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Autor Thema: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?  (Gelesen 154233 mal)

o
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  • bislang 500€ der Zahlung verweigert
Wenn es für dich möglich ist, wäre es klasse wenn du das Schreiben anonymisiert ins Forum stellen würdest.  :)


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Ich konsumiere nicht, ergo bezahle ich auch nicht. --> seit 2008 rundfunklos glücklich und noch nie bezahlt.

N
  • Beiträge: 3
  • Carpe Noctem
Werde ich tun. Schaffe ich aber heute nicht mehr. Morgen ist ja auch noch ein Tag 8)


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M

Mo

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Hi,

Nachdem der Großteil die Wiedersprüche gegen den Beitragsbescheid verschickt hat, gehts langsam los mit den Schriftstücken für die Klage.
Gibts da ein Musterbrief für die Klage, wo man als laie sieht wie es förmlich auszusehen hat, und was alles wichtiges drinne sein muss?



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c
  • Beiträge: 168
So eine Antwort auf meinen Widerspruch ist gekommen. Wie zu erwarten, nur ein Standardschreiben, dass wohl nicht mal unterscheidet ob ich offiziell Widerspruch gegen einen Beitragsbescheid eingelegt habe, oder "nur so" einen bösen Brief geschrieben hätte, ohne rechtliche Auswirkungen.

Jetzt stellt sich natürlich die Frage, ob der Wisch überhaupt eine rechtliche Gültigkeit hat, es wird ja nicht einmal auf das Datum meines Schreibens Bezug genommen, auch nicht auf den Widerspruch und den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung. Meiner Meinung nach müsste ich jetzt erst einen Widerspruchsbescheid bekommen, bevor es weiter geht. Auch hier fehlt wieder die Rechtsbehelfsbelehrung, die auf einen offiziellen Bescheid hindeuten würde und der Absender ist nur die GEZ und nicht die LRA BR.
Ist das eventuell eines der "Einschüchterungsschreiben" von denen hier die rede ist? http://www.online-boykott.de/de/klagen-statt-zahlen

Klagen werde ich jetzt jedenfalls noch nicht, hier besteht ja die Gefahr, dass die Klage schon wegen des fehlenden Widerspruchsbescheides abgewiesen würde.

Entweder ich schicke nochmals ein Einschreiben Rückschein, dass mein Widerspruch aufrechterhalten wird und ich einen Widerspruchsbescheid will oder ich warte einfach mal ab, was als nächstes kommt? Die Einschreiben Rückschein gehen mit der Zeit ja auch ins Geld, aber anders kann man mit denen ja nicht kommunizieren.

Sollte zwischenzeitlich tatsächlich eine Vollstreckung angekündigt werden, kann ich mich ja dann insoweit wehren, dass auf meine beiden offiziellen Schreiben noch keine offizielle Antwort gekommen ist.


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g

gebuehren-igel

Im Prinzip hat das Schreiben keine rechtliche Relevanz, dient wie beschrieben nur der Abschreckung. Deshalb musst du auch gar nicht reagieren, kannst du aber, dann würde ich es jedoch genauso informell machen wie die, also einfacher Brief oder E-Mail. Vielleicht hilft der Hinweis auf die Möglichkeit einer Untätigkeitsklage, wenn sie nicht innerhalb von drei Monaten mit einem richtigen Widerspruchsbescheid reagieren:
http://de.wikipedia.org/wiki/Untätigkeitsklage


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S
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So eine Antwort auf meinen Widerspruch ist gekommen. Wie zu erwarten, nur ein Standardschreiben, dass wohl nicht mal unterscheidet ob ich offiziell Widerspruch gegen einen Beitragsbescheid eingelegt habe, oder "nur so" einen bösen Brief geschrieben hätte, ohne rechtliche Auswirkungen.

Das zeigt, dass sie mit Klagen in Massen rechnen. Je vielfältig die Argumente, desto besser, desto mehr Arbeit haben sie. War der Beitrag nicht eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme? Also, ich würde das Schreiben beantworten, um ihnen mehr Arbeit zu geben. Am Ende schickst Du den ganzen Schriftverkehr als Anhang bei der Klage: früher oder später werden sie es ernst nehmen sollen.


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k
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Würde aber nur per Mail antworten und denen nicht noch Porto in den Rachen werfen.
Mit Bezug auf Ihr Schreiben vom.....,haben Sie leider meine Frage nicht beantwortet,ich bitte um Eingangsbestätigung.Die kommt normalerweise jetzt automatisch.Ich habe alle Dinge der letzten Jahre als Eingangsbestätigung bekommen,abspeichern und nochmals ausdrucken.Bei meinem Sohn,fordern Sie auch noch von 2010,obwohl er alle Befreiungen mehrmals versand hat und zu diesem Zeitpunkt sogar abgemeldet war,mit Bestätigung,er war im Ausland.Dieser Sauhaufen hatte noch nie Ordnung in seinem Laden und wird es nie haben.Die letzten H IV-Befreiungen waren im Original,haben Sie verschlampt und wollten dann mit Unterschrift und Stempel der ARGE,weil Sie die Kopien nicht anerkennen wollten,nur Idioten.
Dein Kopfbogen sieht zwar neu aus,aber schau mal auf den linken Rand,da ist ein Datum auf dem Blatt,da gab es Trittbrettfahrer die solche Blätter kopiert haben,aber mit Datum 2009,Achtung noch größere Abzocker.
Von mir und uns,haben Sie nie etwas bekommen und werden das auch nicht.


