Hallo Verweigerer!
Sorry wegen der Länge ...
Im Text von Vesting ist deutlich, dass es um Recht und nicht Politik geht.
Sehr wahr und Beides! Recht ist Politik. Die Richter / Gerichte machen Politik und die Politiker / Abgeordneten der Landesparlamente machen Gesetzte, die Recht sein sollten. Dass dabei immer "Spezialisten" / Lobbyisten die Gesetzestexte formulieren / vorgeben, ist nicht gut! Das sollte dringend geändert werden. Die Abgeordneten sind durch diese mit Spezialwissen / Fachwörtern durchdrungenen Formulierungen völlig überfordert. Das ist nicht gut! Denn Sprache ist Denken und Verstehen. Bei Nicht-Verstehen darf kein Gesetz entstehen! Denn Gesetze wirken auf Menschen. Das (nicht verstandene) Wort "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" versteckt das Ermächtigungsgesetzt zum Ausbau der Macht der Unternehmungen der Anstalten ..... Unser gesellschaftliches Leben wird durch Menschen gestaltet und beeinflusst. Die Einflußnahme auf die Gestaltungsmöglichkeiten unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens erfolgt durch Politik (nach Innen und Außen und Oben und Unten). Jedes Politikfeld ist eine Himmelsrichtung zuordenbar... aber das ist Politik- und Rechts-Philosophie (/?)
Und unser Rundfunkrecht ist eben ein Politikum! Es verletzt unserer Grundrechte. Die gesetzlichen Regelungen, die Rechtsprechungen (Beschlüsse und Urteile) und die "Öffentlichkeit" / die "öffentliche Meinung" sind gegenwärtig (scheinbar) mit den Landtagsabgeordneten einig, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht unserer Verfassung (GG) unterliegen muss. Das Wort, das dies charakterisiert ist Ermächtigungsgesetz (
https://de.wikipedia.org/wiki/Erm%C3%A4chtigungsgesetz).
Wie ich darauf komme? Nun: Ich halte schon immer die Nicht-Teilnahme an der Finanzierung der oligarchischen Strukturen des deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunks für ein Bürgerrecht (Art. 5 GG) und seit 01.01.2013 ist dies nun eine Bürgerpflicht zum Schutze unserer Demokratie / demokratischen Grundordnung. Der weitere (finanzielle) Machtausbau der Rundfunkoligarchie findet unter Verletzung der Grundrechte / Menschenrechte statt, ist undemokratisch und gefährdet die demokratische Grundordnung in unserem schönen Land. Durch die Wahrnehmung meiner Grundrechte laut Grundgesetzt (Art. 1 - 20) bin nun (wie viele auch) durch das vom Brandenburger Parlament in Potsdam ratifizierte Ermächtigungsgesetz "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" in die Auseinandersetzung mit dem rbb (Rundfunk Berlin-Brandenburg, Masurenallee 8-14, 14057 Berlin, gemeinnützige Anstalt des öffentlichen Rechts, vertreten durch die Intendantin) in die deutsche Verwaltungsgerichtsbarkeit (die bekanntlich auch ein "Eigenleben" hat und Begriffe und Zusammenhänge erfindet, die das reale Leben gar nicht kennt....) gezwungen. Als einfacher Mensch und Bürger muss ich nun mit hohem Aufwand (Zeit, Geld, Nerven - Ihr kennt das alle) den ganzen Quatsch verstehen und Formulierungen finden, die der Vernunft ans Licht helfen. Und zum Formulieren bedarf es auch trefflicher Worte. Und so bin ich bei meinen Recherchen auf folgende Aussage der Richter am VG XYZ gestoßen: „ Auch die Rechtmäßigkeit der Festsetzung der Säumniszuschläge in Höhe von jeweils 8 € je Bescheid begegnet keinen ernstlichen Zweifeln. Sie beruht auf § 11 Abs. 1 der „Satzung des Rundfunk Berlin-Brandenburg über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge“ vom 6. Dezember 2012, mit dessen Vorgaben sie in Einklang steht. Der Antragsgegner war zum Erlass dieser Satzungsregelung durch die von den Landesparlamenten ratifizierte und damit demokratisch legitimierte Regelung des § 9 Abs. 2 S. 1 Nr. 5 RBStV ermächtigt.“
Der RBStV ist ein demokratisch legitimiertes Ermächtigungsgesetz. Und mein Gewissen versagt mir dem Folge zu leisten, da es gegen unser Grundgesetzt verstößt.
Spannend ist, dass unser Bundesverfassungsgericht mit 1 BvR 2550/12 vom 12.12.2012 forderte, dass wir Bürger die Verwaltungsgerichte mit diese Grundsatzfrage beschäftigen. Oder wollten die Richter einen breiteren gesellschaftliche Diskurs? Oder geht es um die Lektion "Wie aus einem Bürgerrecht die Bürgerpflicht wird."?
Warum folgen Gerichte Degenharts Argumente nicht?http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15219.msg101385.html#msg101385VG Berlin Kammertermin am 11.11.2015 um 11:30 Uhrhttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16110.msg106965.html#msg106965Was rechtfertigt, audiovisuelle Medien und Printmedien different zu behandeln?http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16035.msg106538.html#msg106538Material für Klagen aus Gewissensgründenhttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13147.msg88460.html#msg88460Vergleich Kriegsdienstverweigerung <-> Zahlungsverweigerung aus Gewissensgründenhttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4968.msg42080.html#msg42080http://www.natuerlich-klag-ich.de/https://helmutenz.wordpress.com/befreiung-rundfunkbeitrag/https://beck-online.beck.de/?vpath=bibdata%2fzeits%2fNVWZ%2f2013%2fcont%2fNVWZ.2013.1569.1.htm#A http://rundfunkbeitrag.blogspot.de/ ... etc.
Danke Euch allen VerweigerInnen und WiederständlerInnen und GEZ-Boykott-UnterstützerInnen und BürgerrechtlerInnen!
Übrigens erwiderte mir am Samstag bei unserer Infostandaktion in Berlin eine Passantin (sinngemäß): "Ich finde das nicht gut, gegen die Rundfunkgebühr aufzutreten... Ich hätte mir mehr Solidarität gewünscht. Es hängen ja viele Arbeitsplätze vom örR ab." (
http://www.rundfunkfreiheit.de)
Ja, genau: Solidarität! Ein gutes Wort! Gemeinsam für Alle! (Und nicht: Alle für einige.) Und so braucht nun auch die Meinungs-, Informations- und Pressefreiheit nach Art. 5 GG, aus der sich die Rundfunkfreiheit (nicht nur für den örR) ableitet, solidarische Unterstützung! Denn es gilt dem Grundrecht nach Art. 5 GG wieder Geltung zu verschaffen, um „sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.“ (
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html).
Der RBStV ist ungültig, kein gültiges Recht.
Wir sehen uns am 11.11. in Berlin-Moabit, um unseren Grundrechten Geltung zu verschaffen. An dem Tag werden vermutlich ab 09:00 /09:30 Uhr weitere "Verhandlungen" stattfinden. Jedenfalls hatte die Kammer um Richter M. dies in der Vergangenheit so gemacht. Wer hat noch Flyer? Bedenkt die Einlaßkontrollen! Bei hohem Andrang dauert es länger.
mit solidarischen Grüssen aus Ostbrandeburg