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Autor Thema: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?  (Gelesen 154239 mal)

g

gebuehren-igel


Wenn man nicht nachhakt, kommen die auf die idee wir haben es vergessen. Dann lassen die es auch mit der antwort und kommen in einigen monaten mit einer noch höheren forderung und wenn wir uns dann wehren wollen, verlangen die nachweise dass es aus ihrer sicht immer noch beim widerspruch ist.

Bitte keine Gerüchte in die Welt setzen. Bei der PC-Gebühr hat jemand mal absichtlich nicht auf dieses Zwischenschreiben reagiert und bekam dann nach vielen Monaten einen Widerspruchsbescheid. Letztlich ist der öff-r Rundfunk auch nur eine Verwaltung, und da gelten Regeln. Wenn man selbst also Nachweise hat, dann ist alles paletti.


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Gibt genug fälle in denen die leute nicht nachgehakt haben und monate bzw sogar jahre später kam die gez dann erneut mit noch größerer forderung.


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Mein Schreiben ging ja sowieso an den Bayerischen Rundfunk, also ohne Antwort vom Bayerischen Rundfunk sehe ich auch keinen Handlungsbedarf.
Das beste ist ja, mit diesem Standardschrieb, habe ich im Ernstfall vor Gericht zusammen mit dem postalischen Rückschein und den 2 Sendeprotokollen mit aufgedruckter Kopie der Schreiben sogar den BEWEIS, dass mein Widerspruch und mein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung bei denen eingegangen sind  ;D

Erst mal Glückwunsch, copenfan, für Deine ersten Aktionen und Danke für deine (im Gegensatz zu ARD-ZDF-GEZ) *umfassende Berichterstattung* ;)

Glückwunsch auch, dass Du mit deren (völlig widersinnigen) Schriebs quasi einen Eingangsbeleg besitzt :)

Meine Frage noch:
Ist Dein
"Antrag auf Aussetzung der Vollziehung" bei der Landesrundfunkanstalt(?)
unabhängig vom
"Antrag auf einstweilige Verfügung" beim zuständigen Verwaltungsgericht zu verstehen?

Bei der Stiftung Medienopfer - die aktuell übrigens sehr interessante Infos bereithält - heißt es unter
http://[Seite/Begriff nicht erwünscht]/gez-beratung1.html
Zitat
[...] Zahlung unter Vorbehalt stellt keinen Widerspruch gegen einen Bescheid dar. Dieser kann daher rechtskräftig werden und damit selbst bei Rechtswidrigkeit zu einer wirksamen Rechtsanspruch auf die unter Vorbehalt geleisteten Beträge führen!

[...] gegen einen Bescheid, den man nicht akzeptieren möchte, Widerspruch einlegen muss. Das Gesetz sieht hier eine Frist von einem Monat vor. Zwar muss der Widerspruch schriftlich erfolgen, er braucht allerdings nicht begründet zu werden. Ein einzeiliges Widerspruchsschreiben ist daher durchaus ausreichend.

[...] Bescheide von Behörden können überdies auch dann rechtskräftig werden, wenn sie erkennbar und eindeutig rechtswidrig sind.

[...] Das Widerspruchsverfahren gibt einer Behörde generell die Gelegenheit, die eigene Entscheidung noch einmal selbst zu überprüfen oder dies durch die nächsthöhere Widerspruchsbehörde tun zu lassen. Selten sind dabei deutsche Behörden so einsichtig und gestehen Fehler ein. In Sachen Fernsehbeitrag ist dies auch nicht zu erwarten.

[...] Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat. Das heißt, die Sach- und Rechtslage wird zwar geprüft, zahlen müsste man aber trotzdem. Angesichts der horrenden Beiträge ist dies für viele nicht akzeptabel. Es besteht aber im deutschen Verwaltungsrecht auch die Möglichkeit, in einem
"Schnellverfahren" die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs anordnen zu lassen.
Das Gericht prüft grob die Erfolgsaussichten des Widerspruchs und würde gegebenenfalls urteilen, dass bis zur Entscheidung über den Widerspruch (dies kann Jahre dauern) nichts gezahlt werden muss.

