch von der LRA, das sie meinen Widerspruch nicht anerkennt sozusagen ? Und dann tu ich klagen, ist das richtig ?

Ja.
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten
Beitrag von: copenfan am 14. April 2013, 10:58
Was man so alles findet: Herr Geuer, den ich im übrigen für sein Engagment sehr schätze, hat eine ausführliche und verständliche Anleitung geschrieben, wie man den Rechtswegen gegen die Abgabe beschreiten kann.

http://www.vzvnrw.de/fileadmin/user_upload/downloads/2013_01_23_Gutachten_VZVNRW_Rundfunkbeitrag.pdf

Es ist zwar eine Anleitung für Firmen, aber der Rechtsweg bleibt ja der gleiche. Nur die Begründung ist natürlich etwas anders, aber z.B, der Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz ist auch bei Privathaushalten gegeben, nur in nicht ganz so großem Umfang.
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: NIGHTWALKER am 14. April 2013, 12:02
Hallo Zusammen,

zunächst einmal vielen Dank für die nützlichen Tipps und Hinweise.  :) Habe heute auch einen Widerspruch gegen den Gebührenbescheid und einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehug nach §80(4) VwGO verfasst. Da die 4 Wochenfrist aber erst Anfang Mai abläuft, werde ich mit dem Versenden der Schreiben noch bis Ende des Monats abwarten. Man will ja keine Zeit verschenken.  >:D
Vielen Dank an Copenfan für das verlinkte Gutachten. Da ist einiges an Inspiration für den Widerspruch drin. 8)
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: themob am 14. April 2013, 12:49
NIGHTWALKER

Herzlich Willkommen

Frage zum Thema "4 Wochen Frist"

In der Rechtsbehelfsbelehrung steht unter anderem:
Wichtige Hinweise
Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung........
Wird der geschuldete Betrag nicht unverzüglich gezahlt, werden wir Vollstreckungsmaßnahmen einleiten......


Was macht Dich so sicher das Du bis Mai Zeit hast ? Ich denke je nach Bundesland und LRA - Stadt - Gemeinde etc., agieren die einen schnell, die anderen weniger schnell mit "Vollstreckung". Auch wenn der in fett markierte Text mehr als Drohgebärde / Einschüchterung zu verstehen ist, rein rechtlich könnten Sie es........

Wie willst Du argumentieren wenn eventuell Ende April der Vollstreckungsbeamte vor der Tür steht ? Du bis dahin weder Widerspruch noch Antrag auf Aussetzung gestellt hast ? Antrag auf Aussetzung kannst Du erst stellen, wenn Widerspruch eingelegt wurde.

Mit dem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung willst Du ja gerade vermeiden, dass der Vollstreckungsbeamte kommt, bevor in Deiner Sache (Widerspruch - Klage) entschieden wurde.

Auch wenn es unwahrscheinlich ist das es so kommt, es sollte in der Theorie doch in Betracht gezogen werden.
Nicht zu vergessen das hier alle mitlesen.
Wenn dann überall geschrieben wird:
Ich schiebe es bis zur letzten Möglichkeit der 4 Wochen Frist - kann der eine oder andere Mitleser schon mal auf dumme Gedanken kommen  ;)

Ich persönlich reize solche Fristen nie aus. Ich reagiere sofort - schicke meine Briefe los. Wegen der Anhäufung und Überlastung dauert es sowieso bis darauf reagiert wird. Aber wie immer muss dies jeder für sich selbst entscheiden.
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten
Beitrag von: copenfan am 14. April 2013, 13:35
Die Vollstreckung darf erst eingeleitet werden, wenn die Rechtsbehelfsfrist von 4 Wochen abgelaufen ist. Klar, das steht da natürlich nicht in der Belehrung, aber das darf gar nicht anders sein. Ich traue mich aber auch nicht, die 4 Wochen auszunutzen, auch wenn ich es gern machen würde ;-)
Allein schon wegen der Überlastung, die bei der GEZ gerade herrschen dürfte, bis der Widerspruch und der Antrag da gelesen und bearbeitet wurden...
Dann wird schon die Vollstreckung angedroht und man muss wieder beweisen, dass der Widerspruch und der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung noch rechtzeitig abgeschickt wurden.
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten
Beitrag von: themob am 14. April 2013, 14:30
Die Vollstreckung darf erst eingeleitet werden, wenn die Rechtsbehelfsfrist von 4 Wochen abgelaufen ist. Klar, das steht da natürlich nicht in der Belehrung, aber das darf gar nicht anders sein. .........

Kannst Du mir bitte zu der Aussage die entsprechende rechtliche Grundlage nennen? §§ VwGO?
Damit vermeiden wir Irritationen und weitere Fragen / Feststellungen dazu.

Ich denke was Du meinst betrifft Verwaltungsakte mit aufschiebender Wirkung (§80 Abs.1 VwGO).
"Bis zur Unanfechtbarkeit des Verwaltungsakts ist der betroffene Bürger im Regelfall vor einer Vollziehung des Verwaltungsakts durch die aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage (§ 80 Abs. 1 VwGO) geschützt."

Die Rechtsbehelfsbelehrungen der LRA bezieht sich auf §80 Abs. 2 Nr. 1 = bei der Anforderung von öffentlichen Abgaben und Kosten
Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung (§80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO)

Die aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage ist von dem Bundesgesetzgeber in Fällen (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bis 3 VwGO) generell beseitigt worden, um im öffentlichen Interesse eine umgehende Durchsetzung zu gewährleisten.

Man spricht auch von der Möglichkeit der "sofortigen Vollziehung".

Und genau darum sollte man den "Antrag auf Aussetzung der Vollziehung" stellen (§80 Abs. 4 VwGO)

Quellen:
http://dejure.org/gesetze/VwGO/80.html

http://de.wikipedia.org/wiki/Sofortige_Vollziehung

http://de.wikipedia.org/wiki/Verwaltungsvollstreckung


Nachtrag:
Rechtsbehelfsbelehrungen sind leider nicht alle gleich. Sie können sich unterscheiden (unterschiedliche Landesgesetze).

Als Vergleich zu der bereits im Thread hochgeladenen Rechtsbehelfsbelehrung von der LRA "BR" lade ich eine von der LRA "RBB" hoch.
Unterschied:
Beim "BR" kann sofort Klage erhoben werden gegen den Bescheid.
Beim "RBB" ist diese Möglichkeit nicht gegeben.

Beim "BR" soll Widerspruch  beim "Bayerischen Rundfunk c/o ARD ZDF Deutschlandradio in Köln" eingelegt werden. (Was mich persönlich irritiert)
Beim "RBB" entweder bei der umseitig genannten LRA, also dem RBB in Berlin, oder AZDBS in Köln.






Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten
Beitrag von: Fritzi am 14. April 2013, 15:51
Die Vollstreckung darf erst eingeleitet werden, wenn die Rechtsbehelfsfrist von 4 Wochen abgelaufen ist. Klar, das steht da natürlich nicht in der Belehrung, aber das darf gar nicht anders sein. .........

Kannst Du mir bitte zu der Aussage die entsprechende rechtliche Grundlage nennen? §§ VwGO?
Damit vermeiden wir Irritationen und weitere Fragen / Feststellungen dazu.

Ich denke was Du meinst betrifft Verwaltungsakte mit aufschiebender Wirkung (§80 Abs.1 VwGO).
"Bis zur Unanfechtbarkeit des Verwaltungsakts ist der betroffene Bürger im Regelfall vor einer Vollziehung des Verwaltungsakts durch die aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage (§ 80 Abs. 1 VwGO) geschützt."

Die Rechtsbehelfsbelehrungen der LRA bezieht sich auf §80 Abs. 2 Nr. 1 = bei der Anforderung von öffentlichen Abgaben und Kosten
Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung (§80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO)

Die aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage ist von dem Bundesgesetzgeber in Fällen (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bis 3 VwGO) generell beseitigt worden, um im öffentlichen Interesse eine umgehende Durchsetzung zu gewährleisten.

Man spricht auch von der Möglichkeit der "sofortigen Vollziehung".

Und genau darum sollte man den "Antrag auf Aussetzung der Vollziehung" stellen (§80 Abs. 4 VwGO)

Quellen:
http://dejure.org/gesetze/VwGO/80.html

http://de.wikipedia.org/wiki/Sofortige_Vollziehung

http://de.wikipedia.org/wiki/Verwaltungsvollstreckung


Nachtrag:
Rechtsbehelfsbelehrungen sind leider nicht alle gleich. Sie können sich unterscheiden (unterschiedliche Landesgesetze).

Als Vergleich zu der bereits im Thread hochgeladenen Rechtsbehelfsbelehrung von der LRA "BR" lade ich eine von der LRA "RBB" hoch.
Unterschied:
Beim "BR" kann sofort Klage erhoben werden gegen den Bescheid.
Beim "RBB" ist diese Möglichkeit nicht gegeben.

Beim "BR" soll Widerspruch  beim "Bayerischen Rundfunk c/o ARD ZDF Deutschlandradio in Köln" eingelegt werden. (Was mich persönlich irritiert)
Beim "RBB" entweder bei der umseitig genannten LRA, also dem RBB in Berlin, oder AZDBS in Köln.

Warum beschäftigen wir uns über Gebühr mit den Gesetzen? Ich habe große Schwierigkeiten, euch zu folgen, obwohl es mich ja in Kürze auch ereilen wird.
Soweit ich Bernd Höcker richtig gelesen habe (!!!), passiert erst einmal überhaupt nichts. 6 Monate kann man Zahlungsverzug praktizieren, ohne dass etwas in Gang gebracht wird. Danach könnte ein Ordnungswidrigkeitsverfahren angehängt werden.
Aber warum machen wir uns denn jetzt schon Gedanken. Für mich ist der 30. Juni ein wichtiges Datum. Vorher passiert in dieser Hinsicht bei mir nichts.
Liege ich da jetzt falsch?
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten
Beitrag von: copenfan am 14. April 2013, 16:11
Ja du hast recht, da laut Rechtsbehelfsbelehrung im Fall des Absatzes 2 sowieso keine aufschiebende Wirkung des Widerspruches eintritt, könnte natürlich auch gleich Vollstreckt werden.
Muss man sich aber alles herleiten, eine ausdrückliche Regelung dazu gibt es wohl nicht.

Mir macht das auch keinen Spaß, aber wir haben nur die Möglichkeit, juristisch dagegen vorzugehen. Wir werden es niemals schaffen, allen durch Druck aus der Bevölkerung etwas zu ändern. Da müssten schon einige Hunderttausend Haushalte die Zahlung einstellen oder Zehntausende auf Demos gehen, damit die Politik tätig wird.

Herr Höcker empfiehlt in seinem Buch auch, es zu einer Zwangsvollstreckung kommen zu lassen und den Beamten dann mit dem Hinweis auf die Unverletzlichkeit der Wohnung wieder wegzuschicken, damit er erst mit einem richterlichen Beschluss nochmals kommen muss. Wenn das Genügend machen, werden die Vollstreckungsbeamten überlastet und der Beitrag verliert an Akzeptanz. Naja, dazu sag ich jetzt mal besser nix  ;)

Wenn nach 6 Monaten eine Ordnungswidrigkeit § 12 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag begangen wird, kann ein Ordnungswidrigkeitsverfahren auf Antrag der LRA eröffent werden. Dann kann es noch zusätzlich eine Geldbuße geben. Aber das hat nichts damit zu tun, dass eine fällige Forderung der LRA vollstreckt werden kann, wenn ein rechtskräftiger Bescheid da ist! Und da müssen die sich keine 6 Monate Zeit lassen.
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: Fritzi am 14. April 2013, 16:48
Herr Höcker empfiehlt in seinem Buch auch, es zu einer Zwangsvollstreckung kommen zu lassen und den Beamten dann mit dem Hinweis auf die Unverletzlichkeit der Wohnung wieder wegzuschicken, damit er erst mit einem richterlichen Beschluss nochmals kommen muss. Wenn das Genügend machen, werden die Vollstreckungsbeamten überlastet und der Beitrag verliert an Akzeptanz. Und dazu sag ich jetzt mal besser nix.
 
Und warum nicht???

Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: MarkusB am 14. April 2013, 17:15
(Auch vielen dank an themob und Hailender für die Infos !)
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten
Beitrag von: MarkusB am 14. April 2013, 17:18

Warum beschäftigen wir uns über Gebühr mit den Gesetzen? Ich habe große Schwierigkeiten, euch zu folgen, obwohl es mich ja in Kürze auch ereilen wird.


Geht mir leider auch oft so, glaube der Bildungsdurchschnitt hier im Forum ist jedenfalls für mich zu hoch. Wir sollten eine Interessengemeinschaft der Doofen bilden, zusammen ist man stärker :laugh:
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: Uwe am 14. April 2013, 17:25
 ;D  Eh doof,ich bin dabei  ;D
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten
Beitrag von: Hailender am 14. April 2013, 18:10

Warum beschäftigen wir uns über Gebühr mit den Gesetzen? Ich habe große Schwierigkeiten, euch zu folgen, obwohl es mich ja in Kürze auch ereilen wird.


Geht mir leider auch oft so, glaube der Bildungsdurchschnitt hier im Forum ist jedenfalls für mich zu hoch. Wir sollten eine Interessengemeinschaft der Doofen bilden, zusammen ist man stärker :laugh:

Es gibt keine dummen Fragen - nur dumme Antworten!
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: HaraldSimon am 14. April 2013, 19:55
Hier mein Zusammenschrieb zum Klageweg:
http://www.natuerlich-klag-ich.de/klageweg.html (http://www.natuerlich-klag-ich.de/klageweg.html)

Bei den ganzen Anträgen auf Aussetzung u.a. sollte nicht vergessen werden: Die kommen alle zu spät für den im Bescheid festgesetzen Betrag. Das ist ein quasi automatischer Prozess: Bescheid geht raus, x Tage später geht ein Brief zur zuständigen Gemeinde, wenn zwischendrin kein Geld auf einem der Konten des Beitragsservice auftaucht.

Auf den Vollstreckungskosten bleibt man auch bei späteren Erfolg der Klage sitzen!

Den Gerichtsdiener mit den Hinweis auf Unverletzlichkeit der Wohnung wegschicken ist auch kein guter Weg, denn
der hat auch besseres zu tun als 23 Euro nachzulaufen und merkt sich das für die Zukunft. Besser kann man sich als "Querulant" gar nicht einführen...
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: ViSa am 14. April 2013, 19:57
Also ich zähle mich auch zu den juristischen Deppen.

Werde dennoch klagen ... hoffe auch auf Hilfe hier aus dem Forum. Am liebsten wär mir auch ein Anwalt aber keine Kohle ...  :(

Man ... wie sehr ich die GEZ, den ÖR, und die deutsche Politik / Gesetzgebung hasse die so einen Scheiß überhaupt erst zulassen konnten ! >:(

EDIT

Auf den Vollstreckungskosten bleibt man auch bei späteren Erfolg der Klage sitzen!

Auf welche Höhe belaufen sich diese Kosten ?

Gruß,
ViSa
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: HaraldSimon am 14. April 2013, 20:45
Zur den Vollstreckungskosten:
Bei manchen Gemeinden läuft der Gemeindediener los, da kommt man glimpflich weg.
Wird jedoch der normale Vollstreckungsweg beschritten, kommen Pfändungsgebühren, Wegpauschalen usw, die gleich bei Erstvollstreckung mindestens 20-30 EURO ausmachen können.
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: gebuehren-igel am 14. April 2013, 21:31

Bei den ganzen Anträgen auf Aussetzung u.a. sollte nicht vergessen werden: Die kommen alle zu spät für den im Bescheid festgesetzen Betrag. Das ist ein quasi automatischer Prozess: Bescheid geht raus, x Tage später geht ein Brief zur zuständigen Gemeinde, wenn zwischendrin kein Geld auf einem der Konten des Beitragsservice auftaucht.


Wie sieht es in der Realität aus? Ich kann mich nicht erinnern, dass jemand eine Vollstreckung bekommen hat, der Widerspruch einlegen wollte. Ich meine mich sogar dunkel zu erinnern, dass Leute, die Widerspruch eingelegt haben und nicht zahlten, noch mal Post bekommen haben als letzte Warnung, bevor tatsächlich die Vollziehung aktiviert wurde. Ich gehe davon aus, dass sich an dieser Praxis nichts geändert hat, weil die Anstalten ja im Moment noch auf Schönwetterkurs sind.
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: HaraldSimon am 15. April 2013, 20:44
Wer im Vorfeld schon "gedroht" hat, Widerspruch und Klage einzureichen, wie der Gebührenigel und ich, ist vielleicht verschont worden.

Ich hatte allerdings im Laufe der Jahre ein paar Rückmeldungen von Leuten, die "einfach nicht bezahlt" haben, um den Bescheid zu bekommen. Da stand dann der Gemeindediener/Gerichtsvollzieher vor der Tür, mit entsprechenden Aufschlägen.
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten
Beitrag von: copenfan am 15. April 2013, 22:06
So, bin durch. Dank der 3 Gutachen hab ich auch als Laie eine ganz gute Argumentation hingebracht:

Widerspruch gegen Beitragsbescheid vom 05.04.2013
Beitragsnummer XXX XXX XXX


Hiermit lege ich gegen Ihren Bescheid vom 05.04.2013, Aktenzeichen XXX XXX XXX

Widerspruch

ein.

Begründung:
Der Bescheid ist rechtswidrig, da die Rechtsgrundlage, der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, formell und materiell gegen das Grundgesetz verstößt.

Die formelle Verfassungswidrigkeit ergibt sich daraus, dass der sog. Rundfunkbeitrag nicht als Beitrag, sondern als Steuer zu qualifizieren ist. Ein Beitrag knüpft immer an einen individualisierbaren Vorteil für eine konkrete Gruppe. Da der Beitrag auch von Haushalten zu entrichten ist, die über keine Empfangsmöglichkeiten für den Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk verfügen und damit keinen Vorteil aus dem Beitrag ziehen können, ist eine Klassifizierung als Beitrag unzulässig.
Vielmehr handelt es sich um eine Steuer nach § 3 (1) Abgabenordnung. Die vier Voraussetzungen, Geldleistung, keine besondere Gegenleistung und einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen auferlegt, sind in vollem Umfang erfüllt.
Die Gesetzgebungskompetenz für eine bundesweite, nicht den Ländern zufließende, Steuer liegt jedoch nach Artikel 105 ff. Grundgesetz beim Bund.

Die materielle Verfassungswidrigkeit ergibt sich unter anderem aus der Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes nach Artikel 3 (1) Grundgesetz. Es liegt eine nicht mehr gerechtfertigte Gleichbehandlung ungleicher Sachen vor. Vom Gesetzgeber wird unterstellt, dass jeder Inhaber einer Wohnung auch Rundfunkteilnehmer ist. 
Laut statistischem Bundesamt verfügten 2011 3,8%, also ca. eine Million, der deutschen Haushalte über kein Fernsehgerät. Eine Gleichbehandlung einer so hohen Zahl an Haushalten ist nicht mehr gerechtfertigt. Die Entscheidung einiger Million Menschen in Deutschland, den Rundfunk, insbesondere das Fernsehen, nicht zu nutzen ist nach Artikel 2 (1) Grundgesetz zu respektieren.
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten
Beitrag von: copenfan am 15. April 2013, 22:26
So und jetzt noch Teil 2:

Antrag auf Aussetzung der Vollziehung Beitragsbescheid vom 05.04.2013
Beitragsnummer XXX XXX XXX


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich die Aussetzung der Vollziehung des Beitragsbescheides vom 05.04.2013, Beitragsnummer XXX XXX XXX, nach § 80 (4) VwGO bis über meinen Widerspruch vom 16.04.2013 entschieden wurde.

Begründung: Wie in meinem Widerspruch dargelegt, ist der Rundfunkgebührenstaatsvertrag Verfassungswidrig. 

Mit freundlichen Grüßen


Das ganze geht dann Morgen vorab per Fax raus und dann gleich per Einschreiben mit Rückschein. Aber beides in einem Brief, sonst wird's jetzt schon teuer  ;)
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: Sunshine15041977 am 15. April 2013, 22:29
Hört sich für mich alles ganz passabel an.
Ich wünsche dir viel Erfolg damit... ;)
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: Fritzi am 15. April 2013, 22:51
Dein Text liest sich echt gut. Ich bin gespannt, was unsere 'Fachleute' dazu sagen.

Bist du denn sicher, dass in deinem Bundesland ein Widerspruch möglich ist? Falls nicht, hättest du das Geld jetzt schon umsonst investiert.
Also hier Nds. gibt es das nicht mehr. Und es ärgert mich sehr, dass es immer noch Rechtsanwälte gibt, die genau dieses - also Widerspruch einlegen - empfehlen.

Außerdem habe ich irgendwo jüngst gelesen, dass Zahlungspflicht erst nach Erhalt eines Bescheides besteht. Warum sollten denn da gleich die Dorfdiener zum Pfänden kommen?
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: observer am 15. April 2013, 23:06
In Bayern ist ein Widerspruch gegen das Rundfunkgebührenrecht noch möglich (siehe Quelle: gesetze-bayern.de  (http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?showdoccase=1&doc.id=jlr-VwGOAGBY1992V12Art15)).

Ehrlich gesagt, verwundert mich die Höhe des Gebührenbescheides. Wird jetzt für jeden nicht bezahlten Monat ein Gebührenbescheid generiert + Säumniszuschlag?
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten
Beitrag von: copenfan am 15. April 2013, 23:33
Steht auch so in meinem Rechtsbehelf. Man kann gleich klagen, was aber nicht kostenfrei ist, oder kostenfrei Widerspruch einlegen.

Die Rechtsbehelfsbelehrungen auf der Rückseite der Bescheide sind je nach Bundeslang wohl etwas unterschiedlich formuliert.

Bei mir kam am 01.12.2012 ein Kontoauszug, auf dem die Radiogebühr für November und Dezember und der Beitrag für Januar aufgeführt waren. Als die erste Zahlungserinnerung Anfang Februar kam, hab ich nur die Radiogebühr für November und Dezember überwiesen. Der Januar ist jetzt Anfang April mit Bescheid festgesetzt worden.

Aber scheinbar wollen die Porto sparen, nach der Fälligkeit 15.12.2012 hätte ja am 15.03.2013 ein Kontoauszug mit der Wohnungsabgabe für Februar, März und April kommen müssen. Der kam gar nicht mehr. Wobei auf dem Bescheid informationshalber schon mein Gesamtrückstand von inzwischen 76,92 aufgeführt ist.  >:(
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: observer am 16. April 2013, 12:17
Danke für die Info, dies erklärt die Höhe des Gebührenbescheides und auch weshalb du einen Gebührenbescheid zum jetzigen Zeitpunkt erhalten hast.
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: nie-GEZ-ahlt am 17. April 2013, 09:52
Hallo an alle!
Ich habe mich hier neu angemeldet und wie mein Nick sagt, habe ich nie an diese Bande gezahlt. Anbei, hatte echt nette Erlebnisse mit den GEZ-Hunden und hatte einigen Spass mit denen.
Aber jetzt mal zu meinem Anliegen. Bisher habe ich von meinen "neuen Freunden" noch nichts gehört. Kann es sein das die meine Daten vom Einwohnermeldeamt nicht bekommen, weil ich dort angegeben habe das meine Adresse nicht weitergegeben werden darf?
Und wenn doch Post kommt dann wollen die den vollen Betrag auf einmal. Kann ich dies nicht umgehen, indem ich hin und wieder mal nen 5er überweise? Wie denkt Ihr darüber?
Danke schonmal im Vorraus für Eure Antworten.
Wenn es zur Klage kommt dann bin ich dabei!
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: GEZeterei am 17. April 2013, 10:21
Hallo und willkommen bei uns!

Du kannst beim Einwohnermeldeamt einer Datenweitergabe an die Wirtschaft widersprechen, aber nicht an den "Service". Denn dieser Datenklau ist parlamentarisch abgesichert. Daß Du noch nichts gehört hast, mag damit zusammenhängen, daß Deine Gemeinde noch  nicht "dran" war. Was bedeutet, daß Du in diesem Fall, der irgendwann eintritt, eine kräftige Nachzahlung bekommen wirst.

Das mit hin und wieder einen 5er überweisen bewahrt Dich nicht vor Mahnkosten oder Vollstreckung. Streut zwar ein wenig Sand ins Getriebe, aber letztlich bist Du eben doch dran.

Lies Dich hier mal in aller Ruhe durch die Foren. Da findest Du jede Menge möglicher Vorgehensweisen.
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: Uwe am 17. April 2013, 10:32
Hier die Termine der Datenübermittlung an die GEZ

http://www1.osci.de/sixcms/media.php/13/Lieferkonzept%20mit%20Lieferaufteilung%20final.zip
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: GEZeterei am 17. April 2013, 10:47
Mensch, Uwe, Du findest aber auch alles ;-) Danke auch hierfür!

Eben habe ich gesehen, daß wir schon dran waren. Insofern gut, weil ja noch meine Anfrage an die Stadt offen steht. Inzwischen dürften hier die meisten Bürger (außer denen, bei denen sich nichts ändert) eine Rechnung bekommen haben. Ein guter Zeitpunkt, um hier anzusetzen.
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: nie-GEZ-ahlt am 17. April 2013, 11:17
Mensch, Uwe, Du findest aber auch alles ;-) Danke auch hierfür!

Das is echt mal ne gute Nachricht, die geilste Stadt im Ruhrgebiet, ist am 2. SEPTEMBER 2014 dran. Bis dahin sollte ja wohl ne Entscheidung zu unseren Gunsten Gefallen sein. Werde aber schonmal ein Sparbuch anlegen.

DANKE NOCHMAL!!!
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: Uwe am 17. April 2013, 11:26
 ;D Ist aber nicht von mir,habe ich ich hier bei Online-Boykott gefunden.
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten
Beitrag von: Gerd am 17. April 2013, 12:11
Ich muss sagen, die Propagandasteuereinzugszentrale ist offenbar sehr erfinderisch und variantenreich.
Ich habe gerade Post von dem Syndikat  bekommen und möchte die den Forumsteilnehmern nicht vorenthalten.
Für mich ist das der Versuch, mir die Möglichkeit der fristgerechten Klage zu nehmen.

Ich muss vorausschicken, dass ich bis einschließlich 2012 Rundfunkgebühren bezahlt habe. Bei mir wurde halbjährlich abgebucht.

Ich habe nach der Abbuchung im Sommer der GEZ per Einschreiben einen Brief geschrieben, in dem ich ihnen die Abbuchungserlaubnis mit sofortiger Wirkung entzogen habe und in dem ich auch mitgeteilt habe, dass ich ab 2013 nicht, bzw. allenfalls unter Rückforderungsvorbehalt zahlen werde.
Ich habe damals von der GEZ auch schnell ein Bestätigungsschreiben erhalten und es wurde auch nichts mehr abgebucht.
Dies war im Juli 2012.

Seither habe ich absolut nichts mehr von dem Verein gehört und auch keinen Beitragsbescheid oder sonstiges erhalten.
Heute nun kam ein Brief mit einer Zahlungserinnerung bekommen.
Ich soll das 1. Quartal 2013 innerhalb 2 Wochen zahlen. Mahngebühren werden nicht erhoben.

Als Hinweis schreiben die: "Künftig erhalten Sie keine Zahlungsaufforderung mehr, wenn das Beitragskonto einen Rückstand aufweist. Die Rundfunkbeiträge setzen wir dann jeweils per Gebühren-/Beitragsbescheid fest, mit dem ein Säumniszuschlag erhoben wird:"

Mir ist klar, wie das laufen wird:
Wenn ich den fehlenden Beitragsbescheid anmahne, wird die Variante kommen, dass ich den Beitragsbescheid mit Schreiben vom ....... bekommen habe. Vermtl. schicken die mir dann auch eine Kopie dieses Schreibens und irgendwann wird dann die logische (?) Schlussfolgerung sein, dass die böse Post diesen Beitragsbescheid eben verschlampert haben muss - das wäre zwar auch eine Möglichkeit, aber bei dem GEZ-Verein will ich das nicht so recht glauben.   

Ist noch jemand in der gleichen Situation? Mahnung ohne Beitragsbescheid?)