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koppi1947

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Würde aber nur per Mail antworten und denen nicht noch Porto in den Rachen werfen.

NIEMALS!

Weder Email noch Internetformulare. Ich habe es so oft hier geschrieben!

Schriftlich ist die Form.


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k
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Niemals bekommen die noch Porto!Meine letzten Mails wurden alle als Eingang bestätigt,mit Zeit und Datum,das ist mein Nachweis.
Soll ein H IV Empfänger denen auch noch Porto in den Hals werfen?
Ich nicht.


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koppi1947

G

GEZeterei

koppi, Mails werden vor Gericht nicht anerkannt, weil sie gefälscht werden können.


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Man muss in so einem fall die rechtsabteilung der zuständigen Landesrundfunkanstalt anschreiben und alle gesetzestexte anfordern inklusive ob die länderparlamente, wie im text ahnungslos angegeben, dazu berechtigt sind.


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<tomtom> Für China-Mafia kenn ich grad den Namen nicht!
<paule> Italien: Mafia, China: Triaden, Japan: Yakuza, Mexico: Diablos
<Sekalthan> Deutschland: Politiker

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Das Schreiben vom Beitragsservice ist sein Papier nicht wert, auf dem es steht! Es muss die Frage gestellt werden, weshalb sich der Beitragsservice überhaupt noch einmal in das Verfahren einklinkt?

Egal, die Frist für Widersprüche beträgt 3 Monate. Diese Frist läuft und wollen wir dem BR auch einräumen. Ich würde also erst einmal keine weiteren Aufforderungen an den BR senden. Wozu auch, du hast bislang alles richtig gemacht!

Anmerkung: Ehrlich gesagt empfinde ich die Vorgehensweise vom Beitragssrervice/ÖRR schon als sehr provozierend. Die Ernsthaftigkeit deines Widerspruchs wird hier mit Füßen getreten und man speist dich hier mit einem Schreiben ab, welches automatisch generiert wurde und nur aus Textbausteinen besteht.


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Zitat
Ich würde also erst einmal keine weiteren Aufforderungen an den BR senden. Wozu auch, du hast bislang alles richtig gemacht!
Wenn man nicht nachhakt, kommen die auf die idee wir haben es vergessen. Dann lassen die es auch mit der antwort und kommen in einigen monaten mit einer noch höheren forderung und wenn wir uns dann wehren wollen, verlangen die nachweise dass es aus ihrer sicht immer noch beim widerspruch ist.
Zitat
Anmerkung: Ehrlich gesagt empfinde ich die Vorgehensweise vom Beitragssrervice/ÖRR schon als sehr provozierend. Die Ernsthaftigkeit deines Widerspruchs wird hier mit Füßen getreten und man speist dich hier mit einem Schreiben ab, welches automatisch generiert wurde und nur aus Textbausteinen besteht.
Deswegen nochmal anschreiben und keine automatische antwort sondern eine "handgeschriebene" antwort verlangen. DIE müssen nachweisen dass alles rechtens ist inklusive der staatsvertrag und die legitimation dahinter.


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Ich empfinde es als eine riesengroße Frechheit,was sich dieser Verein dort herausnimmt,vom Bürger verlangt man Unterschriften und Stempel der Behörden und diese Schwachköpfe bringen es nicht fertig,eine saubere Antwort mit Bezug zu senden.
Diesem Verein sollten nicht nur die Finger abfaulen,sondern auch die hohlen Birnen.
Keine Legitimation,keine Unterschrift,jeder Dödel nimmt sich das Recht heraus,den Bürger zu demütigen.
Diesen Verein sollte man,aller Befürworter,auf den Mond schiessen.
Da bekommt man sooooooooooonnnnnnnnnnnnnnnn Hals.


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koppi1947

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Ja, ich war auch wütend, als ich das Schreiben zum ersten Mal gelesen hab! Aber irgendwie war da auch nix anderes zu erwarten, als so eine Standardantwort.

Mein Schreiben ging ja sowieso an den Bayerischen Rundfunk, also ohne Antwort vom Bayerischen Rundfunk sehe ich auch keinen Handlungsbedarf.

Das beste ist ja, mit diesem Standardschrieb, habe ich im Ernstfall vor Gericht zusammen mit dem postalischen Rückschein und den 2 Sendeprotokollen mit aufgedruckter Kopie der Schreiben sogar den BEWEIS, dass mein Widerspruch und mein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung bei denen eingegangen sind  ;D


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