[...] Ohne die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs kann eine Behörde den Bescheid vollziehen.
Also auch Gebühren zwangsweise beitreiben.



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Ich habe im Februar den nach dem bisherigen "Gebührenbescheid" (Schutzgeldzahlungsaufforderung) fälligen Betrag für einen internetfähigen PC überwiesen. Ich habe also die Zeitungsnachrichten über die neue Regelung zur Kenntnis genommen udn den neuen Schutzgeldbetrag nicht in vorauseilendem Gehorsam überwiesen, sondern die neue Schutzgeldzahlungsaufforderung abgewartet.

Ich habe jetzt eine Zahlungserinnerung erhalten. Typisch: Diese ging zwei Tage vor Ablauf der gesetzten zweiwöchigen Frist bei mir ein. Das ist Einschüchterung (in Zimbabwe erfolgt diese physisch, in Deutschland - wir sind ja ein freies Land - psychisch). Einschüchterung plus Drohung ist klarerweise Nötigung. Deswegen haben wir es hier ja auch mit Schutzgelderpressern zu tun!

Ich habe geantwortet, daß ich noch keinen geänderten Gebührenbescheid erhalten habe. Ich habe den Eindruck, daß das nicht sehr Gescheit von mir war, aber ich wußte nichts Besseres.

Ich werde wahrscheinlich den Weg über Widerspruch und Klage gehen. Oder gibt es etwas Besseres?

Keinesfalls möchte ich rückwirkend etwa nachzahlen. Was es es mich an, ob die ihre "Bescheide" rechtzeitig auf den Weg bringen. Wie sieht es da rechtlich aus.



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gebuehren-igel

Gibt genug fälle in denen die leute nicht nachgehakt haben und monate bzw sogar jahre später kam die gez dann erneut mit noch größerer forderung.

Nicht nachhaken bei irgendwelchem Schriftverkehr mit der GEZ ist was Anderes als der Fall hier bei einem Widerspruch, dessen Eingehen der Beitragsservice mit seinem Schreiben im Prinzip bestätigt hat. Da gibt's Regeln, die die zuständige Anstalt beachten muss. Sie ist jetzt in der Bringschuld, nicht mehr der Beitragszahler wie sonst immer.


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Meine Frage noch:
Ist Dein
"Antrag auf Aussetzung der Vollziehung" bei der Landesrundfunkanstalt(?)
unabhängig vom
"Antrag auf einstweilige Verfügung" beim zuständigen Verwaltungsgericht zu verstehen?

Ja, auch ich bin lernfähig - und so kam mir auch die glänzende Idee, doch einmal die Suchfunktion zu nutzen :)

Unter
SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3155.msg36375.html#msg36375
heißt es also zu den tatsächlich 2 Möglichkeiten:

Antrag auf Aussetzung Vollziehung bei der Landesrundfunkanstalt
(aufschiebende Wirkung) bis über Widerspruch entschieden ist

falls dem seitens der Landesrundfunkanstalt nicht zugestimmt wird:

Antrag auf Aussetzung der Vollziehung beim Verwaltungsgericht (mit entsprechenden Nachweisen)
(aufschiebende Wirkung) bis über Widerspruch entschieden ist


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Ein Antrag auf einstweilige Verfügung vor dem zuständigen Verwaltungsgericht bringt erst etwas, wenn man akut durch die Handlung eines anderen bedroht ist. In meiner jetzigen Situation würde dieser Garantiert abgelehnt. Gibt auch schon ein entsprechendes Urteil dazu:

http://openjur.de/u/602686.html

Ich warte jetzt erst einmal ab, was als nächstes kommt  :angel:


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Beitragsbescheid widersprechen und im gleichen Schreiben Aussetzung der Vollziehung beantragen, --- oder widersprechen, aber zahlen. Oder zahlen und Rundfunkflatrate benutzen.


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Als heute ein Brief vom Beitragsservice im Kasten lag, dacht ich schon, ui, jetzt ist es so weit.