Jetzt muss ich erst mal meinen Zorn verrauchen lassen und dann darüber nachdenken, was zu tun ist.
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten
Beitrag von: copenfan am 17. April 2013, 22:03
Dass hat schon alles seine Richtigkeit. Zuerst kommt die normale Zahlungsaufforderung, nach 6 Wochen eine Mahnung ohne Mahngebühren. Beides ist noch nicht rechtsfähig. 6 Wochen nach der Mahnung kommt der offizielle, rechtsfähige Beitragsbescheid mit Mahngebühren. Gegen den kannst du dann Widerspruch einlegen.
Wenn man in der Materie noch nicht drin ist, ist das für einen Anfangs sehr verwirrend, das kann ich gut verstehen  ;)
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: NIGHTWALKER am 23. April 2013, 17:03
Hallo Zusammen,

heute kam die Anwort auf den Widerspruch. Allerdings würde ich nachdem Aussehen des Schreibens, und der Dauer der Antwort auch auf eine automatisierte Antwort tippen. Ich werde den Widerspruch aber aufrecht halten, da nur ein Punkt des Widerspruchs behandelt wurde. Der zweite Punkt ist völlig unberührt.
Bei Fragen, fragen  :P

Grüße
NIGHTWALKER
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: observer am 23. April 2013, 17:36
Wenn es für dich möglich ist, wäre es klasse wenn du das Schreiben anonymisiert ins Forum stellen würdest.  :)
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: NIGHTWALKER am 23. April 2013, 18:01
Werde ich tun. Schaffe ich aber heute nicht mehr. Morgen ist ja auch noch ein Tag 8)
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: Mo am 28. April 2013, 07:51
Hi,

Nachdem der Großteil die Wiedersprüche gegen den Beitragsbescheid verschickt hat, gehts langsam los mit den Schriftstücken für die Klage.
Gibts da ein Musterbrief für die Klage, wo man als laie sieht wie es förmlich auszusehen hat, und was alles wichtiges drinne sein muss?

Titel: 1. Antwort auf Widerspruch erhalten - Rechtswirkung?
Beitrag von: copenfan am 28. April 2013, 15:34
So eine Antwort auf meinen Widerspruch ist gekommen. Wie zu erwarten, nur ein Standardschreiben, dass wohl nicht mal unterscheidet ob ich offiziell Widerspruch gegen einen Beitragsbescheid eingelegt habe, oder "nur so" einen bösen Brief geschrieben hätte, ohne rechtliche Auswirkungen.

Jetzt stellt sich natürlich die Frage, ob der Wisch überhaupt eine rechtliche Gültigkeit hat, es wird ja nicht einmal auf das Datum meines Schreibens Bezug genommen, auch nicht auf den Widerspruch und den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung. Meiner Meinung nach müsste ich jetzt erst einen Widerspruchsbescheid bekommen, bevor es weiter geht. Auch hier fehlt wieder die Rechtsbehelfsbelehrung, die auf einen offiziellen Bescheid hindeuten würde und der Absender ist nur die GEZ und nicht die LRA BR.
Ist das eventuell eines der "Einschüchterungsschreiben" von denen hier die rede ist? http://www.online-boykott.de/de/klagen-statt-zahlen

Klagen werde ich jetzt jedenfalls noch nicht, hier besteht ja die Gefahr, dass die Klage schon wegen des fehlenden Widerspruchsbescheides abgewiesen würde.

Entweder ich schicke nochmals ein Einschreiben Rückschein, dass mein Widerspruch aufrechterhalten wird und ich einen Widerspruchsbescheid will oder ich warte einfach mal ab, was als nächstes kommt? Die Einschreiben Rückschein gehen mit der Zeit ja auch ins Geld, aber anders kann man mit denen ja nicht kommunizieren.

Sollte zwischenzeitlich tatsächlich eine Vollstreckung angekündigt werden, kann ich mich ja dann insoweit wehren, dass auf meine beiden offiziellen Schreiben noch keine offizielle Antwort gekommen ist.
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: gebuehren-igel am 28. April 2013, 16:36
Im Prinzip hat das Schreiben keine rechtliche Relevanz, dient wie beschrieben nur der Abschreckung. Deshalb musst du auch gar nicht reagieren, kannst du aber, dann würde ich es jedoch genauso informell machen wie die, also einfacher Brief oder E-Mail. Vielleicht hilft der Hinweis auf die Möglichkeit einer Untätigkeitsklage, wenn sie nicht innerhalb von drei Monaten mit einem richtigen Widerspruchsbescheid reagieren:
http://de.wikipedia.org/wiki/Untätigkeitsklage
Titel: Re: 1. Antwort auf Widerspruch erhalten - Rechtswirkung?
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 28. April 2013, 16:51
So eine Antwort auf meinen Widerspruch ist gekommen. Wie zu erwarten, nur ein Standardschreiben, dass wohl nicht mal unterscheidet ob ich offiziell Widerspruch gegen einen Beitragsbescheid eingelegt habe, oder "nur so" einen bösen Brief geschrieben hätte, ohne rechtliche Auswirkungen.

Das zeigt, dass sie mit Klagen in Massen rechnen. Je vielfältig die Argumente, desto besser, desto mehr Arbeit haben sie. War der Beitrag nicht eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme? Also, ich würde das Schreiben beantworten, um ihnen mehr Arbeit zu geben. Am Ende schickst Du den ganzen Schriftverkehr als Anhang bei der Klage: früher oder später werden sie es ernst nehmen sollen.
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: koppi1947 am 28. April 2013, 17:03
Würde aber nur per Mail antworten und denen nicht noch Porto in den Rachen werfen.
Mit Bezug auf Ihr Schreiben vom.....,haben Sie leider meine Frage nicht beantwortet,ich bitte um Eingangsbestätigung.Die kommt normalerweise jetzt automatisch.Ich habe alle Dinge der letzten Jahre als Eingangsbestätigung bekommen,abspeichern und nochmals ausdrucken.Bei meinem Sohn,fordern Sie auch noch von 2010,obwohl er alle Befreiungen mehrmals versand hat und zu diesem Zeitpunkt sogar abgemeldet war,mit Bestätigung,er war im Ausland.Dieser Sauhaufen hatte noch nie Ordnung in seinem Laden und wird es nie haben.Die letzten H IV-Befreiungen waren im Original,haben Sie verschlampt und wollten dann mit Unterschrift und Stempel der ARGE,weil Sie die Kopien nicht anerkennen wollten,nur Idioten.
Dein Kopfbogen sieht zwar neu aus,aber schau mal auf den linken Rand,da ist ein Datum auf dem Blatt,da gab es Trittbrettfahrer die solche Blätter kopiert haben,aber mit Datum 2009,Achtung noch größere Abzocker.
Von mir und uns,haben Sie nie etwas bekommen und werden das auch nicht.
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 28. April 2013, 17:07
Würde aber nur per Mail antworten und denen nicht noch Porto in den Rachen werfen.

NIEMALS!

Weder Email noch Internetformulare. Ich habe es so oft hier geschrieben!

Schriftlich ist die Form.
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: koppi1947 am 28. April 2013, 17:17
Niemals bekommen die noch Porto!Meine letzten Mails wurden alle als Eingang bestätigt,mit Zeit und Datum,das ist mein Nachweis.
Soll ein H IV Empfänger denen auch noch Porto in den Hals werfen?
Ich nicht.
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: GEZeterei am 28. April 2013, 17:28
koppi, Mails werden vor Gericht nicht anerkannt, weil sie gefälscht werden können.
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: Zasz am 28. April 2013, 17:29
Man muss in so einem fall die rechtsabteilung der zuständigen Landesrundfunkanstalt anschreiben und alle gesetzestexte anfordern inklusive ob die länderparlamente, wie im text ahnungslos angegeben, dazu berechtigt sind.
Titel: Re: 1. Antwort auf Widerspruch erhalten - Rechtswirkung?
Beitrag von: observer am 28. April 2013, 18:26
Jetzt stellt sich natürlich die Frage, ob der Wisch überhaupt eine rechtliche Gültigkeit hat, es wird ja nicht einmal auf das Datum meines Schreibens Bezug genommen, auch nicht auf den Widerspruch und den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung. Meiner Meinung nach müsste ich jetzt erst einen Widerspruchsbescheid bekommen, bevor es weiter geht. Auch hier fehlt wieder die Rechtsbehelfsbelehrung, die auf einen offiziellen Bescheid hindeuten würde und der Absender ist nur die GEZ und nicht die LRA BR.
Ist das eventuell eines der "Einschüchterungsschreiben" von denen hier die rede ist? http://www.online-boykott.de/de/klagen-statt-zahlen

Das Schreiben vom Beitragsservice ist sein Papier nicht wert, auf dem es steht! Es muss die Frage gestellt werden, weshalb sich der Beitragsservice überhaupt noch einmal in das Verfahren einklinkt?

Egal, die Frist für Widersprüche beträgt 3 Monate. Diese Frist läuft und wollen wir dem BR auch einräumen. Ich würde also erst einmal keine weiteren Aufforderungen an den BR senden. Wozu auch, du hast bislang alles richtig gemacht!

Anmerkung: Ehrlich gesagt empfinde ich die Vorgehensweise vom Beitragssrervice/ÖRR schon als sehr provozierend. Die Ernsthaftigkeit deines Widerspruchs wird hier mit Füßen getreten und man speist dich hier mit einem Schreiben ab, welches automatisch generiert wurde und nur aus Textbausteinen besteht.
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: Zasz am 28. April 2013, 18:43
Zitat
Ich würde also erst einmal keine weiteren Aufforderungen an den BR senden. Wozu auch, du hast bislang alles richtig gemacht!
Wenn man nicht nachhakt, kommen die auf die idee wir haben es vergessen. Dann lassen die es auch mit der antwort und kommen in einigen monaten mit einer noch höheren forderung und wenn wir uns dann wehren wollen, verlangen die nachweise dass es aus ihrer sicht immer noch beim widerspruch ist.
Zitat
Anmerkung: Ehrlich gesagt empfinde ich die Vorgehensweise vom Beitragssrervice/ÖRR schon als sehr provozierend. Die Ernsthaftigkeit deines Widerspruchs wird hier mit Füßen getreten und man speist dich hier mit einem Schreiben ab, welches automatisch generiert wurde und nur aus Textbausteinen besteht.
Deswegen nochmal anschreiben und keine automatische antwort sondern eine "handgeschriebene" antwort verlangen. DIE müssen nachweisen dass alles rechtens ist inklusive der staatsvertrag und die legitimation dahinter.
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: koppi1947 am 28. April 2013, 18:50
Ich empfinde es als eine riesengroße Frechheit,was sich dieser Verein dort herausnimmt,vom Bürger verlangt man Unterschriften und Stempel der Behörden und diese Schwachköpfe bringen es nicht fertig,eine saubere Antwort mit Bezug zu senden.
Diesem Verein sollten nicht nur die Finger abfaulen,sondern auch die hohlen Birnen.
Keine Legitimation,keine Unterschrift,jeder Dödel nimmt sich das Recht heraus,den Bürger zu demütigen.
Diesen Verein sollte man,aller Befürworter,auf den Mond schiessen.
Da bekommt man sooooooooooonnnnnnnnnnnnnnnn Hals.
Titel: Re: 1. Antwort auf Widerspruch erhalten - Rechtswirkung?
Beitrag von: copenfan am 28. April 2013, 19:38
Anmerkung: Ehrlich gesagt empfinde ich die Vorgehensweise vom Beitragssrervice/ÖRR schon als sehr provozierend. Die Ernsthaftigkeit deines Widerspruchs wird hier mit Füßen getreten und man speist dich hier mit einem Schreiben ab, welches automatisch generiert wurde und nur aus Textbausteinen besteht.

Ja, ich war auch wütend, als ich das Schreiben zum ersten Mal gelesen hab! Aber irgendwie war da auch nix anderes zu erwarten, als so eine Standardantwort.

Mein Schreiben ging ja sowieso an den Bayerischen Rundfunk, also ohne Antwort vom Bayerischen Rundfunk sehe ich auch keinen Handlungsbedarf.

Das beste ist ja, mit diesem Standardschrieb, habe ich im Ernstfall vor Gericht zusammen mit dem postalischen Rückschein und den 2 Sendeprotokollen mit aufgedruckter Kopie der Schreiben sogar den BEWEIS, dass mein Widerspruch und mein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung bei denen eingegangen sind  ;D
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: gebuehren-igel am 28. April 2013, 20:09

Wenn man nicht nachhakt, kommen die auf die idee wir haben es vergessen. Dann lassen die es auch mit der antwort und kommen in einigen monaten mit einer noch höheren forderung und wenn wir uns dann wehren wollen, verlangen die nachweise dass es aus ihrer sicht immer noch beim widerspruch ist.

Bitte keine Gerüchte in die Welt setzen. Bei der PC-Gebühr hat jemand mal absichtlich nicht auf dieses Zwischenschreiben reagiert und bekam dann nach vielen Monaten einen Widerspruchsbescheid. Letztlich ist der öff-r Rundfunk auch nur eine Verwaltung, und da gelten Regeln. Wenn man selbst also Nachweise hat, dann ist alles paletti.
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: Zasz am 28. April 2013, 20:17
Gibt genug fälle in denen die leute nicht nachgehakt haben und monate bzw sogar jahre später kam die gez dann erneut mit noch größerer forderung.
Titel: Re: 1. Antwort auf Widerspruch erhalten - Rechtswirkung?
Beitrag von: Bürger am 28. April 2013, 20:53
Mein Schreiben ging ja sowieso an den Bayerischen Rundfunk, also ohne Antwort vom Bayerischen Rundfunk sehe ich auch keinen Handlungsbedarf.
Das beste ist ja, mit diesem Standardschrieb, habe ich im Ernstfall vor Gericht zusammen mit dem postalischen Rückschein und den 2 Sendeprotokollen mit aufgedruckter Kopie der Schreiben sogar den BEWEIS, dass mein Widerspruch und mein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung bei denen eingegangen sind  ;D

Erst mal Glückwunsch, copenfan, für Deine ersten Aktionen und Danke für deine (im Gegensatz zu ARD-ZDF-GEZ) *umfassende Berichterstattung* ;)

Glückwunsch auch, dass Du mit deren (völlig widersinnigen) Schriebs quasi einen Eingangsbeleg besitzt :)

Meine Frage noch:
Ist Dein
"Antrag auf Aussetzung der Vollziehung" bei der Landesrundfunkanstalt(?)
unabhängig vom
"Antrag auf einstweilige Verfügung" beim zuständigen Verwaltungsgericht zu verstehen?

Bei der Stiftung Medienopfer - die aktuell übrigens sehr interessante Infos bereithält - heißt es unter
http://[Seite/Begriff nicht erwünscht]/gez-beratung1.html
Zitat
[...] Zahlung unter Vorbehalt stellt keinen Widerspruch gegen einen Bescheid dar. Dieser kann daher rechtskräftig werden und damit selbst bei Rechtswidrigkeit zu einer wirksamen Rechtsanspruch auf die unter Vorbehalt geleisteten Beträge führen!

[...] gegen einen Bescheid, den man nicht akzeptieren möchte, Widerspruch einlegen muss. Das Gesetz sieht hier eine Frist von einem Monat vor. Zwar muss der Widerspruch schriftlich erfolgen, er braucht allerdings nicht begründet zu werden. Ein einzeiliges Widerspruchsschreiben ist daher durchaus ausreichend.

[...] Bescheide von Behörden können überdies auch dann rechtskräftig werden, wenn sie erkennbar und eindeutig rechtswidrig sind.

[...] Das Widerspruchsverfahren gibt einer Behörde generell die Gelegenheit, die eigene Entscheidung noch einmal selbst zu überprüfen oder dies durch die nächsthöhere Widerspruchsbehörde tun zu lassen. Selten sind dabei deutsche Behörden so einsichtig und gestehen Fehler ein. In Sachen Fernsehbeitrag ist dies auch nicht zu erwarten.

[...] Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat. Das heißt, die Sach- und Rechtslage wird zwar geprüft, zahlen müsste man aber trotzdem. Angesichts der horrenden Beiträge ist dies für viele nicht akzeptabel. Es besteht aber im deutschen Verwaltungsrecht auch die Möglichkeit, in einem
"Schnellverfahren" die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs anordnen zu lassen.
Das Gericht prüft grob die Erfolgsaussichten des Widerspruchs und würde gegebenenfalls urteilen, dass bis zur Entscheidung über den Widerspruch (dies kann Jahre dauern) nichts gezahlt werden muss.

[...] Ohne die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs kann eine Behörde den Bescheid vollziehen.
Also auch Gebühren zwangsweise beitreiben.

Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: Schutzgeldservice am 28. April 2013, 21:35
Ich habe im Februar den nach dem bisherigen "Gebührenbescheid" (Schutzgeldzahlungsaufforderung) fälligen Betrag für einen internetfähigen PC überwiesen. Ich habe also die Zeitungsnachrichten über die neue Regelung zur Kenntnis genommen udn den neuen Schutzgeldbetrag nicht in vorauseilendem Gehorsam überwiesen, sondern die neue Schutzgeldzahlungsaufforderung abgewartet.

Ich habe jetzt eine Zahlungserinnerung erhalten. Typisch: Diese ging zwei Tage vor Ablauf der gesetzten zweiwöchigen Frist bei mir ein. Das ist Einschüchterung (in Zimbabwe erfolgt diese physisch, in Deutschland - wir sind ja ein freies Land - psychisch). Einschüchterung plus Drohung ist klarerweise Nötigung. Deswegen haben wir es hier ja auch mit Schutzgelderpressern zu tun!

Ich habe geantwortet, daß ich noch keinen geänderten Gebührenbescheid erhalten habe. Ich habe den Eindruck, daß das nicht sehr Gescheit von mir war, aber ich wußte nichts Besseres.

Ich werde wahrscheinlich den Weg über Widerspruch und Klage gehen. Oder gibt es etwas Besseres?

Keinesfalls möchte ich rückwirkend etwa nachzahlen. Was es es mich an, ob die ihre "Bescheide" rechtzeitig auf den Weg bringen. Wie sieht es da rechtlich aus.

Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: gebuehren-igel am 28. April 2013, 21:40
Gibt genug fälle in denen die leute nicht nachgehakt haben und monate bzw sogar jahre später kam die gez dann erneut mit noch größerer forderung.

Nicht nachhaken bei irgendwelchem Schriftverkehr mit der GEZ ist was Anderes als der Fall hier bei einem Widerspruch, dessen Eingehen der Beitragsservice mit seinem Schreiben im Prinzip bestätigt hat. Da gibt's Regeln, die die zuständige Anstalt beachten muss. Sie ist jetzt in der Bringschuld, nicht mehr der Beitragszahler wie sonst immer.
Titel: Re: 1. Antwort auf Widerspruch erhalten - Rechtswirkung?
Beitrag von: Bürger am 29. April 2013, 01:47
Meine Frage noch:
Ist Dein
"Antrag auf Aussetzung der Vollziehung" bei der Landesrundfunkanstalt(?)
unabhängig vom
"Antrag auf einstweilige Verfügung" beim zuständigen Verwaltungsgericht zu verstehen?

Ja, auch ich bin lernfähig - und so kam mir auch die glänzende Idee, doch einmal die Suchfunktion zu nutzen :)

Unter
SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3155.msg36375.html#msg36375
heißt es also zu den tatsächlich 2 Möglichkeiten:

Antrag auf Aussetzung Vollziehung bei der Landesrundfunkanstalt
(aufschiebende Wirkung) bis über Widerspruch entschieden ist

falls dem seitens der Landesrundfunkanstalt nicht zugestimmt wird:

Antrag auf Aussetzung der Vollziehung beim Verwaltungsgericht (mit entsprechenden Nachweisen)
(aufschiebende Wirkung) bis über Widerspruch entschieden ist
Titel: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: copenfan am 29. April 2013, 19:34
Ein Antrag auf einstweilige Verfügung vor dem zuständigen Verwaltungsgericht bringt erst etwas, wenn man akut durch die Handlung eines anderen bedroht ist. In meiner jetzigen Situation würde dieser Garantiert abgelehnt. Gibt auch schon ein entsprechendes Urteil dazu:

http://openjur.de/u/602686.html

Ich warte jetzt erst einmal ab, was als nächstes kommt  :angel:
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 29. April 2013, 21:26
Beitragsbescheid widersprechen und im gleichen Schreiben Aussetzung der Vollziehung beantragen, --- oder widersprechen, aber zahlen. Oder zahlen und Rundfunkflatrate benutzen.
Titel: Nächster Beitragsbescheid eingetroffen - Wie weiter
Beitrag von: copenfan am 14. Mai 2013, 21:25
Als heute ein Brief vom Beitragsservice im Kasten lag, dacht ich schon, ui, jetzt ist es so weit.

Aber nix da, ist zwar diesmal wieder vom BR, aber statt der erwarteten Ablehnung meines Widerspruches ist es wieder ein Beitragsbescheid. Diesmal für den Zeitraum Februar bis April 2013. Bis auf den Betrag ansonsten genau das gleiche Schreiben, wie von Anfang April für den Januar.

Weiß jemand, wie man sich jetzt richtig zu verhalten hat? Rein vom Gefühl her würde ich sagen, ich muss jetzt auf jeden Fall wieder meinen Widerspruch und meinen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung per Fax und per Einschreiben Rückschein verschicken. Beim letzten Mal bezog ich mich ja eindeutig auf den Bescheid vom 05.04.13. Und einen nicht widersprochenen Beitragsbescheid möchte ich keinesfalls im Raum stehen lassen! Anstrengend, aber dass man einen langen Atem für den Klageweg braucht, war mir ja schon von vornherein klar ;-)

Wer neu eingestiegen ist und sich nicht 5 Seiten Durchlesen möchte eine kurze Zusammenfassung:

1. Zahlungen ab Januar Eingestellt und auf die Mahnung nicht reagiert.
2. Nach erhalt des Beitragsbescheids für Januar 2013 am 05.04.13 sofort per Fax und per Einschreiben Rückschein einen Widerspruch und einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt.
3. Eine Woche später erhalt eines rechtlich unbedeutenden Standardschreibens nur vom Beitragsservice, aber nicht vom BR" "Eine Verfassungswidrigkeit können wir nicht erkennen..."
4. Mit Datum 03.05.13 erhalt des Beitragsbescheides für Februar bis April 2013. Beitragsrückstand insgesamt 81,92 Euro.

Fortsetzung folgt...
Titel: Re: Nächster Beitragsbescheid eingetroffen - Wie weiter
Beitrag von: themob am 14. Mai 2013, 22:41
Weiß jemand, wie man sich jetzt richtig zu verhalten hat? Rein vom Gefühl her würde ich sagen, ich muss jetzt auf jeden Fall wieder meinen Widerspruch und meinen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung per Fax und per Einschreiben Rückschein verschicken. Beim letzten Mal bezog ich mich ja eindeutig auf den Bescheid vom 05.04.13. Und einen nicht widersprochenen Beitragsbescheid möchte ich keinesfalls im Raum stehen lassen! Anstrengend, aber dass man einen langen Atem für den Klageweg braucht, war mir ja schon von vornherein klar ;-)

4. Mit Datum 03.05.13 erhalt des Beitragsbescheides für Februar bis April 2013. Beitragsrückstand insgesamt 81,92 Euro.

Fortsetzung folgt...

Das erzeugt Verwunderung das die "wieder" einen Bescheid schicken, zumal wenn auch die "alte" Schuld im neuen Bescheid enthalten ist.

Denn genau auf diese Schuld von Januar hast Du ja Widerspruch eingelegt.

Das was dein Gefühl Dir sagt, würde ich auch machen. Zusätzlich im Vorfeld würde ich aber entweder bein Verwaltungsgericht anrufen, oder vorbeigehen.

Es steht ja auch die Aussetzung auf Vollziehung im Raum, die durch den neuen Bescheid ignoriert wird. Dadurch könntest Du die Aussetzung beim Verwaltungsgericht beantragen. Mit diesen Nachweisen sollte es möglich sein.

Ausserdem könntest Du das Thema "Untätigkeitsklage" für Dich prüfen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Unt%C3%A4tigkeitsklage

In der Regel spricht man zwar von 3 Monaten, aber hier macht ja ein "erneuter" Bescheid in dem die Summe vom ersten Widerspruch enthalten ist, das ganze doch recht fragwürdig.

Hier wäre ein fundierter Rat eines Anwalts hilfreich.

Titel: Re: Nächster Beitragsbescheid eingetroffen - Wie weiter
Beitrag von: observer am 14. Mai 2013, 23:21
Weiß jemand, wie man sich jetzt richtig zu verhalten hat? Rein vom Gefühl her würde ich sagen, ich muss jetzt auf jeden Fall wieder meinen Widerspruch und meinen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung per Fax und per Einschreiben Rückschein verschicken. Beim letzten Mal bezog ich mich ja eindeutig auf den Bescheid vom 05.04.13. Und einen nicht widersprochenen Beitragsbescheid möchte ich keinesfalls im Raum stehen lassen! Anstrengend, aber dass man einen langen Atem für den Klageweg braucht, war mir ja schon von vornherein klar ;-)

Im Grunde musst du dich ja nur die Formalien halten und die sind dieselben wie beim ersten Beitragsbescheid. Also Widerspruch und Antrag auf Aussetzung der Vollziehung. So kannst du nichts falsch machen. Danach heißt es dann wieder warten.  :D
Titel: Re: Nächster Beitragsbescheid eingetroffen - Wie weiter
Beitrag von: soja am 15. Mai 2013, 00:18
Als heute ein Brief vom Beitragsservice im Kasten lag, dacht ich schon, ui, jetzt ist es so weit.

Aber nix da, ist zwar diesmal wieder vom BR, aber statt der erwarteten Ablehnung meines Widerspruches ist es wieder ein Beitragsbescheid. Diesmal für den Zeitraum Februar bis April 2013. Bis auf den Betrag ansonsten genau das gleiche Schreiben, wie von Anfang April für den Januar.



Hallo @ copenfan

ich habe mal eine Frage bezüglich des Beitragsbescheides, sieht dieser auf der Seite mit der Rechtsbehelfsbelehrung so aus

http://rundfunkbeitrag.blogspot.de/2013/05/vierter-offener-brief-die-intendantin.html (http://rundfunkbeitrag.blogspot.de/2013/05/vierter-offener-brief-die-intendantin.html) ??

Und fehlt die Satzung ??

Meiner Meinung nach, ist diese dann unvollständig und es müßte sich um eine Widerspruchszeit von 1 Jahr nun handeln und nicht mehr nur 4 Wochen.....


Was sagen die Experten dazu ?






Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: Dr. Zorn am 15. Mai 2013, 04:22
Hier die Termine der Datenübermittlung an die GEZ

http://www1.osci.de/sixcms/media.php/13/Lieferkonzept%20mit%20Lieferaufteilung%20final.zip
Titel: Re: Nächster Beitragsbescheid eingetroffen - Wie weiter
Beitrag von: copenfan am 15. Mai 2013, 22:38
Hallo @ copenfan

ich habe mal eine Frage bezüglich des Beitragsbescheides, sieht dieser auf der Seite mit der Rechtsbehelfsbelehrung so aus

http://rundfunkbeitrag.blogspot.de/2013/05/vierter-offener-brief-die-intendantin.html (http://rundfunkbeitrag.blogspot.de/2013/05/vierter-offener-brief-die-intendantin.html) ??

Und fehlt die Satzung ??

Meiner Meinung nach, ist diese dann unvollständig und es müßte sich um eine Widerspruchszeit von 1 Jahr nun handeln und nicht mehr nur 4 Wochen.....


Was sagen die Experten dazu ?

Also im Vergleich zu deiner Rechtsbehelfsbelehrung ist meine deutlich ausführlicher. Es wird detailliert erklärt, dass ich kostenfrei Widerspruch einlegen kann oder direkt klagen kann, was nicht kostenfrei ist. Dann wird noch erklärt, wo eine Klage einzureichen ist und was diese alles enthalten muss.

Der Wichtige Hinweis ist genau gleich.

Dafür fehlt, wahrscheinlich aus Platzgründen bei der Rechtsgrundlage die Tabelle mit den Bundesländern. Die Fundstelle für die Satzung über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge lag auch bei mir noch nicht vor. Ich weiß aber auch nicht, was dass sein soll? Vielleicht Verfahrensanweisungen ähnlich z.B. der Einkommenssteuerrichtlinien oder dem Umsatzsteueranwendungserlass?
Titel: Re: Nächster Beitragsbescheid eingetroffen - Wie weiter
Beitrag von: themob am 15. Mai 2013, 22:51
Dafür fehlt, wahrscheinlich aus Platzgründen bei der Rechtsgrundlage die Tabelle mit den Bundesländern. Die Fundstelle für die Satzung über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge lag auch bei mir noch nicht vor. Ich weiß aber auch nicht, was dass sein soll? Vielleicht Verfahrensanweisungen ähnlich z.B. der Einkommenssteuerrichtlinien oder dem Umsatzsteueranwendungserlass?

Als Erklärung was es mit der "Satzung über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge" auf sich hat:

Beispiel WDR und MDR

WDR
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=2251&bes_id=22544&aufgehoben=N&menu=1&sg=0

MDR
http://www.mdr.de/rundfunkgebuehren/download3230.

