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Autor Thema: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?  (Gelesen 146839 mal)

c
  • Beiträge: 168
So und jetzt noch Teil 2:

Antrag auf Aussetzung der Vollziehung Beitragsbescheid vom 05.04.2013
Beitragsnummer XXX XXX XXX


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich die Aussetzung der Vollziehung des Beitragsbescheides vom 05.04.2013, Beitragsnummer XXX XXX XXX, nach § 80 (4) VwGO bis über meinen Widerspruch vom 16.04.2013 entschieden wurde.

Begründung: Wie in meinem Widerspruch dargelegt, ist der Rundfunkgebührenstaatsvertrag Verfassungswidrig. 

Mit freundlichen Grüßen


Das ganze geht dann Morgen vorab per Fax raus und dann gleich per Einschreiben mit Rückschein. Aber beides in einem Brief, sonst wird's jetzt schon teuer  ;)


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S
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  • Rundfunkbeitrag bzw. ÖRR gehört abgeschafft!
Hört sich für mich alles ganz passabel an.
Ich wünsche dir viel Erfolg damit... ;)


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Abschaffung der ÖRR-Diktatur!!!
"... denn, sie wissen nicht, was sie tun!"

F

Fritzi

Dein Text liest sich echt gut. Ich bin gespannt, was unsere 'Fachleute' dazu sagen.

Bist du denn sicher, dass in deinem Bundesland ein Widerspruch möglich ist? Falls nicht, hättest du das Geld jetzt schon umsonst investiert.
Also hier Nds. gibt es das nicht mehr. Und es ärgert mich sehr, dass es immer noch Rechtsanwälte gibt, die genau dieses - also Widerspruch einlegen - empfehlen.

Außerdem habe ich irgendwo jüngst gelesen, dass Zahlungspflicht erst nach Erhalt eines Bescheides besteht. Warum sollten denn da gleich die Dorfdiener zum Pfänden kommen?


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  • bislang 500€ der Zahlung verweigert
In Bayern ist ein Widerspruch gegen das Rundfunkgebührenrecht noch möglich (siehe Quelle: gesetze-bayern.de ).

Ehrlich gesagt, verwundert mich die Höhe des Gebührenbescheides. Wird jetzt für jeden nicht bezahlten Monat ein Gebührenbescheid generiert + Säumniszuschlag?


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Ich konsumiere nicht, ergo bezahle ich auch nicht. --> seit 2008 rundfunklos glücklich und noch nie bezahlt.

c
  • Beiträge: 168
Steht auch so in meinem Rechtsbehelf. Man kann gleich klagen, was aber nicht kostenfrei ist, oder kostenfrei Widerspruch einlegen.

Die Rechtsbehelfsbelehrungen auf der Rückseite der Bescheide sind je nach Bundeslang wohl etwas unterschiedlich formuliert.

Bei mir kam am 01.12.2012 ein Kontoauszug, auf dem die Radiogebühr für November und Dezember und der Beitrag für Januar aufgeführt waren. Als die erste Zahlungserinnerung Anfang Februar kam, hab ich nur die Radiogebühr für November und Dezember überwiesen. Der Januar ist jetzt Anfang April mit Bescheid festgesetzt worden.

Aber scheinbar wollen die Porto sparen, nach der Fälligkeit 15.12.2012 hätte ja am 15.03.2013 ein Kontoauszug mit der Wohnungsabgabe für Februar, März und April kommen müssen. Der kam gar nicht mehr. Wobei auf dem Bescheid informationshalber schon mein Gesamtrückstand von inzwischen 76,92 aufgeführt ist.  >:(


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Danke für die Info, dies erklärt die Höhe des Gebührenbescheides und auch weshalb du einen Gebührenbescheid zum jetzigen Zeitpunkt erhalten hast.


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Hallo an alle!
Ich habe mich hier neu angemeldet und wie mein Nick sagt, habe ich nie an diese Bande gezahlt. Anbei, hatte echt nette Erlebnisse mit den GEZ-Hunden und hatte einigen Spass mit denen.
Aber jetzt mal zu meinem Anliegen. Bisher habe ich von meinen "neuen Freunden" noch nichts gehört. Kann es sein das die meine Daten vom Einwohnermeldeamt nicht bekommen, weil ich dort angegeben habe das meine Adresse nicht weitergegeben werden darf?
Und wenn doch Post kommt dann wollen die den vollen Betrag auf einmal. Kann ich dies nicht umgehen, indem ich hin und wieder mal nen 5er überweise? Wie denkt Ihr darüber?
Danke schonmal im Vorraus für Eure Antworten.
Wenn es zur Klage kommt dann bin ich dabei!


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GEZeterei

Hallo und willkommen bei uns!

Du kannst beim Einwohnermeldeamt einer Datenweitergabe an die Wirtschaft widersprechen, aber nicht an den "Service". Denn dieser Datenklau ist parlamentarisch abgesichert. Daß Du noch nichts gehört hast, mag damit zusammenhängen, daß Deine Gemeinde noch  nicht "dran" war. Was bedeutet, daß Du in diesem Fall, der irgendwann eintritt, eine kräftige Nachzahlung bekommen wirst.