Aber nix da, ist zwar diesmal wieder vom BR, aber statt der erwarteten Ablehnung meines Widerspruches ist es wieder ein Beitragsbescheid. Diesmal für den Zeitraum Februar bis April 2013. Bis auf den Betrag ansonsten genau das gleiche Schreiben, wie von Anfang April für den Januar.

Weiß jemand, wie man sich jetzt richtig zu verhalten hat? Rein vom Gefühl her würde ich sagen, ich muss jetzt auf jeden Fall wieder meinen Widerspruch und meinen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung per Fax und per Einschreiben Rückschein verschicken. Beim letzten Mal bezog ich mich ja eindeutig auf den Bescheid vom 05.04.13. Und einen nicht widersprochenen Beitragsbescheid möchte ich keinesfalls im Raum stehen lassen! Anstrengend, aber dass man einen langen Atem für den Klageweg braucht, war mir ja schon von vornherein klar ;-)

Wer neu eingestiegen ist und sich nicht 5 Seiten Durchlesen möchte eine kurze Zusammenfassung:

1. Zahlungen ab Januar Eingestellt und auf die Mahnung nicht reagiert.
2. Nach erhalt des Beitragsbescheids für Januar 2013 am 05.04.13 sofort per Fax und per Einschreiben Rückschein einen Widerspruch und einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt.
3. Eine Woche später erhalt eines rechtlich unbedeutenden Standardschreibens nur vom Beitragsservice, aber nicht vom BR" "Eine Verfassungswidrigkeit können wir nicht erkennen..."
4. Mit Datum 03.05.13 erhalt des Beitragsbescheides für Februar bis April 2013. Beitragsrückstand insgesamt 81,92 Euro.

Fortsetzung folgt...


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themob

Weiß jemand, wie man sich jetzt richtig zu verhalten hat? Rein vom Gefühl her würde ich sagen, ich muss jetzt auf jeden Fall wieder meinen Widerspruch und meinen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung per Fax und per Einschreiben Rückschein verschicken. Beim letzten Mal bezog ich mich ja eindeutig auf den Bescheid vom 05.04.13. Und einen nicht widersprochenen Beitragsbescheid möchte ich keinesfalls im Raum stehen lassen! Anstrengend, aber dass man einen langen Atem für den Klageweg braucht, war mir ja schon von vornherein klar ;-)

4. Mit Datum 03.05.13 erhalt des Beitragsbescheides für Februar bis April 2013. Beitragsrückstand insgesamt 81,92 Euro.

Fortsetzung folgt...

Das erzeugt Verwunderung das die "wieder" einen Bescheid schicken, zumal wenn auch die "alte" Schuld im neuen Bescheid enthalten ist.

Denn genau auf diese Schuld von Januar hast Du ja Widerspruch eingelegt.

Das was dein Gefühl Dir sagt, würde ich auch machen. Zusätzlich im Vorfeld würde ich aber entweder bein Verwaltungsgericht anrufen, oder vorbeigehen.

Es steht ja auch die Aussetzung auf Vollziehung im Raum, die durch den neuen Bescheid ignoriert wird. Dadurch könntest Du die Aussetzung beim Verwaltungsgericht beantragen. Mit diesen Nachweisen sollte es möglich sein.

Ausserdem könntest Du das Thema "Untätigkeitsklage" für Dich prüfen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Unt%C3%A4tigkeitsklage

In der Regel spricht man zwar von 3 Monaten, aber hier macht ja ein "erneuter" Bescheid in dem die Summe vom ersten Widerspruch enthalten ist, das ganze doch recht fragwürdig.

Hier wäre ein fundierter Rat eines Anwalts hilfreich.