Herr Kretschmann stellt die berechtigte Frage ja auch in seinem Blog. Dazu müsste fundiertes Anwaltswissen her.
http://rundfunkbeitrag.blogspot.de/2013/05/vierter-offener-brief-die-intendantin.html

Möglich das sich dadurch die Widerspruchsfrist auf 1 Jahr verlängert. Ich weiss es aber nicht.
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: abgezockter1984 am 16. Mai 2013, 01:10
Wenn es gültige Gesetze gibt, dann müsste man doch den einen richtigen Weg rausfinden können.
Bitte Hilfe.

Wir sind hier in Deutschland! Hier gibt es keine gültigen Gesetze. Wir haben auch keine Verfassung. Außerdem hat selbst das Grundgesetz kein Geltungsbereich mehr. Und wenn kein Richter ein Urteil unterschreibt, ist es auch nicht gültig.
Titel: Rückschein verzögert sich?
Beitrag von: copenfan am 24. Mai 2013, 19:54
Kleiner Zwischenstand: Auf mein Widerspruchsschreiben für den 2. Beitragsbescheid, dass ich letzte Woche am Freitag zur Post gegeben habe, ist bis heute der Rückschein noch nicht eingetroffen.

Keine Ahnung was da los ist? Selbst mit dem Feiertag am Montag müssten die den Brief doch spätestens am Dienstag erhalten haben und der Rückschein dann bis Donnerstag bei mir angekommen sein?

Der Rückschein wird doch nicht bei der GEZ bearbeitet? Soweit ich weiß lässt sich der Postbote einfach von der Tante am Empfang ne Unterschrift geben und dann geht das Ding zurück an den Absender? Oder bekommen die schon so viele Einschreiben mit Rückschein, dass die Tante am Empfang nimmer mit Unterschreiben hinterherkommt?  :o
Titel: Rückschein Widerspruch verzögert sich?
Beitrag von: copenfan am 26. Mai 2013, 19:38
Nachdem am Samstag auch noch kein Rückschein da war, hab ich mal die Sendungsverfolgung bemüht. Mein Einschreiben wurde am Mittwoch, 22.05. zugestellt. Ich kann mir auch Online einen Auslieferungsbeleg anzeigen lassen, also hängt es im Moment nur an der Rücksendung des Rückscheines.

Hat eigentlich jemand schon etwas von einem Widerspruchsbescheid gehört? Mir ist bis jetzt noch kein einziger Widerspruchsbescheid zum neuen Rundfunkbeitrag untergekommen! Welche Taktik die damit wohl verfolgen? Im Prinzip können die den Widerspruchsbescheid ja genauso aus Textbausteinen zusammensetzen, wie dieses rechtliche unbedeutende Antwortschreiben auf den Widerspruch.
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: copenfan am 28. Mai 2013, 22:31
Heute ( 28.05.) kam der Rückschein wieder bei mir an, Poststempel vom 27.05.

Aber der Erhalt meines Schreibens ist mit dem Datumsstempel 21.05. versehen, da hat wohl eher die Post bei der Rücksendung gepennt!

Bin ja gespannt, ob jetzt wieder dieser Standardwisch "Eine Verfassungswidrigkeit können wir nicht erkennen blablablup..."als Antwort kommt
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: xbay am 03. Juni 2013, 12:42
ich, wohnhaft Bayern  habe
 -vor mehr als einen Monat den Widerspruch geschickt
 -Rückschein kam nach ein paar Tagen
 -gleichzeitig ein Brief mitgeschicht, Inhalt Erklärung die Zahlungen ab 01/2013 unter Vorbehalt vorzunehmen m.d.B. um Rückantwort
 -Zahlung der Rückstände für 2012
 -Gleichzeitig Zahlung sämtlicher Rückstände mit zusätzlicher Angabe „unter Vorbehalt…“ im Verwendungszweck
 -seither keine Antwort
 -Aber eine erneute Zahlungsaufforderung ohne Berücksichtigung der geleisteten Zahlung unter Vorbehalt, jedoch mit Berücksichtigung der Zahlung für Rückstände 2012

Lustig, angenommen sie lehnen die Zahlung unter Vorbehalt ab, dann müssten sie diese doch zurücküberweisen, sonst gilt sie automatisch als angenommen, oder ?
Titel: Zahlung unter Vorbehalt nicht verbucht
Beitrag von: copenfan am 04. Juni 2013, 23:24
Zahlung unter Vorbehalt wird von der GEZ niemals akzeptiert, da sie ja dann selbst zugeben würden, dass mit dem neuen Rundfunkbeitrag etwas nicht stimmt!

Aber der unter Vorbehalt gezahlte Betrag als solches wird normalerweise trotzdem ganz normal als Zahlungseingang verbucht, ansonsten sollte nochmal ein aktueller Kontoauszug angefordert werden und, falls der Betrag wirklich nicht verbucht wurde, schnellsten etwas unternommen werden.

Ich zahle ja ab 01.01.2013 gar nichts mehr, ist aber nur meine persönliche Vorgehensweise ;-)
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: ente am 08. Juni 2013, 17:12
Hallo leute , habe heute meinen dritten brief von denen bekommen. Die ersten zwei waren nur rechnungen. Ich werde den Brief nicht öffnen.Ich stecke ihn in einem größeren Umschlag und schicke ihn zurück. Was haltet Ihr davon?

Grüße , Ente.
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: doe13 am 08. Juni 2013, 18:59
Rein von der Logik hättest du die ersten 2 Biriefe dann auch zurücksenden müssen.
Ich würd lieber nachsehen, ob das Zauberwort "Rechtsbehelfsbelehrung" enthalten ist.

Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: wegbegleiter am 09. Juni 2013, 15:28
Ich habe gestern meinen Gebühren-/Beitragsbescheid vom Beitragsservice erhalten, mit Rechtsbehelfsbelehrung erhalten.
Und habe sofort -WIDERSPRUCH- und -ANTRAG auf AUSSETZUNG der VOLLZIEHUNG eingelegt.
Sende diese beiden Schreiben kurz vor Ablauf der Frist nach Köln.
Zudem verlangen die Bastarde noch 8.- Euro Säumniszuschlag.

Gibt es zwischenzeitlich Neues?

Ich werde gegen diese Steuer klagen.
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: fiesermoep am 09. Juni 2013, 16:06
Tag zusammen,

nach langer Mitlesephase habe ich mich nun endlich auch hier angemeldet.

Vielen Dank für diesen informationsreichen Thread.

Mein Beitragsbescheid (Rheinland-Pfalz, Südwestrundfunk) ist vom 01.06.2013. Werde nächste Woche den Widerspruch und den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung per E+R verschicken.

@copenfan: Ich hoffe du hast nichts dagegen, dass ich deine Formulierungen für meinen Widerspruch genutzt habe ;) Bzw. ich hab ihn 1 zu 1 übernommen.

@wegbegleiter
Ich kann dich echt verstehen mit diesen 8 € Säumniszuschlag. Da platzt mir auf deutsch gesagt echt der Arsch... Diese Dreistigkeit zu besitzen.


Zusätzlich hätte ich noch die Frage wohin ich den Widerspruch schicken soll?
An den SWR oder an den Eierladen nach Köln ?


MfG
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: observer am 09. Juni 2013, 16:11
An deine zuständige Rundfunkanstalt, wenn du in BW oder RP wohnst, dann entsprechend zum SWR.
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: wegbegleiter am 09. Juni 2013, 16:12
Hey, danke für das Verständnis des Säumniszuschlags und herzlich willkommen hier.

Wohin du den Widerspruch  und Antrag auf Aussetzung der Vollziehung senden kannst, steht hinten auf der Rechtsbehelfsbelehrung.

Viele Grüße und Glück
von wegbegleiter
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: fiesermoep am 09. Juni 2013, 16:22
Vielen Dank :)

Anders gefragt:
Gibt es Erfahrungswerte, wo die Bearbeitung meines Widerspruches länger dauern könnte ? ;)
Bzw. wer entscheidet über den Widerspruchsbescheid ?
Ich denke mal der SWR entscheidet darüber... oder ?
Dann schick ich den Brief nämlich nach Köln (in der Hoffnung, dass die in Köln den Brief erst wieder zum SWR schicken müssen)
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: DaaCo am 10. Juni 2013, 21:04
Mir platzt da bei allem der Ar***.... "ihr Beitragskonto".... als wenn ich dort jemals ein konto erstellt hätte oder denen die erlaubnis erteilt hätte.
Titel: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: copenfan am 10. Juni 2013, 22:31
@copenfan: Ich hoffe du hast nichts dagegen, dass ich deine Formulierungen für meinen Widerspruch genutzt habe ;) Bzw. ich hab ihn 1 zu 1 übernommen.

Klar, freut mich wenn meine Schreiben so gut ankommen ;-) Ich habe alles einfach immer an die in der Widerspruchsbelehrung genannte Adresse geschickt. Das war zwar der Bayerische Rundfunk, aber als Adresse die GEZ in Köln, nicht direkt nach München.  Der Standardantwortschrieb kam danach sehr schnell, aber einen offiziellen Widerspruchsbescheid habe ich nach Wochen immer noch nicht erhalten.
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: Rochus am 11. Juni 2013, 08:00
Ich habe gestern meinen Gebühren-/Beitragsbescheid vom Beitragsservice erhalten, mit Rechtsbehelfsbelehrung erhalten.
Und habe sofort -WIDERSPRUCH- und -ANTRAG auf AUSSETZUNG der VOLLZIEHUNG eingelegt.
Sende diese beiden Schreiben kurz vor Ablauf der Frist nach Köln.
Zudem verlangen die Bastarde noch 8.- Euro Säumniszuschlag.

Gibt es zwischenzeitlich Neues?

Ich werde gegen diese Steuer klagen.

Dann bist Du auch in Mordrhein-Vandalen wohnhaft?

Bei uns das Gleiche. Am Samstag habe ich den Bescheid für 01-03/2013 mit dem Hinweis auf die offenen Beträge für das zweite Quartal 2013 aus dem Postfach geholt. Kann sein, dass er schon am Freitag da war.

Welches Datum trägt denn der Bescheid, den Du erhalten hast?

Interessant in diesem Zusammenhang, dass es südlich der Mainlinie wohl schon letzten Monat die Bescheide gegeben hat.

Da kommen die Beitragsservanten wohl mit der Arbeit nicht so recht hinterher wie mir scheint. Oder der WDR läßt erst mal die anderen Sender die Kartoffeln aus dem Feuer holen.

Das ganze erinnert mich an Goethes Zauberlehrling:

Zitat
Johann Wolfgang von Goethe
Der Zauberlehrling
Hat der alte Hexenmeister
Sich doch einmal wegbegeben!
Und nun sollen seine Geister
Auch nach meinem Willen leben.
Seine Wort´ und Werke
Merkt ich und den Brauch,
Und mit Geistesstärke
Tu ich Wunder auch.
Walle! walle
Manche Strecke,
Daß, zum Zwecke,
Wasser fließe
Und mit reichem, vollem Schwalle
Zu dem Bade sich ergieße.

Und nun komm, du alter Besen!
Nimm die schlechten Lumpenhüllen;
Bist schon lange Knecht gewesen:
Nun erfülle meinen Willen!
Auf zwei Beinen stehe,
Oben sei ein Kopf,
Eile nun und gehe
Mit dem Wassertopf!

Walle! walle
Manche Strecke,
Daß, zum Zwecke,
Wasser fließe
Und mit reichem, vollem Schwalle
Zu dem Bade sich ergieße.

Seht, er läuft zum Ufer nieder,
Wahrlich! ist schon an dem Flusse,
Und mit Blitzesschnelle wieder
Ist er hier mit raschem Gusse.
Schon zum zweiten Male!
Wie das Becken schwillt!
Wie sich jede Schale
Voll mit Wasser füllt!

Stehe! stehe!
Denn wir haben
Deiner Gaben
Vollgemessen! -
Ach, ich merk es! Wehe! wehe!
Hab ich doch das Wort vergessen!

Ach, das Wort, worauf am Ende
Er das wird, was er gewesen.
Ach, er läuft und bringt behende!
Wärst du doch der alte Besen!
Immer neue Güsse
Bringt er schnell herein,
Ach! und hundert Flüsse
Stürzen auf mich ein.

Nein, nicht länger
Kann ichs lassen;
Will ihn fassen.
Das ist Tücke!
Ach! nun wird mir immer bänger!
Welche Miene! welche Blicke!

O, du Ausgeburt der Hölle!
Soll das ganze Haus ersaufen?
Seh ich über jede Schwelle
Doch schon Wasserströme laufen.
Ein verruchter Besen,
Der nicht hören will!
Stock, der du gewesen,
Steh doch wieder still!

Willsts am Ende
Gar nicht lassen?
Will dich fassen,
Will dich halten
Und das alte Holz behende
Mit dem scharfen Beile spalten.

Seht, da kommt er schleppend wieder!
Wie ich mich nur auf dich werfe,
Gleich, o Kobold, liegst du nieder;
Krachend trifft die glatte Schärfe.
Wahrlich! brav getroffen!
Seht, er ist entzwei!
Und nun kann ich hoffen,
Und ich atme frei!

Wehe! wehe!
Beide Teile
Stehn in Eile
Schon als Knechte
Völlig fertig in die Höhe!
Helft mir, ach! ihr hohen Mächte!

Und sie laufen! Naß und nässer.
Wirds im Saal und auf den Stufen.
Welch entsetzliches Gewässer!
Herr und Meister! hör mich rufen! -
Ach, da kommt der Meister!
Herr, die Not ist groß!
Die ich rief, die Geister
Werd ich nun nicht los.


"In die Ecke,
Besen! Besen!
Seids gewesen.
Denn als Geister
Ruft euch nur, zu seinem Zwecke,
Erst hervor der alte Meister."

Titel: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon
Beitrag von: copenfan am 11. Juni 2013, 22:58
Das Spielchen geht munter weiter! Auf den Widerspruch zum 2. Beitragsbescheid für Februar bis April 2013 habe ich wieder einen rechtlich unbedeutenden Schrieb erhalten, der fast gleich ist, wie die Antwort auf meinen ersten Widerspruch.

Der Einleitungssatz wurde so umformuliert, dass erkennbar ist, dass ich bereits zwei Widersprüche geschrieben habe. Der Absatz mit dem geltenden Landesrecht und der nicht erkennbaren Verfassungswidrigkeit ist genau gleich geblieben.

Danach kommt noch ein neuer Textblock mit Werbung. Der neue Beitrag sei doch besser verständlich und gerechter und einfacher blablabla.

Dann bitten Sie um Verständnis und ich soll doch bitte den Kontostand von 81,92 Euro überweisen.

Keine Ahnung was das soll? Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein ablehnender Widerspruchsbescheid mehr Arbeit machen würde, als so ein Schreiben? Scheinbar wollen die aus irgendwelchen Gründen im Moment noch eine Klagewelle vermeiden oder haben sogar selbst schon gemerkt, dass es vor Gericht Probleme mit der Verfassungsmäßigkeit der Haushaltsabgabe geben könnte. Beim Herrn Geuer wird ja auch deutlich erkennbar das Verfahren immer weiter verzögert.

Bin ja gespannt, wann bei mir endlich der Widerspruchsbescheid kommt!  8)

Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: observer am 12. Juni 2013, 01:35
Also mal ganz ehrlich, liebe Mitarbeiter vom AZDB.
Ihr lest ja bestimmt im Forum mit. Was glaubt ihr eigentlich, wie die folgenden Sätze von uns Rundfunkverweigern aufgenommen werden?

Zitat
Mit der Reform hat der Gesetzgeber die Rundfunkfinanzierung besser verständlich und gerechter gestaltet:...
Auch wenn Ihr Fall leider zeigt, dass nicht jedermann von der Reform profitiert, ist die Neuregelung doch insgesamt vorteilhaft.

Nein, mit solchen Formulierungen tut Ihr euch keinen Gefallen. Das ist schon nicht mehr nur dreist, sondern einfach unverschämt und führt bei mir - und sicher auch bei vielen anderen - zur Verstärkung der Ablehnung, eures angeblich so fairen Systems. An welchem im übrigen die Intendanten der Landesrundfunkanstalten schön fleißig mitgewirkt haben.

Zitat
Wir hoffen, dass wir mit diesn Erläuterungen mehr Verständnis für die neue Rundfunkfinanzierung schaffen konnten.

Oh je, jetzt versucht Ihr es auch noch auf die "Verständnis-Tour"?! Allerdings, wer Verständnis einfordert, sollte selbst bereit sein, Verständnis zu zeigen. Davon kann ich leider in diesem Schreiben wenig erkennen.
Ein abschließender Satz, dass ist ein Schmierenpamphlet und selbst eurer nicht würdig!

@copenfan

Danke für den Scan und richtig erkannt, AZDB und die Rundfunkanstalten spielen auf Zeit. Das ist auch nicht mehr mit Arbeitsaufwand, etc. zu erklären. Hinter der abwartenden Haltung, steckt ganz klar Kalkül. Aber noch befindet man sich ja in der Frist (< 3 Monate) und somit heißt es weiter abwarten.
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: Rochus am 12. Juni 2013, 07:16
Muss man denen denn jetzt auch noch sagen, dass man auf seinen Widerspruch allenfalls ein Bestätigungsschreiben des Eingangs und dann aber auf jeden Fall einen Widerspruchsbescheid haben möchte? Das wird ja immer doller!

Zum weiteren Vorgehen siehe hierzu:

http://de.wikipedia.org/wiki/Unt%C3%A4tigkeitsklage

und im weiteren natürlich die entsprechenden Paragraphen mit Kommentierung.

Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: wegbegleiter am 12. Juni 2013, 07:22
Will man diesen Staat/Staatsapparat bekämpfen, der sich zwischenzeitlich extrem gegen seine Bürger abgesichert hat durch ausgefeilteste Beschnüffelung, Gesetzesflut durchtriebener Politiker, dressiertem hörigem Beamtentum, und Dauerberieselung einer trägen Masse, ohne sich selbst in eine ausweglose Situation zu manövrieren, dann hilft m.E. kein gewaltsames Anrennen.

 Solange die breite Masse keinen Hunger schiebt, bzw. sich noch einen Urlaub leisten kann, solange ist einem extrem gut durchorganisiertem Machtapparat mit Gewaltmonopol von innen nur passiv beizukommen.

 Zum einen im privaten Umfeld versuchen eine kritische Umbruchstimmung herbeizuführen durch Nennung und Besprechung der Dinge, die einem stören.

 Zum anderen durch persönlichen Verzicht, der gleichzeitig diesem Staat einen Teil seiner Existenzgrundlage beraubt. Der Verzicht, wenn man ihn bewußt plant und durchführt, bedeutet zwar mehr Lebensqualität, wird aber trotzdem von den wenigsten als Alternative erkannt. Es geht darum, auf legale Art (oder alternativ?) so wenig wie möglich Steuerlasten zu erzeugen, also mehr unentgeldlich arbeiten (z.B. für sich) weniger zu versteuerndes Einkommen zu generieren, nicht zwangsläufig weniger zu konsumieren, sondern weniger käufliches zu konsumieren (direkte Steuern) usw. usw.

 Wenn möglichst viele Menschen (auch besonders reiche) ihre Steuern hinterziehen trägt das sicher zum angedachtem Ziel bei und wäre prinzipiell auch vom armen Teil der Protestler zu befürworten, auch wenn das als ungerecht propagiert wird.

 Widerstand ist meines Erachtens durch Leistungsverweigerung (damit meine ich ausschließlich Leistungen, die der Staat zur Beitreibung von Steuern oder Abgaben heranzieht) am effektivsten zu erreichen. Wenn diese bewußt betrieben wird und gleichfalls die frei gewordene Energiemenge anders genutzt wird, dann kann man viel bewegen.

 Allerdings ist der angedachte Weg für bequeme Geister nichts, die sich besser wie gewohnt auf die staatliche Hängematte verlassen. Andersherum verlangt es doch Eigenverantwortung, Tatkraft, Kreativität und Mut und vermutlich auch Know-How auf versch. Ebenen.
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: fiesermoep am 12. Juni 2013, 18:42
Guten Abend zusammen...

Also für mich liest es sich so, dass die werten Herren und Damen im wahrsten Sinne "Schiss" haben einen ablehnenden Widerspruchsbescheid zu verschicken.

Mein Widerspruch geht Freitag raus...
Ich freu mich schon auf diese Schreiben  8)
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: Sunshine15041977 am 12. Juni 2013, 21:04
Guten Abend zusammen...

Also für mich liest es sich so, dass die werten Herren und Damen im wahrsten Sinne "Schiss" haben einen ablehnenden Widerspruchsbescheid zu verschicken.

Mein Widerspruch geht Freitag raus...
Ich freu mich schon auf diese Schreiben  8)

Viel Glück...  >:D
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: Actros1841 am 12. Juni 2013, 23:27
Guten Abend Gemeinschaft  ::)

Heute habe auch ich meine Antwort auf meinen Widerspruch erhalten. Aber irgendwie ist das Schreiben für mich fürn A..... !! Können die nicht gleich eine richtige Antwort verfassen?? :o

Habe bei dem Scan mit dem Beleg meines Einschreibens meine Daten verdeckt.....weil es einfach besser ist  ;D.....aber wie man sieht ging die Antwort sehr schnell an mich.
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: seppl am 13. Juni 2013, 00:06
Dieser merkwürdig andersklingende Textbaustein ist ziemlich schnell zusammengeschustert worden. Schreibfehler: 'Momentan gibt es keinerlei höchstrichterlichen Entscheidungen...'

Für mich klingt es fast schon wie eine Entschuldigung wenn sie schreiben, dass sie an das Gesetz gebunden und verpflichtet sind, den RStV "in der Praxis" anzuwenden.

und:
'Momentan gibt es keinerlei...' klingt deutlich nach 'Momentan gibt es noch keinerlei...'
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: Actros1841 am 13. Juni 2013, 00:13
Stimmt.....mir ist der Wortlaut auch aufgefallen. Allerdings habe ich mich selbst gefragt ob ich besoffen bin oder einfach zu doof bin dies zu lesen  ;D

Also eigentlich kannst dies Schreiben grad in die Tonne kicken.....habe eher was richtiges erwartet mit dem ich auch was anfangen kann!!

Ich glaube ich schreib einfach nochmal einen Brief und geh denen mal richtig auf den Sack  :police:
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: observer am 13. Juni 2013, 00:37
Die Antwort wird leider kaum anders ausfallen wie die jetzige, aber wenn du daran Spaß hast... nur zu.  ;)

AZDB und die Rundfunkanstalten haben es scheinbar nicht eilig Ablehnungsbescheide zu erlassen und verschleppen die Verfahren absichtlich. Scheinbar ist man in Köln noch finanziell so gut aufgestellt, dass man auf unser Geld noch verzichten kann. Dies kann uns ja eigentlich nur recht sein.
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon
Beitrag von: jetzt_reicht_es am 13. Juni 2013, 11:11
Das Spielchen geht munter weiter! Auf den Widerspruch zum 2. Beitragsbescheid für Februar bis April 2013 habe ich wieder einen rechtlich unbedeutenden Schrieb erhalten, der fast gleich ist, wie die Antwort auf meinen ersten Widerspruch.

Das verstehe ich nicht!
Du hast ja auch mit deinem Widerspruch auch einen Antrag auf Aufschiebung der Zahlungspflicht gestellt und gesagt, dass du klagen möchtest, oder?

Sie können doch nicht noch ein Bescheid in die Welt setzen?!
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: Fritzi am 15. Juni 2013, 08:13
Hallo zusammen!

Mein erster Widerspruch, den ich an die LRA geschickt habe, wurde gleich umgeleitet nach Köln. Auf dem Rückschein ist ein Stempel mit dem Schriftzug "Zuständigkeitshalber weitergeleitet an den Beitragsservice Köln" zu sehen. Wie können die bei der LRA denn wissen, welcher Zuständigkeit mein Schreiben zugeordnet werden muss? Haben die den Brief im Beisein des Postboten geöffnet?

Ferner habe ich nun auch einen zweiten Bescheid für den nächsten Zahlungszeitraum erhalten. Also das gleiche Spiel noch einmal.

Eine Antwort vom Beitragsservice gibt es noch nicht.
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: n8schicht am 15. Juni 2013, 11:22
Hallo zusammen,

ich hab ebenfalls seit Anfang 2013 die Zahlung eingestellt und letzte Woche auf den Beitragsbescheid Widerspruch eingelegt (beim Südwestrundfunk), heute kam auch schon die Antwort:

- keine klare Zu- oder Absage zu meinem Widerspruch
- Antrag auf Aussetzung der Vollziehung ist nicht möglich

Gerade das hatte ich noch bei keinem von euch gesehen, muss ich mir da Sorgen machen dass nun bald ein Geldeintreiber vor der Tür steht?
Ich werde jetzt den Widerspruch nochmals bekräftigen und erneut Aussetzung der Vollziehung beantragen.
Was meint ihr, noch irgendwelche Tipps?

Danke & Gruß
n8schicht
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: jetzt_reicht_es am 15. Juni 2013, 11:29
Hallo zusammen!

Mein erster Widerspruch, den ich an die LRA geschickt habe, wurde gleich umgeleitet nach Köln. Auf dem Rückschein ist ein Stempel mit dem Schriftzug "Zuständigkeitshalber weitergeleitet an den Beitragsservice Köln" zu sehen. Wie können die bei der LRA denn wissen, welcher Zuständigkeit mein Schreiben zugeordnet werden muss? Haben die den Brief im Beisein des Postboten geöffnet?

Ferner habe ich nun auch einen zweiten Bescheid für den nächsten Zahlungszeitraum erhalten. Also das gleiche Spiel noch einmal.

Eine Antwort vom Beitragsservice gibt es noch nicht.
Das ist doch genau die Situation wovor ich vor einigen Monaten gewarnt habe:

Nehmen wir an, dass eine Person A bis nächstes Jahr 10 Bescheide bekommt. Auf die Bescheide reagiert er mit 10 Widersprüche und Antrag auf Aufschiebung.
Nehmen wir weiterhin an, dass sie dann 10 Widerspruchsbescheide bekommt mit Säumnisgebüren etc.
Dann muss er doch wegen ein verfassungswidriges Gesetz 10 Klagen einreichen, oder?
Das ist doch alles ein Fass ohne Boden.

Kann mal jemand aufklären ob er wirklich 10 mal klagen muss oder reicht eine Klage gegen den ersten Bescheid und Hinweis auf die erste Klage in den nächsten Widersprüche und Antrag auf Ruhen des Verfahrens bis zu Entscheidung über die erste Klage?
Was passiert, wenn GEZ trotz Anträge auf Ruhen Widerspruchsbescheide verschickt?
Muss man denn dann klagen?
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: jetzt_reicht_es am 15. Juni 2013, 11:32
Ich werde jetzt den Widerspruch nochmals bekräftigen und erneut Aussetzung der Vollziehung beantragen.
Ich glaube hier hilft dir erstmal das Gericht weiter:
Antrag auf Aussetzung der Vollziehung durch einsweilige Verfügung beim Gericht!
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: n8schicht am 15. Juni 2013, 11:42
Ich glaube hier hilft dir erstmal das Gericht weiter:
Antrag auf Aussetzung der Vollziehung durch einsweilige Verfügung beim Gericht!
Oha. Wäre das schon ein Zeitpunkt an dem ich meinen RA einschalte? Oder kann ich das noch selber machen?
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: n8schicht am 15. Juni 2013, 12:30
EDIT: Ich denke das bekomme ich noch selber hin  ;)
Wie ist es denn vom zeitlichen Ablauf her zu sehen?

- Ich sende jetzt den Antrag auf einstweilige Verfügung ans Gericht
- schicke ich gleichzeitig meine Widerspruchsbekräftigung an die LRA und erwähne das im Schreiben?
- soll ich eine Zahlung unter Vorbehalt leisten?
- wenn meinem Antrag vom Gericht stattgegeben wird, schicke ich den dann wieder an die LRA?

Sorry wenn das alles Anfängerfragen sind, ich hab sonst mit Gerichten etc nichts zu tun...
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: seppl am 15. Juni 2013, 12:45
Kannst Du nicht direkt bei Gericht vorsprechen und dabei diese Fragen klären? Ich glaube, dass Dir dort schon mal die wichtigsten Fragen beantwortet werden.