Das mit hin und wieder einen 5er überweisen bewahrt Dich nicht vor Mahnkosten oder Vollstreckung. Streut zwar ein wenig Sand ins Getriebe, aber letztlich bist Du eben doch dran.

Lies Dich hier mal in aller Ruhe durch die Foren. Da findest Du jede Menge möglicher Vorgehensweisen.


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Uwe

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GEZeterei

Mensch, Uwe, Du findest aber auch alles ;-) Danke auch hierfür!

Eben habe ich gesehen, daß wir schon dran waren. Insofern gut, weil ja noch meine Anfrage an die Stadt offen steht. Inzwischen dürften hier die meisten Bürger (außer denen, bei denen sich nichts ändert) eine Rechnung bekommen haben. Ein guter Zeitpunkt, um hier anzusetzen.


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Mensch, Uwe, Du findest aber auch alles ;-) Danke auch hierfür!

Das is echt mal ne gute Nachricht, die geilste Stadt im Ruhrgebiet, ist am 2. SEPTEMBER 2014 dran. Bis dahin sollte ja wohl ne Entscheidung zu unseren Gunsten Gefallen sein. Werde aber schonmal ein Sparbuch anlegen.

DANKE NOCHMAL!!!


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Uwe

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 ;D Ist aber nicht von mir,habe ich ich hier bei Online-Boykott gefunden.


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Gerd

Ich muss sagen, die Propagandasteuereinzugszentrale ist offenbar sehr erfinderisch und variantenreich.
Ich habe gerade Post von dem Syndikat  bekommen und möchte die den Forumsteilnehmern nicht vorenthalten.
Für mich ist das der Versuch, mir die Möglichkeit der fristgerechten Klage zu nehmen.

Ich muss vorausschicken, dass ich bis einschließlich 2012 Rundfunkgebühren bezahlt habe. Bei mir wurde halbjährlich abgebucht.

Ich habe nach der Abbuchung im Sommer der GEZ per Einschreiben einen Brief geschrieben, in dem ich ihnen die Abbuchungserlaubnis mit sofortiger Wirkung entzogen habe und in dem ich auch mitgeteilt habe, dass ich ab 2013 nicht, bzw. allenfalls unter Rückforderungsvorbehalt zahlen werde.
Ich habe damals von der GEZ auch schnell ein Bestätigungsschreiben erhalten und es wurde auch nichts mehr abgebucht.
Dies war im Juli 2012.

Seither habe ich absolut nichts mehr von dem Verein gehört und auch keinen Beitragsbescheid oder sonstiges erhalten.
Heute nun kam ein Brief mit einer Zahlungserinnerung bekommen.
Ich soll das 1. Quartal 2013 innerhalb 2 Wochen zahlen. Mahngebühren werden nicht erhoben.

Als Hinweis schreiben die: "Künftig erhalten Sie keine Zahlungsaufforderung mehr, wenn das Beitragskonto einen Rückstand aufweist. Die Rundfunkbeiträge setzen wir dann jeweils per Gebühren-/Beitragsbescheid fest, mit dem ein Säumniszuschlag erhoben wird:"

Mir ist klar, wie das laufen wird:
Wenn ich den fehlenden Beitragsbescheid anmahne, wird die Variante kommen, dass ich den Beitragsbescheid mit Schreiben vom ....... bekommen habe. Vermtl. schicken die mir dann auch eine Kopie dieses Schreibens und irgendwann wird dann die logische (?) Schlussfolgerung sein, dass die böse Post diesen Beitragsbescheid eben verschlampert haben muss - das wäre zwar auch eine Möglichkeit, aber bei dem GEZ-Verein will ich das nicht so recht glauben.   

Ist noch jemand in der gleichen Situation? Mahnung ohne Beitragsbescheid?)

Jetzt muss ich erst mal meinen Zorn verrauchen lassen und dann darüber nachdenken, was zu tun ist.


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Dass hat schon alles seine Richtigkeit. Zuerst kommt die normale Zahlungsaufforderung, nach 6 Wochen eine Mahnung ohne Mahngebühren. Beides ist noch nicht rechtsfähig. 6 Wochen nach der Mahnung kommt der offizielle, rechtsfähige Beitragsbescheid mit Mahngebühren. Gegen den kannst du dann Widerspruch einlegen.
Wenn man in der Materie noch nicht drin ist, ist das für einen Anfangs sehr verwirrend, das kann ich gut verstehen  ;)


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  • Carpe Noctem
Hallo Zusammen,

heute kam die Anwort auf den Widerspruch. Allerdings würde ich nachdem Aussehen des Schreibens, und der Dauer der Antwort auch auf eine automatisierte Antwort tippen. Ich werde den Widerspruch aber aufrecht halten, da nur ein Punkt des Widerspruchs behandelt wurde. Der zweite Punkt ist völlig unberührt.
Bei Fragen, fragen  :P

Grüße
NIGHTWALKER


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