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Weiß jemand, wie man sich jetzt richtig zu verhalten hat? Rein vom Gefühl her würde ich sagen, ich muss jetzt auf jeden Fall wieder meinen Widerspruch und meinen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung per Fax und per Einschreiben Rückschein verschicken. Beim letzten Mal bezog ich mich ja eindeutig auf den Bescheid vom 05.04.13. Und einen nicht widersprochenen Beitragsbescheid möchte ich keinesfalls im Raum stehen lassen! Anstrengend, aber dass man einen langen Atem für den Klageweg braucht, war mir ja schon von vornherein klar ;-)

Im Grunde musst du dich ja nur die Formalien halten und die sind dieselben wie beim ersten Beitragsbescheid. Also Widerspruch und Antrag auf Aussetzung der Vollziehung. So kannst du nichts falsch machen. Danach heißt es dann wieder warten.  :D


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Ich konsumiere nicht, ergo bezahle ich auch nicht. --> seit 2008 rundfunklos glücklich und noch nie bezahlt.

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Als heute ein Brief vom Beitragsservice im Kasten lag, dacht ich schon, ui, jetzt ist es so weit.

Aber nix da, ist zwar diesmal wieder vom BR, aber statt der erwarteten Ablehnung meines Widerspruches ist es wieder ein Beitragsbescheid. Diesmal für den Zeitraum Februar bis April 2013. Bis auf den Betrag ansonsten genau das gleiche Schreiben, wie von Anfang April für den Januar.



Hallo @ copenfan

ich habe mal eine Frage bezüglich des Beitragsbescheides, sieht dieser auf der Seite mit der Rechtsbehelfsbelehrung so aus

http://rundfunkbeitrag.blogspot.de/2013/05/vierter-offener-brief-die-intendantin.html ??

Und fehlt die Satzung ??

Meiner Meinung nach, ist diese dann unvollständig und es müßte sich um eine Widerspruchszeit von 1 Jahr nun handeln und nicht mehr nur 4 Wochen.....


Was sagen die Experten dazu ?








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Hallo @ copenfan

ich habe mal eine Frage bezüglich des Beitragsbescheides, sieht dieser auf der Seite mit der Rechtsbehelfsbelehrung so aus

http://rundfunkbeitrag.blogspot.de/2013/05/vierter-offener-brief-die-intendantin.html ??

Und fehlt die Satzung ??

Meiner Meinung nach, ist diese dann unvollständig und es müßte sich um eine Widerspruchszeit von 1 Jahr nun handeln und nicht mehr nur 4 Wochen.....


Was sagen die Experten dazu ?

Also im Vergleich zu deiner Rechtsbehelfsbelehrung ist meine deutlich ausführlicher. Es wird detailliert erklärt, dass ich kostenfrei Widerspruch einlegen kann oder direkt klagen kann, was nicht kostenfrei ist. Dann wird noch erklärt, wo eine Klage einzureichen ist und was diese alles enthalten muss.

Der Wichtige Hinweis ist genau gleich.

Dafür fehlt, wahrscheinlich aus Platzgründen bei der Rechtsgrundlage die Tabelle mit den Bundesländern. Die Fundstelle für die Satzung über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge lag auch bei mir noch nicht vor. Ich weiß aber auch nicht, was dass sein soll? Vielleicht Verfahrensanweisungen ähnlich z.B. der Einkommenssteuerrichtlinien oder dem Umsatzsteueranwendungserlass?


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Dafür fehlt, wahrscheinlich aus Platzgründen bei der Rechtsgrundlage die Tabelle mit den Bundesländern. Die Fundstelle für die Satzung über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge lag auch bei mir noch nicht vor. Ich weiß aber auch nicht, was dass sein soll? Vielleicht Verfahrensanweisungen ähnlich z.B. der Einkommenssteuerrichtlinien oder dem Umsatzsteueranwendungserlass?

Als Erklärung was es mit der "Satzung über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge" auf sich hat:

Beispiel WDR und MDR

WDR
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=2251&bes_id=22544&aufgehoben=N&menu=1&sg=0

MDR
http://www.mdr.de/rundfunkgebuehren/download3230.

Herr Kretschmann stellt die berechtigte Frage ja auch in seinem Blog. Dazu müsste fundiertes Anwaltswissen her.
http://rundfunkbeitrag.blogspot.de/2013/05/vierter-offener-brief-die-intendantin.html

Möglich das sich dadurch die Widerspruchsfrist auf 1 Jahr verlängert. Ich weiss es aber nicht.


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