Du stellst Fragen zu einem konkreten Fall. Ich weiss im Moment nicht wirklich, ob eine direkte Antwort darauf nicht den Klauseln des Forums widerspricht (> unerlaubte Rechtsberatung).
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 15. Juni 2013, 13:23
Interessant, was die Rundfunkanstalten da schreiben:

Zitat
Ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung ist nicht möglich

Du hast doch den Antrag gestellt, oder? Es war also doch möglich, ihn zu stellen, oder? Sie sollen den Antrag ablehnen, das braucht man, um den Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung beim Gericht zu stellen:

§ 80 VwGO:

Zitat
(6) In den Fällen des Absatzes 2 Nr. 1 ist der Antrag nach Absatz 5 nur zulässig, wenn die Behörde einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung ganz oder zum Teil abgelehnt hat. Das gilt nicht, wenn
   1.    die Behörde über den Antrag ohne Mitteilung eines zureichenden Grundes in angemessener Frist sachlich nicht entschieden hat oder
   2.    eine Vollstreckung droht.

Wie gerne reden die Rundfunkanstalten, dass der Beitrag Gesetz sei, aber wie ungerne halten sie sich an das Gesetz!

Rundfunkanstalten verbreiten falsche Information über das Gesetz.
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 15. Juni 2013, 13:32
Keine Ahnung was das soll? Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein ablehnender Widerspruchsbescheid mehr Arbeit machen würde, als so ein Schreiben? Scheinbar wollen die aus irgendwelchen Gründen im Moment noch eine Klagewelle vermeiden oder haben sogar selbst schon gemerkt, dass es vor Gericht Probleme mit der Verfassungsmäßigkeit der Haushaltsabgabe geben könnte. Beim Herrn Geuer wird ja auch deutlich erkennbar das Verfahren immer weiter verzögert.

Eben, sie wollen wahrscheinlich, dass alles zunächst "zu Hause" behandelt werde, wenigstens bis Ende 2014, als die Landesparlamente die Abgabe überprüfen werden. Deswegen werde ich all meine Schreiben in Kopie an den Landtag schicken, mit einer Petition, den Staatsvertrag unverzüglich zu kündigen.

Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: n8schicht am 15. Juni 2013, 13:46
Interessant, was die Rundfunkanstalten da schreiben:

Zitat
Ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung ist nicht möglich

Du hast doch den Antrag gestellt, oder? Es war also doch möglich, ihn zu stellen, oder? Sie sollen den Antrag ablehnen, das braucht man, um den Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung beim Gericht zu stellen:

§ 80 VwGO:

Zitat
(6) In den Fällen des Absatzes 2 Nr. 1 ist der Antrag nach Absatz 5 nur zulässig, wenn die Behörde einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung ganz oder zum Teil abgelehnt hat. Das gilt nicht, wenn
   1.    die Behörde über den Antrag ohne Mitteilung eines zureichenden Grundes in angemessener Frist sachlich nicht entschieden hat oder
   2.    eine Vollstreckung droht.

Wie gerne reden die Rundfunkanstalten, dass der Beitrag Gesetz sei, aber wie ungerne halten sie sich an das Gesetz!

Rundfunkanstalten verbreiten falsche Information über das Gesetz.


Ja, den Antrag hatte ich gestellt und zusammen mit dem Widerspruch zugestellt.
Gut dass dir das aufgefallen ist, den Antrag haben sie wohl somit ebenfalls nicht abgelehnt.
Das heißt, sowohl Antrag als auch Widerspruch sind insoweit unbeantwortet und ich kann mir den Schrieb ans Gericht vorerst noch sparen?
Im nächsten Schreiben an die LRA sollte ich beide Antworten einfordern und wieder mit rechtlichen Schritten drohen, oder?
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 15. Juni 2013, 14:00
Ja, den Antrag hatte ich gestellt und zusammen mit dem Widerspruch zugestellt.
Gut dass dir das aufgefallen ist, den Antrag haben sie wohl somit ebenfalls nicht abgelehnt.
Das heißt, sowohl Antrag als auch Widerspruch sind insoweit unbeantwortet und ich kann mir den Schrieb ans Gericht vorerst noch sparen?
Im nächsten Schreiben an die LRA sollte ich beide Antworten einfordern und wieder mit rechtlichen Schritten drohen, oder?

Ja, so etwas stelle ich mir vor als Vorgehensweise.  Drohen würde ich aber nicht, ist nicht mein Stil. Ich frage mich, ob schon jetzt mit diesem miserablen Schrieb die Vollstreckung droht, denn Behördenwillkür ist ja schon eine Bedrohung, oder ob man abwarten muss, bis der Gerichtsvollzieher sich melde, um sich nach §80 (6) 2 VwGO an das Gericht wenden zu können. Vielleicht sollte man den Beitragsservice darauf hinweisen, dass ein Antrag doch  möglich ist, weil man ihn schon gestellt habe.
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: observer am 15. Juni 2013, 14:06
@n8schicht

Kannst Du nicht direkt bei Gericht vorsprechen und dabei diese Fragen klären? Ich glaube, dass Dir dort schon mal die wichtigsten Fragen beantwortet werden.

Diesem Rat kann ich mich nur anschließen. Wende dich bitte an dein zuständiges Verwaltungsgericht. Dort wird man dich sehr fachkundig und kostenlos beraten.

Das Verhalten vom SWR ist wieder einmal unerträglich! Du reichst fristgerecht Widerspruch ein und anstatt darüber via Ablehnungsbescheid zu entschieden, sollst du noch einmal aktiv werden und deinen Widerspruch bekräftigen?!

Die Anmerkung
Zitat
Ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung ist nicht möglich
ist die selbe Farce. Wenn der SWR dieser Meinung ist, dann sollen sie auch einen Bescheid erlassen!

Dieses Schreiben ist wie viele andere völlig nutzlos und hat keinerlei Relevanz.
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: n8schicht am 15. Juni 2013, 14:12
Ja, so etwas stelle ich mir vor als Vorgehensweise.  Drohen würde ich aber nicht, ist nicht mein Stil. Ich frage mich, ob schon jetzt mit diesem miserablen Schrieb die Vollstreckung droht, denn Behördenwillkür ist ja schon eine Bedrohung, oder ob man abwarten muss, bis der Gerichtsvollzieher sich melde, um sich nach §80 (6) 2 VwGO an das Gericht wenden zu können. Vielleicht sollte man den Beitragsservice darauf hinweisen, dass ein Antrag doch  möglich ist, weil man ihn schon gestellt habe.
Ja, "drohen" ist das falsche Wort, "rechtliche Schritte ankündigen" hätte ich schreiben sollen. Und das habe ich im ersten Widerspruch auch bereits getan. Den Hinweis auf "Antrag gestellt" werde ich im zweiten Schreiben ebenfalls erwähnen.

@observer: Danke für deine Zeilen, ich werde mich erst mal beim Verwaltungsgericht melden. Wo erfahre ich eigentlich, welches Gericht für mich zuständig ist? Das in der nächsten größeren Stadt?

EDIT: Stuttgart müsste für mich zuständig sein...
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: n8schicht am 15. Juni 2013, 17:03
Folgenden Brief hab ich nun erstellt und will ihn am Montag der LRA zukommen lassen. Was meint ihr dazu?

Zitat
Südwestrundfunk
Neckarstr. 230
70190 Stuttgart

Telefax: 018 59995 0105



Aufrechterhaltung des Widerspruchs gegen Beitragsbescheid vom 01.06.2013 sowie
Antrag auf Aussetzung der Vollziehung des Beitragsbescheides vom 01.06.2013
Beitragsnummer xxx xxx xxx



Sehr geehrte Damen und Herren,

ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben vom 12.06.2013 mit Ihrem Betreff "Rundfunkbeitrag".

Leider kamen Sie meiner Aufforderung vom 10.06.2013 nicht nach, mir einen Widerspruchsbescheid zukommen zu lassen für den Fall, dass Sie meinem Widerspruch nicht entsprechen mögen. Des Weiteren schreiben Sie: "ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung ist nicht möglich", in Antwort auf meinen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung, ebenfalls vom 10.06.2013. Ein Widerspruch bzw. eine Genehmigung Ihrerseits auf diesen Antrag fehlt mir in Ihrem Schreiben ebenfalls. Außerdem wünschen Sie eine Mitteilung, wenn ich meinen Widerspruch dennoch aufrecht erhalten will.

Ich bitte Sie nochmals, mir innert 10 Werktagen bis zum 01. Juli 2013 einen Widerspruchsbescheid zukommen zu lassen für den Fall, dass Sie meinem Widerspruch vom 12.06.2013 sowie der Bekräftigung meines Widerspruchs von heute nicht entsprechen wollen!

Auch ist ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung sehr wohl möglich, Sie hatten Ihn ja mit meinem Schreiben vom 10.06.2013 per Einschreiben zugestellt bekommen und sich auf diesen in Ihrem Schreiben vom 12.06.2013 bezogen. Hierzu bitte ich Sie ebenfalls erneut, dem Antrag klar und unmissverständlich entweder zu entsprechen oder ihm zu widersprechen! Hierfür gebe ich Ihnen ebenfalls 10 Werktage Zeit bis zum 01. Juli 2013.

Ich bestätige Ihnen hiermit die Aufrechterhaltung meines Widerspruchs gegen Ihren Bescheid vom 01.06.2013, Aktenzeichen xxx xxx xxx

Begründung des Widerspruchs (identisch zu meinem Schreiben vom 10.06.2013):
Der Bescheid ist rechtswidrig, da die Rechtsgrundlage, der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, formell und materiell gegen das Grundgesetz verstößt. Des Weiteren widerspreche ich aufgrund religiöser Gründe.

Die formelle Verfassungswidrigkeit ergibt sich daraus, dass der sog. Rundfunkbeitrag nicht als Beitrag, sondern als Steuer zu qualifizieren ist. Ein Beitrag knüpft immer an einen individualisierbaren Vorteil für eine konkrete Gruppe. Da der Beitrag auch von Haushalten zu entrichten ist, die über keine Empfangsmöglichkeiten für den Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk verfügen und damit keinen Vorteil aus dem Beitrag ziehen können, ist eine Klassifizierung als Beitrag unzulässig.
Vielmehr handelt es sich um eine Steuer nach § 3 (1) Abgabenordnung. Die vier Voraussetzungen, Geldleistung, keine besondere Gegenleistung und einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen auferlegt, sind in vollem Umfang erfüllt.
Die Gesetzgebungskompetenz für eine bundesweite, nicht den Ländern zufließende, Steuer liegt jedoch nach Artikel 105 ff. Grundgesetz beim Bund.

Die materielle Verfassungswidrigkeit ergibt sich unter anderem aus der Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes nach Artikel 3 (1) Grundgesetz. Es liegt eine nicht mehr gerechtfertigte Gleichbehandlung ungleicher Sachen vor. Vom Gesetzgeber wird unterstellt, dass jeder Inhaber einer Wohnung auch Rundfunkteilnehmer ist. 
Laut statistischem Bundesamt verfügten 2011 3,8%, also ca. eine Million, der deutschen Haushalte über kein Fernsehgerät. Eine Gleichbehandlung einer so hohen Zahl an Haushalten ist nicht mehr gerechtfertigt. Die Entscheidung einiger Million Menschen in Deutschland, den Rundfunk, insbesondere das Fernsehen, nicht zu nutzen ist nach Artikel 2 (1) Grundgesetz zu respektieren.

Des Weiteren beantrage ich weiterhin die Aussetzung der Vollziehung des Beitragsbescheides vom 01.06.2013, Beitragsnummer xxx xxx xxx, nach § 80 (4) VwGO bis über meinen Widerspruch vom 10.06.2013 und der Bekräftigung meines Widerspruchs von heute entschieden wurde.

Begründung: Wie in meinem Widerspruch dargelegt, ist der Rundfunkgebührenstaatsvertrag verfassungswidrig.  Des Weiteren widerspreche ich aufgrund religiöser Gründe.

Sollten Sie meinem Widerspruch und meinem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung des Beitragsbescheids nicht entsprechen wollen, so lassen Sie mir bitte auf dem Postweg Ihren Widerspruchsbescheid zukommen, damit ich gegen diesen rechtliche Schritte einleiten kann.


Mit freundlichem Gruß
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: observer am 15. Juni 2013, 18:22
Sehr diplomatisch geschrieben.
Bedenke aber, die Bearbeitungsfrist für Widersprüche beträgt im Normalfall 3 Monate. Du kannst zwar selbst eine Frist setzen, diese musst du dann aber auch begründen (Existenzgefährdung, etc).
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: Bernd2012 am 15. Juni 2013, 18:29
Ich habe bisher nichts bekommen! Hmmm..
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 15. Juni 2013, 18:57
Ich meine, und das ist nur meine Meinung, dass das Schreiben zu lang und formell ist. Du nimmst zu ernst ein  nicht ernstes Schreiben. Wenn sie fragen,  ob Du den Widerspruch aufrecht hältst, fragen sie eigentlich, ob Du Dein schreiben ernst gemeint hast. Sie fragen es, weil diese Typen nicht ernst sind. Das merkt man schon an der Bemerkung, der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung sei nicht möglich. Kurz und bündig würde ich schreiben: ich habe Widerspruch eingelegt, ich habe die Aussetzung der Vollziehung beantragt.
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: n8schicht am 15. Juni 2013, 19:16
@observer: Ups, 3 Monate? Mist. Dann werde ich denen das wohl einräumen müssen.
@Sophia.Orthoi: Auch wenn ich diese Bande eher als Kasperleverein sehe, möchte ich an der Länge des Briefes schon festhalten. So ist wenigstens auch alles gut dokumentiert wenn das doch mal vor Gericht gehen sollte  ;) war ja größtenteils sowieso copy+paste...
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 15. Juni 2013, 19:56
n8schicht schreibt:

Zitat
Hierzu bitte ich Sie ebenfalls erneut, dem Antrag klar und unmissverständlich entweder zu entsprechen oder ihm zu widersprechen

Wie wäre es "über den Antrag zu entscheiden"?

Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: n8schicht am 15. Juni 2013, 20:05
n8schicht schreibt:

Zitat
Hierzu bitte ich Sie ebenfalls erneut, dem Antrag klar und unmissverständlich entweder zu entsprechen oder ihm zu widersprechen

Wie wäre es "über den Antrag zu entscheiden"?


Besser  ;D Danke!

Die Frist von 3 Monaten wollte ich erst mal nicht erwähnen (kennen die ja wahrscheinlich sowieso) und hab mich für "schnellstmöglich" entschieden. Mal schauen ob es was bringt...
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: observer am 15. Juni 2013, 20:55
Die Frist von 3 Monaten wollte ich erst mal nicht erwähnen (kennen die ja wahrscheinlich sowieso) und hab mich für "schnellstmöglich" entschieden.

Aber selbstverständlich kennt der SWR die Frist von 3 Monaten. Für solche Rechts/-Gesetzesfragen unterhält man ja extra ein Justitiariat in Mainz. Da kommt mir eine Idee, du könntest ja noch darum bitten, dass Dr. Hermann Eicher sich deiner Angelegenheit persönlich annimmt. Wäre eigentlich nur fair, wenn der Chefstratege, welcher dieses neue Beitragssystem mit verbrochen hat, auch mal selbst Widerspruchsbescheide bearbeiten würde.
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: Wir_alle am 15. Juni 2013, 21:38
Guten Abend und schönes Wochenende allen! Also ich finde - aus Laiensicht - den Entwurf von n8schicht bei der ersten Durchsicht gut und freue mich über die Klarheit, nötige Präzision und gleichzeitige Kürze des Schreibens.

Ich frage mich gerade außerdem, inwieweit das rechtlich zulässig ist, dass der AZDB immerhin als Beauftragter der ÖRR solche Aussagen und Behauptungen äußert, wie die, dass der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nicht möglich sei. Die Frage ist, ob dies nicht eine vorsätzliche und grobe Irreführung darstellt.

Aber das mal als Nebengedanken. Danke n8schicht, für das Teilen der Gedanken und Schriftsätze! Ähnliche / identische Schritte dürften bei etlichen von uns bald ebenfalls anstehen.
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 16. Juni 2013, 16:36
Die Frage ist, ob dies nicht eine vorsätzliche und grobe Irreführung darstellt.

Wahrscheinlich ja. Sie ist auch nicht die einzige Behörde, die versucht, Menschen abzuhalten, einen Antrag zu stellen. Die Frage, ob man einen Antrag aufrecht halten will, habe ich auch von einer anderen Behörde bekommen: nett, dass sie fragen anstatt den Antrag wegzuwerfen. Oft muss man "Mut" haben, einen Antrag zu stellen. Einfach schreiben und der Behörde bringen. Es klingt einfach, aber es scheint, dass es für viele Menschen sehr schwer ist. Ich kann nur sagen: wer es schwer findet, soll es unbedingt tun, als Übung, um etwas grundsätzliches zu lernen.
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: observer am 16. Juni 2013, 17:55
Ich frage mich gerade außerdem, inwieweit das rechtlich zulässig ist, dass der AZDB immerhin als Beauftragter der ÖRR solche Aussagen und Behauptungen äußert, wie die, dass der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nicht möglich sei. Die Frage ist, ob dies nicht eine vorsätzliche und grobe Irreführung darstellt.
 

Wir sollen uns ja mit Rechtsberatungen hier im Forum zurückhalten, deswegen kann dir dies nur ein Jurist im direkten Kontakt beantworten.   

Das Hauptproblem mit dem Antwortschreiben vom AZDB ist ja leider, es ist rechtlich überhaupt nicht zu "verwerten". An die LRA (SWR) wurden fristgerecht die Antrage gestellt und darüber hat die LRA auch zu entscheiden.

Dies spart man sich aber erst einmal und versucht es noch einmal mit Überzeugungsarbeit. Selbiges Verhalten kannte ich bislang nur von der ARGE. Auch dort wird bei Widersprüchen meist nicht sofort entschieden und der Antragsteller kann/muss per Formular oder persönlichem Gespräch seinen Widerspruch aufrecht erhalten (bekräftigen). Der Unterschied zum Antwortschreiben vom AZDB dabei ist, die ARGE setzt immer eine Frist, in welcher man antworten muss und erläutert dabei auch die Konsequenzen. Eine festgesetzte Frist kann ich allerdings beim Antwortschreiben vom AZDB nicht finden.

So und nun, was passiert mit dem Widerspruch, wenn n8schicht seinen Widerspruch nicht noch einmal schriftlich bekräftigt?
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: jetzt_reicht_es am 16. Juni 2013, 19:23
Das Schreiben der GEZ hat nach meiner Auffassung rechtlich keinerlei Bedeutung!

Du hast ein Widerspruch eingelegt. Sie akzeptieren entweder den Widerspruch oder schicken dir einen Ablehnungsbescheid.
Das hindert sie nicht daran dich zu "bitten" dein Widerspruch zurückzuziehen.
Auch wenn sie dich darum bieten, bin ich der Meinung, dass du nichts machen muss. Sie sind am Zug!

Außerdem verstehe ich nicht warum du so auf einem Widerspruchbescheid pochst.
Das ist aber natürlich deine Sache.

Viel Erfolg.
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: n8schicht am 16. Juni 2013, 19:31
Klar ist es Dünnsinn seitens der LRA nochmals eine Bestätigung des Widerspruchs haben zu wollen. Aber ich komme dem gerne nach, das Fax kostet mich dank Flat ja nix. Und per Einschreiben mach ich dieses Mal nicht mehr.

Und ich will den Widerspruchsbescheid um mich damit ans Verwaltungsgericht wenden zu können, das sollte ja jetzt noch nicht gehen (die Dame dort wird mir das am Telefon erklären können)

Ich berichte wieder.  8)
Und freut mich wenn das Schreiben noch andere inspiriert...
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: n8schicht am 17. Juni 2013, 10:34
Aaalso, ich hab soeben mit dem Verwaltungsgericht Stuttgart telefoniert und ein sehr freundlicher und hilfsbereiter Mitarbeiter dort konnte meine offenen Fragen beantworten:

- erst wenn der Widerspruchsbescheid der LRA vorliegt kann ich dagegen vorgehen und einen Antrag auf einstweilige Verfügung stellen, nicht vorher
- sein Rat war noch, dem neuen Schrieb vom LRA zu antworten und einen "rechtsmittelfähigen Bescheid" einzufordern (also der Widerspruchsbescheid)
- die Frist für diesen beträgt 3 Monate, wenn die LRA nicht liefert, dann kann ich eine Untätigkeitsklage einleiten

Hier nun die aktualisierte Fassung meines Briefs, den ich heut noch per Fax zustelle:

Zitat
Südwestrundfunk
Neckarstr. 230
70190 Stuttgart

Telefax: 018 59995 0105


Aufrechterhaltung des Widerspruchs gegen Beitragsbescheid vom 01.06.2013 sowie
Antrag auf Aussetzung der Vollziehung des Beitragsbescheides vom 01.06.2013
Beitragsnummer xxx xxx xxx


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben vom 12.06.2013 mit Ihrem Betreff "Rundfunkbeitrag".

Leider kamen Sie meiner Aufforderung vom 10.06.2013 nicht nach, mir einen Widerspruchsbescheid zukommen zu lassen für den Fall, dass Sie meinem Widerspruch nicht entsprechen mögen. Des Weiteren schreiben Sie: "ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung ist nicht möglich", in Antwort auf meinen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung, ebenfalls vom 10.06.2013. Ein Widerspruch bzw. eine Genehmigung Ihrerseits auf diesen Antrag fehlt mir in Ihrem Schreiben ebenfalls. Außerdem wünschen Sie eine Mitteilung, wenn ich meinen Widerspruch dennoch aufrecht erhalten will.

Ich bitte Sie nochmals, mir innerhalb der gesetzlichen Frist einen rechtsmittelfähigen Widerspruchsbescheid zukommen zu lassen für den Fall, dass Sie meinem Widerspruch vom 12.06.2013 sowie der Bekräftigung meines Widerspruchs von heute nicht entsprechen wollen!

Auch ist ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung sehr wohl möglich, Sie hatten Ihn ja mit meinem Schreiben vom 10.06.2013 per Einschreiben zugestellt bekommen und sich auf diesen in Ihrem Schreiben vom 12.06.2013 bezogen. Hierzu bitte ich Sie ebenfalls erneut, über den Antrag klar und unmissverständlich zu entscheiden und mir Ihre Entscheidung schnellstmöglich mitzuteilen!

Ich bestätige Ihnen hiermit die Aufrechterhaltung meines Widerspruchs gegen Ihren Bescheid vom 01.06.2013, Aktenzeichen xxx xxx xxx


Begründung des Widerspruchs:

Der Bescheid ist rechtswidrig, da die Rechtsgrundlage, der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, formell und materiell gegen das Grundgesetz verstößt. Des Weiteren widerspreche ich aufgrund religiöser Gründe.

Die formelle Verfassungswidrigkeit ergibt sich daraus, dass der sog. Rundfunkbeitrag nicht als Beitrag, sondern als Steuer zu qualifizieren ist. Ein Beitrag knüpft immer an einen individualisierbaren Vorteil für eine konkrete Gruppe. Da der Beitrag auch von Haushalten zu entrichten ist, die über keine Empfangsmöglichkeiten für den Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk verfügen und damit keinen Vorteil aus dem Beitrag ziehen können, ist eine Klassifizierung als Beitrag unzulässig.

Vielmehr handelt es sich um eine Steuer nach § 3 (1) Abgabenordnung. Die vier Voraussetzungen, Geldleistung, keine besondere Gegenleistung und einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen auferlegt, sind in vollem Umfang erfüllt.

Die Gesetzgebungskompetenz für eine bundesweite, nicht den Ländern zufließende, Steuer liegt jedoch nach Artikel 105 ff. Grundgesetz beim Bund.

Die materielle Verfassungswidrigkeit ergibt sich unter anderem aus der Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes nach Artikel 3 (1) Grundgesetz. Es liegt eine nicht mehr gerechtfertigte Gleichbehandlung ungleicher Sachen vor. Vom Gesetzgeber wird unterstellt, dass jeder Inhaber einer Wohnung auch Rundfunkteilnehmer ist. 

Laut statistischem Bundesamt verfügten 2011 3,8%, also ca. eine Million, der deutschen Haushalte über kein Fernsehgerät. Eine Gleichbehandlung einer so hohen Zahl an Haushalten ist nicht mehr gerechtfertigt. Die Entscheidung einiger Million Menschen in Deutschland, den Rundfunk, insbesondere das Fernsehen, nicht zu nutzen ist nach Artikel 2 (1) Grundgesetz zu respektieren.

Des Weiteren beantrage ich weiterhin die Aussetzung der Vollziehung des Beitragsbescheides vom 01.06.2013, Beitragsnummer xxx xxx xxx, nach § 80 (4) VwGO bis über meinen Widerspruch vom 10.06.2013 und der Bekräftigung meines Widerspruchs von heute entschieden wurde.

Begründung: Wie in meinem Widerspruch dargelegt, ist der Rundfunkgebührenstaatsvertrag verfassungswidrig.  Des Weiteren widerspreche ich aufgrund religiöser Gründe.


Sollten Sie meinem Widerspruch und meinem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung des Beitragsbescheids nicht entsprechen wollen, so lassen Sie mir bitte auf dem Postweg innerhalb der gesetzlichen Frist Ihren rechtsmittelfähigen Widerspruchsbescheid zukommen, damit ich gegen diesen rechtliche Schritte vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart einleiten kann.


Mit freundlichem Gruß
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: ViSa am 17. Juni 2013, 10:51
Liest sich sehr gut, aber nach meiner Meinung würde ich das "Ich bitte Sie ..." durch ein "Ich fordere Sie auf ..." ersetzen.
Bei solchen *Läden* bittet man nicht, sondern fordert Sie auf !  ;)

Ansonsten echt Klasse geschrieben und Danke das du das hier mitteilst. Halt' uns weiter auf dem Laufenden.

Gruß,
ViSa
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: Rochus am 17. Juni 2013, 14:26
Da wird ganz klar auf Zeit gespielt. Die sitzen vermutlich auf heißeren Kohlen als jeder andere und warten mit Bluthochdruck ab, was Ermano Geuers Popularklage in Bayern bringen wird.  Daher die Verschleppungstaktik.

Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: n8schicht am 17. Juni 2013, 16:58
@Rochus: das kann gut sein. Von Rechts wegen haben die ja 3 Monate Zeit für den Widerspruchsbescheid. Ich bin wirklich gespannt, ob vorher schon ein Geldeintreiber der Gemeinde bei mir vor der Tür steht. Wenn DAS passiert, dann hab ich schon vorher was um vor dem Verwaltungsgericht dagegen vorzugehen  ;)

Oh man, so viel Ärger und Aufwand wegen so einem Klüngelgesetz  :-\
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: observer am 17. Juni 2013, 18:13
Vorbildlich gemacht n8schicht, mal abwarten wie die Reaktion ausfällt.
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: Radio_Libertas am 17. Juni 2013, 19:57
Vorbildlich gemacht n8schicht, mal abwarten wie die Reaktion ausfällt.

Darauf wird es keine Reaktion geben, zumindest keinen rechtskräftigen Widerspruchsbescheid. Die spielen auf Zeit und das so was von offensichtlich.

Und dann fragen die noch, ob er seinen Widerspruch nicht vielleicht zurückziehen möchte, ich fasse es nicht. Bei welcher Behörde gibt es denn so was? Entweder ich lege als Bürger Widerspruch ein oder nicht. Dann kann die Behörde sagen ja oder nein und Punkt. Alles andere ist höchst verdächtig. ;D
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: observer am 17. Juni 2013, 21:00
Darauf wird es keine Reaktion geben, zumindest keinen rechtskräftigen Widerspruchsbescheid. Die spielen auf Zeit und das so was von offensichtlich.

Die Frist von 3 Monaten wollen wir ihnen einräumen. Tut sich allerdings in diesem Zeitraum nix, muss die Untätigkeitsklage her!
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: Radio_Libertas am 17. Juni 2013, 22:09
Die Frist von 3 Monaten wollen wir ihnen einräumen. Tut sich allerdings in diesem Zeitraum nix, muss die Untätigkeitsklage her!

Aber vielleicht können die das dann immer noch verschleppen? Mich würde mal interessieren, was passiert, wenn die Rundfunkanstalt trotz erfolgreicher Untätigkeitsklage keinen Widerspruchsbescheid an Person A verschickt.

Was für eine Handhabe hat Person A dann, kann man die Rundfunkanstalt irgendwie zwingen? Beugehaft der Sachbearbeiter?  ;)

Ich meine, was macht das Gericht, wenn die sich einfach weigern und schlicht und ergreifend keinen rechtskräftigen Bescheid verschicken?
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: n8schicht am 17. Juni 2013, 22:56
Was für eine Handhabe hat Person A dann, kann man die Rundfunkanstalt irgendwie zwingen? Beugehaft der Sachbearbeiter?  ;)

Also wie auf der vorigen Seite geschrieben wäre es dann wohl Zeit für eine Untätigkeitsklage  8)

Ich bin jetzt überhaupt erst mal gespannt, wann ich den nächsten Brief im Kasten hab, der letzte war ja innerhalb von 5 Tagen schon da. Die scheinen mir noch nicht genügend ausgelastet zu sein...
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: Bürger am 17. Juni 2013, 23:08
...noch 'nen Lapsus entdeckt ;)
(Vorher ist es 2x richtig.)
Ansonsten:
Ein offensichtlich solides Schreiben!
Glückwunsch - wem auch immer
;)

Zitat
Begründung: Wie in meinem Widerspruch dargelegt, ist der Rundfunkgebührenbeitragsstaatsvertrag verfassungswidrig.  Des Weiteren widerspreche ich aufgrund religiöser Gründe.

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Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: n8schicht am 17. Juni 2013, 23:13
@Bürger: Guter Fund, danke! Werde ich fürs nächste Mal ausbessern, das nächste Fax kommt bestimmt  ;)
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: observer am 18. Juni 2013, 00:54
Aber vielleicht können die das dann immer noch verschleppen? Mich würde mal interessieren, was passiert, wenn die Rundfunkanstalt trotz erfolgreicher Untätigkeitsklage keinen Widerspruchsbescheid an Person A verschickt.

Was für eine Handhabe hat Person A dann, kann man die Rundfunkanstalt irgendwie zwingen? Beugehaft der Sachbearbeiter?  ;)

Ich meine, was macht das Gericht, wenn die sich einfach weigern und schlicht und ergreifend keinen rechtskräftigen Bescheid verschicken?

Die Untätigkeitsklage hat das Ziel, dass Bürger auf ihre Anträge / Widersprüche in einem angemessenen zeitlichen Rahmen einen Bescheid erhalten und mit diesem dann Klage einreichen können.
Nun wird auch klar, warum die Behörden sich sehr gerne viel Zeit nehmen Bescheide zu erlassen. => Die Bürger werden blockiert und können keine Klage einreichen.

Im Regelfall läuft es so ab, dass Gericht prüft ob die Untätigkeitsklage rechtens und zulässig ist. Wird der Untätigkeitsklage statt gegeben, setzt das Gericht eine letzte Frist, in welcher die Behörde den Verwaltungsakt erlassen muss. Sollte die Behörde dieser Frist nicht nachkommen, so entscheidet letztendlich das Gericht über den Antrag / Widerspruch.
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: jetzt_reicht_es am 20. Juni 2013, 15:07

Im Regelfall läuft es so ab, dass Gericht prüft ob die Untätigkeitsklage rechtens und zulässig ist. Wird der Untätigkeitsklage statt gegeben, setzt das Gericht eine letzte Frist, in welcher die Behörde den Verwaltungsakt erlassen muss. Sollte die Behörde dieser Frist nicht nachkommen, so entscheidet letztendlich das Gericht über den Antrag / Widerspruch.

Eine Untätigkeitklage macht aber vielleicht dann Sinn, wenn ich erwartungsgemäß einen Vorteil aus dem Bescheid erlangen kann (z.B. Steuerbescheid wird nicht festgesetzt und man erwartet Geld zurück).
Was soll denn die Motivation hinter einer Untätigkeitsklage sein?

Entweder man wartet jetzt oder später, wenn man Klage eingereicht hat.

Es sind doch sie, die was von uns haben wollen und nicht umgekehrt. Mir erscheint also eine Untätigkeitsklage in diesem Zusammenhang nicht sinnvoll....
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: seppl am 20. Juni 2013, 15:37
Eine Untätigkeitsklage macht evtl. Sinn, weil im Falle einer Ablehnung die nachzuzahlenden Beiträge mit laufender Zeit ansteigen, d.h. die plötzliche finanzielle Belastung dann sehr gross werden kann.
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: jetzt_reicht_es am 20. Juni 2013, 15:51
Eine Untätigkeitsklage macht evtl. Sinn, weil im Falle einer Ablehnung die nachzuzahlenden Beiträge mit laufender Zeit ansteigen, d.h. die plötzliche finanzielle Belastung dann sehr gross werden kann.
für jemanden, der nicht mit Geld umgehen kann vielleicht.
Aber jemand, der damit rechnet so etwas zu verlieren wird brav jeden Monat 18 EUR auf einem separaten Konto einzahlen bis die Sache entschieden ist!
Außerdem bekommt man auch Zinsen auf dem Konto, die man behalten kann!

Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 20. Juni 2013, 16:36
Nun wird auch klar, warum die Behörden sich sehr gerne viel Zeit nehmen Bescheide zu erlassen. => Die Bürger werden blockiert und können keine Klage einreichen.

Sie wollen, dass die Sache bei ihnen bleibe. Dann können sie noch behaupten, alles sei in Ordnung und niemand beschwere sich. Deswegen werden meine Anträge mit einer Petition an den Landtag begleitet.
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: Nichraucher am 21. Juni 2013, 22:07
Hab jetzt zwar nicht alles gelesen aber die Aufschiebende Wirkung des Widerspruchs kann man doch theoretisch vor Gericht mit einem Eilantrag zur Widerherstellung der Aufschiebenden Wirkung beantragen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Aufschiebende_Wirkung
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: DarkSilver am 25. Juni 2013, 13:47
Ich hab mal eine Frage an n8chtschicht:

Was für religiöse Gründe hindern Dich denn an der Zahlung der GEZ? Verbietet Deine Religion Dir Geld an Betrüger zu zahlen?   ;D
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: n8schicht am 25. Juni 2013, 18:13
Glaube und Religion sind starke Gründe die man anführen sollte ;)
Außerdem konnte man bislang auch einen Antrag auf Befreiung aus religiösen Gründen stellen.
Es erschien mir logisch, das anzuführen. Und wenn mich ein Richter fragen sollte, dann erklär ich es ihm gerne ganz genau :)

Jetzt hab ich schon seit 8 Tagen nicht Neues mehr von den Ganoven gehört. Auf meinen ersten Widerspruch hin ging es schneller. Bin mal gespannt, wann oder ob ich was höre ;)
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 26. Juni 2013, 09:59
Außerdem konnte man bislang auch einen Antrag auf Befreiung aus religiösen Gründen stellen.

Das stimmt nicht, das kann nicht stimmen.

War bisher eine Befreiung aus religiösen Gründen, um Rundfunk zu konsumieren, aber nicht dafür zu zahlen?

Man darf Befreiung im Sinne der alten Regelung nicht mit der heutigen Befreiung verwechseln: im Wesen sind sie ganz andere Dinge.
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: mesie am 10. Juli 2013, 17:33
Ja, es wird sogar sehr interessant: ich habe zwar einen Anwalt zwischengeschaltet, damit die ja auch keine Unterschrift von mir haben, doch habe mehrfach Post bekommen, obwohl auch der Anwalt beachtet werden möchte! Neuste Post - wenn der Bescheid nicht mittlerweile beim Anwalt angekommen ist - ohne Bescheid also: Zahlung der Rundfunkbeiträge! Wohlgemerkt: ich habe weder Radio, noch TV Empfang, keine Unterschrift geleistet für einen neuen Vertrag mit dem Beitragsservice! Man übergeht frech den Anwalt und denkt, lasse die mal zahlen!
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: seppl am 13. Juli 2013, 12:57
Ich habe heute meinen Beitragsbescheid (Hamburg) erhalten, den ich hier mit meinem sofortigen, kurzen Widerspruchsschreiben veröffentlichen möchte. (siehe unten)

Wie man in der Formulierung des AZDBS unschwer erkennen kann, wird nicht zwischen Gebühren und Beiträgen unterschieden. Ich habe keine Beiträge bis dato gezahlt und konnte es auch gar nicht, da es sie vor dem 01.01.13 noch gar nicht gab. Gebühren hatte ich allerdings, mit Magenschmerzen, bis Ende 2012 gezahlt.

Mein Widerspruch geht vorab per Fax an den Service und im Original per Einwurfeinschreiben raus.

Das Schreiben an den AZDBS ist kurz gehalten, zum Einhalten der Widerspruchsfrist. Einen Brief mit ausführlicher Begründung werde ich für die zuständige Rundfunkanstalt verfassen und per Boten (Freund) dort abgeben lassen.

Endlich geht es mal ein bischen weiter....
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: seppl am 13. Juli 2013, 12:58
... und mein kurzes Widerspruchsschreiben:
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: chevignon am 13. Juli 2013, 23:22
Erstmal schön, dass du mit uns kämpfst!

Wird wohl nur nen Standart-Anwtortschreiben von denen kommen, aber der Anfang ist gemacht.

Leider warte ich selber noch (ungeduldig) auf den Beitragsbescheid.
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: ed am 15. Juli 2013, 16:32
Jetzt habe ich den Beitragsbescheid für 1. Halbjahr 2013 erhalten. Was mich wundert ist, dass dieser  ohne Einschreiben und offenbar mit normaler Massenpost kam, und zwar etwa 2 Wochen nach dem Datum im Bescheid, also real nur 2 Wochen Zeit, um einen Widerspruch zu verfassen.

Ich frage mich, ob dieser Beitragsbescheid überhaupt von Bedeutung ist. Denn wie kann AZD (ARD1, ZDF etc.) überhaupt nachweisen, dass ich ihn erhalten habe, wenn er mit einer Massenpostsendung kam?

Sollte man es darauf ankommen lassen und den Bescheid ignorieren?
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: themob am 15. Juli 2013, 16:44
Es gilt das Zustelldatum. Ab dieser Zeit läuft die Frist.

Zu allen anderen Fragen verweise ich auf den unten stehenden Link. Hier wird Licht ins Dunkel gebracht. Vor allem das Thema Premium Kunde bei der DP im letzten Beitrag erklärt (Stichwort Zustellprüfung) vieles. Mal drauf achten ob links oben ein P im Adressfeld steht (P für Premiumadresse)

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5368.msg40636.html#msg40636
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: ed am 15. Juli 2013, 21:53
Danke, themob.

Die Post lässt sich kaufen, betreibt Schnüffelei und fördert die Überwachungskatastrophe. Die Datenschutzregelungen und verfassungsrechtlichen Bestimmungen werden so mit Füßen getreten.

Passage aus der Verfassung des Landes Brandenburg. Artikel 11: Jeder hat das Recht, über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten selbst zu bestimmen, auf Auskunft über die Speicherung seiner persönlichen Daten und auf Einsicht in Akten und sonstige amtliche Unterlagen, soweit sie ihn betreffen und Rechte Dritter nicht entgegenstehen. Personenbezogene Daten dürfen nur mit freiwilliger und ausdrücklicher Zustimmung des Berechtigten erhoben, gespeichert, verarbeitet, weitergegeben oder sonst verwendet werden. Einschränkungen sind nur im überwiegenden Allgemeininteresse durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes im Rahmen der darin festgelegten Zwecke zulässig. Jede Erhebung personenbezogener Daten ist dem Berechtigten zur Kenntnis zu geben, sobald der Zweck der Erhebung dies zuläßt.

http://www.bravors.brandenburg.de/cms/detail.php?gsid=land_bb_bravors_01.c.23338.de#11

Demnach sollte die freiwillige und ausdrückliche Zustimmung der BürgerInnen vorliegen wenn Adressdaten erhoben, gespeichert, verarbeitet, weitergegeben oder sonst verwendet werden können. Zudem sollten Benachrichtigungen erfolgen, wenn Adressdaten weitergegeben/übernommen werden.

Die Post hat mich nicht gefragt, ob ich der Schnüffelei zustimme.
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: Taucherle am 15. Juli 2013, 22:03
Bestes Beispiel ist doch unser Innenminister,dieser Friedrich....Er und seine Amtkollegen schreien laut gegen die Lauschangriffe der Amis und Datenspeicherung usw....und jetzt,als er von der Märchenstunde im Amiland wieder zurückkommt.....redet er komplett andersrum und verteidigt dieses Vorhaben noch. Recht wird gebogen wie man es halt gerade braucht,fertig aus.
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: jetzt_reicht_es am 16. Juli 2013, 11:23
Bestes Beispiel ist doch unser Innenminister,dieser Friedrich....Er und seine Amtkollegen schreien laut gegen die Lauschangriffe der Amis und Datenspeicherung usw....und jetzt,als er von der Märchenstunde im Amiland wieder zurückkommt.....redet er komplett andersrum und verteidigt dieses Vorhaben noch. Recht wird gebogen wie man es halt gerade braucht,fertig aus.
Mich wudert es sehr, dass die Menschen in Deutschland immernoch diese Partei wählen!
Eigentlich müsste man die Union wegen Verfassungsbruch verklagen!
Man hört jeden Bundesburger systematisch ab und die Bundesregierung wusste das schon die ganze Zeit. Eigentlich ist die Sache mit der GEZ nichts gegen die Lauschangriffe der Amis!
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: ViSa am 16. Juli 2013, 17:04
Mich wudert es sehr, dass die Menschen in Deutschland immernoch diese Partei wählen!
Eigentlich müsste man die Union wegen Verfassungsbruch verklagen!

Zwar OT aber ich muss es loswerden:
Was wäre denn die Alternative ? Rot-Grün ? Gott bewahre ...

Der neue *Beitrag* ist unter anderem unter der Schirmherrschaft von Kurt Beck (SPD) zustandegekommen.
NIE IM LEBEN dürfen die Sozen jemals wieder an die Regierung.

Ist & bleibt meine Meinung und OT wieder aus.

Gruß,
ViSa
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: mcflym am 16. Juli 2013, 21:17
Vielleicht ist die Alternative ja genau DIE Alternative... und zwar für Deutschland... *mit dem Zaunpfahl wink*

Als Mitglied kann ich dir sagen, dass auch dieses Thema auf den den Prüfstand kommen soll. Aber erst einmal müssen wir uns um die Wurzel allen Übels in der aktuellen europäischen Schuldenkrise kümmern. Ich bin noch jung (Ende 20), war nie politisch engagiert, diesmal ist das anders weil es eben die einzige Alternative zu allen anderen Parteien in Bezug auf das Euro-Thema ist. Man muss sich das mal vorstellen... alle, aber auch wirklich alle Parteien wollen den Euro in dieser Form weiterführen, ohne das auch nur einmal zu hinterfragen.
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: xrw am 16. Juli 2013, 22:58
Vielleicht ist die Alternative ja genau DIE Alternative... und zwar für Deutschland... *mit dem Zaunpfahl wink*

Allerdings ist das für den Bundestag so gut wie kein Thema. Die AfD in Hessen hat im Entwurf zum Wahlprogramm (gibt meines Wissens noch kein endgültiges) das stehn:

Zitat
Wir fordern zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger Hessens die Senkung der GEZ-Gebühren

Macht mich nicht besonders an. Piraten sind nicht viel besser:

Zitat
Die Finanzierung des öffentlichen Rundfunks muss - auch was die Höhe der Gebühren angeht - auf den Prüfstand und soll auf jeden Fall datenschutzkonform und sozialverträglich erfolgen.

In Bayern haben die Piraten ein sehr ausführliches Konzept (http://piratenpartei-bayern.de/wahlprogramm2013/rundfunk-und-medien/). Ist zwar auch meilenweit von meinen Vorstellungen entfernt, wär aber immerhin in der Form der Geldeintreibung eine Verbesserung, die realistisch wär (falls das Bundesverfassungsgericht irgendwann den Rundfunkbeitrag kippt, kommt danach garantiert was in der Art).

Ich (wahlberechtigt in Bayern) werd vermutlich auf die Piraten setzen, vorallem weil sie zumindest Interesse am Thema haben (im Gegensatz zur AfD, die in Bayern eh nicht antritt) und für Verbesserungen offen sind. Ansonsten ist nirgends irgendwas zu erwarten. SPD und noch mehr Grüne sind in Bayern extrem Rundfunk- und Beitragsservice-freundlich. Zumindest im Detail Zweifel haben da sonst am ehesten FDP und Freie Wähler; die Linke will eine "Stärkung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks" und sagt sonst nichts. Bei sonstigen Parteien kann man sich das Wählen gleich ganz sparen, wenn man nicht sehr überzeugt von einer ist (wozu ich nirgends einen Grund seh).

Wobei mir schon klar ist, dass man bei den Piraten ein gewisses Risiko hat, vom Regen in die Traufe zu kommen. Eine generelle Medienabgabe steht aber momentan nicht in Partei- und Wahlprogrammen; inzwischen haben sie sich zu einer ziemlich normalen linksliberalen Partei entwickelt.
Titel: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: copenfan am 21. Juli 2013, 14:07
Es gibt etwas neues in der "Hauptsache"  ;)

Nachdem ich ja bereits 2 Beitragsbescheide erhalten habe, 2 x Widerspruch und Antrag auf Aussetzung der Vollziehung eingelegt habe und 2 x einen unbedeutenden Serienbrief "Eine Verfassungswidrigkeit können wir nicht erkennen" als Antwort erhalten habe kommt jetzt der Knaller:

Einen Monat nach dem 2. Serienbrief kommt eine Zahlungsaufforderung (!!!)

Zahlung der Rundfunkbeiträge

Sehr geehrter Herr,

Ihre Rundfunkbeiträge sind am 15.07.2013 fällig.

Bitte zahlen Sie den Betrag von 135,86 EUR. Für die Überweisung haben wir ein Zahlungsformular für Sie vorbereitet.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Beitragsservice von ARD, ZDF, Deutschlandradio

So errechnet sich der Gesamtbetrag
Ihr Kontostand am 22.04.2013 -76,92
03.05.13 Säumniszuschlag -5,00
05.07.13 Rundfunkbeiträge für 1 Wohnung 05.2013 - 07.2013 -53,94
Gesamtbetrag -135,86


Wie ich beim Durchlesen der Threads bemerkt habe, gibt es inzwischen ja auch schon Widerspruchsbescheide. Aber wann wird einer Erstellt und wann nicht? Folgende Möglichkeiten habe ich mir überlegt:

1. Sendet man direkt an die zuständige LRA statt c/o an den Beitragsservice wird der Widerspruch an einer anderen Stelle bearbeitet und deswegen auch "anders" bearbeitet?

2. Die LRAs kochen alle Ihr eigenes "Süppchen" Die Anstalten in Ostdeuschland z.B. erstellen einen Widerspruchsbescheid, der BR aber nicht.

3. Die Widersprüche werden durch die Rechtsabteilungen geprüft. Sind die Argumente dabei, mit denen den Beitragsschuldner tatsächlich vor Gericht gewinnen könnte, wird kein Widerspruchsbescheid ausgestellt?

4. Es gibt keine strategische / geplante Vorgehensweise, es herrscht "Chaos"

Welche Erklärungen für das unterschiedliche Verhalten habt ihr?
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: Bürger am 21. Juli 2013, 16:01
Wie ich beim Durchlesen der Threads bemerkt habe, gibt es inzwischen ja auch schon Widerspruchsbescheide. Aber wann wird einer Erstellt und wann nicht? Folgende Möglichkeiten habe ich mir überlegt:
1. Sendet man direkt an die zuständige LRA statt c/o an den Beitragsservice wird der Widerspruch an einer anderen Stelle bearbeitet und deswegen auch "anders" bearbeitet?
2. Die LRAs kochen alle Ihr eigenes "Süppchen" Die Anstalten in Ostdeuschland z.B. erstellen einen Widerspruchsbescheid, der BR aber nicht.
3. Die Widersprüche werden durch die Rechtsabteilungen geprüft. Sind die Argumente dabei, mit denen den Beitragsschuldner tatsächlich vor Gericht gewinnen könnte, wird kein Widerspruchsbescheid ausgestellt?
4. Es gibt keine strategische / geplante Vorgehensweise, es herrscht "Chaos"
Welche Erklärungen für das unterschiedliche Verhalten habt ihr?

In der Tat ominös, da ja auch immer angekündigt wird, dass "zukünftig keine Zahlungsaufforderungen mehr gesendet" werden, sondern ausstehende Beträge "jeweils mit einem Bescheid festgesetzt werden, mit dem auch ein Säumniszuschlag von x% erhoben wird".

Zahlungsaufforderungen und Zahlungserinnerungen ignoriere ich.

Ungeachtet dessen:
zu 1) Auch wenn man laut Rechtsbehelfsbelehrung die "Wahl" hat, den Widerspruch an die Landesrundfunkanstalt *oder* an den Beitragsservice Köln zu richten: Offizieller Ersteller des Bescheids ist die *Landesrundfunkanstalt*. Mit "Mittelsmännern" wie dem sogenannten "Beitragsservice" braucht man gar nicht erst zu kommunizieren.

Daher meine Devise:

Widerspruch Original immer *direkt* an die Landesrundfunkanstalt!!!
- per *Einschreiben*, per *Fax*, per *Email*
- mit Aufforderung zur schriftlichen Eingangsbestätigung bis zum...
- mit Aufforderung zur Entscheidung über den "Antrag auf Aussetzung der Vollziehung" bis zum...
- mit Aufforderung zur Zustellung eines *rechtsmittelfähigen Widerspruchsbescheids* bis zum...
(*enge* Fristsetzungen, bei deren Verstreichen man dann ***aktiv*** wird!)

Widerspruch Kopie an bzw. c/o Beitragsservice Köln
- per Post (Einschreiben?), per Fax, per Email

Widerspruch Kopie an bzw. c/o Beitragsservice der LRA
- per Post (Einschreiben?), per Fax, per Email

***ZUBALLERN***  >:D


zu 2) denke ich eher nicht
zu 3) Ich meine, ein Widerspruchsbescheid muss in *jedem* Falle erlassen werden, entweder
- *positiv* (dem Widerspruch wird "stattgegeben") oder
- *negativ* (der Widerspruch wird "abgelehnt").
Auch hier kann man (ob wirksam oder nicht) eigene Fristen setzen - ein bisschen "Dampf unter dem Kessel machen".
Bei Untätigkeit von mehr als 3 Monaten kann man nach allgemeiner und oft zitierter Rechtsauffassung wohl Untätigkeitsklage in Erwägung ziehen.
zu 4) "Chaos"?!? - ein Schelm, der Du bist ;)

Dieser Kommentar ist *gebührenfrei* und ist keine Rechtsberatung, sondern lediglich
Information vom Bürger - für Bürger
;)
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: fiesermoep am 22. Juli 2013, 14:28
Hallo zusammen,

ich habe mittlerweile diesen "Wischiwaschi" Pseudo - Bezahlensiegefälligst Brief von der Firma erhalten. Wie hier auch schon gelesen ohne Bezug zu meinem Widerspruchsschreiben geschweige denn zum Schreiben bzgl. der Aussetzung der Vollziehung....

Also heissts weiter aussitzen :)

Schönen Montag noch
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: Gorbiman am 24. Juli 2013, 18:10
Hallo zusammen!

Also ich kämpf a schon seit dem 1.1.2013 gegen die Betrüger.

Ich bin nun so weit, dass ich gerade eben den Wisch vom Beitragsservice bekommen habe in dem folgendes steht:


"Rundfunkbeitrag

Serh geehrter Herr......,

vielen Dank für Ihre Mitteilung.

Der Bayerische Rundfunk hat uns Ihr Schreiben zur Bearbeitung weitergeleitet.

Bitte entschuldigen Sie, dass wir uns jetzt erst melden. Da wir aktuell sehr viele Anfragen erhalten, kommt es leider zu Verzögerungen.

Sie sind der Ansicht, dass der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag rechtswidrig ist und verweisen auf ein Klagezeichen.

Die genannte Klage ist derzeit nur anhängig oder angekündigt.

Momentan gibt es keinerlei höchstrichterliche Entscheidungen oder Verlautbarungen des Gesetzgebers, wonach an der Gültigkeit des Gesetzes zu zweifeln wäre. Daher sind wir an die geltenden gesetzlichen Regelungen gebunden und verpflichtet, diese in der Praxis umzusetzen.

Ihr Beitragskonto haben wir daher unverändert gelassen.

Beachten Sie bitte den aktuellen Kontostand: Das Beitragskonto weist einschliesslich 06.2013 einen offenen Betrag von 115,88 EUR auf. Bitte überweisen Sie diesen Betrag und geben Sie dabei die Beitragsnummer XXXXXXXX an. Unsere Bankverbindungen finden Sie auf der Rückseite.

Sollten Sie Fragen dazu haben, sethen wir Ihenn gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio

(KEINE UNTERSCHRIFT)"


Wie verhalte ich mich nun am besten?

Abwarten Tee trinken oder muss ich nun wieder was an die AFFEN schicken?

LG

Gorbi
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: Rochus am 25. Juli 2013, 08:38
Gorbi, ist dem Wisch der GEZ ein Widerspruch Deinerseits voraus gegangen?
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: Gorbiman am 25. Juli 2013, 08:50
Gorbi, ist dem Wisch der GEZ ein Widerspruch Deinerseits voraus gegangen?

Jop!

So sah er aus:

"An:
Bayerischer Rundfunk
Rundfunkplatz 1
80335 München
Nürnberg den, 22.06.2013


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich, XXXXXXXXX, XXXXXXXXXXXXstrasse 64, 90473 Nürnberg, gegen Ihren Bescheid vom 01.06.2013, Aktenzeichen *XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX*


Widerspruch
ein.

Begründung:
Der Bescheid ist rechtswidrig, da die Rechtsgrundlage gegen das Grundgesetz verstößt.

Zum einen handelt es sich bei den „Beiträgen“ um eine sogenannte Zwecksteuer (Geldleistungen, die der Allgemeinheit auferlegt werden, ohne dass diese dafür eine konkrete Gegenleistung erhält“), wozu die Bundesländer keine Kompetenz besitzen (vgl. Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Aktenzeichen Vf. 8-VII-12).

Dies lässt sich dadurch belegen, dass es keine Unterschiede mehr macht, ob die Leistung tatsächlich in Anspruch genommen wird.
Zum anderen wird jeder Haushalt nunmehr gleich besteuert, unabhängig davon, ob und wie viele Geräte er zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk bereithält.

Dieses verstößt gegen den Gleichheitssatz nach Artikel 3 Grundgesetz, wonach Haushalte gänzlich ohne Rundfunkempfangsmöglichkeit gleich besteuert werden sollen wie andere mit vielen Geräten.

Hiermit entziehe ich ausdrücklich auch die Einzugsermächtigung für sämtliche auf mich lautenden Konten.

Es wird zudem beantragt, die aufschiebende Wirkung des Widerspruches bis zum 03.Juli 2013

Ich gehe davon aus, dass es sich bei diesem Schreiben um eine schlichte Mitteilung oder Zahlungsaufforderung handelt und nicht um einen die Rundfunkgebühr festsetzenden Verwaltungsakt. Für den Fall, dass es sich bei dieser Mitteilung/ Zahlungsaufforderung entgegen unserer Auffassung um einen Verwaltungsakt handeln sollte, erheben wir dagegen hiermit Widerspruch und stellen gleichzeitig Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gemäß § 80 Abs. 6 VwGO.

Bitte senden Sie mir eine Bestätigung.

Mit freundlichen Grüßen


_______________________

""
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: Auftakteule am 25. Juli 2013, 12:49
An xrw

Parteienfrage: schau mal bei der PDV, meines Wissens die einzige Partei, die sich aktiv mit/gegen GEZ befasst.
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: xrw am 25. Juli 2013, 14:06
Parteienfrage: schau mal bei der PDV, meines Wissens die einzige Partei, die sich aktiv mit/gegen GEZ befasst.

Tritt aber weder in Bayern noch in Hessen an. Die Bundestagswahl ist für das Thema weitgehend irrelevant; wo sie da Landeslisten hat, ist bisher unklar. Abgesehn davon ist sie mir eh zu extremistisch. Der Rundfunk ist ja nicht das einzige Thema. Ist aber ohnehin egal, weil sie wohl nicht annähernd genug Stimmen kriegt, um irgendeine Relevanz als Partei zu haben.
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: DerRoman am 25. Juli 2013, 17:09
Unsere Blockparteien, die Richter und unsere staatlichen Medien sind Teil des Systems. Man kann nicht erwarten, daß eine Partei, die Teil dieses Machtsystems sein will, einem anderen Teil den Kampf erklärt. Konsequenterweise kann nur eine Partei mit dem ÖR brechen, wenn sie das System zerbrechen will. Und das läßt das System nicht zu: Man wird Populist genannt, Faschist oder Kommunist und alle Teile des Systems werden sich wehren.
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: themob am 25. Juli 2013, 17:18
@ALL

Bitte beim Thema bleiben und nicht weiter Off Topic schreiben.

Für politische Themen haben wir die Politik Ecke: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/board,31.0.html

Danke
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: Hunne am 28. Juli 2013, 12:41
immer schön langsam mit die Pferde, Gorbiman^^

nach diesem Schrieb würde ich mir zunächst mal eine Vertretungsvollmacht vom BR an die exGEZ zeigen lassen...behaupten kann man ja vieles und man hört ganz schlimme Dinge über Phising usw. ...

ich fang da jedesmal von ganz vorne an...ich hab Zeit

kannst ja in dem besagten Verfahren auch als Nebenintervent mitmachen

Bezahlen würde ich nichts, im Gegenteil vielleicht auch mal langsam ein paar Rechnungen erstellen
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: Gorbiman am 03. August 2013, 20:46
immer schön langsam mit die Pferde, Gorbiman^^

nach diesem Schrieb würde ich mir zunächst mal eine Vertretungsvollmacht vom BR an die exGEZ zeigen lassen...behaupten kann man ja vieles und man hört ganz schlimme Dinge über Phising usw. ...

ich fang da jedesmal von ganz vorne an...ich hab Zeit

kannst ja in dem besagten Verfahren auch als Nebenintervent mitmachen

Bezahlen würde ich nichts, im Gegenteil vielleicht auch mal langsam ein paar Rechnungen erstellen


Ich möchte ehrlich sage, ich verstehe grad nichts was Du meinst...^^

Was für Verfahren? Was ist ein Nebenintervent? Rechnungen erstellen? :D

lg
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: Hunne am 04. August 2013, 03:51
Ich möchte ehrlich sage, ich verstehe grad nichts was Du meinst...^^

Was für Verfahren? Was ist ein Nebenintervent? Rechnungen erstellen? :D

lg


Na ist doch ganz einfach:

"Sie sind der Ansicht, dass der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag rechtswidrig ist und verweisen auf ein Klagezeichen." hast Du geschrieben, oder nicht?
Bei dieser Klage müsste man eigentlich auch mitmachen können - nennt sich dann Nebenintervention (gidf.de)

Rechnungen würde ich für i.e.S. nicht notwendige Schreiben erstellen - bspw. für die Bekräftigung des Widerspruchs etc. - wird zwar nicht viel bringen, aber es geht um´s Prinzip
zumal ich aus eigener Erfahrung weiß wie stur und unverschämt die Leute beim BR sind

Was vielleicht auch noch wissenswert ist, § 19 VwVG (Mahngebühren), sofern er denn überhaupt Anwendung findet, spricht noch von DM und die habe ich nicht mehr und von einer entsprechenden Umrechnung auf Euro habe ich auch noch nichts in Gesetzform gefunden. Spitzfindigkeiten, ich weiß, aber genau darum geht es...ein Steinchen mehr im ohnehin schon langsam mahlenden Getriebe - sowas bedarf der Klärung!

Das hier ist auch ganz wissenswert und ebenfalls so ein kleines aber feines Steinchen:

http://extdsb.wordpress.com/2013/03/30/warum-halte-ich-die-abbuchung-des-rundfunkbeitrags-fur-unzulassig/


Vielleicht ist die Alternative ja genau DIE Alternative... und zwar für Deutschland... *mit dem Zaunpfahl wink*

Als Mitglied kann ich dir sagen, dass auch dieses Thema auf den den Prüfstand kommen soll. Aber erst einmal müssen wir uns um die Wurzel allen Übels in der aktuellen europäischen Schuldenkrise kümmern. Ich bin noch jung (Ende 20), war nie politisch engagiert, diesmal ist das anders weil es eben die einzige Alternative zu allen anderen Parteien in Bezug auf das Euro-Thema ist. Man muss sich das mal vorstellen... alle, aber auch wirklich alle Parteien wollen den Euro in dieser Form weiterführen, ohne das auch nur einmal zu hinterfragen.

Sorry wegen OT, aber vielleicht würde es den glühenden Befürwortern der AfD mal ganz gut tun sich die Biografien der Führungskader rein zu lesen...Leute, welche die Bank of America beraten, redlining befürworten und in Subinstituitionen des IWF tätig waren gebe ich ganz sicher NICHT meine Stimme!
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: Gorbiman am 07. August 2013, 13:54
Ich möchte ehrlich sage, ich verstehe grad nichts was Du meinst...^^

Was für Verfahren? Was ist ein Nebenintervent? Rechnungen erstellen? :D

lg


Na ist doch ganz einfach:

"Sie sind der Ansicht, dass der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag rechtswidrig ist und verweisen auf ein Klagezeichen." hast Du geschrieben, oder nicht?
Bei dieser Klage müsste man eigentlich auch mitmachen können - nennt sich dann Nebenintervention (gidf.de)

Rechnungen würde ich für i.e.S. nicht notwendige Schreiben erstellen - bspw. für die Bekräftigung des Widerspruchs etc. - wird zwar nicht viel bringen, aber es geht um´s Prinzip
zumal ich aus eigener Erfahrung weiß wie stur und unverschämt die Leute beim BR sind

Was vielleicht auch noch wissenswert ist, § 19 VwVG (Mahngebühren), sofern er denn überhaupt Anwendung findet, spricht noch von DM und die habe ich nicht mehr und von einer entsprechenden Umrechnung auf Euro habe ich auch noch nichts in Gesetzform gefunden. Spitzfindigkeiten, ich weiß, aber genau darum geht es...ein Steinchen mehr im ohnehin schon langsam mahlenden Getriebe - sowas bedarf der Klärung!

Das hier ist auch ganz wissenswert und ebenfalls so ein kleines aber feines Steinchen:

http://extdsb.wordpress.com/2013/03/30/warum-halte-ich-die-abbuchung-des-rundfunkbeitrags-fur-unzulassig/


Vielleicht ist die Alternative ja genau DIE Alternative... und zwar für Deutschland... *mit dem Zaunpfahl wink*

Als Mitglied kann ich dir sagen, dass auch dieses Thema auf den den Prüfstand kommen soll. Aber erst einmal müssen wir uns um die Wurzel allen Übels in der aktuellen europäischen Schuldenkrise kümmern. Ich bin noch jung (Ende 20), war nie politisch engagiert, diesmal ist das anders weil es eben die einzige Alternative zu allen anderen Parteien in Bezug auf das Euro-Thema ist. Man muss sich das mal vorstellen... alle, aber auch wirklich alle Parteien wollen den Euro in dieser Form weiterführen, ohne das auch nur einmal zu hinterfragen.

Sorry wegen OT, aber vielleicht würde es den glühenden Befürwortern der AfD mal ganz gut tun sich die Biografien der Führungskader rein zu lesen...Leute, welche die Bank of America beraten, redlining befürworten und in Subinstituitionen des IWF tätig waren gebe ich ganz sicher NICHT meine Stimme!


Hallo Hunne!

vielen Dank für die ausführlichen Informationen!

Jedoch muss ich ehrlich gestehen bin ich da in diesem Thema nicht so tief drin, wie Ihr drin seit..... ICh möchte einfach gegen die GEZ mitmachen! Weil jeder der nur gross rumredet und nix macht sich das reden auch sparen könnte... würden ALLE auf einmal mitmachen gäbe es die GEz wahrscheinlich nicht mehr..

nun hab ich im Internet diese eine Vorlage gefunden, die ich noch bischen mit ner anderen Vorlage gemischt habe und es dann weggeschickt habe...

So nun ist alles so gelaufen wie es in vielen foren erklärt wird,... nur find ich nichts ... was ich JETZT machen soll... nachdem ich das Schreiebn von denne bekommen habe...

Mir ist es wichtig zu wissen wie ich am besten reagier... Abwarten tee trinken nun und weiter nicht zahlen?

Oder muss ich nun wieder mit irgendein anderem Schreiben reagieren... Mir ist das wichtig da ich viel NErv bisher reingesteckt habe und es wäre Schade wenns umsonst wäre...un dich dann wie die meisten von den Deutschen... wieder einfach meien Gebühren zahle -.-


lg

Gorbiman

p.s. sorry dassich da nen newbie bin aber, wie gesagt, ich will einfach nur mitmachen und nicht das bgb studieren :=)

Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: Hunne am 08. August 2013, 03:06
was für einen Schrieb hast du denn bekommen? und was hast du denen geschrieben?

von nix kommt nix...wenn mir irgend so eine pseudobehörde was schickt mit §§ drin ist das erste was ich mache mir diese durchzulesen
alles was hier behandelt wird muss man trotzdem noch im individuellen kontext sehen, eine musterlösung gibt es (noch) nicht so wirklich - und zieh dir das BGB u.a. ruhig rein...eins führt zum anderen und eh man sich´s versieht blickt man mehr und mehr durch, es ist ja "nur" das geschwurbelte beamtendeutsch was viele abschreckt...muss es aber nicht...die kochen auch nur mit wasser und das teilweise nicht mal besonders gut
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: Shaitan669 am 08. August 2013, 08:39
Hallo zusammen, habe auch jetzt auch das Formular erhalten :(((

In einem bericht stand wenn man für längere zeit im ausland ist und dann sich ummeldet und die wohnung untervermietet ist der untiermieter zahlungspflichtig,
da dachte ich mir mich einfach zwei wohnungen weiter bei meinen eltern anzumelden. und die wohnung zwar vermietet aber leerstehend zu lassen.

Es wäre ja kein zweitwohnsitzt weil nicht gemeldet.

Laut definition wäre es behwonbar und so weiter...

aber komm ich mit der nummer durch?

Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: Gorbiman am 12. August 2013, 17:48
was für einen Schrieb hast du denn bekommen? und was hast du denen geschrieben?

von nix kommt nix...wenn mir irgend so eine pseudobehörde was schickt mit §§ drin ist das erste was ich mache mir diese durchzulesen
alles was hier behandelt wird muss man trotzdem noch im individuellen kontext sehen, eine musterlösung gibt es (noch) nicht so wirklich - und zieh dir das BGB u.a. ruhig rein...eins führt zum anderen und eh man sich´s versieht blickt man mehr und mehr durch, es ist ja "nur" das geschwurbelte beamtendeutsch was viele abschreckt...muss es aber nicht...die kochen auch nur mit wasser und das teilweise nicht mal besonders gut

Hej Hunne...

also hab MEIN Schreiben und das Antwortschreiben hier im Forum in diesem Threat auf Seite 11 am Ende und Seite 12 am Anfang abgetippt und hier reingestellt.

So nun habe ich gerade eben wieder einen neuen "Gebühren-/Beitragsbescheid" bekommen.... Soll ich nun auch wieder einfach ein Wiederspruch (am besten das allerselbe wie ich scho ma an die verschickt habe) einsenden?

lg Gorbi
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: Hailender am 12. August 2013, 19:51
So nun habe ich gerade eben wieder einen neuen "Gebühren-/Beitragsbescheid" bekommen.... Soll ich nun auch wieder einfach ein Widerspruch (am besten das allerselbe wie ich scho ma an die verschickt habe) einsenden?

Es wird dir nichts anderes übrig bleiben und unbedingt die Fristen beachten!
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: fiesermoep am 26. August 2013, 20:28
Guten Abend zusammen,

Ich habe jetzt erneut (den 2.) einen Beitragsbescheid von diesem Verein. Hier geht es speziell für den Zeitraum 01.04. - 30.06.2013... Das Schreiben ist datiert auf den 02.08.2013... nun war ich beruflich bedingt vom 05. - 24.08. außer Hause... Am Samstag hab ich den Schrieb im Briefkasten gehabt... Kann also nicht sagen, wann der zugestellt worden ist...

Wie soll ich den Widerspruch und den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung jetzt (erneut) beantragen ? Einfach das 1. Widerspruchsschreiben nehmen und dementsprechend abändern... ??!?!
Könnte gerade echt Hilfe gebrauchen, da es zeitlich gerade eng wird und ich diese Woche beruflich ein wenig im Stress bin...


Vielen Dank schonmal!
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: Lilla am 26. August 2013, 22:24
Hallo zusammen,

gibt es auch Verweigerer aus Hessen hier?

Hab mich endlich auch registriert, nachdem ich schon seit Mitte letzten Jahres hier fündig geworden bin. Ich gehöre zu den Menschen, die schon seit über 10 Jahren kein TV mehr haben - hab bis Ende 2012 brav fürs Radio gezahlt und würde das auch weiter tun - aber SO NICHT!

Bei mir hat der ganze Mahnungs- und Widerspruchs-Hickhack auch schon angefangen, und jetzt bin ich trotz all der tollen Info hier etwas ratlos, weil die Wege in jeden Bundesland anders zu sein scheinen. Jemand aus Hessen hier, der mir Tips geben kann?
In knapp zwei Wochen gehe ich in den Jahresurlaub - 3 Wochen im Ausland - und will auf keinen Fall etwas anbrennen lassen inzwischen.
Wär sehr nett, wenn sich jemand melden würde!

Lilla
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: Bürger am 26. August 2013, 23:04
Am Samstag hab ich den Schrieb im Briefkasten gehabt... Kann also nicht sagen, wann der zugestellt worden ist...
Das können *DIE* auch nicht, wenn es - wie üblich - normale Postzustellung war ;)
...und ist insofern "Wurscht".

Wie soll ich den Widerspruch und den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung jetzt (erneut) beantragen ?
Einfach das 1. Widerspruchsschreiben nehmen und dementsprechend abändern... ??!?!
Das wäre wohl das einfachste :)

Dranbleiben! Weitermachen!
Cool bleiben :)
..denn wenn hier einer Fracksausen hat, dann *DIE* ;)
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: Bürger am 26. August 2013, 23:31
Ich gehöre zu den Menschen, die schon seit über 10 Jahren kein TV mehr haben - hab bis Ende 2012 brav fürs Radio gezahlt und würde das auch weiter tun - aber SO NICHT!
Richtig so!
Schon eingetragen bei www.zahlungsstreik.net ?
Da geht's den Menschen wie den Leuten - Du bist eine/r von 2-3 Millionen direkt Betroffenen
- wobei ja eigentlich *alle* betroffen sind bzgl. ihrer Grundrechte...
Zitat
Laut Antwort von Sahra Wagenknecht am 25.01.2013 auf die Frage von "Frau Funke"
http://www.abgeordnetenwatch.de/sahra_wagenknecht-575-38028--f367924.html#q367924
gibt es
~2,3 Millionen Menschen, die bisher aus verschiedensten Gründen nur Internet oder Hörfunk nutzten [...]
~1 Million "Totalverweigerer"
=3,3 Millionen direkt Betroffene

Davon sind manche vielleicht Mehrpersonen-Haushalte, andere wiederum gleichzeitig befreit.
Dennoch geht es hier um *MILLIONEN* und nicht nur um eine handvoll "uneinsichtiger Revoluzzer".

Diese Zahlen lassen sich sicher auch noch woanders finden.


Bei mir hat der ganze Mahnungs- und Widerspruchs-Hickhack auch schon angefangen, und jetzt bin ich trotz all der tollen Info hier etwas ratlos, weil die Wege in jeden Bundesland anders zu sein scheinen. Jemand aus Hessen hier, der mir Tips geben kann?
Es gibt einige wenige Bundeslälnder, in denen dem Klageverfahren kein Widerspruchsverfahren vorgeschaltet ist http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5311.msg41651.html#msg41651
Zitat
Das Widerspruchsverfahren gibt einer Behörde generell die Gelegenheit, die eigene Entscheidung noch einmal selbst zu überprüfen oder dies durch die nächsthöhere Widerspruchsbehörde tun zu lassen.
...und soll die Verwaltungsgerichte vor überbordenden Verfahrenswellen schützen, in dem auf der darunter befindlichen Ebene versucht wird, eine Klärung/ Einigung herbeizuführen.

Ob Hessen dazugehört, weiß ich nicht - dürfte aber aus der Rechtsbehelfsbelehrung des Gebühren-/ Beitragsbescheids eindeutig ersichtlich sein.

Insofern sind "die Wege in jeden Bundesland" eigentlich nicht "anders".

Wenn Hessen zur Ausnahme zählt, dann eröffne am besten einen separaten Thread z.B. zum Thema
"Bundesland ohne Widerspruchsverfahren - direkte Klage" oder so ähnlich.

Ansonsten hat das Material hier seine Gültigkeit auch für Deinen *fiktiven* Fall.

Wenn Du in Deinem *fiktiven* Fall eine spezielle, noch nicht behandelte Konstellation siehst, auch dann am besten eigener Thread mit aussagekräftigem Betreff und anonymisierter Beschreibung.

Gutes Gelingen!
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: Lilla am 27. August 2013, 23:01
Hallo Bürger,

danke für Deine Ermutigung! Den Eintrag beim Zahlungsstreik hab ich sofort nachgeholt. Keine Ahnung, ob es wirklich was hilft, aber nix tun hilft garantiert gar nix ;-)

Hab meine Unterlagen nochmal nach Hinweisen durchforstet, aber auf dem Bescheid (gegen den ich natürlich schon Widerspruch eingelegt habe, wie geraten unter Ausnutzung der Frist ;-)) steht bei der Rechtsbehelfsbelehrung nur ein kurzer Absatz: dass man Widerspruch einlegen kann, die 4-Wochen-Frist, schriftlich oder elektronisch. Also nicht viel Genaues.

Darauf kam kein Widerspruchsbescheid, sondern nur die lapidare Mitteilung, dass ich trotzdem zahlen müsse.
Soweit ich das sehe, ist das noch keine rechtsgültige Ablehnung, es fehlt auch jegliche Rechtsmittelbelehrung, auf der Rückseite steht nur eine Tabelle mit den Bankverbindungen sämtlicher Abwicklungskonten.

Noch eineinhalb Wochen, dann bin ich im Ausland - sollte ich nochmals schreiben und auf einem rechtskräftigen Ablehnungs-Bescheid bestehen?  Denn laut der tollen Info auf den Erste-Hilfe-Seiten kann man ja erst dann klagen. Oder einfach abwarten?

Mist, ich hab so gar keine Erfahrung mit solchen Sachen ;-(  Und den ganzen Rest meiner Sippe kümmert das auch nicht, die zahlen einfach gottergeben... na ja, die dauer-glotzen auch alle.
Also, ein kleiner Rat wär sehr willkommen.

Lieben Dank & bis morgen Abend,
Lilla

Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: xrw am 30. August 2013, 13:05
Noch eineinhalb Wochen, dann bin ich im Ausland - sollte ich nochmals schreiben und auf einem rechtskräftigen Ablehnungs-Bescheid bestehen?

Ja, freiwillig werden sie sonst keinen erstellen. Wobei das nicht eilig sein sollte; 3 Monate könnten sie sich ja normalerweise Zeit nehmen. Sicherer ist aber früher, falls unterstellt wird, dass aus dem Schreiben ersichtlich ist, dass sie ohne größeren Nachdruck nicht weiter reagieren wollen.
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: Lilla am 03. September 2013, 22:18
Hallo XRW,

danke für Deinen Fußtritt ;-)))
Du hast wohl recht, lieber nochmal ein nettes Brieflein geschrieben - sollen die Brüder ruhig mal was schaffen fürs Geld ;-)  Hab mir grerade ein paar höfliche Worte aus den Fingern gesogen, weil ich am Samstag dann für drei Wochen in die Wildnis verschwinde.
Zum Glück hütet mir meine Älteste derweil die Hütte - sie war RA-Gehilfin, arbeitet aber leider schon ein paar Jahre nicht mehr in ihrem Beruf. Sie kann ein wenig ein Auge darauf haben, aber sonst interessiert sie das hier leider gar nicht, sie ist Power-Glotzerin und hat daheim das komplette T-Entertain-Paket ;-(  Aber sonst ist sie ein gutes Kind ;-)

Wenn ich zurück bin, lasse ich die Gemeinde wissen, wie es weiterging, damit meine Erfahrungen anderen Newbies genauso Mut machen, wie Ihr alle das mit mir getan habt. Lieben Dank an Euch alle!

Gruß,
Lilla
Titel: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: copenfan am 10. September 2013, 01:45
So, nachdem am 05.07.13 für den Zeitraum 05/13 - 07/13 ja wieder eine Zahlungsaufforderung geschickt wurde, habe ich am 07.09.13 meinen dritten (!!!) Beitragsbescheid mit Datum 01.09.13 erhalten.
Also zweieinhalb Monate nach der eigentlichen Fälligkeit der Beiträge für 05/13 - 07/13 am 15.06.13.

Ich spiele natürlich gerne mit und schick nun ein drittes Mal meinen Widerspruch und meinen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung. Nachdem es hier im Forum ja langsam die ersten Widerspruchsbescheide vom Bayerischen Rundfunk gibt, rechne ich nach diesem Widerspruch auch mit einer Entscheidung des Bayerischen Rundfunks.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es noch einen vierten Beitragsbescheid für 08/13 - 10/13 geben wird.

Ende dieser und nächste Woche hab ich die Prüfungen meiner inzwischen 2 Jahre dauernden, berufsbegleitenden, Aufstiegsweiterbildung. Ich habe, als ich im April den ersten Widerspruch geschrieben habe, fest damit gerechnet, dass ich ausgerechnet in der Hauptlernzeit Juni - September, mich um die Klage kümmern muss.

Da hab ich wohl die Langsamkeit der "Behörde" Bayerischer Rundfunk bzw. Beitragsservice unterschätzt ;-)
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: Bürger am 10. September 2013, 10:45
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es noch einen vierten Beitragsbescheid für 08/13 - 10/13 geben wird.

Oh doch!!!
Es wird noch einen 5. und einen 6. und einen 10. und einen x-ten Bescheid geben - solange keine Grundsatzentscheidung herbeigeführt worden ist, vgl.

Erneut Verfassungsklage gegen Rundfunkbeitrag
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6606.msg50150.html#msg50150

bzw.

FOCUS, 19.08.2013
Neue Klage gegen TV-Gebühr
Beim Bundesverfassungsgericht und beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof stauen sich Beschwerden gegen den Rundfunkbeitrag.
Wer auf eine mögliche Erstattung hofft, muss Rechtsmittel einlegen.

http://www.focus.de/kultur/medien/tid-33169/kultur-und-medien-leben-neue-klage-gegen-tv-gebuehr_aid_1074386.html?google_editors_picks=true

Zitat
[...] Außerdem müssen Nichtzahler damit rechnen, dass später fällige Beiträge durch neuerliche Beitragsbescheide festgesetzt werden.
Gegen jeden dieser Bescheide muss erneut Widerspruch und Klage erhoben werden. [...]


Allerdings läuft das dann nach meinen Informationen so, dass man zwar jedesmal erneut Widerspruch (ggf. mit erneutem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung) einlegt, jedoch nicht jedesmal eine neue Einzelklage erhebt, sondern seine Klage erweitert.
Das dürfte auch kostenmäßig sinnvoll sein :) und würde vom Gericht vermutlich ohnehin so gehandhabt.

Wir dürfen gespannt bleiben :)
Titel: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: copenfan am 10. September 2013, 13:15
Wegen mir können die ruhig weiter ihre Bescheide schicken, die 4,75 € alle 3 Monate investier ich gerne  ;D

Zur Abwechslung hab ich noch einen kleinen Absatz am Ende hinzugefügt:

Der Hinweis von Ihnen, dass der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag durch die Ratifizierung in den Länderparlamenten in Bayern zu geltendem Landesrecht geworden ist, hat keinerlei Aussagekraft bezüglich der Verfassungswidrigkeit der Rechtsgrundlage für die Erhebung der Beiträge.

Allein im Bereich der Bundesgesetzgebung wurden im Zeitraum von 1990 bis 2012 139 Bundesgesetze für nichtig oder verfassungswidrig erklärt. (Quelle: Deutscher Bundestag – Datenhandbuch – Kapitel 10.6)

Sind Sie weiterhin der Meinung, eine Verfassungswidrigkeit der Regelung nicht zu erkennen, bitte ich um Zusendung eines klagefähigen Widerspruchsbescheides, um die Sache gerichtlich klären zu lassen.


Kopieren und Einfügen können die beim Beitragsservice scheinbar auch nicht und Rechtschreibprüfung gibt's auch keine. In dem ersten Antwortbrief stand noch "Ratifizierung", in dem zweiten Antwortbrief "Ratifizierdung"
Titel: ReJetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon
Beitrag von: copenfan am 12. Februar 2014, 23:58
Nach langer Zeit mal wieder was neues:

Am 20. Januar, Poststempel vom 17. Januar, habe ich endlich den langersehnten Widerspruchsbescheid des Bayerischen Rundfunks erhalten.

Wie üblich die Postverzögerung von ca. 10 Tagen, der Bescheid trägt als Datum den 10. Januar.

Leider bin ich wegen wenig Freizeit im Moment schon knapp dran mit der Klage, allzu viele Argumente werde ich meinem ursprünglichen Widerspruch nicht mehr hinzufügen können.

Das Argument der Gleichbehandlung werde ich noch erweitern und nicht nur die 5% Haushalte ohne Rundfunkgeräte nennen. Wobei ich auch hier darauf hinweisen werden, dass ich nicht übereinstimme, dass nahezu 100% der Haushalte Rundfunkgeräte besitzen. Ein PC, Smartphone o.ä. ist nämlich kein Rundfunkgeräte! Hier wird nicht passiv ein ausgestrahltes Signal empfangen, sondern es werden Daten von einem Server angefordert. Würden plötzlich hunderttausende auf die Livestreams der ÖR-Sender zugreifen, würden sofort deren Server zusammenbrechen. Das Internet ist kein Medium eines großen Senders und viele Empfänger. Hier ist vereinfacht gesagt die Zahl der Empfänger und Sender genau gleich groß. Jeder kann quasi Rundfunk empfangen aber auch selbst senden.

Zusätzlich bringe ich noch als Argument gegen den Verstoß des Gleichheitsgrundsatzes, dass ungerechte Kriterium der Wohnung. Einpersonenhaushalte zahlen grundlos doppelt so viel wie Zweipersonenhaushalte usw...
Das Argument mit den höheren Zahlungen für Firmen mit vielen Filialen bei gleicher Mitarbeiterzahl bringe ich nicht, hier fehlt es doch an der persönlichen Betroffenheit :-)


Eine Frage habe ich noch: Ich habe hier ja schon einige Beispielklagen gesehen. Es wurde aber nirgends auf die Möglichkeit eines schriftlichen Verfahrens verwiesen. Falls meine Klage nicht zurückgestellt wird, möchte ich allein aus Kostengründen natürlich lieber keine mündliche Verhandlung.
Formuliere ich dann "Mit einem schriftlichen Verfahren bin ich einverstanden" oder darf ich sogar Schreiben "Ich beantrage ein schriftliches Verfahren"?

Anbei die ersten beiden Seiten des Widerspruchsbescheides. Und ja, der fängt mit Seite 2 an, dafür fehlt die Seitenzahl auf der letzten Seite.
Titel: ReJetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon
Beitrag von: copenfan am 13. Februar 2014, 00:01
Hier noch Seite 3 und 4 des Widerspruchsbescheides. Interessant ist, dass der eigentlich kaum etwas verwertbares enthält. Es wird nur mindestens 3 x darauf hingewiesen, dass ich mit einer Wohnung beitragspflichtig bin und zusätzlich mindestens 3 x gesagt, dass seit Januar 2013 keine Zahlungen erfolgten, obwohl ich angeblich dazu verpflichtet bin.

Schon ganz schön schwach  :o
Titel: ReJetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon
Beitrag von: copenfan am 17. Februar 2014, 20:46
Hier meine Klage:

Verwaltungsgericht Augsburg
Kornhausgasse 4
86152 Augsburg


16.02.2014

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erhebe ich Klage gegen den

Bayerischer Rundfunk
Anstalt des öffentlichen Rechts
Rundfunkplatz 1
80335 München
Gesetzlicher Vertreter:
Intendant Ulrich Wilhelm

wegen:

Rundfunkbeiträgen für meine Wohnung XXX
Beitragsnummer XXX XXX XXX

und beantrage

die Beitragsbescheide vom 05.04.2013, vom 03.05.2013, vom 01.09.2013 und vom 01.11.2013 in Form des Widerspruchsbescheides vom 10.01.2014, eingegangen am 20.01.2014, aufzuheben.

Begründung:
Die Bescheide sind rechtswidrig, da die Rechtsgrundlage, der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, gegen das Grundgesetz verstößt.

1.   Der Rundfunkbeitrag ist kein Beitrag, sondern eine Steuer.
Um eine Rechtfertigung als Beitrag zu haben, benötigt der Rundfunkbeitrag einen Vorzugslastcharakter. 
Da der Rundfunkbeitrag aber nicht mehr an den Besitz von Geräten, sondern alleine an das bewohnen einer Wohnung anknüpft, wurde der Vorzugslastcharakter der früheren Rundfunkgebühr gegen einen Gemeinlastcharakter getauscht.


Der Rundfunkbeitrag zielt weder auf die Vergütung der tatsächlichen Nutzung, noch auf die Abschöpfung eines individuellen oder individualisierbaren Vorteiles ab.
Mit der neuen Wohnungsabgabe wird mir als Wohnungsmieter stattdessen eine voraussetzungslos zu zahlende Geldleistungspflicht auferlegt.
Das Argument das Bayerischen Rundfunks im Widerspruchsbescheid vom 10.01.2014, dass in nahezu 100% der Haushalte eine Empfangsmöglichkeit für öffentlich-rechtlichen Rundfunk vorhanden ist, mag durchaus zutreffen, jedoch handelt es sich bei der Verknüpfung von der Möglichkeit der Inanspruchnahme des Rundfunkangebotes und Bewohnen einer Wohnung um eine nicht sachgerechte Verknüpfung unterschiedlicher Tatbestände.
Die Grundsätze der Folgerichtigkeit, System- und Sachgerechtigkeit bei der Schaffung und Ausgestaltung von Abgabentatbeständen wurde hier nicht Folge geleistet. So muss z.B. bei einer größeren Wohngemeinschaft pro Person ein viel geringerer Beitrag für den Vorteil des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gezahlt werden, als es bei mir als Single-Haushalt der Fall ist.
Der somit begründete Gemeinlastcharakter der Rundfunkbeiträge führt zu einer unzulässigen Steuer. Der Rundfunkbeitrag wurde durch die Länderparlamente verabschiedet. Diese besitzen jedoch laut Artikel 105 ff. Grundgesetz keine Gesetzgebungskompetenz für Steuern.

2.   Verletzung meiner Informationsfreiheit.
Ich nutze keinerlei Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Ich besitze zudem auch kein TV-Gerät und keinen PC/Notebook mit TV-Karte.
Das mir in Artikel 5 (1) Grundgesetz zugesicherte Recht der ungehinderten Informationsbeschaffung nutze ich mit allgemeinen Tages- / Wochenzeitungen und entsprechenden Internetangeboten.
Zwar besteht für mich auch nach Einführung des Rundfunkbeitrages keine Nutzungspflicht des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, jedoch habe ich keinerlei Möglichkeit mehr, meinem Willen der Nichtnutzung der oben genannten Angebote Ausdruck zu verleihen.
Ich werde mit einem unverhältnismäßig hohen Betrag von 17,98 Euro pro Monat belastet, obwohl es meine grundgesetzlich zugesicherte Entscheidung war, keine Rundfunkleistungen in Anspruch zu nehmen.
Die nunmehr geschaffene Rundfunkfinanzierung ist durch das Anknüpfen an das Innehaben einer Wohnung und der damit verbundenen Missachtung, dass ich keinerlei Bezug zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk und dessen Vorzügen aufweise, grundrechtlich unzulässig.

Verweisen möchte ich ausdrücklich auf den Aufsatz „Der neue Rundfunkbeitrag – Eine verfassungswidrige Reform“ von Richter Dr. Thomas Exner und Rechtsanwalt Dennis Seifarth, den ich in Auszügen für meine Klage verwendet habe.

Einer schriftlichen Abwicklung des Verfahrens stimme ich zu.

Mit freundlichen Grüßen



XXXX XXXXXXX

5 Anlagen (4 Beitragsbescheide und 1 Widerspruchsbescheid)
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: Roggi am 18. Februar 2014, 00:51
Das hast du wunderbar auf den Punkt gebracht, ich wünsche dir viel Glück und Erfolg vor Gericht. Die nichtssagende, argumentationslose Klageerwiederung von denen ist jetzt schon vorprogrammiert.
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: München-Schwabing am 18. Februar 2014, 06:01
Vielen dank, copernfan. Ich auch wünsche dir viel Glück. Ich habe vor, etwas änliches zu tun. Warte aber erst auf meinem Beitragsbescheid.
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: Bommber am 18. Februar 2014, 21:38
Viel Glück Copernfan!


Eine Frage an die Allgemeinheit:

Kommt nach dem Schreiben "Zahlung der Rundfunkbeiträge" (rückwirkend zum 01.01.2013; mit Angabe des Betrages) noch ein Schreiben, welches weder Mahngebühren und jedwede andere Konsequenzen nach sich zieht?

Ein Schreiben mit einer Rechtsbelehrung bzw. Paragrafen-Reiterei kam vorher wiederholt. Aber war nicht Bestandteil des Schreibens zur "Zahlung der Rundfunbeiträge".
Titel: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: mickschecker am 18. Februar 2014, 22:21
Kann es sein , dass du bereits schon einen Beitragsbescheid erhalten und ignoriert hast ? Denn dieser enthält diese Rechtsbehelfsbelehrung mit dazu lästiger Paragrafen-Reiterei. Diesen sollte man als wesentlich wichtiger ansehen als das eher wertlose Schreiben "Zahlung der Rundfunkbeiträge".
Vielleicht habe ich was missverstanden. Kläre doch besser erst mal deinen aktuellen Stand auf. Welche schreiben hast du bis jetzt genau erhalten , möglichst mit dazugehörigem groben Zeitablauf.
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: Bürger am 18. Februar 2014, 22:35
Ein Schreiben mit einer Rechtsbelehrung bzw. Paragrafen-Reiterei kam vorher wiederholt.
Aber war nicht Bestandteil des Schreibens zur "Zahlung der Rundfunbeiträge".
Kann es sein , dass du bereits schon einen Beitragsbescheid erhalten und ignoriert hast ?
Denn dieser enthält diese Rechtsbehelfsbelehrung mit dazu lästiger Paragrafen-Reiterei.
Diesen sollte man als wesentlich wichtiger ansehen als das eher wertlose Schreiben "Zahlung der Rundfunkbeiträge".
Vielleicht habe ich was missverstanden. Kläre doch besser erst mal deinen aktuellen Stand auf. Welche schreiben hast du bis jetzt genau erhalten , möglichst mit dazugehörigem groben Zeitablauf.

Zur Erinnerung:
Eine "Rechtsbehelfsbelehrung" ist als solche üblicherweise wohl auch als "Rechtsbehelfsbelehrung" gekennzeichnet - genauso wie ein "Bescheid" auch als "Bescheid gekennzeichnet ist.

Zwei recht eindeutige Indizien.

Wenn es *so* wie diese Beispiele aussah, dann hätte es sich bereits um BeitragsBESCHEIDe gehandelt:

Gebühren-/Beitragsbescheide im Überblick
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6636.0.html

Ansonsten sind es wohl eher "informative" Schreiben.
Dass ARD-ZDF-GEZ auch "rein informativ" gern mit Paragraphen um sich werfen, um zu "beendrucken", ist nun nicht gerade "ungewöhnlich" ;) obendrein nur Ausdruck der Hilflosigkeit und darüberhinaus kein unwesentlicher Aspekt für die ins Bodenlose gesunkene Akzeptanz.

Also bitte prüfen...
...und die Begriffe bitte nicht durcheinanderwürfeln :)
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: 503 am 18. Februar 2014, 23:49
Wenn es *so* wie diese Beispiele aussah, dann hätte es sich bereits um BeitragsBESCHEIDe gehandelt:

Gebühren-/Beitragsbescheide im Überblick
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6636.0.html

Mal eine andere Frage:  Ab 01.01.2013 gilt doch das Intervall für Beitragsbescheide für alle oder? Das würde bedeuten, dass alle Zwangsfinanzierer die Beitragsbescheide zur gleichen Zeit(+/-paar Tage) per Post bekommen. Person A hat Anfang Dezember einen Beitragsbescheid erhalten. Wann kommt normalerweise der nächste Bescheid?
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: Bommber am 19. Februar 2014, 01:38
Danke Jungs (und Mädels). Jetzt sieht die Sache klarer aus.

Einen Brief mit dem Betreff "Gebühren-Bescheid" + "Rechtshilfsbelehrung" ist bei Person B noch nicht eingegangen.

6 Briefe waren es bislang bei Student B:

Mit folgenden Betreffzeilen:

1. Für alle - von allen: Der neue Rundfunkbeitrag (April 2013)

2. Ihre Angaben zum neuen Rundfunkbeitrag (Mai 2013)

3. Erinnerung: Ihre Angaben zum neuen Rundfunbeitrag (Juni 2013)

4. Erinnerung: Ihre Angaben zum neuen Rundfunbeitrag (Dezember 2013)

5. Bestätigung der Anmeldung (Januar 2014)

6. Zahlung der Rundfunkbeiträge (Februar 2014)


Also ist es wohl so, dass der nächste Brief dieser Gebührenbescheid (inkl. 8 € Mahngebühr?) sein wird, dem Person B widersprechen kann/wird.

Richtig so?


PS: Nochmals vielen Dank. Echt der Hammer, wieviel Mühe sich hier gegeben wird. Je mehr ich dazu recherchiere, desto unfassbarer wird das alles. Diese Wut in Mut und Energie umwandeln und ich bin ganz optmistisch!
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: Bürger am 19. Februar 2014, 04:11
[...]
6. Zahlung der Rundfunkbeiträge (Februar 2014)
Also ist es wohl so, dass der nächste Brief dieser Gebührenbescheid (inkl. 8 € Mahngebühr?) sein wird, dem Person B widersprechen kann/wird.
Nicht ganz. Vermutlich geht vor dem Bescheid noch
7. Zahlungserinnerung (April 2014?)
ein ... und erst dann hieße es nach "Fahrplan"
8. (Gebühren-)/BeitragsBESCHEID (Juni 2014?) incl. Rechtsbehelfsbelehrung + 8€ "Säumniszuschlag"

Entsprechend der Rechtsbehelfsbelehrung stünde dann das Widerspruchs- und Klageverfahren an.
In 2...3 Bundesländern gibt es wohl kein Widerspruchsverfahren - dort kann/ muss dann ggf. sofort Klage eingereicht werden. Steht dann aber alles in der Rechtsbehelfsbelehrung - denn dafür ist die ja da ;)

Aber vorher warten wir alle auf einen neuen Zwischenstand im Verfahren der
Popularklage Ermano Geuers am Bayerischen Verfassungsgerichtshof.

PS: Nochmals vielen Dank. Echt der Hammer, wieviel Mühe sich hier gegeben wird.
Danke - auch mal schön zu hören :)
Das Forum lebt vom Mitmachen. Auch ich habe mehr als nur einmal davon profitiert.
Gemeinsam knacken wir diese Nuss :)

Je mehr ich dazu recherchiere, desto unfassbarer wird das alles.
Diese Wut in Mut und Energie umwandeln und ich bin ganz optmistisch!
Oh ja... unfassbar... und wir können sicher sein, dass wir bisher nur an der Oberfläche kratzen.
Damit noch viele weitere erkennen, was hier vor sich geht, ist es unser Aufgabe, die
Aufklärung und den Widerstand weiterzutragen - in das persönliche Umfeld eines jeden.

Regionale/ lokale Treffen und Aktionen finden statt.
Gern kannst Du Deine "Wut in Mut und Energie wandeln" ;) schau mal beispielhaft hier...
Runder Tisch in Berlin
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7835.0.html

...auch in Dresden und anderen Städten finden z.T. schon seit geraumer Zeit weitestgehend regelmäßige Treffs statt. Weitere Städte werden folgen.
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten-Wer hat schon
Beitrag von: mickschecker am 19. Februar 2014, 05:51

Mal eine andere Frage:  Ab 01.01.2013 gilt doch das Intervall für Beitragsbescheide für alle oder? Das würde bedeuten, dass alle Zwangsfinanzierer die Beitragsbescheide zur gleichen Zeit(+/-paar Tage) per Post bekommen. Person A hat Anfang Dezember einen Beitragsbescheid erhalten. Wann kommt normalerweise der nächste Bescheid?
Für all diejenigen  , welche erst durch den neuen Rundfunkbeitrag ab Januar 2013 neu erfasst wurden oder es noch rückwirkend werden , dürfte das quartalsweise so aussehen : 1-3/2013 , 4-6/2013 , 7-9/2013 , 10-12/82013 , 1-3/2014 ....usw.
Für all die anderen , also die Mehrheit , können die Quartalszeiträume völlig unterschiedlich liegen . Das bestimmt der Monat , an dem sich in grauer Vorzeit selbst angemeldet wurde oder dies zum Beispiel durch den Fernseh-oder Radiogerätverkäufer "des Vertrauens" gleich mit durchgeführt wurde.  So können sich die Quartale zum Beispiel auch ab 2-4/2001 oder ab 3-5/1998 beginnend fortsetzen.
Für alle Zahler aus der ehemaligen DDR , so glaube ich behaupten zu dürfen , liegen die Quartale beginnend mit 11-01 , fotlaufend dann also 2-4 , 5-7 , 8-10 und wieder 11-01 ....usw.  Das liegt am Termin der Wiedervereinigung vom 7.10.1990. Damit waren alle bereits in der DDR ordnungsgemäß gemeldeten Personen automatisch ab November 1990 in den Fängen der GEZ. Die 3 Wochen vom 8.10.90 bis 31.10.90 wurden damals , dem Termin mitten im Monat geschuldet , notgedrungen großzügig erlassen.
Der Turnus beginnt daher 11/1990 und hat sich über 24 Jahre so fortgesetzt , wie bei mir , nur haben die jetzt wohl ein vorher nicht so durchdachtes Problem damit : Die Überschneidung eines Quartals von 2012 mit 2013. Die haben die zwei völlig unterschiedlichen Gesetze von Gebühr(vor2013) und Beitrag(ab2013) in einen Topf gemixt und zu einem fragwürdigen Mix von Gebühren/Beitragsbescheid 10/2012-01/2013 zusammengegurkt.  So einfach wie die glauben , geht das nun auch wieder nicht.  Dieser Bescheid und somit wohl auch die darauf folgenden dürften wohl schon von der Terminierung her unwirksam sein.
Was sagen die Mods dazu ?
Zudem vielleicht mal nebenbei auch eine Klarstellung , ob es auch andere Zahlweisen wie monatlich oder jährlich gibt und inwieweit in welchem Umfang diese auch verwendet werden ?
Nochmal zum obigen Zitat : Der Abstand der eintrudelnden Beitragsbescheide kann auch schon mal +/-paar Wochen sein. Eher mehr als weniger , so genau können die gar nicht sein. Dafür ist bei denen wohl schon zu viel Chaos drin. Nicht so einfach , diesen ganzen Wahnsinn einigermaßen geordnet in die Reihe zu bekommen.
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: Bommber am 19. Februar 2014, 14:49
@ Bürger

Danke für die Infos. Jetzt sieht die Geschichte viel klarer aus.

Meine Familie + beträchtlichen Bekanntenkreis konnte ich bereits sensibilisieren. Wenn man selbst nicht investigativ tätig wird, wird man ja nicht gerade mit unabhängigen Infos zubombardiert.

Komme aus dem Rheinland, gerade noch RLP.

Bin gespannt, was da folgen wird bzgl. Widerspruch/Klageverfahren.

Und ob in dieser Region ebenfalls bald Treffen stattfinden werden.

Gerade in Mainz/Köln/Bonn würde es schon alleine aufgrund der lokalen Nähe zu den Entscheidern/Profiteuren Sinn machen.


Ich bleibe am Ball!
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: Gorbiman am 20. Februar 2014, 19:42
Hallo zusammen,

lange habe ich nichts nach meinem Widerspruch gehört, Heute kam aber mal was anderes.

Da ich leider nicht so die Ahnung habe was die mir nun damit sagen wollen, möchte ich Euch das Schreben zeigen.

Es wäre schön wenn Ihr mir sagen könntet ob ich jetzt das nun wirklich zahlen muss... bzw. wieder anfange muss zu zahlen.

Liebe Grüße
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: themob am 20. Februar 2014, 19:54
Da steht fast alles drin, was Person A machen muss.

Klage erheben

Und wegen der Ablehnung auf den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung kommt jetzt der Antrag auf Gewährung von Eilrechtsschutz nach §80 Abs. 5 VwGO ebenfalls bei Gericht, sollte Person A weiterhin Interesse daran haben, aufschiebende Wirkung zu erzielen.



Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: Gorbiman am 20. Februar 2014, 20:27
Hi,

danke für die schnelle Antwort, jedoch versteh ichs jetz glaub ich nicht ganz.

Rentiert sichs jetzt nun weiter dagegen vorzugehen oder muss ich fürher oder später dann doch wieder zahlen? weils ja sonst kein Sinn macht da dagegen vorzugehen.

LG

Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: Roggi am 20. Februar 2014, 23:01
Die Antwort des Beitragsservice ist doch eindeutig: Wischiwaschi ohne Argumente. Die berufen sich wie immer auf den RBStV, gegen den ja letztendlich Widerspruch eingelegt wurde. Die Aussagekraft gleicht der eines Bankräubers vor Gericht: "Aber ich brauchte das Geld zum überleben." Das es keine Steuer ist in deren Sinne ist klar, aber es ist trotzdem eine unzulässige Steuer, aber das muss erst noch vor Gericht festgestellt werden.
Es lohnt sich, eine Klage gegen den Widerspruchsbescheid zu erheben.
Titel: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: unGEZahlt am 21. Februar 2014, 23:25
Die berufen sich wie immer auf den RBStV, gegen den ja letztendlich Widerspruch eingelegt wurde. Die Aussagekraft gleicht der eines Bankräubers vor Gericht: "Aber ich brauchte das Geld zum überleben."

Roggi, das, finde ich, ist ein guter Vergleich!
Da will ich noch anmerken:
"Und zwar brauche ich das Geld für das Überleben
Und zwar für meine Schlösser, Luxusappartements, Maseratis, Rolexen, Armanis, Champagnerkeller, Designermöbel, Privatjets, Edelpuffs, Kaviar, Chauffeure, Bodyguards, Dubai-Urlaube, Kunstsammlungen - und alles, was noch so zum Überleben nötig ist.

Markus
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: Gorbiman am 22. Februar 2014, 19:33
Hallo zusammen!

Danke für die Antworten!! Könnte mir jemand helfen dann was aufzusetzen was Hand und Fuß hat?

liebe Grüße
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: abgezockter1984 am 22. Februar 2014, 20:14
Ich helfe gerne. Für Geld mache ich mehr als die GEZ es tun würde.
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: unGEZahlt am 22. Februar 2014, 20:25
Könnte mir jemand helfen dann was aufzusetzen was Hand und Fuß hat?

Es gibt im Forum bereits mehrere veröffentlichte gute Widersprüche / Klagen.
Mal stellvertretend für diese ganzen genialen Schreiben bspw. hier
die Klage von Mitglied ThomasW unter
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6776.msg57329.html#msg57329
( zum Herunterladen)

Wenn Du etwas Bestimmtes suchst, nochmal konkret benennen. Im Forum hier
werden wir
auf jeden Fall fündig.

Markus
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: 503 am 23. Februar 2014, 13:34
2.   Verletzung meiner Informationsfreiheit.
Ich nutze keinerlei Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Ich besitze zudem auch kein TV-Gerät und keinen PC/Notebook mit TV-Karte.
Das mir in Artikel 5 (1) Grundgesetz zugesicherte Recht der ungehinderten Informationsbeschaffung nutze ich mit allgemeinen Tages- / Wochenzeitungen und entsprechenden Internetangeboten.

Na ja, ich würde den Besitz leugnen. Die Richter urteilen knallhart.
Es gab Urteile, da kann man nur den Kopf schütteln.

http://www.kostenlose-urteile.de/Niedersaechsisches-OVG_10-LC-7305_Autohaus-muss-Rundfunkgebuehren-fuer-Autoradios-in-Vorfuehrwagen-zahlen.news3583.htm?sk=dcc5dc0137408d1981dae32935038636 (http://www.kostenlose-urteile.de/Niedersaechsisches-OVG_10-LC-7305_Autohaus-muss-Rundfunkgebuehren-fuer-Autoradios-in-Vorfuehrwagen-zahlen.news3583.htm?sk=dcc5dc0137408d1981dae32935038636)

Zitat
Keine Verletzung des Rechts auf Informationsfreiheit
Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zugrunde: Die angegriffene Entscheidung verletzt den Beschwerdeführer nicht in seinem Recht auf Informationsfreiheit. Zwar wird der Beschwerdeführer durch die Erhebung der Rundfunkgebühr in der Beschaffung und Entgegennahme von Informationen aus dem Internet behindert. Dieser Eingriff ist jedoch verfassungsrechtlich gerechtfertigt.
http://www.kostenlose-urteile.de/BVerfG_1-BvR-19911_Verfassungsbeschwerde-gegen-Erhebung-von-Rundfunkgebuehren-fuer-internetfaehige-PCs-erfolglos.news14272.htm?sk=dcc5dc0137408d1981dae32935038636 (http://www.kostenlose-urteile.de/BVerfG_1-BvR-19911_Verfassungsbeschwerde-gegen-Erhebung-von-Rundfunkgebuehren-fuer-internetfaehige-PCs-erfolglos.news14272.htm?sk=dcc5dc0137408d1981dae32935038636)

Zitat
Lediglich die Möglichkeit zum Empfang von Radio- und Fernsehsendungen ist entscheidend
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revisionen der drei Kläger gegen abschlägige Urteile der Vorinstanzen zurückgewiesen: Bei internetfähigen PCs handelt es sich um Rundfunkempfangsgeräte i.S.d. Rundfunkgebührenstaatsvertrags. Für die Gebührenpflicht kommt es nach dessen Regelungen lediglich darauf an, ob die Geräte zum Empfang bereit gehalten werden, nicht aber darauf, ob der Inhaber tatsächlich Radio- bzw. Fernsehsendungen mit dem Rechner empfängt. Ebenso wenig ist es erheblich, ob der PC mit dem Internet verbunden ist, wenn er technisch nur überhaupt dazu in der Lage ist.
http://www.kostenlose-urteile.de/BVerwG_BVerwG-6-C-1209BVerwG-6-C-1709-und-BVerwG-6-C-2109_BVerwG-Fuer-internetfaehige-PCs-besteht-Rundfunkgebuehrenpflicht.news10465.htm?sk=dcc5dc0137408d1981dae32935038636

Zitat
Der Nutzungsvorteil aus der Bereithaltung eines Empfangsgeräts stellt ein sachliches Differenzierungskriterium dar.
http://www.kostenlose-urteile.de/BVerfG_1-BvR-19911_Verfassungsbeschwerde-gegen-Erhebung-von-Rundfunkgebuehren-fuer-internetfaehige-PCs-erfolglos.news14272.htm?sk=dcc5dc0137408d1981dae32935038636

Zitat
Gewerbetreibender muss auch für gesperrtes Autoradio Rundfunkgebühren zahlen
http://www.kostenlose-urteile.de/VG-Mainz_4-K-47207MZ_Gewerbetreibender-muss-auch-fuer-gesperrtes-Autoradio-Rundfunkgebuehren-zahlen.news5910.htm?sk=dcc5dc0137408d1981dae32935038636
Titel: ReJetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon
Beitrag von: copenfan am 23. Februar 2014, 22:53
Kurz zu Gorbiman: Unverständlich, warum die gleiche Rundfunkanstalt sich so unterschiedlich verhält.
Statt einen "Widerspruch gegen Gebühren-/Beitragsbescheide" weist die Rundfunkanstalt hier einen "Widerspruch gegen Festsetzungsbescheide" zurück.

Der Abschnitt "Sie begründen..." fehlt völlig. Es wird also überhaupt nicht gesagt, gegen was hier eigentlich argumentiert wird.

Dann wird bei Gorbiman sehr stark auf irgendwelche Gerichtsurteile verwiesen. Mir scheint, es wird gegen deutlich mehr Widerspruchsbescheide Klage erhoben, als ursprünglich geplant, daher wird mehr versucht, den juristischen Laien zu verunsichern und einzuschüchtern.

Zudem wurde bei mir die Vollziehung bis zum Ende des Verfahrens vom Bayerischen Rundfunk ausgesetzt, hier jedoch nicht.

Nachdem diese Widerspruchsbescheide ja immer noch vom Beitragsservice im Namen der zuständigen LRA ausgestellt werden, kann es vielleicht am jeweiligen Sachbearbeiter beim Beitragsservice liegen, wie so ein Widerspruchsbescheid aussieht.
Oder die Zahlungsausfälle durch die Widersprüche werden inzwischen zu groß und ab jetzt werden in den Widerspruchsbescheiden die Anträge auf Aussetzung der Vollziehung immer abgelehnt?


Ich habe inzwischen bei meiner Klage eine Antwort vom VG Augsburg bekommen. Das Verfahren wird entsprechend § 94 VwGO ausgesetzt, bis über die Verfahren beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof entschieden wurde. (Az. Vf. 8-VII-12; Vf. 24-VII-12)

Beschluss zur Streitwertfestsetzung 259,74 Euro, Gerichtsgebühren 105 Euro.


Mich würde ja mal interessieren, was inzwischen in dieser Abteilung Recht und Personal beim Beitragsservice für Überstunden anfallen. Mit so einer Klagewelle haben die bestimmt nicht gerecht. Oder sind die 250 zusätzlichen Mitarbeiter schon da eingesetzt worden?
Titel: Re: Jetzt wirds interessant:Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten-Wer hat schon?
Beitrag von: mickschecker am 23. Februar 2014, 23:15
Kurz zu Gorbiman: Unverständlich, warum die gleiche Rundfunkanstalt sich so unterschiedlich verhält.

Um die gleiche Rundfunkanstalt , den BR , geht es auch bei mir. Nur habe ich bis jetzt nach 15 Monaten noch nicht mal einen Widerspruchsbescheid . Auch hatte ich bei allen 3 Widersprüchen zu den bisherigen Beitragsbescheiden immer versäumt , gleichzeitig Antrag auf Aussetzung der Vollziehung zu stellen. Beim BR scheint tatsächlich einiges drunter und drüber zu gehen.
Titel: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: copenfan am 08. März 2014, 19:26
Heute war ein verfrühtes Osterei in der Post:

Eine Mahnung vom Bayerischen Rundfunk, mit der Androhung der Vollstreckung, sollte ich nicht bis 15.03. zahlen.

Die tun Quasi so, als hätte es meine Klage gar nicht gegeben. Der Brief vom VG, dass die Klage der Beklagtenpartei zugestellt wurde, ist vom 19. Februar. Die Mahnung des Beitragsservice im Namen des BR ist vom 01.03., kann also durchaus sein, dass die Klage noch gar nicht verarbeitet wurde.

Andererseits kann es natürlich auch Absicht sein. In dem Widerspruchsbescheid wurde auf meinen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nur insofern eingegangen, dass dort steht
"Die Vollziehung der angefochtenen Bescheide setzen wir bis zum Abschluss des Widerspruchsverfahrens aus

Da frage ich mich natürlich, wie definieren die "Abschluss des Widerspruchsverfahrens"?

Ich werde jetzt einfach das Verwaltungsgericht informieren, dass ich annehme, dass es sich bei der Mahnung um ein Versehen der Gegenseite handelt, da die Gegenseite in dem der Klage beiliegenden Widerspruchsbescheides die Aussetzung des Vollzuges bis zum Abschluss des Verfahrens zugesichert hat.
Das Wörtchen Widerspruch vor -verfahren lasse ich einfach mal weg  |-
Titel: Re:Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten Wer hat schon?
Beitrag von: mickschecker am 08. März 2014, 20:00
Ich glaube beim BR bekommt man jetzt so langsam das Flattern. Kurz vor dem 25.3.14 , dem Verhandlungstermin der Geuer-Klage fast vor der eigenen Haustür , versucht man scheinbar das letzte aus noch offenen Rechnungen heraus zu holen  , bevor es danach vielleicht noch besch...... für den BR aussieht. Da ist denen irgendeine Reihenfolge im Werdegang des Falles wohl so langsam völlig egal und alles recht um vor eventuellem Toresschluss noch möglichst viel einzusammeln.
Die Androhung der Vollstreckung hatte ich genauso auch , schon länger her , und es ist   n i c h t s   passiert , bis heute.  Drohen ist das eine... , da gehört ja auch nicht viel dazu.
Titel: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: copenfan am 08. März 2014, 20:17
Ob da am 1. Verhandlungstermin schon eine Entscheidung in München fällt? Bin ich mir ja noch unsicher. Sicher werde ich aber ab Mittag hier im Forum auf den Bericht warten.
Leider bin ich im Februar / März arbeitsmäßig immer sehr eingespannt, sonst hätte ich mich natürlich in den Zug nach München gesetzt!

Hier jetzt meine Antwort an das VG Augsburg kurz und schmerzlos:

Aktenzeichen XYZ/ Ihr Schreiben vom 19.2.2014
Zustimmung Aussetzung des Verfahrens
Mahnung des Bayerischen Rundfunks vom 01.03.2014


Sehr geehrte Damen und Herren,

der Aussetzung des Verfahrens nach §94 VwGO bis zur Entscheidung durch den
Bayerischen Verfassungsgerichtshof zu dem Thema stimme ich zu.

Gleichzeitig sende ich dem Gericht eine Mahnung der Beklagtenpartei mit Androhung
von Vollstreckungsmaßnahmen vom 01.03.2013, mir zugegangen am 08.03.2013.

Da mir im Widerspruchsbescheid der Beklagtenpartei vom 10.01.2013 eine
Aussetzung der Vollziehung bis zum Abschluss des Verfahrens zugesichert wurde,
gehe ich davon aus, dass der für den Versand der Mahnung zuständigen Stelle die
Klage nicht rechtzeitig vorlag.

Zahlungen an die Beklagtenpartei werde ich nicht leisten.

Mit freundlichen Grüßen



XXXX

Anlage: Mahnung des Bayerischen Rundfunks vom 01.03.2014


Was mir beim Schreiben des Briefes aufgefallen ist: Ich weiß gar nicht wie man eine Richterin in einem Brief anspricht. Ich hab jetzt einfach wieder "Sehr geehrte Damen und Herren" geschrieben.

Schreibt man da:
"Sehr geehrte Frau Maier"
"Sehr geehrte Frau Richterin"
"Sehr geehrte Frau Richterin Maier" ???

Im Prinzip ist es ja auch nur eine Berufsbezeichnung, aber irgendwie kam es mir komisch vor, da nur den Namen zu schreiben. Die Richterin heißt natürlich nicht Maier!!!
Titel: Re:Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten-Wer hat schon?
Beitrag von: mickschecker am 08. März 2014, 20:28
Es wird sich aber mit hoher Wahrscheinlichkeit andeuten , wohin die Reise gehen wird. Der BR ahnt wohl schon böses und sieht sein Fell schon langsam davon schwimmen. Daher versucht er jetzt noch auf den letzten Drücker mit wirren Briefen zu retten  , wo schon bald noch weniger zu holen sein wird.
Titel: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: copenfan am 09. März 2014, 01:14
Edit: Ich habe gerade selber gesehen, dass ich in dem Brief 2013 statt 2014 geschrieben hab   ::)

Es empfiehlt sich halt doch immer, bei wichtigen Schreiben einen Tag bis zum Versand zu warten, um nochmal eine Nacht "drüber zu schlafen".

Kaum zu glauben, dass die ganze Geschichte jetzt schon ein Jahr und 3 Monate läuft!
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: jjpptt am 14. März 2014, 20:36
Guten Abend,

Person A hofft es ist ok wenn A seine Frage hier stellt:
Kurz zum Sachverhalt. Person A hat nun den Beitragsbescheid bekommen das A rückwirken bis zum Januar 2013 die Gebühren zahlen muss. Über 300 Euro. Die Briefe die in den letzten Monaten mit der Aufforderung zur Anmeldung kamen, hat A immer nur kurz überflogen und dann direkt in den Mülleimer geworfen. Da nun jedoch ein entsprechender Euro Betrag incl. Frist drauf steht wird A vorsichtig.

Muss A das nun wirklich zahlen? Bringt es A noch etwas unter Vorbehalt zu zahlen?
Oder soll A lieber weiter abwarten was passiert (A hat schon etwas darüber gelesen das in diesem Falle dann eventuell etwas gepfändet werden kann? Sowas will A nun gar nicht haben!)

Person A würde sich über Vorschläge freuen.

VG
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: Roggi am 14. März 2014, 22:17
Der Begriff "Sachverhalt" ist wohl voreilig gewählt. Ein Beitragsbescheid enthällt keine Mahnung, sondern eine Säumnisgebühr von 8 Euro und, gaaanz wichtig: eine Rechtsbehelfsbelehrung. Also auf diesen Beitragsbescheid warten, vorher nichts tun. Wenn Zahlungserinnerung drauf steht, ist es ein Bettelbrief mit Drohung, reine Information einer fast erledigten Institution an seine Zwangskundschaft, doch gefälligst zu zahlen, bevor man komplett erledigt ist.
Pfändung ist erst möglich, wenn auf Beitragsbescheide nicht richtig reagiert wird.
Sollte sich Person A genötigt fühlen, ist dieser Thread noch zu empfehlen, um sich dagegen zur Wehr zu setzen:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8318.0.html
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: watcherx am 24. März 2014, 20:50
Jo dann geb ich auch mal Bescheid:

Ca. Anfang März Beitragsbescheid erhalten (hurra, ein echter! - inkl. 8 Euronen Mahngebühr) (Hessischer Rundfink)

Keine Woche später einen Widerspruch mit 14 Einzelpunkten (leider nicht juristisch formuliert) per Einschreiben usw. an den HR geschickt.

heute aus Kölle einen lapidaren (natürlich wie immer ununterschriebenen) Zweiseiter erhalten mit "trallalla wir haben Verständnis aber sämtliche Landtage haben zugestimmt" und der Ablehnung auf Aussetzung der Vollziehung.

Das Wichtigste daran: Kein Rechtsbehelf nirgendwo! Stattdessen (Zitat):

Zitat
Sollten Sie einen rechtsbehelfsfähigen Bescheid zur Beschreitung des Klageweges wünschen, bitten wir um eine schriftliche Nachricht."

Hä?? Ich dachte, mein Widerspruch sei eine schriftliche Nachricht, und ich dachte, diesem sei zu entnehmen gewesen, dass ich zu klagen beabsichtige...  >:(
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: jetzt_reicht_es am 25. März 2014, 13:00
Zitat
Sollten Sie einen rechtsbehelfsfähigen Bescheid zur Beschreitung des Klageweges wünschen, bitten wir um eine schriftliche Nachricht."

Rein rechtlich muss du erst dann reagieren, wenn sie dir einen rechtsbehelfsfähigen Bescheid schicken. Ansonsten brauchst dich auf diese Spielchen nicht einlassen.

Grüße
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: watcherx am 25. März 2014, 15:45
das heisst, ich kann auch ignorieren, dass sie bereits den Antrag auf aussetzende Wirkung abgelehnt haben, denk ich mal.

Ich frag mich allerdings schon, warum die so was überhaupt versenden. (Zu viel Geld vielleicht?)
Titel: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: copenfan am 25. März 2014, 19:33
Die Pseudo-Ablehnungsschreiben mit "Wir bitten um Verständnis" blabla sind die neueste Masche.

In einem anderen Thread wurde das selbe Schreiben kürzlich hochgeladen.

Es ist anzunehmen, dass die aufgrund der Flut an Widersprüchen und Anträgen auf Aussetzung der Vollziehung nicht mehr mit den Widerspruchsbescheiden hinterherkommen.

Da der Beitragsservice ja ganz groß mit Textbausteinen und Standardantworten ist, wurde jetzt eben einer entworfen, um Zahlungsverweigerer mit möglichst wenig Personaleinsatz doch wieder zu überzeugen. Das wird hoffentlich natürlich nicht der Fall sein  ;D
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: watcherx am 26. März 2014, 00:36
Zitat
In einem anderen Thread wurde das selbe Schreiben kürzlich hochgeladen.

@copenfan, ich glaub das war sogar von mir wenn das hier gemeint ist: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8319.msg61866.html#msg61866 (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8319.msg61866.html#msg61866); sorry für crossposting, falls Du diesen Upload meintest.

Sei Dir sicher, dass ich nicht einknicken werde.

Es ist einfach nicht fair (und auch nicht sauber) was da vorgeht.
Titel: ReJetzt wirds interessant:Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten-Wer hat schon
Beitrag von: copenfan am 21. Mai 2014, 22:07
Hat inzwischen jemand in Bayern etwas von seinem Verwaltungsgericht gehört, bei dem das Verfahren ebenfalls bis zur Entscheidung vor dem bay. Verfassungsgerichtshof ruhte?

Folgende 2 Optionen bleiben mir jetzt vermutlich noch:

1. Das jetzige Verfahren weiter verfolgen, soweit dies überhaupt noch möglich ist. Das weiß ich erst, wenn ich etwas vom VG Augsburg höre. Dann ginge es aber wohl nicht mehr ohne Rechtsbeistand und wird wohl auch bald bei der zweiten Instanz landen, dem Verwaltungsgerichtshof in München! Die Chance sehe ich hier aber als eher gering an, da meine in der Klage verwendeten Argumente ja recht ähnlich zu denen von Ermano Geuer waren. Das Verwaltungsgericht wird sicherlich auf das Urteil in München verweisen.

2. Alle bereits per Bescheid festgesetzten Beiträge zahlen und dann ab dem Zeitpunkt, ab dem noch nicht per Bescheid festgesetzt wurde, wieder Zahlung einstellen. Dann wieder nach dem Standardverfahren vorgehen, dabei aber natürlich andere Argumente verwenden. Diese dürfen bisher weder in Karlsruhe noch in München Thema gewesen sein und sollten natürlich auch möglichst mich persönlich betreffen.

Ich bin gespannt, wie es weiter geht. Selbst wenn ich aufgeben sollte, eines ist Gewiss. Mit diesen Verhandlungen und Urteilen haben sich die Gerichte, Landtage und der ÖR keinen Gefallen getan. Akzeptanz und Verständnis kann man nicht erzwingen und der Widerstand wächst. Vor allem die aktuellen Artikel in der FAZ und der Welt zeigen, wie schlecht die ÖR-Sender inzwischen da stehen!
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: Quietus am 29. Juni 2014, 16:04
Nach intensiver Lektüre dieses Threads interessiert sich XYZ - inzwischen auf dem Wege zum Rechtsexpertenstatus  ;D - für Folgendes.

Bei zu erwartender weiterer Belästigung, siehe auch hier (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8983.msg68906.html#new), die in der Rechtsbehelfsbelehrung genannte Frist möglichst ausschöpfen = auf Zeit spielen, oder eher möglichst zügig reagieren?

Gruß
Quietus
Titel: ReJetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten-Wer hat schon
Beitrag von: copenfan am 30. Juni 2014, 01:32
Mein VG informiert mich jetzt auch, dass ich die Klage zurücknehmen sollte, da aufgrund der Entscheidung des Bayer. Verfassungsgerichtshofes keine großen Erfolgsaussichten mehr bestehen.

Ich habe fast bis zum Fristablauf von 3 Wochen überlegt, die offizielle PZU-Zustellung erfolgte ja erst am 13.06., und mich entschieden, das Urteil gegen meine Klage abzuwarten, die Klage also weiter zu führen.

Meine Antwort auf das Schreiben stelle ich Morgen rein, so ich es noch vor meinem Urlaub schaffen sollte. Ich werde in jedem Fall auch kurz reinbringen, dass im Münchner Urteil nicht definiert wurde, was denn dieser ominöse "strukturelle Vorteil" ist, den angeblich alle Menschen im Einwirkungsbereich des ÖR haben, auch wenn sie Ihn, wie ich, selbst nicht nutzen. Laut einer von einer ARD-Tochter selbst finanzierten Studie liegt, nämlich der Nachrichtenanteil von ARD & ZDF momentan bei ca. 8 bis 9% des Gesamtprogrammes, Tendenz sinkend!
http://www.media-perspektiven.de/1658.html?&tx_mppublications_pi1[showUid]=2061&cHash=089e1ae975b26e8e66cf4c99576779ac

Zudem konnte ich in dem ausführlichen Urteil auch nichts finden, dass explizit auf die Benachteiligung von Einpersonenhaushalten eingegangen wurde, die ja in der Klagebegründung genannten wird.

Eigentlich könnte ich ja auch unverschämt sein und zumindest zwischen den Zeilen reinbringen, dass hier versucht wurde, eine Begründung um ein Ergebnis herum zu schreiben. Ist ja egal, ich weiß sowieso wie das Urteil des VG Augsburg ausfällt!
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: BinDagegen am 30. Juni 2014, 09:19
So lange das Bundesverfassungsgericht nicht darüber entschieden hat, ist überhaupt nichts klar und "rechtmäßig". Wie oft kam es denn schon vor, dass man in 1. Instanz verlor, in der 2. aber urplötlich recht bekam. Man denke da mal an "Protestmärsche" einer bestimmten braunen Partei, die dann doch genehmigt wurden.

Kein Verwaltungsgericht in unterster Instanz wird sich gegen den ÖRR bzw. gegen die bereits ergangenen Urteile auflehnen. Das einzige was Bayern sagt ist, es ist keine Steuer. Somit hat man nur dieses Argument für seine Klage weniger. Rheinland-Pfalz verweist lediglich auf den ursprünglichen Instanzenweg. Konkret regelt das Urteil eigentlich nichts.

Es bleibt abzuwarten, wann es jemand vors Bundesverfassungsgericht schafft. Es ist nur eine Frage der Zeit. Bis dahin heißt es, durchhalten, weiterkämpfen.
Titel: ReJetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten-Wer hat schon?
Beitrag von: copenfan am 30. Juni 2014, 11:15
Hier meine Antwort an das VG Augsburg, landet heute Nachmittag direkt beim Gericht im Briefkasten:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihren Hinweis bezüglich des Kostenrisikos bei Fortführung meiner
Klage trotz der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014, Aktenzeichen: Vf. 8-VII-12; Vf. 24-VII-12.

Ich werde meine Klage gegen den Rundfunkbeitrag nicht zurücknehmen.

So ist in dem Urteil nicht ersichtlich, was ich als Nichtnutzer des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für ein strukturellen Vorteil dadurch habe, dass ich mich im Einwirkungsbereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks befinde?
Auch dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk in besonderem Maße die Grundlage der Informationsgesellschaft fördern würde, wurde in dem Urteil nicht belegt.
Beide sollen ja laut der Entscheidung individuelle Vorteile sein, die den Rundfunkbeitrag im Verhältnis zur Steuer besonders sachlich rechtfertigen. (Randziffer 80)

Zudem wird lediglich allgemein argumentiert, dass die Anknüpfung an das innehaben einer Wohnung sachgerecht sei, da üblicherweise in Wohnungen Rundfunk genutzt wird.
Jedoch wird in keiner Weise darauf eingegangen, dass sich der zu zahlende Beitrag pro Person je nach Anzahl der Bewohner um mehrere hundert Prozent erhöhen oder verringern kann. Der Nutzer des Programmangebotes ist nicht die Wohnung sondern der oder die Bewohner. (Randziffer 110 bis 117)

Mit freundlichen Grüßen"

Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: BinDagegen am 30. Juni 2014, 11:22
Liest sich gut. Würde noch hinzufügen, dass Person A vielmehr einen Nachteil dadurch hat, dass sie sich im Einwirkungsbereich des öRR befindet, da Grundrechte eingeschränkt werden. Somit ist kein struktureller Vorteil erkennbar.

Ansonsten wird sich Person B diese Info mal für seinen voraussichtlichen Schriftverkehr mit dem VG xy zurechtlegen. Danke fürs Teilen! ;D
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: Quietus am 30. Juni 2014, 12:39
Nach intensiver Lektüre dieses Threads interessiert sich XYZ - inzwischen auf dem Wege zum Rechtsexpertenstatus  ;D - für Folgendes.

Bei zu erwartender weiterer Belästigung, siehe auch hier (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8983.msg68906.html#new), die in der Rechtsbehelfsbelehrung genannte Frist möglichst ausschöpfen = auf Zeit spielen, oder eher möglichst zügig reagieren?

Gruß
Quietus

Gestriger Frage noch hinzugefügt:
nach Formulierung meines Widerspruchs stellt sich mir doch die Frage, ist es nicht praktischer, es so zu machen wie hier
http://www.gez-abschaffen.de/erstehilfe.htm

Widersprüche sind gebührenfrei. Mit Einreichung des Widerspruchs haben Sie das Verfahren in Ihre Hände gelegt und es kann bis zum Abschluss des Verfahrens keine Zwangsvollstreckung erfolgen. Sie müssen den Widerspruch nicht begründen; fordern Sie stattdessen eine rechtliche Begründung bei der Rundfunkanstalt dafür an, warum gerade Sie persönlich rundfunkbeitragspflichtig sein sollen. Spielen Sie auf Zeit. Schreiben Sie, dass eine Begründung folgt und bitten Sie um einen Termin, bis wann man die Begründung von Ihnen wünscht. Das kann ein paar mal hin und her gehen. Irgendwann folgt dann der ablehnende Widerspruchsbescheid mit einer erneuten Rechtsmittelbelehrung. Jetzt ist es Zeit zu klagen.

Hat jemand Erfahrung mit: nichts begründen. Abblocken. Nerv die Leute einfach. Spiel auf Zeit.

Gruß
Quietus
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: Sebastian am 30. Juni 2014, 12:56
Das ist schlichtweg falsch!

http://dejure.org/gesetze/VwGO/80.html

Ein Widerspruch hat hier keine aufschiebende Wirkung!

Zitat
(2) Die aufschiebende Wirkung entfällt nur

1.   bei der Anforderung von öffentlichen Abgaben und Kosten,

daher muss im Widerspruch eine Aufschiebung der Vollstreckung erbeten werden. Momentan sieht es jedoch so aus, dass die ANstalten diese Bitte ablehnen. Daher wird es für viele dazu führen, Antrag auf Eilrechtschutz zu stellen, sobald der Vollstreckungsbescheid vorliegt.
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: Quietus am 30. Juni 2014, 13:38
Das ist schlichtweg falsch!

Stimmt, der Text hätte an der Stelle präziser sein müssen.
Man muss zusätzlich zum Widerspruch Antrag auf Aufschiebung der Vollstreckung stellen.

Worauf ich hinauswollte, war:
muss ich meinen Widerspruch überhaupt begründen?

Von den recht umfangreichen Begründungen habe ich welche gelesen und bin dabei, selbst eine zu formulieren.
Nur, warum?
Die lesen das doch eh nicht.
Warum also es ihnen hintenreinschieben?

Also:
gegen Ihr Schreiben vom .......... Betreff ............. lege ich hiermit Widerspruch ein.
Plus den Antrag auf Aufschiebung der Vollstreckung.

Würde das genügen?

Gruß
Quietus
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: BinDagegen am 30. Juni 2014, 13:50
Es muss in jedem Fall zumindest 1 Argument angeführt werden. Der Widerspruch muss sich ja auf eine Begründung stützen. Die Rundfunkanstalt muss zu diesem Argument "eigentlich" Stellung beziehen (was sie oftmals nicht tut). Man wird zumeist ja mit Textbausteinen abgespeist. In jedem Fall wird der Widerspruch als "zulässig aber unbegründet" zurückgewiesen. Danach kann man in der Klage sämtliche Argumente anführen. Der Klage ist jeder Widerspruch angehängt. Wie man nun vorgeht muss jeder für sich entscheiden.

Manche hauen viele Argumente bereits beim Erstwiderspruch raus, um die Runfunkanstalten vor einen Berg von Arbeit zu stellen. Denn für einen stichfesten ablehenden Widerspruchsbescheid, genügt eben keine Erwiderung mit Textbausteinen. Das sieht für die Rundfunkanstalt ziemlich blöd aus bei einer Klage. Eventuell tut sich die Rundfunkanstalt sogar schwer überhaupt einen Widerspruchsbescheid zu formulieren, da derzeit keine stichhaltigen Gegenargumente bei den zu klärenden Grundgesetzverstößen angeführt werden können.

Andere wiederum halten ihre Widersprüche spärlich und geben erst bei der Klage richtig Gas.

Person A hält persönlich den Mittelweg für eine gute Balance. Genug kritische Argumente bereits beim Widerspruch anführen und bei der Klage erneut auf den Putz hauen.
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: Quietus am 30. Juni 2014, 15:01
Person A hält persönlich den Mittelweg für eine gute Balance. Genug kritische Argumente bereits beim Widerspruch anführen und bei der Klage erneut auf den Putz hauen.

XYZ dankt. Und wird versuchen, auf ca. anderthalb Seiten einzudampfen   ;D
und, wie oben schon mal gefragt:
was sagt die Erfahrung, die in der Rechtsbehelfsbelehrung genannte Frist möglichst ausschöpfen = auf Zeit spielen, oder eher möglichst zügig reagieren?

Gruß
Quietus
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: BinDagegen am 30. Juni 2014, 15:06
Bleibt ebenfalls jedem selbst überlassen. Der BS kann die Zustellung des Bescheids ja nicht beweisen. Somit könnte Person A auch die Frist verschleppen und die Wiedereinstellung in den vorigen Stand beantragen, da Person A terminlich verhindert war und die angegebene Frist nicht wahren konnte.

Person B hat in seinem Fall in der angegebenen Frist geantwortet.
Titel: ReJetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon
Beitrag von: copenfan am 26. Oktober 2014, 20:14
So, inzwischen ist auch das erwartete Urteil "meines" VG eingetroffen. Ich hänge es einmal für alle interessierten an.

Wie man sieht, wäre eine Berufung zwar möglich, jedoch wird diese nur unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen.

Nachdem es in Bayern bereits ein Urteil des Verfassungsgerichtshofes gab, halt ich es für sehr unwahrscheinlich, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof eine Berufung entsprechend der beiliegenden Rechtsmittelbelehrung zulässt.

Vor allem, nachdem hier im Forum ja bereits recherchiert wurde, dass der Präsident des bayerischen Verwaltungsgerichtshofes Stephan Kersten gleichzeitig im Verwaltungsrat des bayerischen Rundfunks sitzt.
Nichteinmal ein anderes Bild wird verwendet  >:(
http://www.br.de/unternehmen/inhalt/verwaltungsrat/index.html
http://www.vgh.bayern.de/bayvgh/wir/

Damit werde ich wohl die Zwangsabgabe für die 4 Bescheide, die im Klageverfahren Gegenstand waren, zahlen müssen. Ansonsten werde ich natürlich allen zukünftigen Bescheiden, die noch nicht Gegenstand der Klage waren, mit neuen Argumenten widersprechen und dabei natürlich immer ein Auge auf die aktuellen Entwicklungen der unterstützen Klagen aus anderen Bundesländern hier im Forum haben.

Hab seit der Entscheidung übrigens noch nichts vom Beitragsservice gehört. Vermutlich steh mein Konto noch auf dem Status Klage und wurde noch nicht aktualisierte oder es wird gewartet, bis nächsten Donnerstag die Frist für die Berufung abläuft. Solang ich nicht bedroht werde, bezahle ich natürlich auch nicht  ;)


--- EDIT Moderator:

Urteil_30_09_14.pdf (http://online-boykott.de/ablage2/public/mitgliederbeitraege/20141031-copenfan/copenfan_Urteil_30_09_14.pdf)
Titel: ReJetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon
Beitrag von: ss32 am 26. Oktober 2014, 20:54
Nachdem es in Bayern bereits ein Urteil des Verfassungsgerichtshofes gab, halt ich es für sehr unwahrscheinlich, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof eine Berufung entsprechend der beiliegenden Rechtsmittelbelehrung zulässt.

Vor allem, nachdem hier im Forum ja bereits recherchiert wurde, dass der Präsident des bayerischen Verwaltungsgerichtshofes Stephan Kersten gleichzeitig im Verwaltungsrat des bayerischen Rundfunks sitzt.

Letzteres sollte keine Rolle spielen, da er nicht im zuständigen Senat sitzt. Ansonsten wäre er ja auch befangen.

---
Bitte Überschriften nicht ändern.
René/Administrator
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: Bürger am 27. Oktober 2014, 03:20
Wie man sieht, wäre eine Berufung zwar möglich, jedoch wird diese nur unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen.
Nachdem es in Bayern bereits ein Urteil des Verfassungsgerichtshofes gab, halt ich es für sehr unwahrscheinlich, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof eine Berufung entsprechend der beiliegenden Rechtsmittelbelehrung zulässt.
Da die Aufzählung der Zulassungsgründe offensichtlich eine "oder"-Aufzählung ist und einer der Punkte lautet
Zitat
Die Berufung ist nur zuzulassen, wenn
[...]
3. die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat
[...]
sollte m.E. einer Berufung nichts entgegenstehen, da die "grundsätzliche Bedeutung" ja schon in mehreren Urteilen u.a. von Freiburg, Hannover(?) etc. zuerkannt wurde.

Und selbst wenn keine Berufung zugelassen würde, wäre dann nicht der Instanzenweg ausgeschöpft und somit der Weg zum BVerfG frei?

Der Klageweg ist hier meines Erachtens so oder so nicht zwangsläufig zu Ende... ;)
...man sollte sich durch solch juristisch verklausulierte Formulierungen nicht ins Bockshorn jagen lassen.
Titel: ReJetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon
Beitrag von: copenfan am 29. Oktober 2014, 07:06
Selbst wenn die Berufung zugelassen wird: An dieser Stelle bin ich an einem Punkt angelangt, an dem man grundsätzlich überlegen muss, wie es weitergehen soll:

Fakt ist, die Klage vor dem Verwaltungsgerichtshof in München wird zu 98% gleich ausgehen, wie die Klagen vor den Verwaltungsgerichten bisher. D.h. ich stehe dann irgendwann in einem halben oder in einem Jahr an der gleichen Stelle wie jetzt, nur eben mit geschätzen 1.000 Euro Gerichts- und Anwaltskosten zusätzlich.

An dieser Stelle macht es meiner Meinung nach nur Sinn weiterzugehen, wann man dann wirklich bis auf die Bundesebene gehen will, ansonsten ist der Klageweg vorerst, für mich jedenfalls, zu Ende.

Sinnlos war es meiner Meinung nach bisher aber sicher nicht! Immerhin habe ich den Anstalten meine Geld seit inzwischen fast 2 Jahren vorenthalten und für eine Menge Arbeit bei unseren besonderen Freunden in Köln gesorgt.  ;D

Und das Schöne ist, sie geben uns ja jedes viertel Jahr die Chance, uns wieder neue Begründungen für eine Nichtzahlung und einen Widerspruch auszudenken  :P
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: ss32 am 29. Oktober 2014, 16:06
Nur eine Idee:

Man könnte auch das andere Rechtsmittel neben der Berufung wählen und mündliche Verhandlung beantragen. Vielleicht gibt es dann noch die Möglichkeit, das Verfahren bis zur höchstrichterlichen Klärung ruhen zu lassen.
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: poLinh0 am 04. Februar 2015, 17:15
Hallo zusammen :)

Bin neu hier, "boykottiere" ebenfalls den BS und drehe auch langsam durch bei den ganzen Bescheiden, Gerichten, Gesetze usw usw usw.
Da muss man echt Platz im Kopf haben .... ^^

Also wenn ich alles richtig verstehe gibt es bis JETZT noch keine positiven Errungenschaften in diesem Bereich oder?
Eher im gegenteil .... die Klagen werden vor dem verwaltungsgericht zerschmettert und das einzige was übrig bleibt sind einerseits eine verdammt hohe anwalts- und gerichtsrechnung die man ja selbst bezahlen muss (ich bin laie, seid nicht böse mit mir ... ne rechtsschutz bringt mir dabei denke ich gar nichts oder?), weitere Kosten des BS die sich ja jedes mal summieren ... , geraubte Nerven.
So, Gerichtsurteil ist raus, hat alles nichts gebracht ERSTMAL! der BS meldet sich in 4 Monaten wieder mit einem neuen Beitragsbescheid, da man ja weiterhin nicht zahlen möchte!

Summe BS steigt also stetig an und nach dem aktuellsten Beitragsbescheid muss man ja wieder wie vorher vorgehen oder? mit widerspruch widerspruch auf widerspruch klage etc.

Das geht dann wiederum vor ein Verwaltungsgericht welches wiederum entscheided: Abgelehnt, abgewiesen oder sonst was.
Ergo kommen wiederum neue Kosten für Anwalt und Co dazu.

Kommt man da überhaupt noch heile aus der sache raus ohne am ende selbst mit leeren taschen da zu stehen?

Falls ich irgendwas nicht richtig formuliert habe bin im feierabendstress :D

Grüße

poLi :)
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: Roggi am 04. Februar 2015, 18:29
Das mit dem Stress durch die Gerichte ist sicherlich von langer Hand so geplant, es sollte abGEZocke in großem Stil werden. Aber dass sich dennoch so viele für den Klageweg entscheiden, hat wohl damit zu tun, dass dieses Gesetz so durchschaubar verfassungswidrig ist, dass jeder sich dagegen wehren kann. Verfassungswidrigkeit kann aber nur das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe feststellen, deshalb der lange Instanzenweg. Wer durchhält, bekommt die Gerichtskosten und Anwaltskosten hoffentlich zurück.
Titel: Re: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?
Beitrag von: zuwider am 04. Februar 2015, 18:51
Ich sehe im Moment auch nur eine Chance, nämlich die unübersehbare Kriegshetze als Argument.
Bin nur noch am Überlegen, ob ich auf den GV warte, um ihm das eindringlich einzubläuen oder gleich eine Strafanzeige gegen die ÖRR aufgebe!
Andererseits ... warum soll ich die Sache beschleunigen?


Edit "Bürger":
Insbesondere die letzten Beiträge dieses schon recht alten und umfangreichen Threads sind off-topic.
Um dies zu moderieren, wird dieser Thread mindestens vorübergehend geschlossen. Bitte etwas Geduld.
Bezüglich diverser resignierender Äußerungen sei darauf verwiesen, dass keiner behauptet, dass es einfach würde. Insbesondere dürfte es nicht hilfreich sein, jetzige Urteile mit zukünftigen gleichzusetzen.
Damit wäre jeder schlecht beraten gewesen, der auch schon in der Vergangenheit letztinstanzlich gewonnen hat... ;)
Ich gebe auf...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11942.msg81265.html#msg81265